die Flotte so stark zu machen, daß sie sich nicht auf die Ver- teidigung der deutschen Küsten zu beschränken brauchte, sondern auch die englischen Küsten angreifen konnte, den Schluß gezogen, daß Deutschland beim Bau seiner Flotte von aggressiven Absichten geleitet war. Dieser Schluß ist ebenso falsch wie der, daß ein Feldzugsplan, der auf dem Gedanken aufgebaut ist, den Krieg in das feindliche Land zu tragen, nicht von einem Strategen ersonnen werden kann, dessen Regierung den Frieden erhalten will. Auch zur See gilt letzten Endes der Grundsatz, daß der Hieb die beste Verkeidigung ist, und der Risikogedanke des Herrn v. Tirpitz wird nichk deshalb aus einem Ge- danken, der defensivwe Absichken hegte, zu einem Ge- danken, der offensive Absichten verfolgke, weil er das Risiko Englands bis zur Gefahr eines deutschen Angriffs auf seine Küsten steigerke. Der mit diesem Gedanken an- gestrebte friedliche Zweck konnke vielmehr erst dadurch vollkommen erreichk werden, daß England, wenn es sich mik unseren Feinden zu unserer Vernichkung verband, mit einem Angriff auf seine Küsten zu rechnen hakke. Brauchke es das nichk, so mußke ihm der Anschluß an unsere Feinde viel weniger gefährlich erscheinen. Aus bieser Uberlegung heraus — das hat Herr v. Tirpitz in seinem Buch über den „Aufbau der deutschen Welkmacht“ schlagend nachgewiesen — ist der Plan zum deukschen Flotktenbau entstanden. Darum können die Ankläger Deutschlands, wenn sie ehrlich sind, in diesem Plan keine Waffe zur Begründung ihrer Schuldlügen finden. Sie könnken es selbst dann nichk, wenn der Beweis gelingen sollke, daß der Floktenbau das Gegenkeil der Absicht, die sein Schöpfer mik ihm verfolgke, erreicht häte, daß Eng- 188