Vorwort zur sechsten Auflage. III Vorwort zur sechsten Auflage. Durch die Bearbeitung einer neuen Auflage des Deutschen Reichs- staatsrechts musste die Neubearbeitung des ausführlicheren ‚„Staatsrechts des Deutschen Reichs‘ unterbrochen werden. Die zahlreichen Verwei- sungen auf die in dem grösseren Werke enthaltenen Erörterungen beziehen sich daher hinsichtlich des ersten und zweiten Bandes desselben auf die fünfte, hinsichtlich des dritten und vierten Bandes auf die vierte Auflage. Diese Unstimmigkeit war leider unvermeidlich, da das Erscheinen der vor- liegenden Auflage nicht bis zur Vollendung der fünften Auflage des Staats- rechts des Deutschen Reiches verschoben werden konnte. Die grosse Zahl wichtiger Reichsgesetze, welche in den seit dem Er- scheinen der vorigen Auflage verflossenen 3 Jahren ergangen sind, machte fast in allen Teilen eine Abänderung und Ergänzung der Darstellung, j& eine völlige Neubearbeitung einzelner Abschnitte erforderlich. Die Haupt- schwierigkeit bestand in der, durch den Zweck des Buches gebotenen Kürze. Das Manuskript wurde im Juli 1912 abgeschlossen. Laband.