tion vom 27. Mai r919 wenigstens zwischen den Zeilen das Eingeständnis der M it schuld Deukschlands gemacht worden ist, und daß sogar deutsche Gelehrke, die es sich zur Aufgabe gemachk haben, die Schuldlüge zu zerstören, sich immer wieder dagegen verwahren, den Beweis der vollkommenen Unschuld Deutschlands am Ausbruch des Krieges erbringen zu wollen. Sie kun das zwar in der löblichen Absicht, Einwendungen vorzubengen, wie sie gegen Gedankengänge erhoben zu werden pflegen, durch die zuviel bewiesen werden soll. Sie vergessen aber da- bei, daß dieses Zugeständnis der Mitschuld Deutschlands dem Verkrag von Versailles gegenüber ganz unange- brachk ist, denn der Verkrag von Versailles wirfk ja Deutschland garnichk vor, in dem Sinne, in dem es von diesen Gelehrken in ihren Berwahrungen gemeink ist, das heißt im Sinne einer sehlerhaften Politik, die Alleinschuld am Kriege zu haben. Diese Frage ist garnichk der Gegen- stand des Arkikels 231 und seiner Erläukerungen in der Noke vom 16. Juni. Der Verkrag von Versailles und die Noke behaupten vielmehr, daß Deutschland unker allen Mächten der Erde allein den Krieg, und zwar den allgemeinen Krieg, gewollt und absichtlich herbeigeführk habe, und leiken ganz allein aus dieser dolosen Schuld das Rechk der Siegerstaaken auf ein fürchkerliches Serafgerichk ab. Es gilk, die Quelle dieses Rechkes zu zerskören und klar und deutlich ohne jedes Zu- geständnis nachzuweisen, daß Deutschland in dem Sinne, in dem der Begriff der Schuld im Verkrag von Ver- sailles angewandk wird, am Ausbruch des Krieges auch 21