— 6 — a) Abgabe der Wahlverhandlung an die Wahlprüfungskom- mission, b) die Wahlanfechtung, aa) die Aktivlegitimation zur Wahlanfechtung, bb) Form und Fristen. c) das eigentliche Verfahren, aa) die Tätigkeit der Wahlprüfungskommission, a) allgemeines, Hdie Beweiserhebung. bb) die Entscheidung im Plenum. II. Materielles Wahlprüfungsrecht. 1. die abgegebenen Stimmen und die Stimmenberechnung, 2. die Wabldelikte, 3. die Formfehler im Wahlverfahren. III. Die rechtliche Natur der Wahlprüfung. D. Schluß. Parlamentarische oder richterliche Wablprüfung?