VI  Vorwort.

sprechung  des  Oberverwaltungsgerichts  mit  der  Materie  bereits  befaßt,
so  habe  ich  zur  weileren  Information  auf  seine  Entscheidungen  in  der
IV.  Auflage  der  Rechtsgrundsätze  des  Oberverwaltungsgerichts  von
Kunze-Kautz  verwiesen.  Da  aus  dem  Handbuche  überall  zu  ersehen
ist,  wer  Partei  und  wo  die  Klage  anzubringen  ist,  welche  Rechtsmittel

gegeben  sind,  so  erschienen  die  üblichen  Tabellen  über  diese  Materie
entbehrlich.

Berlin  W,  im  Juni  1908.
Kunze.