So selbstverständlich das ist, es muß ausgesprochen werden, denn die Anklagen, die zur Begründung der deutschen Schuld im Sinne des Friedens von Versailles gegen Deutschland erhoben werden, setzen tatsächlich vor- aus, daß man den Deutschen allein unter allen Völkern der Erde dieses selbstverständliche Recht nicht zugestehen wollte. Weil Deutschland als letzter unter den Staaten Europas in die Reihe der Großmächte eingetreten ist, verweigerte man ihm die Gleichberechkigung. Der „Em- porkömmling“ sollte Verzicht leisten. Alle anderen Staa- ken sind frei von hegemonischen Gelüsten, wenn sie auch, wie England, ihre Herrschaft über ein Fünfkel der Erde ausdehnen und, wie Frankreich, in allen Konkinenken Einfluß zu gewinnen versuchen, Deutschland aber wird nachträglich schuldig gesprochen, weil es nur einen ganz bescheidenen Ankeil an überseeischen Besitzungen und wirk- schaftlichem Einfluß in außereuropäischen Ländern zu ge- winnen versucht hat. Die Ungerechtigkeit dieses Vorwurfs steigk aber des- halb zum Gipfel, weil die Weltpolikik der Ankläger Deutschlands ihren Beweggrund ganz allein in der Er- oberungssuchk hakte, Deurschlands Welkpolitik aber, wegen der Zunahme seiner Bevölkerung, eine Lebens- notkwendigkeik war, und weil alle anderen Kolonial= mächke ihren überseeischen Besitz durch langwierige und blulige Kriege erworben haben, Deutschland allein aber ausschließlich durch friedliche Mittel. Das verhälknismäßig dünn bevölkerke, ja seit vielen Jahrzehnken an einem Rückgang seiner Geburkenziffern leidende Frankreich schuf sich zum Teil mitl rücksichkslosen Gewalktmikteln einen riesigen überseeischen Besitz, ohne Kronprinz Wilhelm, Ich süche d. W. 11 101