Vorwort. Die Veranstaltung der zweiten Auflage, seit Längerem geplant, hat sich über Erwarten verzögert. Herr Senatspräsident am Kammergericht Ring mußte infolge starker Anspannung der Berufstätigkeit auf die Besorgung der Neuauflage verzichten und der Unterzeichnete war durch die Übersiedelung nach Göttingen wie durch sonstige literarische Aufgaben so in Anspruch genommen, daß er die Muße für die Vorarbeiten zur zweiten Auflage nur in Zeitunterbrechungen fand. Wenn jetzt zunächst das Aktienrecht (nebst dem Recht der stillen Gesellschaft) als selbständiger zweiter Band des Kommentars erscheint, so war für dieses Vorgehen die doppelte Erwägung maßgebend, daß gerade dieser Teil bei äußerlicher Gedrängtheit der Darstellung in gleich ein- gehender Art nur von wenigen Kommentaren bearbeitet ist, vor allem in dem Kommentar von Düringer — Hachenburg noch aussteht — und daß es sich in der Hauptsache um die vierte Auflage des Ring'’schen Kommentars zum Aktiengesetz von 1884 handelt, der in der Praxis ein- gebürgert ist. Ich hoffe, den ersten Band (die §§ 1—177 H. G. B. enthaltend), noch im Laufe dieses Jahres zum Abschluß zu bringen. Bei der Bearbeitung des Ring'schen Kommentars habe ich möglichste Zurückhaltung geübt. Auf meine, in grundsätzlichen Fragen nicht selten abweichende, Auffassung, wie ich sie an anderen Stellen, zumal in meinem Recht der Aktiengesellschaften vertreten habe, ist kurz verwiesen, wo es nötig erschien. Dagegen konnte ich mich nicht entschließen, die Harmonie des geschlossenen Werkes durch Aufbau eigener konstruktiver Auffassungen zu stören. Nur wo mir die bisherige Ansicht gegenüber dem Gesetzestext nicht haltbar erschien, habe ich geändert; im übrigen dagegen habe ich mich darauf beschränkt, die durch die Gesetzgebung, Judikatur und Literatur notwendig gewordenen Ergänzungen vorzunehmen. Herr Privatdozent Dr. Schreiber in Göttingen hat mich bei der Durchsicht und Korrektur freundlichst unterstützt, Herr Rechtsanwalt Dr. Sawitz in Rostock das Register angeferrigt. Göttingen, im Februar 1913. Karl Lehmann.