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        <title>Lehrbuch der Geburtshülfe für die Preußischen Hebammen.</title>
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            <idno>lehrbuch_geburtshuelfe_1878</idno>
          </msIdentifier>
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        Lehrbuch

Geburtshülfe

für  die

Preußischen  Hebammen.

Derausgegeben

im  Auftrage  &amp;amp;e#  Ministers  der  geistlichen,  Unterrichtsund
  Medicinal-Angelegenheiten.

Mit  STASgtes.#

Berlin  1878.
Verlag  von  August  Hirschwald.

Unter  den  Linden  Nr.  68.
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        Vorbericht.

N  eine  durch  das  Königliche  Ministerium  im  Herbste
1873  berufene  Kommission  von  Sachverständigen  die  Ausarbeitung
  eines  neuen  Hebammen-Lehrbuchs  für  zweckmäßig
und  wünschenswerth  erklärt  hatte,  beauftragte  das  Königliche
  Ministerium,  auf  den  Vorschlag  der  Kommission,  mit
der  Abfassung  desselben  den  Direktor  der  Hebammenschule
und  Gebäranstalt,  Professor  Dr.  Litzuunn,  in  Kiel.  Der
von  diesem  ausgearbeitete  Entwurf  wurde,  nach  vorgängiger
Mittheilung  an  die  übrigen  Mitglieder  der  Kommission,  in
mehren  Sitzungen,  nebst  den  schriftlichen  Revisionsbemerkungen
  der  einzelnen  Mitglieder,  durchberathen,  die  Anzahl
und  die  Auswahl  der  dem  Buche  beizugebenden  Abbildungen
  festgestellt,  und  die  Revisionsbemerkungen,  so  weit  sie
die  Billigung  der  Kommission  gefunden  hatten,  dem  Verfasser
  zur  Benutzung  bei  der  formellen  Schluß-Redaction
des  Werkes  überwiesen.  Die  Kommission  hatte  den  Grundsatz
  ausgestellt,  daß  die  Hebammen  im  Wesentlichen  zur  sachverständigen
  Beobachtung  und  Pflege  zu  erziehen  seien,  und
ihr  operatives  Eingreifen  auf  das  allergeringste  Maaß  be-
        <pb n="4" />
        —  IV  –

schränkt  werden  müsse.  Der  völligen  Durchführung  dieses
Grundsatzes  stellten  sich  jedoch  zur  Zeit  unüberwindliche  Hindernisse
  entgegen.  Das  Königliche  Ministerium  hatte  sämmtliche
  Regierungen  und  Landdrosteien  aufgefordert,  nach  Anhörung
  der  Kreis-Physiker,  über  das  nothwendige  Maaß  der
den  Hebammen  für  die  Ausübung  ihres  Berufes  beizulegenden
  Befugnisse  zu  berichten.  Aus  den  eingegangenen  Antworten
  mußte  es  die  Ueberzeugung  gewinnen,  daß  in  einer
nicht  geringen  Zahl  ländlicher  Distrikte,  wegen  der  spärlichen
Ausrüstung  mit  Aerzten  und  der  Mangelhaftigkeit  der  Verkehrsmittel,
  ärztliche  Hülfe  bei  Geburten,  entweder  überall
nicht,  oder  nur  mit  solchem  Zeitverluste  beschafft  werden  könne,
daß  die  Gebärenden  häufig  auf  den  alleinigen  Beistand  der
Hebammen  angewiesen  wären,  und  daß  es  demnach  nothwendig
  sei,  diesen  für  solche  Nothlagen  in  gewissen  Grenzen
die  Befugniß  zum  operativen  Handeln  zu  belassen.  Es  wird
daher  auch  in  Zukunft,  unter  bestimmten  in  dem  Lehrbuche
näher  bezeichneten  Voraussetzungen,  den  Hebammen  gestattet
sein:  bei  Fußlagen  nicht  bloß,  nachdem  das  Kind  bis  zur
Brust  geboren,  die  Arme  zu  lösen,  den  Kopf  herabzuziehen
und  ihn  aus  dem  Becken  hervorzuheben,  sondern  auch  bei
gleichzeitigem  Vorfalle  der  Nabelschnur,  wenn  der  Puls  in
derselben  schwächer  und  seltener  wird,  das  Kind  schon  vor
dem  Austritte  der  Hüften  an  den  Fußen  hervorzuziehen;
ferner  bei  Schief=  und  Querlagen  des  Kindes  dasselbe  auf
die  Füße  zu  wenden;  endlich  nach  der  Geburt  des  Kindes
bei  gefahrdrohender  und  durch  andere  Mittel  nicht  zu  stillender
  Blutung  die  Nachgeburt  künstlich  zu  lösen  und  zu  entfernen.
  Niemals  jedoch  entbinden  diese,  nur  für  den  Fall
der  Noth  ertheilten,  Befugnisse  die  Hebamme  von  der  Erfüllung
  ihrer  ersten  Pflicht,  sich  bei  jeder  Geburt  möglichst
        <pb n="5" />
        —  V  —

früh  durch  eine  sorgfältige  und  genaue  Untersuchung  über
eine  etwa  vorhandene  Regelwidrigkeit  zu  unterrichten  und  in
allen  Fällen,  wo  das  Lehrbuch  ihr  die  Herbeirufung  eines
Arztes  vorschreibt,  sofort  mit  allem  Ernste  auf  dessen  Zuziehung
  zu  dringen.

In  Städten,  so  wie  in  allen  Landdristrikten  mit  dichterer
  Bepölkerung  und  genügenden  Verkehrsmitteln  wird  die
Hebamme  bei  gewissenhafter  Pflichterfüllung  fast  immer  im
Stande  sein,  sich  rechtzeitig  ärztlichen  Beistand  zu  verschaffen,
  und  würde  daher  eine  große  Verantwortlichkeit  auf  sich
laden,  wenn  sie  sich  in  die  Lage  brächte,  in  Vertretung  des
Arztes  selbst  operativ  eingreifen  zu  müssen.  Aber  auch  in
solchen  Distrikten,  wo  die  Verhältnisse  es  von  vorn  herein
zweifelhaft  erscheinen  lassen,  ob  überall  und  in  wünschenswerther
  Frist  ärztliche  Hülfe  zu  erlangen  sein  werde,  soll
die  Hebamme  niemals  im  Vertrauen  auf  die  ihr  für  den
Nothfall  ertheilte  Befugniß  selbständigen  Handelns  die  Herbeirufung
  eines  Arztes  unterlassen,  sondern  nur  um  so  eifriger
bemüht  sein,  so  früh,  als  möglich,  jede  Abweichung  von  der
Regel  zu  erkennen.
        <pb n="6" />
        <pb n="7" />
        Erster  Theil.
Einleinnng  3.  1
Erster  Abschnitt.
Von  dem  Bau  und  den  Verrichtungen  des  menschlichen  Körpers  im
Allgemenen  5.  2—1I.
—weiter  Abschitt.

Bon  dem  Bau  und  den  Berrichtungen  des  weiblichen  Körpers  insbesondeenr::
  K.  12.
Erstes  Kapitel.

Von  dem  weiblichen  Becken.  .........  5.  13—27
Iweiles  Aanttel.

Bon  den  weiblichen  Geschlechtstheilen  28.
1.  Außere  Geschlecht#thellliilll  8.  2—0
        <pb n="8" />
        —  VIII  —

Zweiter  Theil.

Von  der  Schwangerschaft,  der  Geburt  und  dem  Wochenbette
  in  ihrem  regelmäßigen  Verlaufe.

Erster  Abschnitt.

Von  der  Schwangerschaft  in  ihrem  regelmäßigen  Verlaufe  und  von
dem  Verhalten  der  Hebamme  dabei.

Erstes  Aavitel.
Von  der  Schwangerschaft  im  Allgemeinn  6P6P6.  37.
Iweites  Kapitel.
Lon  der  regelmäßigen  Entwicklung  des  Eies  in  der  Gebärnu#tter
und  von  der  menschlichen  Fruchtt  .S.  38—46.
Pritles  Kapitel.

Von  den  Verl#nderungen  des  weiblichen  Körpers  in  der  Schwangerschsttttt.
  .  5.  47—5
Biertes  Kowilel.

Von  der  gehurtshalsüchen  Untersuchung  .  .  6  66  -632.
Anusies  Kovitlel.
Bon  den  Zeichen  und  von  der  Zeitrechnung  der  Schwangerschaft.  f.  68—67.
Seqhstes  Kapitel.
——.J—
herschitttt.  .  Des-ca
Metde
Bon  der  regelmäßigen  Geburt  und  von  dem  Berhalten  der
Hebamme  dabei.
Erses  Aapitel.
Den  der  Schurt  im  M###sien  4.  70—72
Iweiles  Kowiles.
        <pb n="9" />
        —  1x  —

Drittes  Kawitel.

Von  dem  Berlause  der  Geburt  und  den  Geburttzeiten..  ...  8.  8—87.
VBiertes  Kovilel.

Von  der  regelmäßigen  Lage  des  Kindes  und  seinem  Durchgange
durch  das  Becken  -............  Ich-R
Meist-dick
UMWOUWMMMWJWW.I.SZ—UL
Dritter  Abschnitt.

Von  dem  regelmäßigen  Wochenbette  und  dem  Verhalten  der

Hebamme  dabei.
Erstes  Aapitel.

Bon  den  Beränderungen  des  weiblichen  Körpers  im  Wochenbette  8.  123—127.
Ineiles  Kapitel

Bon  der  Pflege  der  Wöchmerinnen  5  128—138
Drittes  Kapitel.

Bon  den  regelmäßigen  Lebensäußerungen  des  neugeborenen  Kindes  8.  139—148.
Viertes  Kawitel.

Von  der  Pflege  des  neugeborenen  Kindes  5  143—147.
Dritter  Theil.

Von  dem  regelwidrigen  Verlaufe  der  Schwangerschaft,  der
Geburt  und  des  Wochenbettes.

Erster  Apschnitt.
Bon  dem  regelwidrigen  Verlaufe  der  Schwangerschaft  .  148.
Erstes  Kapitel.

###  den  schlertzesten  Lagen  der  Gch#rmutter  und  der  Mutttrscheide  in  der
Schwanger  ichast
        <pb n="10" />
        2.  Zu  schwache  Wehen  8.  209—213.
3.  Zu  schmerzhafte  Weren  5.  214—216.
4.  Krampfhafte  Wehen  5.  217—219.
Iweiles  AKapitel.
Bon  den  fehlerhaftrn  Lagen  der  Gebärmutter  unter  der  Geburt.
1.  Lon  den  Schieflagen  der  Gebärmutter  5.  220—227.
2.  Von  dem  Borfalle  der  Gebmutter  8.  228.
Drittes  Kawitel.
Von  der  fehlerhaften  Beschaffenheit  und  Sichlung  des  Muttermuness
  8.  229—281.
Viertes  Kanitel.
BVon  der  Zerreißung  der  Gebärmutter  und  des  Scheldengewölbes  §5.  232—235.
Illuste-  awitel.
Von  dem  fehlerhaften  Beken  s.  236—249.
Sessstes  Kapitel

Bon  einigen  Fehlern  der  Mutterscheide  und  der  äußeren  Geburtstheile.

1.  VBerengung  und  Berschließung  der  Mutterscheide.  Enge

der  Schamspalte...  ...  ...  8.  250.
2.  Vorfall  der  Mutterschiiie  K.  251.
3.  Blutung  aus  einem  Scheidenrisse.  Blutgeschwulst  der
Scheide  und  der  äußeren  Geburtstheile.  8.  252—254.

4.  BVenerischer  Schleimsluß  aus  der  Scheide.  Venerische
Geschwüre  in  der  Scheide  und  an  den  ußeren  Geburtstheilen
  8.  255256

Sieentes  Kovilel.

BVon  den  allgemeinen  Krämmsen  oder  Convulsionen  der  Gebärlndden:
  8.  257—261.

II.  Nesgelwidrige  Geburten  von  Leiten  der  Frucht  und  der
übrigen  Theile  des  Eies.

A.  Regelwidrige  Geburten  von  Seiten  der  Frucht.

Erstes  Kaitel.

Von  den  regelwidrigen  Kindeslgen  8.  262—2638.
        <pb n="11" />
        —  xu  —

1.  Bon  den  regelmidrigen  Schäbellagen.

)  Negelmidrige  Stellumg  des  Schüdells  s  264—66
b)  Negelwidrige  Oaltung  des  Kopfes  K.  267—369.
Von  den  Cesichtslasasss  .  270—274.

8.  Bon  den  Beckenlagen  (Steiß.,  Fuß--  und  Kuielsgen)  5.  775—788.
4.  Bon  dem  Vorfalle  eines  Armes,  oder  eines  Fußes  neben

dem  KoprfeH  5.  289—291.
5.  BVon  den  Schief=  und  Querlagen  des  Kindes  5.  292—3903.
Zweites  Kapitel
Bon  der  regelwidrigen  Größe  und  Gestalt  des  Kindeseses  5.  304—307.
Prittes  AKawitel.
Von  dem  Absterben  des  Kindes  wüährend  der  Geburt  5.  308—812.

B.  Regelwidrige  Geburten  von  Seiten  der  übrigen
Theile  des  Eies.

Erstes  Aovitel.
Von  dem  regelwidrigen  Berhalten  der  Eihliute  und  des  Fruchtwassers.
1.  Ne#gelwidriges  Verhalten  der  Ehäntt.  5.  313—3S14.
2.  RNegelwidriges  Verhalten  des  Fruchtwassers  5.  315—318.
Ieites  Kanpitel.
Bon  dem  regelwidrigen  Berhalten  der  Nabelschmur.
1.  Vorfall  der  Nabelschrr  5  319—327.
2.  Regelwidrige  Kürde  der  Nabelschnr  5K.  323.
8.  Zerreißung  der  Nabesschn  8.  324  -  326.
Drittes  Kapitel.

Bon  dem  regelwidrigen  Verhalten  des  Mutterkuchens.
1.  Borzeitige  L5sung  des  Mutterkuchens  während  der
Geburt  ................  III-UT

somwmmmssmwiu

C.  Von  der  mehrfachen  Schwangerschaft  und
Geburt.  ......  ...  ...  8.  329  -  334.
        <pb n="12" />
        —  XIII  —

Dritter  Abschnitt.
Bon  den  regelwidrigen  und  krankhaften  Zuständen  der  Mutter  und
des  Kindes  in  der  Nachgeburtszeit  und  in  den  ersten  Stunden  nach
der  Geburt.

Erstes  Aanitel.
e  ben  endren  and  r  nten  d
Von  dem  regelmidrigen  Blutstusse  aus  den  Geburtsteheilen

  5.  335—844.
2.  Bon  der  verhögerten  Löfung  und  Ansstoßung  der  Nachgeurtt

  5.  345—848.

3.  Von  der  Umstülpung  der  Geb#rmutter  5K  349—351.

4.  Von  der  Zerreißung  des  Danmees  8.  352—354
Iweites  Kanuitel.

Bon  dem  Scheintode  des  Kindes.  5  355  —361.
Vierter  Abschnitt.

Bon  dem  regelwidrigen  Verlaufe  des  Wochenbenes  8.  362.
I.  Von  den  Krankheiten  der  Wächnerinnen.

Erstes  Rapitel.
Lon  den  Krancheiten  der  Wöchnerinnen  im  Allgemeinen  und  von  dem  Kindbettssieber
  5  363—369.
Iweites  Rapitel.
Bon  *  anderen  Krankheiten  der  Wochnerinnen.
Equierihafte  Nachwehen  .  ..  .  ....  8.  Mo.
Geschwulst  und  Entzündung  der  äußeren  Geburtscheieeeee
  :::  #  371.
3.  Blutungen  aus  der  Gebärmuter  K.  372—373.
4.  Lageveränderungen  der  Geb##rmutter  8.  374—3875.
5.  Stsrungen  der  Harnentleerugs  ß.  376—377.
6.  S#srungen  der  Stuhlentleerunng  P.  378—3879.
7.  Krankheiten  der  Brüste  .......  .s.M-382.

ll.Inmigksstmähkimdetilngmmn...z.m-4oo.
        <pb n="13" />
        Anuhang.

L  vBon  der  Anwendung  einiger  deilmitteiel...  5.  401  408.
U.  Jnstrukrion  für  die  Hchemmen  im  Königreiche  Preußen.

II.  Algemeine  Verfügung,  betreffend  die  künftige  Stellung  der  Hebammen,
vom  2.  Juni  1870.
        <pb n="14" />
        Erster  Theil.

Einleitung.

8.  1.

De.  Pflicht  der  Hebamme  ist,  nicht  nur  Gebärenden  die  nöthige
Hülfe  zu  leisten,  sondern  auch  schon  in  der  Schwangerschaft  die
Frauen  mit  ihrem  Rathe  zu  unterstützen  und  nach  der  Geburt  die
erste  Pflege  und  Wartung  der  Wöchnerin  und  des  neugeborenen
Kindes  theils  selbst  zu  besorgen,  theils  anzuordnen  und  zu  beaufsichtigen.


Die  Hebamme  ist  jedoch  nur  so  lange  befugt,  allein  die  Hülfe
zu  leisten,  als  der  Verlauf  der  genannten  Vorgänge  ein  regelmäßiger
  ist.  Jede  Regelwidrigkeit  muß  sie  daher  möglichst  früh  zu
erkennen  suchen,  damit  sie  rechtzeitig  den  Beistand  eines  Arztes  herbeirufen
  könne.

Um  aber  die  Lehre  von  der  Schwangerschaft,  der  Geburt  und
dem  Wochenbette  zu  verstehen,  ist  eine  gewisse  Kenntniß  von  dem
Bau  und  den  Verrichtungen  des  menschlichen  Körpers  im  Allgemeinen
  und  des  weiblichen  Körpers  insbesondere,  vor  Allem  aber  eine
Kenntniß  der  weiblichen  Geburtstheile  unbedingt  nothwendig.

Preuchiches  Pebammen-erehrbuch.  1
        <pb n="15" />
        Erster  Abschuitt.

Von  dem  Bau  und  den  Verrichtungen  des  menschlichen
Körpers  im  Allgemeinen.

8.  2.

Der  Körper  besteht  aus  harten,  weichen  und  flüssigen  Theilen.
  Die  harten  Theile  sind  die  Knochen,  welche  theils  von  weichen
Theilen,  dem  Fleische,  umhüllt  find,  theils  in  Verbindung  mit  ihnen
Höhlen  bilden,  in  welchen  die  Eingeweide  liegen.  Die  Knochen  bestimmen
  daher  vorzugsweise  die  Gestalt  des  Körpers  und  werden  in
ihrer  Vereinigung  das  Gerippe  geuannt.  Sie  sind  entweder  unbeweglich
  zusammengefügt,  oder  beweglich  durch  Gelenke  verbunden.
Die  Enden  der  Knochen,  welche  sich  in  einem  Gelenke  berühren,  haben
  einen  glatten  Ueberzug  von  Knorpel  und  find  von  sehnigen
Bändern  umgeben,  welche  sie  in  ihrer  Verbindung  erhalten.  Die
Bewegung  wird  durch  die  Muskeln  bewirkt.  Dies  sind  rothe  fleischige
  Bündel  mit  sehnigen  Enden,  welche  in  verschiedener  Form  und
Richtung  von  einem  Knochen  zum  anderen  gehen.  Indem  diese  Bündel
sich  zusammenziehen  und  dadurch  verkürzen,  werden  die  Knochen,  an
welche  sie  angeheftet  sind,  gegen  einander  bewegt.

Die  ganze  Oberfläche  des  Körpers  ist  bis  auf  wenige  Oeffnungen
  von  der  Haut  überzogen,  unter  der  eine  Fettschicht  von  verschiedener
  Dicke,  wie  ein  Polster,  ausgebreitet  ist.  An  einzelnen  Stellen
ist  die  Haut  mit  Haaren  bewachsen  und  trägt  an  den  Endgliedern
der  Finger  und  Zehen  die  Nägel.

8.  3.
Nach  seiner  äußeren  Gestalt  wird  der  Körper  in  Kopf,  Rumpf
und  Glieder  eingetheilt.

8.  4.

Der  Kopf  besteht  aus  dem  Schädel  und  dem  Gesichte.  Die
Knochen  des  Schädels,  welche  in  der  frühesten  Kindheit  getrennt
und  verschiebbar  mit  einander  verbunden  waren,  sind  im  späteren
        <pb n="16" />
        —  3  —

Lebensalter  fest  in  einander  gefügt,  ja  zum  Theil  verwachsen  und
stellen  eine  knöcherne  Kapsel  dar,  welche  das  Gehirn  umschließt.  Die
Knochen  des  Gesichts  sind  von  Anfang  an  unbeweglich  mit  einander
  vereinigt,  mit  Ausnahme  des  Unterkiefers,  welcher  auf  beiden
Seiten  mit  dem  Schläfenbeine  durch  ein  Gelenk  verbunden  ist.

8.  5.

An  dem  Rumpfe  unterscheidet  man  Hals,  Brust  und  Bauch.
Das  knöcherne  Gerüst  des  Rumpfes  wird  hauptsächlich  durch  die
Wirbelsäule  oder  das  Rückgrat  und  das  Becken  gebildet.  Die
Wirbelsäule  besteht  aus  24  Wirbeln,  7  Hals-,  12  Rücken=  oder
Brust=  und  5  Lenden=  oder  Bauchwirbeln.  Die  Wirbel  sind
knöcherne,  mit  stachelförmigen  Fortsätzen  versehene  Ringe,  welche  übereinandergereiht
  unter  sich  durch  Gelenke  und  Knorpelscheiben  beweg
lich  verbunden  find.  Sie  stellen  so  einen  biegsamen,  mit  der  Schädel
höhle  zusammenhängenden,  von  oben  nach  unten  verlaufenden  Kanal
für  das  Rückenmark  dar.  Mit  dem  Schädel  ist  der  oberste  Halswirbel
  ebenfalls  durch  eine  Gelenkverbindung  vereinigt.  An  jedem
Brustwirbel  ist  rechts  und  links  eine  Rippe  beweglich  angehesftet.
Diese  12  Rippen  jeder  Seite  krümmen  sich  in  einem  Bogen  nach
vorn,  um  sich  hier  mit  dem  in  der  Mittellinie  gelegenen  Brustbeine
  durch  Knorpel  zu  verbinden.  Durch  die  Vereinigung  dieser
  Theile  entsteht  der  Brustkorb  oder  Brustkasten.  Die  untere
  Forisezung  der  Wirbelsäule  bildet  das  Kreuzbein  mit  dem
Steißbeine.  Beide  Knochen  sind  in  Verbindung  mit  den  beiden
Hüftbeinen  zu  einem  Knochenringe,  dem  Becken,  zusammengefügt.
Die  Brusthöhle,  welche  vorzugsweise  das  Herz  mit  den  großen
Aderstämmen  und  die  Lungen  enthält,  ist  durch  eine  fleischig-sehnige
Scheidewand,  das  Zwerchfell,  von  der  Bauchhöhle  getrennt.  Die
Bauchhöhle,  welche  nach  unten  unmittelbar  in  die  Beckenhöhle
übergeht,  ist  nach  hinten  von  den  Lendenwirbeln,  nach  den
Seirten  aber  und  nach  vorn  nur  von  Weichtheilen,  den  mit  Muskeln
  versehenen  Bauchwandungen,  begränzt.  Die  Muskeln  vereinigen
  sich  in  der  Mitte  der  vorderen  Bauchwand  in  einem  sehnigen
Streifen,  der  sogenannten  weißen  Linie.  Auf  der  sie  bedeckenden
Haut  sieht  man  eine  vertieste  Narbe,  den  Nabel.  (S.  u.  8.  141.)

1

L  ½  l
        <pb n="17" />
        —  4  —

In  der  Bauchhöhle  befinden  sich  die  Werkzeuge  der  Verdauung  und
der  Harnbereitung.

Von  dem  Becken  und  der  Beckenhöhle,  so  wie  von  den  darin
enthaltenen  Theilen  wird  später  ausführlicher  die  Rede  sein.

8.  6.

Die  Glieder  zerfallen  in  obere  und  untere.  Die  oberen
oder  die  Arme  sind  auf  beiden  Seiten  an  dem  oberen  Theile  des
Brustkorbes  durch  eine  Gelenkverbindung  mit  dem  Schulterblatte
befestigt.  Das  Schulterblatt  ist  ein  flacher,  dreieckiger  Knochen,  welcher
auf  der  Rückenfläche  des  Brustkorbes  neben  der  Wirbelsäule  liegt  und
nach  vorn  durch  das  Schlüsselbein  mit  dem  oberen  Theile  des
Brustbeins  in  beweglicher  Verbindung  steht.  An  jedem  Arme  unterscheiden
  wir  den  Oberarm,  welcher  nur  einen  Knochen  enthält,  den
Vorderarm,  welcher  aus  zwei  Knochen,  dem  Ellenbogenbeine  und
der  Speiche,  besteht,  und  die  Hand,  welche  sich  aus  der  Handwurzel,
der  Mittelhand  und  den  Fingern  zusammensetzt.  Die  unteren  Glieder
  oder  die  Schenkel  sind  bestimmt,  den  Rumpf  zu  tragen.  Das
Oberschenkelbein  jeder  Seite  ist  mit  seinem  kugligen  Gelenkkopfe
in  eine  an  der  Außenseite  der  Hüftbeine  befindliche  Grube,  die
Pfanne,  eingelenkt.  Im  Kniegelenke  verbindet  es  sich  mit  den  beiden
  Knochen  des  Unterschenkels,  dem  dickeren  Schienbeine  und
dem  dünneren  Wadenbeine.  Außerdem  gehört  zu  diesem  Gelenke  noch
ein  an  der  Vorderseite  desselben  befindlicher,  rundlicher  platter  Knochen,
die  Kniescheibe.  Am  Fufße  unterscheidet  man,  wie  an  der  Hand,
die  Fußwurzel  mit  der  Ferse,  den  Mittelfuß  und  die  Zehen.

8.  7.

Die  Bestandtheile  des  Körpers  erfahren  während  des  Lebens
  durch  den  Gebrauch  eine  beständige  Abnutzung.  Die  verbrauchten
  Stoffe  werden  durch  eigene  dafür  bestimmte  Werkzeuge
oder  Organe  ausgeschieden  und  müssen  durch  neue  ersetzt  werden.
Der  Ersas  wird  theils  durch  die  Aufnahme  von  Nahrung,  lheils
durch  das  Athmen  bewirkt.  Die  Nahrungsmittel  werden  zunächst
  in  die  Mundhöhle  gebracht  und  hier  durch  das  Kauen  und
die  Beimischung  von  Speichel  vorbereitet.  Darnach  gelangen  sie  durch
        <pb n="18" />
        —  5  —

die  Speiseröhre,  einen  vor  der  Wirbelsäule  herabsteigenden  häutigen
  Gang,  welcher  das  Zwerchfell  durchbohrt,  in  den  Magen,  der
im  oberen  mittleren  Theile  der  Bauchhoͤhle  gelegen  ist.  Hier  beginnt
unter  der  Einwirkung  des  sauren  Magensaftes  die  Verdauung.
Der  so  veränderte  flüssige  Speisebrei  wird  durch  die  Bewegungen
des  Magens  zunächst  in  den  Zwölffingerdarm  getrieben,  wo  sich
ihm  der  Saft  des  Darms  und  der  Bauchspeicheldrüse  und  aus
der  Gallenblase  die  Galle  beimischen.  Die  Galle  wird  von  der
Leber,  welche  in  der  Bauchhöhle  rechts  vom  Magen  liegt,  bereitet.
Durch  den  Saft  des  Dünndarms,  in  welchen  der  Speisebrei  allmälich
  aus  dem  Zwölffingerdarme  vorrückt,  wird  die  Umwandlung
desselben  in  den  sogenannten  Milchsaft  vollendet.  Dieser  Milchsaft
  wird  auf  seinem  Wege  von  den  Saugadern  des  Darms
aufgesogen,  die  ihn  den  großen  Blutaderstämmen  der  Brusthöhle
und  so  dem  Herzen  zuführen.  Die  übrig  bleibenden  unverdaulichen
Theile  der  Nahrungsmittel  gelangen  weiter  in  den  Dickdarm  und
werden  als  Koth  durch  den  Mastdarm  entleert.

8.  8.

Durch  das  Athmen  wird  das  Blut  mu  der  uns  umgebenden
Luft  in  Berührung  gebracht.  Indem  sich  beim  Einathmen  der
Brustkorb  erweitert,  dringt  die  Luft  durch  die  Mund=  und  Nasenöffnungen
  in  den  vor  der  Speiseröhre  am  Halse  gelegenen  Kehlkopf
  und  dessen  Fortsetzung,  die  Luftröhre,  ein  und  erfüllt  von
da  aus  die  Lungen.  Das  in  diese  aus  dem  Herzen  einströmende
dunkelrothe  Blut  zieht  aus  ihr  den  Sauerstoff  an  sich,  durch
welchen  es  eine  hellrothe  Farbe  bekommt  und  giebt  dafür  Wasserdunst
  und  Kohlensäure  ab,  welche  mit  der  Luft  beim  Ausathmen
  aus  den  Lungen  entweichen.  Der  Sauerstoff  kann  für  die
Erhaltung  des  Lebens  noch  weniger  entbehrt  werden,  als  der  Nahrungssaft.


8.  9.
Das  Blut  ist  die  Flüssigkeit,  welche  den  einzelnen  Körpertheilen
beständig  die  zu  ihrer  Ernährung  nothwendigen  Stoffe  zuleitet  und
zugleich  die  in  Folge  ihrer  Thätigkeit  unbrauchbar  gewordenen  Stoffe
        <pb n="19" />
        —  6  —

wieder  abführt.  Es  fließt  vom  Herzen  aus  in  häutigen  Roͤhren,
den  sogenannten  Adern.  Diese  Adern  dringen,  indem  sie  sich  immer
mehr  verzweigen,  in  das  Innere  aller  Theile  ein,  bis  die  feinsten
Zweige  allmälich  in  entgegengesetzter  Richtung  sich  wieder  zu  größeren
Stämmen  sammeln,  in  welchen  das  Blut  zum  Herzen  zurückströmt.
Das  Herz  ist  ein  hohler  Muskel,  in  der  Brusthöhle  zwischen  beiden
Lungen  gelegen,  der  sich  bei  erwachsenen  gesunden  Menschen  ungefähr
70  bis  80  Male  in  der  Minute  zusammenzieht  und  vermittelst  seiner
Zusammenziehungen  das  Blut  durch  die  Adern  treibt.  Es  ist  durch
eine  Scheidewand  in  eine  linke  und  eine  rechte  Hälfte  geschieden.
Die  aus  dem  linken  Herzen  entspringenden  Adern  führen  das  hellrothe,
  durch  die  Athmung  in  den  Lungen  erfrischte  Blut  den  Körpertheilen
  zu.  Sie  werden  Puls=  und  Schlagadern  genannt,  weil
jede  Zusammenziehung  des  Herzens  sich  durch  einen  Stoß,  den  sogenannten
  Pulsschlag,  in  ihnen  bemerkbar  macht.  In  den  feinsten
Verzweigungen  der  Adern,  wo  eben  der  gegenseitige  Austausch
von  Stoffen  stattfindet,  verliert  das  Blut  seine  hellrothe  Farbe
und  färbt  sich  dunkelroth.  In  diesem  Zustande  kehrt  es  dann  durch
die  Blutadern  in  das  rechte  Herz  zurück,  nachdem  es  kurz  vorher
noch  den  aus  den  Nahrungsmitteln  bereiteten  Milchsaft  ausgenommen
  hat.  Die  Zusammenziehungen  des  rechten  Herzens  treiben
das  dunkle  Blut  in  die  Lungen  durch  die  Lungenschlagadern,  in
deren  feinsten  Verzweigungen  es  seine  hellrothe  Farbe  wieder  bekommt.
Von  hier  aus  gelangt  es  durch  die  Lungenblutadern  in  das  linke
Herz  zurück,  um  von  Neuem  seinen  Kreislauf  durch  den  Körper
zu  beginnen.

g.  10.

Die  Ausscheidung  der  verbrauchten  oder  nicht  mehr
nutzbaren  Stoffe  aus  dem  Blute  geschieht,  wie  wir  gesehen  haben,
zum  Theil  in  den  Lungen,  indem  hier  Kohlensäure  und  Wasserdampf
  abdunsten.  Auch  auf  der  äußeren  Haut  findet  immerwährend
  eine  bald  stärkere,  bald  schwächere  Wasserverdunstung  statt.
Unter  gewissen  Umständen  wird  auch  Wasser  in  flüssiger  Form,  als
Schweiß,  ausgeschieden.  Zu  den  wichtigsten  Ausscheidungsorganen
gehören  die  Nieren,  welche  im  hinteren  oberen  Theile  der  Bauchhöhle
        <pb n="20" />
        —  7  —

neben  der  Wirbelsäule  liegen.  Sie  sondern  aus  dem  Blute  den
Harn  ab,  welcher  durch  zwei  dünne  häutige  Gänge,  die  Harnleiter,
  in  die  mit  einer  Muskelhaut  versehene  Harnblase  herabfließt,
  deren  Zusammenziehungen  ihn,  sobald  er  sich  in  größerer  Menge
angesammelt  hat,  durch  die  Harnröhre  austreiben.

S.  11.

In  ähnlicher  Weise  wie  vom  Herzen  aus  die  blutführenden  Adern,
verzweigen  sich  vom  Gehirne  und  Rückenmarke  aus  die  Nerven,
als  weiße,  aus  Fasern  zusammengesetzte  Stränge  oder  Fäden  durch
den  ganzen  Körper  und  unterhalten  die  Verbindung  der  einzelnen
Theile  mit  den  genannten  Mittelpunkten.  Durch  sie  empfangen
die  Muskeln  vom  Gehirne  und  Rückenmarke  den  Anstoß
zur  Zusammenziehung,  wodurch  Bewegung  entsteht.  Umgekehrt
leiten  andere  Fasern  die  von  außen  erhaltenen  Eindrücke
zum  Gehirne,  wo  sie  uns  als  Empfindungen  zum  Bewußtsein
gelangen.  Für  gewisse  Empfindungen  giebt  es  noch  besondere  Vorrichtungen,
  die  Sinneswerkzeuge,  die  mit  dem  Gehirne  in  unmittelbarer
  Verbindung  stehen,  nämlich:  die  Augen  für  das  Sehen,
die  Ohren  für  das  Hören,  die  Nase  für  das  Riechen,  die  Zunge
für  das  Schmecken.  Der  Gefühlsinn  ist  über  den  ganzen  Körper,
mit  Ausnahme  der  Haare  und  Nägel,  welche  nervenlos  sind,  verbreitet,
  am  feinsten  als  Tastgefühl  in  den  Fingerspitzen.  Eine  heftige
  Reizung  der  Gefühlsnerven  durch  Druck,  Zerrung  u.  s.  w.  verursacht
  Schmerz.

Zweiler  Abschnitt.

Von  dem  Bau  und  den  Verrichtungen  des  weiblichen  Körpers
insbesondere.

8.  12.

Der  weibliche  Körper  unterscheidet  sich  von  dem  männlichen  nicht
blos  durch  die  Verschiedenheit  der  Geschlechtstheile.  Die  Körper-
        <pb n="21" />
        —  8  —

höbe  ist  meist  geringer,  der  Knochenbau  feiner,  die  Muskeln  sind
schwächer,  die  Glieder  weicher  gerundet  wegen  der  stärkeren  Entwicklung
  des  Fettpolsters  unter  der  Haut.  Die  Schultern  sind  schmäler,
  die  Hüften  breiter,  die  Brusthöhle  enger,  die  Bauchhöhle
  geräumiger.  Das  Becken  ist  bei  beiden  Geschlechtern  im
Ganzen  gleich  gebildet,  nur  zeichnet  sich  das  weibliche  Becken  vor  dem
männlichen  durch  größere  Weite  und  geringere  Höhe  seiner  Wände
aus.  Da  aber  beim  Weibe  der  größte  Theil  der  Geschlechtswerkzeuge
  innerhalb  des  Beckens  gelegen  ist,  und  das  Kind
bei  der  Geburt  seinen  Weg  durch  dasselbe  nehmen  muß,  so
erhält  es  für  die  Vorgänge  der  Schwangerschaft  und  namentlich  der
Geburt  eine  besondere  Wichtigkeit.  Das  weibliche  Becken  gehört  daher,
wenn  auch  nicht  zu  den  Geschlechtstheilen,  doch  jedenfalls  zu  den
Geburtstheilen.

Bei  den  folgenden  Beschreibungen  muß  sich  die  Hebamme  den
Körper  in  aufrechter  Stellung  denken  und  darnach  die  Bezeichnungen:
oben,  unten,  vorn  und  hinten  verstehen.

Erstes  Kapitel.
Von  dem  weiblichen  Becken.

8.  13.
Das  weibliche  Becken  setzt  sich,  wie  wir  gesehen  haben,  bei  Erwachsenen
  aus  vier  Knochen  zusammen,  dem  Kreuzbeine,  dem  Steißbeine
  und  den  beiden  Hüftbeinen.

g.  14.

Das  Kreuzbein  bildet  die  hintere  Wand  des  Beckens.  Es  hat
eine  dreieckige  oder  keilsörmige  Gestalt,  ist  oben  breiter  und  dicker,
wird  nach  unten  dünner  und  schmäler  und  endigt  mit  einer  abgestumpften
  Spitze.  Die  hintere  Fläche  ist  gewölbt  und  zeigt  einc  mittlere
  und  zwei  seitliche  Reihen  von  Erhabenheiten,  von  denen  die
mittlere  am  deutlichsten  ist.  Die  vordere  glattere  Fläche  ist  ausge-
        <pb n="22" />
        Fig.  1.  Das  weibliche  Becken  in  Verbindung  mit  zwei  Lendenwirbeln
und  den  Oberschenkelbeinen.

höhlt,  sowohl  von  oben  nach  unten,  als  auch,  schwächer,  von  einer
Seite  zur  andern.  An  beiden  Flächen  bemerkt  man  4  bis  5  Paar
Löcher,  durch  welche  Nerven  aus  dem  im  Inneren  des  Knochens  befindlichen
  Kanale,  einer  Fortsetzung  des  Rückgratskanales,  hervortreten.
In  der  Kindheit  besteht  das  Kreuzbein  aus  fünf  getrennten  Stücken,
die  man  falsche  Wirbel  neunt,  und  welche  später  fest  mit  einander
verwachsen.  Die  frühere  Trennung  der  Wirbel  ist  auf  der  vorderen
Fläche  noch  an  vier  quergehenden  Knochenleisten  zwischen  den  Kreuzbeinlöchern
  zu  erkennen.  Das  Kreuzbein  ist  mit  den  anstoßenden
Knochen  durch  Gelenkflächen  vermittelst  Knorpel  und  Bänder  verbunden,
  nämlich  oben  mit  der  Wirbelsäule,  zu  beiden  Seiten  mit  dem
Hüftbeine  und  unten  mit  dem  Steißbeine.  Die  Verbindung  mit  dem
letzten  Lendenwirbel  springt  winklig  über  die  Aushöhlung  der  vorderen
  Kreuzbeinfläche  vor  und  wird  deshalb  Vorberg  genannt.
        <pb n="23" />
        —  10  —

8.  15.

Das  Steißbein  ist  die  untere  Forrsetzung  des  Kreuzbeins  und
besteht  gewöhnlich  aus  vier  kleinen  Wirbeln,  welche  von  oben  nach
unten  an  Größe  abnehmen.  Die  Wirbel  find  unter  sich  und  der
oberste  derselben  mit  dem  untersten  Kreuzbeinwirbel  beweglich  verbunden.


8.  16.

Die  Hüftbeine  liegen  zu  beiden  Seiten  des  Kreuzbeins,  mit
dessen  oberer  Hälfte  sie  durch  breite  Gelenkflächen  und  sehr  starke  und
straffe  Bänder  fast  unbeweglich  verbunden  find.  Diese  Verbindungen
heißen  die  Kreuzdarmbeinfugen.  Indem  die  Hüftbeine  von  hier
aus  sich  in  einem  flachen  Bogen  nach  außen  krümmen  und  dann,  sich
cinwärts  wendend,  vorn  in  der  Mittellinie,  dem  Vorberge  gegenüber,
vereinigen,  werden  die  Beckenknochen  zu  einem  Ninge  zusammengeschlossen.
  Die  sehr  feste  Gelenkverbindung  der  vorderen  Hüftbeinenden
unter  sich  wird  die  Scham=  oder  Schooßfuge  genannt.

8.  17.

Jedes  Hüftbein  besteht  in  der  Kindheit  aus  drei  getrennten
Stücken:  dem  Darmbeine,  dem  Sitzbeine  und  dem  Scham=  oder
Schooßbeine,  welche  in  der  zur  Aufnahme  des  Schenkelkopfs  bestimmten
  Pfanne  (s.  o.  8.  6.)  zusammenstoßen  und  hier  durch  Knorpel
  mit  einander  verbunden  sind.  Erst  um  die  Zeit  der  Mannbarkeit
verwachsen  sie  zu  einem  Knochen  mit  einander.

Das  größte  von  diesen  drei  Stücken  ist  das  Darmbein.  Es
liegt  am  meisten  nach  hinten  und  oben,  die  obere  Seitenwand  des
Beckens  bildend,  und  ist  auf  die  angegebene  Weise  mit  dem  Kreuzbeine
  verbunden.  Es  ist  ein  breiter  platter  Knochen,  der  inwendig
ein  wenig  ausgehöhlt  ist.  Auf  seiner  inneren  Fläche  erscheint  der
untere  dickere  Theil  von  dem  oberen  dünneren  Theile,  der  Darmbeinschaufel.
  durch  eine  abgerundete  Kante  geschieden,  welche  die
Bogenlinie  des  Darmbeins  heißt.  Der  obere  freie  Rand  der
Darmbeinschaufeln,  den  man  außerlich  in  der  Gegend  der  Huften
deutlich  fühlen  kann,  wird  der  Darmbeinkamm  genannt.  Er  endigt
        <pb n="24" />
        —  11  —

nach  vorn  und  nach  hinten  in  einen  Höcker,  den  vorderen  und  den
hinteren  Darmbeinstachel.  Die  hinteren  Darmbeinstacheln  ragen
auf  beiden  Seiten  nach  hinten  über  die  hintere  Kreuzbeinfläche  vor.

S.  18.

Das  Sitzbein  liegt  gerade  unter  dem  Darmbeine  und  bildet
die  untere  Seitenwand  des  Beckens.  Man  unterscheidet  an  demselben
einen  breiten,  von  der  Pfanne  herabsteigenden  Theil,  den  absteigenden
  Sitzbeinast.  An  dem  hinteren  Rande  dieses  Astes  ragt
der  Sitzbeinstachel  nach  innen  und  hinten  hervor.  Nach  unten
ender  er  in  eine  rauhe  Erhabenheit,  den  Sitzbeinhöcker,  auf  welchem
beim  Sitzen  die  Last  des  Körpers  vorzugsweise  ruht.  Von  dem  Sitzbeinhöcker
  geht  der  schmälere  aufsteigende  Sitzbeinast  nach  vorn
und  innen  und  ein  wenig  aufwärts  in  der  Richtung  gegen  die  Schooßsuge
  ab,  um  sich  mit  dem  absteigenden  Schambeinaste  zu  vereinigen.
Zwischen  dem  Sitzbeine  und  dem  Darmbeine  über  dem  Sistbeinstachel
liegt  nach  hinten  der  große  Sitzbeinausschnitt,  eine  durch  Weichtheile
  verlegte  Oeffnung.  Sowohl  von  dem  Sitzbeinstachel,  als  von
dem  Siszbeinhöcker  jeder  Seite  geht  ein  starkes  Band  zum  Seitenrande
  des  Kreuzbeins,  wodurch  die  Verbindung  der  Beckenknochen
unter  sich  befestigt  wird.

g.  19.

Das  Scham=  oder  Schooßbein  liegt  am  weitesten  nach  vorn
und  bildet,  indem  es  sich  mit  dem  der  anderen  Seite  in  der  Schooßfuge
  verbindet,  die  vordere  Wand  des  Beckens.  Man  unterscheidet
an  ihm  einen  oberen  oder  den  queren  Schambeinast,  der  sich
von  der  Pfanne  zur  Schooßfuge  erstreckt,  und  dessen  obere  Kante  der
Schambeinkamm  genannt  wird.  Von  der  Schooßfuge  biegt  sich
auf  jeder  Seite  der  absteigende  Schambeinast  nach  außen  dem
aufsteigenden  Sitzbeinaste  enngegen.  Der  untere  Nand  der  Schooßsuge,
  die  absteigenden  Aeste  beider  Schambeine  und  die  aufsteigenden
Aeste  beider  Sitzbeine  bilden  zusammen  den  Scham=  oder  Schooßbogen.
  Zwischen  den  Aesten  des  Sitzbeins  und  des  Schambeins
jeder  Seite  bleibt  eine  Oeffnung,  das  eirunde  Loch,  welches  durch
eine  sehnige  Haut  verschlossen  wird.
        <pb n="25" />
        —  12  —

8.  20.

Der  innere  Raum  des  Beckens  ist  oben  weiter,  unten  enger.
Man  theilt  daher  das  Becken  in  das  obere  oder  große  und  in  das
untere  oder  kleine  Becken  ein.  Ist  von  dem  Becken  schlechtweg
die  Rede,  so  wird  das  kleine  Becken  gemeint.  Die  Gränze  zwischen
dem  großen  und  dem  kleinen  Becken  bezeichnet  eine  Kante,  die  durch
den  Vorberg  und  von  hier  aus  nach  beiden  Seiten  hin  durch  den  vorderen
  oberen  Rand  des  Kreuzbeins,  die  Bogenlinie  des  Darmbeins  und
den  Kamm  des  Schambeins  bis  zur  Schooßfuge  gebildet  wird.

8.  21.

Das  große  Becken  ist  oben  am  weitesten  und  wird  nach  unten
zu  enger.  Es  ist  jedoch  nur  hinten  und  an  den  Seiten  durch  Knochenwände
  begränzt,  hinten  durch  die  untersten  Lendenwirbel,  an  den
Seiten  durch  die  Darmbeinschaufeln.  Nach  vorn  wird  es  durch  die
weichen  Bedeckungen  des  Bauches  geschlossen,  deren  Nachgiebigkeit  die
Erweiterung  dieses  Raumes  in  der  Schwangerschaft  möglich  macht.

g.  22.

Das  kleine  Becken  ist  ein  kurzer,  weiter,  nach  hinten  ausgebuchteter
  Kanal,  dessen  hintere  Wand  am  höchsten  und  dessen  vordere
Wand  am  niedrigsten  ist.  Man  unterscheidet  an  ihm  den  Beckeneingang,
  die  Beckenhöhle  und  den  Beckenausgang.

Der  Beckeneingang  ist  die  obere  Oeffnung,  welche  durch  die
Kante  begränzt  wird,  die  das  große  Becken  von  dem  kleinen  trennt.
Er  hat  bei  einem  wohlgebildeten  Becken  die  Gestalt  eines  gquerliegenden
  Ovales,  welches  in  der  Gegend  des  Vorbergs  ein  wenig  eingebogen
  ist.

Der  Beckenausgang  ist  die  untere  Oeffnung  des  Beckens.,
welche  von  dem  Steißbeine,  den  Sistzbeinhöckern  und  dem  Schambogen
umgeben  ist.  Seine  Gestalt  ist  durch  die  Beweglichkeit  des  Steißbeins
veränderlich.

Zwischen  dem  Beckeneingange  und  dem  Beckenausgange  liegt  die
Beckenhöhle,  welche  im  Ganzen  etwas  weiter  von  vorn  nach  hinten,
als  von  einer  Seite  zur  anderen,  und  in  der  Mitte  am  weitesten  ist.
        <pb n="26" />
        —  13  —

g.  23.

Die  Hebamme  muß  sich  die  verschiedenen  Durchmesser  des
Beckenraumes,  d.  h.  die  Entfernungen  der  sich  gegenüberliegenden
Knochen  von  einander  genau  merken.

Im  großen  Becken  mißt  der  Querdurchmesser,  d.  h.  der
Abstand  zwischen  den  vorderen  Darmbeinstacheln,  24  Centimeter.

Besonders  wichtig  ist  die  Kenntniß  der  Durchmesser  im  kleinen
Becken  für  die  Hebamme,  damit  sie  begreife,  wie  ein  Kind  durch
ein  regelmäßig  weites  Becken  gehen  könne,  und  welches  Hinderniß  ein
regelwidrig  enges  Becken  für  die  Geburt  sei.  Ein  wohlgebildetes  weibliches
  Becken  hat  folgende  Durchmesser.

Im  Beckeneingange  unterscheidet  man:

1)  den  geraden  Durchmesser  von  der  Mitte  des  Vorbergs
zum  oberen  Rande  der  Schooßfuge;  er  beträgt  11  Centimeter;


2)  den  queren  Durchmesser  von  der  stärksten  Ausbiegung  der
Bogenlinie  des  Darmbeins  einer  Seite  zu  demselben  Punkte
der  anderen  Seite;  er  beträgt  13  ½  Centimeter;

3)  die  schrägen  Durchmesser  von  der  Kreuzdarmbeinfuge
einer  Seite  zu  dem  queren  Schambeinaste  der  anderen  Seite
über  dem  eirunden  Loche;  sie  betragen  12  Centimeter.  Derjenige
  schräge  Durchmesser,  welcher  von  der  rechten  Kreuzdarmbeinfuge
  zum  linken  Schambeinaste  geht,  wird  der
rechte,  der  andere  der  linke  schräge  Durchmesser  genannt.

In  der  Beckenhöhle,  wo  sie  am  weitesten  ist,  mißt  der  gerade
Durchmesser  von  der  stärksten  Ausbiegung  des  Kreuzbeins,  d.  h.
der  Mitte  des  dritten  Kreuzbeinwirbels,  bis  zur  Mitte  der  Schooßfuge
12  bis  13½  Centimeter;  der  quere  Turchmesser  von  der  hinteren
  Wand  der  Pfanne  (vor  und  oberhalb  des  Siszbeinstachels)  der
einen  Seite  zu  derselben  Stelle  der  anderen  Seite  11  bis  11/:  Centimeter.


In  dem  unteren,  engeren  Theile  der  Beckenhöhle  mißt
der  gerade  Durchmesser  von  der  Spitze  des  Kreuzbeins  bis  zum
unteren  Rande  der  Schooßfuge  11  bis  111,  Cenlimeter;  der  quere
Durchmesser  zwischen  den  beiden  Sitzbeinstacheln  107/  Centimeter.
        <pb n="27" />
        —  14  —

Im  Beckenausgange  mißt  der  gerade  Durchmesser  von
der  Spitze  des,  wie  gewöhnlich  während  der  Geburt,  mäßig  zurückgedrängten
  Steißbeins  bis  zum  unteren  Rande  der  Schooßfuge  11
Centimeter.  Eben  so  groß  ist  der  quere  Durchmesser  zwischen
beiden  Sitzbeinhöckern.

8.  24.

Auch  die  Höhe  der  Beckenwände  kommt  in  Betracht.  Sie  beträgt
  an  der  hinteren  Wand  vom  Vorberge  bis  zur  Steißbeinspitze
13  Centimeter,  an  den  Seitenwänden  von  der  Bogenlinie  des
Darmbeins  bis  zum  Sitzbeinhöcker  9  /2  Centimeter:  von  da  nimmt
sie  nach  vorn  allmälich  ab  und  beträgt  an  der  Schooßfuge  nur  4
Centimeter.

Sie  2.  GihDuchsd  weibliqen  VBede#s,  um  bie  Mitellinte  und  die  Nrig#ung
deselle  #  zeigen

K.  25.
Wichtig  ist  ferner  die  Richtung  des  Beckenkanales.  Sie  wird
durch  die  Mittellinie  des  Beckens  bezeichnet.  Man  versteht  darun-
        <pb n="28" />
        —  15  —

ter  eine  Linie,  die  man  sich  vom  Eingange  bis  zum  Ausgange  so
mitten  durch  das  Becken  gezogen  denkt,  daß  sie  allenthalben  in  gleicher
  Entfernung  von  der  vorderen  und  der  hinteren  Wand  desselben
bleibt,  also  durch  die  Mitte  aller  geraden  Durchmesser  geht.  Sie  ist
natürlich  keine  gerade,  sondern  cine  krumme  Linie,  da  sie  der  Biegung
  des  Kreuz=  und  Steißbeins  folgen  muß.  In  der  Nichtung  dieser
  Linie  gehen  bei  der  Geburt  das  Kind  und  die  Nachgeburt  durch
das  Becken,  und  die  Hebamme  muß  in  allen  Fällen,  wo  sie  ihre
Finger  oder  ihre  Hand  in  die  Geburstheile  zu  führen  hat,  diese
Nichtung  einhalten.
8.  26.

Endlich  ist  die  Stellung  des  Beckens  zum  Fußboden,  oder
die  Reigung  desselben  zu  berücksichtigen.  Durch  das  Kreuzbein  ist
das  ganze  Becken  in  der  Weise  an  der  Wirbelsäule  befestigt,  daß  das
Kreuzbein  von  der  Richtung  derselben  nach  hinten  abweicht,  und  die
Verbindung  des  obersten  Kreuzbeinwirbels  mit  dem  letzten  Lendenwirbel,
  wie  wir  gesehen  haben,  winkelig  nach  vorn  vorspringt.  Bei
aufrechter  Körperstellung  ist  daher  der  Beckenring  nach  vorn  geneigt,
die  Schooßfuge  steht  tiefer,  als  der  Vorberg,  der  Beckeneingang  sieht
nach  vorn  und  ein  wenig  nach  oben,  der  Beckenausgang  nach  unten
und  ein  wenig  nach  hinten.  Es  ist  leicht  einzusehen,  daß  diese  Reigung
  des  Beckens  mit  der  Lage  des  Körpers  wechselt.  Sitzt  eine
Frau  stark  hintenüber  gelehnt,  so  sieht  der  Eingang  gerade  nach  oben,
der  Ausgang  nach  unten  und  vorn;  liegt  sie  ganz  flach  auf  dem
Rücken,  so  ist  der  Eingang  auf=  und  rückwärts,  der  Ausgang  gerade
vorwärts  gerichtet.

S.  27.

Im  lebenden  Körper  erleidet  die  Gestalt  des  Beckeneingangs
  dadurch  eine  geringe  Veränderung,  daß  der  obere  Theil  der
Kreuzdarmbeinfuge  und  der  hintere  Abschnitt  der  Bogenlinie  des
Darmbeins  jederseits  von  dem  großen,  runden  Lendenmuskel
bedeckt  werden.  An  der  inneren  Seite  dieses  Muskels  verlaufen  die
großen  Hüsftaderstämme,  welche  an  der  Seite  des  5.  Lendenwirbels
zur  Kreuzdarmbeinfuge  herabsteigen  und  hier  in  je  eine  Schenkel-
        <pb n="29" />
        —  16  —

und  eine  Becken-Ader  zerfallen.  Diese  Theile  find  daher  während
der  Geburt  und  öfters  schon  in  der  Schwangerschaft  einem  Drucke
durch  das  Kind  ausgesetzt.

Zweites  Kapitel.
Ven  den  weiblichen  Geschlechtstheilen.

8.  28.

Die  weiblichen  Geschlechtstheile  liegen  größtentheils  in  der
Beckengegend,  theils  an,  theils  in  dem  Becken.  Man  unterscheidet
daher  äußere  und  innere  Geschlechtstheile.  Außerdem  gehören  zu
den  Geschlechtstheilen  des  Weibes  noch  die  Brüste.

1.  Aeußere  Geschlechtstheile.

g.  29.

Der  Beckenausgang  ist  bis  auf  die  Oeffnungen  des  Afters  und
der  Schamspalte  durch  Weichtheile  geschlossen,  welche  in  Verbindung
mit  dem  beweglichen  Steißbeine  den  nachgiebigen  Boden  der
Beckenhöhle  bilden.  Die  genannten  Oeffnungen  liegen  in  der
Mittellinie,  die  Afteröffnung  nach  hinten,  etwa  2—2  ¼  Centimeler
vor  der  Spitze  des  Steißbeins,  die  Schamspalte  nach  vorn  unter  der
Schooßfuge.  Der  fleischige,  zwischen  After  und  Schamspalte  gelegene
Theil  des  Beckenbodens  wird  der  Damm  genannt.  Er  ist  von  hinten
  nach  vorn  durchschnittlich  3  bis  4  Centimeter  breit  und  nimmt
gegen  die  Schamspalte  hin  allmälig  an  Dicke  ab.  Bei  der  Geburt
wird  er  oft  bis  auf  das  Doppelte  und  selbst  darüber  ausgedehnt.

8.  30.

Vor  der  Schooßfuge  ist  die  Ham  durch  das  unterlicgende  Feitpolster
  ein  wenig  über  die  Umgebung  erhoben.  Diese  Hervorwölbung,
welche  um  die  Zeit  der  Mannbarkeit  mit  Haaren  bewachsen  wird,
nennt  man  den  Schamberg.  Von  dem  Schamberge  aus  zichen  sich
        <pb n="30" />
        —  17  —

zwei  wulstige  Hautfalten,  die  großen  Schamlippen,  gegen  den
Damm  herab,  an  dessen  vorderem  Rande  sie  durch  eine  dünne  Querfalte,
  das  Schamlippenbändchen,  verbunden  sind.  Sie  begränzen
zu  beiden  Seiten  die  Schamspalte.  Die  äußere  Fläche  der  großen
Schamlippen  ist  bei  mannbaren  Personen,  wie  der  Schamberg,  behaart,
  die  Haut  der  inneren  Fläche  ist  weicher,  glatter  und  feuchter.
Bon  ihr  erheben  sich,  gewöhnlich  von  den  großen  Schamlippen  bedeckt,
  zwei  dünnere,  kürzere  und  niedrigere  Schleimhautfalten,  die  kleinen
  Schamlippen.  Sie  gehen  auf  jeder  Seite  nach  oben  in  zwei
Fältchen  aus  einander,  welche  im  oberen  Winkel  der  Schamspalte  eine
erbsengroße,  runde  Hervorragung  umfassen.  Diese  Hervorragung  ist
die  Eichel  des  Kitzlers,  welcher  hier  am  Schooßbogen  angeheftet
ist.  Der  Naum  zwischen  den  kleinen  Schamlippen  wird  der  Vorhof
der  Mutterscheide  genannt.  Zieht  man  die  Schamlippen  auseinander,
  so  wird  an  der  oberen  Wand  des  Vorhofs,  etwa  1  3¾4  Centimeter
  hinter  der  Eichel  des  Kitzlers,  die  von  einem  wulstigen  Rande
umgebene  Mündung  der  Harnröhre  sichtbar.  Weiter  nach  oben
und  hinten  befindet  sich  der  Eingang  in  die  Mutterscheide,  welcher
  bei  Jungfrauen  durch  ein  dünnes,  mit  einer  kleinen  Oeffnung  versehenes
  Häutchen,  das  Jungfernhäutchen,  verschlossen  ist.  Dieses
Häutchen  wird  gewöhnlich  beim  ersten  Beischlafe  zerrissen;  selten  erhält
es  sich  bis  zur  Geburt.  Nach  der  Zerreißung  findet  man  an  seiner
Stelle  einige  kleine  Fleischwarzen  als  Ueberbleibsel.

2.  Innere  Geschlechtstheile.

K.  31.

Die  Mutterscheide  ist  ein  mit  Schleimhaut  ausgekleideter,  häutiger,
  sehr  dehnbarer  Gang,  welcher  in  der  Richtung  der  Mitteellinie
des  Beckens  vom  Scheideneingange  aufwärts  zur  Gebärmutter  führt.
Vor  der  Mutterscheide  liegt  die  etwa  3  bis  4  Centimeter  lange
Harnröhre  und  weiter  nach  oben  die  Harnblase.  Hinter  der
Mutterscheide  liegt  der  Damm  und  der  Mastdarm,  welcher  von
der  linken  Seite  des  Vorbergs  her,  der  Biegung  des  Kreuzbeins  folgend,
  in  das  Becken  herabsteigt.  Man  unterscheidet  an  ihr  eine  vor-Vrenbiso#

  Hebammen-Lehrduh.  2
        <pb n="31" />
        Fis.  a.  Sentrechter  Durchschnitt  des  weiblichen  Beckens  mit  den  darin  liegenden  Theilen.

dere  und  eine  hintere  Wand,  welche  im  leeren  Zustande  dicht  an
einander  liegen.  Die  vordere  Wand  der  Scheide  ist  kürzer,  als  die
hintere.  Auf  jeder  Wand  erhebt  sich  in  der  Mitte  der  Länge  nach
ein  Wulst,  der  besonders  auf  der  vorderen  Wand  nach  unten  an
Dicke  zunimmt,  und  von  dem  nach  beiden  Seiten  dichte  Querwülste
oder  Kämme  abgehen.  Nach  häufigerem  Beischlafe  und  besonders
nach  Schwangerschaften  und  Geburten  werden  die  Scheidenwände  allmälich
  weicher,  glatter  und  schlaffer.  Am  engsten  ist  der  Scheideneingang,
  welcher  von  einem  Muskelringe  umgeben  ist.  Der  obere
weitere  Theil  der  Scheide,  welcher  den  Hals  der  Gebärmutter  umfaßt,
heißt  das  Scheidengewölbe.  Nach  der  Lage  zum  Gebärmutterhalse
unterscheidet  man  ein  vorderes  und  ein  hinteres,  ein  rechtes  und
ein  linkes  Scheidengewölbe.
        <pb n="32" />
        —  19  —

g.  32.

Die  Gebärmutter  ist  ein  hohler,  dickwandiger  Muskel,  welcher
hinter  der  Harnblase  und  vor  dem  von  links  her  herabsteigenden  Mastdarme
  in  der  Mitte  des  kleinen  Beckens  liegt,  so  daß  der  obere  Theil
fich  noch  ein  wenig  unterhalb  des  Beckeneingangs  befindet.  Die  Gebärmutter
  hat  im  ungeschwängerten  Zustande  die  Gestalt  einer  plattgedrückten
  Birne  mit  nach  unten  gerichteter  Spitze.  Man  unterscheidet
an  ihr  eine  vordere  und  eine  hintere  Wand  und  zwei  Seitenränder.
  Der  obere  Theil  der  Gebärmutter  heißt  der  Muttergrund,
  der  mittlere  Theil  der  Mutterkörper,  der  untere  schmale
Theil,  welcher  von  dem  Scheidengewölbe  umfaßt  wird,  der  Mutterhals.
  Der  unterste  Theil  des  Mutterhalses,  welcher,  etwa  1  14  bis.
1  ½  Centimeter  tief,  frei  in  die  Scheide  herabragt,  wird  der  Scheidentheil
  der  Gebärmutter  genannt.

Die  vom  Grunde  und  Körper  der  Gebärmutter  umschlossene
Gebärmutterhöhle  hat  eine  dreieckige,  von  vorn  nach  hinten  abgeplattete
  Gestalt.  Sie  läuft  nach  unten  in  einen  schmäleren  Spalt,
den  Kanal  des  Mutterhalses,  aus.  Die  engste  Stelle,  wo  die
Gebärmutterhöhle  in  den  Kanal  des  Mutterhalses  übergeht,  heißt  der
innere  Muttermund.  Am  unteren  Ende  des  Scheidentheils  öffnet
sich  der  Kanal  des  Mutterhalses  in  die  Scheide  mit  einer  Querspalte,
welche  man  den  äußeren  Muttermund  nennt.  Er  wird  durch
eine  vordere  und  eine  hintere  Lippe  begränzt.  Die  vordere  Lippe
ragt  tiefer  herab,  ist  aber  kürzer,  als  die  hintere,  weil  das  Scheidengewölbe
  sich  hinten  an  einer  höher  gelegenen  Stelle  des  Mutierhalses
anheftet.  Die  Schleimhaut  der  Scheide  geht  hier  in  die  Schleimhaut
des  Scheidentheils  über,  welche  sich  durch  den  Munermund  in  die
Schleimhaut  des  Mutterhalses  und  der  Gebärmutterhöhle  fortsetzt.

".  33.

Die  Gebärmutter  ist  in  eine  quer  durch  das  Becken  gespannte
Falte  des  Bauchfells,  einer  seinen  Haut,  welche  den  größten  Theil
der  Baucheingeweide  überzieht,  von  unten  her  eingestülpt.  Auf  der
hinteren  Wand  der  Gebärmutter  erstreckt  sich  der  Ueberzug  des
Bauchfells  über  den  Mutterhals  noch  bis  auf  den  oberen  Theil

2•
        <pb n="33" />
        —  20  —

der  Scheide,  von  wo  er  auf  die  vordere  Wand  des  Mastdarms  sich
umschlägt.  Die  so  zwischen  der  Gebärmutter  und  dem  Mastdarme
gebildete  Tasche  wird  seitlich  von  zwei  vorspringenden  Falten  des
Bauchfells,  den  Gebärmutter-Kreuzbein  bändern,  begränzt,  welche
sich  von  der  hinteren  Fläche  des  Mutterhalses  gegen  die  Seiten  des
Mastdarms  hinziehen.  In  ihnen  verlaufen  zarte,  fleischige  Stränge,
welche  den  Mutterhals  an  die  hintere  Beckenwand  anheften.  Auf
der  vorderen  Gebärmuttierwand  reicht  das  Bauchfell  nur  bis  zur  Gegend
  des  inneren  Muttermundes  herab,  um  von  da  auf  die  hintere
Wand  der  Harnblase  überzugehen.  Die  vordere  Wand  des  Mutterhalses,
  unterhalb  des  Bauchfells  und  oberhalb  der  Anheftung  des
Scheidengewölbes,  ist  an  der  hinteren  und  unteren  Wand  der  Harnblase
  befestigt.  Zu  beiden  Seiten  der  Gebärmutter  breitet  sich  die
genannte  Falte  des  Bauchfells  bis  zur  inneren  Seitenwand  des  Beckens
aus.  Diese  seitlich  von  der  Gebärmutter  abgehenden  Falten  werden
die  breiten  Mutterbänder  genannt.  In  ihnen  läuft  an  jeder
Seite  von  dem  Grunde  der  Gebärmutter  ein  runder,  fleischiger  Strang
schräg  nach  außen  und  vorn  und  durch  eine  Oeffnung  der  Bauchdecken
unter  der  Haut,  den  sogenannten  Bauchring,  zur  äußeren  Fläche  der
Schambeine,  wo  er  sich  befestigt.  Dieser  Strang  heißt  das  runde
Mutterband.

Theils  durch  die  breiten  und  die  runden  Mutterbänder,  theils
durch  die  Gebärmutter-Kreuzbeinbänder,  so  wie  die  Verbindung  der
vorderen  Wand  des  Mutierhalses  mit  der  Harnblase,  theils  endlich
durch  die  Scheide,  welche  den  Mutterhals  umfaßt,  unterstützt  von
einer  sehnigen  Binde,  welche  die  innere  Wand  des  Beckens  auskleidet,
wird  die  Gebärmutter  in  ihrer  Lage,  d.  h.  in  der  Richtung  des  oberen
  Theils  der  Mittellinie  des  Beckens  erhalten.  Doch  gestatten  ihr
diese  Befestigungen  noch  eine  ziemliche  Beweglichkeit,  sowohl  auf=  und
abwärts,  je  nachdem  der  Druck  der  darüber  gelegenen  Baucheingeweide
ein  stärkerer  oder  geringerer  ist,  als  auch  von  vorn  nach  hinten,  wie  es
die  wechselnde  Füllung  der  Harnblase  und  des  Mastdarms  erfordert.

8.  34.

Im  oberen  Rande  der  breiten  Mutierbänder  gehen  zu  beiden
Seiten  vom  Grunde  der  Gebärmutter  zwei  dünne,  häutige  Röhren,
        <pb n="34" />
        —  21  —

die  Mutterröhren  oder  Eileiter,  nach  den  Seiten  des  Beckens
hin.  Das  innere  Ende  derselben  öffnet  sich  mit  einer  engen  Mündung
  in  die  Höhle  der  Gebärmutter,  das  äußere  mit  einer  trichterförmigen,
  von  Franzen  umgebenen  Oeffnung  frei  in  die  Bauchhäöhle.

Ebenfalls  in  der  Falte  der  breiten  Mutierbänder,  etwas  hinter
und  unter  dem  mittleren  Theile  der  Mutterröhren,  liegen  zu  beiden
Seiten  der  Gebärmutter  die  Eierstöcke,  zwei  mandelförmige,  taubeneigroße
  Körper,  welche  zahlreiche  kleine  Bläschen  enthalten,  in  denen
sich  die  Eier  entwickeln.  Auch  die  Schlagadern,  welche  das  Blut
den  inneren  Geschlechtstheilen,  besonders  der  Gebärmutter,  zuleiten,
so  wie  die  Blutadern,  welche  es  von  dort  wieder  abführen,  verlaufen
  in  den  Falten  der  breiten  Munterbänder.

8.  35.

In  der  Kindheit  nehmen  die  genannten  Geschlechtstheile  an  der
Ernährung  und  dem  Wachsthume  des  übrigen  Körpers  Theil,  ohne
daß  man  sonst  eine  Thätigkeit  an  ihnen  wahrnimmt.  Gewöhnlich  mit
dem  15.  Lebensjahre,  hänfig  aber  schon  früher  oder  auch  später,  tritt
eine  Beränderung  ein.  Sie  giebt  sich  äußerlich  zu  erkennen  durch
das  Emporwachsen  von  Haaren  auf  dem  Schamberge  und  der  Außenfläche
  der  großen  Schamlippen  und  einen  vierwöchentlich  wiederkehrenden
  Blutsluß  aus  der  Scheide,  die,  monatliche  Reinigung,
Regel  oder  Periode.  Die  Blutung  kommt  aus  der  Gebärmutter,
zu  welcher  um  diese  Zeit  das  Blut  in  größerer  Menge  strömt.  Deshalb
  ist  eine  gewisse  Schonung  während  der  Periode  nothwendig,  und
namentlich  sind  größere  körperliche  Anstrengungen  zu  vermeiden.  Die
Blutung  wird  als  das  Zeichen  der  Mannbarkeit  angesehen,  d.  b.
daß  ein  Theil  der  Eier  in  den  Eierstocksbläschen  seiue  Reife  erlangt
hat.  Von  Zeit  zu  Zeit  platzt  eines  der  Bläschen,  das  reife  Ei  tritt
aus  und  wird  der  Regel  nach  von  einem  Eileiter  ausgenommen  und
durch  denselben  in  die  Gebärmutier  geführt.  Auf  diesem  Wege  kann
es  durch  den  männlichen  Samen  befruchtet  werden.  (S.  u.  §.  37.)
Das  Aufhören  der  monatlichen  Reinigung  zwischen  dem  40.  und
50.  Jahre  zeigt  an,  daß  die  Thätigkeit  der  Eierstöcke  und  damit  die
Fähigkeit  der  Empfängniß  ihr  Ende  erreicht  hat.
        <pb n="35" />
        —  22  —

3.  Brüste.

ß.  36.

Die  Brüste  entwickeln  sich  bei  dem  weiblichen  Geschlechte  mit
dem  Eintritte  der  Mannbarkeit  in  Gestalt  von  zwei  Halbkugeln,  welche
an  der  vorderen  Fläche  des  Brustkorbes  zu  beiden  Seiten  des  Brustbeins
  liegen.  Die  äußere  Haut  der  Brüste  zeichnet  sich  durch  ihre
Weichheit  und  Zartheit  aus.  Auf  der  Mitte  jeder  Brust  erhebt  sich
eine  röthliche  empfindliche  Hervorragung,  die  Brustwarze.  Um  die
Brustwarze  herum  ist  die  Haut  dunkler  als  an  der  übrigen  Brust;
diese  Stelle  wird  der  Warzenhof  genannt.  Unter  der  Haut  der
Brüste  liegen,  von  Fett  umgeben,  die  Brustdrüsen.  Jede  Drüse  besteht
  aus  vielen  einzelnen  Lappen,  welche  durch  tiefe,  mit  Fett  erfüllte
Gruben  von  einander  getrennt  sind.  Die  Thüätigkeit  der  Brustdrüsen
  beginnt  erst  mit  dem  Eintritie  einer  Schwangerschaft.  Sie
bereiten  die  Milch,  welche  dem  Kinde  nach  der  Geburt  zur  ersten
Nahrung  dient.  Aus  jeder  Drüse  entspringen  etwa  15  feine  Röhren,
die  Milchgänge,  welche  sich  an  der  Brustwarze  mit  feinen  Mündungen
  öffnen.
        <pb n="36" />
        Bweiter  Theil.

Von  der  Schwangerschaft,  der  Geburt  und  dem  Wochenbette
  in  ihrem  regelmäßigen  Verlaufe.

Erster  Abschnitt.

Von  der  Schwangerschaft  in  ihrem  regelmäßigen  Verlaufe
und  dem  Verhalten  der  Hebamme  dabei.

Erstes  Kapitel.
Von  der  Schwanserschaft  im  Allgemeinen.

g.  37.

Schwangerschaft  ist  der  Zustand  ciner  Frau,  die  eine  menschliche
  Frucht  in  ihrem  Leibe  ernährt.  Sie  beginnt  mit  der  Empfängniß
und  dauert  bis  zur  Geburt.

Empfängniß  nennt  man  den  Vorgang  bei  einem  fruchtbaren
Beischlase,  durch  welchen  die  Frau  schwanger  wird.  Bei  demselben
dringt  der  männliche  Same  von  der  Scheide  durch  den  Kanal  des
Mutterhalses  in  die  Gebärmutterhöhle  und  von  da  durch  die  Mutterröhren
  bis  zum  Eierstocke.  Trifft  er  auf  diesem  Mege  ein  reifes  Ei,
so  wird  es  durch  ihn  befruchtet.  Die  Befruchtung  kann  am  Eierstocke
stattfinden;  oder  das  Ei  kann  sich  bereits  vom  Eierstocke  gelöst  haben
und  dem  Samen  in  der  Mutierröhre  begegnen.  Meistens  wird  nur
ein  Ei,  selten  mehre  gleichzeitig  befruchtet.
        <pb n="37" />
        –—  24  —

Bei  einer  regelmäßigen  Schwangerschaft  gelangt  das  befruchtete
Ei  durch  die  Mutterröhre  in  die  Gebärmutter,  wo  es  sich  anfiedelt
und  fortwächst.

Die  regelmäßige  Dauer  der  Schwangerschaft  wird  auf  280
Tage  oder  40  Wochen  oder  10  Schwangerschafts-Monate  zu  je  4
Wochen  berechnet,  d.  h.  die  Geburt  erfolgt  40  Wochen  nach  dem  Tage,
an  welchem  die  Regel  zum  letzien  Male  erschien.  Nicht  selten  aber
wird  schon  vor  dem  Ablaufe  der  40.  Woche  ein  Kind  mit  allen  Zeichen
  der  Reife  geboren.  In  anderen  Fällen  dauert  die  Schwangerschaft
  eine  oder  selbst  mehre  Wochen  über  die  gewöhnliche  Zeit  hinaus.

Zweites  Kapitel.

Von  der  regelmäßigen  Eutwichlung  des  Eies  in  der  Gebärmutter
und  von  der  menschlichen  Frucht.

8.  38.

Das  Ei  ist  ursprünglich  ein  kleines,  mit  unbewaffnetem  Auge
kaum  wahrnehmbares  Bläschen,  welches  den  Dotter  enthält,  aus
dem  sich  nach  dem  Zutitte  des  männlichen  Samens  die  Frucht  entwickelt.
  In  der  Gebärmuter  angelangt,  haftet  das  Ei  in  einer  Falte
der  zu  seiner  Aufnahme  schon  vorbereiteten,  aufgelockerten  und  verdickten
  Gebärmutterschleimhaut  und  wird  von  derselben  vollständig
überwuchert.  Es  wächst,  so  in  die  Schleimhamt  eingebeltel,  indem  es
von  ihr  die  nöthige  Nahrung  empfängt,  bis  es  nach  Verlauf  von
etwa  12  Wochen  die  sich  gleichfalls  vergröße#nde  Gebärmutterhöhle
gänzlich  ausfüllt.  Der  Kanal  des  Mutierhalses  bleibt  frei  und  sondert
  einen  zähen  gallertartigen  Schleim  ab.  Die  dicke,  weiche  Schleimhaut
  der  Gebärmutterhöhle,  welche  demnach  das  Ei  völlig  umhüllt,
wird  in  diesem  Zustande  wegen  der  vielen  kleinen,  auf  ihrer  Oberfläche
  sichtbaren  Oeffnungen  die  Siebhaut  genannt.  Sie  bleibt  auch
bei  der  Geburt  größtentheils  an  dem  Ei  haften,  und  wird  mit  der
Nadgeburt  ausgestoßen,  weshalb  man  sie  auch  die  hin  fällige  Haut
nennt.  Nur  die  ußerste  Schicht  derselben  bleibt  auf  der  Innenwand
der  Gebärmutier  zurück.
        <pb n="38" />
        —  25  —

8.  39.

Schon  in  den  ersten  Wochen  des  Wachsthums  in  der  Gebärmutter
  entstehen  auf  der  äußeren  Oberfläche  der  ursprünglichen  Eihaut
feine,  dichte  Zotten,  welche  sich  wie  Wurzelzweige,  in  die  Gebärmutterschleimhaut
  einsenken.  Jene  bekommt  daher  den  Namen  der  Zottenhaut.


An  ihre  innere  Fläche  legt  sich  eine  dritte,  sehr  zarte  Haut,  die
Wasserhaut,  an,  welche  das  Fruchtwasser  mit  der  kleinen  darin
schwimmenden  Frucht  umschließt.

8.  40.

Im  Laufe  des  zweiten  Schwangerschafts-Monats  verschwinden  die
Zotten  auf  einem  großen  Theile  der  Zottenhaut,  während  sie  an  einer
Stelle  immer  dichter  werden  und  zahlreiche  Zweige  treiben.  In  diese
Zweige  dringen  dann  die  Adern  vor,  welche  aus  dem  Körper  der
Frucht  in  der  Nabelschnur  an  sie  herantreten.  Es  ist  die  Stelle,  wo
auch  die  blutreiche  Gebärmutterschleimhaut  stärker  wuchert  und  Fortsätze
  zwischen  die  Zottenzweige  vorschiebt.  Indem  beide  einander  entgegenwachsen
  und  sich  innig  durchdringen,  bildet  sich  hier  im  dritten
Schwangerschaftsmonate  der  Mutterkuchen,  in  welchen  die  Nabelschnur
  der  Frucht  sich  einsenkt.  Die  Nabelschnur  besteht  aus  ciner
von  der  Wasserhaut  gebildeten  Scheide,  welche  drei  von  einer  sulzigen
Masse  umgebene  Adern  umschließt.  Es  sind  zwei  Nabelschlagadern,
  welche  durch  die  Nabelöffnung  der  Frucht  hervortreten  und
das  Blut  derselben  in  den  Mutierkuchen  leiten,  und  eine  Nabelblutader,
  welche  es  von  donther  durch  die  gleiche  Oeffnung  zum
Herzen  der  Frucht  zurückführt.  Die  beiden  Nabelschlagadern  theilen
sich  auf  der  inneren,  der  Frucht  zugewandten  Fläche  des  Mutterkuchens
in  mehre  größere  Aeste,  deren  Zweige  in  den  Muttierkuchen  eintreten
und,  indem  sie  sich  immer  weiter  theilen,  bis  in  die  feinslen  Endzweige
  der  Zotten  vordringen.  Hier  biegen  sie  um  und  sammeln  sich
nun  in  entgegengesetzter  Richtung  allmälich  wieder  zu  größeren  Stämmen,
  welche  beim  Austritte  aus  dem  Mutterkuchen  sich  zu  der  einen
Nabelblmader  vereinigen.  In  dem  Mutterkuchen  wird  das  Blut  der

Frucht  von  dem  mütterlichen  Blute  umspült,  welches  aus  den  Adern
        <pb n="39" />
        —  26  —

der  Gebärmutter  in  die  Zwischenräume  der  Zotten  einströmt.  Im
Vorüberfließen  werden  alsdann  von  dem  müttierlichem  Blute  an  das
Blut  der  Frucht  diejenigen  Stoffe  abgegeben,  deren  sie  zu  ihrer  Ernährung
  bedarf  und  durch  die  Nabelblutader  ihr  zugeleitet,  während
die  beiden  Nabelschlagadern  das  Blut,  welches  der  Ernährung  schon
gedient  hat,  beständig  abführen,  damit  es  im  Mutterkuchen  aufs  Neue
erfrischt  werde.  Durch  die  Verbinduug  mit  dem  Mutterkuchen  empfängt
  die  Frucht  aus  dem  mütterlichen  Blute  nicht  nur  den  eigentlichen
  Nahrungssaft,  wie  er  nach  der  Geburt  durch  die  Verdauung
bercitet  wird,  sondern  auch  den  Sauerstoff,  der  aus  der  Luft  beim
Athmen  durch  die  Lungen  eindringt.  Daher  ist  jede,  auch  nur  kurze
Störung  oder  Unterbrechung  dieser  Verbindung,  wic  wir  später  sehen
werden,  so  gefahrvoll  für  das  Leben  des  Kindes.

g.  41.

Vom  1.  Schwangerschafts-Monate  an  besteht  also  das  Ei  aus
solgenden  Theilen.

Die  äußerste  Haut  bildet  die  Siebhaut.

Auf  sie  folgt  die  Zottenhaut,  welche  schon  im  größten  Theile
ihres  Umfanges  die  Zotten  verloren  hat  und  eine  glatte  Oberfläche
zeigt.  Sic  trägt  an  einer  Stelle  den  Mutterkuchen,  einen  platten
schwammigen  Körper  von  runder  oder  auch  länglich  runder  Gestalt.
Er  hat  am  Ende  der  Schwangerschaft  einen  Durchmesser  von  ungefähr
  15  bis  20  Centimetern  und  ist  in  der  Mitte  ungefähr  1  ½  bis
2  Centimcter  dick,  gegen  den  Rand  wird  er  gewöhnlich  dünner.  Sein
Gewicht  beträgt  durchschnittlich  500  Gramm.  Seine  äußere,  leicht  gewölbte
  und  von  der  Siebhaut  überkleidcte  Fläche  erscheint  durch  tiefe
Furchen  in  einzelne  Lappen  getrennt.  Findet  sich  neben  dem  Hauptkuchen
  noch  cin  abgesonderer  Theil  so  wird  er  ein  Nebenkuchen
genannt.

An  der  Innenfläche  der  Zottenhaut  liegt  die  Wasserhaut,
welche  also  auch  die  innerr  Fläche  des  Mutterkuchens  überzieht  und
an  der  Stelle,  wo  die  Nabelschnuradern  an  diesen  herantreten,  als
Nabelschnurscheide  auf  sie  übergeht.  Sie  ist  die  innerste  Haut  des  Eies.

In  der  Wasserhaut  ist  das  Fruchtwasser  enthalten,  welches
die  Frucht  umgiebt.  Es  ist  eine  weißliche  trübe  Flüssigkeit,  deren
        <pb n="40" />
        —  27  —

Menge  sehr  verschieden  ist.  Durchschnittlich  berrägt  sie  am  Ende  der
Schwangerschaft  /2  bis  1  Liter.  Der  Nutzen  des  Fruchtwassers  während
  der  Schwangerschaft  besteht  darin,  daß  es  die  Eihäute  und  die
Gebärmuner  in  der  gehörigen  Ausdehnung  erhält  und  dadurch  der
Frucht  den  nöthigen  Raum  zur  freien  Entwicklung  und  Bewegung
gewährt,  sie  gegen  Druck  von  außen  schützt  und  das  Zusammenwachsen
ihrer  an  einander  liegenden  Theile  verhinder.  (Von  dem  Nutzen  des
Fruchtwassers  unter  der  Geburt  wird  später  die  Rede  sein.)

Mit  dem  Muterkuchen  ist  die  Frucht  durch  die  Nabelschnur
verbunden.  Die  Nabelschnurscheide  geht  am  Nabel  unmittelbar  in
die  Haut  der  Frucht  über.  Die  Nabelschnur  entsteht  schon  im  2.  Monate
  der  Schwangerschaft,  ist  Anfangs  sehr  kurz  und  nimmt  allmälich
an  Länge  zu.  Am  reifen  Kinde  ist  fie  durchschnittlich  50  bis  54  Centimeter
  lang,  öfters  aber  auch  viel  länger  oder  kürzer.  Sie  ist  bald
stärker,  bald  schwächer  gewunden  (um  sich  selbst  gedreht).  Je  nach
der  Menge  der  Sulze,  welche  die  Adern  umgiebt,  unterscheidet  man
dicke  (sulzreiche)  und  dünne  (sulzarme)  Nabelschnüre.  Durch
eine  vermehrte  Anhäufung  der  Sulze  an  einzelnen  Siellen,  verbunden
  mit  einer  stärkeren  Schlängelung  der  Adern,  entstehen  häufig  begränzte
  Wülste,  sogenannte  falsche  Knoten.  Sehr  selten  dagegen
ist  die  Nabelschnur  zu  einem  wahren  Knoten  verschlungen.  Die
Eintrittsstelle  der  Nabelschnur  in  den  Mutterkuchen  liegt
gewöhnlich  der  Mitte  desselben  nahe,  öfter  aber  auch  in  der  Nähe
des  Randes.  Ausnahmsweise  heftet  sich  die  Nabelschnur  in  einiger
Entfernung  von  demselben  an  die  Zottenhaut  an,  so  daß  die  Hauptäste
  der  Adern  noch  eine  Strecke  weit  in  den  Eihäuten  verlaufen,
ehe  sie  den  Mutterkuchen  erreicheu.  Bei  der  Geburt  werden  die  Eihäute
  mit  dem  Mutterkuchen  und  der  an  demselben  haftenden  Nabelschnur
  in  der  Regel  erst  nach  dem  Kinde  ausgestoßen  und  deshalb
die  Nachgeburt  genannt.

8.  42.

Die  Frucht  ist  am  Ende  des  ersten  Schwangerschafts-Monats
  noch  sehr  klein,  die  menschliche  Gestalt  kaum  schon  erkennbar,
  die  Gliedmaaßen  nur  eben  angedeutet.
        <pb n="41" />
        —  28  —

Im  2.  Schwangerschafts-Monate  erreicht  die  Frucht  eine
Länge  von  durchschnittlich  2  ½8  bis  3  Centimetern  und  nähert  sich
der  bleibenden  Form.  Der  Kopf  ist  noch  überwiegend  groß,  Arme
und  Beine  fangen  an  sich  zu  gliedern.

Im  3.  Schwangerschafts-Monate  wird  die  Frucht  etwa
8  Centimeter  lang.  Der  Kopf  erscheint  durch  den  Hals  mehr  vom
Numpfe  geschieden,  Finger  und  Zehen  sind  deutlich  zu  erkennen.

Im  4.  Schwangerschafts-Monate  erreicht  die  Frucht  eine
Länge  von  durchschnittlich  11  bis  12  Cenrimetern.  Das  Geschlecht
ist  deutlich  zu  unterscheiden.

Im  5.  Schwangerschafts-Monate  wächst  die  Frucht  bis  zu
einer  Länge  von  25  bis  30  Centimetern.  Die  Haut  bedeckt  sich  mit
Wollhaaren;  die  Glieder  fangen  an  sich  zuckend  zu  bewegen.  Die  geborene
  Frucht  schnappt  höchstens  einige  Male  nach  Luft  und  stirbt  dann.

Im  6.  Schwangerschafts-Monate  ist  die  Frucht  32  bis  35
Centimeter  lang  und  etwa  700  bis  1000  Gramm  schwer.  Die  Feltablagerung
  unter  der  Haut  beginnt.  Nach  der  Geburt  erhält  sich
das  Leben  1  bis  2  Stunden.

Im  7.  Schwangerschafts-Monate  erlangt  die  Frucht  eine
Länge  von  etwa  38  bis  40  Centimctern  und  ein  Gewicht  von  1200
bis  1500  Gramm.  Die  Haut  ist  sehr  roth,  und  es  sammelt  sich  auf
ihr  eine  weißliche,  schmierige  Masse,  der  Kindesschleim;  dic  ersten  Kopfhaare
  entstehen.  Nach  der  Geburt  lebt  die  Frucht  wohl  einige  Tage,
selten  gelingt  eine  längere  Erhaltung.  ·

Im  8.  Schwangerschafts-Monate  ist  die  Frucht  durchschninlich
  41  bis  42  Centimeter  lang  und  1600  bis  1800  Gramm  schwer.
Die  noch  rothe  Haut  ist  dicht  mit  Wollhaaren  besetzt,  der  Körper
noch  mager,  die  Schädelknochen  find  noch  durch  weite,  häutige  Zwischenräume
  (Nähte  und  Fontanellen)  getrennt.  Das  geborene  Kind
schläft  sehr  viel,  hat  wenig  Eigenwärme,  weshalb  es  leicht  erkaltet,
eine  schwache,  wimmernde  Stimme  und  nimmt  die  Brust  noch  nicht:
doch  ist  die  Erhaltung  möglich.  Da  indeß  die  zu  Anfang  dieses
Schwangerschafts-Monates  geborenen  Kinder,  auch  wenn  sie  lebend
zur  Welt  kommen,  gewöhnlich  bald  nach  der  Gebumn  sterben,  so  neunt
das  Preußische  Landesgesetz  eine  Frucht  erst  lebensfähig  (erbaltungssähig),
  wenn  sie  30  Wochen  oder  210  Tage  getragen  ist.
        <pb n="42" />
        Im  9.  Schwangerschafts-Monate  ist  die  Frucht  ungefähr
44  Centimeter  lang  und  1900  bis  2000  Gramm  schwer.  Die  Glieder
  runden  sich,  die  Wollhaare  fallen  aus,  die  Kopfhaare  werden
dichter,  Augenbrauen  und  Wimpern  brechen  hervor.  Das  geborne
Kind  kann  meistens  saugen  und  wird  bei  guter  Pflege  gewöhnlich  am
Leben  erhalten.

Im  Anfange  des  10.  Schwangerschafts-Monats  hat  das
Kind  eine  Länge  von  ungefähr  46  Centimetern  und  ein  Gewicht  von
2000  bis  2500  Gramm.  Die  Haut  ist  weniger  roth,  ohne  Runzeln
und  nur  spärlich,  am  stärksten  auf  den  Schultern,  mit  Wollhaaren
bedeckt;  Ohr  und  Nasenknorpel  sind  weich;  die  weichen  Nägel  reichen
noch  nicht  bis  an  die  Fingerspitzen.

Das  reife  Kind  (am  Ende  des  10.  Schwangerschafts-Monats)
  ist  durchschnitllich  468  bis  54  Centimeter  lang  und  gegen
3000  bis  3500  Gramm  schwer.  Die  Haut  ist  hell-rosenroth  und
größtentheils  von  Wollhaaren  entblößt;  die  Kopfhaare  sind  meistens
dunkel,  bald  reichlicher,  bald  spärlicher  vorhanden;  die  Knorpel  der
Ohren  und  der  Nase  fühlen  sich  hart  an;  die  Nägel  sind  fest  und
überragen  an  der  Hand  die  Fingerspitzen;  Rumpf  und  Glieder  sind
rund  und  voll,  am  magersten  noch  die  Beine;  die  Schädelknochen
sind  hart,  ihre  Zwischenräume  eng;  bei  Knaben  sind  die  Hoden
im  Hodensacke,  bei  Mädchen  schließen  die  großen  Schamlippen  dicht
an  einander  an.  Das  geborene  Kind  schreit  und  bewegt  sich  kräftig,
öffnet  die  Augen,  läßt  bald  seinen  Harn  und  entleert  gewöhnlich  nach
einigen  Stunden  durch  den  After  eine  schwärzlich-grüne  Masse,  das
sogenannte  Kindespech.

S.  43.

So  wie  die  Hebamme  das  weibliche  Becken  genau  kennen  muß,
so  ist  es  nicht  weniger  nöthig,  daß  ihr  die  Größen=  und  Formverhältnisse
  des  Kindes  bekannt  scien,  da  dieses  ja  bei  der  Geburt  durch
dasselbe  hindurchgehen  soll.  Der  größte  und  härteste  Theil  des  kindlichen
  Körpers  ist  der  Kopf,  dessen  Kenntniß  für  sic  daher  am  wichtigsten
  ist.  Er  besteht  aus  dem  Schädel  und  dem  Gesichte.  Von
beiden  hat  der  Schädel  als  der  umsangreichere  Theil,  die  größere
Bedeutung.  Er  ist  aus  sieben  Knochen  zusammengeseszt:  nach  vorn
        <pb n="43" />
        —  30  —

liegen  die  beiden  Stirnbeine,  welche  die  Stirn  bilden,  in  der  Mitte
die  beiden  Scheitelbeine,  nach  hinten  das  Hinterhauptsbein.
Die  Oberfläche  der  Stirnbeine  und  der  Scheitelbeine  ist  glatt,  die  des
Hinterhauptsbeins  etwas  uneben.  Jeder  dieser  Knochen  ist  nach  außen
gewölbt  und  hat  einen  Höcker  der  an  den  Scheitelbeinen  am  stärksten
  entwickelt  ist.  An  beiden  Seiten  des  Schädels  unter  den  Scheitelbeinen
  liegen  noch  zwei  flachere  Knochen,  die  Schläfenbeine.

S.  44.

Sämmtliche  Schädelknochen  sind  bei  Neugeborenen  noch  durch
eine  Haut  unter  sich  beweglich  verbunden,  wo  noch  zwei  Knochen  aneinanderstoßen,
  werden  diese  häutigen  Zwischenräume  Nähte,  wo  mehr
als  zwei  Knochen  zusammentreffen,  Fontanellen  oder  Plättchen
genannt.  Man  unterscheidet  fünf  Nähte:

1)  die  Stirnnaht  zwischen  beiden  Stirnbeinen,  an  der  Nasenwurzel

  beginnend,  von  vorn  nach  hinten;

2)  die  Pfeilnaht  zwischen  beiden  Scheitelbeinen  in  derselben
Nichtung;

3)  die  Kranznaht  zwischen  beiden  Stirnbeinen  und  Scheitelbeinen
  querüber  von  einer  Schläfe  zur  andern;

4)  die  Hinterhauptsnaht  querüber  zwischen  beiden  Scheitelbeinen
  und  dem  Hinterhauptsbeine.  Sie  besteht  aus  einem
rechten  und  einem  linken  Schenkel,  welche  in  der  Mitte  unter
  einem  Winkel  zusammenstoßen;

5)  die  Schuppennaht  auf  jeder  Seite  zwischen  Scheitelbein
und  Schläfenbein.

Außer  diesen  Nähten  hat  die  Hebamme  sich  folgende  Fontanellen

  zu  merken:

1)  die  große  Fontanelle  zwischen  den  abgerundeten  Rändern
  der  Stirnbeine  und  der  Scheitelbeine,  wo  Stirn=  und
Pfeilnaht  und  von  beiden  Seiten  her  die  Kranznaht  zusammenstoßen.
  Die  Knochen  sind  hier  durch  eine  viereckige  Lücke
getreunt,  welche  sich  nach  vorn  zwischen  die  Stirnbeine  weiter
und  unter  einem  spitzeren  Winkel  vorschiebt,  als  in  der  Richtung
  der  übrigen  Nähte;
        <pb n="44" />
        Fis.  .  Schädel  eines  neugeborenen  Kinbes  von  oben  angesehen.

Dia.  .  Sqhabel  nes  neugeborenen  Kindes  von  der  Seite  angeseden.
        <pb n="45" />
        —  32  —

2)  die  kleine  Fontanelle  zwischen  den  Scheitelbeinen  und
dem  Hinterhauptsbeine,  wo  die  Pfeilnaht  und  die  beiden
Schenkel  der  Hinterhauptsnaht  zusammentreffen.

Außerdem  befinden  sich  noch  an  jeder  Seite  des  Schädels  zwei

Seitenfontanellen,  eine  vordere  vor  und  eine  hintere  hinter
dem  Schläfenbeine.  "

S.  45.

Wie  man  durch  das  Beden,  um  seine  Größe  und  Gestalt  sich
vorzustellen,  nach  verschiedenen  Richtungen  Durchmesser  zieht  und  ihre
Länge  sich  merkt,  so  muß  man  auch  mit  dem  Schädel  verfahren,  um
seine  Größe  und  Gestalt  mit  der  des  Beckens  vergleichen  zu  können.

Dic  wichtigsten  Schädel=  oder  Kopfdurchmesser  sind:

1)  der  gerade  Durchmesser  von  der  Nasenwurzel  bis  zur
Spitze  des  Hinterhauptes;  er  beträgt  1  1½  bis  12  Centimeter;

2)  der  große  oder  hintere  quere  Durchmesser  von  einem
Scheitelbeinhöcker  zum  anderen;  er  beträgt  9  bis  9½  Centimeter;

3)  der  kleine  oder  vordere  auere  Durchmesser  von  einer
Schläse  zur  anderen;  er  beträgt  8  Centimeter.

4)  der  große  schiese  Durchmesser  vom  Kinn  zur  Spitze  des
Hinterhauptes;  er  beträgt  13½  Centimeter;

5)  der  kleine  schiefe  Durchmesser  von  der  Stirn  bis  zur
Nackengrube;  er  beträgt  10  bis  11  Centimeter.

Der  Umfang  des  Schädels  beträgt  gewöhnlich  34  bis  35
Centimeter.

Die  Breite  der  Schultern  mißt  durchschnittlich  12  Centimeter,
die  der  Hüsten  10  bis  11  Centimeter.

Alle  diese  Größenangaben  gelten  nur  von  reifen  Kindern.  Je
weitker  das  Kind  noch  von  dem  Zeitpunkte  seiner  Reife  entfernt  ist,
um  so  kleiner  sind  alle  Maaße.  Uebrigens  zeigen  auch  bei  reifen
Kindern  Größe  und  Gewicht  nicht  unerhebliche  Verschiedenheiten.  Knaben
  sind  durchschnittlich  größer  und  schwerer  als  Mädchen,  eben  so
die  Kinder  von  Mehrgebärenden  im  Vergleich  mit  denen  von  Erstgebärenden.
  Unter  der  Geburt  kann  durch  den  Druck  des  Geburtskanales
  und  insbesondere  des  Beckens  die  Gestalt  des  Schädels
        <pb n="46" />
        —  33  —

theils  wegen  der  Nachgiebigkeit  seiner  Knochen,  theils  wegen  ihrer
beweglichen  Verbindung  mit  einander,  mannigfsache  Veränderungen
erleiden.  Von  diesen  wird  später  die  Rede  sein.  Eben  so  werden
die  Bewegungen,  welche  der  Kopf  vermöge  seiner  Gelenkverbindung
mit  dem  Halse  ausführen  kann,  bei  der  Beschreibung  der  Geburt  besprochen
  werden.

S.  46.

Die  regelmäßige  Lage  der  Frucht  in  der  Gebärmutterhöhle
ist  in  den  letzten  Monaten  der  Schwangerschaft  die,  daß  der  Konpf,
als  der  schwerste  Theil,  mit  dem  Schädel  nach  unten  auf  dem  inneren
  Muttermunde  liegt,  und  Steiß  und  Füße  sich  im  Gebärmunergrunde
  befinden.

Die  Stellung  der  Frucht,  d.  h.  die  Richtung  des  Nückens,
pflegt  dabei  eine  solche  zu  sein,  daß  die  Rückenfläche  zur  Seite,  am
häufigsten  nach  links  und  etwas  nach  vorn,  seltener  nach  rechts  und
mehr  nach  hinten  sieht.

Zugleich  nöthigt  in  dieser  Zeit  der  Schwangerschaft  die  beschränkte
Räumlichkeit  der  Gebärmunerhöhle  die  Frucht  zu  einer  Haltung,  in
welcher  sie  bei  bequemer  Lagerung  ihrer  Glieder  der  Größe  und  Gestalt
  des  Gebärmutterraumes  möglichst  angepaßt  ist.  Diese  regelmäßige
  Haltung  der  Frucht  ist  eine  nach  vorn  gebeugte,  mit
gekrümmtem  Rücken,  das  Kinn  auf  die  Brust  geneigt,  die  gebogenen
Arme  vor  der  Brust  gekrenzt,  die  Schenkel  mit  gebogenen  Knieen  an
den  Leib  gezogen.

Je  kleiner  die  Frucht  im  Verhältnisse  zur  Menge  des  Fruchtwassers
  und  der  Weite  der  Gebärmunerhöhle  ist,  um  so  veränderlicher
  ist  ihre  Lage  und  Haltung,  und  um  so  leichter  kommen  Abweichungen
  derselben  von  der  Regel  zu  Stande.

DPreußhlihes  Hebammen-Nehrduch.  3
        <pb n="47" />
        Drittes  Kapitel.
Von  den  Veränderungen  des  weiblichen  Körpers  in  der

Schwangerschast.

S.  47.

Die  Schwangerschaft  bringt  in  dem  weiblichen  Körper  gewisse
Veränderungen  hervor,  die  sich  vorzugsweise  in  den  Geschlechtstheilen
und  deren  Umgebung,  nicht  selten  aber  auch  in  entfernteren  Theilen
und  in  dem  allgemeinen  Befinden  der  Frau  zu  erkennen  geben.

8.  48.

Die  bedeutendsten  und  dauerndsten  Beränderungen  erfährt  die
Gebärmutter.  Nach  der  Empfängniß  kehrt  der  monatliche  Blutfluß
  aus  derselben  in  der  Regel  nicht  wieder.  Wo  dies  ausnahmsweise
  in  den  ersten  Monaten  der  Fall  ist,  pflegt  die  Blutung  schwächer
und  von  kürzerer  Dauer,  als  sonst  zu  sein.

S.  49.

Von  der  Auflockerung  und  Verdickung  der  Gebärmutterschleimhaut,
  in  welche  das  Ei  nach  seinem  Eintritie  sich  einbettet,  und  welche
dann  zur  äußersten  Eihaut  wird,  ist  schon  die  Rede  gewesen.  Natürlich
  wird  die  Gebärmuter  mit  dem  Wachsthume  ihres  Inhalts  mehr
und  mehr  ausgedehnt,  so  daß  am  Ende  der  Schwangerschaft  der
Gebärmunergrund  bis  zur  Herzgrube  hinauf  reicht.  Dabei  geht
die  bisherige  platte  Form  der  Gebärmutterhöhle  in  eine
kugelig-eiförmige  über,  indem  die  Kanten  des  Grundes  und  der
Seitenränder  allmälich  sich  ausweiten  und  runden.  Auch  der  Gebärmutterhals,
  obwohl  er  in  der  Regel  nicht  und  niemals  vor  den  späteren
  Monaten  der  Schwangerschaft  zur  Aufnahme  des  Eies  mit  verwandt
  wird,  nimmt  an  dieser  Rundung  Theil;  die  Querspalte  des
dußeren  Muttermundes  verwandelt  sich  in  ein  rundes  Grübchen.
Eine  so  bedeutende  Ausdehnung  der  Gebärmutter  wird  dadurch  möglich
  gemacht,  daß  in  Folge  der  Empfängniß  nicht  blos  die  Schleimhaut,
  sondern  auch  die  übrigen  Theile  derselben  mit  dem
        <pb n="48" />
        Ei  zugleich  wachsen.  Ihre  Adern  erweitern  sich  und  führen  reichlicher
  Blut,  vorzugsweise  an  der  Stelle,  wo  der  Mutterkuchen  sich
bildet.  Besonders  aber  nimmt  die  Muskelmasse  der  Gebärmutter  zu,
so  daß  trotz  der  beträchtlichen  Vermehrung  ihres  Umfanges  ihre  Wände
am  Ende  der  Schwangerschaft  fast  noch  dieselbe  Dicke  besitzen,  wie  im
ungeschwängerten  Zustande.  Die  Blutfülle  erstreckt  sich  auch  auf  den
Gebärmutterhals.  Daher  erscheint  der  Scheidentheil  desselben  bei
der  Betastung  weicher,  geschwollener,  seine  Schleimhaut  sammetartig
aufgelockert.

F.  50.

In  den  ersten  drei  Monaten  der  Schwangerschaft  wird  das
kleine  Becken  von  der  vergrößerten  Gebärmutter  mehr  und
mehr  gefüllt.  Vom  4.  Monate  an  findet  sie  in  demselben  nicht
mehr  genügend  Raum  und  ist  daher  genöthigt,  in  die  Bauchhöhle
emporzusteigen.  Immer  neigt  sich  der  Gebärmuttergrund,  sobald
er  sich  über  den  Beckeneingang  erhebt,  nach  vorn,  während  der  Scheidentheil
  nach  hinten  in  die  Höhe  weicht.  Während  der  ganzen  Dauer
der  Schwangerschaft  liegt  nun,  mit  sehr  seltenen  Ausnahmen,  die  Gebärmutter
  der  vorderen  Bauchwand  unmittelbar  an,  indem  sie  bei
forrschreitender  Vergrößerung  die  Gedärme  mehr  und  mehr  nach  hinten,
  zu  den  Seiten  und  in  die  Höhe  drängt.  Uebrigens  bleibt  sie
im  Bauchraume  bis  zu  einem  gewissen  Grade  beweglich  und  sinkt  mit
ihrem  Grunde  gewöhnlich  nach  derjenigen  Seite  herüber,  auf  welcher
die  Schwangere  liegt,  bisweilen  mit  einer  leichten  Drehung,  so  daß
der  entgegengesetzte  Seitenrand  sich  mehr  nach  vorn  kehrt.  Am  häufigsten
  findet  man  sie  nach  rechts  geneigt.

S.  51.

Auch  die  Scheide  wird  blutreicher  und  durch  die  Auflockerung
und  Vergrößerung  ihrer  Wände  weiter  und  dehnbarer.  Ihre  Schleimhaut
  bekommt  eine  bläuliche  Färbung  und  läßt  sich  weicher,  feuchter
und  wärmer  anfühlen.  Durch  die  Schwellung  des  Scheidengewölbes
wird  der  Scheidentheil  der  Gebärmutter  verkürzt.

Eben  so  schwellen  in  Folge  der  vermehrten  Blutzufuhr  die  äuße
ren  Geschlechtstheile  etwas  an,  und  die  Schamspalie  wird  klaffend.

3
        <pb n="49" />
        —  36  —

Die  ganze  Beckengegend  wird  durch  eine  reichlichere  Fettablagerung
  unter  der  Haut  voller  und  runder.

S.  52.

Indem  die  sich  vergrößernde  Gebärmutter  in  die  Bauchhöhle
emporsteigt,  werden  mit  der  Zunahme  des  Leibesumfangs  die  Bauchdecken
  mehr  und  mehr  gedehnt  und  gespannt,  so  daß  fast  immer
Anreißungen  der  tieferen  Hautschichten  erfolgen.  Man  sieht  alsdann
auf  der  Bauchhaut  leicht  vertiefte,  bläulich-roth  schimmernde  Streifen
zu  beiden  Seiten  des  Nabels  sich  herabziehen,  welche  nach  der  Geburt,
als  sogenannte  Schwangerschaftsnarben,  unter  gleichzeitiger  Runzelung
eine  weiße  Farbe  annehmen.

Aus  derselben  Ursache  werden  in  der  zweiten  Hälfte  der  Schwangerschaft
  die  Runzeln  des  Nabels  entfaltet,  und  die  Nabelgrube
von  unten  her  verstrichen.

Der  Druck  der  schwangeren  Gebärmutter  auf  die  Harnblase
giebt  sich,  namentlich  in  den  ersten  und  in  den  letzten  Schwangerschaftsmonaten,
  durch  häufigen  Harndrang  zu  erkennen.  Der  Druck
auf  den  Mastdarm  kann  Verstopfung  bewirken.

Durch  den  Druck  der  Gebärmutier  auf  die  großen  Blutaderstämme
  der  Schenkel  und  des  Beckens  wird  der  Blutlauf  in  diesen
Theilen  erschwert,  und  es  entstehen,  bisweilen  schon  in  früher  Zeit  der
Schwangerschaft,  Ausdehnungen  der  Blutadern  (sogenannte  Kindesadern)
  an  den  Beinen,  an  den  äußeren  Geschlechtstheilen,  am  After.

Auch  die  Anschwellung  der  Beine,  an  der  Schwangere  oft
gegen  das  Ende  der  Schwangerschaft  leiden,  ist  gewöhnlich  eine  Folge
der  durch  jenen  Druck  veranlaßten  Blutstauung.

Selten  werden  in  den  letzten  Schwangerschaftswochen  durch  den
Druck  des  schon  ins  Becken  eingetretenen  Kindeskopfes  auf  die  Nerven
Schmerzen  in  den  Beinen  hervorgerufen.

g.  53.

Die  Brüste  werden  in  der  Schwangerschaft  voller  und  gespannter,
  die  Brustwarzen  treten  mehr  hervor,  der  Hof  um  dieselben  färbt
sich  dunkler,  die  hier  gelegenen  Drüschen  schwellen  zu  Knoͤtchen  an.
Die  über  die  Brüste  hinlaufenden  Blutadern  scheinen  bläulich  durch
die  weiße  Hant  durch.  In  den  späteren  Monaten  sickert  bisweilen
        <pb n="50" />
        —  37  —

eine  milchartige  Flüssigkeit  durch  die  Mündungen  der  Milchgänge  aus
den  Warzen  aus,  oder  läßt  sich  mit  Leichtigkeit  herausdrücken.

S.  54.

Außer  der  dunklen  Färbung  des  Warzenhofes  sieht  man  öfter
auch  an  anderen  Hautstellen  bei  Schwangeren  unregelmäßige
bräunliche  Flecken  entstehen,  besonders  im  Gesichte  auf  der  Stirn.
Fast  immer  zieht  sich  in  der  Mitte  des  Bauchs,  in  der  sogenannten
weißen  Linie,  ein  brauner  Streif  bis  zur  Schooßfuge  herab.

F.  55.

Viele  Frauen  bekommen  durch  die  Schwangerschaft  eine  vermehrte
  Eßlust  und  werden  offenbar  gesunder  und  kräftiger.  Bei
anderen  dagegen  leidet  die  eigene  Ernährung  zu  Gunsten  der
Ernährung  und  des  Wachsthums  ihres  Kindes.  Vorzugsweise  bei
solchen  Frauen  zeigen  sich  dann  auch  häufig  noch  andere  Störungen.

Zu  den  häufigsten  und  auffallendsten  Störungen  gehört  die
Uebelkeit  oder  auch  das  wirkliche  Erbrechen,  besonders  des  Morgens
im  nüchternen  Zustande,  öfter  aber  auch  während  des  Tages  nach  den
Mahlzeiten.  Meistens  verschwindet  es  nach  den  ersten  Monaten  oder  gegen
  die  Mitte  der  Schwangerschaft  und  dauert  nur  selten  darüber  hinaus.

Außerdem  leiden  Schwangere  nicht  selten  an  Speichelfluß,  an
Säure  im  Magen,  Sodbrennen;  haben  oft  Widerwillen  gegen  einige
Speisen  und  besondere  Begierde  zu  anderen,  bisweilen  sogar  zu  unverdaulichen
  Dingen.

Schwangere  leiden  ferner  oft  an  Unregelmäßigkeiten  im
Blutlaufe,  an  Blutdrang  zum  Kopfe  oder  zur  Brust,  an  Schwindel
oder  Herzklopfen.

Oder  es  stellen  sich  bei  ihnen  Schmerzen  ein  in  verschiedenen
Körpertheilen,  bisweilen  in  regelmäßigen  Anfällen:  Kopfschmerzen,
Zahnschmerzen  u.  s.  w.

Seltener  beobachtet  man  Störungen  der  Sinnesthätigkeiten,
  vorzugsweise  des  Sehvermögens.

Die  Stimmung  der  Schwangeren  ist  häufig  verändert.  Einige
fühlen  sich  wohler  und  sind  heiterer  als  sonst,  andere  leiden  an
Trübsinn  und  Schwermuth.
        <pb n="51" />
        —  38  —

Viertes  Kapitel.

Ven  der  gebuishülflichen  Antersuchung.
8.  56.

Die  beschriebenen  Veränderungen,  welche  die  Schwangerschaft  an
und  in  den  Geschlechtstheilen  und  vorzugsweise  der  Gebärmutter  hervorbringt,
  erkennt  die  Hebamme  durch  die  Untersuchung.

Die  Untersuchung  ist  der  wichtigste  und  schwierigste  Theil  der
Hebammenkunst  und  erfordert  eine  große  und  immer  fortgesetzte  Uebung.
Das  Verfahren  bei  der  Untersuchung  Schwangerer  ist  wesentlich  dasselbe,
  welches  bei  der  Untersuchung  von  Gebärenden  und  Wöchnerinnen
  zur  Anwendung  kommt.  Die  besonderen  Punkte,  auf  welche  die
Hebamme  bei  der  Untersuchung  der  letzteren  achten  muß,  werden  später
  hervorgehoben  werden.

Die  Untersuchung  geschieht  sowohl  äußerlich,  als  innerlich.

S.  57.

Eine  Besichtigung  des  Unterleibes  und  der  äußeren  Geschlechtstheile
  ist  selten  nöthig.  Dagegen  besichtigt  man  die  Brüste,  um  namentlich
  die  Beschaffenheit  der  Warzen  und  des  Warzenhofes  und
der  aus  den  Warzen  aussickernden  Flüssigkeit  kennen  zu  lernen.

8.  58.

Die  Betastung  des  Unterleibes,  die  man  auch  wohl  schlechthin
  die  äußere  Untersuchung  nenunt,  ist  von  der  größten  Wichiigkeit
  und  darf  niemals  versäumt  werden.  Sie  gewährt  in  vielen  Fällen
selbst  mehr  Aufschluß,  als  die  innere  Untersuchung  und  soll  dieser
immer  vorhergehen.  Die  Frau  muß  dazu  eine  Rückenlage  einnehmen,
damit  die  Bauchdecken  möglichst  erschlafft  find.  Es  ist  nicht  nöthig,
daß  die  untersuchende  Hand  die  Theile  unminelbar  berühre,  vielmehr
können  fie  mit  dem  Hemde  oder  einem  dünnen  Tuche  bedeckt  bleiben;
jede  Entblößung  ist  sorgfältig  zu  vermeiden.  Die  Hebamme  erforscht
so  durch  aufmerksames  Befühlen  mit  den  flach  aufgelegten  Händen:

1)  die  Ausdehnung  des  Leibes;  die  Beschaffenheit  des
Nabels;
        <pb n="52" />
        —  39  —

2)  die  Größe,  die  Gestalt  und  die  Lage  der  Gebärmutter.
Kann  die  Hebamme  die  Gränzen  der  Gebärmutier  durch  das  Gefühl
nicht  deutlich  erkennen,  weil  entweder  die  Bauchdecken  zu  sehr  gespannt,
  oder  die  Gebärmutterwände  zu  schlaff  sind,  so  muß  sie  sich
durch  ein  leises  Beklopfen  des  Unterleibes  mit  der  Spitze  des  Mittelfingers,
  wobei  sie  einen  Finger  der  anderen  Hand  unterlegt,  darüber  zu
unterrichten  suchen.  Wo  der  hohle  Ton,  den  die  lufthaltigen  Gedärme
beim  Anklopfen  geben,  von  oben  nach  unten  und  von  den  Seiten  her
nach  der  Mitte  zu  aufhört,  ist  die  Gränze  der  Gebärmutier;

3)  die  Dicke,  Spannung,  Härte  oder  Weichheit  der  Gebärmutterwandungen;


4)  die  Bewegung,  die  Größe  und  die  Lage  der  Frucht.
Die  Bewegungen  der  Frucht  find  von  der  Mitte  der  Schwangerschaft
ab  fühlbar.  Vorzugsweise  fühlt  man  das  Anschlagen  der  Füße,  öfter
aber  auch  die  Verschiebung  des  ganzen  Fruchtkörpers.  Sind  die  Bewegungen
  lebhaft,  so  kann  sie  auch  das  Auge,  selbst  durch  die  bedeckende
  Kleidung,  wahrnehmen.  Die  einzelnen  Theile  des  Kindes
lassen  sich  gewöhnlich  erst  in  den  letzten  Schwangerschaftsmonaten,
wenn  es  eine  gewisse  Größe  erlangt  hat,  mit  Sicherheit  erkennen.
Dann  aber  kann  die  Hebamme  bei  sorgfältiger  Betastung  mit  beiden
Händen,  besonders  wenn  die  Wände  der  Gebärmutter  nicht  sehr  gespannt
  find,  Steiß,  Rücken,  Kopf  und  Gliedmaaßen  oft  deutlich  unterscheiden
  und  die  Größe  und  die  Lage  der  Frucht  in  der  Gebärmutier
  darnach  beurtheilen;

5)  die  ungefähre  Menge  des  neben  der  Frucht  in  der  Gebärmutter
  enthaltenen  Fruchtwassers.  Je  gleichmäßiger  und  stärker
die  Wände  der  Gebärmutter  gespannt  find,  um  so  größer  ist  im  Berhälinisse
  zu  ihrer  Ausdehnung  die  Menge  des  Fruchtwassers;

6)  den  äußeren  Umfang  des  Beckens,  die  Breite  und  Wölbung
  der  Hüften,  die  Einbiegung  der  Kreuzgegend.

8.  59.

Einen  wichtigen  Theil  der  äußeren  Untersuchung  bildet  die  Untersuchung
  des  Unterleibes  durch  das  Gehör.  Die  Hebamme  legt
zu  dem  Ende  ihr  Ohr  auf  den  mit  dem  Hemde  oder  einem  reinen
leinenen  Tuche  bedeckten  Bauch  der  Schwangeren,  während  diese  mit
        <pb n="53" />
        —  40  —

gestreckten  Schenkeln  flach  auf  dem  Rücken  liegt.  Vom  4.  bis  5.
Schwangerschafts-Monate  an  vernimmt  sie  das  Gebärmuttergeräusch,
  d.  h.  ein  taktmäßiges  Sausen,  Blasen  oder  Pfeifen,
welches  durch  den  Blutstrom  in  den  erweiterten  Schlagadern  der
Gebärmutter  erzeugt  wird,  und  dessen  Takt  daher  mit  dem  Takte
des  Pulses  am  Handgelenke  der  Schwangeren  übereinstimmt.  Es
kann  zwar  an  jeder  Stelle  des  Gebärmutterumfanges  vorkommen,
wird  aber  am  häufigsten  in  der  einen  oder  der  anderen  BWeichengegend
  gehört.  Etwas  später,  in  der  zweiten  Hälfte  der  Schwangerschaft,
  vernimmt  die  Hebamme  den  Herzschlag  des  Kindes,  gleich
dem  Ticken  einer  Taschenuhr;  er  ist  doppelschlägig  und  fast  noch  einmal
  so  häufig,  als  bei  einem  gesunden  erwachsenen  Menschen  und
wird  am  lautesten  in  der  Regel  da  gehört,  wo  die  Rückenfläche  des
kindlichen  Brustkorbes  der  vorderen  Bauchwand  am  nächsten  liegt.

Auch  das  Anschlagen  der  kindlichen  Füße  an  die  Gebärmutterwand
  erzeugt  einen  Ton,  der  oft  schon  zu  einer  Zeit
der  Schwangerschaft  vernommen  werden  kann,  wo  die  Bewegung  für
die  Hand  noch  nicht  fühlbar  ist.

S.  60.

Für  die  innere  Untersuchung  giebt  man  den  Schwangeren
ebenfalls  am  besten  eine  Rückenlage  mit  angezogenen  Schenkeln  und
vorgeschobenem  oder  etwas  erhöhtem  Kreuze.  Die  Hebamme  führt,
an  der  Seite  des  Lagers  stehend,  oder  auf  dem  Bettrande  sitzend,  den
mit  Fett  (Carbolöl,  s.  u.  8.  96.)  bestrichenen  Zeigesinger  vom  Damme
aus  zwischen  den  Schamlippen  durch  in  die  Mutterscheide  und  schiebt
ihn  in  der  Richtung  der  Minellinie  allmälich  weiter  vor,  während  die
drei  letzten  Finger  der  Hand  in  die  Hohlhand  eingeschlagen  sind,  und
der  Daumen  äußerlich  zur  Seite  der  Schooßfuge  aufliegt.  Für  eine
geübte  Hebamme  ist  es  bisweilen  vortheilhaft,  die  Untersuchung  vorzunehmen,
  während  die  Schwangere  auf  der  Seite  liegt.  Sie  führt
alsdann,  hinter  dem  Rücken  derselben  siehend,  den  Zeigefinger  von
hinten  her  in  die  Scheide  ein.  Wo  die  Hebamme  mit  einem  Finger
nicht  weit  genug  hinaufreichen  kann,  darf  sie  den  Zeige=  und  Mittelfinger
  gebrauchen.  Die  Untersuchung  mit  vier  Fingern  oder  der  ganzen
Hand  ist  selten  nothwendig.  Die  Hebamme  darf  sich  ihrer  überall  nur
        <pb n="54" />
        —  41  —

bei  Gebärenden  und  auch  bei  diesen  nur  im  äußersten  Nothfalle  bedienen,
  wenn  sie  mit  einem  oder  zwei  Fingern  nicht  ausreicht,  um  eine
regelwidrige  Kindeslage  genau  zu  erkennen,  oder  wo  es  nöthig  ist,
sich  über  die  Größe  des  Beckenraumes  bestimmter  zu  unterrichten.
Sie  legt  alsdann  die  Hand  mit  den  Fingern  kegelförmig  zusammen,
bestreicht  sie  äußerlich  mit  Fett,  bringt  sie,  nachdem  sie  die  Schamlippen
  von  einander  entfernt  hat,  langsam  drehend  durch  die  Schamspalte
  ein  und  schiebt  sie  in  der  angegebenen  Nichtung,  den  Rücken
der  Hand  der  Kreuzbeinhöhlung  zugewendet,  in  drehender  Bewegung
allmälich  höher  hinauf.

Bei  der  inneren  Untersuchung  hat  die  Hebamme  vorzugsweise
zu  beachten:  "

1)  die  Beschaffenheit  des  Dammes  und  der  äußeren  Geschlechtstheile,
  die  Richtung  der  Schamspalten-Mündung,
d.  h.  ob  sie  mehr  nach  unten,  oder  nach  vorn  sieht,  woran  sie  die
stärkere  oder  geringere  Neigung  des  Beckens  erkennt;

2)  die  Beschaffenheit  der  Mutterscheide;

3)  die  Beschaffenheit  des  Scheidentheils,  den  Stand,  die
Weite  und  die  Dehnbarkeit  des  Muttermundes,  die  etwaige
Durchgängigkeit  des  Mutterhalskanales,  seine  Länge,.  Weite
und  Dehnbarkeit;

4)  die  Beschaffenheit  der  Eihäute,  wenn  der  Finger  durch  den
Kanal  des  Mutterhalses  bis  zu  ihnen  empordringen  kann;

5)  die  Beschaffenheit  des  vorliegenden  Kindestheils  und
sein  Verhältniß  zum  Becken.  Vor  dem  7.  Monate  pflegt  von
der  Scheide  aus  ein  Kindestheil  nicht  erreichbar  zu  sein.  Nach
dieser  Zeit  kann  die  Hebamme  bei  Kopflagen  den  Kopf  gewöhnlich
schon  durch  das  vordere  Scheidengewölbe  fühlen,  anfangs  noch  lose
und  beweglich  über  dem  Beckeneingange,  dem  Fingerdrucke  ausweichend,
später  fester  und  schwerer  aufliegend.  Bei  Erstgeschwängerten  mit
weitem  Becken  findet  sie  ihn  gegen  das  Ende  der  Schwangerschaft
meist  mit  dem  unteren  Gebärmutterabschnitte  in  das  kleine  Becken
eingetreten;  bei  Mehrgeschwängerten  erfolgt  der  Eintritt  oft  erst  unter
der  Geburt.  Ist  der  Kanal  des  Mutterhalses  für  den  Finger  durchgängig,
  so  kann  die  Hebamme  den  Kopf  durch  die  Eihäute  genauer
betasten  und  bisweilen  schon  eine  Naht  oder  Fontanelle  erkennen;
        <pb n="55" />
        —  42  —

6)  die  Gestalt  und  Größe  des  Beckenraumes.  Um  das
Becken  genauer  zu  untersuchen,  ist  es  gut  der  Schwangeren  ein  dickes
Polster  unter  das  Kreuz  zu  schieben,  damit  der  Arm  bei  der  Untersuchung,
  so  weit  als  nöthig,  gesenkt  werden  kann.  Der  Mastdarm
muß  vorher  entleert  werden;  die  Hebamme  findet  ihn  bei  Schwangeren
  oft  mit  so  harten  Kothknollen  gefüllt,  daß  sie  glauben  könnte,
die  knöcherne  Beckenwand  zu  fühlen.  Die  Untersuchung  gelingt  am
besten  in  den  letzten  2  bis  3  Monaten  der  Schwangerschaft,  wo  die
vorgeschrittene  Auflockerung  der  Weichtheile  eine  genauere  Betastung
der  Beckenwände  zuläßt.  Ist  der  Kopf  bereits  ins  Becken  eingetreten,
so  darf  sie  in  der  Regel  annehmen,  daß  das  Becken,  wenigstens  für
das  vorliegende  Kind,  weit  genug  sei.  Findet  sie  das  Becken  noch
leer,  so  schiebt  sie  zunächst  den  Zeigefinger,  oder  Zeige=  und  Mittelfinger
  gegen  die  hintere  Beckenwand  langsam  vor,  indem  sie  mit  den
in  die  Hohlhand  eingeschlagenen  Fingern  den  Damm  schonend  zurückdrängt,
  und  läßt  dann,  indem  sie  die  Hand  senkt,  die  Fingerspitzen
Über  die  vordere  Kreuzbeinfläche  emporgleiten,  bis  fie  auf  den  scharfen
  Rand  des  Vorbergs  stößt.  Ist  sie  bei  sorgfältiger  Untersuchung
nicht  im  Stande,  den  Vorberg  zu  erreichen,  so  darf  sie  mit  einiger
Zuversicht  schließen,  daß  das  Becken  im  geraden  Durchmesser  nicht
verengt  sei,  Bei  Mehrgebärenden  ist  der  Vorberg  im  Allgemeinen
leichter  zu  erreichen,  als  bei  Erstgebärenden,  weil  der  Damm  und  die
dußeren  Geschlechtstheile  der  Hand  weniger  Widerstand  leisten,  ja  die
eingeschlagenen  Finger  zum  Theil  mit  in  den  weiten  Scheidenvorhof
eindringen  lassen.

Um  die  Weite  des  Beckens  in  querer  Richtung  zu  beurtheilen,
muß  die  Hebamme  sich  bemühen,  mit  dem  untersuchenden  Zeigefinger
von  der  hinteren  Fläche  der  Schooßfuge  aus  die  Biegung  der  Seitenwände
  des  Beckens  zu  verfolgen.  Je  mehr  nach  außen  diese  sich
krümmen,  und  je  weniger  weit  nach  hinten  zu  die  Hebamme  sie  bestreichen
  kann,  um  so  mehr  ist  sie  berechtigt,  eine  hinreichende  Geräumigkeit
  des  Beckens  in  der  angegebenen  Richtung  anzunehmen.  Bei
dieser  Untersuchung  ist  es  zweckmäßig,  die  Hand  zu  wechseln  und  die
rechte  für  die  rechte,  die  linke  für  die  linke  Seite  des  Beckens  zu
gebrauchen.
        <pb n="56" />
        —  43  —

F.  61.

Von  großem  Nuzgzen  ist  es,  die  äußere  Untersuchung  mit
der  inneren  zu  verbinden,  d.  h.  während  der  Finger  der  einen
Hand  in  der  Scheide  tastet,  gleichzeitig  mit  der  anderen  Hand  auf
den  Unterleib  der  Schwangeren  einen  sanften  Druck  auszuüben.  Auf
diese  Weise  kann  die  Hebamme  z.  B.  in  den  ersten  Monaten  der
Schwangerschaft  die  Lage  und  Größe  der  Gebärmutter  genau  ermilteln,
  oder  in  späterer  Zeit  der  Schwangerschaft  oder  während  der
Geburt  eine  zweifelhafte  Kindeslage  erkennen,  indem  sie  mit  der
äußerlich  aufgelegten  Hand  den  hochstehenden  Kindestheil  dem  in  der
Scheide  befindlichen  Finger  entgegendrückt.  Für  diese  Untersuchung
müssen  die  Bauchdecken  möglichst  erschlafft  sein,  sie  kann  daher  nur
in  der  Rückenlage  der  Frau,  während  sie  die  Schenkel  anzieht,  vorgenommen
  werden.

§.  62.

Die  Hebamme  muß  mit  der  einen  Hand  so  gut,  wie  mit  der
anderen  untersuchen  können.  Damit  ihre  Hände  zur  Untersuchung
geschickt  seien,  muß  sie  sie  nicht  durch  schwere  Arbeit  hart  und  steif
machen,  dieselben  vor  Verletzungen  bewahren  und  die  Nägel  rund,
doch  nicht  allzu  kurz,  schneiden.  Die  untersuchende  Hand  darf  niemals
kalt  sein.  Vor  allen  Dingen  aber  muß  die  Hebamme  ihre  Hände
rein  und  sauber  halten  durch  fleißiges  Waschen  und  sorgfältiges  Bürsten
  der  Nägel.  Vor  jeder  Untersuchung  muß  sie  eine  solche  Reinigung
  ihrer  Hände  vornehmen,  auch  wenn  sie  sich  einer  Verunreinigung
  derselben  nicht  bewußt  ist,  und  selbstverständlich  eben  so,  nachdem
  sie  die  Untersuchung  beendigt  hat.
        <pb n="57" />
        —  44  —

Fünftes  Kapitel.
Von  den  hBeichen  und  von  der  Zeitrechnnng  der  Schwanserschast.
g.  63.
Als  gewisse  Zeichen  der  Schwangerschaft  können  nur  solche  gelten,
  welche  das  Dasein  einer  Frucht  im  Mutterleibe  beweisen,  nämlich:
1)  die  bei  der  äußeren  oder  der  inneren  Untersuchung
deutlich  gefühlten  Kindestheile;
2)  die  mit  der  Hand  deutlich  gefühlten  Bewegungen
des  Kindes,  oder  das  mit  dem  aufgelegten  Ohre  deutlich
gehörte  Anschlagen  der  kindlichen  Füße  an  die  Gebärmutterwand

  (s.  o.  8.  59.);
3)  der  deutlich  gehörte  Herzschlag  des  Kindes.

F.  64.

Alle  sonstigen  Veränderungen,  welche  durch  die  Schwangerschaft
in  dem  mütterlichen  Körper  hervorgerufen  werden,  sind  ungewisse
oder  höchstens  wahrscheinliche  Zeichen.  Aehnliche  Veränderungen
können  zum  Theil  durch  Krankheiten  entstehen,  zum  Theil  fehlen,  obwohl
  Schwangerschaft  vorhanden  ist.

Als  wahrscheinliche  Zeichen  gelten  die  an  den  Geschlechtstheilen
  wahrnehmbaren  Veränderungen,  weil  sie  jedenfalls  die  beständigsten
  find.

Das  Ausbleiben  des  Monatlichen  bei  sonst  gesunden
Frauen  läßt  mit  Wahrscheinlichkeit  auf  Schwangerschaft  schließen.
Doch  darf  die  Hebamme  nie  vergessen,  daß  dieses  Ausbleiben  auch
durch  Krankheiten  bedingt  sein  kann,  und  daß  umgekehrt  trotz  der
Schwangerschaft  bei  einzelnen  Frauen  das  Monatliche  noch  ein  oder
einige  Male  sich  wieder  zeigt.

Die  Vergrößerung  der  Gebärmutter  berechtigt  um  so  mehr
zur  Annahme  einer  Schwangerschaft,  je  gleichmäßiger  sie  forrschreitet,
je  regelmäßiger  die  Gestalt  der  Gebärmutter  dabei  bleibt,  und  wenn
die  Bergrößerung  nicht  blos  mit  einer  Berkürzung  und  Rundung  des
Scheidentheils,  die  auch  bei  krankhafter  Vergrößerung  der  Gebärmutter
sich  finden,  sondern  zugleich  mit  einer  größeren  Weichheit  und  Auf-
        <pb n="58" />
        —  45  —

lockerung  desselben  verbunden  ist.  Diese  Weichheit  und  Auflockerung
des  Scheidentheils,  wie  sie  außer  der  Schwangerschaft  nur  während
der  monatlichen  Reinigung  bcobachtet  wird,  läßt  den  Geübten  bei  Erstgeschwängerten
  bisweilen  schon  im  zweiten  oder  dritten  Monate  mit
großer  Wahrscheinlichkeit  eine  Schwangerschaft  vermuthen,  während
bei  Frauen,  die  schon  geboren  haben,  die  Veränderungen  am  Scheidentheile
  sich  oft  erst  später  einstellen.

Auch  das  Gebärmuttergeräusch  hat  als  Schwangerschaftszeichen
  einen  gewissen  Werth,  da  es  bei  krankhaften  Geschwülsten  im
Unterleibe  nur  selten  zu  hören  ist.

Ebenso  sind  die  Veränderungen  an  den  Brüsten:  die  Anschwellung
  derselben,  die  dunkle  Färbung  des  Warzenhofes,  das  Aussickern
  einer  milchigen  Flüssigkeit  aus  den  Warzen  bei  Frauen,  die
noch  nicht  geboren  haben,  ziemlich  sichere  Zeichen  einer  Schwangerschaft;
  nicht  so  dagegen  bei  Frauen,  die  schon  ein  Wochenbett  überstanden,
  da  bei  ihnen  der  Warzenhof  seine  dunkle  Farbe  behält,  und
ein  Aussickern  von  Milch  gar  nicht  selten  bei  krankhaften  Zuständen
der  Gebärmutter  und  ihrer  Umgebung  beobachtet  wird.

Ungewisse  Zeichen  der  Schwangerschaft  sind  alle  Störungen
in  dem  sonstigen  Befinden  der  Frau,  so  namentlich  die  Uebelkeiten,
  das  Erbrechen,  der  Speichelsluß,  die  Gelüste  u.  s.  w.  Sie  stellen
sich  gewöhnlich  erst  im  zweiten  Monate,  selten  früher,  ein  und  verlieren
  sich  gegen  die  Mitte  der  Schwangerschaft;  häufig  aber  fehlen
sie  ganz.  Ihr  Auftreten  kann  einzelnen  Frauen,  welche  sie  von  früheren
  Schwangerschaften  her  kennen,  ihre  Schwangerschaft  sehr  wahrscheinlich
  oder  fast  gewiß  machen;  die  Hebamme  aber  sei  vorsichtig  in
ihrer  Deutung  und  verlasse  sich  nie  allein  auf  sie.  In  allen  zweifelhaften
  Fällen  muß  die  Hebamme  mit  ihrem  Urtheile  zurückhalten  und
auf  die  Herbeiziehung  eines  Arztes  dringen.

g.  65.

Die  Dauer  einer  vorhandenen  Schwangerschaft  kann  die
Hebamme  auf  verschiedene  Weise  zu  ermitteln  suchen.  Sehr  gewöhnlich
  ist  die  Berechnung  nach  dem  Ausbleiben  der  Regeln.  Von  dem
Tage  an,  wo  die  mouatliche  Reinigung  zuletzt  eintrat,  rechnet  die
Hebamme  10  Schwangerschafis-Monate,  also  40  Wochen,  oder  280
        <pb n="59" />
        —  46  —

Tage,  oder  9  Kalender-Monate  und  6  Tage  bis  zur  Geburt.  Diese
Rechnung  trifft,  wenn  die  Angaben  zuverlässig  sind,  für  die  meisten
Fälle,  bisweilen  sogar  selbst  auf  den  Tag,  zu.

S.  66.

Wenn  diese  Berechnung  nicht  anwendbar  ist,  entweder  weil  die
Schwangere  nicht  weiß,  wann  das  letzte  Mal  die  Regeln  bei  ihr  eintraten,
  oder  weil  es  wahrscheinlich  ist,  daß  sie  sich  in  der  Schwangerschaft
  noch  ein=  oder  mehrmals  gezeigt  haben,  oder  weil  die  Empfängniß
  statifand,  während  die  Frau  ihr  Kind  nährte,  und  ehe  sich  die
Regeln  nach  der  Geburt  wieder  eingestellt  hatten,  so  kann  die  Hebamme
  von  dem  Tage  an  rechnen,  an  dem  die  Schwangere  zum  ersten
Male  die  Bewegung  des  Kindes  fühlte.  Mann  nimmt  gewöhnlich
  an,  daß  dies  in  der  Mitte  der  Schwangerschaft  der  Fall  sei.
Aufmerksame  Frauen  empfinden  die  Kindesbewegung  aber  meist  schon
früher,  in  der  17.  bis  18.  Woche;  unachtsame  dagegen  werden  sich
ihrer  erst  später,  nach  der  20.  Woche,  bewußt.  Daher  ist  diese  Berechnungsweise
  sehr  unsicher.

§.  67.

Endlich  kann  die  Hebamme  die  Dauer  der  Schwangerschaft  nach
dem  Ergebnisse  der  äußeren  und  der  inneren  Untersuchung
bestimmen.  Sie  richtet  sich  dabei  vorzugsweise  nach  der  Größe  der
Gebärmutter,  nach  der  Entwicklung  des  Kindes  und,  besonders
in  der  letzten  Zeit  der  Schwangerschaft,  nach  den  am  Gebärmutterhalse
  wahrnehmbaren  Veränderungen.

So  lange  die  Gebärmutier  noch  im  kleinen  Becken  verweilt,  also
bis  zum  Anfange  des  4.  Schwangerschafts-Monats,  erkennt  die  Hebamme
  eine  Vergrößerung  derselben,  theils  bei  der  inneren  Untersuchung
  aus  ihrer  geringeren  Beweglichkeit,  theils  bei  gleichzeitiger
äußerer  Untersuchung,  wenn  es  ihr  dabei  gelingt,  den  Gebärmutergrund
  deutlich  zu  fühlen,  aus  dem  größeren  Abstande  der  beiden  sie
umfassenden  Hände  von  einander.  Vom  4.  Schwangerschafts-Monate
ab,  wo  der  Gebärmuttergrund  über  der  Schooßfuge  fühlbar  wird,
beurtheilt  man  die  Größe  der  Gebärmutter  nach  dem  Stande  desselben
  im  Bauchraume.
        <pb n="60" />
        —  47  —

Im  5.  Schwangerschafts-Monate  steigt  er  allmälich  gegen  den
Nabel  in  die  Höhe,  welchen  er  unter  zunehmender  Ausdehnung  des
Leibes  im  6.  Schwangerschafts-Monate  erreicht.  Der  Nabel  wird
dadurch  mehr  nach  oben  gerichtet,  und  seine  Grube  beginnt  von  unten
her  verstrichen  zu  werden.  Im  7.  Schwangerschafts-Monate  ist  der
Gebärmuttergrund  etwas  über  dem  Nabel  zu  fühlen  und  im  8.  Schwangerschafts-Monate
  erhebt  er  sich  2  bis  3  Finger  breit  über  denselben;
die  Nabelgrube  verschwindet  ganz,  der  Nabel  ist  verstrichen.  Im
9.  Schwangerschafts-Monate  reicht  der  Gebärmuttergrund  bis  zur
Mitte  zwischen  Nabel  und  Herzgrube,  ja  höher  hinauf,  und  der  Leib
erlangt  seine  stärkste  Ausdehnung;  der  Nabel  tritt  wie  eine  flache
Blase  hervor.  Im  10.  Schwangerschafts-Monate  senkt  sich  der  Gebärmuttergrund
  wieder  herab,  sinkt  mehr  nach  vorn  über,  die  Spannung
  der  Bauchdecken  über  ihm  läßt  nach,  und  die  Schwangerc  fühlt
sich  dadurch  erleichtert,  Bei  der  Betastung  kann  die  Hebamme  gewöhnlich
  schon  eine  zeitweise  Erhärtung  der  Gebärmutter  wahrnehmen,
obwohl  die  Schwangere  selbst  noch  keine  Wehen  empfindct.  Indeß
haben  die  angegebenen  Bestimmungen  über  den  Stand  des  Gebärmutiergrundes
  in  den  einzelnen  Schwangerschafts-Monaten  keine  unbedingte
  Gültigkeit,  da  zu  gleicher  Zeit  der  Schwangerschaft  die  Ausdehnung
  der  Gebärmutter  durch  ihren  Inhalt  —  Frucht  und  Fruchtwasser
  —  bei  verschiedenen  Frauen  eine  verschiedene  sein  kann,  und
da  bei  gleicher  Ausdehnung  die  Gebärmutter  um  so  höher  hinaufreicht,
  je  mehr  fie,  also  namentlich  bei  Erstgeschwängerten,  durch
straffe  Bauchdecken  gestützt  wird,  und  um  so  tiefer  steht,  je  stärker  sie
bei  schlasser  Bauchwand  vorüber  sinkt,  wie  es  bei  Mehrgeschwängerten
  der  Fall  zu  sein  pflegt.

Von  der  Zeit  an,  wo  die  Hebamme  bei  der  äußeren  Untersuchung
  die  Bewegungen  des  Kindes  fühlen  kann  und  den  Herzsschlag
desselben  deutlich  vernimmt,  darf  sie  annehmen,  daß  die  Frau  mindestens
  den  6.  Monat  ihrer  Schwangerschaft  erreicht  habe.  Gewagter
schon  ist  es,  für  die  späteren  Monate  aus  der  Größe  der  äußerlich
fühlbaren  Kindestheile  den  Zeitpunkt  der  Schwangerschaft  bestimmen
zu  wollen,  da  die  Ernährung  und  das  Wachsthum  des  Kindes  nicht
bei  allen  Frauen  in  gleichem  Maaße  fortschreiten,  und  das  Gewicht
und  die  Länge  ausgetragener  Kinder  bekanntlich  sehr  erhebliche  Ver-
        <pb n="61" />
        —  48  —

schiedenheiten  zeigen.  Eben  so  wenig  läßt  sich  bei  der  inneren  Untersuchung
  aus  dem  Verhalten  des  vorliegenden  Kopfes  die  Daner
der  Schwangerschaft  mit  Sicherheit  berechnen.  Bei  Erstgeschwängerten
  mit  weitem  Becken  pflegt  er  im  Allgemeinen  vom  7.  bis  8.
Schwangerschafts-Monate  ab  von  der  Scheide  aus  fühlbar  zu  sein
und  sich  im  9.  bis  10.  Schwangerschafts-Monate  in  den  Beckeneingang
herabzusenken.  Bei  Mehrgeschmängerten  bleibt  er  dagegen  häufig
bis  zum  Eintritte  der  Geburt  über  dem  Becken  stehen;  eben  so  wenn
das  Becken  verengt  ist.  Bei  regelwidrigen  Kindeslagen  senkt  sich  der
vorangehende  Theil  gewöhnlich  spät  und  oft  erst  während  der  Geburt
  auf  den  Beckeneingang  herab.

Auch  in  dem  Verhalten  des  Gebärmutierhalses  findet  ein  wesentlicher
  Unterschied  zwischen  Erst=  unsi  Mehrgeschwängerten  statt.  Bei
Erstgeschwängerten  läßt  öfters  schon  im  2.  Monate  die  Schwellung,
  Auflockerung  und  Rundung  des  Scheidentheils  und  die  Umformung
  der  Querspalte  des  äußeren  Muttermundes  zu  einem  runden.
Grübchen  den  Eintritt  einer  Schwangerschaft  mit  Wahrscheinlichkeit
vermuthen.  Vom  7.  Schwangerschafts-Monate  an  erscheint  durch  die
Anschwellung  und  Auflockerung  des  Scheidengewölbes  in  der  Umgebung
  des  Mutterhalses  der  Scheidentheil  häufig  verkürzt.  Wenn  der
Kopf  im  9.  oder  10.  Schwangerschafts-Monate  ins  Becken  cintritt,
so  pflegt  durch  den  Druck  desselben  die  vordere  Munermundslippe
allmälich  ganz  verstrichen  zu  werden,  ohne  daß  der  Munermund  sich
öffnet.  Der  Mutterhalskanal  ist  dabei  gewöhnlich  nur  scheinbar  entfaltet,
  sondern  verläuft  am  unteren  Gebärmutterabschnite  unverkürzt,
aber  von  oben  her  platt  zusammengedrückt,  in  der  Nichtung  nach
hinten.  Doch  kommen  auch  Fälle  vor,  wo  in  den  letzten  Monaten
der  Schwangerschaft  durch  den  Druck  des  Kopfes  der  Kanal  des  Mutterhalses
  wirklich  theilweise,  oder  selbst  vollständig  entfaltet  wird.  Bei
bleibend  hohem  Kopfstande  findet  man  dagegen  den  Scheidentheil
auch  am  Ende  der  Schwangerschaft  noch  nicht  ganz  verstrichen.

Bei  Mehrgeschwängerten  treten  die  Veränderungen  am  Scheidentheile
  gewöhnlich  später  und  unregelmäßiger  ein.  Die  Verkürzung
desselben  erscheint  geringer,  und  auch  am  Ende  der  Schwangerschaft
springen  die  geschwellten,  oft  seitlich  eingekerbten  Muttermundelippen
noch  deutlich  in  die  Scheide  vor.  Der  Kanal  des  Mutterhalses  bleibt
        <pb n="62" />
        —  49  —

unentfaltet.  Wohl  aber  beginnt  sich  am  Ende  des  8.  oder  im  Anfange
  des  9.  Monats  der  äußere  Muttermund  zu  öffnen.  Die  Eröffnung
  schreitet  trichterförmig  nach  oben  vor,  und  im  letzten  Monate,
bisweilen  schon  früher,  pflegt  der  ganze  Mutterhalskanal  für  den
Finger  durchgängig  zu  sein;  immer  jedoch  ist  der  innere  Muttermund
enger,  als  der  äußere.

Sechstes  Kapitel.
Ve  dem  Verhalten  der  Fgebemme  bei  der  regelmäßigen
Schwmanserschaft.

F.  68.

Die  Schwangerschaft  ist  nicht  als  ciue  Krankheit  anzusehen,  wenn
auch  die  Veränderungen,  welche  sie  im  Körper  hervorbringt,  bisweilen
  einen  solchen  Grad  erreichen  können,  daß  sie  krankhaft  werden.
Ueberdies  ist  Manches  einer  Schwangeren  schädlich,  was  außer  der
Schwangerschaft  keinen  nachtheiligen  Einfluß  auf  ihre  Gesundheit  gehabt
  haben  würde.

Die  Hebamme  ist  deshalb  verpflichtet,  den  Schwangeren,  welche
sich  ihrer  Fürsorge  anvertraut  haben,  dasjenige  anzurathen,  was
ihrem  Zustande  angemessen  ist,  und  sie  von  Allem  zurückhalten,  was
ihnen  Schaden  bringen  kann.

S.  69.

Im  Allgemeinen  soll  eine  Schwangere  ihre  gewohnte  Lebensweise,
wenn  sie  nicht  gerade  gesundheitswidrig  ist,  beibehalten,  nur  jedes
Uebermaaß  vermeiden.

Schwer  verdaulicher,  blähender  Speisen  muß  eine  Schwangere
sich  ganz  enthalten.  Erhitzende  Getränke,  wie  Bayerisches  Bier,
Wein,  starken  Kassee  und  Thee,  darf  sie  nur  mit  VBorsicht,  Branntwein
  gar  nicht  genießen.  Dem  Erbrechen  in  den  ersten  Monaten,

wenn  es  sich,  wie  es  häufig  der  Fall  ist,  nur  Morgens  im  nüchternen
Preu#ischee  Seb#nereb#ib#ch.  4  4
        <pb n="63" />
        —  50  —

Zustande  nach  dem  Aufstehen  einstellt,  läßt  sich  öfters  dadurch  vorbeugen,
  daß  die  Schwangere  ihr  erstes  Frühstück  im  Bene  verzehrt.
In  den  letzten  Monaten  der  Schwangerschaft  muß  fie  sich  hüten,  namentlich
  des  Abends,  zu  viel  auf  einmal  zu  essen.

Sehr  wichtig  ist  die  Sorge  für  tägliche  und  leichte  Leibesöffnung.
  Die  Schwangere  muß  suchen,  sich  an  eine  regelmäßige
Ordnung  in  dieser  Verrichtung  zu  gewöhnen.  Zur  Beförderung  derselben
  empfehle  ihr  die  Hebamme:  Abends  und  Morgens  ein  Glas
kalten  Wassers  zu  trinken,  serner  den  Genuß  von  gekochtem  Obst,
Honigkuchen  u.  s.  w.  Reichen  diese  Mittel  nicht  aus,  so  gebe  sie  ihr
ein  Klystier  von  lauem  Wasser.

Abführende  Arzneien  zu  verordnen  ist  ihr  nicht  erlaubt,  vielmehr
  muß  sie  dies  dem  Arzte  überlassen.

Den  Harn  soll  eine  Schwangere  so  oft  lassen,  als  sie  den  Drang
dazu  fühlt.  Diese  Regel  ist  besonders  während  der  ersten  drei  Monate
  sorgfältig  zu  beachten.

Die  Kleidung  einer  Schwangeren  muß  so  eingerichtet  sein,  daß
sie  nicht  durch  festes  Anliegen  oder  lästigen  Druck  die  freie  Ausdehnung
  des  Bauches  und  der  Brust  verhindert,  noch  auch  den  Blutlauf
  in  den  unteren  Körpertheilen  erschwen.  In  der  späleren  Zeit
der  Schwangerschaft  müssen  Schenkel.  Geschlechtstheile  und  Unterleib
durch  hinreichend  weite  Beinkleider  gegen  Erkältung  geschützt  werden.
Mehrgebärenden  ist  nach  dem  sechsten  Monate  das  Tragen  einer  breiten,
  zweckmäßig  eingerichteten  Leibbinde  sehr  zu  empfehlen;  ganz  unerläßlich
  ist  dieselbe,  wo  ein  Hängebauch  vorhanden  ist.

Die  Reinlichkeit  trägt  überhaupt  und  vorzugsweise  bei  Schwangeren
  viel  zur  Erhaltung  der  Gesundheit  bei.  Die  Haut  der  Brüste,
der  Schenkel  und  des  Unterleibes  muß  oft  gewaschen  werden,  die
Geschlechtstheile  täglich  wenigstens  ein  Mal,  Alles  mit  kaltem,  frischem
Wasser.  Ueber  den  Gebrauch  allgemeiner  Bäder  entscheidet  der  Arzt.
Fußbäder  sind  zu  widerrathen.

Das  Alhmen  reiner  und  gesunder  Luft  ist  in  der  Schwangerschaft
  noch  mehr  Bedürfniß,  als  außer  dieser  Zeit.  Ein  längeres
Verweilen  in  geschlossenen  Räumen  mit  verdorbener  Luft,  beispielsweise
durch  das  Zusammensein  vieler  Menschen,  ist  für  Schwangere  entschieden
  nachtheilig.
        <pb n="64" />
        —  51  —

So  viel  als  möglich  mache  sich  die  Schwangere  täglich  mäßige
Bewegung  in  freier  Luft.  Ueberhaupt  sitze  sie  nicht  zu  lange  und
anhaltend  und  vermeide  nur  jede  Ueberanstrengung  und  solche  Bewegungen,
  welche  mit  einer  heftigen  Erschütterung  des  Körpers  verbunden
  sind,  wie  Laufen,  Springen,  Fahren  auf  holperigen  Wegen
  u.  s.  w.,  oder  bei  welchen  der  Unterleib  einen  stärkeren  Druck
erleidet,  wie  tiefes  Bücken,  das  Zuschieben  einer  Schieblade  mit  den
Knieen,  das  Heben  schwerer  Gegenstände  u.  s.  w.

Der  Beischlaf  darf  in  der  Schwangerschaft  nur  mäßig  und  mit
Vorsicht  ausgeübt  werden.  Am  schädlichsten  ist  er  in  den  ersten  Monaten
  der  Schwangerschaft  und  zu  den  Zeiten,  wo  das  Monatliche
hätte  wieder  erscheinen  sollen.  Frauen,  die  eine  Fehlgeburt  erlitten
haben,  müssen  sich  desselben  gänzlich  enthalten.

Vor  heftigen  Gemüthsbewegungen  durch  Schreck,  Aerger,
Zorn  suche  eine  Schwangere  sich  so  viel  als  möglich  zu  bewahren.
Biele  Frauen  find  gegen  das  Ende  der  Schwangerschaft  zur  Traurigkeit
  geneigt  und  glauben  ihre  Niederkunft  nicht  überstehen  zu  können.
In  solchen  Fällen  muß  die  Hebamme  sich  bemühen,  durch  freundlichen
Zuspruch  das  Gemüth  der  Schwangeren  zu  beruhigen  und  aufzuheitern
  und  ihr  Muth.  Hoffnung  und  Zuversicht  einzuflößen.

Beabsichtigt  eine  Schwangere,  ihr  Kind  demnächst  selbst  zu  stillen,
so  muß  sie  die  Brustwarzen  sehr  rein  halten,  sie  öfter  mit  kaltem
Seifenwasser  waschen  und  in  den  letzten  Schwangerschafts-Monaten
Morgens  und  Abends  mit  Franzbranntwein  oder  einer  Abkochung  von
Eichenrinde  befeuchten,  um  dem  Wundwerden  derselben  im  Wochenbetie
  vorzubeugen.  Stehen  die  Brustwarzen  nicht  gehörig  hervor,  so
empfehle  die  Hebamme  der  Schwangeren,  sie  in  den  letzten  Wochen
der  Schwangerschaft  täglich  mehrmals  behutsam  mit  den  Fingern
hervorzuziehen.

4
        <pb n="65" />
        Zweiter  Abschuitt.

Von  der  regelmäßigen  Geburt  und  dem  Verhalten
der  Hebamme  dabei.

Erstes  Kapitel.
Von  der  Geburt  in  Alsemeinen.

8.  70.

Die  Geburt  ist  der  Vorgang  bei  einer  Schwangeren,  durch  den
die  Frucht  mit  ihren  Hüllen  vermittelst  der  dazu  bestimmten  Naturkräfte
  aus  dem  Mutterleibe  ausgetrieben  wird.  Die  austreibenden
Kräfte  sind  die  Zusammenziehungen  der  Gebärmutter,  welche
gegen  das  Ende  der  Geburt  durch  die  sogenannte  Bauchpresse  unterstützt
  werden.  Durch  sie  wird  der  Widerstand  überwunden,  den
die  Enge  der  Geburtswege  dem  Durchgange  des  Eies  entgegensexzt,
zuerst  den  Widerstand  des  Mutterhalses,  dann  der  Mutterscheide
und  vor  Allem  des  Beckens  und  endlich  der  äußeren  Geburtstheile,
  der  Schamspalte  und  des  Dammes.  Aber  nur  ausnahmsweise,
  bei  sehr  verfrühetem  Eintritte  der  Geburt,  geht  das  unverletzte
  Ei  als  Ganzes  ab;  in  der  Regel  wird  nach  der  Zerreißung
  der  Eihäute  zuerst  die  Frucht  und  darauf  die  Nachgeburt
ausgestoßen.

Wenn  die  Geburt  allein  durch  die  eigenen  Kräfte  der  Gebärenden
  beendigt  wird,  so  nennt  man  sie  eine  natürliche  Geburt;  ist
zur  Beendigung  derselben  aber  Kunsthülfe  erforderlich,  so  heißt  sie
eine  künstliche  Geburt  oder  eine  Entbindung.

Man  kann  die  Geburten  aus  verschiedenen  Rücksichten  sehr  verschieden
  eintheilen,  doch  genügt  es  für  die  Hebamme,  sich  die  folgenden

Eintheilungen  einzuprägen.
        <pb n="66" />
        —  53  —

8.  71.

Mit  Rücksicht  auf  die  verschiedene  Zeit  der  Schwangerschaft,  zu
welcher  die  Geburten  eintreten,  unterscheidet  man  unzeitige,  frühzeitige,
  rechtzeitige  und  überzeitige.

1.  Die  unzeitige  Geburt  oder  Fehlgeburt  ist  der  Abgang
einer  Leibesfrucht  in  den  ersten  7  Monaten  der  Schwangerschaft.
Eine  solche  Frucht  kann  außer  dem  Mutterleibe  nicht  fortleben.

2.  Die  frühzeitige  Geburt  oder  Frühgeburt  ist  der  Abgang
  einer  Leibesfrucht  vom  Anfange  des  8.  bis  gegen  die  Mitte  des
10.  Monats  der  Schwangerschaft.  Hier  kann  das  Kind  unter  günstigen
  Umständen  und  bei  guter  Pflege  am  Leben  erhalten  werden.

3.  Die  rechtzeitige  Geburt  tritt  am  Ende  des  10.  Schwangerschafts-Monats
  ein,  wenn  das  Kind  seine  völlige  Reife  erlangt  hat.

4.  Ueberzeitige  oder  Spätgeburten  nennt  man  solche,  die
nach  dem  10.  Schwangerschafts-Monate  oder  der  40.  Woche  eintreten.
Eine  Verspätung  der  Geburt  um  einige  Tage  kommt  nicht  selten  vor;
wo  eine  längere  Verspätung  angenommen  wird,  ist  es  wahrscheinlicher,
daß  ein  Irrthum  in  der  Berechnung  stattgefunden  habe.

".  72.

Nach  der  Art  des  Herganges  theilt  man  die  Geburten  in  regelmäßige
  und  in  regelwidrige.  Regelmäßige  Geburten  sind
diejenigen,  welche  auf  diese  Weise  erfolgen,  die  der  Erfahrung  gemäß
am  häufigsten  vorkommt.  Regelwidrige  Geburten  find  diejenigen,
  die  in  irgend  einer  Beziehung  von  der  Regel,  nämlich  von  der
gewöhnlichen  Hergangsweise,  abweichen.  Diese  Eintheilung  ist  für  die
Hebamme  die  wichtigste.  Bei  den  regelwidrigen  Geburten  müsssen  die
Berhältnisse  sehr  günstig  sein,  wenn  sie  ohne  Gefahr  oder  Schaden
für  Muner  und  Kind  durch  die  Kräfte  der  Natur  beendigt  werden
sollen.  Wo  ihr  daher  nicht  das  Lehrbuch  die  alleinige  Hülfeleistung
ausdrücklich  gestattet,  ist  sie  hier  überall  verpflichtet,  den  Beistand
eines  Arztes  herbeizurufen.
        <pb n="67" />
        Zweites  Kapitel.
Von  den  anstreibenden  Kräften  oder  der  Geburtsthätiskeit.

g.  73.

Die  Hauptkräfte,  welche  die  Geburt  bewirken,  sind  die  Zusammenziehungen
  der  Gebärmutter  oder  die  Wehen.  Sie  erfolgen
unwillkürlich.  Sie  treten  in  Zwischenräumen  auf,  welche  allmälich
kürzer  zu  werden  pflegen,  während  die  Zusammenziehungen  an  Stärke
und  Dauer  zunehmen.  Jede  einzelne  Zusammenziehung  fängt  leise
an,  wird  allmälich  stärker  und  läßt.  nachdem  fie  eine  Weile  so  angehalten
  hat,  allmälich  wieder  nach.  Die  Zusammenziehung  ist  am
stärksten  im  Muttergrunde  und  geht,  von  hier  anfangend,  zum  Mutterhalse
  herab,  bis  obere  und  untere  Theile  der  Gebärmuteer  sich  gleichzeitig
  in  Zusammenziehung  befinden.  Durch  diese  Zusammenziehungen
wird  die  Höhle  der  Gebärmutter  verengt,  folglich  das  Ei  zusammengedrückt
  und  gegen  die  untere  Oeffnung,  wo  es  den  geringsten  Widerstand
  findet,  angepreßt.  Zugleich  wird  es,  indem  die  Wände  der
Gebärmutter  bei  den  Wehen  sich  über  ihm  verschieben,  allmälich  aus
seiner  Verbindung  mit  ihr  gelöst.  Gewöhnlich  wird  ein  Theil  des
beweglicheren  Fruchtwassers  vor  den  vorliegenden  Kindestheil  herabgepreßt,
  und  durch  dasselbe  die  untere  Spitze  des  Eisackes  blasenförmig
und  wie  ein  Keil  in  den  Kanal  des  Mutterhalses  bis  zum  äußeren
Munermunde  vorgeschoben,  der  dadurch  gespannt  und  mehr  und  mehr
erweitert  wird.  Wenn  alsdann  unter  dem  gesteigerten  Drucke  die
Eihäute  zerreißen,  so  fließt  zunächst  das  vor  dem  Kinde  befindliche
Fruchtwasser  ab.  Darnach  treiben  die  Zusammenziehungen  der  Gebärmutier
  den  vorangehenden  Kindestheil  (Kopf)  durch  den  Riß  der
Eihäute  in  den  erweiterten  Muttermund  und,  während  dieser  gleichzeitig
  über  ihn  zurück  gezogen  wird,  tiefer  in  die  Scheide  herab  und
endlich  durch  die  Schamspalte  hervor,  worauf  bei  erneuerter  Zusammenziehung
  der  Gebärmutter  der  übrige  Körper  des  Kindes  mit  dem
Reste  des  Fruchtwassers  und  zuletzt  der  Munerkuchen  und  die  Eihäute
  folgen.
        <pb n="68" />
        —  55  —

ß.  74.

Die  Zusammenziehungen  der  Gebärmuter  heißen  Wehen,  weil
sie  mit  Schmerzen  verbunden  find.  Die  Schmerzen  fangen  meist  in
der  Lendengegend  und  im  Kreuze  an  und  ziehen  sich  nach  vorn  zu
der  unteren  Bauch=  und  der  Schooßgegend  und  bisweilen  bis  zu  den
Schenkeln  herab.  Sie  entstehen  zum  Theil  durch  die  Zusammenziehungen
  der  Gebärmutter  selbst,  indem  dadurch  die  Nerven,  welche
in  ihren  Wänden  verlaufen,  gedrückt  werden;  vorzugsweise  aber  durch
die  Spannung  und  Dehnung,  welche  der  Muttermund,  die  Mutterscheide
  und  die  äußeren  Geburtstheile  durch  den  Andrang  der  Eiblase
oder  des  Kindeskörpers  erleiden.

6.  75.

Die  Hebamme  erkennt  das  Vorhandensein  einer  Wehe  an  der
Erhärtung  der  Gebärmutter,  welche  sie  mit  der  äußerlich  aufgelegten
  Hand  fühlen  kann,  und  zwar  in  der  Regel  schon,  ehe  die
Gebärende  selbst  den  Schmerz  empfindet.  Zugleich  fühlt  sie,  daß  die
Gebärmutter  sich  dabei  in  die  Höhe  richtet,  und  die  vordere  Bauchwand
  durch  den  Gebärmuttiergrund  etwas  vorgetrieben  wird.  Wenn
aus  anderen  Ursachen  bei  einer  Schwangeren  Schmerzen  im  Leibe,
nach  Art  der  Wehen,  absatzweise  auftreten,  wie  manche  Koliken,  so
kann  die  Hebamme  sie  von  der  Zeit  ab,  wo  die  Gebärmutter  äußerlich
  fühlbar  ist,  dadurch  von  den  Wehen  unterscheiden,  daß  bei  diesen
Schmerzen  die  Gebärmutter  weich  und  schlaff  bleibt.  Doch  darf  sie
nicht  vergessen,  daß  beiderlei  Arten  von  Schmerzen  auch  nebeneinander
  bestehen  und  mit  einander  wechseln  können.

g.  76.

Daß  die  Wehen  regelmäßig  sind,  erkennt  die  Hebamme  vor
Allem  an  ihren  guten  Wirkung  auf  den  Fortgang  der  Geburt.  Indeß
kann  diese  Wirkung  durch  ungünstige  Verhältnisse,  z.  B.  durch  zu
enge  Geburtswege,  oder  eine  regelwidrige  Kindeslage,  gehemmt  sein.
Die  Hebamme  muß  daher  noch  auf  folgende  Mertmale  achten:

1.  Bei  einer  regelmäßigen  Wehe  steigert  sich  die  äußerlich  fühlbare
  Erhärtung  der  Gebärmuner  nur  allmälich  bis  zu  einem  ge-
        <pb n="69" />
        —  56  —

wissen  Grade,  erhält  sich  eine  Zeit  lang  auf  diesem  und  läht  dann
eben  so  allmaͤlich  wieder  nach.

2.  Die  Zusammenziehung  des  Gebärmuttergrundes  und  Körpers
  ist  stärker,  als  der  Widerstand  des  Mutterhalses.  Dieser  giebt
daher  dem  Drucke  der  Eispitze  und  des  vorangehenden  Kindestheils
nach  und  wird  in  dem  Maaße,  als  er  sich  erweitert,  über  sie  zurückgezogen.


3.  Die  Schmerzen  pflegen  sich  auf  die  Kreuz=  und  Schooßgegend
  zu  beschränken,  sie  sind  nicht  übermäßig  stark  und  entsprechen
dem  Grade  der  Zusammenziehung,  also  der  fühlbaren  Erhärtung  der
Gebärmutter.  Die  Zwischenzeiten  der  Wehen  find  schmerzensfrei,  und
die  Gebärmutter  ist  während  derselben  gegen  Berührung  nicht  empfindlich.


4.  Die  Stärke  und  Dauer,  so  wie  die  Häufigkeit  der  Wehen
stehen  in  einem  angemessenen  Verhälmisse  zu  der  Größe  des  Widerstandes,
  welchen  die  Geburtswege  dem  Turchgange  des  Kindes  entgegensetzen.


Uebrigens  darf  die  Hebamme  sich  bei  der  Beurtheilung  der  Wehen
nicht  nach  einer  einzelnen  Wehe  richten,  da  fast  bei  jeder  Geburt  stärkere
  Wehen  mit  schwächeren  wechseln,  sondern  muß  eine  längere  Reihe
von  Wehen  mit  Rücksicht  auf  ihre  Beschaffenheit  und  ihre  Wirkung
beobachten.

g.  77.

Unter  der  Bauchpresse  versteht  man  ein  Drängen  der  Gebärenden
  nach  unten  durch  die  Zusammenziehung  ihrer  Bauchmuskeln,
während  sie  gleichzeitig  nach  einer  tiefen  Einathmung  den  Athem  anhält.
  Auf  diese  Weise  wird  die  Bauchhöhle  von  oben,  von  vorn  und
von  den  Seiten  verengt,  und  ein  Druck  auf  die  in  ihr  enthaltenen
Eingeweide  ausgeübt,  und  gleicherweise,  wie  dadurch  bei  der  Stuhlentleerung
  die  Vorbewegung  des  Darminhalts  gegen  die  Afteröffnung,
so  wird  bei  der  Geburt  die  Vorbewegung  der  Frucht  gegen  die  Mündung
  der  Geschlechtstheile  befördert,  und  die  Wirkung  der  Wehen  unterstützt.
  Um  die  Bauchpresse  kräftig  zu  gebrauchen,  stemmt  die  Gebärende
  die  Füße  mit  angezogenen  Knien  an,  ergreift  mit  beiden
Händen  eine  Handhabe  und  beugt,  indem  sie  so  die  Beckengegend
        <pb n="70" />
        —  57  —

festsetzt,  den  Oberkörper  etwas  nach  vorn.  Im  Gegensatze  zu  den
Zusammenziehungen  der  Gebärmutter  kann  die  Thätigkeit  der  Bauchpresse,
  die  man  auch  das  Verarbeiten  der  Wehen  oder  das  Mitarbeiten
  nennt,  zu  jeder  Zeit  willkürlich  von  der  Gebärenden  angeregt
  werden.  Sobald  aber  ein  größerer  Theil  des  Eies  durch  den
Muttermund  hervorgetreten  ist  und  die  Scheide  dehnt,  erfolgt  sie  unwillkürlich,
  und  je  mehr  die  Geburt  sich  ihrem  Ende  nähert,  um  so
weniger  ist  die  Gebärende  im  Stande,  sie  zurückzuhalten.

Drittes  Kapitel.
Von  dem  Verlaufe  der  Geburt  und  den  Geburtszeiten.

8.  78.

Nach  dem  Zwecke  und  der  Wirkung  der  Wehen  unterscheiden
wir  im  Berlaufe  der  Geburt  zwei  Hauptabschnitte:  die  Eröffnungszeit
  und  die  Austreibungszeit.  Die  Eröffnungszeit  beginnt
mil  dem  Eintritie  deutlicher,  von  der  Schwangeren  selbst  empfundener
Wehen,  die  eine  entschiedene  Wirkung  auf  die  Entfaltung  des  Mutterhalses
  und  die  Erweiterung  des  Muttermundes  äußern,  und  dauert
bis  diese  vollendet  ist.  In  der  Austreibungszeit  treiben  die  Wehen
zuerst  das  Kind  und  darauf  die  Nachgeburt  durch  den  geöffneten
Muttermund  in  die  Scheide  und  endlich  durch  die  Schamspalte  hervor.
  Sie  läßt  sich  demnach  wieder  in  zwei  Abschnitte  sondern,  deren
einer  die  Austreibung  des  Kindes,  der  andere  die  Austreibung
  der  Nachgeburt  umfaßt.  Der  letztere  wird  daher  auch  die
Nachgeburtszeit  genannt.

8.  79.

Schon  in  den  letzten  3  bis  4  Wochen  der  Schwangerschaft  kann
die  Hebamme  bei  der  Betastung  des  Leibes  eine  zeitweise  Erhärtung
der  Gebärmutter  wahrnehmen,  obwohl  die  Schwangere  selbst  in  der
Regel  noch  keine  Wehen  empfindet,  oder  höchstens  ein  unbedeutendes
Ziehen  in  der  Lenden=  und  Kreuzgegend.  Diese  schmerzlosen  Bor-
        <pb n="71" />
        —  58  —

wehen  oder  vorhersagenden  Wehen  bereiten  offenbar  die  Geburt
vor;  der  Gebärmuttergrund  senkt  sich  dabei  tiefer  herab.  Bei  Erstgebärenden
  wird  gewöhnlich  unter  dem  Drucke  des  ins  Becken  eingetretenen
  Kopfes  der  Scheidentheil  mehr  und  mehr  verstrichen,  der
Kanal  des  Mutterhalses  mehr  oder  weniger  vollständig,  oft  aber  auch
nur  scheinbar,  entfaltet,  während  der  äußere  Muttermund  geschlossen
bleibt.  Bei  Mehrgebären  den  pflegt  der  bereits  durchgängige  Halskanal
  der  Gebärmutter  wohl  etwas  weiter,  aber  nur  ausnahmsweise
kürzer  zu  werden  (s.  o.  §.  67.).  Bei  beiden  zeigt  sich  eine  zunehmende
  Auflockerung  und  Erweichung  nicht  nur  des  Muttierhalses,  sondern
  auch  der  Scheide  und  der  äußeren  Geschlechstheile,  verbunden
mit  erhöhter  Wärme  und  vermehrter  Schleimabsonderung.  Untersucht
man  während  einer  solchen  äußerlich  fühlbaren  Erhärtung  der  Gebärmutter
  innerlich,  so  bemerkt  man  in  der  Regel  keine  auffällige
Wirkung;  Muttermund  und  Mutterhals  bleiben  schlaff.  Konnte  der
Finger  bis  zu  den  Eihäuten  empordringen,  so  findet  er  sie  gewöhnlich
  dem  Kopf  glatt  anliegend  und  nur  selten  und  vorübergehend
durch  eine  geringe  Menge  Fruchtwassers  ein  wenig  abgehoben.  Bisweilen
  zieht  sich  sogar  der  Mutterhals  um  den  eingeführten  Finger
zusammen,  doch  nur  in  Folge  des  Reizes  der  Berührung,  da  man
diese  Zusammenziehung  auch  wahrnimmt,  wenn  äußerlich  keine  Erhärtung
  der  Gebärmutter  fühlbar,  also  keine  Wehe  vorhanden  ist.

g.  80.

Den  wirklichen  Eintritt  der  Geburt,  also  den  Beginn
der  Eröffnungszeit  erkennt  die  Hebamme,  theils  an  den  lebhafteren
  Schmerzempfindungen,  welche  die  Zusammenziehungen  der  Gebärmutter
  begleiten,  theils  und  besonders  an  der  Wirkung  der  Wehen
auf  den  Mutierhals  und  den  Mutiermund.  Gewöhnlich  ist  schon
durch  die  Borwehen  mit  der  Erweiterung  des  inneren  Muttermundes
die  Spitze  des  Eies  in  größerem  oder  geringerem  Umfange  aus  ihrer
Verbindung  mit  der  Gebärmutter  gelöst.  Jetzt  wird  sie  während  der
Wehe  durch  den  Druck  des  neben  dem  Kopfe  herabgepreßten  Fruchtwassers
  in  Form  einer  halbkugeligen  Blase,  der  sogenannten  Fruchtblase,
  von  dem  Kopfe  abgehoben  und  wie  ein  Keil  in  den  Kanal  des
Munerhalses  vorgedrängt:  die  Blase  stellt  sich.  Mit  dem  Nach-
        <pb n="72" />
        —  59  —

lasse  der  Wehe  läßt  auch  die  Spannung  der  Fruchtblase  nach,  indem
ein  Theil  des  Fruchtwassers  in  die  Hoͤhle  der  wieder  erschlafften  Gebärmutter
  zurũckfließt.  In  dem  Maaße,  als  die  Fruchtblase  den  Kanal
  des  Mutterhalses  entfaltet,  wird  durch  die  Wehen  auch  der  Kopf
tiefer  in  denselben  herabgepreßt,  und  gleichzeitig  der  innere  Muttermund
  über  ihn  hinaufgezogen.  So  wird  der  Kanal  des  Mutterhalses
nicht  blos  erweitert,  sondern  zugleich  in  die  Länge  gedehnt.  Allmälich
  versperrt  dann  der  vorrückende  Kopf  in  der  wehenfreien  Zeit  dem
vor  ihm  angesammelten  Fruchtwasser,  dem  sogenannten  Vorwasser,
den  Rückfluß  in  die  Gebärmutterhöhle,  die  Fruchtblase  bleibt  gespannt,
  ist  springfertig.  Mit  dem  weiteren  Vorrücken  des  Kopfes
nimmt  jetzt  während  der  Wehe  auch  ohne  Vermehrung  des  Vorwassers
  die  Spannung  der  Fruchtblase  zu.  Auch  der  äußere  Muttermund
  wird  in  dem  Maaße,  als  er  dem  Drucke  nachgiebt  und  sich
erweitert,  über  den  eindringenden  Keil  zurückgezogen,  und,  wenn  endlich
  unter  dem  gesteigerten  Wasserdrucke  die  Eihäute  zerreißen,  so  ist
der  Kopf  schon  mit  einem  größeren  oder  kleineren  Abschnitte  in  denselben
  eingetreten:  der  Kopf  steht  in  der  Krönung.

Je  tiefer  der  Kopf  schon  im  Anfange  der  Geburt  im  Becken  steht,
je  vollständiger  er  also  den  Kanal  des  Mutterhalses  schließt,  um  so
weniger  Fruchtwasser  kann  während  der  Wehe  neben  ihm  herabgepreßt
  werden,  und  um  so  geringer  bleibt  die  Füllung  der  Fruchtblase
oder  die  Menge  des  Vorwassers.

Je  länger  dagegen  der  Kopf  seinen  Stand  üÜber  dem  kleinen
Becken  behauptet,  ohne  in  den  Kanal  des  Mutterhalses  einzutreten,
um  so  größer  ist  die  Wassermenge,  die  bei  jeder  Wehe  neben  dem
Kopfe  herabgepreßt  wird,  und  die  Entfaltung  des  Mutterhalses  und
die  Eröffnung  des  Munermundes  wird  alsdann  allein  oder  größtentheils
  durch  die  mehr  und  mehr  sich  füllende  und  vordringende  Fruchtblase
  bewirkt.

Am  günstigsten  ist  es,  wenn  der  Blasensprung  mit  der  vollständigen
  Erweiterung  des  Mutiermundes  zusammenfällt.  Dies  ist
aber  keineswegs  immer  der  Fall.  Wenn  die  Eihäute  sehr  mürbe,
oder  wenig  dehnbar  und  nicht  zugleich  sehr  fest  find,  so  zerreißen  sie
häufig  schon  früher,  ja  bisweilen  schon  unter  den  ersten  Wehen,  und
an  Stelle  der  Fruchtblase  muß  der  Druck  des  vorrückenden  Kindes-
        <pb n="73" />
        —  60  —

kopfes  die  Emfaltung  des  Mutierhalses  und  die  Erweitcrung  dee
Muttermundes  vollenden,  was  gewöhnlich  schmendafter  ist  und  langsamer
  von  Statten  geht.

Verbindet  sich  dagegen  mil  großer  Festigkeit  eine  bedeutende
Dehnbarkeit  der  Eihäute,  so  wird  umgekehm  die  Fruchtblase  nach  der
vollständigen  Erweiterung  des  Mutiermundes  immer  tiefer  in  die
Scheide  herab,  selbst  durch  die  Schamspalte  bervor  getrieben,  ebe  sie
zerreißl,  oder  bis  sie,  was  bei  so  liesem  Herabtreten  in  der  Regel
geschehen  muß,  künstlich  gesprengt  wird.

Beim  Blasensprunge  fließt  das  in  der  Fruchtdlase  angesammelte
Vorwasser  beständig  ab.  Der  Rest  des  Fruchtwassers  bleibt  in  der
Gebärmutterhöhle  zurück,  vorausgesetzt,  daß  der  Kopf  die  Mundung
derselben  hinreichend  schließt.  Stebt  der  Kopf  aber  noch  boch  und
lose,  so  entleert  sich  theils  schon  mit  dem  Blasensprunge,  theils  nach
und  nach  während  der  folgenden  Weden  eine  großerr  oder  geringere
Menge  Fruchtwassers  aus  der  Gebärmunerböble.

F.  81.

Die  Wehen  diesee  Zeitraumes,  die  eroffnenden  oder  vorbereitenden
  Wehen,  sind  gewohnlich  zu  Anfange  schwach  und  selten
und  werden  von  der  Gebärenden  nur  als  ein  dumpfes  Zieben  im
Kreuze  mit  einem  leisen  Drange  nach  unten  empfunden.  Mu  der
Erweiterung  des  Muttermundes  nehmen  sie  an  Stärke  und  Oäufigkeit
  zu,  kehren  in  Zwischenräumen  von  10  dis  5  Minuten  oder  selbst
noch  öfter  wieder  und  halten  etwa  Minute  an.  Sie  sind  von
lebhaften  Schmeizen,  besonders  im  Kreuze  nach  dem  Schooße  zu  und
oft  bis  zu  den  Knieen  abwarts  und  von  dem  Gefühle  eines  stärkeren
Drängens  und  Pressens  begleitet,  so  daß  die  Gebärende  genöthigt
wird,  still  zu  stehen,  die  Kniec  zu  beugen.  sich  anzulehnen  oder  mit
den  Händen  zu  stützen.

Schon  beim  Eintritte  der  ersten  Wehen  defällt  die  Schwangeren
eine  gewisse  Bangigkeit  und  Unrube;  dazu  gesellt  sich  ein  öfterer
Drang  zum  Harnlassen;  die  Eßlust  ist  verminden.

Bei  der  inneren  Untersuchung  erscheint  die  Scheide  weicher,  feuchter
  und  wärmer,  und  aus  dem  Muttermunde  entleert  sich  ein  gallermnger
  Schleim,  öfters  in  großen  Klumpen.  Im  weiteren  Verlaufe  der
        <pb n="74" />
        —  61  —

Eröffnungszeit  ist  demselben  gewöhnlich  etwas  Blut  beigemischt:  es
zeichnet.  Diese  geringe  Blutung  rührt  her,  theils  von  der  Zerreißung
einzelner  Aederchen  bei  der  Ablösung  des  Eies  von  der  Gebärmutter,
theils  von  kleinen  Einrissen  des  Mutterhalses  und  Munermundes  in
Folge  der  zunehmenden  Ausdehnung.

g.  82.

Nach  dem  Blasensprunge  lassen  die  Wehen  oft  eine  Zeit  lang
nach.  Je  nach  der  Menge  des  abgeflossenen  Fruchtwassers  schmiegt
sich  die  Gebärmutter  enger  um  den  Kindeskörper,  ihre  Gestalt  wird
dadurch  unregelmäßiger.  Die  Kindestheile  lassen  sich  durch  die  mit
der  Verkleinerung  an  Dicke  zunehmenden  Wände  nicht  mehr  mit  der
früheren  Deutlichkeit  fühlen,  die  Bewegungen  des  Kindes  sind  weniger
  frei.  Bald  werden  nun  die  Wehen  wieder  stärker,  folgen  sich
rascher  und  halten  länger  an,  die  Gebärmutter  wird  während  derselben
  bedeutend  härter,  die  Schmerzen  sind  heftiger,  über  den  ganzen
Unterleib  bis  zu  den  Knieen  abwärts  verbreitet,  die  Gebärende  sucht
die  Füße  gegen  etwas  Festes  anzustemmen,  auch  mit  den  Händen  sich
festzuhalten  und  preßt  mit  angehaltenem  Athem,  als  ob  sie  zu  Stuhle
gehen  wollte,  wobei  das  Gesicht  sich  röthet  und  die  Haut  sich  mit
Schweiß  bedeckt.

Mit  dem  Einrritte  dieser  stärkeren  Wehen  der  Austreibungszeit,
  der  sogenannten  Treibwehen,  pflegt  der  Abgang  von  Fruchtwasser
  aus  der  Gebärmutier,  wenn  er  bis  dahin  noch  stattfand,  aufzuhören.
  Während  die  Wehen  den  Kindeskopf  als  einen  festen  Keil
in  den  geöffneten  Muttermund  eintreiben,  wird  gleichzeitig  durch  sie
der  Mutiermund  über  ihn  zurückgezogen,  der  Kopf  ktritt  aus  der
Gebärmutter  in  die  Scheide.  Dieser  Eintritt  erfolgt  bei  gleicher
Wehenstärke  natürlich  um  so  schneller,  je  mehr  sich  der  Kopf  schon
innerhalb  der  Fruchtblase  dem  äußeren  Muttermunde  genähert  hatte.
Stand  der  Kopf  noch  hoch,  so  fällt  der  vor  ihm  befindliche  Theil
des  Mutterhalses  mit  dem  Abflusse  des  Fruchtwassers  wieder  zusammen
  und  wird  erst  durch  das  weilere  Herabrücken  des  Kopfes
von  Neuem  entfaltet.
        <pb n="75" />
        —  62  —

8.  83.

Die  Scheide  selbst  setzt  dem  Vorrücken  des  Kopfes  gewoͤhnlich
keinen  Widerstand  entgegen,  da  ihre  weichen  und  nachgiebigen  Wände
unschwer  so  weit  ausgedehnt  werden,  als  es  die  Beckenwände  zulassen.
  Ist  daher  das  Becken  weit  genug,  so  ist  der  Kopf  auf  seinem
Wege  keinem  merklichen  Drucke  ausgesetzt.  Wo  aber  das  Becken
etwas  mehr  Widerstand  leistet,  werden  die  Ränder  der  Schädelknochen
in  den  Nähten  übereinander  geschoben,  die  Kopfhaut  faltet  sich,  und
es  bildet  sich  auf  dem  frei  ins  Becken  vorragenden  Abschnine  des
Kopfes  eine  Anschwellung,  die  sogenannte  Kopfgeschwulst.  Sie  ist
eine  Folge  der  Blutstauung,  welche  durch  den  ringsum  verbreiteten
Druck  des  Beckenringes  auf  die  Blutadern  der  weichen  Schädeldecken
entsteht.  Die  Kopfgeschwulst  wird  um  so  größer,  je  stärker  der  Druck
ist  und  je  länger  er  anhält.  Bisweilen  wird  sie  schon  durch  den
Widerstand  des  Mutntermundes  nach  dem  vorzeitigen  Abflusse  des
Fruchtwassers  erzeugt.

An  den  mütterlichen  Geschlechtstheilen,  dem  unteren  Theile  der
Scheide  und  den  Schamlippen  ruft  der  Druck  des  Kopfes  nur  ausnahmsweise,
  bei  ungewöhnlicher  Stärke  oder  sehr  langer  Dauer,  eine
ähnliche  Schwellung  hervor.  Wohl  aber  enisteht  öfters  durch  den
Druck  desselben  auf  die  Harnröhre  Harnverhaliung,  während  gegen
das  Ende  der  Geburt  der  Druck  auf  den  Mastdarm,  unter  lebhaftem
Siuhldrange,  eine  Anspressung  seines  Inhaltes  bewirkt.

8.  84.

Wenn  der  Kopf  in  der  Scheide  bis  zum  Beckenausgange  vorgerückt
  ist,  so  setzen  jetzt  dem  Austriue  desselben  die  Enge  der  Schamspalte
  und  der  Widerstand  des  Dammes,  namentlich  bei  Erstgebärenden,
  ein  Hinderniß  entgegen.  Der  Kopf  wird  zuerst  nur  während
einer  Wehe  zwischen  den  Schamlippen  sichibar;  nach  derselben  weicht
er  zurück,  und  die  Schamspalte  schließt  sich  wieder:  der  Kopf  ist  im
Einschneiden.  Durch  den  wiederholten  Andrang  des  Kopfes  aber
werden  die  Schamlippen  mehr  und  mehr  abwärts  gezerrt,  und  die
Schamspalte  nach  unten  erweitert,  so  daß  ein  immer  größerer  Abschnin
  des  Kopfes  in  sie  eintreien  kann,  der  auch  in  der  wehenfreien
        <pb n="76" />
        —  63  —

Zeit  nicht  gänzlich  zurückweicht:  der  Kopf  ist  im  Durchschneiden.
Gleichzeitig  drängt  der  Kopf  gegen  den  Damm,  der  ebenfalls  nach
vorn  und  unten  gezerrt  und,  unter  starker  Verdünnung,  allmälich  bis
auf  das  Doppelte  seiner  Breite  und  darüber  ausgedehnt  und  kugelig
vorgewölbt  wird.  Er  bildet  so  mit  dem  unteren  Abschnite  der  Schamspalte
  und  des  Vorhofs  eine  rinnenartige  Berlängerung  des  Beckenkanales,
  welche  unter  Umständen  den  schon  ganz  oder  größtentheils
aus  dem  knöchernen  Becken  ausgetretenen  Kopf  aufnimmt.  Mit  dem
Damme  wird  auch  der  After  abwärts  und  in  die  Breite  gezerrt,  der
vordere  Rand  des  Afsterringes  verstrichen,  selbst  die  vordere  Mastdarmwand
  ein  wenig  vorgestülpt.  Verzögert  sich  der  Austritt  des  Kopfes,
so  bildet  sich  vor  dem  Durchschneiden  durch  den  Widerstand  der
Schamspalte  von  Neuem,  oder  auch  wohl  jetzt  zuerst,  eine  Kopfgeschwulst
  auf  dem  vorangehenden  Theile,  der  vom  Drucke  frei  ist.

Endlich  zieht  sich  während  einer  Wehe,  oder  häufiger  mit  dem
Nachlasse  derselben,  der  gespannte  Damm  über  den  andrängenden  Kopf
zurück  —  der  Kopf  schneidet  durch  —,  wobei  bei  Erstgebärenden
gewöhnlich  ein  Einriß  des  Schamlippenbändchens,  bisweilen  bis  in
den  Damm  hinein,  erfolgt.

Die  Wehen  dieses  letzten  Theils  der  Austreibungszeit  sind  die
kräftigsten,  schmerzhaftesten  und  angreifendsten  der  ganzen  Gebur  und
werden  daher  erschütternde  oder  Schüttelwehen  genannt.  Die
Gebärende  geräth  in  einen  Zustand  höchster  Angst  und  Aufregung,
sie  preßt  gewaltig,  sie  läßt  sich  kaum  Zeit  zum  Athemhohlen,  ihre
Kniee  zittern  hefrig,  die  Arme  greisen  unruhig  nach  Haltpunkten,  bis
sie  unter  einem  Schrei  den  Kopf  des  Kindes  zur  Welt  bringt.

Der  Rumpf  des  Kindes  folgt  gewöhnlich  nicht  sogleich,  sondern
wird  nach  kurzer  Zwischenzeit  durch  eine  schwächere  Wehe  ausgeirieben.
Nach  ihm  entleert  sich  der  Rest  des  Fruchtwassers,  oft  mit  Blut  gemischt,
  da  bei  der  beträchtlichen  Verkleinerung  der  Gebärmuner  gewöhnlich
  schon  ein  Theil  des  Mutterkuchens  gelöst  wird.

S.  85.
Nach  der  Austreibung  des  Kindes  trin  in  der  Nachgeburtszeit
  für  die  Mutter  zunächst  gewöhnlich  eine  behagliche  Ruhe  ein,  in
der  sie  außer  einem  Gefühl  von  Brennen  in  den  gedehnten  und  ge-
        <pb n="77" />
        —  84  —

quetschten  äußeren  Geschlechtstheilen  keine  Schmerzen  empfindet  und
sich  wohl,  wenn  die  Geburt  sehr  lange  gedauert  hatte,  einem  leichten
Schlummer  überläßt.  Die  Gebärmutier  ist  als  eine  mannskopfgroße,
mäßig  derbe,  bewegliche  Geschwulst  von  unregelmäßig  kugeliger  Gestalt
  durch  die  erschlafften  Bauchdecken  zu  fühlen;  ihre  obere  Gränze
befindet  sich  gewöhnlich  in  Nabelhöhle,  oder  etwas  darüber,  seltener
darunter.  Von  Zeit  zu  Zeit  fließt  unrer  fühlbarer  Erhärtung  derselben
  und  gelindem,  wehenartigem  Ziehen  etwas  Blut  aus  der
Scheide  ab.

In  einer  Viertel=  bis  halben  Stunde  pflegt  sich,  unter  erneuerten
  kräftigeren  Zusammenziehungen  der  Gebärmutter  und  unter  stoßweisem
  Blutabgange,  die  Abtrennung  des  Mutierkuchens  von  ihr  zu
vollenden.  Denn  indem  sich  bei  diesen  sogenannten  Nachgeburtswehen
  die  Gebärmutter  mehr  und  mehr  verkleinert,  ihre  Wände  sich
also  über  dem  Muterkuchen  verschieben,  werden  alle  Adern,  welche
ihr  Blut  in  denselben  entleeren,  oder  aus  ihm  empfangen,  und  durch
welche  die  Verbindung  beider  unterhalten  wurde,  zerrissen.  Die  folgenden
  Zusammenziehungen  treiben  den  gelösten  Mutterkuchen,  gewöhnlich
  mit  dem  Rande  voran,  durch  den  noch  weiten  und  schlaff
ins  Becken  herabhängenden  Kanal  des  Mutierhalses  in  die  Scheide
aus.  Nach  der  völligen  Entleerung  fühlt  man  den  Grund  der  Gebärmutter
  durchschnittlich  eine  Hand  breit  oberhalb  der  Schooßfuge.
Während  der  Austreibung  des  Mutterkuchens  aus  der  Gebärmutter
stülpen  die  Eihäute,  weil  sie  noch  zum  Theil  an  der  Innenfläche  derselben
  haften,  sich  um  und  werden  von  dem  Mutierkuchen,  dessen
Innenfläche  sich  abwärts  kehrt,  nachgezerrt.  Selten  wird  die  Nachgeburt
  bis  zur  Schamspalte  heraus  getrieben,  sondern  muß  gewöhnlich
  aus  der  Scheide  weggenommen  werden.  Es  folgt  ihr  noch  theils
geronnenes,  theils  flüssiges  Blut,  welches  sich  binter  ihr  angesammelt
hatte.  Darnach  pflegt  keine  erhebliche  Blutung  mehr  einzutreten,  weil
durch  die  Zusammenziehung  und  die  bedeutende  Berkleinerung  der
Gebärmutter  die  großen  Blutadern  in  ihren  Wänden  zusammengedrückt,
  und  die  Oeffnungen  derselben  an  der  Trennungsstelle  des
Mutterkuchens  mehr  und  mehr  geschlossen  werden.  Hiermit  ist  die
Geburt  beendigt.
        <pb n="78" />
        —  65  —

S.  86.

Wichtiger  fast  noch,  als  für  die  Mutter  sind  die  Vorgänge  der
Geburt  für  das  Kind,  weshalb  auch  die  Hebamme  mit  der  Einwirkung
  der  Geburt  auf  das  Kind  vertraut  sein  muß.  Wie  wir
gesehen  haben,  empfängt  das  Kind  durch  seine  Verbindung  mit  dem
Mutterkuchen,  in  welchem  das  kindliche  Blut  von  dem  mütterlichen
uQmspült  wird,  vermittelst  der  Nabelblutader  aus  dem  mütterlichen
Blute  nicht  blos  den  eigentlichen  Nahrungssaft,  wie  er  nach  der  Geburt
  durch  die  Verdauung  bereitet  wird,  sondern  auch  den  Sauerstoff,
der  zum  Leben  unentbehrlich  ist  und  nach  der  Geburt  durch  die  Athembewegungen
  mit  der  Luft  den  Lungen  zugeführt  und  hier  von  dem
Blute  ausgenommen  wird  (s.  o.  8.  40.).  So  lange  der  Verkehr  des
Kindes  mit  dem  mütterlichen  Blute  durch  Nabelschnur  und  Mutterkuchen
  unbehindert  ist,  hat  es  kein  Athembedürfniß  und  macht  deshalb
auch  keine  Athembewegungen.  Durch  die  Geburtswehen  aber  erleidet
derselbe  vorübergehende  Störungen.  Wenn  nämlich  die  Gebärmutter
sich  zusammenzieht,  so  werden  dadurch  die  in  ihren  Wänden  verlaufenden
  Adern  zusammengedrückt,  und  es  wird  nicht  nur  ein  größerer
Theil  des  in  ihnen  vorhandenen  Blutes  in  die  abführenden  Blutaderstämme
  ausgetrieben,  sondern  namentlich  auch  das  Einströmen
neuen  hellrothen  Blules  aus  den  zuführenden  Schlagadern  behindert.
Daher  ist  die  Erfrischung  des  kindlichen  Blutes  im  Mutierkuchen  für
die  Dauer  der  Wehe  zwar  nicht  ganz  unterbrochen,  erfolgt  aber  doch
weniger  vollständig,  als  sonst.  Indem  ferner  durch  die  Zusammenziehung
  der  Gebärmutter  ihre  Höhle  sich  verkleinert,  wird  nothwendig
ein  Druck  auf  das  darin  enthaltene  Ei  ausgeübt,  der  sich  durch  das
Fruchtwasser  dem  ganzen  kindlichen  Körper  minheilt.  Die  Hebamme
erkennt  die  störenden  Wirkungen  der  Wehe  theils  daran,  daß  mit  der
beginnenden  Zusammenziehung  das  Gebärmutiergeräusch  Anfangs  lauter
  wird,  dann  aber  abnimmt  und  verschwindet,  um  erst  mit  dem
Nachlasse  derselben  wiederzukehren,  theils  daran,  daß  während  der
Wehe  der  Herzschlag  des  Kindes  seltener  wird  und  schwächer  zu  hören
ist,  als  in  der  wehenfreien  Zeit.  Zedoch  zeigen  sich  diese  Wirkungen
erst,  wenn  die  Wehen  kräftiger  geworden  und  mit  einer  erheblicheren
Verkleinerung  der  Gebärmutier  verbunden  sind,  also  nach  dem  Ab-Preuhisches

  He#n#ens-Lehronc.  5
        <pb n="79" />
        —  66  —

flusse  des  Fruchtwassers  und  in  der  Austreibungszeit,  und  steigern
sich  in  dem  Maaße,  als  es  der  Gebärmutter  gelingt,  sich  ihres  Inhalts
  zu  entledigen.  Je  mehr  Fruchtwasser  daher  nach  dem  Blasensprunge
  in  der  Gebärmutter  zurückgehalten  wird,  um  so  günstiger  ist
es  für  das  Kind.  Am  Schlusse  der  Austreibungszeit  aber,  wo  der
Kopf  und  selbst  schon  ein  Theil  des  Rumpfes  die  Gebärmutter  verlassen
  haben,  wo  die  verstärkten  Wehen  immer  rascher  sich  folgen,  und
gewöhnlich  auch  schon  ein  Theil  des  Mutierkuchens  von  der  Gebärmutter
  abgetrennt  ist,  muß  jedenfalls  das  Athembedürfniß  des  Kindes
sehr  schnell  wachsen.  Daher  pflegt  die  erste  Bewegung  des  aus  den
Geburtstheilen  hervorgetretenen  Kindes  eine  von  einem  Schrei  gefolgte
kräftige  Einathmung  zu  sein;  ja  ösfters  kann  man,  wenn  nur  der
Kopf  geboren  ist,  schon  am  Gesichte  des  Kindes  Athembewegungen
wahrnehmen.  Die  Nabelschnur  klopft  gleich  nach  der  Geburt  des
Kindes  gewöhnlich  noch  lebhaft  bis  in  die  Scheide  hinein,  doch  findet
ein  wirklicher  Kreislauf  des  Blutes  in  dem  zusammengedrückten  Mutterkuchen
  nicht  mehr  statt.  Wohl  aber  wird  während  der  ersten  Minuten
  noch  ein  Theil  der  in  ihm  enthaltenen  Blutmenge  durch  die
Gebärmutter  in  die  Nabelblutader  ausgepreßt  und  auf  diese  Weise
in  den  Körper  des  Kindes  übergetrieben.  Je  mehr  durch  das  A#lhmen
  die  Lungen  des  Kindes  sich  mit  Luft  füllen,  um  so  schwächer
wird  der  Puls  in  der  Nabelschnur  und  auf  immer  kleinere  Entfernung
  vom  Nabel  fühlbar,  bis  er  eudlich  ganz  verschwindet,  weil  mit
dem  Eintritte  der  Athmung  das  kindliche  Blut  andere  Wege  im  Körper
  einschlägt  und  jetzt  in  größerer  Menge  den  bis  dahin  unthärigen
Lungen  durch  die  Lungenschlagadern  zuströmt.

g.  87.

Die  Dauer  der  Geburt  ist  sehr  verschieden,  je  nach  der  Stärke
der  Wehen,  der  Weite  des  Beckens,  der  Nachgiebigkeit  der  weichen
Geburtstheile,  der  Größe  des  Kindes.  Bei  Erstgebärenden  währt  die
Geburt  in  der  Regel  länger,  als  bei  Mehrgebärenden.  Die  durchschninliche
  Dauer  der  Geburt  bei  weitem  Becken  beträgt  12  bis  15
Stunden,  wovon  11  bis  14  auf  die  Eröffnungszeit,  1  bis  2  auf
die  Austreibungszeit  kommen.  Im  einzelnen  Falle  kann  jedoch  die
        <pb n="80" />
        —  67  —

Dauer  der  Eröffnungszeit  sowohl,  als  der  Austreibungszeit  beträchtlich
  laͤnger  oder  kürzer  sein,  ohne  daß  deshalb  die  Geburt  unregelmaͤßig
  genannt  werden  muß.

Viertes  Kapitel.

den  der  regelmäßigen  Eage  des  Kindes  und  seinen  Durchgange
durch  das  FLechen.

»  5.  88.

Eine  der  nothwendigsten  Bedingungen  für  den  natürlichen  Verlauf
  der  Geburt  ist  eine  gute  Lage  des  Kindes.

Es  kann  nämlich  ein  zeitiges  Kind  mit  der  Hauptmasse
  seines  Körpers,  d.  h.  dem  Kopfe  und  Rumpfe,  nur
der  Länge  nach  durch  die  Geburtswege  gehen,  mithin  muß
es  mit  dem  Kopfe  oder  dem  Steiße  vorankommen.  Die  gewöhnliche
Lage  des  Kindes  in  der  Gebärmutterhöhle  ist  aber,  wie  wir  gesehen
haben,  in  den  letzten  Monaten  der  Schwangerschaft  die,  daß  der  Kopf
nach  unten  gerichtet  ist  und  zwar  so,  daß  bei  der  gewöhnlichen  Haltung
  des  Kindes  mit  auf  die  Brust  geneigtem  Kinne  der  Schädel  auf
dem  inneren  Muttermunde  liegt.  Unter  100  Geburten  kommt  durchschnittlich
  97  mal  eine  Schädellage  vor.  Daher  ist  die  Schädellage
  die  regelmäßige  Lage  des  Kindes  bei  der  Geburt.

8.  89.

Die  Schädellage  ist  aber  nicht  blos  die  häufigite,  sondern  muß
auch  im  Allgemeinen  unter  sonst  regelmäßigen  Verhältnissen  als  die
beste  Kindeslage  angesehen  werden.  Zwar  ist  der  Kopf  der  umfangreichste
  Theil  des  Kindes,  dessen  Durchgang  durch  das  Becken
daher  am  meisten  Schwierigkeiten  macht.  Aber  diese  Schwierigkeiten
werden  dadurch  vermindert,  daß,  wie  wir  gleich  sehen  werden,  die
Beschaffenheit  des  Schädels  ihm  leichter  als  anderen  Theilen  gestattet,
sich  der  Gestalt  des  Beckens  anzupassen.  Ist  dann  der  Schädel  geboren.
  so  erfolgt  die  Geburt  des  übrigen  Körpers  ohne  Mühe.  Ein

5
        <pb n="81" />
        —  68  —

zweiter  Vorthell  liegt  darin,  daß  der  Schädel  vermöge  seiner  Größe
und  Gestalt  den  unteren  Abschnin  der  Gebärmutier  am  vollständigsten
ausfüllt.  Er  mäßigt  daher  während  der  Wehe  den  Andrang  des
Fruchtwassers  gegen  die  Spitze  des  Eies  im  Muttermunde,  befördert
dadurch  eine  günstigere  Bildung  und  eine  längere  Erhaltung  der
Fruchtblase  und  verhütet  nach  dem  Blasensprunge  den  weiteren  Abfluß
  größerer  Wassermengen  aus  der  Gebärmutierhöhle,  wodurch  die
Gefahren  einer  längeren  Geburtsdauer  für  das  Kind  wesentlich  vermindert
  werden  (s.  o.  8.  86.).

8.  90.

Aber  für  den  regelmäßigen  Hergang  der  Gebum  genügt  es  nicht,
daß  überhaupt  nur  der  Schädel  der  vorangebende  Kindestheil  sei.  er
muß  vielmehr,  wie  die  Erfahrung  lehm,  auch  in  einer  bestimmten
Weise  sowohl  in  das  Becken  eintreten,  als  durch  dasselbe
hindurchgehen.  Die  Räumlichkeit  des  Beckens  ist,  wie  wir  gesehen
haben,  nicht  nur  im  Vergleiche  mit  der  Größe  des  Kindeskopfes  cine
beschränkte,  sondern  auch  ihre  Gestalt  in  den  einzelnen  Abschnitten
eine  verschiedene,  so  daß  sie  hier  in  der  einen,  dort  in  der  anderen
Richtung  dem  Eindringen  des  Kopfes  einen  größeren  und  in  entgegengesetzter
  Richtung  einen  geringeren  Widerstand  leistet.  Auf  zweierlei
Weise  nun  kann  der  Schädel  der  jedesmaligen  Gestalt  des  Beckenabschnints,
  durch  welchen  er  hindurch  gehen  soll,  angepaßt  werden.  Einmal
  geschieht  es  durch  Drehungen  des  Kopsee,  wodurch  entweder
seine  Stellung  sich  ändert,  so  daß  seine  Durchmesser  in  ein  gunstigeres
  Verhältniß  zu  den  Beckendurchmessern  treten,  oder  seine  Hallung
  eine  andere  und  ein  anderer  und  anders  gestalteter  Abschnitt
der  Schädelwölbung  zum  vorangebenden  Theile  wird.  Die  bewegliche
  Verbindung  des  Kopses  mit  der  Halowirbelsäule  gestattet  ihm
eine  Bewegung  in  mehrfacher  Richtung,  ohne  daß  der  Rumpf  an  derselben
  Theil  nimmt.  Er  kann  die  zu  einem  gewissen  Grade  sich
drehen  oder  gedreht  werden:  um  seinen  senkrechten  Durchmesser.
d.  h.  das  Gesicht  der  einen  oder  der  anderen  Schulter  zuwenden;
um  seinen  geraden  Durchmesser.  d.  h.  mit  seiner  Seilenflache
sich  der  einen  oder  der  anderen  Schulter  zuneigen;  und  endlich  am
auogiebigsten  um  seinen  queren  Durchmesser,  d  h.  sich  beugen
        <pb n="82" />
        —  69  —

nach  vorne  mit  dem  Kinne  auf  die  Brust,  oder  sich  strecken  nach  hinten
  mit  dem  Hinterhaupte  in  den  Nacken.  Zweitens  kann  die  Ge—
stalt  des  Schädels  ohne  einen  Wechsel  seiner  Stellung  oder
Haltung  durch  den  Druck  der  Beckenwände  verändert  wer—
den,  indem  die  Schädelknochen  theils  vermöge  ihrer  häutigen
Verbindung  sich  unter  einander  schieben,  theils  vermöge  ihrer
Nachgiebigkeit  bis  zu  einem  gewissen  Grade  sich  umformen,  d.  h.
abplatten,  oder  auch  stärker  krümmen  lassen.  Dieses  zweite  Mittel
der  Anpassung  des  Schädels  an  die  Beckenform  kommt  besonders  da
in  Anwendung,  wo  ein  bedeutendes  Mißverhältniß  zwischen  der  Größe
des  Kopfes  und  der  Räumlichkeit  der  Geburtswege  besteht,  welches
durch  eine  veränderte  Kopfstellung  oder  Haltung  nicht  genügend  ausgeglichen
  werden  kann.

N  s.  Schädellage.
        <pb n="83" />
        —  70  —

g.  91.

Die  Hebamme  kann  eine  Schädellage  vermuthen,  wenn  sie  bei
der  äußeren  Untersuchung  findet,  daß  die  Gebärmutter  eine  regelmäßige,
  eiförmige  Gestalt  hat,  wenn  sie  im  Grunde  derselben  einen
größeren,  unebenen,  schwer  beweglichen  Kindestheil  (den  Steiß)  und
daneben  kleine  Kindestheile  (die  Füße)  fühlt  und  wenn  sie  den  Herzschlag
  des  Kindes  am  deutlichsten  rechts  oder  links  unterhalb  des
Nabels  hört.  Bei  hinreichender  Nachgiebigkeit  der  Bauchdecken  und
nicht  zu  großer  Spannung  der  Gebärmutterwände  kann  es  ihr  auch
gelingen,  je  nach  dem  höheren  oder  tieferen  Stande  des  Kopfes,  einen
größeren  oder  kleineren  Abschnitt  desselben  über  dem  Beckeneingange
zwischen  beide  Hände  zu  fassen.  Bei  der  inneren  Untersuchung
erkennt  sie  die  Schädellage  an  der  Größe,  Härte,  Glätte  und  Nundung
  des  vorliegenden  Kindestheils,  der,  wenn  er  noch  über  dem
Becken  liegt,  gewöhnlich  sehr  beweglich  ist;  an  dem  sie,  wenn  er  tiefer
steht,  durch  den  geöffneten  Muttermund  oder  den  durchgängigen  Kanal
  des  Mutterhalses,  bisweilen  selbst  schon  durch  das  Scheidengewölbe,
  eine  Naht  oder  eine  Fontanelle  unterscheiden  kann.

g.  92.

Es  giebt  zwei  Arten  regelmäßiger  Schädellagen.

Bei  der  ersten  Schädellage  sind  Rücken  und  Hinterhaupt  des
Kindes  nach  der  linken  Seite  der  Mutter  gewandt,  Steiß  und  Füße
fühlt  man  gewöhnlich  rechis  im  Muttergrunde,  wo  auch  die  Schwangere
  selbst  am  lebhaftesten  die  Bewegungen  des  Kindes  zu  empfinden
pflegt.  Vom  Steiße  aus  läßt  sich  meistens  der  Rumpf  des  Kindes
nach  links  herunter  verfolgen,  daher  die  Gebärmutter  bei  gleichzeitiger
  Betastung  mit  beiden  Händen  in  dieser  Richtung  weniger  gut  zusammendrücken,
  als  in  der  entgegengesetzten.  Die  Herztöne  des  Kindes
werden  am  deutlichsten  in  der  linken  Unterbauchgegend  der  Schwangeren
  gehört.

Der  Zeitpunkt,  zu  welchem  der  Schädel  in  das  kleine
Becken  eintritt,  ist,  wie  wir  gesehen  haben,  ein  verschiedener.  Er
kann  sich  schon  am  Ende  der  Schwangerschaft,  von  dem  unteren  Gebärmutierabschnitte
  umschlossen,  ganz  oder  theilweise  im  kleinen  Becken
        <pb n="84" />
        —  71  —

befinden,  oder  er  tritt  erst  während  der  Geburt  früher  oder  später
in  den  erweiterten  Kanal  des  Mutierhalses  und  damit  in  das  Becken
ein,  bald  noch  innerhalb  der  unverletzten  Eihäute,  indem  er  die  Fruchtblase
  vor  sich  her  schiebt,  bald  erst  nach  dem  Blasensprunge  und  dem
Abflusse  des  Vorwassers.  Mag  der  Eintritt  des  Schädels  nun  früher
oder  spärer  erfolgen,  so  ist  doch  die  Art  und  Weise  seines  Eintritts
im  Verhältniß  zum  Becken  in  allen  Fällen  dieselbe.  Da  bei  der  regelmäßigen
  Haltung  des  Kindes  der  Scheitel  desselben  auf  dem  inneren
  Muttermund  liegt,  so  tritt  der  Kopf  auch  mit  dem  Scheitel
voran  in  den  Eingang  des  Beckens,  und  zwar  in  der  Weise,  daß
der  gerade,  als  der  längere  Durchmesser  des  Kopfes  sich
annähernd  in  den  queren,  als  den  größten  Durchmesser
des  Beckeneinganges,  stellt,  während  der  kürzere  Querdurchmesser
  des  Kopfes  in  dem  geraden  Durchmesser  desselben  Platz  findet.
Diese  Stellung  ist  die  Regel,  auch  wo  die  Rückenfläche  des  kindlichen
RNumpfes  nicht  gerade  zur  Seile  sieht.  Der  untersuchende  Finger  stößt
zunächst  auf  das  nach  vorn  gelegene  rechte  Scheitelbein,  welches  tiefer
liegt,  als  das  linke,  so  daß  der  Höcker  desselben  hinter  der  Schooßsuge
  größtentheil  frei  bestrichen  werden  kann,  Seitenfontanellen  und
Ohr  jedoch  nicht  erreichbar  sind.  Ueber  das  rechte  Scheitelbein  gelangt
  der  Finger  in  gerader  Richtung  nach  hinten  zur  Pfeilnaht,
die  gewöhnlich  etwas  hinter  der  Mittellinie  im  Querdurchmesser  des
Beckens  verläuft.  Längs  der  Pfeilnaht  hingleitend,  trifft  der  Finger
nach  links  auf  die  kleine,  nach  rechts  auf  die  große  Fontanelle.  Bisweilen
  find  beide  Fontanellen  gleich  leicht  zu  erreichen;  öfters  steht
die  eine  tiefer,  als  die  andere,  und  im  Anfange  der  Geburt,  wo  die
Enge  des  Muttermundes  noch  nicht  erlaubt,  den  vorliegenden  Schädelabschnitt
  in  seiner  ganzen  Ausdehnung  zu  betasten,  pflegt  nur  eine
derselben  fühlbar  zu  sein.  Gewöhnlich  ist  das  Hinterhaupt  gerade
zur  Seite  gerichtet,  bisweilen  aber  auch  ein  wenig  mehr  nach  vorn,
seltener  mehr  nach  hinten,  so  daß  die  Pfeilnaht  in  mehr  schräger
Richtung  das  Becken  durchschneidet.  Beim  weiteren  Borrücken  des
Kopfes  senkt  sich  zuerst  das  Hinterhaupt  tiefer  herab,  während
  die  Stirn  von  dem  gegenüberliegenden  Seitenrande  des  Beckens
zurückgehalten  wird  (Drehung  des  Kopfes  um  seinen  queren  Durchmesser,
  Beugung),  und  wendet  sich  dann  allmälich  nach  vorn
        <pb n="85" />
        —  72  —

(Drehung  des  Kopfes  um  seinen  senkrechten  Durchmesser).  Ist  der
Kopf  bis  in  die  Mine  der  Beckenhöhle  vorgedrungen,  so  findet  man
das  Hinterhaupt  dem  linken  eirunden  Loche  und  die  Stirn  dem  rechten
  Sitzbeinausschnitte  zugekehrt,  die  Pfeilnaht  verläuft  im  rechten
schiefen  Durchmesser  des  Beckens.  Je  mehr  der  Kopf  sich  dem
Ausgange  des  Beckens  nähert,  um  so  mehr  dreht  sich  das
Hinterhaupt  von  links  her  nach  vorn,  während  die  Stirn  von
rechts  her  nach  hinten  in  die  Aushöhlung  des  Kreuzbeins  gleiter;
die  Pfeilnaht  verläuft  dann  beinahe  im  geraden  Durchmesser  des
Beckens.  Nun  wird  das  Hinterhaupt  von  links  her  unter
dem  Schambogen  bis  zum  Nacken  berausgetrieben,  und,
während  dieser  sich  hinter  der  Schamsuge  anstemmt,  das
Vorderhaupt  unter  Zurückweichen  des  Steißbeins  immer
tieser  herabgedrängt,  bis  endlich  Stirn  und  Gesicht  über
den  Damm  hervortreten.

Die  Ursache,  weshalb  sich  der  Kopf  nach  seinem  Eintritte  ins
Becken  in  der  beschriebenen  Weise  um  seinen  senkrechten  Durchmesser
dreht,  liegt  vor  Allem  darin,  daß  in  der  Beckenhöhle,  umgekehrt  wie
im  Beckeneingange,  der  gerade  Durchmesser  größer  ist,  als  der  quere.
Daher  findet  in  ihr  der  gerade  Durchmesser  des  Kopfes  um  so  leichter
  Platz,  je  mehr  er  sich  aus  dem  queren  dem  geraden  Durchmesser
des  Beckens  zuwendet.  Nach  dem  Ausgange  des  Beckens  hin  aber,
wo  der  gerade  Durchmesser  wieder  an  Größe  abnimmt  und  dem  queren
  gleich  ist,  kann  das  vorangehende  Hinterhaupt  durch  die  Oeffnung
unter  dem  Schooßbogen  nach  vorn  ausweichen.  Darnach,  während
dieses  hier  angestemmt  feststeht,  drängt  der  Widerstand,  den  Scheitel
und  Stirn  bei  ihrem  Vorrücken  von  der  Spitze  des  Kreuzbeins
und  dem  Beckenboden  erfahren,  auch  diese  Theile  nach  vorn  gegen
den  Scheideneingang  und  in  die  Schamspalte,  der  Kopf  dreht  sich  um
seinen  queren  Durchmesser  in  entgegengesetzter  Richtung,  wie  bei  seinem
Eintritte  ins  Becken  (Streckung).  Diese  Drehung  und  damit  der  Austritt
  des  Kopfes  wird  vollendet,  indem  zuletzt  der  aufs  Aeußerste  gedehnte
  Damm  sich  über  Stirn  und  Gesicht  zurückzieht  und  sie  nach
vorn  zu  Tage  treten  läßt.

Nach  dem  Austritte  des  Kopfes  liegt  der  Hals  des  Kindes  noch
innerhalb  der  mütterlichen  Geburtstheile,  der  Nacken  gerade  unter
        <pb n="86" />
        —  73  —

dem  Schambogen,  der  Brustkorb  mit  den  Schultern  im  Beckeneingange,
  meist  schon  in  etwas  schräger  Richtung,  die  rechte  Schulter
über  dem  rechten  eirunden  Loche,  die  linke  vor  der  linken  Kreuzdarmbeinfuge.
  Beim  weiteren  Durchgange  wendet  sich  die  rechte  Schulter
noch  mehr  nach  vorn,  während  die  linke  nach  hinten  in  die  Aushöhlung
  des  Kreuzbeins  gleitet.  Der  geborene  Kopf  folgt  dieser  Drehung
des  Rumpfes,  das  Gesicht  wendet  sich  daher  dem  rechten  Schenkel
der  Mutter  zu.  Zeztzt  wird  die  rechte  Schulter  von  rechts  her  unter
dem  Schambogen  vorgeschoben,  während  die  linke  von  links  her  über
den  Damm  tritt,  worauf  auch  der  übrige  Körper  in  derselben  Richtung
  geboren  wird.  Die  Arme  liegen  bei  diesem  Durchgange  entweder
  im  Ellenbogengelenk  gebeugt  an  der  Brust,  oder  sie  sind  am
Körper  herabgestreckt.  Bisweilen  findet  in  Folge  einer  sogenannten
Ueberdrehung  das  Durchschneiden  der  Schultern  im  rechten  schiefen
Durchmesser  des  Beckens  statt.  Der  geborene  Kopf  wendet  sich  aledann
  mit  dem  Gesichte  nach  dem  linken  Schenkel  der  Mutter,  die  linke
Schulter  tritt  von  links  her  unter  dem  Schambogen  hervor,  und  die
rechte  von  rechts  her  über  den  Damm.

g.  93.

Bei  der  zweiten  Schädellage  verhält  sich  Alles  umgekehrt.
Rücken  und  Hinterhaupt  des  Kindes  find  nach  der  rechten  Seite  der
Mutter  gewandt;  Steiß  und  Füße  liegen  mehr  nach  links  im  Muttergrunde,
  der  Rumpf  läßt  sich  von  hier  nach  rechts  herunter  verfolgen,
die  Gebärmutter  in  dieser  Richtung  weniger  zusammendrücken.  Die
Herztöne  sind  in  der  rechten  Unterbauchgegend  der  Schwangeren  am
deutlichsten  zu  hören.  Das  nach  vorn  gelegene  linke  Scheitelbein  stehr
am  tiefsten,  die  kleine  Fontanelle  nach  reches,  die  große  nach  links.
Im  Anfange  der  Geburt  ist  das  Hinterhaupt  gewöhnlich
etwas  mehr  nach  hinten  gerichtet,  so  daß  die  Pfeilnaht  im  rechten
  schiefen  Durchmesser  des  Beckeneinganges  verläuft.  Im  weiteren
Verlaufe  dreht  sich  das  Hinterhaupt  von  rechts  her  nach  vorn,  die  Pfeilnaht
  tritt  aus  dem  rechten  schiefen  in  den  queren,  aus  diesem  in  den
linken  schiefen  Durchmesser  des  Beckens  und  nähert  sich  im  Beckenausgange
  dem  geraden.  Beim  Durchgange  der  Schultern  wendet  sich
        <pb n="87" />
        —  74  —

das  Gesicht  nach  dem  linken  Schenkel  der  Mutter,  die  linke  Schulter
wird  von  links  her  unter  dem  Schooßbogen  vorgetrieben,  während
die  rechte  von  rechts  her  über  den  Damm  tritt.  Etwas  häufiger
noch,  als  bei  erster  Schädellage  findet  hier  eine  Ueberdrehung
statt,  so  daß  die  Schultern  im  linken  schiefen  Durchmesser  des  Beckens
durchschneiden.

Die  zweite  Schädellage  kommt  erheblich  seltener  vor  als
die  erste.

F.  94.

Bildet  sich,  während  der  Kopf  durch  das  Becken  hindurchgeht,
eine  Kopfgeschwulst,  so  nimmt  sie,  der  Stellung  des  Kopfes  entsprechend,
  in  der  oberen  Beckenhälfte  den  hinteren  Abschnitt  des  nach
vorn  gelegenen,  also  bei  erster  Schädellage  des  rechten,  bei  zweiter
Schädellage  des  linken  Scheitelbeins,  ein.  Je  weiter  der  Kopf  bei
ihrer  Entstehung  im  Becken  schon  vorgerückt  war,  um  so  mehr  greift
fsie  auf  das  Hinterhauptsbein  und  im  Beckenausgange  auch  auf  die
entgegengesetzte  Schädelseite  über.  An  dem  geborenen  Kopfe  erscheint
die  Haut  über  der  Geschwulst  bläulich  verfärbt.  An  dieser  bläulichen
Färbung  kann  die  Hebamme  auch  noch  den  Sig  einer  früher  bestandenen
  Kopfgeschwulst  erkennen,  wenn  diese  sich  im  Fortgange  der
Geburt  verloren  haben  sollte.

Eine  merkliche  Verschiebung  der  Schädelknochen  in  den
Nähten  findet  bei  einer  regelmäßigen  Geburt  bei  weitem  Becken  nicht
stait.  Wenn  bisweilen  im  Beckeneingange  an  dem  noch  guerstehenden
  Kopfe  das  nach  hinten  gelegene  Scheitelbein  in  der  Pfeilnaht
etwas  unter  das  andere  geschoben  wurde,  so  pflegt  sich  diese  Verschiebung
  beim  Hinabrücken  in  die  unteren  Beckenräume  völlig  wieder
auszugleichen.
        <pb n="88" />
        Fünftes  Kapitel.
Von  dem  Verhalten  der  Febamme  bei  der  regelmäßigen  Geburt.

g.  95.

Die  Hülfe,  welche  die  Hebamme  bei  einer  regelmäßigen  Geburt
zu  leisten  hat,  besteht  darin,  daß  sie  für  die  Bequemlichkeit  der  Gebärenden
  sorgt,  daß  sie  ihre  Beschwerden  so  viel  als  möglich  erleichtert
  und  ihren  Muth  durch  theilnehmenden  Zuspruch  aufrecht  erhält,
daß  sie  ferner  Alles,  was  schädlich  einwirken  könnte,  nach  Kräften
abwehrt  und  endlich  nach  der  Geburt  die  erste  Pflege  der  Wöchnerin
und  des  neugeborenen  Kindes  übernimmt.

Indeß  nicht  jede  Geburt  verläuft  regelmäßig,  und  auch  bei  einer
Geburt,  die  regelmäßig  begann,  können  im  weiteren  Fortgange  Regelwidrigkeiten
  eintreten,  die  der  Mutter  oder  dem  Kinde  Gefahr  bringen.
  Die  Hebamme  muß  mit  diesen  möglichen  Regelwidrigkeiten  vertraut
  sein,  damit  sie  ihnen,  wo  sie  blos  drohen,  vielleicht  noch  vorbeuge;
  die  wirklich  vorhandenen  aber  frühzeitig  erkenne,  um  theils
selbst  schon,  so  weit  das  Lehrbuch  es  ihr  gestattet.  Hülfe  zu  leisten,
theils  und  vor  Allem  um  rechtzeitig  den  Beistand  eines  Arztes  herbeirusen
  zu  können.

Die  Hauptaufgabe  der  Hebamme  bei  einer  regelmäßigen  Geburt
ist  also,  sich  gleich  Anfangs  durch  cine  genaue  Untersuchung  über  alle
Verhälmisse  zu  unterrichten,  welche  für  den  Verlauf  der  Geburt  von
Wichtigkeit  sind,  und  durch  eine  fortgesetzte  Beobachtung  sich  zu  vergewissern,
  daß  der  regelmäßige  Gang  derselben  keine  Störungen
erleidet.

g.  96.

Bei  jeder  Geburt  muß  die  Hebamme  für  alle  Fälle  folgende
Geräthschaften  in  einem  besonderen  Behälter  mit  sich  führen:
1)  einen  Irrigator  mit  Schlauch  und  einem  Mutterrohre  zu  Einfpritzungen
  in  die  Mutterscheide  und  zwei  Ansatzröhren  zu  Klystieren;  2)  einen
weiblichen  Katheter;  3)  eine  Nabelschnurscheere;  4)  wenn  möglich  ein
Thermometer;  5)  schmales  (7/8  Centimeter  breites)  Leinenband  zum
        <pb n="89" />
        —  76  —

Unterbinden  der  Nabelschnur;  6)  eine  Büchse  mit  einem  Dutzend
hühnereigroßer  Kugeln  von  reiner  Watte,  welche  am  unteren  Ende
mit  einem  starken  Baumwollenfaden  durchzogen  sind,  zum  Ausstopfen
der  Scheide;  7)  ein  Glas  mit  Carbolöl  (s.  u.  8.  403.)  zum  Einfetten
  der  Finger  u.  s.  w.;  8)  ein  Gläschen  mit  Hoffmann'schen
Tropfen.

Nach  jeder  Benutzung  muß  die  Hebamme  ihre  Instrumente
  sorgfältig  reinigen  und  die  metallenen  Theile,  wenn
sie  mit  eitrigen  oder  fauligen  Stoffen  in  Berührung  gekommen
  waren,  in  siedendem  Wasser  auskochen,  darnach
mit  Carbolöl  einschmieren  und  mit  warmem  Wasser  abwaschen,
  da  solche  Stoffe,  zumal  wenn  sie  auf  wunde  Stellen  der
Geburtswege  übertragen  werden,  leicht  gefährliche  Krankheiten  der
Wöchnerinnen  erzeugen  können.  Alle  Geräthschaften  muß  sie  in  dem
dafür  bestimmten  Behälter  geordnet  und  zum  Gebrauche  bereit  an
einem  geeigneten  Orte  in  ihrer  Wohnung  aufbewahren,  damit  sie,
wenn  sie  zu  einer  Geburt  gerufen  wird,  alles  Nöthige  beisammen
hat  und  ohne  Verzug  mitnehmen  kann.

g.  97.

Die  Hebamme  darf  zu  keiner  Gebärenden  gehen,  bevor
  sie  nicht  ihre  Hände  gehörig  gewaschen  und  gereinigt
hat.  Vor  jeder  Verunreinigung  derselben  durch  eiterige  oder  faulige
Stoffe  muß  sie  sich  streng  in  Acht  nehmen,  da  diese  Schädlichkeiten
durch  die  Hände  noch  leichter,  als  durch  Instrumente  auf  wunde
Stellen  der  Geburtswege  übertragen  werden.  Konnte  sie  indeß  die
Berührung  mit  solchen  Stoffen  nicht  vermeiden,  so  muß  sie  gleich
darnach  ihre  Hände  mit  warmem  Wasser  sorgfältig  waschen  und  bürsten,
  nachdem  fsie  dieselben,  wie  die  Instrumente,  vorher  mit  Carbolöl
gründlich  eingesalbt  hat,  und  diese  Reinigung  in  den  nächsten  Tagen
noch  mehrmals  wiederholen,  jedenfalls  wenn  sie  zu  einer  Geburt  gerufen
  wird.  Muß  sie  eine  Frau  untersuchen,  die  an  einem  übelriechenden
  Ausflusse  aus  den  Geschlechtstheilen  leidet,  sei  es  eine
Schwangere,  Gebärende,  Wöchnerin  oder  Kranke,  so  thut  sie  gut,  vorher
  nicht  blos  den  untersuchenden  Zeigefinger,  sondern  die  ganze  Hand
einzufetten,  da  sie  alsdann  sicher  ist,  die  verunreinigende  Flüssigkeit
        <pb n="90" />
        —  77  —

von  allen  Stellen,  die  etwa  damit  in  Berührung  gekommen,  durch
sorgsfältiges  Waschen  vollständig  zu  entfernen.  Nicht  minder  sorgsam
muß  sie  sich  waschen  und  reinigen,  wenn  sie  Kranke  besucht  hat,  die
an  ansteckenden  Krankheiten,  z.  B.  dem  Kindbettfieber,  der  Rose,  den
Blattern  u.  s.  w.,  leiden;  auch  muß  sie  alsdann  ihre  Kleider  wechseln,
  ehe  sie  es  wagen  darf,  zu  einer  Gebärenden  oder  Wöchnerin
zu  gehen.

ß.  28.

Kommt  die  Hebamme  zu  einer  Gebärenden  bald  nach  dem  Beginne
  der  Geburt,  wenn  die  Wehen  noch  schwach  sind,  und  ehe  das
Fruchtwasser  abgeflossen  ist,  so  schicht  sie  der  Untersuchung  zweckmäßig
eine  Erkundigung  über  die  sogleich  näher  zu  bezeichnenden  Punkte
voraus.  Sind  aber  die  Wehen  schon  stärker,  selbst  drängend  geworden,
  oder  ist  das  Fruchtwasser  bereits  abgeflossen,  so  muß  sie  zunächst
gleich  eine  Untersuchung  vornehmen,  um  sich  über  den  Stand  der
Geburt  und  vor  Allem  über  die  Lage  des  Kindes  zu  unterrichten  und
darnach  ihre  Maaßregeln  treffen  zu  können.

Die  Punkte,  auf  welche  ihre  Erkundigung  bei  der  Gebärenden
gerichtet  sein  muß,  sind  folgende:

1.  Die  Dauer  der  gegenwärtigen  Schwangerschaft.  Die
Hebamme  fragt  daher,  wann  die  Regeln  zum  letzten  Male  erschienen
seien,  wann  die  Schwangere  zuerst  die  Bewegungen  des  Kindes  gefüblt
  und  ob  und  seit  wie  lange  sie  eine  stärkere  Senkung  des  Leibes
wahrgenommen  habe.

2.  Das  Befinden  der  Frau  in  dieser  Schwangerschaft,
und  an  welcher  Stelle  des  Leibes  sie  vorzugsweise  die
Kindesbewegungen  fühlt.

3.  Die  Dauer  und  der  bisherige  Verlauf  der  Geburt:
die  Zeit  des  Eintritts  der  Wehen,  die  Häufigkeit  derselben,  der  Grad
und  der  Sitz  der  Schmerzen,  ob  sie  auf  die  Dauer  der  Wehe  beschränkt
  sind,  oder  auch  in  den  Zwischenzeiten  anhalten;  ob  das  Fruchtwasser
  schon  abgeslossen  ist  und,  wenn  dies  der  Fall,  zu  welcher  Zeit,
in  welcher  Menge,  und  ob  der  Ausfluß  noch  fortdauert.

4)  Bei  Frauen,  die  schon  geboren  haben,  muß  sich  die  Hebamme
auch  nach  dem  Verlaufe  der  früheren  Geburten  erkundigen,
        <pb n="91" />
        —  78  —

insbesondere  wie  lange  sie  gedauert,  zu  welcher  Zeit  das  Fruchtwasser
abgeflossen,  wie  die  Wehen  beschaffen  gewesen,  ob  das  Kind  mit  dem
Kopfe  vorangekommen,  ob  es  sogleich  geschrieen,  ob  es  groß  oder
klein  gewesen  u.  s.  w.  Die  Kenntniß  dieser  Verhälmisse  ist  wünschenswerth.
  Doch  darf  die  Hebamme  sich  eben  so  wenig,  im  Vertrauen
  auf  den  glücklichen  Verlauf  früherer  Geburten,  bei  der  gegenwärligen
  Geburt  einer  falschen  Sicherheit  hingeben,  als  umgekehrt
einer  vielleicht  unbegründeten  Besorgniß,  da  die  Umstände  wechseln
können,  vielmehr  muß  sie  in  beiden  Fällen  mit  der  gleichen  Sorgfalt
untersuchen  und  beobachten.

g.  99.

Abgesehen  von  denjenigen  Fällen,  in  denen  die  Hebamme  erst
nach  dem  Abflusse  des  Fruchtwassers  und  bei  schon  vorhandenen  Drangwehen
  zur  Gebärenden  kommt,  muß  sie  immer  mit  der  äußeren
Untersuchung  beginnen.  Sie  verfährt  dabei  nach  den  früher  angegebenen
  Regeln  (s.  o.  8.  58.  bis  59.  und  §.  91.  bis  93.).  Vorzugsweise
  hat  sie  darauf  zu  achten,  ob  die  Gebärmuter  eine  regelmäßige
  Gestalt  und  Lage  hat,  ob  die  Frucht  in  derselben  regelmäßig
gelagert  ist,  ob  die  Herztöne  der  Frucht  an  dem  gewöhnlichen  Orte
und  deutlich  vernehmbar  sind.  Die  Kindeslage  läßt  sich  nur,  wenn
die  Gebärmutterwände  erschlafft  sind,  also  in  der  wehenfreien  Zeit
mit  einiger  Sicherheit  ermitteln.  Dagegen  tritt  die  Gestalt  der  Gebärmutter
  deutlicher  während  einer  Zusammenziehung,  also  wenn  sie
hart  wird,  hervor.  An  dieser  fühlbaren  Erhärtung  der  Gebärmutier
erkennt  die  Hebamme,  daß  wirklich  Wehen  vorhanden  sind  (s.  o.  8.  75.).
Um  die  Güte  der  Wehen  zu  beurtheilen,  achtet  sie  besonders  darauf,
ob  die  Gebärmutter  während  der  Wehe  gleichmäßig  hart  wird,  ob
die  Härte  allmälich  zu=  und  ebenso  wieder  abnimmt,  und  endlich
auf  den  Grad  und  die  Dauer  der  Erhärtung  (s.  o.  §.  76.).  Von
der  Einwirkung  der  Wehe  auf  das  Gebärmuttergeräusch,  so  wie  den
Herzschlag  der  Frucht  war  schon  die  Rede  (s.  o.  §.  86.).  Indeß
kommt  es  für  die  Hebamme  hauptsächlich  darauf  an,  zu  erkennen,  ob
in  der  wehenfreien  Zeit  die  kindlichen  Herztöne  im  Fortgange  der  Geburt
  eine  Veränderung  erleiden.  Wichtig  ist  auch  noch  die  Beachtung
der  Harnblase,  die  bei  stärkerer  Ansammlung  von  Urin  (Harnverhal-
        <pb n="92" />
        —  79  —

tung)  seitlich  über  den  Schambeinen  als  eine  halbkugelige,  weiche  Geschwulst
  sich  namentlich  während  einer  Wehe  von  der  dahinter  liegenden
  härteren  Gebärmuter  deutlich  abhebt.  Eine  ähnliche  Anschwellung
entsteht  aber  auch  bisweilen  durch  Darmschlingen,  welche  sich  nach
dem  Abflusse  des  Fruchtwassers  zwischen  der  Gebärmutter  und  der
vorderen  Bauchwand  vordrängen,  unterscheidet  sich  aber  von  jener
durch  den  helleren  Ton,  den  sie  beim  Anklopfen  giebt.

S.  100.

Bei  der  inneren  Untersuchung  hat  die  Hebamme  besonders
auf  folgende  Punkte  ihre  Aufmerksamkeit  zu  richten:  wo  der  Muttermund
  steht,  ob  und  wie  weit  er  geöffnet  ist;  wie  seine  Ränder  beschaffen
  sind;  ob  und  wie  weit  der  Kanal  des  Mutterhalses  entfaltet,
und,  wenn  er  für  den  Finger  zugänglich  ist,  ob  der  vorliegende  Kindestheil
  von  den  Eihäuten,  die  an  ihrer  glatten  Oberfläche  kenntlich
sind,  bedeckt  wird;  ob  die  Fruchtblase,  wenn  sie  vorhanden  ist,  viel
oder  wenig  Vorwasser  enthält;  vor  Allem  aber,  welcher  Theil  des
Kindes  vorliegt.  Ist  ihr  dieses  nicht  möglich  zu  erkennen,  entweder
weil  der  vorliegende  Kindestheil  noch  zu  hoch  und  lose  steht,  oder
weil  die  stark  gefüllte  und  gespannte  Fruchtblase  sie  hindert,  oder
weil  fie  gar  keinen  vorliegenden  Kindestheil  erreichen  kann,  selbst
dann  nicht,  wenn  sie  ihn  durch  einen  mit  der  anderen  Hand  äußerlich
  über  den  Schambeinen  ausgeübten  Druck  sich  näher  zu  bringen
sucht,  so  darf  sie  sich  nur  dann  vorläufig  dabei  beruhigen,  wenn  sie
nach  der  sorgfältig  angestellten  äußeren  Untersuchung  mit  Sicherheit
auf  eine  regelmäßige  Lage  des  Kindes  schließen  kann;  im  entgegengesetzten
  Falle  muß  sie  schon  jetzt  einen  Arzt  rufen  lassen.  Jedenfalls
muß  sie  sich  bemühen,  noch  vor  dem  Blasensprunge  Gewißheit  über
die  Lage  des  Kindes  zu  erlangen.

Die  Hebamme  thut  am  besten,  wenn  fie  die  innere  Untersuchung
zuerst  in  einer  wehenfreien  Zeit  vornimmt,  weil  es  ihr  alsdann  leichter
  wird,  sich  über  die  fraglichen  Verhältmisse  zu  unterrichten.  Darnach
  aber  muß  sie  auch  während  einer  Wehe  untersuchen,  um  die
Wirkung  derselben  auf  den  vorliegenden  Kindestheil,  auf  die  Fruchtblase,
  den  Mutterhals  und  den  Muttermund  zu  beobachten.  Doch
muß  sie  hierbei  besonders  vorsichrig  zu  Werke  gehen  und  jede  Zer-
        <pb n="93" />
        —  80  —

rung  des  Muttermundes  und  jedes  Draͤngen  gegen  die  sich  spannende
Fruchtblase  vermeiden.

Wie  oft  die  Untersuchung  zu  wiederholen  sei,  hängt  von
den  Umständen  ab.  Je  gründlicher  die  Hebamme  bei  der  ersten  Untersuchung
  alle  Verhältnisse,  auf  welche  es  ankommt,  ermittelt  hat,
mit  um  so  größerer  Sicherheit  ist  sie  im  Stande  zu  handeln.  Niemals
  darf  sie  aus  Schonung  für  die  Gebärende  eine  Untersuchung,
welche  sie  für  nothwendig  hält,  unterlassen;  aber  eben  so  wenig  soll
sie  vergessen,  daß  jede  Überflüssiige  Untersuchung  nicht  nur  der  Gebärenden
  lästig,  sondern  auch  ein  schädlicher  Reiz  für  die  Geburtstheile
  ist.  Im  Allgemeinen  braucht  sie  während  der  Eröffnungszeit,
unter  regelmäßigen  Verhältnissen,  die  innere  Untersuchung  nur  dann
zu  wiederholen,  wenn  sie  nach  der  Stärke  und  Häufigkeit  der  Wehen
erwarten  darf,  einen  Fortschritt  der  Geburt  zu  finden.  Wo  aber
Zweifel  über  die  Kindeslage  bestehen,  oder  wo  die  Möglichkeit  einer
Störung  gegeben  ist,  z.  B.  wenn  der  Kopf  noch  beweglich  über  dem
Becken  liegt,  ist  es  Pflicht,  häufiger  zu  untersuchen;  im  ersten  Falle,
um  sich  Gewißheit  zu  verschaffen,  im  zweiten,  um  jede  nachtheilige
Veränderung  im  Entstehen  zu  entdecken.  Niemals  darf  sie  daneben
die  äußere  Untersuchung  vernachlässigen,  da  diese,  mit  Sorgfalt  angestellt,
  ihr  oft  schon  früher  einen  sicheren  Aufschluß  gewährt,  als

die  innere.

S.  101.

Auch  wenn  die  Gebärende  versichert,  erst  vor  Kurzem  Stuhlgang
gehabt  zu  haben,  soll  die  Hebamme  ihr  dennoch  in  der  Eröffnungszeit
  baldmöglichst  ein  Klystier  von  Kamillenthee  mit  Oel,  dem  sie
bei  Hamleibigkeit  einen  Theelöffel  voll  Salz  oder  Kochzucker  zusetzen
mag,  geben,  weil  der  Dickdarm  sast  immer  noch  mehr  oder  weniger
gefüllt  ist,  und  eine  gründliche  Entleerung  desselben  für  den  günstigen
Verlauf  nicht  nur  der  Geburt,  sondern  namentlich  auch  des  Wochenbeits
  sehr  wünschenswerth  ist.  Zur  Verrichtung  ihrer  Nothdurft  darf
sich  die  Frau  vor  dem  Blasensprunge  wohl  eines  Nachtstuhls  oder
eines  Eimers  bedienen,  später  aber  muß  sie  eine  Bettschüssel  oder  ein
ähnliches  Geschirr  gebrauchen,  da  cs  vorkommen  kann,  daß  sie  während
  dieser  Verrichtung  von  der  Geburt  überrascht  wird.
        <pb n="94" />
        —  81  —

8.  102.

Uebrigens  hat  die  Hebamme  bei  regelmäßigen  Verhältnissen  in
der  Eröffnungszeit  nichts  Weiteres  zu  thun,  als  daß  sie  Alles  für
die  Mutter  und  das  Kind  Erforderliche  in  Stand  setzt;  namentrlich
  für  ein  gehöriges  Geburtslager  sorgt,  nachsieht,  ob  heißes
und  kaltes  Wasser,  Tücher  zum  Abtrocknen,  Unterlagen,  Kinderzeug,
Waͤrmflaschen,  eine  Schüssel  zum  Unterschieben,  um  Fruchtwasser,  Urin
und  Koth  aufzufangen,  eine  Wanne  zum  Baden  für  das  Kind  und
für  den  Nothfall  auch  etwas  Mein,  Branntwein  oder  Rum  bereit
seien.  Auch  ihre  eigenen  Geräthschaften  mustert  sie  noch  einmal  durch
und  weist  Allem  einen  passenden  Platz  an,  um  es  in  jedem  Augenblicke
  für  die  Benutzung  zur  Hand  zu  haben.  Sie  sorgt  ferner  für
eine  reine  und  mäßig  warme  Luft  im  Geburtszimmer  und
entfernt  aus  demselben  möglichst  alles  Störende:  Thiere,  Kinder,
überstüssige  Personen  und  Sachen.  Daß  zu  ihrer  Hülfe  eine  der  Gebärenden
  befreundete  Frau  anwesend  sei,  ist  natürlich  sehr  zu  wünschen.

S.  108.

Zum  Geburtslager  eignet  sich  am  besten  ein  einfaches  Bett.
Die  Frau  liegt  auf  einem  Bette  am  bequemsten,  kann  jede  erforderliche
  Lage  annehmen  und  bei  zweckmäßiger  Vorrichtung  in  demselben
  Bette  auch  ihre  Wochen  halten.  Nur  muß  das  Lager  für  die
Geburt  eine  gewisse  Festigkeit  haben.  Das  passendste  Unterbett  ist
daher  eine  mit  Krollhaar  oder  Scegras  gestopfte  Matratze,  oder  ein
Strohsack.  In  Federbetiten  sinkt  die  Gebärende  zu  tief  ein;  auch  ist
das  Lager  zu  heiß  und  schon  deshalb  auch  für  das  Wochenbett  nicht
zu  empfehlen.  Vor  der  Benässung  durch  Fruchtwasser,  Blut  u.  s.  w.
muß  das  Bett  durch  gehörige  Unterlagen  geschützt  werden.  Zweckmäßig
  ist  es,  über  ein  Wachstuch  oder  ein  anderes  wasserdichtes  Zeug
zuerst  ein  Stück  Flanell  oder  Fries  und  darüber  eine  mehrfache  Lage
von  weicher  Leinewand  zu  breiten.  Bei  der  Aufstellung  des  Bettes
ist  darauf  zu  sehen,  daß  es  weder  dem  heißen  Ofen,  noch  dem  Fenster
  zu  nahe  komme;  nöthigenfalls  muß  man  es  durch  einen  Schirm
zu  schützen  suchen.  Sehr  wünschenswerth  ist  es,  daß  das  Bett  für

KPreußisches  HLebanmen-Lehrbuch.  6
        <pb n="95" />
        —  82  —

die  Untersuchung  und  die  verschiedenen  Hülfeleistungen  von  beiden
Seiten  her  zugänglich  sei.

8.  104.

Im  Anfange  der  Eröffnungszeit  braucht  die  Hebamme  jedoch  die
Gebärende,  wenn  diese  übrigens  gesund  und  bei  Kräfien,  und  der
Kopf  des  Kindes  bereits  ins  Becken  eingetreten  ist,  noch  nicht  aufs
Bett  zu  nöthigen,  vielmehr  kann  sie  ihr  erlauben,  abwechselnd  umherzugehen,
  zu  stehen,  zu  sitzen  oder  zu  liegen,  wie  es  ihr  angenehm
ist.  Ist  aber  die  Frau  sonst  kränklich  oder  schwach,  oder  liegt  der
Kopf  noch  beweglich  über  dem  Beckeneingange,  oder  Stau  seiner  ein
anderer  Kindestheil  vor,  oder  ist  ein  vorliegender  Theil  überhaupt
nicht  von  der  Scheide  aus  zu  erreichen,  so  ist  es  besser,  daß  sie  von
Anfang  an  liege;  ebenso,  wie  sich  von  selbst  versteht,  bei  entschieden
  krankhaften  Zuständen:  Blutungen  u.  s.  w.  Mit  der  Zunahme
der  Wehen  und,  sobald  die  Fruchtblase  stärker  auf  den  Muttermund
preßt,  erwacht  gewöhnlich  in  der  Kreißenden  selbst  der  Wunsch,  das
Bett  aufzusuchen.  Auch  dann  muß  man  ihr,  wenn  nicht  besondere
Umstände  eine  bestimmte  Lage  nothwendig  machen,  zunächst  die  Freiheit
  lassen,  die  Lage  auf  dem  Bette  zuweilen  zu  ändern  und  nach
ihrer  Bequemlichkeit  wechselnd  auf  dem  Rücken  zu  liegen,  oder  sich
auf  die  Seite  zu  legen.  Eine  solche  Aenderung  der  Lage  ist  bei  zögerndem
  Fortgange  der  Geburt  nicht  nur  eine  große  Erleichterung  für
die  Gebärende,  sondern  wirkt  bisweilen  auch  fördernd  auf  die  Wehen
ein.  Ein  unruhiges  Sichumherwersfen  darf  die  Hebamme  jedoch  niemals
  dulden.  Eben  so  wenig  darf  sie  der  Kreißenden  in
diesem  Zeitraume  der  Geburt  ein  willkürliches  Mitpressen
bei  der  Wehe  erlauben,  geschweige  denn  sie  dazu  auffordern,
  in  der  Absicht,  die  Geburt  zu  beschleunigen.  Denn
so  lange  der  Muttermund  das  Kind  nicht  durchläßt,  preßt  die
Kreißende  dabei  nur  die  ganze  Gebärmutter  tiefer  ins  Becken,  bewirkt
  leicht  einen  vorzeitigen  Blasensprung  und  verschwendet  jedenfalls
  nutzlos  ihre  Kräfte.  Noch  weniger  darf  die  Hebamme
sich  einfallen  lassen,  durch  Ausdehnung  des  Muttermundes
  mit  den  Fingern  die  Geburt  fördern  zu  wollen.  Solche
Versuche  sind  nicht  allein  für  die  Kreißende  lästig  und  schmerzhaft,
        <pb n="96" />
        —  83  —

sondern  geradezu  schädlich,  indem  sie  die  Fruchtblase  gefährden  und
Störungen  der  Wehenthäugkeit  hervorrufen  können.  Wird  die  Kreißende
ungeduldig  oder  verzagt,  so  spreche  die  Hebamme  ihr  Muth  ein,  ermahne
  sie  freundlich  zur  Geduld  und  trösfte  sie  damit,  daß  es  für
die  fernere  Geburt  und  das  Wochenbett  im  Allgemeinen  günstig  sei,
wenn  die  Eröffnungszeit  nicht  zu  rasch  verlaufe.

S.  105.

Die  Kleidung  der  Gebärenden  sei  hinreichend  warm,  aber
zugleich  leicht  und  bequem.  Die  Frau  ist  daher  namentlich  aufzufordern,
  die  Strumpfbänder  und  alle  fest  anliegenden  Kleidungsstücke  zu
lösen,  das  Haar  zu  ordnen  und  mit  einer  leichten  Haube  zu  bedecken,
die  Ringe  von  den  Fingern  abzunehmen.  Im  Bere  muß  das  Hemd
über  den  Rücken  in  die  Höhe  geschlagen  und  sorgfältig  aufgerollt
werden,  um  einer  Durchnässung  und  Berunreinigung  desselben  durch
Fruchtwasser,  Blut  u.  s.  w.  möglichst  vorzubeugen.

Feste  Speisen  werden  unter  der  Geburt  nicht  gut  ertragen;
auch  pflegt  die  Eßlust  mit  dem  Eintritte  deutlicher  Wehen  zu  schwinden.
  Dagegen  hat  die  Gebärende  das  Bedürfniß.,  öfter  zu  trinken.
  Der  Durst  wird  am  besten  durch  reines  Wasser  gestillt.  Zieht
die  Geburt  sich  in  die  Länge,  so  ist  es  gut,  wenn  die  Kreißende  von
Zeit  zu  Zeit  etwas  Fleischbrühe,  oder  Wein  mit  Wasser  genießt.

g.  106.

Jede  Kreißende  ist  öfters  zu  ermahnen,  ihren  Harn  zu
lassen.  Ist  ihr  dies  im  Liegen,  oder  in  aufrechter  Stellung  nicht
möglich,  so  mag  sie  versuchen,  ob  es  ihr,  auf  Kniee  und  Ellenbogen
gestützt,  gelingen  will.  Drückt  auch  so  der  Kopf  noch  zu  stark  auf
die  Harnröhre,  so  muß  die  Hebamme  denselben  mit  dem  Finger  vorsichtig
  ein  wenig  zurückschieben.  Geht  aber  auch  dann  der  Harn  nicht
ab,  und  fühlt  die  Hebamme  die  oben  beschriebene  weiche  Geschwulst
über  den  Schambeinen,  so  muß  sie  den  Harn  mit  dem  Katheter  abnehmen
  (s.  u.  8.  406.).  Sie  darf  dies  nicht  zu  lange  verschieben,
da  es  um  so  schwieriger  auszuführen  ist,  je  tiefer  der  Kopf  im
Becken  sieht.

6
        <pb n="97" />
        —  84  —

8.  107.

Gegen  das  Ende  der  Eröffnungszeit  muß  die  Kreißende
jedenfalls,  wenn  es  nicht  schon  früher  geschehen  war,  auf  das  Geburtsbett
  gebracht  werden.  Zwar  läßt  sich  der  Zeitpunkt  des  Blasensprungs
  nicht  mit  Sicherheit  vorher  bestimmen  (s.  o.  8.  80.).
Sobald  aber  die  Fruchtblase  auch  in  der  wehenfreien  Zeit  gespannt
bleibt,  muß  die  Hebamme  bei  jeder  folgenden  Wehe  darauf  gesaßt
sein,  daß  die  Eihäute  zerreißen  und  deshalb  Erstgebärende  auf  dieses
ihnen  fremde  Ereigniß  vorbereiten  und  überhaupt  Vorkehrungen  treffen,
  um  die  Durchnäffung  des  Lagers  zu  verhüten.  Sie  läßt  zu
dem  Ende  die  Gebärende  jetzt  eine  ruhige  Rückenlage  einnehmen  und
legt  ein  Stopftuch  vor  die  Geburtstheile,  um  das  Fruchtwasser  aufzufangen.
  Beim  Abgange  desselben  hat  sie  sowohl  seine  Menge,  als
seine  Beschaffenheit  zu  beachten,  namentlich,  ob  es  etwa  durch  Beimengung

  von  Kindespech  verunreinigt  sei.

S.  108.

Nach  dem  Blasensprunge  muß  die  Hebamme  sogleich
eine  innere  Untersuchung  vornehmen,  um  sich  über  das  Verhalten
  des  Muttermundes  und  vor  Allem  über  die  Kopfstellung  genauer
  zu  unterrichten.  Dazu  ist  nämlich  jetzt  der  geeignetste  Zeitpunkt.
  Denn  während  vorher  die  Untersuchung  oft  noch  durch  den
Widerstand  des  Muttermundes,  oder  die  Spannung  der  Fruchtblase
behindert  wurde,  werden  später  nicht  selten  durch  die  Bildung  einer
Kopfgeschwulst  Rähte  und  Fontanellen  verdeckt.  Die  Hebamme  soll
sich  nicht  damit  begnügen,  blos  zu  wissen,  daß  der  Kopf  und  ob  er
in  erster  oder  zweiter  Schädellage  vorliege;  sie  muß  auch  ermitteln,
wie  er  vorliegt,  d.  h.  ob  beide  Fontanellen  in  gleicher  Höhe,  oder
ob  die  kleine  oder  die  große  Fontanelle  tiefer  steht,  in  welchem  Durchmesser
  des  Beckens  die  Pfeilnaht,  ob  sie  durch  die  Mittellinie,  oder
ob  sie  der  hinteren,  oder  der  vorderen  Beckenwand  näher  verläuft.
Sie  muß  ferner  sorgfältig  nachfühlen,  ob  neben  dem  Kopfe  etwa
noch  ein  anderer  Theil,  eine  Hand,  die  Nabelschnur,  oder  selbst  ein
Fuß  vorliege.
        <pb n="98" />
        —  85  —

8.  109.

Die  Kreißende  darf  jetzt  in  der  Regel  das  Geburtsbeit
  nicht  wieder  verlassen;  doch  kann  sie  zunächst  noch,  wenn
nicht  besondere  Umstände  es  verbieten,  nach  ihrer  Bequemlichkeit  die
Lage  wechseln.  Nur  wenn  sich  bei  großer  Trägheit  der  Wehen
die  Geburt  sehr  in  die  Länge  zieht,  sonst  aber  Alles  in  Ordnung  ist,
und  namentlich  der  Kopf  in  guter  Stellung  im  Becken  steht,  darf  ihr
auch  später  noch  gestattet  werden,  aufzustehen  und  eine  Zeit  lang  außer
Bei  zuzubringen.  In  keinem  Falle  aber  darf  sie  bei  etwa  plötzlich  eintretendem
  Stuhldrange  jetzt  noch  auf  den  Nachistuhl  gehen  (s.  o.  8.  101).

Von  Zeit  zu  Zeit,  je  nachdem  die  Beschaffenheit  der  Wehen  auf
einen  rascheren  oder  langsameren  Fortschritt  der  Geburt  schließen
läßt,  wiederholt  die  Hebamme  die  Untersuchung.  Bei  der  äußeren
  Untersuchung,  die  auch  jetzt  noch  von  großem  Werthe  für
sie  ist,  achtet  sie  vorzugsweise  auf  den  noch  vorhandenen  Wassergehalt
  der  Gebärmutter,  den  sie  nach  der  mehr  oder  minder  gleichmäßigen
  Spannung  ihrer  Wandungen,  der  größeren  oder  geringeren
Regelmäßigkeit  ihrer  Form  und  der  mehr  oder  weniger  freien  Beweglichkeit
  der  Kindestheile  beurtheilt,  und  zweitens  darauf,  ob  die
kindlichen  Herztöne  in  den  wehenfreien  Zeiten  dieselbe  Schnelligkeit
und  Stärke  bewahren;  bei  der  inneren  Untersuchung  auf  das
Vorrücken  des  Kopfes  und  die  Zurückziehung  des  Muttiermundes;
ferner  ob  der  Kopf  bei  seinem  Vorrücken  die  regelmäßigen  Drehungen
  ausführt,  ob  die  Kopfknochen  sich  in  den  Nähten  verschieben,  ob
die  Kopfhaut  sich  faltet,  und  eine  Kopfgeschwulst  sich  bildet.  Wie
tief  der  Kopf  ins  Becken  eingedrungen  sei,  erkennt  sie  am
besten  daran,  bis  wie  weit  herab  er  die  Kreuzbeinhöhlung
unter  dem  Vorberge  ausfüllt.  So  lange  diese  noch  völlig  leer
ist,  befindet  sich  immer  noch  ein  großer  Theil  des  Kopfes  über  dem
Beckeneingange,  mag  auch  die  nach  vorn  gelegene  Hälfte  schon  ziemlich
  tief  hinter  der  Schooßfuge  herabgeglitten  sein.

F.  110.

Mit  dem  Durchtritte  des  Kopfes  durch  den  Muttermund  in  die
Scheide  stellt  sich  gewöhnlich  bei  der  Kreißenden  während  der  Wehe
        <pb n="99" />
        —  86  —

ein  lebhafter  Drang  zum  Mitpressen  ein.  Da  dieses  Mitpressen
die  Geburt  jetzt  wirklich  fördert,  so  muß  die  Hebamme  es  der  Frau
zu  erleichtern  suchen.  Zu  diesem  Zwecke  schiebt  sie  am  Fußende  des
Bettes  eine  Fußbank  oder  ein  festes  Polster  ein,  wogegen  die  Gebärende
  die  Füße  anstemmen  kann.  Am  wirksamsten  kann  die  Gebärende
  ihre  Bauchpresse  in  der  Rüchenlage  gebrauchen  (s.  o.  §.  77.).
Die  Hebamme  muß  jedoch  darauf  sehen,  daß  sie  dabei  ruhig  liege
und  weder  den  Kopf  zurückbeuge,  noch  das  Kreuz  erhebe.  Natürlich
muß  das  Mitpressen  auf  die  Dauer  der  Wehe  beschränkt  bleiben.
Nur  selten  bedarf  es  einer  besonderen  Aufforderung,  um  die  Kreißende
zum  Verarbeiten  der  Wehen  zu  veranlassen;  häufiger  einer  Mahnung,
ihre  Kräfte  nicht  zu  sehr  anzustrengen.  Wo  aber  bei  weiten  Geburtswegen
  und  günstiger  Stellung  des  in  der  Scheide  steckenden  Kopfes
die  Geburt  nicht  vorrückt,  weil  die  Wehen  zu  schwach  sind,  und  der
Drang  zum  Mitpressen  fehlt,  oder  die  Gebärende  ihn,  sei  es  aus  Ungeschick,
  sei  es  aus  Furcht  vor  dem  dadurch  erzeugten  Schmerze,  unterdrückt,
  kann  es  geboten  sein,  sie  zum  Mitpressen  anzutreiben  und
ihr  die  erforderliche  Anleitung  zur  Ausführung  zu  geben.

8.  111.

Je  mehr  die  Geburt  sich  dem  Ende  nähert,  um  so  sorgfältiger
muß  die  Hebamme  durch  eine  öftere  Untersuchung  den  Gang  derselben
  überwachen,  um  nicht  den  richtigen  Zeitpunkt  für  den  Schutz
des  Dammes  zu  versäumen.  Denn  von  dem  Augenblicke  an,  wo
der  in  die  Schamspalte  eintretende  Kopf  auf  den  Damm  zu  drücken
beginnt,  muß  ihr  Hauptaugenmerk  darauf  gerichtet  sein,  wo  möglich,
einen  Einriß  desselben  beim  Austritte  des  Kopfes  zu  verhüten.  Um
diesen  Zweck  zu  erreichen,  muß  sie  dahin  wirken,  daß  der  Austritt
des  Kopfes  langsam  erfolge,  weil  die  mütterlichen  Theile  sich
um  so  weiter  ausdehnen  lassen,  je  allmälicher  es  geschieht;  daß  ferner
  der  Kopf  in  der  möglichst  günstigen  Stellung  und  Haltung,
  also  mit  den  möglichst  kleinen  Durchmessern,  durch  die  Schamspalte
  trete,  und  endlich,  daß  der  Austritt  nicht  mit  der  Höhe
der  Wehe  und  der  größten  Spannung  des  Dammes  zusammenfalle.


Die  Hebamme  verfährt  zu  dem  Ende  auf  folgende  Weise:
        <pb n="100" />
        —  87  —

1.  Sie  untersagt  der  Kreißenden  jetzt  nachdrücklich
jedes  Mitpressen  während  der  Wehe,  sie  entfernt  deshalb  auch
die  Stützen  für  die  Füße  und  giebt  ihr  statt  der  Rückenlage  eine
Seitenlage  mit  an  den  Leib  gezogenen  Schenkeln,  wobei  die
Kniee  durch  ein  dazwischen  geschobenes  Kissen  etwas  auseinander  gehalten
  werden.  Die  Seitenlage  gewährt  den  Vortheil,  daß  die  Frau
in  derselben  die  Bauchpresse  Überall  nicht  so  kräftig  gebrauchen  kann,
daß  der  Damm  nicht,  wie  in  der  Rückenlage,  bei  der  Austreibung
des  Kopfes  durch  die  Schwere  des  Kindes  belastet  wird,  und  daß
für  die  Hebamme  von  der  Rückenseite  her  Damm  und  Geschlechtsctheile
  sowohl  dem  Auge,  als  der  betastenden  Hand  freier  zugänglich
  sind.

2.  Die  Hebamme  unterstützt  den  Damm  und  zwar,  wenn
die  Frau  auf  der  linken  Seite  liegt,  mil  der  rechten  Hand,  bei  rechter
Seitenlage  mit  der  linken  Hand,  indem  sie  den  Daumen  von  den
übrigen  Fingern  entfernt  und  mit  der  flachen  Hand  den  Damm  so
bedeckt,  daß  die  gespannte  Haut  zwischen  Daumen  und  Zeigefinger
seinem  vorderen  Rande  dicht  hinter  dem  Schamlippenbändchen  anliegt.

Ehe  der  Damm  merklich  ausgedehnt  wird,  darf  die  Hebamme
jedoch  nicht  unterstützen.  Sie  legt  nur  ihre  Hand  in  Bereitschaft  und
überwacht  mit  derselben  die  Spannung  des  Dammes  während  der
Wehe.  Sobald  diese  Spannung  stärker  wird,  drückt  sie  gleichmäßig
  mit  der  ganzen  flachen  Hand  gegen  die  ganze  Breite
des  Dammes  in  der  Richtung  nach  hinten  und  oben,  d.  h.
gegen  die  Aushöhlung  des  Kreuzbeins.  Durch  diesen  Druck
verhindert  man  einmal  ein  zu  rasches  Vorrücken  des  Kopfes  und  eine
zu  plötzliche  Dehnung  der  Schamspalte  und  des  Dammes.  Zweitens
bewirkt  man,  daß  das  Hinterhaupt  weit  unter  der  Schooßfuge  hervortritt
  und  sich  sest  unter  dem  Schooßbogen  anlegt,  also  der  Kopf
nicht  mit  seinem  geraden,  sondern  mit  dem  kleinen  schiefen  Durchmesser
  (s.  o.  §.  45.)  durch  die  Schamspalte  tritt.  Denn  indem  der
Druck  der  Hand  durch  den  Damm  zunächst  das  Vorderhaupt  trifft
und  dieses  zurückhält,  das  Kinn  also  fester  gegen  die  Brust  andrängt,
so  muß  der  in  entgegengesetzter  Richtung  von  oben  her  wirkende
Druck  der  Wehe,  bei  der  beweglichen  Verbindung  des  Kopfes  mit
dem  Halse,  das  Hinterhaupt  um  so  tiefer  unter  dem  Schooßbogen
        <pb n="101" />
        —  88  —

hervorpressen.  Die  Stärke  des  Druckes  richtet  sich  ganz  nach  der
Stärke  der  Wehe  und  nach  dem  Grade  der  Spannung  des  Dammes.
Ferner  drückt  die  Hebamme  zuerst  nur  während  der  Wehe.  Wenn
der  Kopf  aber  die  Schamspalte  auch  während  der  Zwischenzeit  sehr
stark  ausdehnt,  so  drückt  sie,  jedoch  mäßiger,  auch  außer  der  Wehe.
Wird  der  Kopf  durch  die  Wehe  mit  großer  Gewalt  vorgetrieben,  so
ist  es  zweckmäßig,  daß  die  Hebamme  zugleich  mit  Zeige=  und
Mittelfinger  der  anderen  über  den  Bauch  hergeführten
Hand  den  zu  stark  vordringenden  Hinterscheitel  unmittelbar
  zurückhält.  Wenn  irgend  möglich,  muß  sie  den  Kopf  so  lange
zurückhalten,  bis  nach  Ablauf  einer  Wehe,  wenn  das  Hinterhaupt
völlig  unter  dem  Schambogen  hervorgetreien  ist,  die  große  Fontanelle
den  vorderen  Nand  des  Dammes  überschritten  hat,  und  vor  allen
Dingen  zu  verhindern  suchen,  daß  der  Kopf  auf  der  Höhe  der  Wehe
und  wenn  der  Damm  am  stärksten  gespannt  ist,  durchbricht.  Fühlt
die  Hebamme,  daß  der  Damm  sich  zurückzieht,  so  folgt  sie  ihm  sorgfältig
  mit  ihrer  Hand  und  läßt  den  Kopf  über  diese  hervortreten.
Auch  nach  der  Geburt  des  Kopfes  muß  der  Druck  gegen  den
Damm  in  mäßiger  Stärke  noch  bis  zum  Durchgange  der
Schultern  fortgesetzt  werden,  da  auch  hierbei  der  Damm  einreißen,
  oder  ein  bereits  entstandener  Riß  vergrößert  werden  kann.
Dies  geschieht  besonders  leicht,  wenn  der  nach  hinten  gelegene  Arm
im  Ellbogengelenke  gebengt  ist.

Vermag  die  Gebärende  aus  irgend  welchem  Grunde  die  Seitenlage
  nicht  gut  einzuhalten,  so  lasse  die  Hebamme  sie  je  nach  der
stärkeren  oder  geringeren  Neigung  des  Beckens  flacher  oder
weniger  flach  auf  dem  Rücken  liegen,  die  Lendenwirbelsäule
durch  ein  unter  das  Kreuz  geschobenes  Rollkissen  etwas  gestreckt,  so
daß  die  Mündung  der  Schamspalte  gerade  nach  vorn  sieht  und  die
Dammgegend  frei  liegt.  Die  Schenkel  seien  etwas  im  Knie  gebogen
und  nur  mäßig  von  einander  gespreizt.  Den  Damm  unterstütze  die
Hebamme  dann  in  der  Weise,  daß  sie,  zur  Seite  sitzend,  die  Hand
flach  über  den  Damm  legt,  so  daß  die  Finger  über  den  Aster  hingestreckt
  sind,  der  Ballen  aber  auf  den  vorderen  Rand  des  Dammes
zu  liegen  kommt.
        <pb n="102" />
        —  89  —

S.  112.

Sobald  der  Kopf  geboren  ist,  fühlt  die  Hebamme  nach,  ob  die
Nabelschnur  um  den  Hals  geschlungen  sei.  Dieses  ist  nicht
selten  der  Fall;  zuweilen  ist  sie  sogar  mehrmals  umschlungen.  Liegt
sie  nur  einmal  locker  um  den  Hals,  so  schiebt  man  sie,  so  wie  der
Rumpf  des  Kindes  hervortritt,  über  die  Schultern  zurück.  Ist  sie
mehrmals  umschlungen,  so  sucht  man  die  Schlingen,  eine  nach  der
anderen,  über  den  Kopf  zu  streifen,  zu  welchem  Zwecke  man  das
muthmaßlich  von  dem  Mutterkuchen  herabkommende  Ende  etwas
hervorziehen  kann.  Liegt  die  Nabelschnur  aber  sehr  fest  an  und  schnürt
sie  den  Hals  so  ein,  daß  das  Gesicht  des  Kindes  blau  wird,  und  das
Kind  zu  ersticken  droht,  so  durchschneidet  man  die  Schnur  mit  der
Nabelscheere  vorsichtig,  läßt  die  durchschnittenen  Enden  fest  zuhalten
und  fördert  auf  die  gleich  anzugebende  Weise  das  Kind  rasch  zur
Welt;  dann  unterbindet  man  die  Nabelschnur.  Sollte  aber  der  Körper
  des  Kindes  durch  die  Wehen,  wie  es  oft  geschieht,  so  rasch  hervorgetrieben
  werden,  daß  die  Hebamme  mit  der  Lösung  oder  Durchschneidung
  nicht  zu  Stande  kommen  kann,  so  drückt  sie  den  Kopf  des
Kindes  gegen  den  Schamberg,  damit  die  Nabelschnur  beim  Austritte
des  Rumpfes  möglichst  wenig  gespannt  werde,  und  schlingt  sie,  nachdem
das  Kind  völlig  geboren  ist,  durch  Umdrehung  des  Kindes  selbst  los.

8.  113.

Nach  der  Geburt  des  Kopfes  muß  die  Hebamme  sogleich  dafür
sorgen,  daß  das  Kind  frei  alhmen  könne,  daß  der  Mund  und
die  Nase  frei  bleiben,  und  der  Schleim  aus  dem  Munde  abfließe.
So  viel  als  möglich  suche  sie  zu  verhindern,  daß  die  Augen  des
Kindes  mit  den  aus  den  Geburtstheilen  sich  entleerenden  Flüssigkeiten
  in  Berührung  kommen.  War  die  Nabelschnur  nicht  umschlungen,
  hat  also  die  Hebamme  ihre  zweite,  nicht  mit  der  Unterstützung
des  Dammes  beschäftigte  Hand  frei,  so  legt  sie  dieselbe  breit
auf  den  Grund  der  Gebärmutter,  folgt  ihr  bei  ihrer  Verkleinerung
  während  der  Austreibung  des  Rumpfes  und  hält  sie,  wenn
nicht  sogleich  das  Kind  ihre  Hülfe  verlangt,  noch  1  bis  2  Minuten
so  umfaßt,  um  sich  ihrer  guten  Zusammenziehung  zu  versichern.
        <pb n="103" />
        —  90  —

In  keinem  Falle  darf  die  Hebamme  am  Kopfe  des  Kindes
  ziehen,  sondern  muß  warten,  bis  die  folgende  Wehe  den  Rumpf
austreibt.  Bleibt  aber  die  Wehe  länger  ans,  wird  das  Gesicht  des
Kindes  blauroth  und  aufgetrieben,  oder  mußte,  wie  oben  gelehrt
wurde,  die  Nabelschnur  durchschnitien  werden,  so  muß  die  Hebamme
durch  kreisförmige  Reibungen  des  Mutiergrundes  Wehen  hervorzurufen
  suchen  und  die  Kreißende  ermahnen,  durch  Mitdrängen  die  Geburt
  zu  fördern.  Hat  dies  keinen  Erfolg,  so  darf  sie  nicht  am  Halse
ziehen,  sondern  muß  vom  Rücken  des  Kindes  aus  den  Zeigefinger
  unter  die  Achsel  der  nach  hinten  gelegenen  Schulter
schieben,  ihn  hier  ein  wenig  einhaken  und  durch  einen  behutsamen
  Zug  die  Schulter  über  den  Damm  hervorheben.
Ist  die  nach  vorn  gelegene  Schulter  leichter  zu  erreichen,
so  kann  sie  in  derselben  Weise  an  dieser  den  Finger  hakenförmig
  in  die  Achselgrube  einsetzen  und  durch  einen  gelinden
  Druck  nach  abwärts  (und  zur  Seite)  ihr  Hervortriten
befördern.  Ist  eine  Schulter  geboren,  so  folgt  die  andere  leicht
nach.  Beim  Hervorziehen  der  Schulter  muß  man  sich  hüten,  den
Arm  des  Kindes  von  der  Brust  abzuziehen,  damit  nicht  die  Spitze
des  Ellenbogens  bei  dieser  Bewegung  den  Damm  einreiße.

8.  114.

Auch  die  übrigen  Theile  des  Kindes  darf  die  Hebamme
nicht  ohne  Noth  hervorziehen,  da  es  für  den  regelmäßigen  Verlauf
  des  Nachgeburtsgeschäftes  sehr  wünschenswerth  ist,  daß  die  Austreibung
  derselben  allein  durch  die  Zusammenziehungen  der  Gebärmutter
  bewirkt  werde.

Das  völlig  geborene  Kind  wird  auf  die  Seite,  mit  dem  Gesichte
der  Mutier  zugekehrt,  auf  ein  trockenes  gewärmtes  Tuch  gelegt  und
nicht  weiter  von  den  müttierlichen  Geburtstheilen  entfernt,  als  die
Länge  der  Nabelschnur  es  ohne  Spannung  zuläßt.

F.  115.
Ist  das  Kind  lebensfrisch,  athmet  und  schreit  es  regelmäßig,  so
läßt  die  Hebamme  es  so  noch  einige  Minuten  im  Zusammenhange
mit  der  Mutter  liegen  (s.  o.  F.  86.),  während  sie  äußerlich  nach  der
        <pb n="104" />
        —  91  —

Gebärmutier  fühlt,  um  sich  zu  überzeugen,  daß  sie  sich  gehörig  zusammengezogen
  habe,  und  daß  nicht  etwa  noch  ein  zweites  Kind  in
ihr  enthalten  sei.

Findet  fie  Alles  in  Ordnung,  und  ist  inzwischen  der  Puls  in  der
Nabelschnur  schwächer  geworden,  oder  gänzlich  erloschen,  so  schreitet
sie  nun  zur  Abnabelung  des  Kindes.  Sie  unterbindet  die  Nabelschnur,
  etwa  4  Querfinger  breit  vom  Nabel,  mit  einem  ungefähr  ⅛/
Centimeter  breiten  Leinenbande,  indem  sie  auf  der  einen  Seite  einen
einfachen  Knoten,  auf  der  anderen  einen  Knoten  mit  Schleife  macht,
und  durchschneidet  sie  mit  der  Nabelschnurscheere,  etwa  2  Centimeter  weit
von  der  unterbundenen  Stelle.  Niemals  darf  sie  Wollengarn,  oder
ein  schwächeres  Band  zur  Unterbindung  nehmen.  Ze  dicker  die  Nabelschnur
  ist,  um  so  fester  muß  sie  den  Knoten  anziehen,  da  sonst
leicht  das  Band  sich  lockern,  und  eine  Nachblutung  entstehen  könnte;
eine  dünne  Schnur  dagegen  könnte  bei  zu  festem  Anziehen  durchgebunden
  werden.  Beim  Unterbinden  muß  die  Hebamme  Sorge  tragen,
daß  weder  der  Nabel  des  Kindes,  noch  der  Mutterkuchen  gezerrt  werde.
Dies  kann  besonders  leicht  bei  einem  zu  starken  Anziehen  des  Bandes
geschehen,  wobei  dieses  selbst  auch  wohl  zerreißen  könnte.  Daher
darf  die  Hebamme  nicht  auf  gewöhnliche  Weise  mit  der  Kraft  des
ganzen  Armes  ziehen,  sondern  muß  blos  durch  das  Gegeneinanderdrücken
  der  Knöchel  ihrer  Hände  den  Zug  verstärken.  Bei  der  Durchschneidung
  der  Nabelschnur  muß  sie  die  zu  durchschneidende  Stelle
so  in  ihrer  Hohlhand  halten,  daß  die  Glieder  des  Kindes,  auch  bei
plötzlichen  Bewegungen,  gegen  jede  Verletzung  durch  die  Scheere  gesichert
  sind.

Eine  doppelte  Unterbindung  der  Nabelschnur,  worauf  man  sie
zwischen  beiden  Unterbindungen  durchschneidet,  ist  bei  einer  einfachen
Geburt  für  das  Kind  unnöthig  und  hat  nur  den  Vortheil,  daß  eine
Verunreinigung  des  Bettes  durch  das  aus  dem  nicht  unterbundenen
Ende  erwa  abfließende  Blut  vermieden  wird.

ß.  116.

Nachdem  die  Hebamme  das  Kind  abgenabelt  hat,  wickelt  sie  es
in  ein  warmes  Tuch  und  übergiebt  es  einer  verständigen  Frau,  oder
legt  es,  wohl  zugedeckt,  an  einen  sicheren  Ort,  um  sich  nochmals  zu
        <pb n="105" />
        —  92  —

vergewissern,  ob  nicht  etwa  die  Mutier  zunächst  ihrer  Hülfe  bedürfe.
Für  die  Untersuchung  sowohl,  als  für  die  etwaige  Hülfeleistung  ist
es  gut,  wenn  diese  jetzt  wieder  eine  Rückenlage  einnimmt,  bei  der
sie  die  gestreckten  Schenkel  schließen  muß.  Bildet  die  Gebärmutter
  unter,  oder  in  der  Höhe  des  Nabels  eine  runde,  harte
Geschwulst,  geht  nur  wenig  Blut  und  stoßweise  aus  den
Geschlechtstheilen  ab,  fühlt  die  Frau  sich  wohl  und  empfindet
  höchstens  während  einer  Wehe  einen  mäßigen
Schmerz,  so  besorgt  die  Hebamme  nun  erst  das  Kind,  nachdem
  sie  ein  reines,  gewärmtes  Tuch,  ein  sogenanntes  Stopftuch,
zusammengefaltet  vor  die  Geburtstheile  der  Mutter  gelegt  hat.  Sie
vergesse  nie,  daß  die  Austreibung  der  Nachgeburt  ein  natürlicher
  Vorgang  ist,  der  sich  bald  schneller,  bald  langsamer
  vollzieht,  in  der  Regel  aber,  wenn  er  nicht  durch
unzeitige  Eingriffe  gestört  wird,  glücklich  verläuft.  Jedoch
muß  sie,  während  sie  mit  dem  Kinde  beschäftigt  ist,  die  Muner  im
Auge  behalten,  ihr  Aussehen  beobachten  und  wiederholt  nachforschen,
  ob  ihr  etwa  auch  mehr  Blut  und  ohne  Unterbrechung  abgehe.
Die  Entbunbene  selbst  muß  sich  völlig  ruhig  verhalten,  auch  nicht
viel  reden.

S.  117.

Das  Erste,  was  die  Hebamme  mit  dem  Kinde  nach  der  Abnabelung
  zu  thun  hat,  ist,  daß  sie  es  reinige  und  wasche.  Dies
geschieht  am  besten,  indem  sie  es  in  einer  kleinen  Wanne  oder  Mulde
badet,  zu  welchem  Zwecke  sie  immer  warmes  Wasser  bereit  halten
muß.  In  der  Wanne  muß  so  viel  Wasser  sein,  daß  alle  Theile  des
Kindes,  mit  Ausnahme  des  Gesichts,  bedeckt  werden.  Es  soll  eine
Wärme  von  34  bis  35  Graden  nach  dem  Celsius'schen  (27  bis
28  Graden  nach  dem  Réaumur'schen)  Thermometer  haben.  Benutzt
die  Hebamme  zu  dieser  Messung  ihr  eigenes,  für  die  Messung  der
Körperwärme  bestimmtes  Instrument,  so  darf  das  Wasser  nicht  zu
heiß  sein,  damit  nicht  die  feine  Glasröhre  durch  die  Ditze  gesprengt
werde.  Ist  kein  Thermometer  zur  Hand,  so  bleibt  der  Hebamme
nichts  übrig,  als  die  Wärme  des  Bades  mit  dem  hineingetauchten
Ellenbogen  zu  prüfen.  Es  soll  demselben  nur  angenehm  warm  er-
        <pb n="106" />
        —  93  —

scheinen.  Niemals  aber  darf  die  Hebamme  die  Hand  allein
zu  dieser  Prüfung  benutzen.

Beim  Reinigen  des  Kindes  fange  die  Hebamme  stets  mit  den
Augen  an,  indem  fie  dieselben  mit  reinem,  kühlem  Wasser  vorsichtig
bespült  und  mit  einem  feinen,  weichen  Leinewandläppchen  behutsam
abtrocknet.  Das  Läppchen  muß  nach  dem  Gebrauche  ausgewaschen
werden,  ehe  es  wieder  benuszt  werden  darf.  Niemals  darf  sich  die
Hebamme  des  Badewassers  zum  Reinigen  der  Augen  bedienen.

Bei  neugeborenen  Kindern  ist  die  Oberfläche  des  Körpers  gewöhnlich
  mit  einem  zähen  Schleime,  dem  sogenannten  Kindesschleime,
bedeckt.  Er  sitzt  sest  an  der  Haut.  Reibt  man  aber  diese  nur  mittelst
  eines  feinen,  wollenen  Lappens  mit  etwas  frischem  Oele,  ungesalzenem
  Fette  oder  Eigelb  ein,  so  läßt  er  sich  leicht  abwaschen.

g.  118.

Wenn  das  Kind  vorsichtig  rein  gewaschen  und  mit  warmen
Tüchern  gut  abgetrocknet  ist,  so  muß  die  Hebamme  dasselbe  genau
besichtigen,  ob  es  auch  vollkommen  wohlgebildet  sei,  oder  ob  es
an  irgend  einem  Theile  seines  Leibes  einen  Fehler  habe,  ob  z.  B.
der  After  oder  die  Harnröhre  regelwidrig  verschlossen  sind.  Findet
sie  einen  solchen  Fehler,  so  muß  sie  ihn  der  Mutter  zunächst  verschweigen,
  wohl  aber  die  Angehörigen  derselben  davon  in  Kenntniß
setzen  und  auf  Herbeirufung  eines  Arztes  dringen.

Alsdann  löst  sie  am  Bändchen,  womit  die  Nabelschnur  unterbunden
  wurde,  die  Schleife  auf,  untersucht,  ob  der  Knoten  fest  genug
liegt,  zieht  ihn  nöthigenfalls  noch  einmal  an  und  befestigt  die  Schleife
wieder.  Die  Nabelschnur  selbst  legt  sie,  ohne  dieselbe  zu  zerren,
zwischen  ein  Stückchen  Leinewand,  das  vorher  mit  Fett  bestrichen  wurde,
auf  die  linke  Seite  des  Bauches,  worüber  alsdann  die  Nabelbinde,
aber  nur  mäßig  fest,  angelegt  wird.  Bei  dem  ferneren  Einwickeln
des  neugeborenen  Kindes  müssen  die  Arme  frei  bleiben,  und  auch  die
Beine  dürfen  nicht  ganz  gerade  gestreckt  werden.  Während  des  Waschens
  und  Bekleidens  muß  das  Kind  sorgfältig  gegen  Zugluft,  und
seine  Augen  gegen  zu  helles  Licht  geschützt  werden.

Das  angekleidete  Kmd  legt  die  Hebamme  in  sein  gewärmtes
Bettchen,  oder  seine  Wiege  und  zwar  immer  auf  die  Seite,
        <pb n="107" />
        —  94  —

damit  der  etwa  im  Munde  sich  ansammelnde  Schleim  leicht  abfließen
  könne.

8.  119.

Jetzt  wendet  die  Hebamme  ihre  ganze  Aufmerksamkeit  wieder  der
Embundenen  zu.  Gewöhnlich  wird  inzwischen  durch  die  Nachgeburtswehen,
  unter  stoßweisem  Blutabgange,  der  Mutterkuchen  nebst  den
Eihäuten  vollständig  gelöst  und  in  die  Scheide  ausgestoßen  sein.  Von
der  Menge  des  abgegangenen  Blutes  üÜberzeugt  die  Hebamme  sich
durch  die  Besichtigung  des  vor  die  Geburtstheile  gelegten  Stopftuches;
  über  den  Grad  der  Zusammenziehung  der  Gebärmutter  belehrt
  sie  die  äußere  Untersuchung.  Findet  sie,  daß  die  Gebärmutterkugel
  entschieden  kleiner  und  härter  ist  und  mit
ihrem  Grunde  tiefer  steht,  als  vorher,  so  darf  die  Hebamme
  hoffen,  daß  die  Nachgeburt  vielleicht  schon  in  der
Schamspalte  sichtbar,  oder  dicht  hinter  derselben  in  der
Scheide  fühlbar  sei.  Ist  dieses  der  Fall,  so  schreitet  sie
ungesäumt  zur  Entfernung  derselben.  Zu  dem  Ende  wickelt
sie  —  angenommen,  daß  sie  an  der  rechten  Seite  der  Entbundenen
site  —  die  Nabelschnur  um  einige  Finger  der  linken  Hand,  spannt
dieselbe  etwas  an  und  führt  auf  ihr  Zeige=  und  Mittelfinger  der  rechten
Hand  bis  zum  Mutterkuchen,  setzt  beide  Finger  über  der  Ansagstelle  der
Rabelschnur  auf  seine  vorliegende  glatte  Fläche  auf  und  drückt  damit
den  Mutterkuchen  zuerst  nach  hinten  gegen  das  Kreuzbein  und  dann  in
der  Richtung  seiner  Biegung,  also  der  Mitellinie  des  Beckens,  nach
vorn,  während  sie  die  Nabelschnur,  ohne  an  derselben  zu  ziehen,  angespannt
  erhält.  Darauf  ergreift  sie  mit  der  rechten  Hand  den  hervortretenden
  Rand  des  Mutierkuchens  und  zieht  an  ihm  die  Nachgeburt
  langsam  zur  Schamspalte  heraus,  indem  sie  dieselbe  vorsichtig
einige  Male  um  sich  selbst  dreht,  damit  die  umgestülpten,  zuletzt  kommenden
  Eihäute  in  einen  sesteren  Strang  aufgewickelt  werden  und  nicht
abreißen.  Sollten  diese  einem  leisen  Zuge  am  Muterkuchen  nicht
folgen,  so  führt  sie  nochmals  Zeige=  und  Mittelfinger  der  rechten
Hand  in  die  Scheide  ein,  um  den  Strang  der  Eihäute  selbst  zu  fassen,
und  ihn  behutsam  durch  Druck  und  Zug  in  der  Richtung  der  Mittellimie
  hervorzuleiten.
        <pb n="108" />
        Findet  die  Hebamme  den  Mutterkuchen  noch  nicht  so
weit  in  die  Scheide  herabgetreten,  daß  sie  die  Ansagstelle
der  Nabelschnur  in  oder  dicht  hinter  der  Schamspalte  sehen
oder  fühlen  kann,  so  darf  sie  keinen  Bersuch  zur  Wegnahme
der  Nachgeburt  machen,  da  alsdann  wahrscheinlich  noch  ein  Theil
derselben  sich  in  der  Gebärmutter  in  mehr  oder  weniger  fester  Verbindung
  mit  dieser  befindet,  und  jeder  unzeitige  Zug  an  der  Nabelschnur,
  oder  dem  Mutterkuchen  nur  schaden  würde.  Borausgesetzt,
daß  keinerlei  beunruhigende  Erscheinungen  vorhanden  sind,  welche  die
Herbeirufung  eines  Arztes  verlangen,  daß  also  die  Entbundene  sich
wohl  befindet,  und  daß  das  Blut  nur  stoßweise  und  in  mäßiger
Menge  abgeht,  beschränkt  sich  die  Hebamme  darauf,  zur  Seite
der  Entbundenen  siyend,  unter  der  Decke  mit  ihrer  Hand
die  Gebärmutter  von  oben  her  zu  umfassen  und  ihre  Zusammenziehung
  zu  üÜberwachen,  indem  fie  zugleich  die  vordere
  Wand  gleichmäßig  und  sanft  gegen  die  hintere  andrückt.
  Durch  einen  solchen,  schonend  ausgeübten  Druck,  den  sie  beim
Eintrine  einer  Wehe  ein  wenig  verstärkt,  befördert  sie  eine  allseitige,
gute  Zusammenziehung  der  Gebärmutter  und  somit  die  Lösung  und
Austreibung  der  Nachgedurt  in  die  Scheide.  Fühlt  sie  dann,  wie
unter  ihrer  Hand  die  Gebärmutter  bei  einer  kräfligeren  Wehe  sich
merklich  verkleinert,  so  darf  sie,  wenn  die  Wehe  vorüber  ist,  nachsehen,
  ob  die  Nachgeburt  jetzt  so  lief  herabgekommen  sei,  daß  sie  dieselbe
  wegnehmen  könne.  Findet  sie  sich  in  dieser  Erwartung  getäuscht,
  so  beginm  sie  aufs  Neue  mit  der  geschilderren  Ueberwachung
der  Gebärmutter  und  setzt  sie  geduldig  fort,  bis  die  Nachgeburt
völlig  gelöst  und  in  die  Scheide  ausgestoßen  ist.  Sollte  sich
aber,  ungeachtet  dieser  Behandlung,  die  Ausstoßung  der
Nachgeburt  Über  eine  bis  zwei  Stunden  verzögern,  so
muß,  auch  wenn  keine  stärkere  Blutung  erfolgt,  und  das
Befinden  und  Aussehen  der  Entbundenen  gut  bleibt,  ein
Arzt  geholt  werden.
        <pb n="109" />
        —  96  —

S.  131.

Auch  nach  Entsernung  der  Nachgeburt  muß  die  Hebamme
  die  Gebärmutter  noch  eine  Zeit  lang  in  der  angegebenen
  Weise  überwachen,  um  einer  dauernd  guten  Zusammenziehung
  derselben  gewiß  zu  sein.

Darauf  legt  sie  die  Entbundene  vorsichtig  wieder  auf
die  Seite,  um  die  mit  Blut  beschmutzten  äußeren  Geschlechtstheile
  derselben  zu  reinigen  und  nachzusehen,  ob  eine  Verletzung
  derselben  stattgesunden  habe.  Mit  einem  reinen,  in
lauwarmes  Wasser  getauchten  Tuche  tupft  sie  das  Blut  sorgsältig
und  schonend  ab.  Um  zu  erkennen,  wie  weit  ein  vorhandener  Riß
in  die  Scheide  hinaufreiche,  kann  sie  durch  behutsame  Einführung  des
Zeigefingers  in  den  Mastdarm  und  Vordrängen  der  vorderen  Mastdarmwand
  sich  die  hintere  Scheidenwand  sichtbar  machen.  Unbedeutende
und  wenig  blutende  Verletzungen  erfordern  zunächst  keine  Hülfeleistung.
Bei  größeren,  oder  stärker  blutenden  Einrissen  aber  muß  die  Hebamme
auf  die  schleunige  Herbeirufung  eines  Arztes  dringen  (s.  u.  F.  354.).

Nach  geschehener  Reinigung  der  Geburtstheilc  werden  die
nassen  Unterlagen  mit  trockenen,  gewärmten  vertauscht.
Hatte  sich  eine  Durchnässung  der  Leibwäsche  nicht  ganz  vermeiden
lassen,  so  schützt  die  Hebamme  den  Körper  der  Entbundenen  vor
unmittelbarer  Berührung  mit  derselben  dadurch,  daß  sie  warme
Tücher  dazwischen  breitet.  Vor  die  Geburtstheile  legt  sie  wieder
ein  reines  Stopftuch.  Die  Anlegung  einer  Leibbinde  ist  den  Embundenen
  meistens  angenehm,  doch  darf  die  Binde  nicht  zu  fest
angezogen  werden.

Bei  allen  diesen  Vornahmen  muß  die  Entbundene  völlig
  ruhig  liegen,  sich  nicht  aufrichten  und  darf  auch  beim  Umlegen
nur  vorsichtig  bewegt  werden,  da  sonst  leicht  eine  stärkere  Blutung
erfolgen  kann.

Soll  oder  muß  die  Entbundene  in  ein  anderes  Bett  gebracht
werden,  so  darf  dies  immer  erst  nach  einiger  Zeit  geschehen,  und  muß
man  das  Bett,  wohl  vorbereitet  und  durchwärmt,  möglichst  nahe  an
das  Geburtslager  heranschieben  und  sie  dann,  gehörig  zugedeckt,  vorsichtig
  hinüberheben.
        <pb n="110" />
        —  97  —

S.  122.

Nachdem  die  Hebamme  die  Entbundene  besorgt  hat,  besichtigt
sie  die  Rachgeburt  genauer,  indem  sie  die  Eihäute  zurückstülpt.
Findet  sie,  daß  ein  Stück  vom  Mutterkuchen,  oder  ein  größerer  Theil
der  Eihaute,  namentlich  der  Zottenhaut,  fehlt,  so  muß  sie  einen  Arzt
herbeirufen  lassen  und  bis  zu  seiner  Ankunft  die  Nachgeburt  aufbewahren.
  Richt  selten  ist  die  Wasserhaut  größtentheils,  oder  selbst
ganz  von  der  Zottenhaut  abgelöst  und  um  die  Nabelschnur  geschlungen.
  Oefters  ist  alsdann  die  Zottenhaut  mit  ihrem  Siebhautüberzuge
  in  größerer  oder  geringerer  Ausdehnung  vom  Mutterkuchenrande
abgerissen.

Auch  wenn  Alles  regelmäßig  verlief,  ist  es  nothwendig,  daß  die
Hebamme  noch  einige  Stunden  bei  der  Neu-Entbundenen
verweile,  da  gerade  in  dieser  Zeit  öfters  unerwartete  Störungen
eintreten,  die  ohne  zweckmäßigen  Beistand  schnell  gefährlich  werden
können,  und  von  denen  später  die  Rede  sein  wird.  Sie  muß  daher,
ohne  Aengstlichkeit  zu  verrathen,  das  Befinden  und  das  Aussehen
der  Wöchnerin  aufmerksam  beobachten,  namentlich  von  Zeit  zu  Zeit
nach  der  Gebärmutter  fühlen,  ob  fie  gut  zusammengezogen  bleibt,  sich
nach  der  Stärke  und  Art  des  Blutabganges  erkundigen,  das  Stopftuch
  und  die  Unterlagen  besichtigen  oder  befühlen.

Preußisches  Hebammen-Lehrbuch.  7
        <pb n="111" />
        —  98  —

Dritter  Abschnitt.

Von  dem  regelmäßigen  Wochenbette  und  dem  Verhalten
der  Hebamme  dabei.

Erstes  Kapitel.

Von  den  Verändernngen  des  weiblichen  Kärpers  im
Wechenbette.

".  128.

Im  Wochenbette  werden  die  Beränderungen,  welche  durch
die  Schwangerschaft  und  die  Geburt  in  den  Geburtstheilen
  und  deren  Umgebung  hervorgebracht  waren,  so  weit
es  geschehen  kann,  vieder  beseitigt,  und  die  Theile  kehren
allmälich  in  den  Zustand  zurück,  in  dem  sie  sich  gesundheitsgemäß
vor  dem  Eintritte  der  Schwangerschaft  befanden.  In  den  Brüsten
dagegen  schreitet  die  während  der  Schwangerschaft  begonnene
  Entwicklung  weiter  vor,  wodurch  sie  in  den  Stand  gesetzt
werden,  dem  neugeborenen  Kinde  die  Nahrung,  deren  es  bedarf,
zu  liefern.

S.  124.

Die  Gebärmutter  liegt  in  den  ersten  Tagen  wegen  ihres  Umfanges
  noch  größtentheils  im  oberen  Becken,  gewöhnlich  gegen  die
eine,  oder  die  andere,  am  häufigsten  gegen  die  rechte  Beckenseite  hin
geneigt.  Allmälich  kehrt  sie  zu  ihrer  früheren  Größe  und  Gestalt
zurück,  indem  sie  gleichzeitig  tiefer  in  das  kleine  Becken  herabsinkt.
Doch  kann  man  meistens  noch  in  der  zweiten  Woche  den  Grund  derselben
  oberhalb  der  Schambeine  durch  die  Bauchdecken  hindurch  fühlen.
Das  Hauptmittel,  durch  welches  die  Verkleinerung  der  Gebärmutter
bewirkt  wird,  sind  die  zeitweisen  Zusammenziehungen  derselben,  die
Nachwehen.  Bei  Erstgebärenden  sind  die  Nachwehen  gewöhnlich
        <pb n="112" />
        —  99  —

schmerzlos,  und  man  bemerkt  sie  nur  bei  Betastung  der  Gebaͤrmutter.
Bei  Mehrgebärenden  sind  sie  mit  Schmerz  verbunden  und  können  bei
manchen  Frauen  so  schmerzhaft  sein,  wie  die  eigentlichen  Geburtswehen,
  und  Tage  lang  anhalten.  Am  stärksten  ziehen  sich  gleich  Ansangs
  Grund  und  Körper  der  Gebärmutter  zusammen,  während  der
Mutterhals,  noch  weit  geöffnet,  mit  weichen,  wulstigen,  oft  seitwärts
eingerissenen  Lippen  in  die  Scheide  herabhängt.  Erst  nach  und  nach
zieht  sich  auch  der  Mutterhals  zusammen,  schwillt  ab,  der  Muttermund
  schließt  sich,  und  der  Scheidentheil  bildet  sich  wieder  hervor.

Untersucht  man  gegen  das  Ende  der  zweiten  Woche,  so  findet
man  gewöhnlich  die  Gebärmutter  schon  erheblich  verkleinert,  größtentheils
  im  kleinen  Becken,  und  kann  sie  bei  gleichzeitiger  innerer  und
äußerer  Untersuchung  leicht  zwischen  beide  Hände  nehmen  und  bewegen.
  Der  Grund  ist  meistens  vorübergeneigt,  der  Scheidentheil
noch  sehr  kurz,  nicht  selten  kann  der  Finger  noch  eine  Strecke  weit
in  den  Kanal  des  Mutierhalses  eindringen.

§.  125.

In  den  ersten  Tagen  des  Wochenbetis  geht  mit  den  Nachwehen
noch  flüssiges,  bisweilen  auch  geronnenes  Blut  aus  der  Gebärmutter
ab.  die  rothe  Wochenreinigung.  Mit  der  zunehmenden  Berkleinerung
  der  Gebärmutter  werden  die  Deffnungen  der  Adern  an  der
Stelle,  wo  der  Mutierkuchen  saß,  mehr  und  mehr  geschlossen,  die
Blutung  läßt  nach,  der  Ausfluß  wird  schmugig-bräunlich,  fleischwasserähnlich,
  vom  5.  bis  6.  Tage  an  dick-gelblich,  weißlich,  eiterartig,
  bis  vom  9.  Tage  an  gewöhnlich  nur  noch  ein  milchiger  Schleim
abgeht,  die  weiße  Wochenreinigung.  Unter  dieser  Absonderung
heilt  allmälich  die  Wundfläche  an  der  Innenwand  der  Gebärmutter
vollständig  aus  und  bedeckt  sich  mit  einer  neuen  Schleimhaut.  Die
Dauer  des  Ausflusses  ist  verschieden  von  2  bis  6  Wochen.

8.  126.

Gleichzeitig  mit  der  Berkleinerung  der  Gebärmutter  verkürzen
sich  auch  die  Gebärmutterbänder;  die  durch  die  Geburt  ausgedehnte
  Scheide  faltet  sich,  die  großen  und  kleinen  Schamlippen
ziehen  sich  ebenfalls  wider  zusammen  und  werden  kürzer;  die  bei  der

7°“
        <pb n="113" />
        —  100  —

Geburt  entstandenen  kleinen  Verletzungen  des  Scheideneingangs,
des  Vorhofs  und  des  Schamlippenbändchens  heilen;  der  ausgedehnte
Damm  hat  sich  meistens  schon  innerhalb  der  ersten  24  Stunden  auf
seine  frühere  Breite  zusammengezogen.  ·
Nach  ungefähr  2  Monaten  pflegt  die  Rückbildung  der  Theile,
soweit  sie  möglich  ist,  vollendet  zu  sein.  Immer  aber  bleibt  die  Gebärmutter
  etwas  größer,  als  vor  der  Schwangerschaft,  ihre  Höhle  ist
weiter,  der  Scheidentheil  dicker,  der  Muttermund  breiter,  klaffender
und  gewöhnlich  mit  mehr  oder  weniger  tiefen  Einkerbungen  versehen.
Auch  die  Scheide  erlangt  ihre  frühere  Enge  und  Straffheit  nicht  ganz
wieder,  ihre  Wände  sind  schlaffer  und  glauer,  als  im  jungfräulichen
Zustande.  Die  Schamspalte  erscheint  nicht  selten  durch  einen  unvereinigt
  gebliebenen  Dammriß  verlängert.  Die  Bauchdecken  bleiben  in
der  Regel  schlaff  und  runzelig,  und  auf  der  Haut  derselben  sieht
man  die  schon  erwähnten  Schwangerschaftsnarben  (s.  o.  F.  52.).

g.  127.

In  den  Brüsten  kommt  die  Milchabsonderung,  welche  schon
während  der  Schwangerschaft  vorbereitet  wurde,  wenn  dem  Kinde  gehörig
  bald  nach  der  Geburt  die  Brust  gereicht  wird,  in  der  Regel
allmälich  und  ohne  Störung  des  Wohlbefindens  zu  Stande.  Oefters
aber  und  namentlich,  wenw  das  Kind  nicht  zur  rechten  Zeit  angelegt
  wurde,  füllen  sich  die  Brüste  am  2.  oder  3.  Tage  Übermäßig,
schwellen  an,  werden  schmerzhaft  gespannt,  und  es  stellt  sich  auch
wohl  ein  Frost  und  darnach  Hitze  und  Schweiß,  das  sogenannte
Milchfieber,  ein.  In  den  ersten  Tagen  ist  die  Milch  sparsam,
dünn,  gelblich,  spärer  wird  sie  reichlicher,  dicker,  weißer,  zugleich  süßer
und  nahrhafter.

Frauen,  welche  ein  Wochenbelt  überstanden  haben,  find  gewöhnlich,
  besonders  wenn  sie  ihr  Kind  genährt  hatten,  an  den  schlafferen
Brüsten  mit  hervorstehenden  Warzen  kenntlich;  auch  sind  auf  der
Haut  der  Brüste  ähnliche  weiße  Streifen,  wie  an  den  Bauchdecken
sichtbar.
        <pb n="114" />
        —  101  —

Zweites  Kapitel.
Von  der  Pflege  der  Wächnerinnen.

F.  128.

Die  Hebamme  muß  bedenken,  daß  jede  Wöchnerin,  auch  nach
einer  regelmäßigen  Geburt,  durch  Schmerzen,  Muskelanstrengung  und
Bluwerlust  in  einem  gewissen  Grade  erschöpft  ist;  ferner,  daß  sie  an
der  Innenwand  der  Gebärmutier  an  der  Stelle,  wo  der  Mutterkuchen
saß,  eine  Wunde  trägt,  daß  Überhaupt  ihre  Geburtstheile  und  deren
Umgebung  bei  dem  Durchgange  des  Kindes  mehr  oder  weniger  stark
gedehnt,  gezerrt  und  gequetscht  wurden,  und  daß  auch  ohne  gröbere
Verletzungen  kleine  Anreißungen  der  Schleimhaut  im  Mutterhalse,  am
Muttermunde,  im  Scheideneingange,  am  Schamlippenbändchen  zu  den
gewöhnlichen  Vorkommnissen  gehören.  Wenn  fie  ferner  die  großen
Veränderungen  erwägt,  welche  innerhalb  weniger  Tage  in  den  Brüsten
vor  sich  gehen,  so  wird  sie  leicht  einsehen,  daß  jede  Frau  im  Wochenbette,
  auch  wenn  man  sie  nicht  krank  nennen  darf,  doch  zu  Erkrankungen
  geneigter  ist,  als  sonst,  und  daher  einer  besonderen  Schonung
bedarf.

Die  Hebamme  hat  zwar  nicht  die  alleinige  Pflege  im  Wochenbette
  zu  übernehmen,  wie  bei  der  Geburt,  doch  soll  sie  die  ganze  Pflege
beaufsichtigen  und  die  Art  und  Weise  derselben  anordnen.  Ihre
Hauptaufgabe  besteht  auch  hier  darin,  daß  sie  alle  Schädllchkeiten,
so  viel  als  möglich,  sern  hält  und  daß  sie  aufmerksam  alle  Verrichtungen
  des  Körpers  überwacht,  um  jede  etwa  eintretende  Störung
im  Beginne  zu  erkennen.

.  129.

Sie  muß  zunächst  bei  jedem  Besuche  sich  durch  Betasten  des
Unterleibes  von  der  regelmäßigen  Verkleinerung  der  Gebärmutter
  und  ihrem  allmälichen  Herabsinken  ins  kleine  Becken
überzeugen.  Dieses  Betasten  darf  einer  gesunden  Wöchnerin,  wenn
fie  nicht  gerade  eine  Nachwehe  hat,  keinen  Schmerz  verursachen.
Gewöhnlich  liegt  in  den  ersten  Tagen  der  Grund  der  Gebärmutter
        <pb n="115" />
        —  102  —

unmittelbar  hinter  den  Bauchdecken,  doch  schieben  sich  bisweilen  auch
schon  früh  die  Gedärme  vor.  Findet  die  Hebamme  die  Gebärmutter
größer  und  weicher,  als  gewöhnlich  zu  dieser  Zeit,  so  hat  sie  besonders
  auf  die  Beschaffenheit  der  Wochenreinigung  zu  achten,
namentlich  ob  mit  den  Nachwehen  Seücke  geronnenen  Blutes  abgehen,
und  ob  der  Ausfluß  einen  üblen  Geruch  verbreitet.  Ist  dies  der
Fall,  so  thut  sie  gut,  auch  wenn  die  Wöchnerin  sich  sonst  wohl  befindet,
  einen  Arzt  herbeizurufen,  da  aus  der  mangelhaften  Zusammenziehung
  der  Gebärmutter  und  dem  Zurückbleiben  von  geronnenem
  Blute  in  ihrer  Höhle,  welches  durch  die  Einwirkung  der  von
außen  eindringenden  Luft  in  Fäulniß  übergeht,  leicht  ernstliche  Gefahren
  entstehen  können.  Denn  jede  Berührung  der  wunden  Siellen
in  den  Geburtswegen  mit  faulenden  Stoffen  kann  die  Ursache  einer
schweren  Wochenbettserkrankung  werden.

8.  130.

Daher  ist  bei  Wöchnerinnen  in  jeder  Beziehung  die  größte  Reinlichkeit
  nothwendig.  Die  Unterlagen  müssen  in  den  ersten  Tagen
wenigstens  dreimal,  später,  wenn  der  Aussfluß  abnimmt,  seltener  gewechselt
  werden.  Bei  jedem  Wechsel  find  die  äußeren  Geburtstheile
mit  einem  in  warmes  Wasser  getauchten  leinenen  Tuche  zu  waschen,
am  besten  während  die  Frau  auf  einer  untergeschobenen  Bertschüssel
liegt,  wobei  jedoch  jede  unnöthige  Entblößung  des  Körpers  vermieden
  werden  muß.  Nach  geschehener  Reinigung  werden  die  Geburtstheile
  wieder  mit  einem  reinen,  gewärmten  Tuche  bedeckt.  Das  zur
Reinigung  gebrauchte  Tuch  ist  sofort  wieder  auszuwaschen  und  darf
zu  keinem  anderen  Zwecke  benuztzt  werden.

Sind  Verletzungen  am  Damme,  an  den  Schamlippen,
im  Scheideneingange  vorhanden,  so  ist  deren  Aussehen  bei  der
Reinigung  genau  zu  besichtigen,  und,  falls  es  mißfärbig  wurde  und
sich  trotz  vermehrter  Sorge  für  Reinlichkeit  und  mehrmaliger  täglicher
Bespülung  mit  warmem  Wasser  oder  Kamillenthee  (s.  u.  8.  405.)  nicht
bald  bessert,  ein  Arzt  herbeizurufen.  Schwellen  die  äußeren  Geburtstheile
  an,  wie  es  öfters  in  Folge  solcher  Verletzungen  geschieht,
  so  bedeckt  man  sie  mit  in  warmen  Kamillenthee  getauchten
Tüchern,  die  man  stündlich  wechseln  läßt.
        <pb n="116" />
        —  103  —

Wenn  die  Wöchnerin  eine  geübte,  oder  wenigstens  anstellige
Wärterin  um  sich  hat,  so  kann  die  Hebamme  diese  nach  ihrer  Anleitung
  und  unter  ihrer  Aufsicht  den  Wechsel  der  Unterlagen,  die
Reinigung  der  Geburtstheile  und  die  etwa  nöthige  Bespülung  derselben
vornehmen  lassen,  um  die  eigenen  Hände  vor  Verunreinigung  zu  bewahren.
  Muß  fie  es  selbst  thun,  so  wechselt  sie  zunächst  die  Unterlagen,
  ohne  die  vom  Wochenflusse  durchtränkten  Stellen  zu  berühren.
Darauf  schiebt  sie  der  Wöchnerin  eine  Bettschüssel  unter  und,  ehe  sie
nun  an  die  Reinigung  und  Bespülung  der  Geburtstheile  geht,  salbt
sie  ihre  beiden  Hände  ein  (s.  o.  §.  97.).  Natürlich  darf  sie  bei
ihrer  Hülfeleistung  die  Bettwäsche  nicht  mit  Fett  beschmutzen,  was  sie
aber  auch  bei  einiger  Vorsicht  leicht  vermeiden  kann.  Nachdem  sie
die  Wöchnerin  besorgt  hat,  muß  sie  dann  ihre  Hände  in  der  früher
angegebenen  Weise  (s.  o.  8.  97.)  sorgfältig  reinigen  und  eben  so  das
zur  Bespülung  der  Geburtstheile  benutzte  Mutterrohr.  Wohlhabendere
  Frauen  muß  sie,  wenn  bei  ihnen  solche  Bespülungen  nöthig
find,  veranlassen,  sich  selbst  ein  Instrument  zur  Ausführung  derselben
anguschaffen.

8.  131.

Um  eine  reine,  frische  Luft  im  Wochenzimmer  zu  erhalten,
muß  man  täglich  wenigstens  zweimal  eine  Zeit  lang  einen  der  oberen
  Fensterflügel  öffnen.  Natürlich  sind  Mutter  und  Kind  dabei  vor
Zugluft  zu  schützen.  Es  ist  ferner  Alles  zu  vermeiden,  was  die  Luft
des  Wochenzimmers  verdirbt,  namentlich  das  Trocknen  der  Kindertücher
  an  dem  Ofen,  das  Aufbewahren  schmutziger  Wäsche,  verunreinigter
  Nachtgeschirre  u.  s.  w.  in  dem  Zimmer  der  Wöchnerin.

Daneben  muß  für  eine  gleichmäßige  Wärme  im  Zimmer
gesorgt  werden;  zu  große  Hitze  ist  schädlich.  Auch  darf  man  das
Zimmer  durch  das  Berhängen  der  Fenster  nicht  zu  sehr  verdunkeln.

K.  132.

Jede  gesunde  Mutter,  deren  Brüste  zum  Stillen  geeignet  sind.
sollte  ihr  Kind  wenigstens  einige  Zeit  selbst  nähren.  Doch  ist  es
mißlich,  ihr  zuzureden,  wenn  sie  keine  Neigung  dazu  verspürt.  Nährt
die  Mutter  selbst,  so  muß  sie  das  Kind  anlegen,  nachdem
        <pb n="117" />
        —  104  —

sie  sich  durch  einige  Stunden  ruhigen  Schlases  erquickt  hat.
Je  früher  und  je  regelmäßiger  es  angelegt  wird,  um  so  leichter  und
allmälicher  kommt  die  Milchabsonderung  in  Gang,  und  um  so  weniger
  hat  man  ein  Milchfieber  zu  fürchten.  Im  Anfange  ist  das  Anlegen
  oft  mit  Schwierigkeiten  verknüpft,  namentlich  wenn  die  Warzen
klein  sind,  und  das  Kind  schwach  ist;  dann  ist  große  Geduld  nothwendig.
  Die  Mutter  legt  sich  dazu  auf  die  Seite,  deren  Brust  sie
geben  will  und,  während  sie,  auf  den  Ellenbogen  gestützt,  mit  diesem
Arme  das  Kind  hält,  drängt  sie  zwischen  Zeige=  und  Mittelfinger
der  anderen  Hand  die  Warze  hervor.  Sie  muß  das  Kind  dreist  andrücken,
  daß  es  die  Warze  gleich  völlig  in  den  Mund  bekommt,  und
seine  Lippen  den  Warzenhof  berühren,  zugleich  aber  durch  einen  Druck
auf  die  Brust  oberhalb  der  Warze  dafür  sorgen,  daß  die  Nasenöffnungen
  des  Kindes  zum  Athmen  frei  bleiben.  Jede  unnöthige  Emblößung
  der  Brust  ist  dabei  sorgsältig  zu  vermeiden.  Immer  muß
mit  beiden  Brüsten  gleichmäßig  gewechselt  werden.  Vor  und  nach
jedesmaligem  Anlegen  sollen  die  Brustwarzen  mit  einem
seuchten  leinenen  Läppchen  gereinigt  und  sorgfältig  abgetrocknet
  werden.  Die  Brüste  werden  dann  mit  einem  vierfach  zusammengelegten
  leinenen  Tuche  bedeckt,  welches  man,  so  oft  es  feucht
wird,  wechseln  muß,  und  durch  ein  passendes  Leibchen,  ohne  nachtheiligen
  Druck,  von  unten  mäßig  unterstützt  gehalten.

Wenn  das  Kind  nicht  im  Stande  ist,  am  zweiten  oder  dritten
Tage  die  überfüllten,  strammen  Brüste  auszusaugen,  so  muß  vor  dem
Anlegen  ein  Theil  der  Milch  mittelst  eines  Saugglases  behutsam
aus  den  Brüsten  gesogen  werden.  Sanftes  Einreiben  der  Brüste
mit  erwärmtem  Oele  trägt  ebenfalls  dazu  bei,  die  lästige  Spannung
zu  mindern.

Das  letztgenanme  Mittel  wendet  man  auch  an,  wenn  bei  Frauen,
die  nicht  stillen  können  oder  wollen,  die  Brüste  anschwellen.
Außerdem  bedeckt  man  sie  mit  Watte  oder  Werg  und  unterstützt  sie
durch  eine  Binde  gelind  von  unten.

S.  138.
Wöchnerinnen  haben  im  Allgemeinen  eine  Reigung  zu  schwitzen,
vorzüglich  in  den  ersten  Tagen  des  Wochenbetts.  Doch  ist  diese  Nei-
        <pb n="118" />
        —  105  —

gung  nicht  bei  allen  gleich  groß,  und  manche  Frauen  schwitzen  wenig
ohne  irgend  welche  Störung  ihres  Wohlbefindens.  So  wenig  es
der  Hebamme  aber  beikommen  darf,  den  Schweiß  bei  Wöchnerinnen
künstlich  hervorzurusen,  so  sehr  muß  fie  andererseits  dahin  wirken,
daß  derselbe  nicht  gestört  werde.  Daher  ist  jede  Erkältung  sorgfältig
  zu  vermeiden,  zu  welcher  namentlich  eine  unvollkommene  Bedeckung
  der  Brüste,  die  Eniblößung  derselben  beim  Stillen,  mangelhafte
  Vorsicht  beim  Reinigen  der  Geburtstheile,  beim  Wechseln  der
beschmutzten  oder  von  Schweiß  durchnäßten  Leibwäsche  Veranlassung
geben  können.  Die  neue  Wäsche  muß  stets  vollständig  trocken  und
wohldurchwärmt  sein.  Manche  Frauen  legen  zweckmäßig  vor  ihrer
Niederkunft  etwas  Wäsche  zurück,  die  sie  entweder  einen  Tag  lang
getragen,  oder  eine  Nacht  bei  sich  im  Bette  gehabt  haben.  War  die
Leibwäsche  schon  unter  der  Geburt  durch  Blut  beschmußtzt,  so  soll  man,
wenn  der  Zustand  der  Wöchnerin  es  irgend  gestattet,  den  Wechsel
derselben  nicht  über  die  nächsten  Tage  hinaus  verschieben.  Bei  der
nöthigen  Vorsicht  kann  dieses  sehr  wohl  ohne  nachtheilige  Entblößung
oder  Bewegung  des  Körpers  bewirkt  werden,  Ist  die  Haut  sehr
feucht,  so  muß  man  dieselbe  vorher  mit  trockenen  gewärmten  Tüchern
abreiben.

F.  134.

In  den  ersten  3  bis  4  Tagen  soll  eine  Wöchnerin  vorzugsweise
  flüssige  Nahrung,  wie  Wasserfuppen,  schwache
Fleischsuppen,  Milch  mit  etwas  Zwieback  oder  Weißbrod
zu  sich  nehmen.  Vom  4.  bis  5.  Tage  an  darf  sie  nahrhaftere,
leicht  verdauliche  Speisen  in  geringer  Menge  genießen  und  so  allmälich
  in  der  2.  bis  3.  Woche  zu  ihrer  gewohnten  Kost  zurückkehren.
Das  passendste  Getränk  für  sie  ist  frisches  Wasser,  entweder  rein,
oder  mit  einem  Zusatze  von  Milch;  doch  muß  fie  sich  hüren,  es  in
zu  großer  Menge  auf  einmal  zu  trinken.  Ein  schwacher  Thee  kann
den  daran  Gewöhnten  erlaubt  werden;  dagegen  ist  Kaffee  im  Anfange
  zu  vermeiden.

Säugende  Frauen  bedürfen  im  Allgemeinen  früher  einer  kräftigeren
  Kost  und  können  ein  nahrhafteres  Getränk,  z.  B.  eine  Mehlsuppe,
  ein  leichtes,  nicht  bineres  Bier  u.  s.  w.  genießen.  Alle  schwer
        <pb n="119" />
        —  106  —

verdaulichen,  blähenden  und  erhitzenden  Nahrungsmittel  find  während
  der  ganzen  Zeit  des  Stillens  zu  untersagen.

Frauen,  die  nicht  stillen,  müssen  dagegen,  bis  die  Brüste
wieder  abgeschwollen  fsind,  auf  eine  etwas  knappere  Kost  beschränkt
bleiben  und  sich  namentlich  auch  im  Trinken  mäßigen.

g.  135.

Die  Hebamme  muß  die  Wöchnerin  anhalten,  regelmäßig
  und  mehre  Male  täglich  ihr  Wasser  zu  lassen.  Nicht
selten  sind  die  Frauen  in  den  ersten  Tagen,  selbst  nach  ganz  regelmähigen
  und  leichten  Geburten,  dazu  nicht  im  Stande  und  werden
dann  wohl  bisweilen  durch  cine  falsche  Scham  verleitet,  dies  Unvermögen
  nicht  einzugestehen,  zumal  wenn  sie  nicht  durch  den  Drang
zum  Uriniren  belästigt  sind.  Deshalb  darf  die  Debamme  niemals
  unterlassen,  bei  der  Betastung  des  Unterleibes  auf
die  Harnblase  zu  achten.  Ist  die  Harnblase  gefüllt,  so  findet  die
Hebamme  eine  weiche,  halbkugelige  Geschwulst  über  den  Schambeinen,
gewöhnlich  etwas  nach  links  geneigt,  und  die  Gebärmutter,  wenn  auch
gut  zusammengezogen,  ungewöhnlich  hoch  stehend,  weil  fie  bei  ihrer
noch  großen  Beweglichkeit  durch  die  gefüllte  Harnblase  emporgedrängt
wird.  Daß  die  Geschwulst  nicht  durch  die  vorgelagerten  Gedärme
gebildet  werde,  erkennt  die  Hebamme  daran,  daß  dieselbe  beim  Anklopfen
  keinen  hellen  Ton  giebt.  Die  Geschwulst  pflegt  Anfangs  nicht
empfindlich  zu  sein;  erst  wenn  die  Harnverhaltung  länger  dauert,  und
die  Blase  stärker  gespannt  ist,  wird  fie  schmerzhaft.  So  lange  ein
solches  Unvermögen,  den  Urin  zu  lassen,  besteht,  muß  die
Hebamme  den  Harn  zweimal  täglich  mit  dem  Katheter  abnehmen,
  nachdem  sie  die  Umgebung  der  Harnröhrenmündung  vorher
  sorgfältig  abgespült  und  gereinigt  hat,  um  nicht  etwas  von  dem
diesen  Theilen  sonst  anhaftenden  Wochenflusse  mit  dem  Katheter  in
die  Blase  einzuführen.  VBerliert  sich  aber  das  Unvermögen  nicht
bald,  oder  kommt  die  Hebamme  erst  hinzu,  wenn  die  ausgedehnte
Blase  schon  schmerzhaft  ist,  so  muß  sogleich  ein  Arzt  gerufen  werden.
        <pb n="120" />
        —  107  —

ß.  136.

Wöchnerinnen  sind  in  der  Regel  zur  Berstopfung  geneigt.
  Auch  wenn  unter  der  Geburt  Stuhlgang  erfolgt  war,  sind
doch  gewöhnlich  noch  aus  der  Zeit  der  Schwangerschaft  her  oft  recht
ansehnliche  Kothmassen  in  den  Gedärmen  zurückgeblieben.  Vom  2.
bis  3.  Tage  an  muß  die  Hebamme  daher  täglich,  oder  wenigstens
einen  Tag  um  den  anderen,  durch  ein  eröffnendes  Klystier  für  leichte
Leibesöffnung  sorgen.  Beim  Seuhlgange,  wie  bei  der  Harnentleerung,
  muß  sich  die  Wöchnerin  in  den  ersten  9  Tagen  einer  Bettschüssel
  bedienen;  sie  darf  dabei  nicht  aufstehen  und  muß  sich  auch
des  Pressens  möglichst  enthalten.  Gelingt  es  nicht,  durch  Klystiere
die  Verstopfung  zu  heben,  so  muß  ein  Arzt  herbeigerufen  werden.
Abführmittel  zu  verordnen  ist  der  Hebamme  nicht  erlaubt.

S.  137.

Wo  möglich  bis  zum  Ende  der  zweiten  Woche  muß  die
Wöchnerin,  ruhig  liegend,  im  Bette  zubringen,  auch  wenn
fie  sich  ganz  wohl  befindet  und  sich  kräftig  fühlt.  Wenn  in  dieser
Zeit  ihr  Bet  gemacht  werden  muß,  weil  ihr  das  Lager  unbequem
geworden  ist,  so  darf  sie  nicht  aufstehen,  sondern  muß  aus  dem  Betie
und  in  dasselbe  zurück  getragen  werden.  Eben  so  muß  das  Kämmen
und  Ordnen  der  Haare,  wenn  es  nöthig  sein  sollte,  im  Liegen  geschehen.
  Bom  Ende  der  ersten  Woche  (5.  bis  6.  Tage)  ab  ist  der
Wöchnerin  zu  rathen,  sich  öfter  auf  die  eine  oder  die  andere  Seite
zu  legen,  weil  durch  eine  anhaltende  Rückenlage  jetzt  eine  Zurückbeugung
  der  Gebärmutter  begünstigt  wird  (s.  u.  §.  374.).

Richt  minder  nöthig,  als  die  körperliche,  ist  die  geistige  Ruhe
für  die  Wöchnerin.  Daher  sind  Besuche  bei  der  Pflege  nicht  betheiligter
  Personen  in  der  ersten  Woche  zu  untersagen.  Ueberhaupt
find  alle  Gemüthsbewegungen,  freudige,  wie  traurige,  so  viel  als
möglich  fernzuhalten.

Von  großer  Bedeutung  für  das  körperliche,  wie  für  das  geistige
Woblbefinden  der  Wöchnerin  ist  ein  ruhiger  Schlaf.  Wo  derselbe,
trotz  äußerlicher  Ruhe,  mangelt,  muß  unbedingt  die  Hülfe  eines
Arztes  gesucht  werden.
        <pb n="121" />
        —  108  —

Auch  nachdem  die  Wöchnerin  das  Bett  verlassen  hat,
darf  sie  sich  zuerst  nur  schonend  bewegen  und  muß  den
größten  Theil  des  Tages  noch  ruhen.  Noch  während  der
nächsten  3  bis  4  Wochen  muß  sie  jede  schwere  Beschäftigung  meiden,
da  die  inneren  Geburtstheile  noch  nicht  genügend  zurückgebildet  find,
und  derartige  Anstrengungen  leicht  Blutungen,  Senkung  der  Gebärmuttier,
  Vorfall  der  Scheide  nach  sich  ziehen  können.  In  kalter  Jahreszeit,
  bei  rauher  Witterung  soll  sie,  wo  es  angehen  kann,  nicht
vor  4  bis  6  Wochen  das  Zimmer  verlassen.

S.  138.

Auch  bei  völligem  Wohlbefinden  pflegt  die  mit  dem  Thermometer
  meßbare  Körperwärme  während  der  ersten  5  bis  6  Tage
des  Wockenbetts  ein  wenig  höher  zu  sein,  als  zu  anderer  Zeit.  Die
meisten  Erkrankungen  der  Wöchnerinnen  aber  find  mit  einer  und
oft  sehr  bedeutenden  Steigerung  der  Körperwärme  —  Fieber
—  verbunden.  Deshalb  ist  die  Messung  der  Körperwärme
eines  der  sichersten  Mittel,  um  zu  bestimmen,  ob  eine  Wöchnerin
  gesund,  oder  krank  sei,  und  der  Hebamme,  wenn  sie  im
Besitze  eines  Thermometers  ist,  dringend  zu  empfehlen,  in  den  ersten
  Tagen  bei  ihren  Besuchen  regelmäßig  die  Körperwärme
  zu  messen.  Unbedingt  muß  dies  geschehen  nach  einem
Frostanfalle  und  überhaupt,  wenn  Störungen  im  Befinden
der  Wöchnerin  sich  zeigen.  Findet  die  Hebamme  die  Körperwärme
regelwidrig  hoch  (38/8  Grad  und  darüber  nach  dem  Celfius'schen
Thermometer)  in  der  Achselhöhle,  so  muß  sie  auf  die  Herbeirufung
eines  Arztes  dringen,  auch  wenn  sie  sonst  kein  Zeichen  von  Krankheit
entdecken  kann.  Um  die  Körperwärme  in  der  Achselhöhle  zu  messen,
muß  diese  zuvor  von  Schweiß  gereinigt  und  abgetrocknet  werden.
Gut  ist  es,  wenn  sie  darnach  vor  der  Einlegung  des  Thermometers
einige  Zeit  geschlossen  bleibt.  Nachdem  die  Hebamme  dann  das
Thermometer  in  ihrer  Hand  etwas  erwärmt  hat,  legt  sie  es  tief  in
die  Achselhöhle  ein  und  erhält  es  in  seiner  Lage,  indem  sie  den  im
Ellenbogengelenke  gebeugten  Arm  fest  an  die  Brustwand  drückt.  Sie
muß  darauf  achten,  daß  die  Kugel  des  Instrumentes  von  den  Wänden
  der  Achselhöhle  völlig  umschlossen  sei,  und  von  Zeit  zu  Zeit  nach-
        <pb n="122" />
        —  109  —

sehen,  ob  es  gut  und  unverrückt  liege.  Bei  unruhigen  Kranken  muß
sie  es  selbst  halten.  Im  Anfange  steigt  das  Quecksilber  in  der  Röhre
schneller,  als  gegen  das  Ende  der  Messung,  und  um  so  schneller,  je
höher  das  Fieber  ist.  Unter  10  Minuten  erreicht  es  jedoch  nicht
seinen  höchsten  Stand  und  gewöhnlich  erst  nach  15  und  oft  erst  nach
20  Minuten  und  darüber.  Die  Hebamme  darf  das  Thermometer
nicht  eher  entfernen,  als  nachdem  mehre  Minuten  lang  kein  Steigen
des  Quecksilbers  mehr  zu  bemerken  war.

Drittes  Kapitel.
Von  den  regelmätigen  Kebe###inker###en  bes  nenseberenen  Kindes.

S.  139.

Ein  neugeborenes  Kind  schläft,  wenn  es  sich  wohl  befindet,
den  größten  Theil  des  Tages.  Nur  alle  4  bis  5  Stunden,  oder
selbst  nach  längerer  Zwischenzeit,  wird  es  durch  den  Hunger  geweckt
und  giebt  durch  Schreien  sein  Verlangen  kund,  um,  sobald  es  befriedigt
  ist,  wieder  einzuschlafen.  Nach  2  bis  3  Tagen  aber  schon
wird  das  Nahrungsbedürfniß  lebhafter  und  meldet  sich  häufiger;
allmalich  werden  dann  auch  die  Zeiten  des  Wachens  länger.

S.  140.

Gewöhnlich  läßt  das  Kind  schon  bald  nach  der  Geburt  seinen
Urin,  wenn  es  nicht  etwa,  was  nach  langsamen  und  schweren  Geburten
  der  Fall  zu  sein  pflegt,  mit  entleerter  Blase  zur  Welt  kam.
Bei  genügender  Nahrungsaufnahme  läßt  es  im  Ganzen  viel  Harn,
zwar  wenig  zur  Zeit,  aber  sehr  oft.  Der  Harn  ist  in  den  ersten
Monaten  bei  gesunden  Kindern  in  der  Regel  fast  wasserhell  und  geruchlos
  und  färbt  die  Mindeln  nicht.

Später,  d.  h.  gewöhnlich  erst  nach  12  Stunden,  erfolgt  die
erste  Ausleerung  durch  den  Darm.  In  den  ersten  3  Tagen
wird  nur  das  während  des  Fruchtlebens  im  Darme  angesammelte
Kindespech,  eine  zähe,  Anfangs  schwärzliche,  später  bräunlich=  grüne
        <pb n="123" />
        —  110  —

Masse  entleert.  Vom  4.  Tage  ab  bekommen  die  Ausleerungen  allmaͤlich
  ihre  regelmäßige  gelbe  Farbe.  In  der  Regel  hat  das  Kind
in  24  Stunden  3  bis  4  Ausleerungen.

F.  141.

Der  am  Kinde  hängende  Nabelschnurrest  wird  sehr  bald  welk
und  trocknet  darnach  in  Folge  der  Berührung  mit  dem  warmen  Kindeskörper
  von  der  Spitze  her  ein.  Die  Bertrocknung  schreitet  bis  zu
dem  Hautwulste  des  Nabels  vor,  von  dem  der  vertrocknete  schwärzliche
  Strang  sich  gewöhnlich  am  4.  bis  5.  Tage  ablöst.  Dicke,  sulzreiche
  Nabelschnüre  werden  meistens  unter  lebhafterer  Röthung  des
Hautwulstes  durch  eine  geringe  Eiterung  abgestoßen,  während  diese
bei  sulzarmen,  dünnen  Nabelschnüren  häufig  fehlt.  Nach  dem  Absalle
  des  Nabelschnurrestes  bleibt  eine  trichterförmig  vermieste  Wunde,
die  in  der  Regel  schon  am  10.  bis  12.  Tage  vollständig  vernarbt  ist.

S.  142.

War  das  Kind  bei  dem  ersten  Bade  nicht  völlig  von  dem  noch
anhaftenden  Kindesschleime  befreit,  so  trocknet  dieser  auf  dem
Körper  ein  und  wird  vom  2.  bis  3.  Tage  an  mit  der  Oberhaut
in  kleinen  Schuppen  oder  Blättchen  abgestoßen.  Sonst  findet
in  der  Regel  keine  merkliche  Abschuppung  statt.

Nicht  selten  bekommt  die  Haut  des  Kindes  nach  einigen  Tagen
eine  gelbliche  Färbung,  ohne  daß  das  Wohlsein  gestört  ist.

In  den  ersten  Lebenstagen  pflegt  das  Kind  eiwas  an  Gewicht
zu  verlieren,  da  es  weniger  zu  sich  nimmt,  als  es  entleert.  Bei  guter
  Pflege  und  Ernährung  aber  witt  schon  mit  dem  3.  bis  4.  Tage
wieder  eine  Gewichszunahme  ein.
        <pb n="124" />
        —  111  —

Viertes  Kapitel.
Voen  der  Pe  des  nengeberenen  Aindes.

8.  143.

Dem  Kinde  muß  von  Anfang  an  ein  besonderes  Lager  neben
dem  der  Mutter  bereitet  werden;  ein  kleines  Bett  ist  einer  Wiege
vorzuziehen.  Der  Mutter  soll  es  nur  vorfbergehend,  wie  zum  Zwecke
des  Stillens,  und  nur,  wenn  sie  wacht,  ins  Bett  gegeben  werden.
niemals  bei  Nacht,  da  sie  alsdann  Gefahr  läuft,  ihr  Kind  im  Schlafe
zu  erdrücken.  Ueberhaupt  ist,  wenigstens  wenn  die  Muteer  nicht  sehr
reinlich  und  vorsichtig  ist,  ein  unnöthig  langes  Liegen  des  Kindes  bei
ihr  im  Bette  nicht  wünschenswerth,  da  nur  zu  leicht  etwas  von  dem
Wochenslusse  an  die  Augen  desselben  gelangt  und  Entzündung  hervorrust.
  Es  empfiehlt  sich,  eine  nicht  zu  heiße  und  sicher  verschlossene
Wärmslasche,  mit  Windeln  umwickelt,  zu  den  Füßen  des  Kindes  ins
Bett  zu  legen,  theils  um  immer  einen  Vorrath  warmer  Wäsche  zum
Wechseln  zu  haben,  theils  um  das  Lager  warm  zu  erhalien  während
der  Zeit,  daß  das  Kind  herausgenommen  ist.  Immer  muß  das
Kind  auf  der  Seite  liegen,  damit,  wenn  es  Milch  ausbricht,
diese  seitwärts  aus  dem  Munde  fließen  kann,  und  es  nicht  daran
erstick.  Wenn,  wie  es  häufig  geschieht,  über  den  Kopf  des  Kindes
zum  Schugze  ein  Tuch  gebreitet  wird,  so  muß  man  darauf  sehen,
daß  das  Gesicht  frei  bleibe,  und  die  Luft  offenen  Zugang  zu  Mund
und  Nase  behalte.

S.  144.

Reinlichkeit  ist  ein  Haupterforderniß  für  das  Gedeihen  des
Kindes.  So  oft  es  aus  seinem  Schlase  erwacht,  muß  man  daher
nachsehen,  ob  es  sich  verunreinigt  hat  und,  wenn  dies  der  Fall  ist,
es  waschen  und  in  reine  Windeln  trocken  legen.  Außerdem  muß  das
Kind  einmal  täglich  durch  die  Hebamme  warm  gebadet  werden.  Nach
jedem  Bade  wickelt  sie  den  Nabelschnurrest  in  ein  neues  Läppchen,
muß  sich  aber  hüten,  ihn  zu  zerren,  weil  er  leicht  abreißen  könnte.
Ist  er  abgefallen,  so  legt  sie  ein  trockenes,  oder  mit  reinem,  frischem
        <pb n="125" />
        —  112  —

Oele  oder  Fett  bestrichenes  Läppchen  auf  den  Nabel,  bis  dieser  völlig
geheilt  ist;  darnach  kann  auch  die  Nabelbinde  weggelassen  werden.

Mit  besonderer  Sorgfalt  muß  die  Hebamme  zu  verhindern  suchen,
daß  etwas  von  dem  Wochenflusse  an  die  Augen  des  Kindes  gelange
(#.  o.  8.  14  3.).  Nach  jeder  Beschäftigung  mit  der  Mutter  wasche  sie
selbst  daher  ihre  Hände  sorgfältig  mit  Seifenwasser,  bevor  sie  das
Kind  berührt,  und  halte  auch  die  Mutter  dazu  an,  daß  sie  dies  thue,
ehe  sie  das  Kind  an  die  Brust  legt.

So  oft  das  Kind  gesogen  hat  muß  ihm  der  Mund  mit
einem  in  kaltes  Wasser  oder  eine  Mischung  von  Wasser
und  etwas  Wein  getauchten  Läppchen  gereinigt  werden.

8.  145.

Die  Milch  einer  gesunden  Mutter  ist  die  geeignetste  Rahrung
für  das  Kind.  Im  Anfange  legt  man  das  Kind  an,  so  oft
es  Hunger  zeigt;  doch  muß  man  es  bald  an  eine  bestimmte
Ordnung  in  der  Zeit  des  Trinkens  gewöhnen.  Hat  die
Mutter  genügend  Milch,  so  soll  das  Kind,  nachdem  es  sich  satt  getrunken
  hat,  nie  vor  Ablauf  von  2  bis  3  Stunden  wieder  angelegt
  werden.  Die  Unruhe  und  das  Schreien  des  Kindes  ist  keineswegs
  immer  ein  Zeichen  des  Hungers;  durch  ein  zu  häufiges  Anlegen
wird  im  Gegentheile  die  Verdauung  gestört,  und  die  Unruhe  vermehrt.
Dem  Kinde  zu  seiner  Beruhigung  ein  Saugläppchen  in  den  Mund
zu  geben,  ist  schädlich  und  durchaus  nicht  zu  dulden.  Hat  die  Mutter
  eine  heftige  Gemüthsbewegung  gehabt,  so  darf  das  Kind  nie
gleich  darnach  angelegt  werden,  weil  die  Milch  ihm  schaden  würde.
Vielmehr  muß  die  in  den  Brüsten  angesammelte  Milch  vorher  durch
ein  Saugglas  abgezogen  werden.

Daß  ein  Kind  seine  hinreichende  Nahrung  bekommt,  erkennt
  man  daran,  daß  es  ruhig  ist,  die  Brust  nicht  zu  oft  begehrt
und  gut  gedeiht,  daß  es  sich  oft  naß  macht,  täglich  mehre  Male
Oeffnung  hat,  sich  gelegentlich  auch  wohl  bespeit,  nachdem  es  sich
satt  getrunken.  Ein  Kind,  welches  nicht  seine  gehörige  Nahrung
bekommt,  wird  unruhig,  welk,  beschmutzt  sich  selten  und  macht  sich
selten  naß.  Besonders  bei  schwachen  Kindern  hat  eine  Hebamme
sorgfältig  auf  diese  Zeichen  zu  achten.  Solche  Kinder,  zumal  früh-
        <pb n="126" />
        —  113  —

geborene,  haben  oft  eine  so  große  Neigung  zum  Schlase,  daß  der
Hunger  sie  nicht  weckt,  daß  sie  fast  verhungern  können,  ohne  Unruhe
zu  zeigen,  und  plötzlich  unter  Krämpfen  sterben.  Deshalb  müussen
schwache  Kinder  alle  3  bis  4  Stunden  geweckt  und  an  die  Brust  gelegt
  werden.  Sind  sie  zu  schwach  zum  Saugen,  so  muß  man  ihnen
die  aus  der  Mutterbrust  mit  einem  Saugglase  abgezogene  Micch,
oder  verdünnte  Kuhmilch  mit  einem  Löffel  einflößen,  bis  sie  kräftiger
werden.

Eine  Mutter,  die  ihr  Kind  nährt,  wird  es  in  der  Regel  schon
bald  merken,  wenn  sie  dem  Kinde  nicht  hinreichende  Nahrung  zu  bieten
  hat,  und  diese  Besorgniß  aussprechen.  Dagegen  ist  eine  Amme
oft  geneigt,  es  zu  verschweigen,  wohl  gar  eine  Täuschung  zu  versuchen,
  indem  sic  die  Windeln  des  Kindes  durch  Wasser  anfeuchtet.
Desbalb  bedarf  sie  einer  sorgfältigeren  Ueberwachung.  Wenn  man
sich  neben  sie  stellt,  während  sie  dem  Kinde  die  Brust  giebt,  so  hör
man  leicht,  ob  dieses  wirklich  forrdauernd  Milch  schluckt,  oder  vielleicht
  nach  wenigen  Zügen  sich  durch  Saugen  an  der  leeren  Warze
vergeblich  abmüht,  bis  es  ermüdet  einschläft,  um  nach  kurzer  Zeit
durch  den  Hunger  wieder  geweckt  zu  werden.  War  das  Kind  seit
mehren  Stunden  nicht  angelegt,  und  bleiben  trotzdem  die  Brüste  der
Amme  schlaff.  so  ist  man  sicher,  daß  fie  nicht  genügend  Milch  absondert.


S.  146.

Kann,  oder  will  eine  Mutter  ihr  Kind  nicht  stillen,  so  muß  man
zwischen  einer  Amme  und  künstlicher  Auffütterung  wählen.  Die
Entscheidung  darüber  wird  am  besten  dem  Arzte  überlassen,  der  die
besonderen  Verhälmisse  zu  würdigen  weiß;  der  Hebamme  steht  sie
nicht  zu.  Eben  so  wenig  darf  sie  die  Auswahl  einer  Amme  allein
Übernehmen,  sondern  muß  darauf  dringen,  daß  dieses  schwierige  Geschäft
  einem  Arzte  übertragen  werde.

S.  147.

Das  Auffüttern  des  Kindes  ohne  Mutter=  und  Ammenmilch
  erfordert  große  Sorgfalt  und  gelingt  selbst  dabei  nicht  immer.
Im  Allgemeinen  ist  eine  verdünnte  Kuhmilch  für  das  erste  Lebens-Preußisches

  Hebammen-Lehrbuch.  K.
        <pb n="127" />
        —  114  —

jahr  die  zweckmäßigste  Nahrung.  Am  besten  ist  die  Milch  von  Kühen,
die  auf  der  freien  Weide  sind,  wenn  man  sie  hinreichend  of!,  d.  h.
täglich  dreimal,  frisch  bekommen  kann.  Nur  in  der  ersten  Zeit,  nachdem
  die  Kühe  aus  dem  Stalle  auf  die  Weide  gekommen  sind,  ist
ihre  Milch,  die  sogenannte  Grasmilch,  den  Kindern  schädlich.  In
größeren  Städten  muß  man  sich  in  der  Regel  mit  der  Milch  von
Seallkühen  begnügen.  Man  sucht  dann  solche  aus,  die  mil  trockenem
Heu  und  Trebern  gefüttert  werden,  während  man  solche  vermeidet,
die  Kohl,  Rüben  u.  s.  w.,  oder  gar  Schlempe  zum  Futter  bekommen.
Läßt  es  sich  einrichten,  so  nimmt  man  gern  die  Milch  von  einer  und
derselben  frisch  milchenden  Kuh.  Man  verdünnt  die  rohe  Milch  mit
heißem  Wasser,  oder  einer  dünnen  Abkochung  von  Arrow-Root
(1  Theelöffel  Arrow-Root  auf  4  Tassen  Wasser)  l.  u.  8.  401.)
Nur  wenn  man  sie  nicht  oft  genug  frisch  erhält,  oder  wenn  sie  den
Kindern  nicht  zu  bekommen  scheint,  giebt  man  die  Milch  gekocht.  In
den  ersten  4  Wochen  nimmt  man  zwei  Theile  Wasser  auf  einen
Theil  Milch,  später  setzt  man  in  dem  Maaße,  als  das  Nahrungsbedürfniß
  des  Kindes  wächst,  allmälich  weniger  Wasser  zu.  Die
nöthige  Süßung  der  so  verdünnten  Milch  wird  am  besten  durch  Milchzucker
  bewirkt,  von  dem  man  eine  Messerspitze  zu  einer  Tasse  Milch
hinzufügt.  Man  giebt  dem  Kinde  diese  Mischung  aus  einer  Saugflasche,
  deren  Mundstück  aus  Elfenbein  oder  schwarzem  (nicht  vulcanisirtem)
  Gummi  angeferiigt  ist,  so  warm,  daß  man  die  damit  gefüllte
  Flasche  am  Auge  leiden  kann.  Um  die  Abkühlung  während
des  Saugens  zu  verhindern,  ist  es  gut,  die  Flasche  mit  einem  wollenen
  Tuche,  Flanell  oder  dergleichen  zu  umwickeln.  Die  Mischung
muß  für  den  jedesmaligen  Gebrauch  frisch  bereitet  werden;  was  übrig
bleibt,  wird  weggegossen.  Nach  dem  Gebrauche  muß  man  Flasche
und  Saugstöpfel  sofort  auswaschen  und  längere  Zeit  in  einem  Gefäße
  mit  reinem  Wasser  liegen  lassen.  Auch  bei  dieser  Ernährungsweise
  ist  das  Kind  möglichst  früh  an  eine  regelmäßige  Ordnung  zu
gewöhnen.  Sehr  wohlthätig  ist  es  ferner  für  ein  solches  Kind,  wenn
es  täglich  ein  lauwarmes  Bad  bekommt.  Wird  die  Milch  von  dem
Künde  nicht  vertragen,  so  ist  ein  Arzt  herbeizurufen.  Bis  zu  dessen  Ankunft
  kann  dem  Kinde,  wenn  man  keine  andere  Milch  beschaffen  kann,
etwas  Taubenbrühe  gegeben  werden.
        <pb n="128" />
        Dritter  Theil.

Von  dem  regelwidrigen  Verlaufe  der  Schwangerschaft,
der  Geburt  und  des  Wochenbetts.

Erster  Abschnitt.
Von  dem  regelwidrigen  Verlaufe  der  Schwangerschaft.

g.  148.

Frauen  sind  im  schwangeren  Zustande  zu  manchen  Erkrankungen
geneigt,  welche  mit  den  Entwickelungsvorgängen  in  der  Schwangerschaft
  zusammenhängend,  durch  diese  veranlaßt,  oder  wenigstens  begünstigt
  werden,  oder  auf  Störungen  derselben  beruhen,  oder  welche
durch  ihr  Vorkommen  bei  Schwangeren  eine  besondere  Bedentung  erlangen.
  Diese  müssen  der  Hebamme  bekannt  sein.  Sie  wird  alsdann
  in  manchen  Fällen  durch  einen  zur  rechten  Zeit  gegebenen  Rath
Schlimmeres  verhüten  können.  In  anderen  Fällen  ist  sie  verpflichter,
bis  der  herbeigerufene  Arzt  zur  Stelle  ist,  die  erste  wirksame  Hülfe
selbst  zu  leisten.
        <pb n="129" />
        —  116  —

Erstes  Kapitel.

Von  den  fehlerhasten  Kasen  der  Gebirmutter  und  der  Mutterscheide
in  der  Schwengerschaft.

1.  Von  der  Zurückbeugung  der  Gebärmutter.

8.  149.

Unter  Zurückbeugung  versteht  man  diejenige  fehlerhafte  Lage
der  Gebärmuttier,  bei  welcher  der  Grund  derselben  nach  hinten
in  die  Kreuzbeinhöhlung  zurückgesunken,  und  der  Scheidentheil
  nach  vorn  gegen  die  Schooßfuge  emporgestiegen  ist.
Gewöhnlich  ist  damit  eine  Knickung  in  der  Gegend  des  inneren  Muttermundes
  verbunden,  so  daß  der  gegen  die  Schooßfuge  angedrängte
Scheidentheil  abwärts  gerichtet  ist,  und  der  äußere  Muttermund  nach
unten  sieht.  Bisweilen  fehlt  aber  auch  diese  Knickung,  und  der  Scheidentheil
  steht  alsdann  sehr  hoch  am  oberen  Rande  der  Schooßfuge.
Eine  solche  Abweichung  der  Lage  kann  natürlich  nur  in  den  ersten
3  bis  4  Monaten  der  Schwangerschaft  vorkommen,  so  lange  die  Gebärmutter
  noch  in  dem  kleinen  Becken  verweilt.  Selten  aber  entsteht
sie  plötzlich  durch  eine  von  außen  einwirkende  Gewalt,  z.  B.  einen
Fall,  oder  einen  Stoß  gegen  den  Unterleib,  oder  durch  den  Druck
der  Bauchpresse  beim  Heben,  Bücken  u.  s.  w.  Häufiger  bestand  schon
vor  der  Schwangerschaft  ein  gewisser  Grad  von  Zurückbeugung  der
Gebärmutter,  oder  wenigstens  eine  Senkung  derselben  mit  Rückwärtsneigung
  des  Grundes,  dessen  Aufsteigen  alsdann  durch  den  überhangenden
  Vorberg  verhindert  wurde.

Nur  wenn  die  Zurückbeugung  der  schwangeren  Gebärmutter
plötzlich  durch  die  Einwirkung  einer  äußeren  Gewalt  zu
Stande  kommt,  ist  schon  der  Eintritt  der  Lageveränderung  mit  einem
Gefühle  von  schmerzhafter  Zerrung  und  Abwärtsdrängen
im  Becken  verbunden.  In  der  Regel  aber  geben  sich  die  störenden
Wirkungen  erst  allmälich  zu  erkennen,  in  dem  Maaße,  als  die  an
Umfang  zunehmende  Gebärmutter  im  Becken  sich  einzuklemmen
und  Harnröhre  und  Mastdarm  zusammenzudrücken  beginnt.
        <pb n="130" />
        —  117  —

Das  Harnlassen  wird  immer  schwieriger,  zuletzt  ganz  unmöglich;  der
Stuhl  ist  angehalten;  dazu  gesellen  sich  drängende,  wehenartige  Schmerzen.
  Bisweilen  tritt  schon,  ehe  die  Zeichen  einer  Einklemmung  sich  bemerklich
  gemacht  haben,  eine  Blutung  aus  der  Gebärmutter  ein,
und  es  erfolgt  eine  unzeitige  Geburt.  Kommt  es  aber  zur  Einklemmung,
  und  wird  die  Gebärmutter  dann  nicht  bald  aus  ihrer  fehlerhaften
  Lage  befreit,  so  geräth  die  Schwangere  durch  die  Verhaltung
  des  Urins  und  die  unvermeidlich  sich  ausbildende  Entzündung
  im  Unterleibe  in  die  größte  Lebensgefahr.

F.  150.

Meistens  wird  die  Hebamme  erst  gerufen,  wenn  die  Schwangere
nicht  mehr  vermögend  ist,  ihren  Harn  zu  lassen.  Bei  jeder  Harnverhaltung
  in  den  ersten  3  bis  4  Monaten  der  Schwangerschaft
  muß  die  Hebamme  zunächst  an  eine  Zurückbengung
  der  Gebärmutter  als  Ursache  denken.  Bei  der  äußeren
Untersuchung  fühlt  sie  über  den  Schambeinen  die  ausgedehnte  und
schmerzhafte  Harnblase,  die  bis  zum  Nabel  und  höher  hinauf  reichen
kann.  Oft  ist  auch  der  ganze  Leib  in  Folge  der  Stuhlverhaltung
und  Luftansammlung  in  den  Gedärmen  aufgetrieben  und  empfindlich.
Bei  der  inneren  Untersuchung  findet  sie  bisweilen  den  Scheidentheil
so  hoch  emporgewichen,  daß  sie  nur  eben  den  Muttermund  an  dem
oberen  Schooßfugenrande  erreichen  kann.  Gewöhnlich  aber  stößt  der
Finger  dicht  hinter  der  Schooßfuge  auf  den  in  Folge  der  Schwangerschaft
  verdickten  und  aufgelockerten  Scheidentheil  mit  abwärts  gerichtetem
  Muttermunde  und  kann  von  ihm  aus  den  nach  hinten  abgebogenen,
  vergrößerten  Gebärmutterkörper  verfolgen,  welcher  die  Aushöhlung
  des  Kreuzbeins  füllt  und  die  hintere  Scheidenwand  vorgedrängt
hat.  Der  Grund  der  Gebärmutter  pflegt  dabei  tiefer  zu  stehen,  als
der  äußere  Muttermund.

Freilich  ist  der  Befund  dem  zuletzt  genannten  fast  gleich,  wenn
die  Gebärmutter  durch  eine  in  der  Kreuzbeinhöhlung  hinter  der  Scheide
gelegene  Geschwulst  nach  vorn  in  die  Höhe  gedrängt  ist.  Man  kann
aber  alsdann,  wenn  die  Bauchdecken  nicht  zu  sehr  gespannt  sind,
äußerlich  den  Grund  der  Gebärmutier  Über  den  Schambeinen  fühlen.
Indessen  hat  diese  Unterscheidung  für  die  Hebamme  keinen  so  großen
        <pb n="131" />
        —  118  —

Werth,  da  Harnroͤhre  und  Mastdarm  hier  in  gleicher  Weise  zusammengedrückt
  werden,  und  die  Hebamme  in  beiden  Fällen  dasselbe  Verfahren
  beobachten  muß.

S.  151.

Sobald  die  Hebamme  das  Uebel  erkannt  hat,  muß  sie  schleunigst
  einen  Arzt  rufen  lassen.  In  der  Zwischenzeit  bis  zu
seiner  Ankunft  versuche  sie  vorsichtig,  der  Kranken  mit  dem  Katheter
  den  Harn  abzunehmen.  Die  Einführung  des  Katheters
kann  durch  die  Verzerrung  der  Harnröhre  sehr  erschwert  sein  (s.  u.
8.  406.).  Darnach  lasse  sie  die  Schwangere  ruhig  auf  der  Seite
liegen  und  untersage  ihr  alles  Drängen.  Ob  ein  Kloystier  zu  setzen
sei,  bleibt  der  Entscheidung  des  Arztes  vorbehalten.

g  152.

Weiß  die  Hebamme  von  einer  früheren  Untersuchung  her,  daß
eine  Frau  an  einer  Rückwärtsbeugung  oder  Senkung  der  Gebärmutter
  leidet,  so  muß  sie  ihr  beim  Eintritte  einer  Schwangerschaft  den
Rath  geben,  sich  an  einen  Arzt  zu  wenden,  jedenfalls  sich  ruhig  zu
verhalten,  körperliche  Anstrengungen,  und  namentlich  auch  längeres
Stehen  zu  vermeiden;  sobald  unangenehme  Empfindungen  im  Becken
auftreten,  sich  wenigstens  eine  Zeit  lang  niederzulegen,  am  besten  auf
die  eine  oder  die  andere  Seile,  und  für  eine  regelmäßige  Harn=  und
Stuhlentleerung  zu  sorgen.  Auf  diese  Weise  läßt  sich  oft  einer  wirklichen
  Einklemmung  der  Gebärmutter  vorbeugen.

2.  Von  dem  Vorfalle  der  Gebärmutter  und  der
Mutterscheide.

S.  153.

Der  Vorfall  der  Gebärmutter  und  der  Mutterscheide
ist  eine  häufige  Krankheit,  besonders  bei  Frauen  der  arbeitenden  Klasse.
Entweder  senkt  sich  zuerst  die  Gebärmutter  herab  und  stülpt  die  Scheide
ein,  oder  es  fällt  zuerst  die  Scheide,  am  häufigsten  die  vordere  Wand
derselben,  vor  und  zieht  die  Gebärmutier  nach  sich.  Das  Uebel
        <pb n="132" />
        —  119  —

nimmt  gewöhnlich  mit  der  Dauer  seines  Bestehens  zu.  Anfangs
bleiben  die  herabgetretenen  Theile  noch  innerhalb  der  Beckenhöhle.
Späeer  drängen  sie  sich  in  aufrechter  Stellung  zum  Theil  durch  die
Schamspalte  hervor,  ziehen  sich  aber  meist  in  der  Rückenlage  von
selbst  wieder  zurück.  Selten  erreicht  der  Vorfall  einen  solchen  Grad,
daß  die  ganze  Gebärmutter  in  der  umgestülpten  Scheide  vor  den
dußeren  Geschlechtsiheilen  liegt.  Wenn  die  Theile  so  längere  Zeit
der  Einwirkung  der  Luft  ausgesetzt  waren,  so  verlieren  die  Wände
der  Scheide  allmälich  ihre  Querrunzeln,  ihre  Haut  wird  weißlich,
trocken,  lederartig,  während  auf  den  Mutiermundslippen  in  Folge
der  beständigen  Reibung  durch  die  Schenkel  und  Kleidungsstücke  und
der  Benässung  mit  Urin  Geschwüre  entstehen.  Oefters  ist  ein  Theil
der  Harnblase  in  der  umgestülpten  Scheide  mit  herabgezerrt,  wodurch
  bedeutende  Harnbeschwerden  verursacht  werden.  Seltener  ist  die
ausgestülpte  vordere  Wand  des  Mastdarms  mit  in  dem  Vorfalle
enthalten.

S.  154.

Die  meisten  Vorfälle  stammen  aus  der  Zeit  des  Wochenbetts,
  wo  die  Schwere  der  noch  vergrößerten  Gebärmutier  und  die
Erschlaffung  ihrer  Befestigungen,  der  Gebärmutterbänder  und  der
Scheide,  die  Entstehung  begünstigen,  zumal  wenn  durch  einen  unvereinigt
  gebliebenen  Dammriß  die  hintere  Scheidenwand  ihre  Siütze
verloren  hat.  Wenn  unter  solchen  Umständen  die  Frau  zu  früh  das
Bett  verläßt,  sich  nicht  gehörig  schont,  schwere  häusliche  Arbeiten  verrichtet
  u.  s.  w.,  so  entsteht  gewöhnlich  zunächst  nur  eine  Senkung,
die  aber  allmälich  bei  körperlichen  Anstrengungen,  in  neuen  Wochenbetten,
  bei  Anfällen  von  Husten  oder  Erbrechen  zunimmt  und  sich
endlich  bis  zu  einem  völligen  Vorfalle  steigert.  Selten  entsteht
im  Wochenbette  der  Vorfall  plötzlich  bei  einer  heftigen  Thärigkeit
  der  Bauchpresse,  oder  einer  starken  Erschürerung  des  Körpers
durch  einen  Fall  oder  Sprung.

F.  155.

Die  Erkenntiniß  eines  Vorfalls  ist  in  der  Regel  nicht
schwierig.  Beim  Vorfalle  der  Scheide  findet  die  Hebamme,  daß  die
        <pb n="133" />
        —  120  —

vordere  oder  die  hintere  Wand  derselben,  oder  seltener  beide  Wände,
faltig  herabhaͤngen  und  sich  besonders  in  aufrechter  Körperstellung,
oder  wenn  man  die  Frauen  stark  nach  unten  pressen  läßt,  durch  die
Schamspalie  vordrängen.  Sind  beide  Scheidenwände  vorgefallen,  so
ist  damit  immer  eine  Senkung  oder  ein  Vorfall  der  Gebärmutter  verbunden.
  Von  Geschwülsten,  die  aus  dem  Muttermunde  hervortreten
und  die  bis  zum  Scheideneingange,  oder  selbst  bis  in  die  Schamspalte
herabreichen  können,  wie  Polypen,  oder  von  einer  Umslülpung  der
Gebärmutier  (s.  u.  §.  349.)  unterscheidet  die  Hebamme  den  Vorfall
der  Gebärmutter  dadurch,  daß  bei  diesem  der  Muttermund  sich  am
unteren  Ende  der  Geschwulst  befindet  und  hier  gefühlt  oder  gesehen
werden  kann,  und  daß  sie  wegen  der  gleichzeitigen  Umstülpung  der
Scheide,  je  vollständiger  der  Vorfall  ist,  um  so  weniger  tief  den  Finger
  neben  der  Geschwulst  in  das  Becken  hinauf  vorschieben  kann.

8.  156.

Die  Behandlung  eines  Vorfalls  ist  nicht  Sache  der
Hebamme,  sondern  muß  überall  dem  Arzte  überlassen  bleiben.
Nur  wenn  plötzlich,  bei  einer  heftigen  Anstrengung  oder  Erschütterung
  des  Körpers,  die  Gebärmutter  durch  die  Schamspalte
vorgefallen  wäre,  und  ärztliche  Hülse  nicht  schnell  zur  Stelle  sein
könnte,  soll  sie  versuchen  die  Gebärmutter  vorsichtig  zurückzuschieben,
  ehe  sie  anschwillt.  Zu  dem  Ende  gebe  sie  der  Frau,
nachdem  die  Harnblase  und  nöthigenfalls  auch  der  Mastdarm  entleert
sind,  eine  Rückenlage  mit  erhöhtem  Steiße  und  etwas  angezogenen
Schenkeln,  umfasse  die  Gebärmutter  mit  den  Spitzen  der  beölten  Finger
  und  schiebe  sie  langsam  in  die  Scheide  zurück  und  in  der  Richtung
  der  Mittellinie  des  Beckens  in  die  Höhe.  Nachdem  die  Gebärmutter
  zurückgebracht  ist,  muß  die  Frau  bis  zur  Ankunft  des  Arztes
slach  liegen  bleiben  und  sich  jeder  heftigen  Bewegung  und  namentlich
alles  Drängens  und  Pressens  sorgfältig  enthalten.

S.  157.

Wird  eine  Frau,  die  an  einem  Vorfalle  der  Gebärmutter
  leidet,  schwanger,  so  pflegt  derselbe,  wenn  er  nicht  bedeutend
ist,  bei  einem  zweckmäßigen  und  ruhigen  Verhalten  der  Schwangeren
        <pb n="134" />
        —  121  —

nach  dem  3.  Monate  zurück  zu  gehen,  indem  die  Gebaͤrmutter
allmälich  aus  dem  kleinem  Becken.  in  welchem  sie  wegen  ihrer  Größe
nicht  mehr  Platz  findet,  empocsteigt.  Bisweilen  aber  bleibt  die
Gebärmutter  auch  nach  der  genannten  Zeit  im  kleinen  Becken,
klemmt  sich  hier  ein  und  ruft  Darn=  und  Stuhlbeschwerden.
Schmerzen  und  Drängen  im  Becken  hervor.  In  ruhiger  Rückenlage
pflegen  sich  jedoch  diese  Beschwerden  bald  wieder  zu  verlieren.  Die
Hebamme  muß  daher  jede  Schwangere,  welche  an  einem  Vorfalle
der  Gebärmutter  leidet,  ermahnen,  daß  sie  sich  aller  schweren  Arbeit
enthalte,  auch  nicht  anhaltend  stehe  oder  gebe,  und  daß  sie,  sobald
die  genannten  Beschwerden  sich  einstellen,  sich  zu  Bette  lege  und  das
Bett  nicht  eher  wieder  verlasse,  als  bis  die  Beschwerden  vollständig
gewichen  sind.  Behält  trotzdem  die  Gebärmutier  ihren  tiesen  Stand
im  Becken,  oder  iritt  sie  gar,  was  jedoch  nur  ußerst  selten  geschieht,
  theilweise  oder  ganz  durch  die  Schamspalte  bervor,
so  muß  schleunigst  ein  Arzt  herbeigerufen  werden.

F.  158.

Ein  Vorfall  der  Mutterscheide  allein  wird  in  der  Schwangerschaft
  gewöhnlich  noch  etwas  größer,  da  die  Scheidenwände  in  dieser
  Zeit  blutreicher  sind  und  an  Masse  zunehmen.  Erreichen  die
dadurch  veranlaßten  Beschwerden,  trotz  eines  ruhigen  Verhaltens  der
Schwangeren,  einen  höheren  Grad,  so  ist  auch  hier  ärztlicher  Beistand
  erforderlich.

3.  Von  den  Schieflagen  der  Gebärmutter.

Von  diesen  wird  unter  den  Regelwidrigkeiten  der  Geburt  die
Rede  sein.
        <pb n="135" />
        —  122  —

Zweites  Kapitel.
Von  den  Glutungen  aus  der  Gebärmutter  in  der  Schwangerschast.

1.  Von  den  Blutungen  aus  der  Gebärmutter  in  den  ersten
28  Wochen  der  Schwangerschaft  und  von  der  unzeitigen
Geburt.

S.  159.

Blutungen  aus  der  Gebärmutter  enistehen  in  dieser  Zeit
der  Schwangerschaft,  wenn  an  irgend  einer  Sielle  die  Adern,  durch
welche  das  Ei  mit  der  Innenfläche  der  Gebärmutter  zusammenhängt,
zerreißen.  Findet  diese  Abtrennung  des  Eies  am  unleren  Ende
desselben  in  der  Rähe  des  inneren  Mutiermundes  statt,  so  fließt  das
sich  ergießende  Blut  frei  nach  außen  ab  (äußere  Blutung).  Liegt
die  Trennungsstelle  höher,  so  kann  das  Blut  sich  zunächst  auf  oder
zwischen  den  Schichten  der  Siebhaut,  oder  zwischen  dieser  und  der
Zottenhaut  ansammeln  und  hier  gerinnen  (innere  Blutung),  und
wird  erst  später,  wenn  die  Abtrennung  des  Eies  bis  zum  inneren
Muttermunde  forigeschritten  ist,  ausgestoßen.

Am  häufigsten  treten  diese  Blutungen  in  dem  2.  bis  4.  Schwangerschaftsmonate
  ein.  Immer  ist  damit  die  Gefahr  einer  unzeitigen
  oder  Fehlgeburt  verbunden,  indem  entweder  die  Abtrennung
des  Eies  schon  eine  Wirkung  voraufgegangener  Wehen  ist,  oder  häufiger
  durch  die  Ablösung  des  Eies  Zusammenziehungen  der  Gebärmuner
hervorgerufen  werden.  Doch  kann  auch,  trotz  starker  und  wiederholter
Blutungen,  die  Schwangerschaft  ihr  gesetzmäßiges  Ende  erreichen.

Bei  einigen  Frauen  kehrt  das  Monatliche  während  der
Schwangerschaft  noch  ein  oder  mehre  Male  wieder;  indeß
ist  die  Blutung  gewöhnlich  schwächer,  als  sonst.  Sie  unterscheidet
sich  von  den  genannten  Blutungen  theils  und  hauptsächlich  durch  die
regelmäßige  Zeit  des  Eintrins,  theils  durch  die  stärkere  Beimengung
von  Schleim.  Immer  aber  ist  auch  hier,  zumal  bei  einem  unzweckmäßigen
  Verhalten  der  Schwangeren,  eine  theilweise  Ablösung  des
Eies  zu  fürchten,  die  zu  einer  Fehlgeburt  führen  kann.
        <pb n="136" />
        —  128  —

Sehr  selten  liegt  bei  einer  Schwangeren  die  Ursache  der  Blutung
in  einer  Krankheit  des  Mutterhalses,  wie  Krebs  oder  einem
Polypen  desselben.

Von  den  gleichfalls  in  der  Schwangerschaft  sehr  seltenen  Blutungen
  durch  Zerreißung  eines  Blutaderknotens  in  der  Scheide
oder  an  den  äußeren  Geschlechtstheilen  wird  später  unter  den
Regelwidrigkeiten  der  Geburt  die  Rede  sein.

S.  160.

Die  Zerreißung  der  Adern,  welche  das  Ei  mit  der  Gebärmutter
verbinden,  wird  gewöhnlich  durch  einen  verstärkten  Andrang  des
Blutes  zu  diesen  Theilen,  oder  durch  verfrühte  Zusammenziehungen
  der  Gebärmutter,  oder  durch  heftige  Erschütterungen
  des  Körpers  bewirkt.  Man  beobachtel  Bluiungen  aus
diesen  Ursachen  daher  am  häufigsten  bei  Krankheitszuständen  der
Gebärmutter,  namentlich  fehlerhaften  Lagen,  die  zu  einer  Einklemmung
  derselben  im  Becken  führen,  schleichenden  Entzündungen
u.  s.  w.,  oder  bei  Krankheiten  des  Eies,  in  Folge  deren  das
Ei  abstirbt,  oder  bei  sieberhaften  Erkrankungen  der  Schwangeren.
  Unter  den  äußeren  Schädlichkeiten,  welche  den  Eintritt
der  Blutung  begünstigen,  müssen  genannt  werden:  zu  häufige  oder
zu  ungestüme  Ausübung  des  Beischlafes,  anhaltendes  Stehen,  Anstrengungen
  der  Bauchpresse  beim  Heben,  Bücken  u.  s.  w.,  Erschütterungen
  des  Körpers  durch  einen  Fall,  Stoß,  Fahren  auf  holperigen
Wegen  u.  s.  w.  Ferner  rufen  heftige  Gemüthsbewegungen,  vorzugsweise
  Schreck,  oft  sehr  schnell  Blutung  und  Wehen  hervor.  Alle
Schädlichkeiten  wirken  besonders  nachtheilig  zu  denjenigen  Zeiten,  wo
das  Monatliche  hälte  wieder  erscheinen  sollen.

S.  161.

Oesters  gehen  dem  Eintritie  der  Blutung  unangenehme  Empfindungen
  im  Kreuze  und  ein  Gefühl  von  Schwere  und
Drängen  im  Becken  vorher.  Die  Art  der  Blutung  ist  verschieden.
  Bisweilen  findet  andauernd  ein  geringer  Blutverlust  statt.
In  anderen  Fällen  tritt  die  Blutung  absatzweise  mit  größerer  Heftigkeit
  auf.  Deutliche  Wehen  zeigen  sich  in  den  früheren  Schwanger-
        <pb n="137" />
        —  124  —

schafts-Monaten  immer  erst  nach  einiger  Dauer  der  Blutung  und  werden
gewöhnlich  nur  als  ein  dumpfes  Ziehen  im  Kreuze  und  nach  der  Schooßgegend
  zu,  selten  als  lebhaftere  Schmerzen  empfunden.  Kommt  es  zu
einer  unzeitigen  Gebum,  so  ist  die  Ausstoßung  des  Eies  bald  in  wenigen
  Stunden  vollendet,  bald  gehen  Tage,  ja  selbst  Wochen  darüber  hin.

Im  2.  bis  3.  Monate  wird  öfters  das  ganze,  von  der  Siebhaut
  umhüllte  Ei  auf  einmal  ausgestoßen.  Die  Frucht  war  alsdann
meist  schon  früher  abgestorben  und  hatte  sich  zum  größten  Theile,
oder  ganz  im  Fruchtwasser  aufgelöst.

Im  3.  bis  4.  Monate  platzt  das  Ei  gewöhnlich  beim  Durch.
gange  durch  den  unvollkommen  erweilerten  Muttermund,  und  die
kleine  Frucht  geht  unbemerkt  mit  dem  Fruchtwasser  ab.  Die  Gebärmuttier
  zieht  sich  alsdann  zusammen.  Der  untere  durch  den  Muttermund
  hervorgetretene  Theil  des  Eies  wird  von  dem  oberen  abgeschnürt
  und  fällt  ab.  Der  in  der  Gebärmutterhöhle  zurückgebliebene
Rest  wird  unter  wiederholten  Blutungen,  oft  erst  nach  eingetretener
Fäulniß  stückweise,  mit  der  Wochenreinigung  ausgeschieden.

Vom  4.  bis  7.  Monate  pflegen  die  Wehen  deutlicher,  schmerzhafter
  und  drängender  zu  sein  und  sind  meistens  schon  vor  dem  Eintritte
  der  Blutung  vorhanden.  Diese  ist  selten  bedentend  und  fehlt
oft  ganz.  Gewöhnlich  zerreißt  die  Spitze  des  Eies  im  Muttermunde,
es  fließt  das  Fruchiwasser  ab,  worauf  die  Frucht  geboren  wird.  Die
Ausstoßung  der  Nachgeburt  ist  häufig  verzögert.  Sie  kann  Wochen
und  selbst  Monate  lang  unter  Blutungen  und  stinkendem  Ausflusse
in  der  Gebärmutter  zurückgehalten  werden.

Wenn  nach  der  Zerstörung  der  Frucht  in  der  ersten  Schwangerschaftszeit,
  oder  nach  der  Austreibung  derselben  in  den  späteren  Monaten
  die  in  der  Gebärmutter  zurückgebliebenen  Eihüllen  nach  längerer
oder  kürzerer  Frist,  meist  unter  heftiger  Blutung,  ausgestoßen  werden,
  so  sind  sie  öfters  durch  das  zwischen  sie  ergossene  und  geronnene
  Blut  bis  zur  Unkenntlichkeit  verändert.  Solche  unförmliche,
fleiscige  Massen  werden  Blut=  oder  Fleischmolen  genannt.

Nach  dem  vollständigen  Abgange  des  Eies  hört  die
Blutung  gewöhnlich  sehr  bald  auf,  während  ein  schleimiger
Ausfluß,  ähnlich  der  gewöhnlichen  Wochenreinigung,  noch  einige  Tage
anzuhalten  pflegt.
        <pb n="138" />
        —  125  —

8.  162.

Wird  die  Hebamme  zu  einer  Frau  gerufen,  die  in  dieser  Schwangerschaftszeit
  von  einer  Blutung  befallen  ist,  so  muß  sie  sogleich  auf!
die  Herbeirufung  eines  Arztes  dringen,  da  seine  Hülfe,  wenn
er  auch  nicht  im  Stande  sein  sollie,  eine  unzeitige  Gebum  zu  verhi#-ten,
  doch  zur  Abwehr  der  mancherlei  damit  verbundenen  Gefahren
nothwendig  ist.  Bis  zur  Ankunft  des  Arztes  verfahre  die
Hebamme  auf  folgende  Weise:

Das  Erste,  wofür  sie  zu  sorgen  hat,  ist,  daß  die  Schwangere
sich  körperlich  und  geistig  durchaus  ruhig  verhalte,  selbst
wenn  sie  der  Meinung  wäre,  daß  die  Blutung  nur  eine  Wiederkehr
der  monatlichen  Reinigung  bedeute.  Die  Schwangere  muß  sich  daher
sogleich  zu  Bett  verfügen  und  in  demselben  eine  flache  Lage  mit  geschlossenen
  Schenkeln  beobachten,  überhaupt  sich  so  wenig  als  möglich
  bewegen,  da  jede  Bewegung  eine  Ablösung  der  Blutgerinnsel,
durch  welche  die  Oeffnungen  der  blutenden  Adern  geschlossen  werden,
bewirken  kann.  Zur  Befriedigung  ihrer  Bedürfnisse  muß  sie  sich  einer
Bettschüssel  bedienen  und  sich  dabei  durch  Andere  vorsichtig  aufheben
lassen.  Sie  darf  auch  nicht  viel  reden  und  muß  die  Sorge  für  ihren
Haushalt  Anderen  übertragen.

Neben  einer  ruhigen  Lage  ist  ein  kühles  Verhalten  zu  empfehlen.
  Federbetten  sind  daher  ein  unzweckmäßiges  Lager.  Am
besten  liegt  die  Schwangere  auf  einer  festen  Matratze;  ihre  Bedeckung
sei  leicht.  Das  Zimmer  werde  nur  mäßig  warm  gehalten,  und  für
eine  reine  Luft  in  demselben  gesorgt.  Alles,  was  die  Schwangere
genießt,  muß  kühl  sein;  im  schlimmsten  Falle  darf  sie  nur  Kaltes
zu  sich  nehmen.  Erhitzende  Speisen,  Gewürze,  Kaffee,  Thee,  Bier,
Wein,  oder  gar  Branntwein  sind  ihr  streng  zu  untersagen.

8.  163.

Nachdem  die  Hebamme  diese  für  alle  Fälle  gültigen  Anordnungen
  getroffen  hat,  schreitet  sie  nun  zu  einer  näheren  Untersuchung.


Zuerst  unterrichte  sie  sich  über  die  Menge  und  die  Beschaffenheit
  des  abgegangenen  Blutes.  Ze  stärker  die  Blutung
gewesen,  je  mehr  und  je  größere  Gerinnsel  ausgeschieden  waren,  um
        <pb n="139" />
        —  126  —

so  näher  liegt  im  Allgemeinen  die  Gefahr  einer  unzeitigen  Geburt.
Die  abgegangenen  Blutgerinnsel  lasse  sie  aufbewahren,  damit  der
Arzt  nachsehen  könne,  ob  etwa  das  Ei,  oder  Theile  desselben  darin
enthalten  seien.

Bei  der  äußeren  Untersuchung  überzeuge  sich  dann  die  Hebamme,
  ob  der  Grund  der  Gebärmutier  schon  über  den  Schambeinen
fühlbar  sei  und,  wenn  dies  der  Fall,  ob  sie  etwa  mit  der  leicht  aufgelegten
  Hand  eine  zcitweise  Erhämung  desselben  wahrnehmen  könne.
Das  Vorhandensein  deutlicher  Wehen  würde  ebenfalls  ein  übles  Zeichen
für  den  Forbestand  der  Schwangerschaft  sein.

Steht  die  Blutung  jestzt,  so  ist  es  besser,  die  innere
Untersuchung  vorläufig  zu  unterlassen,  um  nicht  durch  den
Reiz  der  Untersuchung  eine  neue  Blutung  hervorzurufen.  Nur  wenn
vorher  viel  Blut  abgegangen  war,  so  daß  die  Möglichkeit  nahe
liegt,  das  Ei  schon  gelöst  im  Munermunde  oder  in  der  Scheide  zu
finden,  oder  wenn  andere  Erscheinungen,  wie  Schmerz  und
Drang  im  Becken  oder  Harnverhaltung  dazu  auffordern,  versäume
  sie  nicht,  eine  innere  Untersuchung  vorzunehmen,
gehe  aber  behutsam  und  schonend  dabei  zu  Werke.  Sie  achte  auf
den  Stand  und  die  Lage  der  Gebärmutter  im  Becken  und  besonders
auf  die  Beschaffenheit  des  Scheidentheiles.  Findet  sie  an  demselben
  eine  ungewöhnliche  Anschwellung  oder  Härte,  oder  eine  von
ihm  ausgehende  Geschwulst,  so  kann  diese  Erkrankung  die  Ursache  der
Blutung  sein,  und  die  schleunige  Herbeirufung  eines  Arztes  ist  doppelt
nothwendig.  Zeigt  jedoch  der  Scheidentheil  das  regelmäßige,  der
Schwangerschaftsdauer  entsprechende  Verhalten,  so  sind  vorzugsweise
die  am  Muttermunde  fühlbaren  Veränderungen  zu  berücksichtigen.
  Je  mehr  der  äußere  Muttermund  schon  geöffnet,  und  der
Kanal  des  Mutterhalses  für  den  Finger  zugänglich  ist,  um  so  weniger
  darf  man  hoffen,  die  begonnenen  Geburrsbestrebungen  aufhalten
zu  können.  Wenn  vollends  die  Spitze  des  Eies  bereits  in  den
Kanal  des  Mutterhalses,  oder  gar  bis  in  den  äußeren  Muttermund
herabgetreten  ist,  muß  man  die  Aussicht  auf  Erhaltung  der  Schwangerschaft
  fahren  lassen.  Oft  ist  es  jedoch  nicht  das  Ei  selbst,  was  die
Hebamme  im  Mutiermunde  oder  im  Mutterhalse  fühlt,  sondern  nur
geronnenes  Blut,  welches  der  Spitze  des  Eies  anhaftet.  Sie  darf
        <pb n="140" />
        —  127  —

sich  aber  durchaus  nicht  beikommen  lassen,  dasselbe  entfernen  zu  wollen,
  da  es  wesentlich  zur  Blutstillung  beiträgt.

F.  164.

So  lange  der  Blutverlust  mäßig  ist,  hat  die  Hebamme  ihre
Thätigkeit  auf  die  Sorge  für  ein  ruhiges  und  kühles  Verhalten  der
Schwangeren  zu  beschränken.  Sie  vermeide  eine  unnöthige  Wiederholung
  der  inneren  Untersuchung,  fühle  aber  beim  Vorhandensein
  von  Wehen,  falls  der  Grund  der  Gebärmutter
dußerlich  tastbar  ist,  von  Zeit  zu  Zeit  nach,  ob  der  Umfang
desselben  sich  etwa  vermindere,  was  auf  eine  Ausstoßung  des
Eies  schließen  ließe  oder  ob  er  im  Gegentheile  zunehme,  was
auf  eine  Ansammlung  von  Blut  in  ihrer  Höhle  hinweisen  würde.
Indeß  pPflegt  diese  nur  in  seltenen  Ausnahmesällen,  und  dann  gewöhnlich
  erst  nach  längerer  Dauer  der  Blutung,  so  beträchtlich  zu
werden,  daß  sie  sich  durch  eine  merkliche  Bergrößerung  der  Gebärmutter
  zu  erkennen  giebt.  Wäre  dies  aber  der  Fall,  so  müßte  schleunigst
  der  Arzt  herbei  gerufen  werden.

8.  165.

Wird  der  Blutabgang  stärker,  so  daß  bei  längerer  Dauer
das  Leben  der  Schwangeren  in  Gefahr  kommen  würde,  oder  zeigen  sich
elwa  schon  bei  dieser  bedrohliche  Folgen  des  Blutverlustes,  wie
auffällige  Blässe,  Ohnmachtsanwandlungen  u.  s.  w.,  so  muß  die
Hebamme  in  Abwesenheit  des  Arztes,  auf  eigene  Hand  entschiedene
  Maßregeln  ergreifen,  um  die  Blutung  zu  stillen.
Zwei  Mittel  stehen  ihr  für  diesen  Zweck  zu  Gebote:  die  örtliche
Anwendung  der  Kälte  und  die  Ausstopfung  der  Scheide.
Beide  Mittel  rufen  gewöhnlich  zugleich  Wehen  hervor,  oder  verstärken
die  vorhandenen,  befördern  also  die  Ausstobung  des  Eies.  Die  Hebamme
  wird  sich  deshalb  um  so  leichter  dazu  entschließen,  je  mehr  sie
bei  der  jetzt  vorzunehmenden  inneren  Untersuchung  die  Geburt  schon
vorgeschriten,  den  Muttermund  geöffnet,  die  Eispitze  vorgetrieben
findet.  Indeß  ist  die  Heftigkeit  der  Blutung  für  die  Anwendung
  der  genannten  Mittel  allein  entscheidend.  Es
kann  selbst  in  einzelnen  Fällen  die  Blutung  durch  sie  gestillt  werden,
        <pb n="141" />
        —  128  —

ohne  daß  die  Schwangerschaft  eine  Unterbrechung  erleidet.  In  der
Regel  ist  aber  bei  so  heftiger  Blutung  das  Aufhören  derselben  nicht
vor  dem  Abgange  des  Eies  zu  hoffen,  und  daher  eine  schnelle  Beendigung
  der  Geburt  sogar  wünschenswerth.

ß.  166.

Die  Kälte  wendet  die  Hebamme  zur  Blutstillung  in  der  Weise
an,  daß  sie  in  möglichst  kaltes  Wasser  getauchte  und  wieder
ausgedrückte  Tücher  auf  den  unteren  Theil  des  Bauches
und  vor  die  Geburtstheile  legt,  auch  wohl  ein  Klystier  von
kaltem  Wasser  giebt.  Bei  diesen  Bornahmen  muß  sie  jedoch  darauf
sehen,  daß  die  Schwangere  dabei  so  wenig  als  möglich  bewegt  werde.

Wirksamer  noch  ist  die  Ausstopfung  der  Scheide,  zu  der  die
Hebamme  daher  jedenfalls  schreiten  muß,  wenn  die  Kälte  ihre  Dienste
versagt.  Sie  bedient  sich  dazu  hühner=  bis  enteneigroßer  Kugeln
von  reiner  Watte,  die  am  unteren  Ende  mit  einem  starken  baumwollenen
  Faden  durchzogen  sind,  taucht  sie  in  Carbolöl  und
bringt  sie,  eine  nach  der  anderen,  in  die  Scheide  ein,  indem  sie  die
erste  Kugel  fest  gegen  den  Muttermund  andrückt,  und  darauf  allmälich
  so  viele  Kugeln  nachschiebt,  bis  die  oberen  zwei  Drittheile  der
Scheide  völlig  ausgefüllt  sind.  Diese  Kugeln  halten  sehr  dicht,  können
  12  bis  24  Stunden  liegen,  ohne  die  Theile  zu  reizen,  oder
eine  faulige  Zersetzung  des  Blutes  und  des  abgesonderten  Schleimes
zu  erzeugen,  und  lassen  sich  vermittelst  der  Fäden  leicht  wieder
entfernen.

S.  167.  .

Je  nachdem  die  Ausstopfung  der  Scheide  stärkere  Wehen  hervorruft.
  oder  Drang  und  Schmerz  im  Becken  verursacht,  muß  die  Hebamme
  nach  längerer  oder  kürzerer  Frist  die  Stopfmittel  wieder
herausnehmen  und,  wenn  sie  übelriechend  geworden  sind,  die
Scheide  mit  kaltem  Wasser  ausspülen  und  reinigen.  Findet  sie  jetzt
das  Ei  schon  völlig  gelöst  in  der  Scheide,  ohne  daß  es  abgeht,
  so  nehme  sie  es  vorsichtig  fort,  ehe  es  faul  wird.
Das  abgegangene  oder  weggenommene  Ei  bewahre  sie  unversehrt
in  kaltem  Wasser  auf,  damit  der  Arzt  es  untersuchen  und  sich
        <pb n="142" />
        —  129  —

überzeugen  könne,  ob  der  Abgang  vollständig  gewesen,  oder  ob
noch  Theile  des  Eies  in  der  Gebärmutter  zurückgeblieben  seien.
Steckt  das  Ei  aber  noch  zum  Theile  im  Mutterhalse,  so
mache  sie  keinen  Versuch,  es  zu  entfernen,  da  es  hierbei  leicht
zerreißt,  wodurch  die  Ausstoßung  des  Restes  erschwert  wird.

Steht  die  Blutung,  obwohl  das  Ei  sib  noch  in  der  Gebärmuteer
  befindet,  so  kann  die  Hebamme  zunächst  den  weiteren  Verlauf
abwarten.  Dauert  aber  die  Blmung  an,  oder  kehrt  sie  wieder,  so
muß  sie  die  Scheide  von  Neuem  mit  frischen  Wattekugeln  ausstopfen.

S.  168.

Stellt  sich  nach  dem  Abgange  oder  der  Wegnahme  des
Eies  wieder  eine  starke  Blutung  ein,  so  muß  die  Hebamme
fürchten,  daß  noch  Theile  desselben  in  der  Gebärmutter  zurückgehalten
  werden.  War  nach  dem  Abflusse  des  Fruchtwassers
die  Frucht  allein  geboren,  wie  es  nach  dem  4.  Monate  gewöhnlich
der  Fall  ist,  so  verzögert  sich,  wie  gesagt,  nicht  selten  die  Ausstoßung
der  Nachgeburt.  In  allen  diesen  Fällen  ist  der  Beistand  eines
Arztes  von  der  Hebamme  dringend  zu  erbitten,  da  die  künstliche
Entfernung  der  verhaltenen  Eireste  nothwendig  werden  kann.  Denn
so  lange  sie  noch  in  der  Gebärmuner  verweilen,  besteht  nicht  nur  die
Gefahr  wiederkehrender,  oft  heftiger  Blutungen,  sondern
es  können  auch  durch  die  Fäulniß  der  zurückgebliebenen  Eitheile
  schwere  fieberhafte  Erkrankungen  der  Wöchnerin  hervorgerufen
werden.  Die  Aufgabe  der  Hebamme  ist  es,  zunächst  die  Blutung
  zu  stillen  und  durch  Erregung  käftiger  Wehen  den
natürlichen  Abgang  der  Eihaut=  und  Mutterkuchenreste  zu
befördern.  Beide  Zwecke  erfüllt  sie  durch  Einspritzungen  von
kaltem  Wasser  in  die  Scheide  und  gegen  den  Mutterhals.
Die  Ausstopfung  der  Scheide  darf  sie  dagegen  nur  in  den  ersten
  3  Monaten  der  Schwangerschaft  vornehmen,  wenn  die
Kleinheit  und  die  geringe  Ausdehnbarkeit  der  Gebärmutter  die  Ansammlung
  einer  größeren  Menge  Blutes  in  derselben  nicht  befürchten
läßt.  Aber  auch  dann  muß  sie  sich  durch  cine  wiederholte  äußerc
Untersuchung  vergewissern,  daß  nicht  etwa  der  Umfang  der  Gebärmutter
  zunechme,  um,  wenn  dies  der  Fäll  wärc,  die  Stopfmittel

Preußisches  bebammen-Lehrbuch.  9
        <pb n="143" />
        —  130  —

schleunigst  entfernen  und  kalte  Einspritzungen  machen  zu  können.  Sobald
  der  Ausfluß  aus  der  Gebärmutter  übelriechend  wird,
muß  die  Scheide  zwei=  bis  dreimal  täglich,  unter  Umständen  noch
öfter,  mit  lauem  Wasser  ausgespült  werden.

S.  169.

Wenn  die  Frau  durch  die  Heftigkeit  oder  die  Dauer  des
Blutverlustes  sehr  erschöpft  wird,  so  muß  die  Hebamme  neben
ihren  Bemühungen  zur  Blutstillung  gleichzeitig  Belebungsmittel
anwenden.  Die  Erschöpfung  giebt  sich  durch  zunehmende  Blässe  und
Kälte  der  Haut,  durch  Klagen  über  Sausen  oder  Klingen  vor  den
Ohren,  Dunkelwerden  vor  den  Augen,  Beklemmung,  Angst,  Uebelkeit
zu  erkennen,  bis  zuletzt  das  Bewußtsein  schwindet,  und  eine  vollständige
  Ohnmacht  eintritt.  Immer  ist  alsdann  Gefahr  für  das  Leben,
  selbst  wenn  es  gelingt,  der  Blutung  Herr  zu  werden,  und
schnelle  ärztliche  Hülse  deshalb  dringend  zu  wünschen.  Einzelne
heftige  Zuckungen  des  Körpers  gehen  öfters  dem  Tode  unmittelbar
vorher.  Bis  der  Arzt  zur  Stelle  ist,  gebe  die  Hebamme  der  Kranken
eine  möglichst  wagerechte  Lage,  oder  lagere  selbst  ihren  Kopf  etwas
niedriger,  als  den  übrigen  Körper,  sorge  für  Zutritt  von  frischer  Luft,
reiche  ihr  in  kurzen  Zwischenräumen  kleine  Mengen  Fleischbrühe,  oder
Wein,  oder  Hoffmann'sche  Tropfen  auf  Zucker,  besprenge  sie  mit
Kölnischem  Wasser  oder  Essig,  halte  ihr  Salmiakgeist  oder  dergleichen
unter  die  Nase.

K.  170.

Nach  einer  unzeitigen  Geburt  muß  die  Wöchnerin  sich
ganz  so  verhalten,  wie  nach  einer  rechtzeitigen  Geburt  und
darf  namentlich  das  Bett  nicht  zu  früh  verlassen.

Um  der  Wiederkehr  des  Zufalls  bei  einer  folgenden  Schwangerschaft
  vorzubeugen,  ist  öfters  eine  ärztliche  Behandlung  in  der  Zwischenzeit
  nothwendig.  Jedenfalls  ihut  die  Frau  gut,  sich  von  einem
Arzte  Verhaltungsregeln  für  den  Fall  einer  neuen  Schwangerschaft
geben  zu  lassen.
        <pb n="144" />
        —  131  —

2.  Von  den  Blutungen  aus  der  Gebärmutter  in  den
letzten  8  Monaten  der  Schwangerschaft  und  von  der
Frühgeburt.

S.  171.

Auch  in  den  letzten  Monaten  der  Schwangerschaft  können  Blutungen
  durch  Krankheiten  des  Mutterhalses,  wie  Krebs,  Polypen
  u.  s.  w.  bedingt  sein.

Eben  so  können  Blutungen  durch  Zerreißung  eines  Blutaderknotens
  in  der  Scheide  oder  an  den  äußeren  Geschlechtstheilen
  veranlaßt  werden  (s.  u.  §.  252—253.).

".  172.

Am  häufigsten  aber  entstehen  Blutungen  in  dieser  Zeit  der
Schwangerschaft  durch  eine  vorzeitige  Abtrennung  des  Mutterkuchens
  bei  einem  regelwidrigen  Sitzze  desselben  auf  oder
neben  dem  inneren  Muttermunde,  so  daß  sein  unterer  Rand
diesen  ganz,  oder  theilweise  bedeckt,  oder  wenigstens  bis  nahe  an  ihn
herabreicht.  Es  kommt  dieses  sogenannte  Vorliegen  des  Mutterkuchens
  fast  nur  bei  Frauen  vor,  die  schon  geboren  haben.  Wenn
alsdann  vom  8.  Schwangerschafts-Monate  ab  bei  zunehmender  Erweiterung
  der  Gebärmutterhöhle  der  untere  Gebärmutterabschnitt  mehr
und  mehr  ausgedehnt  wird,  so  müssen,  da  der  hier  sitzende  Mutterkuchen
  dieser  Dehnung  nicht  folgen  kann,  die  Adern,  welche  von  der
Gebärmutter  zu  ihm  gehen,  gezerrt  werden  und  endlich  zerreißen.
Daher  zeigen  sich,  bisweilen  schon  im  8.,  häufiger  aber  erst  im  9.
oder  10.  Monate,  Blutungen  ohne  besondere  äußere  Veranlassung  und
ohne  daß  die  Schwangere  Wehen  empfindet,  bald  nur  in  geringer
oder  mäßiger  Stärke,  bald  gleich  Anfangs  mit  großer  Heftigkeit.  Sie
hören  gewöhnlich  auf,  sobald  die  Schwangere  sich  völlig  ruhig  verhält,
  indem  an  der  Trennungsstelle  des  Mutterkuchens  die  Oeffnungen
  der  zerrissenen  Adern  durch  Blutgerinnsel  verlegt  werden.  Sie
wiederholen  sich  aber  auch  ohne  Einwirkung  äußerer  Schädlichkeiten,
je  nachdem  die  Abtrennung  des  Mutterkuchens  fortschreitet,  in  längeren
  oder  kürzeren  Zwischenräumen  bis  zur  Geburt,  meistens  mit

*
        <pb n="145" />
        —  132  —

zunehmender  Heftigkeit,  da  durch  die  frische  Blutung  auch  die  älteren
schützenden  Gerinnsel  fortgespült  zu  werden  pflegen.  Ja  in  schlimmen
Fällen  kann  die  Schwangere  sich  verbluten,  ehe  deutliche  Geburtsbestrebungen
  wahrgenommen  werden.

In  der  Regel  aber  führt  jede  umfangreichere,  mit  heftiger  Blutung
  verbundene  Abtrennung  des  Mutterkuchens  den  vorzeitigen
Eintritt  der  Geburt  herbei.  Am  günstigsten  sind  diejenigen  Fälle,
in  denen  die  Abtrennung  erst  durch  die  Geburtswehen  bewirkt  wird,
die  Schwangere  also  bis  dahin  noch  kein  Blut  verloren  hat.  Durch
die  Wehen,  wenn  sie  auch  meistens  nur  schwach  sind,  wird  die  schon
bestehende  Trennung  natürlich  vermehrt,  die  Blutung  also  zunächst
gesteigert.  In  dieser  sast  immer  vorhandenen  Schwäche  der  Wehen,
welche  die  Blutung  unterhalten,  ohne  die  Geburt  wesentlich  zu  fördern,
  liegt  eine  Hauptgefahr.  Wenn  es  gelingt,  kräftigere  Wehen
hervorzurufen,  so  kann  bei  günstiger  Lage  des  Kindes  und  sonst  regelmäßigen
  Verhältnissen  die  Geburt  natürlich  und  glücklich  für  Mutter
  und  Kind  verlaufen.  Denn  der  Mutuerhals  pflegt  bei  vorliegendem
  Mutterkuchen  weicher  und  nachgiebiger,  als  gewöhnlich,  zu
sein,  setzt  daher  dem  Eintritte  des  kindlichen  Kopfes  (oder  Steißes)
keinen  großen  Widerstand  entgegen.  Der  eintretende  Kindestheil
schiebt  im  Vorrücken  den  gelösten  unteren  Lappen  des  Muterkuchens
mit  den  Eihäuten  vor  sich  her,  drängt  ihn  seitwärts  gegen  die  Wand
der  Gebärmutter  und  des  Beckens  an  und  stillt  auf  diese  Weise
(durch  Druck)  dic  Blurung.  Nach  der  Zerreißung  der  Eihäute  aber
macht  die  fernere  Austreibung  des  Kindes  bei  andauernder  Wehenkraft
  um  so  weniger  Schwierigkeit,  als  ja  die  äußeren  Geburtstheile
in  der  Regel  durch  frühere  Geburten  genügend  vorbereitet  find,

In  sehr  seltenen  Fällen  wird  unter  starkem  Wehendrange  und
heftiger  Blutung  der  vollkommen  gelöste  Mutterkuchen  vor
dem  Kinde  ausgestoßen,  wonach  die  Blutung  sich  mindert,  oder
selbst  gänzlich  steht.  Das  Kind  ist  alsdann,  auch  bei  schneller  Beendigung
  der  Geburt,  gewöhnlich  verloren.

g.  173.

Das  Leben  der  Mutter  ist  bei  vorliegendem  Mutierkuchen
durch  die  Stärke  oder  die  Daner  des  Blutverlustes  bedroht.
        <pb n="146" />
        —  133  —

Das  Kind  verliert  zwar  in  der  Regel  kein  Blut,  da  bei  der  Ablösung
  des  Mutterkuchens  die  kindlichen  Adern  in  demselben  unverletzt
  zu  bleiben  pflegen.  Aber  es  ist  der  Gefahr  der  Erstickung
ausgesetzt,  weil  seine  Verbindung  mit  der  Mutier  in  dem  Umfange,
als  der  Mutterkuchen  sich  ablöst,  unterbrochen  wird.

S.  174.

Schon  nach  der  Art  und  Weise,  in  welcher  die  Blutungen
  zu  der  angegebenen  Zeit  der  Schwangerschaft  auftreten,
  kann  die  Hebamme  vermuthen,  daß  der  Mutterkuchen  vorliege.
Gewißheit  darüber  erlangt  sie  jedoch  nur  durch  die  innere  Untersuchung.
  Bei  der  äußeren  Untersuchung  achte  sie  besonders  auf
die  Kindeslage,  die  nicht  selten  eine  regelwidrige  ist,  und  ob  etwa
schon  Wehen  vorhanden  sind.  Hat  inzwischen  die  Blutung  aufgehört,
so  ist  es  hier  noch  mehr,  als  bei  den  Blutungen  in  der  früheren
Schwangerschaftszeit  geboten,  die  innere  Untersuchung  zu  verschieben,
um  nicht  zu  einer  Ablösung  der  blutstillenden  Gerinnsel  und  dadurch
zu  neuer  Blutung  Anlaß  zu  geben.  Dauert  die  Blutung  aber  fort,
so  schreite  die  Hebamme  sogleich  zu  einer  inneren  Untersuchung,
bei  der  sie  sich  jedoch  der  äußersten  Vorsicht  und  Behutsamkeit  befleißigen
  muß.  War  ihre  Vermuthung,  daß  der  Munerkuchen  vorliege,
  richtig,  so  findet  sie  am  Scheidentheile,  außer  einer  großen
Weichheit  und  Auflockerung,  nichts  Krankhaftes.  Ist  der  Kanal  des
Mutterhalses  durchgängig,  so  erkennt  sie  im  inneren  Muttermunde
sehr  leicht  das  schwammige  Gewebe  des  Mutterkuchens,  welches  denselben
  ganz,  oder  theilweise  überdeckt.  Bisweilen  kann  sie  nur  an
einer  Seite  den  Rand  desselben  erreichen,  oder,  wenn  sie  auch  so  weit
nicht  vorzudringen  vermag,  doch  aus  der  Dicke  und  der  rauheren
Beschaffenheit  der  im  Muttermunde  fühlbaren  Eihäute  auf  die  Nähe
des  Muttierkuchenrandes  schließen.

Ist  der  äußere  Muttiermund  noch  geschlossen,  oder  nur  der  untere
  Theil  des  Mutterhalskanales  zugänglich,  so  ist  eine  sichere  Erkenntniß
  nicht  möglich.  Wahrscheinlich  wird  das  Vorliegen  des  Mutterkuchens
  alsdann,  wenn  die  Hebamme,  nachdem  sie  sich  durch  die
äußere  Untersuchung  von  dem  Vorhandensein  einer  Schädellage  überzeugt
  hat,  von  der  Scheide  aus  den  vorliegenden  Schädel  überall,
        <pb n="147" />
        —  134  —

oder  wenigstens  auf  einer  Seite  des  Beckens,  nicht  mit  der  gewöhnlichen
  Deutlichkeit,  sondern  nur  wie  durch  ein  dickeres  Zwischenpolster
hindurch  fühlt.

S.  175.

Das  Verhalten  der  Hebamme  bei  diesen  Blutungen
besteht  in  Folgendem:  Vor  Allem  hat  sie  die  Hülfe  eines
Arztes  sogleich  und  bei  jeder  Blutung  dieser  Art  zu  verlangen
  und  am  größten  würde  ihre  Verantwortlichkeit  sein,  wenn
sie  bei  eintretender  Geburt  dessen  zeitige  Hülse  nicht  dringend
genug  begehrt  hätte,  da  hier  die  Gefahr  außerordentlich  groß,  die
Hulse  schwer  und  von  der  Hebamme  nie  vollständig  zu  leisten  ist.
Da  indeß  der  Arzt  nicht  immer  gleich  zur  Stelle  sein  kann,  so  muß
die  Hebamme  bis  zu  seiner  Ankunft  versuchen,  zu  helfen,  so  gut  sie
vermag,  und  dies  geschieht  auf  folgende  Weise.

S.  176.

In  der  Schwangerschaft,  ehe  sich  Wehen  einstellen,
genügt  gewöhnlich  ein  ruhiges  und  kühles  Verhalten,  wie
es  oben  (s.  o.  8.  162.)  vorgeschrieben  wurde,  um  die  Blutung  zum
Stehen  zu  bringen.  Vor  Allem  ist  die  ruhigste  Lage  nöthig,  auch
nachdem  die  Blutung  aufgehört  hat.  Die  Schwangere  darf  ohne
ausdrückliche  Erlaubniß  des  Arztes  vor  der  Geburt  das  Bett  nicht
wieder  verlassen,  da  die  geringste  Bewegung  und  Anstrengung  neue
und  heftige  Blutungen,  selbst  nach  tagelangem  Stillstande,  hervorrufen
  kann.

S.  177.

Bei  jeder  stärkeren  Blutung  muß  die  Hebamme  besonders
darauf  achten,  ob  nicht  Wehen  damit  verbunden  sind,  d.  h.  ob
nicht  die  Geburt  eintritt,  weil  dann  die  Hülfe  des  Arztes  noch  dringender
  nöthig  ist.  Die  Zusammenziehungen  der  Gebärmutter  können
leicht  übersehen  werden,  da  sie  in  der  Negel  nur  schwach  sind,  der
Gebärenden  wenig  oder  gar  keine  Schmerzen  erregen,  und,  außer  der
Blutung,  im  Beginne  kaum  eine  Wirkung  derselben  am  Mutterhalse
und  Mutiermunde  zu  erkennen  ist.  Nur  bei  einer  öfteren,  länger
        <pb n="148" />
        —  185  —

fortgesetzten  Betastung  des  Unterleibes  wird  der  Hebamme  die  wiederkehrende,
  wenn  auch  geringe  Erhärtung  der  Gebärmutter  nicht
entgehen.

8.  178.

So  lange  keine  Wehen  vorhanden  sind,  ist  es  allein
die  Stärke,  oder  die  Dauer  der  Blutung,  welche  die  Hebamme
  zu  einem  eingreifenderen  Handeln  bestimmen  darf.
Reicht  ein  ruhiges  Verhalten  der  Schwangeren  nicht  aus,  die  Blutung
  zu  stillen,  oder  kehrt  sie  trotz  desselben  wieder,  bleibt  aber  in
mäßigen  Grenzen,  so  kann  die  Hebamme  zunächst  die  örtliche  Anwendung
  der  Kälte  in  der  oben  (8§.  166.)  beschriebenen  Weise
versuchen.  Wenn  aber  die  Blutung  heftiger  wird,  so  muß  sie  ohne
Verzug  zu  dem  wirksamsten  Mittel.  der  Ausstopfung  der  Scheide,
greifen.  Die  Ausstopfung  muß  hier  besonders  sorgfältig  gemacht
werden,  da  es  eines  kräftigeren  Druckes  gepen  den  Mutterhals  bedarf,
  um  die  Blutung  zu  verhindern.  Ueberdies  ist  bei  der  größeren
Weite  der  Scheide  eine  größere  Menge  von  Wattekugeln  dazu  erforderlich,
  als  in  den  früheren  Schwangerschafts-Monaten.  Durch  ein
Zusammenlegen  der  Schenkel  läßt  sich  verhüten,  daß  das  Eingebrachte
wieder  herausgedrängt  wird.  Gewöhnlich  erreicht  die  Hebamme  durch
dieses  Mittel  ihren  Zweck,  die  Blutung  zu  stillen.  Sollte  sich  nach
einiger  Zeit  die  Blutung  erneuern,  so  muß  sie  mehr  Wattekugeln
nachstopnfen.  Wo  möglich  lasse  sie  die  Stopfmittel  bis  zur  Ankunft
des  Arztes  in  der  Scheide  liegen.  Nur  wenn  dieselben  beim  Auksbleiben
  der  ärztlichen  Hilse,  nachdem  die  Blutung  seit  mehren  Stunden
  aufgehört  hat,  lebhaften  Drang  und  Schmerz  im  Becken  hervorrusen,
  darf  die  Hebamme  sie  versuchsweise  für  einige  Zeit  herausnehmen.
  Wenn  aber  nach  Enrfernung  derselben  die  Blutung  zurückkehrt,
  so  muß  sie  natürlich  die  Ausstopfung  der  Scheide  sogleich
wiederholen.

S.  179.

Hat  die  Geburt  bereits  begonnen  und  sind  deutliche,  wenn
auch  nur  schwache,  Wehen  zugegen,  so  darf  die  Hebamme  mit  der
Ausstopfung  der  Scheide  nicht  säumen,  selbst  wenn  die  Blu-
        <pb n="149" />
        —  136  —

tung  zur  Zeit  nicht  bedeutend  wäre.  Denn  jede  folgende  Wehe  kann
den  Mutterkuchen  so  weit  ablösen,  daß  ohne  jenes  Schutzmittel  eine
heftige,  das  Leben  bedr  hende  Blutung  erfolgen  würde.  Auch  ist  es
neben  der  Blutstillung  wünschenswerth,  sobald  als  möglich,  die  Wehen
zu  verstärken,  um  einen  rascheren  Fortgang  der  Geburt  zu  bewirken.
Durch  eine  sorgsame  Ausstopfung  der  Scheide  wird  es  der  Hebamme
in  der  Regel  gelingen,  die  Blutung  für  eine  Zeit  lang  zu  stiillen,
oder  doch  so  weit  zu  mäßigen,  daß  sie  ohne  Sorge  die  Ankunft  des
Arztes  abwarten  kann.  Verzögert  sich  diese  mehre  Stunden,  so  muß
sie  die  Stopfmittel,  wenn  sie  der  Kreißenden  Beschwerde  verursachen,
wieder  entfernen  und,  nachdem  sie  die  Scheide  vorsichtig  mit  kaltem
Wasser  ausgespült  hat,  durch  frische  ersetzen.

S.  180.

Mit  der  Zunahme  der  Wehen  und  dem  Fortschritte  der  Geburt
beginnt  die  Blutung  oft  wieder,  ungeachtet  der  Ausstopfung  der
Scheide,  so  daß  eine  stärkere  Ausfüllung  derselben  nöthig  wird.  Nach
vorläufiger  Entleerung  der  Scheide  unterrichte  sich  die  Hebamme  alsdann
  durch  eine  vorsichtige  Untersuchung  genau  über  den  Stand  der
Geburt.  Uebel  ist  es,  wenn  sie  auch  jetzt  in  dem  weiter  geöffneten
Muttermunde  nur  den  Mutterkuchen  fühli.  Es  bleibt  ihr  dann  nichts
übrig,  als  der  Versuch,  durch  eine  abermalige  und  stärkere  Ausfüllung
  der  Scheide  der  Blutung  Grenzen  zu  setzen.  Fühlt  sie  dagegen
im  Muttermunde  neben  dem  Rande  des  Mutierkuchens  die  Eihäute
und  dahinter  den  Kopf  oder  den  Steiß  des  Kindes,  so  darf  sie  auf
einen  günstigen  Ausgang  der  Geburt  hoffen.  Es  kommt  nun  vor
Allem  darauf  an,  die  Wehen  zu  verstärken,  da  durch  den  vorrückenden
  Kindestheil  die  Blutung  am  sichersten  verhindert  wird  (s.  o.
8.  172.).  Deshalb  fahre  die  Hebamme  auch  hier  fort,  die  Scheide
auszustopfen,  bis  der  in  den  Mutterhals  herabgepreßte  Kindestheil
durch  seinen  Druck  die  Blutung  stillt.  Bei  kräftigen  Wehen  werden
jetzt  öfters  gleichzeitig  mit  dem  Blasensprunge  durch  den  andrängenden
  Kindestheil  die  Stopfmittel  zur  Schamspalte  herausgetrieben.
        <pb n="150" />
        —  137  —

.  181.

De  Fruchtblase  zu  sprengen,  um  das  Herabtreten  des  noch
hochstehenden  Kopfes  oder  Steißes  dadurch  zu  befördern,  ist  der
Hebamme  nicht  gestattel.  Denn,  wenn  die  gehoffte  Wirkung
ausbliebe,  so  wäre  durch  den  Abstuß  des  Fruchtwassers  die  Lage  für
Mutter  und  Kind  verschlechtert.  Die  Hebamme  dürfte  alsdann  die
Scheide  nicht  wieder  ausstopfen,  weil  sie  dadurch  nicht  mehr  im  Stande
wäre,  die  Blutung  mit  Sicherheit  zu  stillen,  und  bei  fortdauernder
Blutung  sich  jetzt  eine  größere  Menge  Blutes  in  der  theilweise  entleerten
  Gebärmuter  ansammeln  würde.  Springt  dagegen  die
Fruchtblase  bei  gehörig  eröffnetem  Muttermunde  von
selbst,  so  sind  in  der  Regel  Drangwehen  vorhanden,  womit  die
Blutung  steht.  Zeigen  sich  jedoch  die  Wehen  nicht  wirksam  genug,
so  kann  die  Hebamme,  um  den  schnellen  Eintritt  der  Kindestheile  zu
befördern,  wo  der  Kopf  oder  der  Steiß  vorangeht,  durch  Reibungen
  des  Muttergrundes  die  Gebärmutier  zu  kräftigerer  Zusammenziehung
  anregen;  wo  aber  ein  Fuß,  oder  beide  über  dem
Muttermunde  liegen,  da  ziehe  sie  dieselben  durch  die  Scheide
so  weit  herab,  daß  der  Steiß  in  den  Muttermund  tritt,
wodurch  die  Blutung  gewöhnlich  gestillt  wird,  so  daß  die  fernere
Austreibung  der  Natur  Überlassen  werden  kann.

S.  182.

Hat  das  Kind  eine  Schief=  oder  Querlage,  so  muß  die  Hebamme
  natürlich  suchen,  die  Fruchtblase,  wenn  möglich,  bis  zur
Ankunft  des  Arztes  zu  erhalten,  damit  die  von  ihm  vorzunehmende
  Wendung  auf  die  Füße  nicht  durch  den  vorherigen  Abfluß  des
Fruchtwassers  erschwert  sei.  Der  Fall  einer  solchen  Kindeslage  ist
um  so  mißlicher  für  die  Hebamme,  als  sie  auf  eine  Blutstillung
durch  den  Druck  der  vorliegenden  Schulter  überall  nicht  rechnen  darf.
Schnelle  ärztliche  Hülfe  ist  hier  doppelt  wünschenswerth  für  sie.
Deshalb  sei  sie  frühzeitig  bemüht,  sich  durch  eine  sorgfältige  äußere
Untersuchung  über  die  Kindeslage  zu  unterrichten,  um  darnach,  so
viel  an  ihr  ist,  die  Herbeiholung  des  Arztes  beschleunigen  zu  können.
        <pb n="151" />
        —  188  —

Ueberhaupt  muß  die  Hebamme  wissen,  daß  auch  bei  Schädellagen,
  wenn  die  Wehen  schwach  bleiben,  der  Kopf  nicht  in  den  Kanal
des  Munerhalses  herabtritt,  und  die  Blutung  fortdauert,  die  Wendung
  auf  die  Füße  das  sicherste  Mittel  ist,  um  Muner  und  Kind  zu
retten.  Die  Wendung  kann  hier  früher,  als  sonst  ausgeführt  werden,
  da  die  weiche  Beschaffenheit  des  Mutterhalses  schon  bei  wenig
erweitertem  Muttiermunde  die  Einführung  der  Hand  in  die  Gebärmutter
  gestamet.  Diese  Ueberlegung  muß  der  Hebamme  klar  machen,
welche  große  Schuld  sie  auf  sich  laden  würde,  wenn  sie  nicht  Alles
thäte,  um  sich  zeitig  ärztlichen  Beistand  zu  verschaffen.

S.  183.

Nach  der  Geburt  des  Kindes  muß  die  Hebamme  die  Zusammenziehungen
  der  Gebärmutter  mit  besonderer  Sorgfalt
  überwachen  (s.  o.  8.  120.),  da  der  untere  Theil  des  Gebärmutterkörpers,
  in  dem  der  Mutterkuchen  seinen  Sitz  hat,  sich  nicht
so  kräftig  zusammenzuziehen  pfleg:,  als  die  oberen  Theile.  Aus
diesem  Grunde  und  wegen  der  zu  fürchtenden  Nachblutung  mache
sie  sogleich,  nachdem  sie  die  gelöste  Nachgeburt  aus  der
Scheide  entfernt  hat,  eine  kalte  Einsprizung  und  sorge  dafür,
  daß  die  Entbundene  die  äußerste  Ruhe  beobachte  und  so  wenig,
als  möglich,  bewegt  werde.

.  184.

Zeigt  sich  in  Folge  des  Bluwerlustes  bei  der  Entbundenen  ein
hoher  Grad  von  Schwäche,  so  hat  die  Hebamme,  in  Abwesenheit
des  Arztes,  die  im  8.  169.  vorgeschriebenen  Belebungsminel  zur  Anwendung
  zu  bringen.

8.  185.

Auch  bei  einem  regelmäßigen  Sitze  des  Mutterkuchens
können  in  der  letzten  Zeit  der  Schwangerschaft  durch  eine  vorzeitige
  Abtrennung  desselben  aus  ähnlichen  Ursachen,  wie  in  den
früheren  Schwangerschafts  Monaten  Blutungen  entstehen.  Doch  ist
dies  nur  sehr  selten  der  Fall.  Erwas  häufiger  ereignen  sich  solche
        <pb n="152" />
        —  139  —

Blutungen  während  der  Geburt,  unter  deren  Regelwidrigkeiten  daher
ausführlicher  von  ihnen  die  Rede  sein  wird.

8g.  186.

Gewöhnlich  aber  unterscheidet  sich  der  Hergang  einer  frühzeitigen
  Geburt  bei  regelmäßigem  Sige  des  Mutterkuchens
nicht  wesentlich  von  dem  Hergange  einer  rechtzeitigen  Geburt,  nur
daß  die  Eröffnungszeit  wegen  der  geringeren  Vorbereitung  des  Mutterhalses
  in  der  Regel  langsamer  verläuft.  Die  Hebamme  hat  sich
daher  bei  einer  solchen  frühzeirigen  Geburt  eben  so  zu  verhalten,  wie
bei  der  Behandlung  einer  rechtzeitigen  Geburt.  Verzögert  sich  der
Abgang  der  Nachgeburt,  wie  es  hier  nicht  selten  geschieht,  so  verfahre
  sie  nach  den  Regeln,  die  weiterhin  für  diesen  Fall  angegeben
werden.  Die  Pflege  eines  frühzeitigen  Kindes  erfordert  große  Sorgfalt;
  es  bedarf  namentlich  sehr  viel  äußerer  Wärme  zu  seiner  Erhaltung.


Drittes  Kapitel.

Voen  den  wissrigen  und  wissrig-blutigen  Ausstlüssen  ans  der
Gebarmntter  in  der  Schwangerschaft.

F.  187.

Wässrige  oder  wässrig-blutige  Ausflüsse  aus  der  Gebärmutter
  kommen  bei  Schwangeren  seltener  vor,  als  reine  Blutungen.


Bei  einigen  Frauen  tröpfelt  schon  in  den  ersten  Monaten  der
Schwangerschaft  zeitweilig  eine  wässrige,  die  Wäsche  steifende,
bisweilen  leicht  blutig  gefärbte  Flüssigkeit  aus  den  Geschlechtstheilen
  ab.  Bei  vorgerückterer  Schwangerschaft  geschieht  der
Abgang  stoßweise  in  größerer  Menge,  entweder  nach  einem  voraufgegangenem
  Gefühle  von  Druck  und  Spannung  in  der  Gebärmutter,
welches  mit  der  Entleerung  schwindet,  oder  auch  wohl  von  leichten,
wehenartigen  Schmerzen  gefolgt.  Diese  Flüssigkeit,  die  sich  durch  ihre
        <pb n="153" />
        —  140  —

Beschaffenheit  von  dem  Schleime  der  Scheide,  wie  vom  Urine  unterscheider,
  ist  eine  Absonderung  der  erkrankten  Siebhaut,  zwischen
  deren  Blättern  sie  sich  in  einer  gewissen  Menge  ansammeln
kann,  bis  sie  unter  den  genannten  Erscheinungen  ausgetrieben  wird.
Ist  die  Absonderung  sehr  reichlich,  so  schwächt  sie  natürlich  die  Frauen.
Oesters  tritt  die  Geburt  vorzeitig  ein.  Die  Hebamme  hat  bei
solchen  Ausflüssen  den  Schwangeren  große  Schonung  zu  empfehlen
und  Vermeidung  aller  Schädlichkeiten,  welche  eine  Abtrennung  des
Eies  bewirken  können  (s.  o.  8.  160.),  im  Uebrigen  aber  sie  an  einen
Arzt  zu  verweisen.

F.  188.

In  anderen  Fällen  stellen  sich  vom  3.  bis  4.  Monate  der
Schwangerschaft  ab  häufige  und  meist  sehr  reichliche,  wässrigblutige
  Ausscheidungen  aus  den  Geschlechtstheilen  ein,  zu  denen
  sich  auch  dann  reine  Blutungen  gesellen.  Diese  Ausscheidungen
hängen  gewohnlich  mit  einer  Entartung  des  Eies  zusammen,  bei
welcher  sich  nach  dem  Absterben  der  Frucht  die  Zotten  der  Zottenhaut
  in  hirsekorn=  bis  bohnengroße,  mit  einer  schleimigen  Flüssigkeit
gefüllte  Blasen  verwandeln,  die  durch  dünne  Stiele  rosenkranzartig
oder  traubenförmig  mit  einander  verbunden  sind.  Ein  so  entametes
Ei  wird  eine  Blasen=  oder  Traubenmole  genannt.  Es  stellt
eine  unförmliche,  weiche  Masse  dar,  von  der  Größe  eines  Kindes:
kopfes  und  darüber,  die  entweder  ganz  aus  solchen  Bläschen  besteht,
oder  von  festeren,  derberen  Massen,  geronnenem  Blute  durchsetzt,
öfters  auch  ganz,  oder  auf  einer  Seite  von  geschichteten  und  in  verschiedenem
  Grade  enrfärbten  Blutgerinnseln  umhüllt  ist.  Von  der
Frucht  findet  man  gewöhnlich  keine  Spur  mehr,  oder  höchstens  verkümmerte
  Reste.  Mit  Sicherheit  ist  diese  Entartung  des  Eies  nur
zu  erkennen,  wenn  entweder  Blasen  abgehen,  oder  deutlich  in  dem
geöffneten  Muttermunde  gefühlt  werden  können.  Wohl  aber  kann
die  Hebamme  sie  mit  einiger  Wahrscheinlichkeit  vermuthen,  wenn  bei
den  geschilderten  Ausflüssen  der  Umfang  der  Gebärmutter  ungewöhnlich
  schnell  zunimmt,  was  theils  in  dem  raschen  Wachsthume  der
Blasen,  theils  in  inneren  Blutungen  seinen  Grund  hat,  und  wenn,
nachdem  die  Schwangerschaft  bis  in  die  zweite  Hälfte  vorgeschritten
        <pb n="154" />
        —  141  —

ist,  trotz  der  Ausdehnung  der  Gebärmutter,  weder  Kindestheile,  noch
Kindesbewegungen  fühlbar  werden,  noch  kindliche  Herztöne  zu  hören
sind.  Meist  treten  vor  dem  gesetzmäßigen  Ende  der  Schwangerschaft
  Wehen  ein,  und  die  Blasenmasse  wird  unter  starker
Blutung  entweder  auf  einmal,  oder  in  Absätzen  stückweise
ausgestoßen.

Wegen  der  großen  Gefahr,  in  welche  die  Schwangere  durch  die
Heftigkeit  und  die  Dauer  dieser  blutigen  Ausscheidungen  versetzt  werden
  kann,  muß  die  Hebamme  von  Anfang  an  den  Beistand  eines
Arztes  nachsuchen,  vorläufig  aber  dasselbe  Verhalten  beobachten,  wie
es  im  vorigen  Kapitel  bei  der  unzeitigen  Geburt  vorgeschrieben  wurde.

Viertes  Kapitel.

Von  der  Wassergeschwulst  und  von  den  Kindesedern  und  Elutaderkuoten
  an  den  Heinen  und  den  äußeren  Geschlechtstheilen  der
Schwenseren.

F.  189.

Oefters  zeigt  sich  bei  Frauen  in  den  letzten  Monaten  der  Schwangerschaft
  eine  Anschwellung  der  Füße  und  der  Unterschenkel;
die  Haut  darüber  wird  gespannt,  glänzender,  weißer;  der  Fingerdruck
hinterläßt  auf  derselben  eine  Grube,  die  sich  allmälich  wieder  ausgleicht.
  Seltener  verbreitet  sich  diese  Geschwulst  auch  auf  die  Oberschenkel
  und  die  äußeren  Geschlechtstheile,  wo  sie  besonders  die
großen  Schamlippen  einnimmt.  Im  Liegen,  wo  das  Blut  aus  diesen
Theilen  leichter  nach  dem  Herzen  abfließen  kann,  pflegt  sich  die  Anschwellung
  zu  vermindern  und  daher  des  Morgens  beim  Erwachen  am  geringsten
  zu  sein.  Die  Hebamme  rathe  der  Schwangeren,  sich  auch  am
Tage  dann  und  wann  etwas  niederzulegen,  körperliche  Anstrengungen,
vor  allen  Dingen  langes  Stehen,  zu  vermeiden  und  für  regelmäßige
Leibesöffnung  zu  sorgen.  Ist  die  Anschwellung  der  Beine  sehr  beträchtlich,
  so  wickle  sie  dieselben  von  den  Füßen  aufwärts  mit  einer
Flanellbinde  ein.
        <pb n="155" />
        —  142  —

F.  190.

Sehr  viel  übler  ist  es,  wenn  sich  die  Anschwellung  auch  auf  die
oberen  Körpertheile  erstreckt,  wo  sie  besonders  an  Gesicht  und
Händen  sichtbar  wird.  Die  Anschwellung  dieser  Theile  nimmt  bei
aufrechter  Körperhaltung  ab  und  erscheint  daher,  im  Gegensatze  zu
der  Anschwellung  der  Beine,  des  Morgens  im  Bette  am  auffälligsten.
Hier  muß  die  Hebamme  die  Schwangere  sogleich  veranlassen,  ärztliche
  Hülfe  zu  suchen,  da  die  Ursache  der  Anschwellung  wahrscheinlich
  in  einer  Erkrankung  der  Nieren  liegt,  bei  welcher  die  Urinabsonderung
  vermindert  zu  sein  pflegt,  und  welche  leicht  schlimme  Zufälle,
  namentlich  allgemeine  Krämpfe,  zur  Folge  hat  (s.  u.  §.  257.).

S.  191.

In  einzelnen,  seltenen  Fällen  entzündet  sich  die  Geschwulst
der  äußeren  Geschlechtstheile,  wird  prall,  heiß,  roth  und  schmerzhaft.
  Dazu  gesellt  sich  allgemeines  Unwohlsein  und  Fieber.  Alsdann
ist  ärztliche  Hülse  dringend  nothwendig,  da  die  Heftigkeit  der  Enizündung
  sich  bis  zum  Brandigwerden  der  Theile  steigern  kann.  Die
Hebamme  ordne  vorläufig  Bettruhe  an,  mit  etwas  erhöhtem  Steiße,
damit  die  Geschwulst  vor  Druck  geschützt  sei,  und  lasse  sie  mit  einem
gewärmten  Kräuterkissen  bedecken.

8.  192.

Bei  manchen  Schwangeren  entstehen  Ausdehnungen  und  Erweiterungen
  der  oberflächlichen  Blutadern  an  den  Beinen  und  den  äußeren
  Geschlechtstheilen.  Diese  sogenannten  Weh=  oder  Kindesadern
erscheinen  theils  als  feine,  bläulich-rothe  Verästelungen  in  der  Haut,
cheils  als  darunter  liegende  dickere,  bläuliche  Stränge,  oder  noch
stärkere,  begränzte  Hervorragungen,  sogenannte  Aderknoten.  Sie
lassen  sich  in  der  Regel  weich  anfühlen  und  mit  dem  Finger  zusammendrücken,
  schwellen  aber  mit  dem  Nachlasse  des  Druckes  sogleich
wieder  an.  Gewöhnlich  findet  man  sie  auf  beiden  Seiten,  aber  häufig
auf  einer  Seite  stärker  entwickelt,  als  auf  der  anderen.  Manche
Frauen  haben  offenbar  eine  besondere  Reigung  zu  solchen  Ausdehnungen
  und  Anschwellungen  der  Blutadern,  denn  sie  bekommen  sie
        <pb n="156" />
        —  143  —

gleich  in  ihrer  ersten  Schwangerschaft  und  oft  schon  in  früher  Zeit,
während  andere  Frauen  in  allen  ihren  Schwangerschaften  gänzlich
davon  verschont  bleiben.  Bei  einer  zweckmäßigen,  ruhigen  Lebensweise
  verursachen  sie  selten,  oder  doch  nur  vorübergehend,  größere
Beschwerden.  Aber  bei  angestrengter  körperlicher  Arbeit,  namentlich
wenn  sie  mit  vielem  Stehen  verbunden  ist,  werden  sie  durch  die  mit
der  stärkeren  Blutstauung  zunehmende  Zerrung  und  Spannung  der
Aderhäute  sehr  schmerzhaft.  Die  Reizung  verbreitet  sich  alsdann
auch  auf  die  Umgebung;  diese  schwillt  an  und  es  bilden  sich  mehr
oder  weniger  umfangreiche  Entzündungen  nach  dem  Laufe  der  am
meisten  gezerrten  Adern  aus,  welche  bei  fortgesetzter  Vernachlässigung
durch  Uebergang  in  Eiterung  oder  Verjauchung  gefährlich  werden
können.

Ein  sehr  seltenes,  aber  höchst  bedenkliches  Ereigniß  ist  die  Berstung
  eines  Blutaderknotens,  z.  B.  bei  einer  körperlichen  Anstrengung.
  Ist  die  gewöhnlich  sehr  verdünnte  äußere  Haut  mit  zerrissen,
  so  erfolgt  eine  heftige  Blutung  nach  außen.  Blieb  die  Haut
darüber  unverletzt,  so  entsteht  durch  das  unter  sie  austretende  Blut
eine  sich  allmälich  dunkler  färbende  Geschwulst  an  der  Sitelle  der

Berletzung.

g.  198.

Einer  Schwangeren,  die  an  den  geschilderten  Wehadern  und
Blutaderknoten  leidet,  hat  die  Hebamme  dieselben  Rathschläge  zu  geben,
  wie  bei  der  Wassergeschwulst  dieser  Theile  (s.  o.  8.  189.),  da
beide  Krankheiten  durch  gleiche  Schädlichkeiten  gesteigert  werden.  Hat
die  Ausdehnung  der  Adern  einen  bedeutenden  Grad  erreicht,  so  ist
das  Tragen  eines  Gummistrumpfs,  oder  die  Einwicklung  der
Beine  von  den  Füßen  aufwärts  mit  einer  Flanellbinde
dringend  zu  empfehlen.  Wenn  sich  auf  der  verdünnten  Haut  über
einem  Blutaderknoten  ein  Schorf  zu  bilden  anfängt,  so  liegt  die
Gefahr  einer  Berstung  nahe,  und  ist  der  Schwangeren  daher  verdoppelte
  Vorsicht  und  Schonung  anzurathen.

Stellen  sich  lebhaftere  Schmerzen  in  den  befallenen  Theilen
ein,  schwillt  die  Umgegend  der  Adern  an,  wird  heiß  und  empfindlich,
  so  muß  die  Schwangere  eine  ausgestreckte  Lage  beobachten  und
        <pb n="157" />
        144  —

kalte  Umschläge  machen.  In  der  Regel  tritt  darnach  sehr  bald  eine
Besserung  ein.  Ist  dieses  nicht  der  Fall,  und  gesellt  sich  wohl  gar
ein  allgemeines  Unwohlsein  dazu,  so  muß  ein  Aczt  gerufen  werden.

Berstet  ein  Blutaderknoten,  so  ist  die  schnellste  ärztliche
Hülse  nothwendig.  Eine  äußere  Blutung  suche  die  Hebamme  vorläufig
  durch  Druck  mit  dem  Finger  auf  die  verletzte  Stelle,  durch
Aufdrücken,  oder  an  den  Beinen  auch  wohl  durch  Aufbinden,  eines
Stückchens  Feuerschwamm,  oder  eines  in  kaltes  Wasser  und  Esfig  getauchten
  Leinewandpolsters  zu  stillen.  Ist  das  Blut  unter  die  Haut
ausgetreten,  so  wende  sie  kalte  Umschläge  an.

Fünftes  Kapitel.
Von  den  Hrüchen  Schwaszgerer.

8.  194.

Bisweilen  drängt  sich  ein  Eingeweide,  gewöhnlich  eine  Darmschlinge,
  oder  ein  Stück  Retz,  aus  der  Bauchhöhle  durch  eine  krankhaft
  erweiterte,  oder  neu  entstandene  Oeffnung  ihrer  Wand  hervor
und  bildet  unter  der  Haut  eine  mehr  oder  weniger  pralle  Geschwulst,
einen  sogenannten  Bruch.  Ze  nach  denr  Sitze  unterscheidet  man:
1)  einen  Leistenbruch,  welcher  dicht  über  einer  Schamlippe  hervortritt
  und  bei  zunehmender  Größe  sich  in  sie  herabsenkt;  2)  einen
Schenkelbruch,  welcher  etwas  weiter  nach  außen  in  der  Schenkelbeuge
  zum  Vorscheine  kommt;  3)  einen  Nabelbruch,  welcher  in,
oder  dicht  neben  dem  Nabel  entsteht;  4)  einen  Bauchbruch,  welcher
an  einer  anderen  Stelle  des  Bauches,  meistens  in  der  weißen  Linie,
sich  bildet.

In  der  Rückenlage  verschwinden  diese  Geschwülste  häufig  von
selbst,  oder  auf  leichten  Druck,  indem  die  darin  enthaltenen  Theile
wieder  in  die  Bauchhohle  zurücktreicn,  kehren  aber  nach  längerem
Stehen,  beim  Husten  oder  Drängen  wieder.

Die  Hebamme  muß  Frauen,  welche  mit  einem  solchen  Bruche
behaftet  sind,  auf  Befragen  sogleich  an  einen  Arzt  verweisen,  damit
        <pb n="158" />
        —  145  —

dieser  ihnen  ein  passendes  Bruchband  verordne,  welches  den  Bruch
zurückhält.  Ohne  einen  solchen  Schutz  laufen  die  Kranken  Gefahr.
daß  der  Bruch  sich  einklemmt.  Er  wird  alsdann  schmerzhaft  und
kann  nicht,  wie  sonst,  zurückgebracht  werden;  neben  Stuhlverstopfung
stellt  sich  bald  Erbrechen  ein,  und,  wenn  nicht  schnelle  ärztliche  Hülfe
kommt,  so  werden  die  eingeklemmten  Theile  brandig,  und  der  Tod
ist  die  Folge.

S.  195.

Während  der  Schwangerschaft  pflegen  Leisten=  und  Schenkelbrüche
  sich  um  den  5.  Monat  von  selbst  zu  verlieren,  indem  die
emporwachsende  Gebärmutter  die  im  Bruche  vorliegenden  Darmschlingen
  und  das  Netz,  wenn  diese  Theile  nicht  mit  dem  Bruchsacke  verwachsen
  find,  in  die  Höhe  drängt  und  die  Oeffnung,  durch  welche  sie
hervorgetreten  waren,  verlegt.  Ist  dies  der  Fall,  so  thut  man  gut,
das  Bruchband  abzunehmen,  da  es  nicht  blos  unnöthig  geworden  ist,
sondern  wegen  der  veränderten  Gestalt  des  Bauches  oft  nicht  mehr
paßt  und  einen  schädlichen  Druck  ausübt.

Nabel=  und  Bauchbrüche  entstehen  bisweilen  erst  während
der  Schwangerschaft,  oder  werden  in  derselben  vergrößert.  Sie  verursachen
  den  Schwangeren  bisweilen  große  Beschwerden,  besonders
die  Nabelbrüche,  welche  bei  einem  unzweckmäßigen  Verhalten  selbst
sich  einklemmen  können.

Schwangerr,  welche  mit  einem  Bruche  behaftet  sind,  müssen  besonders
  für  eine  regelmäßige  Leibesöffnung  sorgen,  sich  schwer  verdaulicher
  und  blähender  Speisen  enthalten  und  bei  allen  körperlichen
Anstrengungen  sehr  vorsichtig  sein.  Verschwindet  der  Bruch  nicht  im
Fortgange  der  Schwangerschaft,  oder  nimmt  derselbe  sogar  zu,  so
muß  die  Hebammc  der  Kranken  dringend  rathen,  sich  an  einen  Arzt
zu  wenden.  Wenn  vollends  Erscheinungen  sich  einstellen,  welche  eine
Einklemmumg  fürchten  lassen,  muß  die  Hebamme  die  schleunigste  Herbeirufung
  eines  Arztes  sordern.  Bis  zu  seiner  Ankunft  lasse  sie  die
Kranke  eine  ruhige  Lage  im  Bette  bcobachten  und  sich  auf  den  Genuß
slüssiger  Nahrung  beschränken.

Preuhisches  Hebammen-Lehrbnch.  10
        <pb n="159" />
        Sechstes  Kapitel.
don  den  Erbrechen  der  Schwangeren.

8.  186.

Uebelkeit  und  Erbrechen  sind  schon  als  eine  der  häufigsten
Störungen,  welche  die  Schwangerschaft  begleiten,  genannt  worden.
Oesters  läßt  sich  das  Erbrechen  durch  eine  vorsichtige  Lebensweise
und  eine  sorgfältige  Auswahl  der  Speisen  und  Getränke,  wobei  jede
Frau  darauf  achten  muß,  was  ihr  zusagt,  in  Schranken  halten  (s.  o.
8.  69.).  Tritt  es  dennoch  mit  großer  Heftigkeit  auf,  erbricht  sich  die
Schwangere  fast  nach  jeder  Mahlzeit  und  wird  dann  noch,  wie  es
häufig  der  Fall  ist,  in  der  Zwischenzeit  durch  beständige  Uebelkeit
und  Speichelfluß  gequält,  so  muß  die  Hebamme  sogleich  auf  Herbeirufung
  eines  Arztes  dringen,  ehe  die  Kräfte  der  Schwangeren  zu  sehr
leiden.  Bisweilen  ist  das  Erbrechen  durch  eine  Krankheit  der
Gebärmutter  oder  der  benachbarten  Theile  im  Becken,
z.  B.  durch  einen  eingeklemmten  Bruch  (s.  o.  §.  194.),  bedingt  und
kann  durch  deren  Beseitigung  gehoben  werden.  In  anderen  Fällen
trägt  große  Blutarmuth  die  Schuld,  und  auch  hier  kann  der  Arzt
belfen.

Das  Erbrechen  kann  durch  seine  Heftigkeit  und  Dauer
selbst  tödtlich  werden.  Sobald  Fieber  sich  hinzugesellt,  Schmerzen
  in  der  Magengegend  sich  einslellen,  Abmagerung  und  Erschöpfung
stetig  zunehmen,  muß  man  diesen  Ausgang  fürchten.  Ein  vorzeitiger
  Eintritt  der  Geburt,  nachdem  gewöhnlich  vorher  die  Frucht
abgestorben  ist,  bringt  bisweilen,  jedoch  nicht  immer,  Rettung.  Unter
den  Mitteln,  welche  die  Hebamme  in  Abwesenheit  des  Arztes  vorläufig
  verordnen  darf,  um  ein  anhaltendes  Erbrechen  zu  stillen,  sind
die  wirksamsten:  eine  vollkommen  ruhige  Lage  der  Schwangeren,  da
jede  Bewegung  den  Brechreiz  steigert;  das  Auflegen  von  mehrfach
zusammengefaltetem,  mit  Rum  befeuchtetem  Löschpapier  auf  die  Magengegend
  und  der  Genuß  roher  Eisstückchen.  Ein  Eßlöffel  guten
Weines  ist  bisweilen  nützlich,  wird  aber  nicht  immer  vertragen.
        <pb n="160" />
        —  147  —

Siebentes  Kapitel.
den  dem  Absterben  der  FKrucht  in  der  Schwangerschast.

8.  197.

Zu  jeder  Zeit  der  Schwangerschaft  kann  die  Frucht  im  Mutterleibe
  absterben.  Daß  die  Frucht  im  Mutterleibe  abgestorben
sei,  kann  die  Hebamme  vermuthen,  wenn  die  Bewegungen  der
Frucht  gänzlich  aufhören,  und  an  keiner  Stelle  die  Herztoͤne  derselben
vernommen  werden;  wenn  die  Schwangere  einen  mehr  oder  weniger
starken  Frostanfall  bekommt;  wenn  sie  ein  Gefühl  von  Schwere  und
Kälte  im  Unterleibe  empfindet;  wenn  der  Umfang  der  Gebärmutter
nicht  weiter  zunimmt;  wenn  die  Brüste  schlaff  werden.  Doch  sind
diese  Zeichen  trüglich,  und  die  Hebamme  muß  sich  daher  hüten,  ihren
Berdacht  auszusprechen;  am  wenigsten  darf  sie  die  Schwangere  selbst
durch  unvorsichtige  und  besorgliche  Aeußerungen  erschrecken.  Leidet  bei
den  angegebenen  Zeichen  die  Gesundheit  der  Mutier,  so  muß  die
Hebamme  sogleich  einen  Arzt  zu  Rathe  ziehen.

8.  198.

So  lange  die  unverletzten  Eihäute  den  Zutritt  der
Lust  abhalten,  geht  das  abgestorbene  Kind  in  der  Gebärmutter
  nicht  in  Fäulniß  üÜber;  sondern  alle  Theile  desselben,
mit  Ausnahme  der  Knochen,  unterliegen  einer  allmälich  zunehmenden
Erweichung,  von  außen  durch  das  Fruchtwasser,  im  Inneren  durch
das  rothe  Blutwasser,  welches  nach  dem  Aufhören  der  Blutbewegung
durch  die  Wände  der  Adern  hindurch  sickert.  In  den  ersten  Schwangerschaftswochen
  abgestorbene  Früchte  können  auf  diese  Weise  vollständig
  ausgelöst  werden.  Bei  älteren  Früchten  zeigt  sich  die  Erweichung
  zuerst  an  der  obersten  Hautschicht,  welche  sich  von  der  darunter
  liegenden  blutrothen  Lederhaut  ablöst.  Etwas  später  lockert  sich
die  Verbindung  der  Schädelknochen  untereinander  bis  zu  dem  Grade,
daß  fie,  völlig  gelöst,  unter  der  Schädelhaut  frei  verschiebbar  find.
Der  Bauch  wird  durch  die  in  seiner  Höhle  sich  ansammelnde  Flüssigkeit
  mehr  und  mehr  aufgetrieben.  Nabelschnur  und  Mutterkuchen

10“
        <pb n="161" />
        —  148  —

werden  welk  und  mürbe.  Am  längsten  widerstehen  die  Eihäute,
welche  daher  gewöhnlich  erst  unter  der  Geburt  zerreißen.  Das
Fruchtwasser  ist  häufig  durch  Kindespech,  abgestoßene  Oberhaut  und
Blutwasser  verunreinigt,  von  grünlicher  oder  bräunlicher  Farbe  und
von  scharfer  Beschaffenheit.

In  anderen  Fällen  verschrumpft  die  Frucht  nach  dem
Tode  in  der  Gebärmutter  unter  Abnahme  des  Fruchtwassers.
Selten  geschieht  dies  jedoch  bei  einfacher  Schwangerschaft;  häufiger
bei  einem  todten  Zwillinge,  wenn  er  neben  einem  lebenden  in  der
Gebärmutter  zurückgehalten  wird.

8.  199.

Ein  in  der  Schwangerschaft  abgestorbenes  Kind  wird  gewöhnlich
bald,  selten  erst  nach  Wochen,  geboren.  Bei  der  Geburt  ist  es
Pflicht  der  Hebamme,  dieselbe  Vorsicht  anzuwenden,  wie  bei  einem
lebenden  Kinde,  weil  die  Zeichen  des  Todes  immer  ungewiß  sind.
Häufig  zieht  sich  die  Geburt  durch  Wehenschwäche  in  die  Länge.

Verzögert  sich  nach  dem  muthmaßlichen  Tode  des  Kindes
der  Eintritt  der  Geburt,  so  muß  ein  Arzt  befragt  werden,  auch
wenn  die  Mutter  sich  wohl  befindet.

Unbedingt  muß  die  Hebamme  auf  schnelle  Herbeirufung  eines
Arztes  dringen,  wenn  das  Fruchtwasser  abfließt,  ohne  daß
Wehen  eintreten,  oder  wenn  die  vorhandenen  zu  schwach  bleiben,
um  die  Geburt  zu  fördern.  Denn  da  die  Luft  jetzt  freien  Zutritt
zu  dem  Kinde  hat,  so  fällt  dieses  der  Fäulniß  anheim,  woraus  sehr
ernstliche  Gefahren  für  die  Mutter  entspringen  können  (s.  u.  F.  312.).

Achtes  Kapitel.
Vo  der  Schwangerschaft  außerhalb  der  Gebärutter.

g.  200.

Eine  Schwangerschaft  außerhalb  der  Gebärmutter  entstehs,
  wenn  das  befruchtete  Ei  entweder  im  Eierstocke  sich  aus-
        <pb n="162" />
        —  149  —

bildet,  oder  wenn  es  in  einer  der  Mutterröhren  stecken  bleibt,
oder  wenn  es  in  die  Bauchhöhle  gelangt.  In  allen  diesen  Fällen
kann  das  Ei  eine  Zeit  lang  fortwachsen.  Aber  nur  selten  und  fast
ausschließlich  bei  einer  Bauchschwangerschaft  entwickelt  sich  die  Frucht
über  den  5.  bis  6.  Monat  hinaus,  und  nur  ausnahmsweise  erlangt
sie  ihre  vollständige  Reife.

Sehr  schwer  ist  es,  eine  solche  Schwangerschaft  zu  erkennen.
Es  zeigen  sich  bei  derselben  im  Anfange  die  gewäöhnlichen  Schwangerschaftszeichen.
  Das  Monatliche  bleibt  in  der  Regel  aus,  doch  stellen
sich  bisweilen  früher  oder  später  unregelmäßige  Blutungen  ein.  Die
Gebärmuter  nimmt  in  den  ersten  Monaten  an  Umfang  zu;  auch  die
Brüste  pflegen  schon  früh  etwas  anzuschwellen.  Schreitet  die  Entwicklung
  der  Frucht  bis  zur  zweiten  Hälfte  der  Schwangerschaft  vor,
so  fühlt  man  Kindestheile  und  Kindesbewegungen,  bald  deutlicher,
bald  weniger  deutlich,  als  sonst,  und  vernimmt  eben  so  die  Herztöne
  des  Kindes.  Dagegen  ist  das  Gebärmutergeräusch  nicht  hörbar.

8.  201.

Wenn  das  Ei  sich  im  Eierstocke,  oder  in  einer  der  Mutterröhren
  entwickelt,  so  treten  schon  vom  2.  Monate  ab  zeitweilig
heftige  Schmerzen  im  Unterleibe  auf,  in  Folge  der  Zerrung,
welche  diese  Theile  durch  das  wachsende  Ei  erleiden.  Oft  schon  zu
Ende  des  2.  Monats,  öfter  erst  im  3.  oder  4.  Monate,  selten  noch
später,  kommt  es  dann  zu  einer  Berstung  des  Eierstocks  oder  der
Mutterröhre,  und  mit  den  gesteigerten  Schmerzen  verbinden  sich
die  Erscheinungen  einer  inneren  Blutung:  Blässe  und  Kälte  der
Haut  und  hohes  Schwächegefühl  bis  zur  Ohnmacht.  Die  Hefsugkeit
der  Blutung  kann  schon  in  wenigen  Stunden  zum  Tode  führen.
Ist  die  Blutung  geringer,  so  erfolgt  der  Tod  meist  erst  später  in
Folge  einer  Bauchfellentzündung.  In  einzelnen  glücklichen  Fällen
kann  selbst  die  Kranke  genesen;  die  in  der  Bauchhöhle  zurückgebliebene
  Frucht  schrumpft  zusammen,  während  aus  der  Gebärmutter  ein
der  Wochenreinigung  ähnlicher  Schleim  mit  beigemengten  Fetzen  der
Siebhaut  sich  entleert.

Die  Hebamme  muß  daher,  wenn  bei  einer  Schwangeren  um  die
angegebene  Zeit  anfallsweise  heftigere  Schmerzen  im  Unterleibe  auf-
        <pb n="163" />
        —  150  —

treten,  an  die  Moͤglichkeit  einer  Eierstocks=  oder  Mutterröhren-Schwangerschaft
  denken  und  auf  die  schleunige  Herbeirufung  eines
Arztes  dringen;  vollends,  wenn  zu  den  Schmerzen  sich  die  Zeichen
einer  inneren  Blutung  gesellen.  Um  die  Blutung  möglichst  zu  mäßigen,
  ordne  sie  vorläufig  eine  vollkommen  ruhige  Lage  an,  bedecke
  den  Unterleib  mit  eiskalten  Umschlägen,  oder  einer  mit
Eisstückchen  gefüllten  Blase  und  mache  bei  großer  Schwäche  von
den  im  §.  169.  genannten  Belebungsmitteln  Gebrauch.

S.  202.

Aeußerst  selten  erweist  sich  der  vom  Eierstocke  oder  der  Mutterröhre
  gebildete  Fruchtsack  hinreichend  ausdehnungsfähig,  um  ein  weiteres
  Wachsthum  des  Eies  zu  gestatten,  wie  es  bei  der  Bauchhöhlen-Schwangerschaft
  die  Regel  ist.  Bei  dieser  liegt  die  Frucht
mit  ihrer  Umhüllung  Anfangs  gewöhnlich  im  kleinen  Becken
hinter  der  Gebärmutter,  die  dadurch  nach  vorn  in  die  Höhe  gedrängt
  wird.  Es  entstehen  alsdann  dieselben  Beschwerden,  wie  bei
einer  Zurückbeugung  der  schwangeren  Gebärmutter,  von  der  dieser
Zustand  hauptsächlich  nur  durch  den  Nachweis  des  Gebärmutteergrundes
  über  den  Schambeinen  bei  der  dußeren  Untersuchung  sich  unterscheiden
  läßt  (s.  o.  §.  150.).  Auch  für  die  Erkenntniß  der  Bauchhöhlen-Schwangerschaft
  in  den  späteren  Monaten,  wenn  die  Frucht
sich  schon  größtentheils  obkrhalb  des  kleinen  Beckens  befindet,  und
die  äußerlich  fühlbaren  Kindestheile  und  Bewegungen,  so  wie  der
hörbare  Herzschlag  des  Kindes  an  dem  Borhandensein  einer  Schwangerschaft
  nicht  mehr  zweifeln  lassen,  bleibt  es  das  wichtigste  Zeichen,
wenn  man  vor  dem  Kinde,  etwa  in  Handhöhe  über  dem  einen
oder  dem  anderen  Schambeinaste,  den  Grund  der  leeren  Gebärmutter
  fühlt  und  bei  gleichzeitiger  innerer  Untersuchung  sie  in  dieser
Lage  zwischen  beide  Hände  nehmen  und  bewegen  kann.

8.  203.

Bisweilen  entwickelt  sich  die  Frucht  in  der  Bauchhöhle  bis  zu
ihrer  völligen  Reise,  ohne  daß  das  Befinden  der  Frau  wesentlich
gestört  wird.  Am  Ende  der  Schwangerschaft  stellen  sich  Wehen  ein,
welche  aber  die  Geburt  nicht  fördern.  Die  Hebamme  findet  den
        <pb n="164" />
        —  151  —

Scheidentheil  meistens  dicht  hinter  der  Schooßfuge,  den  dußeren  Muttermund
  geschlossen,  oder  nur  wenig  geöffnet.  Bon  einer  Fruchtblase
ist  nichts  in  demselben  zu  fühlen;  ein  vorliegender  Kindestheil  entweder
  gar  nicht,  oder  nur  durch  das  hintere  Scheidengewölbe  hinter
der  Gebärmutter  zu  erreichen.  Die  Wehen  hören  allmälich  auf,
das  Kind  stirbt  ab  und  es  stellt  sich  eine  schleimige  Absonderung
  aus  der  Gebärmutter  ein,  mit  welcher  die  Siebhaut  stückweise
  ausgestoßen  wird.  Ungleich  häufiger  aber  erfolgt  der  Tod
der  Frucht  schon  zu  einer  früheren  Zeit  der  Schwangerschaft.

Als  der  günstigste  Ausgang  einer  Bauchhöhlen-Schwangerschaft
  ist  es  zu  betrachten,  wenn  nach  dem  Tode  der  Frucht,  unter
allmälicher  Abnahme  des  Fruchtwassers,  der  Fruchtsack  um  die  vertrocknende
  Frucht  zusammenschrumpft  und  mit  ihr  zu  einem  Körper
verwächst,  der  sich  zuletzt  in  ein  sogenanntes  Steinkind  umwandelt.
Ein  solches  Steinkind  kann  viele  Jahre  in  der  Bauchhöhle  —  mit
größeren  oder  geringeren  Beschwerden  —  getragen  werden;  ja  es
kann  daneben  eine  neue  Schwangerschaft  in  der  Gebärmutter  eintreten.


Uebler  ist  es,  wenn  der  Fruchtsack  sich  entzündet.  Die
Entzündung  kann  durch  ihre  Heftigkeit  tödtlich  werden.  Häufiger
verläuft  sie  schleichend,  und  es  kommt  dann  gewöhnlich,  namentlich
  bei  einem  unzweckmäßigen  Verhalten  der  Schwangeren,  zu  einer
Bereiterung  des  Sackes  und  seiner  Umgebungen  mit  Aufbruch,
entweder  nach  außen  durch  die  Bauchdecken,  oder  nach  innen  in  den
Darm,  die  Harnblase,  die  Mutterscheide.  Die  Frucht,  welche  in  Verjauchung
  übergeht,  wird  auf  diesem  Wege  allmälich  stückweise  ausgeschieden.
  Immer  ist  der  Vorgang  mit  einem  langen  und  gefahrvollen
Siechthume  verbunden,  doch  ist  Genesung  möglich.

Es  versteht  sich  von  selbst,  daß  in  allen  Fällen,  wo  die  Hebamme
  eine  Bauchhöhlen-Schwangerschaft  vermuthet,  soglle#n  Alzt
gerufen  werden  muß.
        <pb n="165" />
        —  152  —

Zweiler  Abschmitt.
Von  dem  regelwidrigen  Verlaufe  der  Geburt.

S.  204.

In  diesem  Abschnitte  sollen  nicht  alle  möglichen  Störungen  der
Geburt  einzeln  befprochen  werden,  sondern  vorzugsweise  diejenigen,
deren  Kenniniß  für  die  Hebamme  von  Wichligkeit  ist,  sei  es  wegen
der  Häufigkeit  ihres  Vorkommens;  sei  es,  weil  die  Hebamme
sie  unter  Umständen  verhüten  kann;  oder  weil  es  besonders  darauf
ankommt,  daß  sie  frühzeitig  erkannt  werden  und  ärztliche  Hülfe
nachgesucht  wird;  oder  endlich,  weil  in  Abwesenheit  des  Arztes  die
Hebamme  selbst  mehr  oder  weniger  eingreifende  Hülfe  zu
leisten  hat.  Die  selten  vorkommenden  Störungen,  welche  hier  nur
angedeutet  sind,  wird  die  Hebamme,  wenn  sie  ihr  ja  einmal  begegnen
sollten,  bei  genügender  Verrrautheit  mit  dem  regelmäßigen  Gange  der
Geburt  und  bei  sorgfältiger  Beobachtung  leicht  als  Abweichungen  erkennen
  und  dann,  wie  es  bei  jedem  ungewöhnlichen  Befunde
ihre  Pflicht  ist,  den  Beistand  eines  Arztes  verlangen.

Die  Ursachen  der  regelwidrigen  Geburt  liegen  entweder
im  mütterlichen  Körper,  oder  in  der  Frucht,  oder  in  den  übrigen
  Theilen  des  Eies.

I.  Regelwidrige  Geburten  von  Seiten  der  Mutter.

Erstes  Kapitel.
Von  den  regelwidrigen  Wehen.

g.  205.
Die  Wehen  sind  regelwidrig,  wenn  sie  entweder  zu  stark,
oder  zu  schwach,  oder  zu  schmerzhaft,  oder  krampfhaft  sind.
Die  zu  schmerzhaften  und  die  krampfhaften  Wehen  find  unter  allen
        <pb n="166" />
        —  158  —

Umständen  regelwidrig.  Wann  dagegen  starke  oder  schwache  Wehen
als  regelwidrig,  d.  h.  als  zu  stark  oder  zu  schwach  bezeichnet  werden
müsten,  hHä#ngt  wesentlich  von  den  #äbrigen  Berhältmissen  der  Geburt,
namentlich  von  der  Größe  des  zu  Üüberwindenden  Widerstandes,  ab.

Mit  Ausnahme  der  zu  starken  Wehen  haben  alle  regelwidrigen
Wehen  das  gemeinsame  Kennzeichen,  daß  sie  die  Geburt  gar  nicht,
oder  doch  nicht  genügend  fördern.

1.  Zu  ftarke  Wehen.

F.  206.

Man  nennt  die  Wehen  stark,  wenn  sie  rasch  auf  einander  folgen,
  lange  anhalten,  mit  lebhaftem  Schmerze  und  Drange  verbunden
sind,  und  wenn  die  Gebärmutier  während  derselben  eine  bedeutende.
aber  gleichmäßige  Härte  zeigt.  Die  Wehen  find  zu  stark,  wenn  sie
entweder  erheblich  stärker  sind,  als  die  Größe  des  entgegenstehenden
Hindernisses  erfordert,  oder  wenn  die  Heftigkeit  der  Zusammenziehungen
  einen  solchen  Grad  erreicht,  daß  sie  an  und  für  sich  der  Mutter
und  dem  Kinde  Gefahr  bringt.

Manche  Frauen  haben  bei  jeder  Geburt  von  Anfang  an  zu
starke  Wehen,  ohne  daß  eine  Ursache  nachzuweisen  ist.  Bei  anderen
werden  die  Wehen  erst  im  Verlaufe  der  Geburt  durch  die  Größe  des
z.  B.  durch  Beckenenge  bedingten  Widerstandes  zu  einer  solchen  Höhe
gesteigert.

S.  207.

Wenn  bei  günstiger  Kindeslage,  weder  das  Becken,  noch,  wie
durchschninlich  bei  Mehrgebärenden,  die  weichen  Geburtstheile  einen
besonderen  Widerstand  entgegensetzen,  so  bewirken  zu  starke  Wehen
eine  übereilte  Geburt.  Um  so  leichter  kann  dies  geschehen,  wenn
die  Frucht  zugleich  klein  ist.  Nach  der  plötzlichen  Emleerung  zieht
sich  alsdann  die  Gebärmutter  öfters  nur  unvollkommen
zusammen,  wodurch  die  Gefahr  einer  heftigen  Blutung,  oder  selbst
einer  Umstülpung  der  Gebärmutter  entsteht  (s.  u.  §.  349.).
In  Folge  der  schnellen  Entleerung  der  Bauchhöhle  strömt  ferner  das
        <pb n="167" />
        —  154  —

Blut  den  Adern  derselben  mit  großer  Gewalt  aus  den  übrigen  Körpertheilen
  zu,  was  eine  schwere  Ohnmacht  bewirken  kann.

Sind  bei  Erstgebärenden  Mutterhals  und  Damm  noch  unvorbereitet,
  so  erleiden  diese  Theile,  wenn  unter  dem  stürmischen
Wehendrange  der  Durchgang  des  Kiündes  erzwungen  wird,  mehr  oder
weniger  tiefe  Verletzungen.  Ist  aber  der  Widerstand  des
Beckens  so  groß,  daß  er  durch  die  gesteigerte  Wehenkraft
nicht  überwunden  werden  kann,  so  ist,  wenn  nicht  vorher  eine
Erschöpfung  derselben  eintritt,  eine  Zerreißung  der  Gebärmutter
  oder  eine  Abreißung  derselben  von  der  Scheide  zu
fürchten  (s.  u.  8.  232—233.).

Das  Kind  leidet  nothwendig  durch  den  störenden  Einfluß  der
starken  und  fast  ununterbrochenen  Zusammenziehungen  der  Gebärmutter
  (s.  o.  §.  86.)  und  kommt  daher  häufig  scheintodt,  oder  selbst
schon  todi  zur  Welt.

".  208.

Die  Hebamme  muß  bei  zu  starken  Wehen  unter  allen  Umständen
  auf  die  Herbeirufung  eines  Arztes  dringen,  selbst  wenn
derselbe,  wie  es  außer  bei  Beckenenge,  meistens  der  Fall  sein  wird,
erst  nach  Beendigung  der  Geburt  zur  Stelle  sein  könnte.  Was  sie
selbst  zur  Mäßigung  des  Wehendranges  und  zur  Abwehr  der  daraus
entspringenden  Gefahren  thun  kann,  besteht  in  Folgendem:  sie  lasse
die  Gebärende  flach  und  ruhig  auf  der  Seite  liegen,  untersage  ihr
jedes  Drängen  und  entferne  alle  Stützen  für  Hände  und  Füße;  den
Damm  unterstütze  sie  sorgfältig  in  der  gewöhnlichen  Weise,  ohne  den
Kopf  gewaltsam  zurückhalten  zu  wollen;  dagegen  suche  sie  nach  dem
Austritte  desselben  das  schnelle  Hervorstürzen  des  Rumpfes
durch  einen  fortgesetzten  mäßigen  Druck  bis  zum  Eintritte
einer  neuen  Wehe  zu  verhindern,  während  sie  gleichzeitig  die
andere  Hand  auf  den  Grund  der  Gebärmutter  legt  und
deren  Zusammenziehung  überwacht.
        <pb n="168" />
        —  155  —

2.  Zu  schwache  Wehen.

8.  209.

Schwache  Wehen  erkennt  die  Hebamme  daran,  daß  sie  selten
kommen,  sehr  kurz,  wenig  schmerzhaft  und  von  geringer  Wirkung
find.  Die  Gebärmutter  zeigt  während  derselben  wenig  Härte  und
Spannung  und  erschlafft  in  den  Zwischenzeiten  vollständig.  Die
schwachen  Wehen  sind  zu  schwach,  wenn  sie  entweder  Überall  nicht
ausreichen,  die  entgegenstehenden  Widerstände  zu  Überwinden,  oder
es  wenigstens  nicht  so  schnell  vermögen,  als  es  die  besonderen  Verhältnisse
  für  Mutter  und  Kind  wünschen  lassen.

Häufig  ist  die  Wehenschwäche  gleich  im  Anfange  der  Geburt
  vorhanden.  So  findet  man  sie  namentlich  bei  sehr  jungen,  oder
bei  alten  Erstgebärenden,  bei  Frauen,  welche  durch  Krankheit,  Noth
und  Sorgen  heruntergekommen  find,  oder  welche  widerholt  schwere
Geburten  überstanden  haben.  Doch  ist  auch  bei  manchen,  übrigens
gesunden  Frauen  jede  Geburt  von  schwachen  Wehen  begleitet.  Eine
große  Ausdehnung  der  Gebärmutter  durch  zu  vieles  Fruchtwasser
  oder  Zwillinge  hat  meistens  Wehenschwäche  zur  Folge.

Oesters  werden  die  Wehen  im  Lause  der  Geburt  schwächer,  weil
die  Gebärende  sich  durch  zu  frühes  Mitarbeiten  vergeblich  angestrengt
  hat.

Ist  die  Austreibung  des  Kindes  durch  ein  Geburtshinderniß,
wie  Enge  des  Beckens,  ungünstige  Stellung  oder  Haltung  des  Kopfes
u.  s.  w.  erschwert,  so  lassen  bisweilen  die  Anfangs  starken  Wehen
allmälich  nach,  weil  die  Kraft  der  Gebärmutter  an  dem  Widerstande
  erlahmt.

g.  210.

Bei  regelmäßiger  Lage,  Stellung  und  Haltung  des  Kindes  und
regelmäßiger  Weite  der  Geburtswege  haben  schwache  Wehen  in  der
Eröffnungszeit,  so  lange  die  Fruchtblase  steht,  nichts  Bedenkliches,
  da  die  Verzögerung  der  Geburt  unter  diesen  Verhältnissen
weder  der  Mutier,  noch  dem  Kinde  zu  schaden  pflegt.  Auch  in  Fällen
von  regelwidriger  Kindeslage,  oder  Beckenenge,  die  als  solche  die
        <pb n="169" />
        —  156  —

Herbeirufung  eines  Arztes  erfordern,  ist  mit  der  Wehenschwäche  in
diesem  Zeitraume  der  Geburt  noch  kein  besonderer  Rachtheil  verknüpft.
Die  Hebamme  mache  es  der  Gebärenden  möglichst  bequem,  lasse  sie
nicht  mitarbeiten,  ermahne  sie  freundlich  zur  Geduld  und  gebe  ihr,
wenn  die  Geburt  sehr  lange  dauert,  eine  Tasse  Fleischbrühe,  oder
ein  leichtes  Bier,  oder  Wasser  mit  einem  Zusatze  von  Wein.  Ist  die
Gebärende  müde,  so  suche  sie  durch  Herstellung  äußerer  Ruhe  den
Schlaf  zu  befördern.

56.  211.

Uebler  aber  gestalten  sich  die  Folgen  der  Geburtsverzögerung,
auch  unter  sonst  regelmäßigen  Verhältnissen,  wenn  das  Fruchtwasser
  vorzeitig  abfließt,  ohne  daß  die  Wehen  an  Stärke
zunehmen.  Statt  der  glatten,  gleichmäßig  gespannten  und  nachgiebigen
  Fruchtblase  drückt  jetzt  der  härtere  und  unebene  Kindeskopf
unmittelbar  auf  den  unteren  Gebärmutterabschnite,  der  bei  längerer
Dauer  des  Druckes  dadurch  stärker  gereizt  wird.  In  dem  Maaße,
als  die  Gebärmutter  sich  von  Fruchtwasser  entleert  und  enger  um
das  Kind  zusammenzieht,  werden  die  in  ihren  Wänden  verlaufenden
Adern  zusammengedrückt,  und  das  Einströmen  hellrothen  Blutes  aus
den  zuführenden  Schlagadern  beschränkt,  die  Erfrischung  des  kindlichen
  Blutes  in  dem  Mutierkuchen  geht  deshalb  unvollkommener
vor  sich,  bis  zuletzt  wirkliche  Athemnoth  und  Erstickungsgefahr
für  das  Kind  enisteht.  Durch  das  Eindringen  von  Luft  in  die
Gebärmutierhöhle  kann  das  in  derselben  zurückgebliebene  Fruchtwasser,
  besonders  wenn  es  mit  Kindesschleim  und  Kindespech  verunreinigt
  ist,  zersetzt  und  übelriechend  werden  und,  wenn  es  alsdann
  mit  wunden  Siellen  der  mütterlichen  Geburtswege  in  Berührung
kommt,  nachtheilig  einwirken.

Die  Hebamme  muß  daher  nach  dem  vorzeitigen  Abgange  des
Fruchtwassers,  um  diesen  schädlichen  Folgen  der  Geburtsverzögerung
vorzubeugen,  sich  bemühen,  durch  trockene  oder  seuchte,  warme
Ueberschläge  auf  den  Leib  die  Wehen  zu  verstärken  und.
wenn  ihr  dies  fehlschlägt,  einen  Arzt  herbeirufen.
        <pb n="170" />
        —  157  —

ß.  212.

Bleiben  die  Wehen  nach  dem  Blasensprunge  und  nach  der  vollständigen
  Erweiterung  des  Muttermundes  auch  in  der  Austreibungszeit
  schwach,  so  darf  die  Hebamme  nicht  zu  lange  mit  der  Herbeirufung
  eines  Arztes  säumen,  um  so  weniger,  je  mehr  Zeit
die  Geburt  schon  in  Anspruch  nahm.  Bisweilen  gelingt  es  ihr  durch
einen  Wechsel  in  der  Lage  der  Kreißenden,  oder  durch  das  Auflegen
heißer  Tücher  auf  die  äußeren  Geburtstheile  die  Wehen  zu  verbessern.
In  anderen  Fällen,  wenn  der  Kopf  schon  tief  im  Becken  steht,  kann
die  Gebärende  durch  einen  zweckmäßigen  Gebrauch  ihrer  Bauchpresse,
zu  dem  die  Hebamme  sie  auffordern  und  anleiten  muß,  einigermaaßen,
was  an  Wehenkraft  mangelt,  ersetzen.  Die  Hebamme  achte  besonders
  auf  die  Herztöne  des  Kindes,  da,  wenn  sie  anfangen
schwächer  und  seltener  zu  werden,  schnelle  ärztliche  Hülse  unbedingt
nothwendig  ist.

S.  213.

Wenn  die  Aufangs  guten  Wehen  erst  in  der  Austreibungszeit
  nachlassen,  so  ist  es  wahrscheinlich,  daß  die  Kraft  der
Gebärmutter  an  der  Ueberwindung  eines  Geburtshindernisses  sich  erschöpft
  hat.  Hier  muß  die  Hebamme  ohne  VBerzug  einen  Arzt
rufen  lassen,  zumal  wenn  die  Gebärende  sich  überhaupt  matt  und
angegriffen  fühlt.  Bis  zur  Ankunft  des  Arztes  enthalte  sich  die
Hebamme  aller  Versuche,  die  ermüdete  Gebärmutter  zu
neuer  Thätigkeit  anzuregen,  schone  vielmehr  die  Kräfte
der  Kreißenden,  lasse  sie  nicht  mitdrängen,  sorge  möglichst  für  ihre
Ruhe  und  Beaquemlichkeit  und  reiche  ihr,  wenn  sie  mag,  von  Zeit  zu
Zeit  etwas  Fleischbrühe,  oder  Wein  mit  Wasser.

Von  der  Wehenschwäche  in  der  Nachgeburtszeit  wird  später  die
Rede  sein.
        <pb n="171" />
        —  158  —

3.  Zu  schmerzhafte  Wehen.

g.  214.

Bisweilen  sind  die  Wehen  ungewöhnlich  schmerzhaft,  dabei
kurz  und  von  geringer  Wirkung;  die  Gebärende  empfindet  den  Schmerz
schon  im  Beginne  der  Zusammenziehung,  selbst  noch  ehe  die  Erhärtung
  der  Gebärmutter  äußerlich  fühlbar  geworden  ist;  der  Grad  der
Erhärtung  entspricht  durchaus  nicht  der  Lebhafrigkeit  des  Schmerzes.
Man  beobachiet  diese  Regelwidrigkeit  am  häufigsten  in  der  Eröffnungszeit,
  bei  empfindlichen  Personen,  jungen  und  zarten  Erstgebärenden.
  Die  Hebamme  sorge  hier  für  eine  bequeme  Lage  der  Gebärenden,
  verbiete  ihr  alles  Mitarbeiten,  suche  ihr  Gemüth  durch
freundlichen  Zuspruch,  zu  beruhigen  und  gehe  bei  der  Untersuchung
so  schonend,  wie  möglich  zu  Werke.  Ueber  den  Leib  lege  sie  einen
warmen  Umschlag  oder  warme  Tücher.  Helsen  diese  Mittel  nicht
bald,  so  rufe  sie  einen  Arzt.

S.  215.

Der  Regel  nach  ist  die  Gebärmutter  während  der  Wehe  wenig
und  in  der  Zwischenzeit  der  Wehen  gar  nicht  empfindlich  gegen  leisen
Druck.  Zuweilen  aber  wird  die  Gebärmutter  im  Laufe  der
Geburt  sehr  empfindlich  gegen  Berührung,  die  Wehen  sind
schmerzhaft  und  unwirksam.  Am  häufigsten  trägt  Beckenenge
die  Schuld,  in  Folge  deren  die  mütterlichen  Weichtheile  einer  stärkeren
  Quetschung  ausgesetzt  sind.  Meistens  ist  dabei  die  Körperwärme
  meßbar  erhöht.  Immer  ist  alsdann  die  Hülfe  eines
Arztes  nöthig.  Die  Hebamme  darf  hier  noch  weniger,  als
bei  der  einfachen  Ermüdung  der  Gebärmutter  Mittel  anwenden,
  um  die  Wehen  zu  verstärken,  oder  die  Gebärende
zum  Mitpressen  auffordern.

S.  216.

Die  Schmerzhaftigkeit  und  Unwirksamkeit  der  Wehen  kann  auch
durch  die  Ausdehnung  der  Harnblase  bei  Harnverhaltung
bedingt  sein  (s.  o.  §.  99.).  Wird  die  gefüllte  Blase  nicht  bald  ent-
        <pb n="172" />
        —  159  —

leert,  so  werden  die  schmerzhaften  Wehen  immer  schwaͤcher  und  wirkungsloser,
  auch  die  Thärigkeit  der  Bauchpresse  erlahmt,  die  Geburt
steht  völlig  still.  In  der  Regel  wird  die  Hebamme  bei  gehöriger
AUchtsamkeit  eine  stärkere  Anfüllung  der  Harnblase  verhüten  können
(s.  o.  §.  106.).  Sollte  ihr,  nachdem  sie  dieselbe  entdeckt  hat,  der
Tiefstand  des  Kopfes  die  Einführung  des  Katherers  unmöglich  machen,
so  muß  fie  schleunigst  die  Herbeiholung  eines  Arztes  veranlassen,  da
die  Gefahr  nicht  gering  ist  und  stetig  zunimmt.

4.  Krampfhafte  Wehen.

ß  217.

Krampfhaft  nennt  man  solche  Wehen,  bei  denen  sich  die
unteren  Theile  der  Gebärmutter  ungewöhnlich  stark  zusammenziehen,
  so  daß  sie  über  die  oberen  das  Uebergewicht  erlangen,
  oder  ihnen  wenigstens  das  Gleichgewicht  halten,  bei  denen
folglich  die  Austreibung  des  Inhalts  behindert  ist.  Alle
Krampfwehen  sind  in  hohem  Grade  schmerzhaft.  Bisweilen  ist  die
Gebärende  dabei  fieberhaft,  mit  heißer  Haut,  lebhaftem  Durste;
häufiger  ist  ihr  Gesicht  bleich  und  eingefallen,  die  Haut  kühl.

Man  unterscheidet  drei  Arten  von  Krampfwehen.

Krampf  im  äußeren  Muttermunde  stelli  sich  nur  in  der
Eröffnungszeit  ein,  vorzugsweise  bei  Erstgebärenden.  Alsdann
ist  der  Muttermund  schmerzhaft  bei  Berührung  und  zieht  sich  bei
jeder  Wehe  zusammen,  statt  daß  er  sich  erweitern  sollte.  Dabei  klagt
die  Gebärende  über  einen  ungewöhnlich  lebhaften  Schmerz  im  Kreuze.
Der  widerstrebende  Muttermund  kann  durch  den  andrängenden  Kindestheil
  tief  ins  Becken  herabgezerrt  werden,  selbst  einreißen.  Seltener
  tritt  dieser  Krampf  erst  auf,  nachdem  schon  ein  Theil  des
Kindes  durch  den  unvollständig  erweiterten  Muttermund
hervorgetreten,  oder  vielmehr  gewaltsam  hervorgezogen
ist,  so  namentlich  bei  Steiß-  und  Fußgeburten  nach  der  Herausbeförderung
  des  Rumpfes.  "

Krampf  im  Mutterhalse  oder  dem  unteren  Theile  des
Gebärmutterkörpers  zeigt  sich  gewöhnlich  erst  in  der  Austrei-
        <pb n="173" />
        —  160  —

bungszeit.  Die  Gebärende  fühlt  bei  der  Wehe  unerträgliche  Schmerzen
  im  Kreuze  und  üÜber  den  Schambeinen,  kann  nicht  mitdrängen,
wirst  sich  unruhig  und  angstvoll  umher.  Auch  die  Zwischenzeiten
sind  nicht  völlig  schmerzensfrei.  Bei  der  inneren  Untersuchung  erkennt
  die  Hebamme,  daß  ungeachtet  der  scheinbaren  Heftigkeit
der  Wehe  der  Muttermund  bei  derselben  schlaff  bleibt,  und
der  vorliegende  Kindestheil  nur  stärker  anschwillt,  ohne
vorzurücken.  Bei  der  ußeren  Untersuchung  aber  findet  sie  die
Gebärmutter  über  den  Schambeinen  abgeplattet,  ungewöhnlich
  hart  und  empfindlich,  während  der  Muttergrund  sich
weicher  anfühlen  läßt,  oder  auch  wohl  kugelförmig  aufgebläht  ist.
Auch  in  den  Zwischenzeiten  der  Wehen  verliert  sich  die  Härte  und
Empfindlichkeit  über  den  Schambeinen  nicht  ganz.

Bei  der  dritten  und  seltensten  Art  der  Krampfwehen,  dem  sogenannten
  Starrkrampfe  der  Gebärmutter,  schnürt  sich  diese
in  allen  ihren  Theilen  unter  lebhaften  Schmerzen  unausgesetzt  fest
um  das  Kind  zusammen,  ohne  daß  der  Widerstand  des  unteren  Abschnittes
  überwunden  wird.  6

S.  218.

Wirkliche  Krampfwehen  sind  sehr  selten.  Man  beobachtet
  sie  nur  nach  dem  Abflusse  des  Fruchtwassers,  besonders
wenn  dieser  vorzeitig  erfolgt  ist.  Bisweilen  trägt  Erkältung  in
Folge  unvorsichtiger  Entblößung  der  Gebärenden  die  Schuld.  Am
häufigsten  aber  werden  sie  durch  Reizungen  des  Muttermundes
und  des  Mutterhalses  veranlaßt,  z.  B.  durch  zu  häufiges  oder
rohes  Untersuchen,  durch  Versuche,  die  Hand  Behufs  der  Wendung
in  die  Gebärmutter  einzuführen  vor  genügender  Eröffnung  des
Munermundes,  durch  verfrühte  und  gewaltsame  Hervorziehung  des
Kindes  an  den  Füßen.  Der  Starrkrampf  der  Gebärmutter  entsteht
  sast  nur  bei  Schieflagen  der  Frucht,  wenn  nicht  zur  rechten
Zeit  zweckmäßige  Kunsthülfe  geleistet  wurde.

ß.  219.

Die  Hebamme  muß  selbstverständlich  bei  jeder  Geburt  Allesvermeiden,
  was  zur  Entstehung  eines  Gebärmutterkrampfes
        <pb n="174" />
        —  161  —

Veranlassung  geben  kann.  Ist  derselbe  indeß  eingetreten,  so
darf  sie  nicht  säumen,  ärztliche  Hülfe  herbeizurufen,  da  sie  selbst
keine  Mittel  besitzt,  ihn  mit  Sicherheit  zu  beseitigen.  Denn  so  lange
der  Krampf  dauert,  steht  die  Geburt  still,  die  Gebärende  wird  durch
die  heftigen  Schmerzen  in  hohem  Grade  angegriffen,  und  das  Leben
des  Kindes,  das  auch  unter  sonst  günstigen  Verhältmissen  durch  jede
Verzögerung  der  Geburt  nach  dem  Abflusse  des  Fruchtwassers  bedroht
  ist,  kommt  hier  noch  besonders  in  Gefahr  durch  den  heftigen
Druck,  dem  einzelne  Theile,  namentlich  die  Nabelschnur,  von  Seiten
der  Gebärmutter  ausgesetzt  sein  können.  Bis  zur  Ankunft  des  Arztes
verfahre  sie,  wie  ihr  in  8.  214.  bei  den  schmerzhaften  Wehen  gelehrt
  ist.  Auch  kann  sie  der  Frau  öfter  ein  Klystier  von  starkem
Kamillenthee  geben.

Das  Auftreten  des  Gebärmutterkrampfes  in  der  Nachgeburtszeit
  wird  später  besprochen  werden.

Zweites  Kapitel.
Von  den  fehlerhesten  Lasen  der  Gebärmutter  unter  der  Geburt.

1.  Von  den  Schieflagen  der  Gebärmutter.

g.  220.
Man  unterscheidet  zwei  Arten  von  Schieflagen  der  Gebärmutter,

  je  nachdem  der  Muttergrund  zur  Seite,  oder  nach
vorn  abgewichen  ist.

8.  221.

Bei  der  Schieflage  zur  Seite  findet  man  äußerlich  die  Gebärmutter
  nach  rechts  oder  nach  links  herübergesunken,  während  die
entgegengesetzte  Seite  des  Bauches  von  den  Gedärmen  eingenommen
ist.  Bei  der  inneren  Untersuchung  zeigt  sich  der  Muttermund  in  der
dem  Muttergrunde  entgegengesetzten  Seite,  und  das  Scheidengewölbe
steht  auf  dieser  Seite  höher,  als  auf  der  anderen.  Findet  die  Heb-Preußisches

  Leba#en--Lehrbuch.  11
        <pb n="175" />
        —  162  —

amme  den  Muttermund  nach  derselben  Seite  hin  abgewichen,  wie
den  Muttergrund,  so  ist  eine  regelwidrige  Gestalt,  eine  Schiefheit
der  Gebärmutter,  vorhanden.  Jedoch  kommt  diese  nur  selten  vor.

g.  222.

Hat  die  seitliche  Schieflage  der  Gebärmutter  einen  hohen  Grad
erreicht,  so  kann  sie  nachtheilig  auf  die  Geburt  einwirken.  Indem
nämlich  das  Beckenende  der  Frucht  mit  dem  Grunde  der  Gebärmutter
  nach  einer  Seite  herüberfinkt,  rückt  der  vorliegende  Kopf,
wenn  er  nicht  schon  fest  im  Becken  steht,  nach  der  entgegengesezzten
  Seite  hin.  Es  wird  also,  wenn  der  Grund  der  Gebärmutter
nach  der  Seite  geneigt  ist,  wohin  die  Stirn  des  Kindes  sieht,  die
Stirn,  und  umgekehrt,  wenn  er  nach  der  Seite  des  Hinterhauptes
abgewichen  ist,  das  Hinterhaupt  tiefer  ins  Becken  herabtreten  (s.  u.
8.  267.).  Ja  es  kann  der  Kopf,  wenn  er  noch  hoch  steht,  und  die
Gebärmutterwände  sehr  schlaff  find,  sich  nach  der  einen  oder  der  anderen
  Seite  hin  gänzlich  vom  Beckeneingange  entfernen.

ß.  223.

Erkennt  die  Hebamme  bei  der  Geburt  eine  solche  Schieflage  der
Gebärmutter,  so  gebe  sie  der  Frau  die  passende  Seitenlage,
d.  h.  auf  der  dem  Muttergrunde  entgegengesetten  Seite.
Legt  man  nämlich  eine  Gebärende  flach  auf  die  Seite,  so  finkt  der
Grund  der  Gebärmutter  nach  dieser  Seite  herab,  weil  er  der  größte
und  schwerste  Theil  der  Gebärmutter  ist  und  im  Bauche  gar  keine
Befestigung  hat,  der  Muttermund  rückt  in  die  entgegengesetzte  Seite,
und  damit  ändert  sich  denn  auch  die  Richtung  des  Kindes  zum  Becken.
Die  Seitenlage  ist  um  so  dringender  nöthig,  wenn  durch  die  Schieflage
  der  Gebärmutter  schon  Abweichungen  in  der  Haltung  des  vorliegenden
  Kindestheils  (s.  u.  8.  267.),  oder  gar  in  der  Lage  des
Kindes  entstanden  find.  In  der  Regel  gelingt  es  auf  diese  Weise,
mit  der  Beseitigung  der  Schieflage  auch  die  Lage  oder  Haltung  des
Kindes  bald  zu  verbessern,  sonst  muß  ein  Arzt  gerufen  werden.
        <pb n="176" />
        —  163  —

§.  224.

Die  Schieflage  der  Gebärmutter  nach  vorn  nennt  man
einen  Hängebauch,  denn  der  Bauch  hängt  dabei  tiefer  über  die
Schambeine  herab,  ja  er  kann  im  schlimmsten  Falle  auf  den  Schenkeln
  der  Frau,  nicht  nur  in  sitzender,  sondern  selbst  bei  aufrechter
Stellung,  ruhen.

Die  gewöhnliche  Ursache  des  Hängebauchs  ist  eine  zu  große
Nachgiebigkeit  und  Schlaffheit  der  Bauchdecken,  weshalb  man  ihn  am
häufigsten  bei  Mehrgebärenden  findet.  Bei  Erstgebärenden  kommt
ein  Hängebauch  in  der  Regel  nur  dann  vor,  wenn  der  Beckeneingang
verengt,  und  die  Gebärmutter  dadurch  mehr  als  gewöhnlich  aus  dem
kleinen  Becken  emporgehoben  ist,  zumal  wenn  das  Becken  zugleich
stark  geneigt,  und  die  Bauchhöhle  niedrig  ist.  Bei  den  höheren  Graden
  des  Hängebauchs  ist  die  Gebärmutter  in  der  Gegend  des  inneren
  Muttermundes  immer  etwas  geknickt,  da  der  Mutterhals  nicht
in  gleichem  Maaße  nach  hinten  emporweichen  kann,  als  der  Muttergrund
  sich  vorüberneigt.  Gewöhnlich  ist  zugleich  die  vordere  Wand
der  Gebärmutter  Über  den  Schambeinen  sackartig  ausgezerrt.  Mit
der  Gebärmuttier  ist  auch  die  Frucht  schief  nach  vorn  gegen  das
Becken  geneigt.  Es  kann  selbst  die  Fiucht  so  ltief  in  die  sackige
Ausbuchtung  der  vorderen  Gebärmutterwand  herabfinken,  daß  der
vorliegende  Kindestheil  mehr  vor,  als  über  der  Eingangsöffnung  des
Beckens  liegt,  und  man  ihn  innerlich  nur  dann  erreicht,  wenn  man
gleichzeitig  die  Gebärmutter  über  den  Schambeinen  emporheben  läßt.

Die  Erkenntniß  des  Hängebauchs,  zumal  der  höheren  Grade
desselben,  hat  keine  Schwierigkeit,  wenn  die  Hebamme  die  äußere  Untersuchung
  mit  der  nöthigen  Aufmerksamkeit  vornimmt.  Während
sie  bei  regelmäßiger  Lage  der  Gebärmutter  in  der  Rückenlage  der
Schwangeren  die  flach  auf  die  Schamsuge  gelegte  Hand  ohne  Aenderung
  der  Richtung  über  die  vordere  Bauchwand  hinaufführen  kann,
muß  sie  zu  diesem  Zwecke  beim  Hängebauch  zunächst  die  Hand  so
wenden,  daß  ihre  Innenfläche  mehr  nach  oben  sieht.

g.  225.
Schon  in  der  Schwangerschaft  wird  der  Hängebauch  sehr  beschwerlich
  durch  das  schmerzhafte  Gefühl  von  Zerrung  und  Spannung

11°
        <pb n="177" />
        —  164  —

in  den  Bauchdecken,  den  häufigen  Harndrang,  die  Beschwerden  beim
Gehen  u.  s.  w.  Die  Hebamme  muß  deshalb  der  Schwangeren  rathen,
  eine  gute  Binde  zu  tragen,  welche  mit  Achselbändern  versehen
ist,  unter  dem  Bauche  durchgeht  und  diesen  mehr  in  die  Höhe  hebt,
als  gewaltsam  zurückdrückt.

g.  226.

Auf  den  Hergang  der  Geburt  können  die  höheren  Grade
des  Hängebauchs,  wenn  sie  Übersehen  und  vernachlässigt
werden,  einen  sehr  nachtheiligen  Einfluß  haben.  Gewöhnlich
find  die  Wehen  von  Anfang  an  schwach,  und  der  Muttiermund  erweitert
  sich  nur  langsam.  Der  Kindeskopf  bleibt  hoch  auf  dem
Schambeinrande  stehen  und  deckt  nur  unvollkommen  den  Beckeneingang.
  Beim  Blasensprunge  fließt  daher  der  größte  Theil  des  Fruchtwassers
  ab,  und  leicht  fällt  ein  Arm,  oder  die  Nabelschnur  neben
dem  Kopfe  vor.  Nach  dem  Blasensprunge  sind  die  Wehen  öfters
nicht  im  Stande,  den  Kopf  ins  Becken  einzutreiben;  oder  der  Kopf
tritt  in  einer  ungünstigen  Haltung  ins  Becken,  in  welcher  er  nicht
weiter  bewegt  werden  kann  (s.  u.  §.  269.).  Alsdann  erschöpft  sich
die  Gebärmutter,  wird  schmerzhaft;  die  zwischen  Kopf  und  vorderer
Beckenwand  gelegenen  Weichtheile,  Harnblase  und  Muttierscheide,  werden
  ungebührlich  gequetscht.  Das  Kind  leidet  durch  die  Zusammenziehungen
  der  Gebärmutter  nach  dem  Abflusse  des  Fruchtwassers
(s.  o.  §.  86.).  Die  Gefahren  sind  natürlich  um  so  größer,  wenn
das  Becken  zugleich  verengt  ist.

8.  227.

Bei  weitem  Becken  wird  indeß  unter  übrigens  günstigen  Verhältnissen
  die  Hebamme  meist  im  Stande  sein,  durch  ein  zweckmäßiges
  Verfahren  die  angegebenen  Nachtheile  zu  verhüten.
Sie  lege  die  Gebärende  gleich  beim  Anfange  der  Geburt  flach  auf
den  Rücken,  unterstütze  den  Leib  durch  eine  gut  angelegte  Bauchbinde
und  halte  streng  darauf,  daß  die  Frau  in  der  ersten  Geburtszeit  die
Wehen  nicht  verarbeite.  In  den  weniger  schlimmen  Fällen  genügt  dies
Verfahren,  um  die  Gebärmutter  mit  der  Frucht  in  die  richtige  Siellung
  zum  Becken  zu  bringen,  und  der  Kopf  tritt  regelmäßig  in  das
        <pb n="178" />
        —  165  —

Becken  ein.  In  den  schlimmeren  Fällen  aber,  zumal  wenn  das
Becken  zugleich  etwas  verengt  ist,  reicht  die  Hebamme  damit  nicht
aus.  Hier  muß  sie,  sobald  der  Muttermund  sich  mehr  erweitert,
und  besonders  nach  dem  Blasensprunge  während  jeder  Wehe  mit
beiden  oberhalb  der  Schambeine  flach  aufgelegten  Händen  den  Leib
emporheben  oder  zurückdrücken,  bis  der  Kopf  in  einer  günstigen  Haltung
  ins  Becken  eingetreten  ist.  Wenn  dies  geschehen  ist,  so  bedarf
es  keiner  weiteren  Hülfe.  Bleibt  jedoch  das  angegebene  Verfahren,
obwohl  es  längere  Zeit  mit  Beharrlichkeit  fortgeseyt  wurde,  ohne
den  gewünschten  Erfolg,  so  muß  ein  Arzt  gerufen  werden.

2.  Von  dem  Vorfalle  der  Gebärmutter  unter  der
Geburt.

§.  228.

Ein  Vorfall  der  Gebärmutter  unter  der  Geburt  gehört
zu  den  großen  Seltenheiten  und  erfordert  immer  die  Herbeirufung
eines  Arztes.  Bis  zu  dessen  Ankunft  verfahre  die  Hebamme
auf  solgende  Weise:  Sie  lasse  die  Gebärende  sich  flach  auf  den
Rücken  oder  die  Seite  legen  und  untersage  ihr  alles  Drängen  und
Mitarbeiren  bei  den  Wehen.  Liegt  die  Gebärmutter  noch  innerhalb
des  Beckens,  so  suche  sie  dieselbe  mit  den  eingeölten  und  becherartig
ausgestreckten  Fingern  zurückzuhalten.  Ist  aber  ein  Theil  der  Gebärmutter
  bis  vor  die  ädußeren  Geburtstheile  hervorgetreten,  so  unterstütze
  sie  dieselbe  mittelst  einer  in  Oel  getauchten  und  mit  einem
Ausschnitt  für  den  Muttermund  versehenen  Serviette,  deren  vier
Zipfel  unter  und  über  den  Schenkeln  der  Gebärenden  in  der  passenden

  Richtung  angezogen  werden.
        <pb n="179" />
        —  166  —

Drittes  Kapitel.

Von  der  fehlerhaften  Beschafsenheit  und  Stellung  des
Muttermundes.

z.  229.

Bisweilen  zeigt  sich  der  Muttermund  sehr  unnachgiebig
unter  der  Geburt  und  erweitert  sich  schwer,  ohne  daß  man  eine  Veränderung
  seines  Gewebes  erkennt.  In  anderen  Fällen  rührt  die
Unnachgiebigkeit  des  Mutlermundes  von  einer  Verhärtung,  Vernarbung
  oder  Verwachsung,  oder  von  einer  krebsigen  Entartung
  seiner  Lippen  her.  Die  Wehen  sind  alsdann  sehr  schmerzhaft,
und  die  Gebärende  klagt  über  anhaltende  heftige  Schmerzen  im  Kreuze.
Wenn  nicht  rechtzeitig  Hülfe  geleistet  wird,  ist  eine  Zerreißung  des
Muttermundes  zu  befürchten.  Die  Hebamme  muß  daher  bei  Zeiten
  den  Beistand  eines  Arztes  verlangen.  Bis  derselbe  zur  Stelle
ist,  empfehle  sie  der  Gebärenden  die  möglichste  Ruhe  und  ermahne
sie,  sich  alles  Drängens  bei  den  Wehen  zu  enthalten.

g.  230.

Nicht  selten  findet  die  Hebamme  im  Anfange  der  Geburt  den
Kindeskopf,  von  dem  unteren  Gebärmutterabschnitte  umgeben,
  bereits  tief  im  Becken,  während  der  Muttermund
noch  wenig  geöffnet  ist,  sehr  hoch  und  weit  nach  hinten
steht,  so  daß  ihn  der  Finger  oft  nur  mit  Mühe  erreicht.  Die  erste
Geburtszeit  pflegt  alsdann  sehr  langsam  und  schmerzhaft  zu  verlaufen.
Während  der  Wehen  wird  zunächst  nur  die  vordere  Wand  des  unteren
  Gebärmutterabschnitts  durch  den  Kopf  immer  tiefer  ins  Becken
herabgedrängt,  und  der  Muttermund  weicht,  ohne  sich  zu  erweitern,
noch  mehr  nach  hinten  in  die  Höhe.  Erst  nach  längerer  Geburtsarbeit
  zieht  sich  die  vorgestülpte  vordere  Wand  des  Mutterhalses  über
den  Kopf  zurück,  der  Muttermund  tritt  allmälich  in  die  Mittellinie
des  Beckens  herab  und  erweitert  sich  daun  oft  überraschend  schnell.
Bisweilen  aber  erleidet  die  vordere  Muttermundslippe  in  Folge
der  Einklemmung  zwischen  Kopf  und  vorderer  Beckenwand  eine  be-
        <pb n="180" />
        —  167  —

trächtliche  Anschwellung  und  kommt  wie  ein  schwarzblauer  Wulst
unter  dem  Schambogen  zum  Vorschein.

g.  231.

Die  Hebamme  lasse  auch  hier  die  Gebärende  gleich  im  Beginne
der  Geburt  sich  flach  auf  den  Rücken  oder  die  Seite  legen  und  ihre
Wehen  durchaus  nicht  verarbeiten.  Sie  enthalte  sich  jedes  Versuches,
durch  Ziehen  und  Zerren  am  Muttermunde  ihn  ausdehnen  zu  wollen,
oder  zurecht  zu  schieben.  Wird  die  Geburt  übermäßig  verzögert,  und
stellen  sich  beunruhigende  Zustände  ein,  so  rufe  sie  sogleich  einen  Arzt
herbei.  Drängt  sich  die  angeschwollene  vordere  Munermundslippe
unter  dem  Schambogen  hervor,  so  suche  sie  dieselbe  mit  den  beölten
Fingern  gelinde  zurückzuhalten.

Viertes  Kapitel.
von  der  Jerreißung  der  Gebärmutter  und  des  Scheidengewölbes.

g.  232.

Die  Zerreißung  der  Gebärmutter  ist  ein  seltenes,  aber
höchst  gefährliches  Ereigniß  bei  der  Geburt.  Gewöhnlich  wird  sie
durch  heftige  und  gewaltsame  Wehen  bewirkt,  wenn  die  Austreibung
  des  Kindes  wegen  Enge  der  Geburtswege,  namentlich
des  Beckens,  oder  wegen  regelwidriger  Größe  (Wasserkopf),  oder  fehlerhafter
  Lage  des  Kindes  behindert  ist.  Oder  die  Gebärmuter
zerreißt  auch  ohne  heftige  Wehen,  wenn  das  Gewebe  derselben  an
einer  Stelle  mürbe  und  schadhaft  geworden  ist,  z.  B.  durch  den
Druck  scharfer  Knochenleisten  und  Spitzen  im  Beckeneingange.  Auch
kann  ein  rohes  und  ungestümes  Verfahren  bei  der  Wendung,  oder
der  Hervorziehung  des  Kindes  Schuld  an  dem  Unglücke  sein.

Fast  immer  erfolgt  der  Riß  in  dem  in  die  Länge  gezerrtnund
verdünnten  Halse  der  Gebärmutter,  nachdem  sich  der  umun
Muttermund  über  den  vorliegenden  Kindestheil  zurück  gezuun  hat
(s.  o.  §.  80),  während  der  äußere  Muttermund  zwischen  diesem  und
        <pb n="181" />
        —  168  —

dem  Beckenrande  eingeklemmt  ist.  Das  Kind  wird  durch  den
Riß  in  die  Bauchhöhle  ausgetrieben  und  stirbt  sehr  bald,  weil
die  Nachgeburt  sich  löst.  Auch  die  Mutter  stirbt  oft  schon  innerhalb
der  ersten  24  Stunden.

Die  Hebamme  muß  fürchten,  daß  die  Gebärmutter  zerreißen
könne,  wenn  die  Wehen  sehr  gewaltsam  werden,  ohne  daß  das  Kind
vorrückt,  oder  wenn  die  Gebärmutter  an  einer  bestimmten  Stelle  ungewöhnlich
  schmerzhaft  und  empfindlich  gegen  Berührung  ist.

S.  233.

In  anderen  Fällen  zerreißt  nicht  die  Gebärmutter,  sondern  das
Scheidengewölbe,  wenn  bereits  ein  größerer  Kindestheil  durch
den  Muttermund  hervorgetreten  ist,  aber  wegen  eines  Widerstandes
  in  den  Geburtswegen  nicht  weiter  vorrücken  kann.  Dies
ist  besonders  dann  zu  fürchten,  wenn  bei  engem  Becken  der  äußere
Muttermund  sich  schon  über  den  Kindeskopf  zurückgezogen  hat,  ehe
dieser  ins  Becken  eingetreten  ist.  Eben  so  kann  bei  einem  Versuche,
  einen  größeren,  durch  den  Muttermund  hervorgetretenen  Kindestheil
  zur  Ausführung  der  Wendung  zurückzuschieben,  die  Gebärmutter
von  der  Scheide  abreißen.  Auch  in  diesen  Fällen  pflegt,  wie  bei
einem  Risse  der  Gebärmutter,  das  Kind  durch  die  Oeffnung  des
Scheidengewölbes  in  die  Bauchhöhle  getrieben  zu  werden.
Häufiger,  als  bei  Gebärmutterrissen,  fallen  darnach  Darmschlingen
durch  die  Rißwunde  vor.

g.  234.

Oesters  empfindet  die  Kreißende,  wenn  der  Riß  geschieht,  plötzlich
  einen  schneidenden  Schmerz  im  Unterleibe;  sie  wird  blaß,  klagt
über  Beängstigung,  es  wird  ihr  schwarz  vor  den  Augen,  sie  erbricht
sich,  die  Haut  bedeckt  sich  mit  kaltem  Schweiße.  In  anderen  Füällen
geht  die  Zerreißung  ohne  auffällige  Erscheinungen  vor  sich,  und  nur
ein  Erblassen  des  Gesichts,  ein  Gefühl  von  Schwäche,  auch  wohl  eine
leichte  Anwandlung  von  Ohnmacht  deuten  das  Ereigniß  an.  Sobald
die  Gebärmutter  ihren  Inhalt  in  die  Bauchhöhle  ausgetrieben  hat,
hören  die  Wehen,  wie  abgeschnitten,  auf.  Die  Hebamme
        <pb n="182" />
        —  169  —

fühlt  die  Form  des  Leibes  verändert,  sie  erkennt  lose  Kindestheile
unmittelbar  unter  den  Bauchdecken  und  daneben  die  entleerte,
  zusammengezogene  Gebärmutter.  Bei  der  inneren
Untersuchung  findet  sie,  daß  der  früher  fest  vorliegende  Kindestheil
sich  entweder  ganz  vom  Beckeneingange  zurückgezogen  hat,  oder  jetzt
wieder  so  lose  steht,  daß  er  leicht  vor  dem  Finger  zurückweicht.
Dabei  geht  etwas  Blut  aus  der  Scheide  ab.  Nur  wenn  der  Kopf
sich  bereits  vor  Eintritt  der  Zerreißung  im  Beckeneingange  eingeklemmt
hatte,  ergiebt  die  innere  Untersuchung  keine  Veränderung,  und  auch
die  äußere  Blutung  fehlt.

Ueberhaupt  ist  die  Blutung  aus  der  Rißwunde  in  der  Regel
nicht  bedeutend  und  wird  durch  die  Zusammenziehung  der  Gebärmutter
  nach  der  Entleerung  bald  gestillt.  Ging  indeß  der  Riß
nicht  durch  das  Bauchfell,  und  blieb  die  Frucht  in  der  Gebärmutter
  zurück,  so  kan  n  die  Blutung  beträchtlicher  werden.
  Das  Blut  sammelt  sich  entweder  unter  dem  Bauchfellüberzuge
der  Gebärmutter  und  zwischen  den  Bauchfellplatten  des  breiten  Mutterbandes
  auf  der  Seite  des  Risses  an,  drängt  sie  in  die  Höhe,  und
es  enisteht  so  neben  der  Gebärmutter  eine,  meistens  sehr
empfindliche  Geschwulst  im  Unterleibe.  Oder  das  Blut  senkt
sich  zwischen  Harnblase  und  Scheide  abwärts  und  bildet  im  vorderen
  Scheidengewölbe  eine  ebenfalls  schmerzhafte,  pralle
Geschwulst.

8.  235.

Die  wichstigste  Aufgabe  der  Hebamme  besteht  darin,
die  Umstände,  welche  eine  Zerreißung  der  Gebärmutter
oder  des  Scheidengewölbes  befürchten  lassen,  frühzeitig
zu  erkennen  und  dann  sofort  einen  Arzt  herbeizurufen,  da
derselbe  öfters  noch  im  Stande  sein  wird,  die  drohende  Gefahr  abzuwenden.
  Natürlich  muß  sie  selbst  Alles  vermeiden,  wodurch  eine
Zerreißung  bewirkt  werden  könnte.  Ist  das  Unglück  einmal  geschehen,
  so  kann  sie  nicht  füglich  etwas  zur  Rettung  unternehmen,
sondern  muß  sich  so  schnell,  als  möglich,  den  Beistand  eines  Arztes
verschaffen.  Sie  ermahne  die  Kreißende  sich  möglichst  ruhig  zu  ver-
        <pb n="183" />
        —  170  —

halten,  nicht  zu  pressen  und  zu  drängen,  und  mache  bei  großer
Schwäche  und  Ohnmacht  von  den  im  8.  169.  angegebenen  Belebungsmitteln
  behutsam  Gebrauch.

Fünftes  Kapitel.
Von  dem  fehlerhaften  Hecken.

g.  236.

Das  Becken  ist  fehlerhaft,  wenn  es  entweder  zu  weit,  oder
wenn  es  zu  eng  ist.

g.  237.

Das  Becken  kann  durchweg  zu  weit  sein,  oder  es  ist  nur
in  einer  Gegend  zu  weit,  z.  B.  im  Beckeneingange,  während  es
in  den  Übrigen  Gegenden  seine  regelmäßige  Weite  besitzt,  oder  selbst
wohl  ein  wenig  verengt  ist.  Doch  ist  die  Hebamme  nicht  im  Stande,
an  einer  lebenden  Frau  durch  die  Untersuchung  ein  zu  weites  Becken
von  einem  gewöhnlich  weiten  Becken  zu  unterscheiden,  und  kann  es
höchstens  nach  seinen  Wirkungen  vermuthen.  Ein  zu  weites  Becken
ist  öfters  die  Ursache  einer  Senkung  oder  eines  Vorfalls  der
Gebärmutter,  oder  auch  einer  übereilten  Geburt,  selbst  bei
nicht  auffällig  starken  Wehen  und  nicht  kleinem  Kinde,  namentlich
bei  Mehrgebärenden,  wo  der  Widerstand  der  weichen  Theile  ein  geringer
  ist.

8.  238.

Ungleich  wichtiger  ist  die  Kenntniß  des  zu  engen  Beckens  für
die  Hebamme.  Es  zeigt  sowohl  der  Form  als  dem  Grade  der
Verengung  nach  große  Verschiedenheiten.  Die  häufigsten  Formen
  des  engen  Beckens  sind  folgende:

1.  Das  allgemein  verengte  Becken,  bei  welchem  alle
Durchmesser  in  allen  Räumen  gleichmäßig  um  1  bis  2  Centimeter,
selten  noch  mehr,  verkürzt  sind.  Man  findet  es  nicht  nur  bei  kleinen
        <pb n="184" />
        —  171  —

und  zierlich  gebauten  Frauen,  sondern  auch  bei  mittelgroßen,  selbst
großen  Personen.  Die  Hebamme  kann  diesen  Beckenfehler  vermuthen,
wenn  sie  bei  einer  sonst  wohlgewachsenen  Schwangeren  die  Hüften
ungewöhnlich  schmal  findet,  und  wenn  sie  bei  der  inneren  Untersuchung
  nicht  nur  den  Vorberg  ohne  zu  große  Mühe  erreicht,  sondern
auch  die  Seitenwände  des  Beckens  leichter  und  weiter  nach  hinten
als  sonst  bestreichen  kann  (s.  o.  §,  60.).  Bestimmteren  Aufschluß  erhält
  sie  durch  die  Beobachtung  des  Geburtsverlaufs.

g.  239.

2.  Das  platte  Becken,  welches  vorzugsweise  im  Beckeneingange
und  ausschließlich  im  geraden  Durchmesser  verengt  ist,  während  es
in  querer  Richtung  die  gewöhnliche,  oder  selbst  eine  mehr  als  gewöhnliche
  Weile  besitzt.  Der  gerade  Durchmesser  im  Beckeneingange
kann  bis  auf  8  Centimeter  verkürzt  sein;  nur  ausnahmsweise  beträgt
die  Verkürzung  noch  mehr.  Die  Ursache  der  Verkürzung  liegt  darin,
daß  das  Kreuzbein  zwischen  den  Hüfibeinen  vorgesunken,  und  der
Vorberg  dadurch  der  Schooßfuge  näher  gerückt  ist.  In  je  höherem
Grade  dies  geschehen  ist,  um  so  leichter  erreicht  die  Hebamme  natürlich
  bei  der  inneren  Untersuchung  den  Vorberg,  während  sie  bei  der
Betastung  der  Seitenwände  sich  von  der  regelmäßigen  Biegung  derselben
  nach  außen  überzeugt.

Man  findet  diesen  Beckenfehler  nicht  selten  bei  übrigens  wohlgebauten
  Frauen,  die  nie  an  einer  Knochenkrankheit  gelitten
  haben.

Häufiger  noch  trifft  man  ihn  bei  solchen  Personen,  die  in
ihrer  Kindheit  die  englische  Krankheit  Überstanden  haben.
Die  Hebamme  kann  auf  das  frühere  Vorhandensein  dieser  Krankheit
schließen,  wenn  sie  erfährt,  daß  die  Schwangere  in  ihrer  Jugend  erst
spät  gehen  lernte;  wenn  ihre  Beine  verbogen  sind,  oder  aussällig
kurz,  dick  und  plump,  oder  dünn  und  mager;  wenn  bei  breiten
Hüften  die  Lendengegend  eingezogen,  der  Gang  wackelnd  und  unficher
  ist.

Aeußerst  selten  ist  die  Verengung  des  Beckeneinganges  im  geradem
  Durchmesser  dadurch  bedingt,  daß  die  unteren  Lenden-
        <pb n="185" />
        —  172  —

wirbel  über  das  Kreuzbein  nach  vorn  herabgeglitten  sind
und  ins  Becken  vorspringen.

ß.  240.

3.  Das  allgemein  verengte  platte  Becken,  welches  ebenfalls
  vorzugsweise  im  Beceneingange  und  am  stärksten  im  geraden
Durchmesser  verengt  ist,  aber  auch  in  den  Üübrigen  Richtungen  hinter
der  gewöhnlichen  Weite  zurückbleibt.  Es  wird  fast  nur  bei  solchen
  Frauen  gefunden,  die  in  ihrer  Kindheit  an  der  englischen
  Krankheit  gelitten  haben  Die  Berkürzung  des  geraden
Durchmessers  im  Beckeneingange  ist  hier  oft  viel  beträchtlicher,  als
bei  den  einfach  platten  Becken;  er  kann  bis  auf  83  bis  2  ½/  Centi-=meter
  herabgesunken  sein,  so  daß  der  Vorberg  äußerst  leicht  zu  erreichen
  ist.  Die  Ursache  der  Beschränkung  in  den  übrigen  Durchmessern
  liegt  entweder  in  der  allgemeinen  Kleinheit  der  Beckenknochen,
welche  im  Wachsthume  zurückgehalten  wurden;  oder  häufiger  in  einer
stärkeren  Abflachung  der  Seitenwände,  in  einer  Zuspitzung  des  Beckenringes
  gegen  die  Schooßsuge  hin.  Wenn  daher  die  Hebamme  bei
beträchtlicher  Annäherung  des  Vorberges  an  die  Schooßfuge  zugleich
die  Seitenwände  des  Beckens  weiter  als  gewöhnlich  nach  hinten  verfolgen,
  oder  deutlich  eine  Abflachung  derselben,  vielleicht  selbst  eine
Einwärtsbiegung  in  der  Pfannengegend  erkennen  kann,  so  darf  sie
mit  einiger  Sicherheit  das  Vorhandensein  dieser  Beckenform  annehmen.


Von  den  genannten  Beckenformen  kommen  die  platten  Becken
am  häufigsten  vor;  nächstdem  die  allgemein  verengten  platten  Becken;
am  wenigsten  häufig  die  allgemein  verengten  Becken.

8.  241.

Als  seltenere  Formen  des  engen  Beckens  sind  noch  folgende  zu
nennen:

Das  zusammengeknickte  Becken.  Diese  Beckenform  bildet
sich  bei  erwachsenen  Personen  in  Folge  einer  Krankheit  aus,  welche
man  die  Erweichung  der  Knochen  nennt,  und  welche,  wie  die
Gicht,  mit  heftigen  Schmerzen  und  Lähmung  der  Glieder  verbunden
ist.  Die  Krankheit,  welche  indeß  nur  in  einzelnen  Gegenden  häu-
        <pb n="186" />
        —  178  —

figer  vorkommt,  befällt  meistens  Frauen,  welche  schon  ein  oder  mehre
Male  glücklich  geboren  haben,  und  pflegt  mit  jeder  neuen  Schwangerschaft
  zuzunehmen.  Das  erweichte  Becken  wird  unter  der  Last  des
Körpers  sowohl  von  oben  und  unten,  als  von  den  Seiten  her  zusammengeknickt.
  Am  frühesten  leldet  gewöhnlich  der  Beckenausgang.
Die  Schenkel  des  Schooßbogens  sind  bisweilen  einander  so  sehr  genähert,
  daß  man  eben  nur  einen  Finger  in  den  Zwischenraum  beider
einführen  kann.

Eine  ungewöhnliche  Annäherung  der  Schenkel  des  Schooßbogens
kommt  auch  bei  dem  querverengten  Becken  vor.  Diese  Beckenform
  ist  jedoch  sehr  selten.  Sie  findet  sich  bei  sonst  wohlgebauten
Frauen  in  Folge  einer  angeborenen  Schmalheit  des  Kreuzbeins,
  welches  mit  den  Hüftbeinen  verwachsen  ist,  oder
bei  Personen,  die  in  Folge  einer  früheren  Wirbelentzündung  mit
einem  Höcker  in  der  untersten  Lendenwirbel=  und  der  oberen
  Kreuzbeinwirbel-Gegend  behaftet  sind.

Bei  einiger  Sorgsamkeit  in  der  Untersuchung  kann  der  Hebamme
eine  so  beträchtliche  Verengerung  des  Beckenausgangs  nicht  entgehen.

Schwieriger  ist  die  Erkenntniß  eines  sogenannten  Trichterbeckens,
  welches,  im  Eingange  von  regelmäßiger  Gestalt  und  Weite,
nach  dem  Ausgange  zu  sich  etwas  verengt.

g.  242.

Bisweilen  ist  das  Becken  schräg-verschoben,  d.  h.  die  Schooßsuge
  steht  dem  Vorberge  nicht  gerade  gegenüber;  auf  der  Seite  des
Vorbergs  ist  die  Seitenwand  des  Beckens  flacher,  gestreckter,  das
Becken  in  dieser  Hälfte  enger.  Geringe  Grade  dieser  Verschiebung
findet  man  bei  Frauen,  die  in  der  Kindheit  die  englische  Krankheit
Üüberstanden,  ziemlich  oft  neben  den  sonstigen  Veränderungen  des
Beckens.  Höhere  Grade,  die  entweder  in  Folge  der  angeborenen
Schmalheit  einer  Kreuzbeinhälfte,  oder  nach  der  Entzündung
  eines  Kreuz-Darmbein=  oder  eines  Hüft-Gelenkes  sich
entwikelt  haben,  und  bei  denen  Kreuzbein  und  Hüftbein  auf
der  abgeflachten  Seite  miteinander  verwachsen  sind,  gehören
  zu  den  großen  Seltenheiten.
        <pb n="187" />
        —  174  —

g.  243.

Sehr  selten  endlich  ist  das  Becken  durch  Knochengeschwülste,
durch  schlecht  geheilte  Brüche  der  Beckenknochen,  oder  durch
Geschwülste  der  weichen  Theile  im  Becken  verengt,  dann  gewöhnlich
  aber  in  solchem  Grade,  daß  die  Verengung  nicht  leicht  bei
der  Untersuchung  übersehen  werden  kann.

g.  244.

Natürlich  ist  der  Durchgang  eines  reisen  Kindes  durch  ein  enges
Becken  mehr  oder  weniger  erschwert,  ja  in  den  höchsten  Graden  der
Verengung  selbst  unmöglich  geworden.  Abgesehen  von  diesen  höchsten
  Graden  der  Beckenenge  hängt  indeß  der  Grad  der  Geburtserschwerung
  nicht  allein  vom  Becken,  sondern  wesentlich  mit  von  den
übrigen  Verhältnissen  ab,  von  der  Lage  und  der  Haltung  der  Frucht
bei  Schädelgeburten  von  der  Größe,  Härte  und  besonders  von  der
Stellung  und  Haltung  des  Kopfes,  die  der  Form  des  Beckens  entsprechen
  muß  (s.  u.  §.  248.),  und  vor  Allem  auch  von  der  Beschaffenheit
  der  Wehen.  Bei  gleichen  Graden  der  Beckenenge,  ja  bei
einer  und  derselben  Frau  mit  engem  Becken,  kann  daher  der  Verlauf
der  Geburten  ein  sehr  verschiedener  sein.

§.  245.

Schon  in  der  Schwangerschaft  wirkt  das  enge  Becken  dadurch
nachtheilig  ein,  daß  es  die  Entstehung  eines  Hängebauches  begünstigt
  (s.  o.  §.  224.).  Bei  dem  hohen  Stande  der  Gebärmutier  und
der  Frucht  kommen  dann  um  so  leichter  Abweichungen  in  der
Lage  und  der  Haltung  des  Kindes  zu  Stande,  je  mehr  die
Wandungen  der  Gebärmntter  erschlafft  sind,  wie  es  bei  Mehrgebärenden,
  zumal  nach  voraufgegangenen  schweren  Geburten,  fast
durchgängig  der  Fall  ist.  Daher  sind  Steiß=  und  Fußlagen,  Schiefund
  Querlagen,  Vorfall  der  Nabelschnur  oder  eines  Armes  neben
dem  Kopfe  bei  engem  Becken  ungleich  häufiger,  als  bei  weitem
Becken.
        <pb n="188" />
        —  175  —

g.  246.

Bei  Schädellagen  ist  der  Eintritt  des  Kopfes  ins  Becken
mehr  oder  weniger  erschwert.  Gewöhnlich  findet  ihn  die  Hebamme
  im  Anfange  der  Geburt  noch  auf  dem  Beckeneingange  über
dem  inneren  Muttermunde.  Der  Kanal  des  Mutterhalses,  welcher
vor  ihm  leer  ins  Becken  herabhängt,  wird  meistens  allein  durch  die
während  der  Wehen  sich  mehr  und  mehr  füllende  Fruchtblase  ausgedehnt
  und  erweitert,  ohne  daß  der  Kopf  merklich  vorrückt.  Sind
die  Eihaute  nicht  sehr  fest  und  dehnbar,  so  zerreißen  sie  häufig,  bevor
  die  Erweiterung  des  Muttermundes  vollendet  ist,  das  Fruchtwasser
  fließt  bei  dem  noch  hohen  Kopfstande  in  größerer  Menge,  als
sonst  ab,  und  der  Mutterhals  fällt  schlaff  vor  dem  Kopfe  zusammen.

Ist  das  Becken  nur  mäßig  verengt,  und  entspricht  die
Stellung  und  Haltung  des  übrigens  regelmäßig  gebildeten
  Kopfes  der  Beckenform,  so  wird  der  fernere  Verlauf  der
Geburt,  wenn  nicht  Kunsthülfe  eingreift,  wesentlich  durch  die  Beschaffenheit
  der  Wehen  bestimmt.

Bleiben  die  Wehen  schwach,  so  macht  die  Geburt  trotz
der  genanuten  günstigen  Bedingungen  gar  keinen  Fortschritt.
  Vielmehr  fließt,  wenn  jetzt  die  Hülfe  versäumt  wird,  das
Fruchtwasser  allmälich  vollständig  ab;  die  im  Beckeneingange  gelegenen
  Weichtheile  werden  durch  die  fortgesetzte  Quetschung  zwischen
Kopf  und  Beckenrand  mehr  und  mehr  gereizt;  die  Frucht  stirbt  und
geht  in  Fäulniß  Über;  die  Wehen  hören  schließlich  auf;  die  Gebärende
  wird  immer  schwächer,  fängt  an  zu  siebern,  verliert  das  Bewußtsein
  und  kann,  wenn  keine  Hülfe  kommt,  unentbunden  sterben.

Sind  aber  die  Wehen  von  Anfang  an  kräftig,  oder  nehmen
nach  dem  Blasensprunge  an  Stärke  zu,  so  schreitet  unter  den
angegebenen  Verhältuissen  die  Geburt  langsam  vor;  der
Kopf  tritt,  unter  Bildung  einer  Kopfgeschwulst,  allmälich  ins  Becken
ein,  entfaltet  im  Vorrücken  auf's  Reue  den  zusammengefallenen  Mutterhals,
  der  gleichzeitig  über  ihn  zurückgezogen  wird,  und  so  kann
bei  andauernder  Wehenkraft  die  Geburt,  wenn  auch  schwer
und  mit  mehr  oder  minder  beträchtlicher  Quetschung  der  mütterlichen
Weichtheile  sowohl,  als  des  kindlichen  Kopfes,  durch  die  Natur-
        <pb n="189" />
        —  176  —

kräfte  allein  beendigt  werden.  Häufig  aber  erlahmt  die
Gebärmutter  früher  oder  später  unter  dieser  Anstrengung,  und  die
künstliche  Entbindung  wird  nothwendig.

Ist  das  Mißverhältniß  des  Kopfes  zum  Becken  indessen
  so  beträchtlich,  daß  der  Eintritt  desselben  eine  Unmöglichkeit
  wird,  entweder  weil  die  Enge  des  Beckens  an  sich  so
bedeutend  ist,  oder  weil  ein  großer  und  harter  Kopf  sich  fehlerhaft
zu  demselben  gestellt  hat,  so  befinden  sich  Mutter  und  Kind  in  großer
Gefahr,  aus  der  nur  schnelle,  ärztliche  Hülse,  und  auch  diese  nicht
immer,  sie  befreien  kann.  Schwache  Wehen  können  natürlich  höchstens
  die  Fruchtblase  stellen,  den  Mutterhals  erweitern  und  schließlich
  die  Eihäute  zur  Zerreißung  bringen,  womit  nichts  gewonnen  ist
(s.  oben).  Steigern  sich  aber  die  Wehen,  wie  es  öfter  der
Fall  ist,  an  dem  Widerstande  zu  einer  ungewöhnlichen  Stärke
(s.  o.  §.  206),  so  ist,  wenn  nicht  vorher  eine  Erschöpfung  derselben
  eintritt,  eine  Zerreißung  der  Gebärmutter,  oder  eine  Abreißung
  derselben  von  der  Scheide  zu  fürchten  (s.  o.  8.  207.,
232.  u.  233.).

ß.  247.

Die  Hebamme  ersieht  hieraus,  wie  gefährlich  ein  enges
Becken  der  Mutter  werden,  wie  selbst  der  Tod  eintreten  kann,
bevor  noch  die  Geburt  beendigt  ist,  durch  Zerreißung  der  Gebärmutter
  oder  des  Scheidengewölbes,  oder  durch  völlige  Erschöpfung  der
Gebärenden.  Auch  nach  überstandener  Geburt,  wenn  diese  sehr  schwer
war,  stirbt  die  Frau  bisweilen  innerhalb  der  ersten  24  Stunden  in
Folge  der  Erschöpfung  durch  die  erlittene  Anstrengung.  Aber  auch
in  weniger  schlimmen  Fällen  leidet  die  Frau  durch  die  meistens
lange  Dauer  der  mit  lebhafien  Schmerzen  und  starker  Quetschung
der  Weichtheile  verbundenen  Geburt.  Nicht  selten  entwickelt  sich  in
den  ersten  Tagen  des  Wochenbetts,  oder  selbst  schon  während  der
Geburt,  eine  Entzündung  der  gereizien  Stellen  mit  heftigem  Fieber.
Vorzugsweise  sind  es  die  dem  Vorberge  und  dem  oberen  Schooßfugenrande
  gegenüber  gelegenen  Weichtheile,  welche  durch  die  Stärke
und  die  lange  Dauer  des  Druckes  gefährdet  werden.  Daher  unter
der  Geburt  die  lauten  Klagen,  auch  in  den  Zwischenzeiten  der  Wehen,
        <pb n="190" />
        —  177  —

über  einen  unerträglichen  Schmerz,  namentlich  im  Kreuze,  als  würde
dasselbe  gebrochen;  daher  die  öfteren  Durchlöcherungen  der  Harnblase,
der  Scheide,  des  Mutterhalses,  bisweilen  schon  unter  der  Geburt,
häufiger  erst  im  Wochenbette,  wenn  der  in  Folge  der  Quetschung
unter  der  Geburt  hier  entstandene  Schorf  sich  losstößt.

Eine  fernere  Gefahr  für  die  Mutter  liegt  darin,  daß  die  Gebärmuttier
  sich  nach  der  Geburt  wegen  Erschöpfung  oft  nur  unvollkommen
  zusammenziehl,  was  stärkere  Blutungen  aus  der  Ansatstelle
des  Mutterkuchens  bedingt.

Noch  größer,  als  die  Sterblichkeit  der  Müner,  ist  die  Sterblichkeit
  der  Kinder  unter  und  in  Folge  der  Geburt.  Aber
es  sind  weniger  die  allerdings  oft  nicht  unbedeutenden  Verletzungen
des  Kopfes,  die  starke,  mit  Bluterguß  unter  die  Haut  verbundene
Kopfgeschwulst,  die  Quetschungen  der  Kopfhaut,  die  Verschiebungen,
Verbiegungen,  Eindrücke,  Brüche  der  Schädelknochen,  als  vielmehr
die  lange  Dauer  der  Geburt,  zumal  nach  dem  oft  verfrühten  und
meist  vollständigeren  Abflusse  des  Fruchtwassers,  und  die  mit  einer
regelwidrigen  Lage  und  Haltung  des  Kindes  verbundenen  Nachtheile,
(von  denen  später  die  Rede  sein  wird),  welche  die  Geburt  bei  engem
Becken  für  das  Kind  so  gefahrvoll  machen.

g.  248.

Es  genügt  aber  nicht,  daß  die  Hebamme  mit  den  nachtheiligen
Wirkungen  des  engen  Beckens  im  Allgemeinen  bekannt  sei,  sie  muß
auch  von  dem  besonderen  Einflusse,  wenigstens  der  gewöhnlichsten
  Formen  des  engen  Beckens  auf  die  Geburt  eine  gewisse
  Kunde  besitzen.  Bei  allen  denjenigen  Graden  von  Beckenenge,
die  überhaupt  den  Durchgang  des  Kindes  noch  zulassen,  erfolgt
der  Ein=  und  Durchtritt  desselben,  namentlich  des  Kopfes,
in  einer  bestimmten,  von  der  gewöhnlichen  mehr  oder  weniger
  abweichenden  Weise,  die  hauptsächlich  von  der  Form  des
Beckens  abhängt.

Das  allgemein  verengte  Becken  kann  zwar  die  Geburt  in
hohem  Grade  erschweren,  pflegt  aber  doch  in  der  Regel,  wenn  sonst
die  Umstände  günstig  sind,  den  Durchgang  des  Kindes  noch  zu  gestatten.

  Der  Kopf  tritt  mit  dem  Hinterhaupte  voran  ins
Preußisches  Hebammen-Lehrbuch.  12
        <pb n="191" />
        —  178  —

Becken  ein,  indem  das  Vorderhaupt  über  dem  Seitenrande  des
Beckens  zurückgehalten  wird.  Die  Hebamme  findet  daher  die  kleine
Fontanelle  schon  früh  auffällig  zieser,  als  die  große,  ja  bisweilen  so
tief,  daß  sie  völlig  die  Mitte  des  Beckens  einnimmt.  Diese  Kopfhaltung
  bildet  bei  allen  Becken,  welche  in  querer  Richtung  vereng
find,  die  Regel  und  ist  die  zweckmäßigste,  weil  alsdann  der  lange
gerade  Durchmesser  des  Kopfes  nicht  in  den  verkürzten  queren  Durchmesser
  des  Beckens,  sondern  mehr  in  die  Mittellinie  desselben  fällt.
Die  entgegengesetzte  Haltung  —  Tiefstand  des  Vorderhaupies  —
kann  bei  dieser  Beckenform  höchst  verderblich  werden.  Da  die  Verengung
  sich  durch  die  ganze  Länge  des  Beckenkanales  erstreckt,  so  bleibt
die  Austreibung  des  Kindes  bis  zuletzt  eine  schwierige.  Die  Kopfgeschwulst
  erreicht  daher  gewöhnlich  einen  bedeutenden  Umfang,  und
auch  die  mütterlichen  Geburtstheile  schwellen  nicht  selten  unter  der
Geburt  an.

Auch  das  einfach  platte  Becken  setzt  in  der  Mehrzahl  der
Fälle,  wenn  die  übrigen  Bedingungen  erfüllt  sind,  dem  Durchgange
des  Kindes  kein  unüberwindliches  Hinderniß  entgegen.  Der  Kopf
steht  gewöhnlich  quer  und  das  Vorderhaupt  tiefer,  als  sonst,
die  große  Fontanelle  mehr  nach  der  Mitte  des  Beckens  zu  und  leichter
  zu  erreichen,  als  die  kleine,  weil  der  Kopf  in  der  Gegend  der
Kranznaht  schmäler  ist  und  leichter  in  dem  verkürzten  geraden  Durchmesser
  des  Beckeneinganges  Platz  findet,  als  die  breitere  Gegend  der
Scheitelbeinhöcker,  die  deshalb  zur  Seite  weicht,  während  für  den  geraden
  Durchmesser  des  Kopfes  in  dem  aqueren  des  Beckens  genügend
Raum  ist.  Die  Pfeilnaht  verläuft  zugleich  weiter  nach  hinten
und  dem  Vorberge  näher,  als  gewöhnlich,  indem  das  hinterwärts
  gelegene  Scheitelbein  über  demselben  zurückgehalten  wird,  während
  der  Höcker  des  nach  vorn  gelegenen  Scheitelbeins  mehr  oder
weniger  frei  hinter  der  Schooßfuge  bestrichen  werden  kann.  Je  näher
bei  dieser  Stellung  die  Pfeilnaht  dem  Vorberge  steht,  um  so  größer
ist  das  Mißverhältniß  zwischen  Kopf  und  Becken.  Der  Eintritt  des
Kopfes  ins  Becken  erfolgt  unter  kräftigen  Wehen  in  der  Weise,  daß,
während  das  nach  vorn  gelegene  Scheitelbein  mit  seinem  Schuppenrande
  fest  auf  dem  oberen  Schambeinrande  ruht,  das  hinterwärts
gelegene  Scheitelbein  in  der  Pfeilnaht  niedergedrückt,  unter  das  vor-
        <pb n="192" />
        —  179  —

dere  geschoben  und  so  allmälich  am  Vorberge  herabgepreßt  wird
(Drehung  des  Kopfes  um  seinen  geraden  Durchmesser;  s.  o.  8.  90.);
daß  dann  bei  unveränderter  Querstellung  die  große  Fontanelle  anfängt,
  allmälich  von  der  Mittellinie  sich  gegen  den  Seitenrand  des
Beckens  zu  erheben,  und  von  der  entgegengesetzten  Seite  her  das  Hinterhaupt
  herabtritt  (Drehung  des  Kopfes  um  seinen  queren  Durchmesser),
  bis  langsamer,  oder  plötzlicher  der  Kopf  durch  den  Beckeneingang
  dringt,  worauf  das  Hinterhaupt  sich  nach  vorn  wendet,  und
nun  die  Geburt  in  gewöhnlicher  Weise  und  bei  der  Weite  der  unteren
  Beckenräume  und  der  gewöhnlichen  Niedrigkeit  des  Beckens,
wenn  die  Wehen  anhalten,  oft  überraschend  schnell  verläuft.  Gewöhnlich
  bildet  sich  bei  dem  erschwerten  Eintritte  des  Kopfes  eine
starke  Kopfgeschwulst,  die  oft  tief  ins  Becken  herabreicht  und  einen
größeren  Fortschritt  der  Geburt  vortäuschen  kann.  Das  wirkliche
Vorrücken  des  Kopfes  erkennt  die  Hebamme  daran,  daß  die  Pfeilnaht
  sich  allmälig  von  dem  Vorberge  entfernt  und  der  Mittellinie
näher  rückt,  daß  der  Vorberg,  den  sie  Anfangs  noch  mit  gestrecktem
Finger  berühren  konnte,  nur  für  den  gekrümmten  Finger  und  schließlich
  gar  nicht  mehr  zugänglich  ist,  indem  die  Kreuzbeinhöhlung  mehr
und  mehr  von  dem  herabrückenden  Schädel  ausgefüllt  wird.

Ungleich  größere  Schwierigkeiten  für  die  Geburt  entstehen  bei
dem  allgemein  verengten  platten  Becken.  Die  Verengung
erreicht  hier  nicht  selten  den  Grad,  daß  auch  unter  den  günstigsten
Verhältnissen  der  Durchgang  eines  reifen  Kindes  ohne  vorgängige
Zerstückelung  desselben  nicht  möglich  ist.  Bei  Schädellagen  bleibt
gewöhnlich  der  Kopf  lange  beweglich  über  dem  Becken,  und,
je  nachdem  die  Kreißende  sich  mehr  auf  die  eine  oder  die  andere
Seite  neigt,  tritt  die  kleine  oder  die  große  Fontanelle  tiefer  herab.
Wo  die  Wehenkraft  ausreicht,  das  Hinderniß  zu  überwinden,  erfolgt
der  wirkliche  Eintritt  des  Kopfes  ins  Becken  fast  immer
mit  dem  Hinterhaupte  voran,  wie  bei  dem  allgemein  verengten
  Becken,  während,  wie  bei  dem  einfach  platten  Becken,  das  hinterwärts
  gelegene  Scheitelbein  Anfangs  über  dem  Vorberge  zurückgehalten
  wird,  und  die  Pfeilnaht  quer  in  der  Nähe  des  Vorbergs
  verläuft.

12“
        <pb n="193" />
        —  180  —

S.  249.

Das  Verhalten  der  Hebamme  bei  engem  Becken  ist  Folgendes:


Einer  jeden  Schwangeren,  von  der  sie  weiß.  daß  sie  ein  enges
Becken  hat,  muß  sie  ernstlich  anrathen,  sich  bald  nach  der  Hälfte
der  Schwangerschaft  von  einem  Arzte  untersuchen  zu  lassen,
damit  dieser  im  Voraus  die  Maaßregeln  treffe,  welche  die  Geburt
erleichtern  können  und,  wenn  er  es  für  nöthig  erachtet,  eine  Frühgeburt
  einleite.

Bei  der  Geburt  muß  der  Arzt  immer  gerufen  werden,
sobald  die  Hebamme  erkannt  hat,  daß  das  Becken  zu  eng  ist.  Auch
in  solchen  Fällen,  wo  sie  dieses  nur  vermuthet,  wo  aber  die  Austreibungszeit
  sich  sehr  in  die  Länge  zieht,  wo  der  Kopf  nicht  vorrückt,
und  eine  starke  Kopfgeschwulst  enisteht,  muß  die  Hebamme  einen  Arzt
herbeirufen  lassen.  Bei  regelwidriger  Kindeslage  versteht  sich  dieses
außerdem  von  selbst,  ebenso,  wenn  irgend  ein  gefährlicher  Zufall
eintritt.

Bis  der  Arzt  kommt,  hat  die  Hebamme  besonders  für  die  Erhalitung
  der  Fruchtblase  zu  sorgen,  vollends  wenn  die  Frucht  eine
regelwidrige  Lage  hat.  Aber  auch  bei  regelmäßiger  Kindeslage  sst
ein  vorzeitiger  Blasensprung,  wie  schon  erwähnt  wurde,  hier  mehr
als  sonst  zu  fürchten,  weil  bei  dem  hohen  und  losen  Kopfstande  das
Fruchtwasser  vollständiger  abfließt,  und  der  untere  Gebärmutterabschnitt
darnach  einer  stärkeren  und  ungleichmäßigen  Quetschung  zwischen  Kopf
und  Beckenrand  ausgesetzt  ist.  Die  Hebamme  muß  daher  die  Frau
sogleich  sich  niederlegen  lassen;  sie  selbst  muß  bei  der  inneren  Untersuchung
  mit  großer  Behursamkeit  zu  Werke  gehen;  sie  muß  der  Gebärenden
  jedes  Drängen  und  Pressen  untersagen,  ihr  überhaupt  keine
unvorsichtige  Bewegung,  kein  unruhiges  Sichumherwerfen  im  Beite
und  dergleichen  gestatten.  Des  Hängebauchs  wegen  wird  in  der
Regel  die  Anlegung  einer  Bauchbinde  nöthig  sein.  Im  Uebrigen
muß  man  sich  möglichst  nach  der  Bequemlichkeit  der  Kreißenden  richten.
Es  ist  nicht  nöthig,  daß  sie  immer  auf  dem  Rücken  liege,  sondern
man  kann  sie  vorsichtig  auf  eine  Seite  legen  und,  wenn  der  Leib  zu
stark  zur  Seite  fällt,  uhn  durch  ein  Kissen  unterstützen.  Dabei  muß
        <pb n="194" />
        —  181  —

die  Hebamme  beobachten,  in  welcher  Lage  der  Kopf  sich  am
besten  zur  Geburt  stellt,  die  Wehen  sich  am  wirksamsten  zeigen,
und  der  damit  verbundene  Schmerz  am  erträglichsten  ist.

Besonders  achte  die  Hebamme  darauf,  daß  die  Gebärende
ihr  Wasser  oft  lasse,  und  fühle  von  Zeit  zu  Zeit  während  der
Wehen  nach,  ob  die  Harnblase  gefüllt  sei.  Ist  dieses  der  Fall,  so
suche  sie,  wenn  die  Gebärende  ihr  Wasser  nicht  lassen  kann,  dasselbe
vorsichtig  mit  dem  Katheter  abzunehmen.

Auch  in  der  Austreibungszeit  ermahne  die  Hebamme  die
Kreißende,  so  lange  der  Kopf  nicht  völlig  ins  Becken  eingetreten
  ist,  während  der  Wehen  nur  mäßig  und  in  der  Zwischenzeit
  zwischen  den  Wehen  gar  nicht  zu  drängen,  wozu
sie  oft  große  Neigung  hat.  Höchst  gefährlich  wäre  es  in  dieser  Zeit
die  Kreißende  noch  zu  starkem  Mitarbeiten  anzutreiben.

Die  Hebamme  muß  ferner  öfter  nach  dem  Herzschlage  des
Kindes  hören,  ob  er  etwa  langsamer  und  schwächer  werde,  und
darauf  achten,  ob  Kindespech  abgehe.

Schwellen  die  Geburtstheile  sehr  an  und  werden
trocken,  so  lege  sie  Tücher,  in  Kamillenthee  getaucht,  wiederholt
über  dieselben.

Sechstes  Kapitel.

Von  einigen  Fehlern  der  Mutterscheide  und  der  äußeren
Geburtstheile.

1.  Verengung  und  Verschließung  der  Mutterscheide.
Enge  der  Schamspalte.

g.  250.

Bisweilen  ist  die  Scheide  in  der  Nähe  des  Scheideneinganges,
oder  höher  hinauf  so  eng,  daß  sie  die  Spitze  des  Fingers  nicht  zuläßt.
  Oder  sie  ist  an  irgend  einer  Stelle  ihres  Verlaufes  durch  eine
häutige,  mit  einer  Oeffnung  versehene  Scheidewand,  oder
        <pb n="195" />
        —  182  —

ein  fleischiges  Querband  in  eine  obere  und  eine  untere  Abtheilung
  geschieden.  Oder  der  Scheideneingang  ist  durch  das  noch  unverletzte
  Jungfernhäutchen  verlegt.  Oder  die  Wände  der
Scheide  sind  in  Folge  einer  voraufgegangenen  Verschwärung  mit
einander  verwachsen.  In  allen  diesen  Fällen  muß  die  Hebamme
frühzeitig  den  Beistand  eines  Arztes  verlangen,  da  die  natürlichen
Kräfte  nur  selten  im  Stande  sind,  das  Hinderniß  zu  überwinden,
die  Gebärende  heftige  Schmerzen  dabei  erleidet,  und  leicht  gefährliche
  Zerreißungen  sich  ereignen  können.  Die  Zerreißungen  der
Scheide,  welche  sich  selbst  bis  in  die  Harnblase  oder  den  Mastdarm
  fortsetzen  können,  pflegen  mit  einer  nicht  unbedeutenden  Blutung
  verbunden  zu  sein.

Auch  durch  regelwidrige  Euge  der  Schamspalte,  wenn  die
Schamlippen  kurz  und  wenig  dehnbar  sind,  der  Damm  sehr  breit  und
straff  ist,  kann,  besonders  bei  Erstgebärenden,  der  Austritt  des  Kindes
  ungebührlich  verzögert  werden.  Die  Hebamme  darf  hier  ebenfalls,
  selbst  bei  regelmäßiger  Kindeslage,  nicht  zu  lange  mit  der  Herbeirufung
  eines  Arztes  säumen,  da  nicht  nur  die  Kräste  der  Mutter
durch  die  längere  Geburtsdauer  geschwächt  werden,  sondern  auch  das
Kind  in  Gefahr  kommt,  sein  Leben  zu  verlieren,  theils  wegen  des
starken  Druckes,  dem  der  vorangehende  Kopf  ausgesetzt  ist,  theils
weil  der  störende  Einfluß  der  Wehen  bei  einer  Verzögerung  der  Geburt
  um  so  mehr  sich  geltend  macht,  je  näher  die  Geburt  ihrem  Ende,
je  mehr  also  die  Gebärmutter  bereits  entleert  ist  (s.  o.  8.  86.).

2.  Vorfall  der  Mutterscheide.

g.  251.

Bei  einem  Vorfalle  der  Mutterscheide  muß  die  Gebärende,
wie  bei  einem  Vorfalle  der  Gebärmutter,  eine  wagerechte  Lage  im
Bette  beobachten  und  jedes  heftige  Drängen  bei  den  Wehen  vermeiden.
  Wird  der  Vorfall  durch  den  Kindeskopf  zur  Schamspalte
herausgepreßt,  so  suche  ihn  die  Hebamme  mit  den  beölten  Fingern
zurückzuhalten  und,  wenn  es  angeht,  über  den  Kopf  zurückzuschieben.
Verzögert  sich  aber  die  Geburt,  und  schwillt  der  vorgedrängte  Theil
        <pb n="196" />
        —  183  —

der  Scheide  stärker  an,  so  muß  die  Hebamme  den  Beistand  eines
Arztes  verlangen.

3.  Blutung  aus  einem  Scheidenrisse.  Blutgeschwulst  der
Scheide  und  der  äußeren  Geburtstheile.

g.  252.

Außer  den  in  8.  250.  erwähnten  Zerreißungen  der  Scheide  entstehen,
  auch  bei  sonst  regelmäßiger  Beschaffenheit  der  Scheide,  in  Folge
der  Dehnung  und  Zerrung  beim  Durchgange  des  Kindes  nicht  selten
oberflächliche  Längsrisse,  die  wenig  bluten,  und  gewöhnlich,  ohne
Beschwerden  zu  verursachen,  bald  heilen.  Dringen  diese  Risse
aber  tiefer,  so  erfolgt  eine  meist  sehr  heftige  Blutung  aus
den  verletzten  Adern.  Ausnahmsweise  ist  die  Blutung  durch  die
Berstung  eines  Blutaderknotens  in  diesen  Theilen  bedingt.
Gewöhnlich  hat  die  Verletzung  im  mittleren  oder  unteren  Theile  der
Scheide,  öfters  auch  im  Scheideneingange  ihren  Sitz.  Die  Hebamme
muß  hier  besonders  auf  die  Gegend  zwischen  Kitzler  und  Harnröhrenmündung
  achten,  wo  schon  oberflächliche  Verletzungen  heftige
  Blulungen  veranlassen  können.

Ein  Blutaderknoten  in  der  Scheide  oder  an  den  äußeren
Geburtstheilen  kann  schon  in  der  Schwangerschaft  bersten,  z.  B.
bei  einer  körperlichen  Anstrengung.  Die  sonstigen  Verletzungen
entstehen  gewöhnlich  erst  unter  der  Geburt  in  der  Austreibungszeit,
  bisweilen  erst  im  letzten  Augenblicke,  so  daß  die  Blutung
  erst  nach  der  Geburt  des  Kindes  zur  Wahrnehmung  kommt.

Die  Hebamme  muß  vermuthen,  daß  eine  der  genannten  Verletzungen
  Ursache  der  Blutung  sei,  wenn  plötzlich  in  größerer  oder
geringerer  Menge  und  ohne  Unterbrechung  Blut  aus  den  Geburtstheilen
  hervorrieselt,  während  die  Anzeichen  einer  Blutung  aus  der
Gebärmutter  fehlen;  wenn  also  in  der  Schwangerschaft  der  Mutterkuchen
  nicht  vorliegt;  wenn  unter  der  Geburt  die  Gebärmutter  durch
den  vorliegenden  Kindestheil  geschlossen  ist;  wenn  nach  der  Geburt
bei  regelmäßigem  Sitze  des  Mutterkuchens  die  Gebärmutter  sich  gut
zusammengezogen  hat.
        <pb n="197" />
        —  184  —

g.  253.

Bei  der  großen  Gefahr  dieser  Blutungen,  welche  in  kurzer
Zeit  tödtlich  werden  können,  muß  die  Hebamme  sich  bemühen,
selbst  zu  helfen,  weil  der  Arzt,  den  sie  jedes  Mal  doch  muß  rufen
  lassen,  meist  zu  spät  kommen  wird.  Sie  untersuche  deshalb  sogleich,
  woher  die  Blutung  kommt.  Befindet  sich  die  Verletzung
an  den  äußeren  Geburtstheilen  oder  im  Scheideneingange,  so  kann
sie,  nachdem  sie  die  Theile  mit  einem  in  kaltes  Wasser  getauchten
Tuche  abgewischt  hat,  die  Stelle,  wo  das  Blut  hervorquillt,
oder  die  blutende  Oeffnung  selbst  sehen.  Auf  diese  Stelle
legt  sie  die  Finger  und  drückt  sie  so  fest  an,  daß  die  Blutung
  steht.  Sie  darf  mit  dem  Drucke  nicht  eher  aufhören,  als  bis
die  Blutung  auch  nach  Entfernung  der  Finger  nicht  wieder  erscheint,
oder,  wenn  die  Geburt  noch  nicht  beendigt  war,  bis  der  Kopf  so  weit
herabgerückt  ist,  daß  er  die  Blutung  stillt.  Muß  der  Druck  sehr
lange  fortgesetzt  werden,  so  legt  sie  unter  die  Finger  ein  Stück  Feuerschwamm
  oder  ein  in  eine  Mischung  von  Wasser  und  Essig  getauchtes
Leinewand-Bäuschchen.  Liegt  die  Verletzung  höher,  so  daß  sie  nicht
zu  sehen  ist,  so  kann  die  Hebamme  versuchsweise  mit  den  Fingern
  nach  allen  Richtungen  die  Scheide  gegen  die  Beckenwand
  andrücken,  bis  sie  eine  Stellung  der  Hand  findet,  bei  welcher
die  Blutung  steht;  in  dieser  muß  sie  dann  die  Hand  ruhig  liegen
lassen,  bis  die  Blutung  dauernd  gestillt  ist.

Gelingt  es  der  Hebamme  nicht,  die  blutende  Stelle  zu  finden,
so  muß  sie  suchen  durch  Einspritzungen  von  kaltem  Wasser
mit  einem  Zusatze  von  Essig,  oder  Einlegen  von  Eisstücken
in  die  Scheide  der  Blutung  Herr  zu  werden.  Führt  auch  dies
nicht  zum  Ziele,  so  bleibt  ihr  in  der  Noth  nichts  übrig,  als  die
Mutterscheide  auszustopfen,  wie  bei  den  Blutungen  in  der
Schwangerschaft  gelehrt  wurde.  Doch  muß  sie,  wenn  die  Geburt
schon  beendet  war,  darnach  den  Unterleib  der  Entbundenen  sorgfältig
überwachen,  um  sogleich  zu  erkennen,  wenn  etwa  bei  fortdauernder
Blutung  sich  eine  größere  Menge  Blutes  im  Scheidengewölbe,  oder
im  Mutterhalse  ausammelt  und  die  zusammengezogene  Gebärmutterkugel
  in  die  Höhe  drängt,  oder  wenn  die  Höhle  der  erschlaffenden
        <pb n="198" />
        —  185  —

Gebärmutter  selbst  durch  Blut  wieder  ausgedehnt  wird.  In  beiden
Fällen  muß  sie  dann  die  Stopfmittel  sogleich  wieder  entfernen  (s.  u.
8.  338.  und  342.).

g.  254.

Bisweilen  zerreißt  unter  der  Geburt  eine  Ader  in  der  Scheide,
aber  die  Haut  darüber  bleibt  unverletzt,  oder  die  Oeffnung  wird
durch  den  vorangehenden  Kindestheil  verlegt  und  geschlossen,  ohne
daß  die  Blutung  darunter  aufhört.  Alsdann  häuft  sich  das  ergossene
Blut  auf  der  Seite  der  Verletzung  zwischen  Scheide  und  Beckenwand
an  und  senkt  sich  von  da  zu  den  äußeren  Geburtstheilen  herab;  es
entsteht  unter  sehr  heftigen  Schmerzen  eine  Geschwulst  einer
Schamlippe,  die  schnell  wächst  und  bald  eine  bläuliche,
selbst  schwarzblaue  Farbe  annimmt.  Diese  Geschwulst  kann
vor  der  Geburt  des  Kindes  sich  zeigen,  gewöhnlich  aber  wird  sie
erst  in  der  Nachgeburtszeit,  oder  etwas  später,  bemerkt.  Die
Entbundene  klagt  über  einen  heftigen  Schmerz  und  Drang  im
Kreuze  und  im  Becken,  da  die  Geschwulst  sich  gewöhnlich  mehr
oder  weniger  hoch  in  die  Scheide  hinauf  erstreckt.  In  diesem  Falle
muß  schnell  ein  Arzt  gerufen,  und  bis  zu  dessen  Ankunft  die  Geschwulst
mit  kalten  Wasserumschlägen  bedeckt  und  gegen  Druck  geschützt
werden.  Reicht  die  Geschwulst  höher  in  die  Scheide  hinauf,  so  ist
das  Einlegen  von  Eisstückchen  in  die  Scheide  das  beste  Mittel,
um  die  Blutung  zu  hemmen  und  das  fernere  Wachsthum  der  Geschwulst
  zu  verhindern.

4.  Venerischer  Schleimfluß  aus  der  Scheide.  Venerische
Geschwüre  in  der  Scheide  und  an  den  äußeren
Geburtstheilen.

g.  255.

Unter  Lustseuche  oder  Venerie  versteht  man  bekanntlich  eine
sehr  böse,  ansteckende  Krankheit,  welche  meistens  von  den  Geschlechtstheilen
  ausgeht,  und  welche  die  Hebamme  deshalb  kennen  muß,  damit
        <pb n="199" />
        —  186  —

sie  nicht  sich  und  andere  Frauen  durch  Fortpflanzung  derselben  unglücklich
  mache.

Sie  giebt  sich  gewöhnlich  zuerst  durch  die  reichliche  Absonderung
  eines  scharfen,  eiterartigen  Schleimes  aus  der  Scheide,
oder  durch  kleine  Geschwüre  an  der  Innenfläche  der  Schamlippen
und  im  Sch  eideneingange,  oder  durch  warzenartige,  breite,  oder
spitze  Wucherungen,  sogenannte  Feigwarzen,  an  diesen  Theilen
und  deren  Umgebung  zu  erkennen.  Bei  längerer  Dauer  der  Krankheit
  schwellen  oft  die  Leistendrüsen  an,  brechen  auf  und  hinterlassen
hartnäckige  Geschwüre;  es  entstehm  ein  Ausschlag,  der  sich  über  den
ganzen  Körper  verbreitel;  Hals  und  Nase  werden  befallen,  die  Sprache
wird  dadurch  rauh  und  schnaubend,  die  Nase  ist  zuerst  verstopft,
sinkt  später  ein  u.  s.  w.

g.  256.

Wenn  ausnahmsweise  bei  einer  Schwangeren  oder  Gebärenden
das  Uebel  bereits  so  weit  vorgeschritten  sein  sollte,  so  wird  die  Hebamme
  gewöhnlich  schon  anderweitig  davon  in  Kenntniß  gesetzt  sein.
In  der  Regel  aber  wird  sie  die  Krankheit  auf  die  Geschlechtstheile  und
deren  Umgebung  beschränkt  finden,  so  daß  sie  dieselbe  erst  durch  die
Untersuchung  und  die  Besichtigung  dieser  Theile  erkennt.  Sie  muß
sich  daher  für  alle  Fälle  gegen  eine  mögliche  Ansteckung
schützen  und  niemals  mit  einem  wunden  Finger  untersuchen.  Kleine
Stich=  oder  Rißwunden  sind  in  dieser  Beziehung  besonders  gefährlich.
Vor  jeder  Untersuchung  besichtige  sie  deshalb  genau  ihre  Hände  und,
wenn  sie  eine  Verletzung  an  denselben  entdeckt,  so  umwickle  sie  diese
Stelle  sorgfältig  mit  Heftpflaster,  oder  bepinsele  sie  mit  Collodium  oder
Traumaticin,  welches  sehr  schnell  zu  einer  häutigen  Decke  eintrocknet.
Riemals  unterlasse  sie  es,  vor  der  Untersuchung  die  Finger  sorgsam
einzuölen.  Sollte  sie  erst  nach  vorgenommener  Untersuchung  beim
Reinigen  der  Hände  wahrnehmen,  daß  sich  eine  wunde  Stelle  an
denselben  befindet,  so  wasche  sie  dieselbe  aufs  Sorgfältigste  aus  und
gehe  sofort  zu  einem  Arzte.  Bekommt  sie  dennoch  ein  Geschwür
an  Händen  oder  Fingern,  so  muß  sie,  auch  wenn  sie  sich  der  Untersuchung
  einer  verdächtigen  Person  nicht  bewußt  ist,  sogleich  einen  Arzt
        <pb n="200" />
        —  187  —

um  Rath  fragen  und  darf  keine  Frau  untersuchen  oder  entbinden,
bevor  das  Geschwür  geheilt  ist.

Ueberall,  wo  die  Hebamme  bei  einer  Schwangeren  oder  Ge—
bärenden  die  Krankheit  zu  erkennen  glaubt,  muß  sie  dieselbe  auf
die  dringliche  Nothwendigkeit  ärztlicher  Hülfe  aufmerksam
machen.

Unter  der  Geburt  und  im  Wochenbette  muß  die  Hebamme
besonders  auch  das  Kind  vor  Ansteckung  zu  schützen  suchen,  da
dasselbe,  wenn  auch  öfter,  doch  nicht  immer  schon  während  der  Schwangerschaft
  im  Mutterleibe  angesteckt  ist.  Sie  muß  daher  unter  der
Geburt  die  mütterlichen  Geburtstheile  fleißig  mit  lauem  Wasser  ausspülen
  und  die  Geschwüre  vor  dem  Durchtritte  des  Kindes  mit  Oel
bestreichen.  Das  geborene  Kind  muß  sie  mit  mehr,  als  gewöhnlicher
Sorgfalt  waschen  und  reinigen,  und  namentlich  alle  zum  Schutze  der
kindlichen  Augen  empfohlenen  Maaßregeln  (s.  o.  8.  113.,  117.,  144.)
mit  verdoppelter  Strenge  zur  Anwendung  bringen.  Zeigt  sich  an  dem
Kinde  ein  Ausschlag  oder  ein  Geschwür,  so  verlange  sie  sogleich  den
Rath  eines  Arztes.

Siebentes  Kapitel.

Von  den  algemeinen  Krämpfen  oder  Tonvulsionen  der
Gebärenden.

§.  257.

Zu  den  gefährlichsten  Zufällen,  welche  das  Leben  einer  Schwangeren
  bedrohen,  gehören  die  allgemeinen  Krämpfe,  welche  man
Eclampsie  nennt.  Sie  zeigen  sich  am  häufigsten  während  der
Geburt,  in  jeder  Geburtszeit;  öfter  auch  schon  gegen  das  Ende
der  Schwangerschaft,  wo  sie  dann  gewöhnlich  den  vorzeitigen
Eintritt  der  Geburt  zur  Folge  haben;  bisweilen  auch  erst  nach  der
Geburt  des  Kindes,  in  der  Nachgeburtszeit,  oder  selbst  noch
später  im  Wochenbette.  Das  Auftreten  von  Krämpfen  ist  zu
fürchten,  wenn  bei  einer  Frau  in  der  letzten  Zeit  der  Schwanger-
        <pb n="201" />
        —  188  —

schaft  außer  den  Beinen  auch  Gesicht  und  Hände  anschwellen  (s.  o.
8.  190.).

Meistens,  jedoch  nicht  immer,  gehen  dem  Ausbruche  der  Krämpfe
gewisse  Vorboten  voran:  Kopfschmerz;  Flimmern  oder  Dunkelwerden
vor  den  Augen,  oder  die  Kranke  sieht  alle  Gegenstände  farbig,  roth
oder  gelb  u.  s.  w.;  seltener  Ohrenklingen;  öfters  Uebelkeit,  Druck
in  der  Herzgrube,  Erbrechen;  bisweilen  wiederholte  Frostschauer  unter
den  Wehen,  auffällige  Empfindlichkeit  bei  der  inneren  Untersuchung.

Der  Anfall  selbst  tritt  gewöhnlich  mit  einer  Wehe  ein.  Der
Blick  wird  starr,  das  Gesicht  verzieht  sich;  der  Kopf  wendet  sich  zur
Seite;  die  Zunge  wird  vorgestreckt,  zwischen  den  Zähnen  eingeklemmt,
zerbissen;  der  ganze  Körper  geräth  in  heftige,  stoßende  Bewegungen;
dabei  wird  das  Gesicht  roth,  blau,  aufgedunsen;  es  tritt  Schaum
vor  den  Mund;  die  Brust  röchelt.  Nach  einigen  Minuten  lassen  die
Zuckungen  nach,  der  Körper  wird  ruhiger,  die  Kranke  liegt  bewußtlos
  und  schnarchend  da,  wie  in  einem  tiefen  Schlafe.

Die  Anfälle  wiederholen  sich  in  kürzeren  oder  längeren
Zwischenräumen.  Sind  die  Anfälle  nicht  heftig,  und  die  Zwischenzeiten
  lang,  so  kehrt  Anfangs  das  Bewußtsein  noch  bis  zu  einem  gewissen
  Grade  in  den  freien  Zeiten  zurück.  Je  heftiger  aber  die  Anfälle
  sind  und  je  rascher  sie  einander  folgen,  um  so  früher  erlischt
das  Bewußtsein  vollständig,  und  um  so  größer  ist  die  Gefahr  für
die  Kranke.  Bisweilen  verfallen  auch  die  Kranken  schon  gleich,  nachdem
  sich  die  oben  genannten  Vorboten  gezeigt  haben,  in  Bewußtlosigkeit,
  ohne  daß  Krämpfe  vorhergingen.

Die  Geburt  schreitet  unter  diesen  Umständen  gewöhnlich  nur
langsam  fort,  oder  steht  gänzlich  still;  ja  es  kann  die  Kranke  unentbunden
  sterben.  In  selienen  Fällen  nimmt  die  Geburt  zwischen  den
Anfällen  ihren  regelmäßigen  Fortgang,  öfters  erst  nachdem  die  Krämpfe
aufgehört  haben,  während  die  Kranke  bewußtlos  liegt.  Die  Kinder
werden  meistens  todt  geboren.  Häufig  dauern  die  Krämpfe  auch
noch  nach  beendigter  Geburt  fort.

".  258.

Die  Hebamme  muß  schleunigst  einen  Arzt  rufen  lassen,
sobald  sie  bei  einer  Schwangeren  oder  Gebärenden  die  Krämpfr,
        <pb n="202" />
        —  189  —

oder  auch  nur  die  Vorboten  derselben  wahrnimmt.  Sie  selbst  sorge
inzwischen  vor  Allem  für  frische  Luft  im  Zimmer,  mache  der  Kranken
kalte  Umschläge  auf  den  Kopf  und  gebe  ihr  ein  Klystier  von  Essig
und  Wasser  (s.  u.  8.  404.);  doch  muß  sie  behutsam  dabei  zu  Werke
gehen  und  an  die  Möglichkeit  denken,  daß  während  sie  dies  vornimmt,
  ein  Anfall  wiederkehre.  Während  der  Anfälle  verhindere  sie,
daß  die  Kranke  sich  beschädige,  daß  sie  aus  dem  Bette  falle,  oder
sich  die  Zunge  zerbeiße,  bemühe  sich  daher,  diese,  wenn  sie  sich  vordrängt,
  zurückzuschieben,  und  bringe  den  mit  Leinwand  umwickelten
Stiel  eines  Löffels  zwischen  die  Zähne.  Dagegen  ist  das  sogenannte
Ausbrechen  der  eingeschlagenen  Daumen,  so  wie  das  Festhalten  der
Glieder  unnütz,  oder  selbst  schädlich.  Kann  die  Kranke  schlucken,  so
reiche  die  Hebamme  ihr  kaltes,  säuerliches  Getränk.  Wasser  mit  einem
Zusatze  von  Essig  oder  Citronensaft.  Wenn  die  Kranke  nach  beendigter
  Geburt  aus  ihrer  Bewußtlosigkeit  erwacht,  so  hat  sie  keine
Erinnerung  von  dem,  was  mit  ihr  vorgegangen  ist,  und  weiß  nicht,
daß  sie  geboren  hat.  Die  Hebamme  muß  dies  bedenken  und  deshalb
  mit  ihren  Aeußerungen  gegen  sie  vorsichtig  sein,  auch  die  Angehörigen
  der  Kranken  darauf  aufmerksam  machen.

8.  259.

Die  geschilderten  Krämpfe  sind  denen  durchaus  ähnlich,  welche
bei  der  Fallsucht  (Epilepsie)  vorkommen.  Frauen,  welche  an
dieser  Krankheit  leiden,  werden  bisweilen  auch  in  der  Schwangerschaft,
  oder  unter  der  Geburt  davon  befallen.  Meistens  bleibt  es  bei
einem  einzelnen,  oder  einigen  wenigen  Anfällen;  die  Gefahr  ist  des—
halb  geringer,  als  bei  der  vorigen  Art  von  Krämpfen.  Doch  kann
auch  ein  Anfall  durch  seine  Heftigkeit  tödtlich  werden.  Die  Hebamme
verfährt  dabei  eben  so,  wie  es  im  vorhergehenden  Paragraphen  gelehrt
  wurde.

g.  260.

Die  sogenannten  hysterischen  Krämpfe,  welche  bei  den  dazu
geneigten  Personen  bisweilen,  häufiger  jedoch  in  der  Schwangerschaft,
als  unter  der  Geburt,  wiederkehren,  unterscheiden  sich  von  den  bisher
  beschriebenen  hauptsächlich  dadurch,  daß  bei  ihnen  das  Bewußtsein
        <pb n="203" />
        —  190  —

höchstens  vorübergehend  und  niemals  völlig  verloren  geht.  Das
Gesicht  ist  während  der  Anfälle  blaß,  wenig  verändert,  die  Bewegungen
  der  Glieder  sind  mehr  schlagend  oder  werfend,  als  stoßend;
das  Athmen  bleibt  regelmäßiger;  öfters  schreien  die  Kranken,  oder
knirschen  mit  den  Zähnen;  bisweilen  endet  der  Anfall  mit  häufigem
Aufstoßen  von  Luft,  oder  mit  heftigem  Weinen.  Obwohl  diese
Krämpfe  wenig  gefährlich  sind,  thut  die  Hebamme  doch  gut,  einen
Arzt  rufen  zu  lassen.  Bis  zu  seiner  Ankunft  sorge  sie  auch  hier  besonders
  für  den  Zutritt  frischer  Luft  und  suche  während  der  Anfälle
die  Kranke  vor  Verletzungen  zu  bewahren.  Ein  eröffnendes  Klhystier,
eine  Tasse  Kamillenthee  oder  dergleichen  in  der  Zwischenzeit  schaffen.
gewöhnlich  Erleichterung.  In  der  Austreibungszeit  pflegen  die  Krämpfe
von  selbst  aufzuhören.

g.  261.

Sehr  bedenklich  sind  dagegen  die  Zuckungen,  welche  nach
starken  Blutverlusten  auftreten  und  meistens  den  nahen  Tod  verkünden.
  Von  ihnen  war  schon  oben  (8.  169.)  die  Rede.

11.  Regelwidrige  Geburten  von  Seiten  der  Frucht
und  der  übrigen  Theile  des  Sies.

A.  Regelwidrige  Geburt  von  Seiten  der  Frucht.

Erstes  Kapitel.
Von  den  regelwidrigen  Kindeslagen.

g.  262.

Regelwidrig  werden  alle  diejenigen  Kindeslagen  gen  annt,
bei  denen  sich  das  Kind  in  einer  von  der  gewöhnlichen  abweichenden
  Lage,  Stellung  oder  Haltung  (s.  o.  8.  46.)  zur
Geburt  stellt.  Es  gehören  dahin:
        <pb n="204" />
        —  191  —

1)  Kindeslagen,  wo  zwar  der  Regel  gemäß  der  Schädel  der
vorangehende  Körpertheil  ist,  aber  in  einer  von  der  Regel  abweichenden
  Stellung,  oder  Haltung  auf  oder  in  das  Becken  eintritt,  oder
durch  das  Becken  hindurchgeht:  regelwidrige  Schädellagen  (s.  o.
8.  90.):

2)  Gesichtslagen;

3)  Beckenlagen  (Steiß-,  Fuß=  und  Knielagen);

4)  Kindeslagen,  wo  neben  dem  Kopfe  andere  Gliedmaßen
des  Kindes  gleichzeitig  mit  ins  Becken  treten;

5)  Kindeslagen,  bei  welchen  das  Kind  nicht  der  Länge  nach,
sondern  schief  oder  quer  in  der  Gebärmutter  liegt,  also  weder  mit
dem  Kopfe,  noch  mit  dem  Steiße  oder  den  unteren  Gliedmaßen,  sondern
  mit  einem  anderen  Theile  des  Rumpfes,  am  häufigsten  der
Schulter  voraus  sich  zur  Geburt  stellt:  Schief=  oder  Querlagen.

g.  263.

Unter  den  regelwidrigen  Kindeslagen  sind  diejenigen  noch  die
günstigsten,  bei  welchen  das  Kind  mit  der  Hauptmasse  seines  Körpers,
  d.  h.  dem  Kopfe  und  Rumpfe,  der  Länge  nach,  also  mit  dem
Kopfe,  dem  Steiße  oder  den  unteren  Gliedmaßen  voran,  durch  die
Geburtswege  geht.  Bei  diesen  Lagen  kann,  unter  übrigens  günstigen
  Verhältnissen,  die  Geburt  ohne  Schaden  für  Mutter  und  Kind
durch  die  natürlichen  Kräfte  beendigt  werden.  Doch  kann  das  Kind,
sowohl  mit  dem  Schädel,  als  mit  dem  Gesichte  in  einer  solchen  Stellung
  oder  Haltung  ins  Becken  eintreten,  daß  ohne  eine  Aenderung
derselben  eine  natürliche  Beendigung  der  Geburt  unmöglich,  oder
doch  mit  großer  Gefahr  für  Mutter  und  Kind  verbunden  ist.  Immer
ist  es  ein  ungünstiges  Ereigniß,  wenn  neben  dem  Kopfe  noch  andere
  Gliedmaßen  des  Kindes  gleichzeitig  ins  Becken  eintreten;  hier
ist  in  der  Regel  Kunsthülfe  nöthig.  Am  ungünstigsten  sind  überall
die  Schief=  und  Querlagen  des  Kindes,  da  ein  zeitiges,  lebendes
Kind  in  dieser  Lage  nicht  geboren  werden  kann.
        <pb n="205" />
        —  192  —

1.  Von  den  regelwidrigen  Schädellagen.
a)  Regelwidrige  Stelung  des  Schädels.

F.  264.

Beim  Eintritte  in  das  Becken  steht  der  Schädel  in  der  Regel
annähernd  quer,  d.  h.  die  Pfeilnaht  verläust  im  queren  Durchmesser
  des  Beckeneinganges  (s.  o.  8.  92.).  Seltener  erfolgt  der  Eintritt
  mit  der  Pfeilnaht  in  einem  der  schiefen  Durchmesser  des
Beckeneinganges.  Ungünstig  ist  diese  Stellung  jedoch  nur  bei  einem
platten  Becken.

Entschieden  regelwidrig  ist  der  Eintritt  des  Schädels  mit  der
Pfeilnaht  im  geradeu  Durchmesser  des  Beckeneinganges.
Sie  kommt  jedoch  äußerst  selten  vor.  Wenn  nicht  der  gerade  Durchmesser
  des  Beckeneinganges  ungewöhnlich  groß  ist,  wie  es  bei  Buckeligen
  der  Fall  sein  kann,  so  wird  der  Eintritt  des  Schädels  in  dieser
Stellung  nothwendig  erschwert  und  ist  überall  nur  möglich  bei  tiefer
Senkung  des  Hinterhauptes,  so  daß  der  gerade  Durchmesser  des  Schädels
  mehr  in  die  Mittellinie  des  Beckens  sällt.  Die  Hebamme  kann
zur  Besserung  dieser  Stellung  nichts  thun.  Rückt  die  Geburt  nicht
vor,  so  muß  ein  Arzt  gerusen  werden.

8.  265.

Bieweilen  verzögert  sich  in  der  Beckenhöhle  die  regelmäßige
  Drehung  des  Kopfes  um  seinen  senkrechten  Durchmesser,
  oder  sie  erfolgt  nur  un  ollkommen,  ja  es  kann  der
Schädel  seine  quere  Stellung  bis  zum  Beckenausgange  herab
behaupten.  Schwäche  der  Wehen,  oder  ein  in  den  geraden  Durchmessern
  verengtes  Becken,  oder  die  Lage  eines  Armes  neben  dem
Kopfe  können  diese  Regelwidrigkeit  verschulden.  Meistens  verzögert
sich  dabei  die  Geburt.  Bei  kräftigen  Wehen  kommt  gewöhnlich  zuletzt
  noch  die  Drehung  zu  Stande.  Seltener  tritt  der  Kopf  in  querer
Stellung  aus,  wobei  der  Damm  mehr,  als  sonst  gefährdet  ist.
Manchmal  steht  die  Geburt  gänzlich  still.

Die  Hebamme  muß  versuchen,  durch  eine  Lagerung  der  Kreißenden
  auf  die  Seite,  wohin  das  Hinterhaupt  gerichtet  ist,  die  Drehung
        <pb n="206" />
        —  193  —

zu  befördern.  Verzögert  sich  die  Geburt  längere  Zeit,  so  muß  sie
einen  Arzt  rufen  lassen.

g.  266.

In  anderen  Fällen  geschieht  es,  daß  das  Hinterhaupt,  wenn
es  schon  im  Beckeneingange  ein  wenig  nach  unten  gerichtet  war,  also
vorzugsweise  bei  der  zweiten  Schädellage,  sich  am  Beckenausgange
völlig  nach  hinten  in  die  Aushöhlung  des  Kreuzbeins
wendet.  Diese  regelwidrige  Drehung  erfolgt  um  so  leichter,  je  tiefer
  im  Vorrücken  des  Kopfes  die  nach  vorn  gerichtete  große  Fontanelle
sich  im  Verhältnisse  zu  der  kleinen  herabgesenkt  hatte.  Die  Stirn
kann  aber  nicht  so  frei,  wie  sonst  das  Hinterhaupt,  unter  dem  Schooßbogen
  hervortreten,  sondern  stemmt  sich  hinter  der  Schooßfuge  an.
In  der  Schamspalte  zeigt  sich  zuerst  die  große  Fontanelle,  demnächst
wird  der  Scheitel  und  endlich  das  Hinterhaupt  über  den  Damm  vorgeschoben,
  und  dann  erst  kommt,  während  das  Hinterhaupt  wieder
etwas  zurücksinkt,  das  Gesicht  in  bogenförmiger  Bewegung  unter  dem
Schooßbogen  zum  Vorschein.  Nur  bei  kleinen  und  nachgiebigen  Köpfen,
oder  sehr  weitem  Becken  erfolgt  der  Austritt  des  Kindes  in  dieser  Weise
ohne  große  Schwierigkeit.  Da  der  Kopf  hier  nicht  mit  dem  kleinen
schiefen,  sondern  mit  seinem  geraden  Durchmesser  durch  die  Schamspalte
  tritt  (s.  o.  8.  111.),  so  ist  der  Damm  einer  stärkeren  Dehnung
  und  dadurch  der  Gefahr  der  Zerreißung  ausgesetzt.  Die
Kopfgeschwulst  bedeckt  gewöhnlich  die  große  Fontanelle  und  die  anstoßenden
  Ränder  des  zumeist  nach  vorn  gelegenen  Scheitel=  und
Stirnbeins.

Die  Hebamme  muß  auch  hier  versuchen,  ob  eine  Lagerung  der
Gebärenden  auf  die  Seite,  wohin  das  Hinterhaupt  gerichtet  ist,  dieses
  tiefer  herabbringt  und  dadurch  seine  Drehung  nach  vorn  herbeiführt.
  Schlägt  ihr  dieses  sehl,  so  muß  sie  beim  Austritte  des
Kopfes  den  Damm  mit  besonderer  Sorgfalt  unterstützen.  Bei  jeder
  längeren  Verzögerung  der  Geburt  ist  der  Beistand  eines  Arztes
nöthig.

Preuzisches  Hebemmen-Lehrbuch.  13
        <pb n="207" />
        —  184  —

b)  Regelwidrige  Hastung  des  Aoepses.

g.  267.

Die  Haltung  des  Kopfes  ist  regelwidrig,  wenn  bei  seinem
Ein=  oder  Durchtritte  durch  das  Becken,  entweder  das  Hinterhaupt,
oder  die  Stirn  ungewöhnlich  tief  sich  herabsenkt,  oder  wenn
die  der  vorderen,  oder  der  hinteren  Beckenwand  zugekehrte
Schädelseite  vor  der  anderen  einen  zu  großen  Vorsprung
hat.  Dabei  ist  jedoch  die  Form  des  Beckens  zu  berücksichtigen
Denn  wenn  die  Form  des  Beckens  von  der  gewöhnlichen  abweicht,
so  kann  dadurch  auch  eine  von  der  gewöhnlichen  abweichende  Haltung
  des  Kopfes  für  seinen  Ein=  und  Durchschnitt  nöthig  werden,  und
diese  Abweichung  bildet  alsdann  für  die  bestimmte  Beckenform  die
Regel  (s.  o.  8.  248.).

Der  Tiefstand  des  Hinterhauptes,  bei  welchem  also  die
kleine  Fontanelle  nahe  der  Mittellinie  des  Beckens  gefunden  wird,
und  welcher  in  den  unteren  Beckenräumen  bei  allen  Beckenformen
die  Regel  bildet,  ist  im  Beckeneingange  sowohl  bei  weiten,  als
bei  den  einfach  platten  Becken  regelwidrig,  dagegen  bei  den
allgemein  verengten  Becken  und  allen  Becken,  die  in  querer
Richtung  beschränkt  sind,  regelmäßig  und  durch  die  Form  des
Beckens  bedingt.  Bei  weiten  Becken  ist  mit  dieser  frühen  Senkung
des  Hinterhauptes  kein  besonderer  Nachtheil  verbunden;  ungünstig
dagegen  ist  sie  bei  den  einfach  platten  Becken.  Die  Ursache  liegt  bei
beiden  gewöhnlich  in  einer  Schieflage  der  Gebärmutter  nach  der  Seite,
wohin  das  Hinterhaupt  gerichtet  ist  (s.  o.  8.  222.).

Der  Tiefstand  des  Vorderhauptes,  bei  dem  sich  umgekehrt
die  große  Fontanelle  nahe  der  Mittellinie  des  Beckens  befindet,  ist
nur  bei  den  ein  fach  platten  Becken,  und  auch  hier  nur  im  Beckeneingange,
  regelmäßig;  dagegen  bei  weiten  sowohl,  als  bei  den
allgemein  verengten  Becken  regelwidrig.  Bei  weiten  Becken
kann  dieser  Tiefstand  der  großen  Fontanelle  eine  regelwidrige  Drehung
  des  Kopfes  in  der  Beckenhöhle  zur  Folge  haben  (s.  o.  8.  266.).
Bei  allgemein  verengten  Becken  wird  der  Eintritt  des  Kopfes  durch
diese  Haltung  sehr  erschwert,  selbst  unmöglich  gemacht.  Auch  hier
        <pb n="208" />
        —  195  —

trägt  gewöhnlich  eine  Schieflage  der  Gebärmutter,  aber  nach  der
Seite,  wohin  die  Stirn  sieht,  die  Schuld.

Wo  also  die  Hebamme  einem  ungewöhnlichen  Tiefstande  des
Hinterhauptes,  oder  des  Vorderhauptes  begegnet,  muß  sie  sich  die
Frage  zu  beantworten  suchen,  ob  diese  Abweichung  von  der  Regel
durch  die  besondere  Form  des  Beckens  bedingt  und  also  zweckmäßig
sei,  oder  ob  sie  durch  eine  Schieflage  der  Gebärmutter  veranlaßt
werde.  Im  ersten  Falle  wird  sie  sich  um  so  mehr  jedes  Eingriffs
enthalten  müssen,  als  sie  ohnehin  der  Beckenenge  wegen  an  den  Beistand
  eines  Arztes  gewiesen  ist.  In  dem  zweiten  Falle  wird  eine
passende  Seitenlage  der  Gebärenden  bei  rechtzettiger  Anwendung
fast  immer  genügen,  die  Haltung  des  Kopfes  zu  verbessern  (s.  o.
8.  223.).  —

Von  den  eigentlichen  Stirnlagen  wird  bei  den  Gesichtslagen
die  Rede  sein.

g.  268.

Die  zweite  Art  einer  regelwidrigen  Haltung  des  Kopfes,
bei  welcher  die  der  vorderen,  oder  der  hinteren  Beckenwand  zugekehrte
Schädelseite  einen  zu  großen  Vorsprung  hat,  erkenunt  die  Hebamme
hauptsächlich  daran,  daß  die  Pfeilnaht  entweder  dem  Vorberge,  oder
dem  oberen  Schambeinrande  ungewöhnlich  nahe  verläuft.

Der  erste  Fall,  wo  die  Pfeilnaht  dem  Vorberge  zu  sehr
genähert  ist  —  vordere  Scheitelbeinlage  —  kommt  häufiger
vor,  als  der  zweite.  Die  Ursache  liegt  meist  in  einer  Verengung
des  Beckeneinganges  im  geraden  Durchmesser,  in  Folge  deren
das  hinterwärts  gelegene  Scheitelbein  über  dem  Vorberge  zurückgehalten
  wird  (s.  o.  8.  248.).  Hier  ist  also  unbedingt  ärztlicher  Beistand
  nöthig.  Bisweilen  aber  hat  das  Becken  seine  gehörige
Weite,  aber  die  nach  vorn  gekehrte  Schädelseite  ist  so  tief  in  das
Becken  herabgesunken,  daß  das  Ohr  des  Kindes  im  Muttermunde
  hinter  der  Schooßfuge  gefühlt  werden  kann.  Bei
guten  Wehen  pflegt  diese  Seitenlage  des  Kopfes  im  Fortgange  der
Geburt  ohne  Kunsthülfe  beseitigt  zu  werden.  Wäre  dies  nicht  der
Fall,  so  ist  ein  Arzt  zu  rufen.

13°
        <pb n="209" />
        —  196  —

g8.  269.

Viel  bedenklicher  ist  es,  wenn  der  Schädel  mit  der  dem
Kreuzbeine  zugekehrten  Seite  auf  oder  in  den  Beckeneingang
  tritt  —  hintere  Scheitelbeinlage.  Dies  geschieht  bisweilen,
  wenn  in  Folge  eines  Hängebauchs  der  Kopf  zu  weit  nach
vorn  über  den  Schambeinrand  vorgesunken  ist.  Doch  kommt  diese
fehlerhafte  Kopflage  auch  ohne  Hängebauch  vor.  Sie  findet  sich  häusiger
  bei  engen,  als  bei  weiten  Becken.  Nur  so  lange  der  Kopf
dabei  sich  noch  mit  beiden  Seiten  über  dem  Beckeneingange  befindet,
kann  die  Hebamme  ihn  äußerlich  über  den  oberen  Schambeinrand
vorspringend  fühlen.  Wenn  aber  die  nach  hinten  gelegene  Seite
des  Kopfes  ins  Becken  herabsinkt,  so  ändert  sich  zugleich  seine  Haltung,
  die  nach  vorn  gelegene  Seite  wird  gegen  die  Schulter  emporgedrängt
  und  entzieht  sich  der  Betastung  von  außen.  Die  innere
Untersuchung  allein  läßt  alsdann  das  Verhältniß  erkennen.  Die
Hebamme  fühlt  die  Pfeilnaht  dicht  hinter  der  Schooßfuge  und  gelangt,
  wenn  sie  von  da  den  Finger  nach  hinten  führt,  zu  dem  Höcker
des  hinterwärts  gelegenen  Scheitelbeins,  ja  kann  bisweilen  selbst  das
Ohr  erreichen.  In  dieser  fehlerhaften  Lage  und  Haltung
kann  der  Kopf  nicht  weiter  bewegt  werden.  Aber  nur  bei
weitem  Becken  und  guten  Wehen  ist  eine  Verbesserung  der  Lage
und  Haltung  des  Kopfes  durch  die  Naturkräsic  zu  hoffen,  indem
das  nach  vorn  gelegene  Scheitelbein  allmälich  hinter  der  Schooßsuge
herabgepreßt  wird,  während  das  andere  nach  hinten  in  die  Höhe
weicht.  Sind  aber  die  Wehen  schwach  und  ist  vollends  der  Beckeneingang
  im  geraden  Durchmesser  verengt,  so  bleibt  der  Kopf
in  seiner  fehlerhaften  Lage  und  Haltung,  ohne  vorzurücken,  und  die
Geburt  steht  still.

Die  Hebamme  kann  eine  hintere  Scheitelbeinlage  manchmal  verhüten,
  oder  im  ersten  Entstehen  beseitigen,  wenn  sie  die  für
die  Behandlung  des  Hängebauchs  gegebenen  Vorschriften  genau  befolgt.
  Gelingt  ihr  dies  nicht,  so  muß  sie  ungesäumt  den  Beistand
eines  Arztes  verlangen  Die  Gebärende  aber  muß  sich  alles
Drängens  und  Pressens  bei  den  Wehen  enthalten.  Es  ist  um  so
wichtiger,  daß  die  Hebamme  durch  eine  sorgfältige  Untersuchung  schon
frühzeitig  die  fehlerhafte  Lage  des  Kopfes  auf  dem  Becken  erkenne,
        <pb n="210" />
        —  197  —
da  später,  je  regelwidriger  seine  Haltung  dabei  wird,  um  so  mehr

die  eintretende  Kopfgeschwulst,  sowohl  ihr,  als  dem  Arzte,  die  Er—
kenntniß  erschwert.

2.  Von  den  Gesichtslagen.

Fig.  7.  Gesichtslage.

g.  270.

Bei  den  Gesichtslagen  ist  zwar  auch  der  Kopf  des  Kindes  der
vorangehende  Theil,  aber  die  Haltung  des  Kindes  ist  eine  durchaus
  andere,  als  bei  Schädellagen:  Das  Kinn  hat  sich  von  der  Brust
        <pb n="211" />
        —  198  —

entfernt,  das  Hinterhaupt  ist  gegen  den  Nacken  gestemmt,  der  Rücken
eingebogen,  die  Brust  vorgedrängt.  Diese  regelwidrige  Haltung  kommt
gewöhnlich  erst  durch  den  Druck  der  Wehen  zu  Stande,  wenn  der
Schädel  vom  Beckeneingange  nach  der  Seite  des  Hinterhauptes  hin
so  weit  abgewichen  ist,  daß  hier  die  vordere  Scheitelgegend  auf  dem
Seitenrande  des  Beckens  aufsteht.

Man  unterscheidet,  wie  bei  den  Schädellagen,  zwei  Arten  von
Gesichtslagen.  Bei  der  ersten  Gesichtslage,  die  man  sich  aus
der  ersten  Schädellage  entstanden  denkt,  ist  die  Stirn  nach  der  linken,
  umgekehrt  bei  der  zweiten  Gesichtslage  nach  der  rechten  Seite
der  Mutter  gerichtet.

Die  Hebamme  kann  eine  Gesichtslage  vermuthen,  wenn  sie  bei
der  äußeren  Untersuchung  über  dem  Beckeneingange  auf  der  einen
oder  der  anderen  Seite  deutlich  die  hervorragende  Wölbung  des  Schädels
  und  auf  derselben  Seite  im  Grunde  der  Gebärmutter,  durch
eine  Einbuchtung  vom  Schädel  getrennt,  den  Steiß  des  Kindes  fühlt,
und  wenn  sie  auf  der  entgegengesetzten  Seite,  auf  welcher  die  Schwangere
  vorzugsweise  die  Bewegungen  empfindet,  neben  kleinen  Kindestheilen
  noch  auf  den  Widerstand  eines  größeren  Rumpftheiles  (der
Brust)  stößt  und  hier  zugleich  die  kindlichen  Herztöne  vernimmt.
Bei  der  inneren  Untersuchung  kann  sie  in  der  ersten  Geburtszeit,
  wo  das  Gesicht  noch  hoch  zu  stehen  pflegt  und  besonders,  wenn
die  Fruchtblase  stark  gefüllt  und  gespannt  ist,  gewöhnlich  nicht  bestimmen,
  welcher  Theil  vorliegt,  oder  höchstens  sich  überzeugen,  daß
es  nicht  der  Schädel  sei.  Nach  dem  Blasensprunge  aber  fällt  die
Entscheidung  ihr  in  der  Regel  nicht  schwer.  Sie  erkennt  die  Stirn
an  der  Stirnnaht,  die  Nase  an  dem  harten  Nasenrücken  und  den
Nasenflügeln,  das  Auge  an  der  kugeligen  Hervorwölbung  hinter  der
Spalte  der  Augenlider,  den  Mund  an  den  harten  Zahnladen  und
der  Zunge.

8.  271.

Der  Eintritt  des  Gesichts  ins  Becken  erfolgt  gewöhnlich
unter  Vorantritt  der  Stirn,  welche  entweder  gerade  zur  Seite,
oder  etwas  schräg  nach  vorn  gerichtet  ist.  Beim  weiteren  Vorrücken
senkt  sich  dann  allmälich  das  Kinn  tiefer  herab  und  dreht
        <pb n="212" />
        —  199  —

sich  mehr  nach  vorn,  während  Stirn  und  Scheitel  nach  hinten  in
die  Kreuzbeinhöhlung  gleiten.  In  der  Schamspalte  werden  zuerst
Wange  und  Mundwinkel  der  nach  vorn  gelegenen  Gesichtshälfte  sichtbar,
  das  Kinn  wird  bis  an  den  Winkel  des  Unterkiefers  unter  dem
Schambogen  hervorgetrieben,  und,  während  es  hier  sich  anstemmt,
solgen  zuerst  die  Stirn  und  darauf  der  Scheitel  und  das  Hinterhaupt
  über  den  Damm  nach.  Der  Austritt  des  Rumpfes  findet  in
derselben  Weise,  wie  bei  Schädellagen  statt,  nur  daß  dabei  die
Brust=  und  Bauchfläche  des  Kindes  gewöhnlich  mehr  nach  vorn  gerichtet
  bleibt.

Das  Gesicht  pflegt  durch  eine  bläuliche,  selbst  schwärzliche  Anschwellung,
  welche  die  nach  vorn  gelegene  Seite  desselben  einnimmt,
sehr  enistellt  zu  sein.  Der  Mund  ist  nach  der  entgegengesetzten  Seite
verzogen.  Indessen  verlieren  sich  diese  Erscheinungen  in  kurzer  Zeit
von  selbst.

§.  272.

Gesichtsgeburten  sind  selten.  Sie  sind  im  Allgemeinen  ungünstiger,
  als  Schädelgeburten.  Das  Gesicht  entfaltet  den  Mutterhals
  weniger  gleichmäßig  und  füllt  den  unteren  Gebärmutterabschnitt
nicht  so  vollständig  aus,  als  der  Schädel;  daher  stellt  sich  die  Fruchtblase
  so  unregelmäßig  und  zerreißt  leicht  vor  der  Zeit.  Der  Austritt
  des  Kopfes  ist  erschwert,  indem  der  breitere  Unterkiefer  sich  dem
Schambogen  nicht  so  eng  anschmiegen  kann,  als  sonst  das  Hinterhaupt.
  Der  Damm  wird  dadurch  mehr  gefährdet,  und  das  Kind  leidet
nicht  blos  durch  die  Verzögerung  der  Geburt,  sondern  auch  durch  den
Druck,  welchem  der  stark  hintenübergebogene  Hals  noihwendig  dabei
ausgesetzt  ist.  Bei  guten  Wehen  und  regelmäßiger  Weite  der  Geburtswege
  verlaufen  jedoch  auch  die  Gesichtsgeburten  meist  glücklich
für  Mutter  und  Kind,  wenn  auch  etwas  langsamer,  als  die  Schädelgeburten.


Sehr  übel  ist  es,  wenn  bei  einer  Gesichtslage  in  der
Beckenhöhle  die  Drehung  des  Kinnes  nach  vorn  ausbleibt,
oder  gar  dasselbe  sich  entschieden  nach  hinten  wendet.  In  dieser
Stellung  ist  die  Geburt  in  der  Regel  nicht  möglich,  und  wenn  sie
ausnahmsweise  durch  ungewöhnlich  kräftige  Wehen  erzwungen  wird,
        <pb n="213" />
        —  200  —

so  geschieht  es  mit  starker  Quetschung  der  mütterlichen  Geburtstheile,
und  das  Leben  des  Kindes  geräth  in  große  Gefahr.

g.  273.

Die  Hebamme  muß,  sobald  sie  eine  Gesichtslage  erkannt,  oder
auch  nur  sich  überzeugt  hat,  daß  nicht  der  Schädel  vorliege,  einen
Arzt  rufen  lassen.  Besonders  nothwendig  ist  seine  Gegenwart  bei
Erstgebärenden,  oder  wenn  das  Becken  beschränkt  ist;  ferner  wenn
die  nöthige  Drehung  des  Kinnes  nach  vorn  ausbleibt;  überhaupt
wenn  aus  irgend  welcher  Ursache  die  Austreibungszeit  sich  in  die
Länge  zieht.

Uebrigens  hat  die  Hebamme,  wenn  und  so  lange  sie  ohne  ärztlichen
  Beistand  ist,  außer  den  für  die  Behandlung  der  Geburt  überhaupt
  geltenden  Regeln  noch  Folgendes  zu  beachten:  Wenn  der
Kopf  noch  hoch  steht,  so  versuche  sie  vor  dem  Blasensprunge,  ob  sie
vielleicht  durch  eine  Lagerung  der  Gebärenden  auf  die  Seite,  wohin
das  Hinterhaupt  abgewichen  ist,  eine  Schädellage  herstellen  könne.
Bleibt  das  Gesicht  vorliegend,  so  thue  sie  Alles,  um  die  Fruchtblase
bis  zur  völligen  Erweiterung  des  Muttermundes  zu  erhalten  (s.  o.
§.  249.).  Nach  der  Zerreißung  der  Eihäute  sei  sie  beim  Untersuchen
besonders  vorsichtig  und  bedenke,  daß  die  zarten  Theile  des  Gesichts,
zumal  die  Augen,  durch  unbehutsamen  Druck  leicht  verletzt  werden
können.  Ist  das  Gesicht  ins  Becken  eingetreten,  so  suche  sie  die  Senkung
  des  Kinnes  und  seine  Drehung  nach  vorn  durch  die  Lagerung
der  Gebärenden  auf  die  Seite,  nach  welcher  das  Kinn  sieht,  zu  befördern.
  Bei  der  Unterstützung  des  Dammes  darf  sie,  weder  zu  früh,
noch  zu  stark  drücken,  damit  der  Hals  des  Kindes  nicht  zu  sehr  gegen
die  Schooßfuge  angedrängt,  und  die  Geburt  nicht  aufgehalten  werde.

Der  Mutter  muß  sie  das  oft  durch  die  Geschwulst  des  Gesichts
sehr  entstellte  Kind  nicht  eher  zeigen,  als  bis  sie  davon  unterrichtet
und  durch  die  Versicherung  von  der  völligen  Unschädlichkeit  dieser
Geschwulst  genügend  vorbereitet  ist.

8.  274.

Uebler,  als  die  Gesichtslagen  sind  die  Stirnlagen,  welche  zwischen
  den  Gesichtslagen  und  den  Schädellagen  mitten  inne  stehen.
        <pb n="214" />
        —  201  —

So  lange  die  Stirn  sich  noch  über  dem  Becken  befindet,  kann  man
allerdings  hoffen,  daß  bei  einer  passenden  Seitenlage  der  Gebärenden
die  Stirnlage  in  eine  Schädellage,  oder  eine  Gesichtslage  übergehen
werde.  Wenn  aber  nach  dem  Abflusse  des  Fruchtwassers  die  Stirn
ins  Becken  gepreßt  ist,  so  kommt  die  Umwandlung  ohne  Kunsthülfe
in  der  Regel  nicht  mehr  zu  Stande,  und  die  Geburt  ist  in  hohem
Grade  erschwert.

Der  Austritt  des  Kopfes  in  Stirnlage  erfolgt  meistens
in  der  Weise,  daß  die  Anfangs  zur  Seite  gerichtete  Stirn  sich  nach
vorn,  und  der  Schädel  sich  nach  hinten  wendet,  daß  in  der  Schamspalte
  der  obere  Theil  des  Gesichts  —  Stirn,  Augen  und  Nase  —
erscheint,  und  daß,  während  der  Oberkiefer  gegen  den  Schambogen
sich  anstemmt,  Scheitel  und  Hinterhaupt  über  den  Damm  geschoben
werden,  worauf  zuletzt,  indem  das  Hinterhaupt  wieder  zurücksinkt,
Oberkiefer,  Mund  und  Kinn  unter  dem  Schambogen  hervortriten.
Behält  aber  der  Kopf  seine  quere  Stellung  bis  zum  Beckenausgange,
so  wird  das  Gesicht  bis  zum  Unterkiefer  an  dem  einen,  und  darauf
das  Hinterhaupt  an  dem  anderen  Schenkel  des  Schambogens  ausgetrieben,
  und  nun  erst  folgt  der  Unterkiefer  nach.

Die  Kopfgeschwulst  nimmt  die  ganze  Stirn  von  der  Nasenwurzel
  bis  an  den  Rand  der  großen  Fontanelle  ein.

Aerztliche  Hülfe  ist  bei  dieser  fehlerhaften  Lage  unbedingt
  nothwendig.

3.  Von  den  Beckenlagen.  (Steiß-,  Fuß=  und  Knielagen.)

§.  275.

Bei  den  Beckenlagen  erscheint  die  Gebärmutter  äußerlich
von  regelmäßig-eiförmiger  Gestalt.  Bisweilen  kann  man  seitlich  im
Grunde  den  Kopf  des  Kindes  als  einen  großen,  runden,  harten  und
beweglichen  Theil  deutlich  unterscheiden  und  von  ihm  aus  den  Rumpf
abwärts  verfolgen.  Die  Herztöne  des  Kindes  hört  man  oberhalb
des  Rabels  auf  der  Seite,  wohin  der  Rücken  desselben  gekehrt  ist.
Die  Bewegungen  des  Kindes  werden  von  der  Schwangeren  mehr
nach  unten  empfunden.
        <pb n="215" />
        —  202  —

Nach  der  Haltung  der  unteren  Gliedmaßen  zum  Rumpfe  zerfallen
  die  Beckenlagen  in  Steiß-,  Fuß=  und  Knielagen.

Fig.  8.  Steißlage.

gz.  276.

Bei  den  Steißlagen  hat  das  Kind  seine  regelmäßige  Haltung:
  die  Beine  sind  an  den  Leib  gezogen,  die  Füße  liegen  in  der
Nähe  der  Geschlechtstheile.  Gewöhnlich  steht  der  Steiß  am  Ende  der
Schwangerschaft,  oder  im  Beginne  der  Geburt  noch  über  dem  Beckeneingange.
  Die  Hebamme  fühlt  bei  der  inneren  Untersuchung
durch  das  Scheidengewölbe  einen  großen,  runden,  größtentheils  weichen
  und  nur  stellenweise  harten,  nicht  sehr  beweglichen  Kindestheil.
        <pb n="216" />
        —  203  —

Mit  Sicherheit  läßt  sich  der  vorliegende  Steiß  gewöhnlich  erst  nach
dem  Blasensprunge  erkennen.  Die  Merkmale,  auf  welche  die  Hebamme
  besonders  achten  muß,  sind:  das  bewegliche  Steißbein;  die
Oeffnung  des  Afters;  die  Geschlechtstheile;  der  nach  vorn  gelegene
Sitzbeinhöcker.  Bald  liegt  mehr  die  Rückenfläche,  bald  mehr  die
Bauchfläche,  bald  mehr  die  Seitenfläche  des  Steißes  auf  dem  Beckeneingange.
  Im  letzteren  Falle  kann  die  Hebamme  den  vorderen  Theil
des  Darmbeinkammes  und  die  Schenkelbeuge  erreichen.  Bisweilen
sind  zu  Anfange  die  Fersen  neben  dem  Steiße  fühlbar.  Tritt  der
Steiß  tiefer  ins  Becken,  so  geht  gewöhnlich  Kindespech  in  größerer
Menge  ab.

g.  277.

Man  unterscheidet  ebenfalls  zwei  Arten  von  Steißlagen:
bei  der  ersten  Steißlage  ist  die  Rückenfläche  des  Kindes  nach
links,  bei  der  zweiten  nach  rechts  gerichtet.  Bei  beiden  tritt  der
Steiß  gewöhnlich  in  schräger  Stellung  ins  Becken  ein.

Bei  der  ersten  Steißlage  sieht  also  die  Rückenfläche  nach  links
und  entweder  etwas  nach  vorn,  oder  nach  hinten.  Aber  auch,  wenn
sie  Anfangs  mehr  nach  hinten  sah,  wendet  sie  sich  beim  Vorrücken
des  Steißes  im  Becken  fast  immer  nach  vorn.  Die  Hüften  stehen
daun  im  zweiten  schiefen  Durchmesser,  die  der  vorderen  Beckenwand
zugekehrte  linke  Hüste  gewöhnlich  am  ltiefsten.  Wäbrend  nun  diese
von  rechts  her  unter  dem  Schambogen  hervortritt  und  sich  hier  anstemmt,
  wird  die  andere  von  der  entgegengesetzten  Seite  her  über
den  Damm  emporgetrieben.  Selten  gleiten  die  an  den  Steiß  gedrückten
  Füße  zugleich  mit  durch  die  Schamspalte  (gedoppelte,  oder
gemischte  Steißgeburt);  in  der  Regel  sind  sie  zurückgeblieben,
und  die  Beine  am  Bauche  hinaufgeschlagen  (einfache  Steißgeburt).
In  demselben  schiefen  Durchmesser,  wie  die  Hüften,  gehen  nun  auch
Brust  und  Schultern  durch  das  Becken.  Mit  der  Brust  zugleich  werden
  die  Arme,  die  in  ihrer  natürlichen  Lage  auf  derselben  geblieben
sind,  geboren,  die  Füße  werden  frei,  und  die  Beine  sinken  wieder
vor  dem  Bauche  herab.  Nach  dem  Austritte  der  Schultern  findet
die  Hebamme  den  Kopf  gewöhnlich  schon  mit  dem  Kinne  voran  ins
Becken  eingetreten,  das  Gesicht  dem  rechten  Sitzbeinausschnitte  zuge-
        <pb n="217" />
        —  204

kehrt,  und,  während  das  Hinterhaupt  sich  gegen  den  linken  Schambeinast
  anssemmt,  kommen  Kinn  und  Gesicht  über  den  Damm  zum
Vorscheine,  und  sofort  folgt  der  Schädel  nach.  Auf  der  vorangegangenen
  linken  Hinterbacke  zeigt  sich,  entsprechend  der  Kopfgeschwulst
bei  Schädelgeburten,  eine  dunkel-bläulich  gefärbte  Anschwellung,
die  sich  bis  auf  die  Geschlechtstheile  zu  erstrecken  pflegt.

Bei  der  zweiten  Steißlage  verhält  sich  Alles  umgekehrt:
die  Rückenfläche  des  Kindes  sieht  nach  rechts,  die  vorangehende  rechte
Hüfte  trint  von  links  her  unter  dem  Schambogen,  die  linke  von
rechts  her  über  den  Damm  hervor,  Brust  und  Schultern  gehen  gleichfalls
  im  ersten  schiefen  Durchmesser  durch  das  Becken,  worauf  der
nachfolgende  Kopf  mit  seinem  geraden  Durchmesser  in  den  zweiten
schiefen  Durchmesser  des  Beckens  eintritt.  Die  Geburtsgeschwulst
hat  auf  der  rechten  Hinterbacke  ihren  Sitz.

g.  278.

Kleine  Abweichungen  von  dem  gewöhnlichen  Hergange
werden  bei  Steißgeburten  nicht  selten  beobachtet,  z.  B.  eine  Ueberdrehung
  beim  Durchgange  des  Rumpfes  in  der  Weise,  daß  bei
der  ersten  Steißlage  der  Rücken  sich  von  vorn  und  links  nach  vorn
und  rechts,  umgekehrt  bei  der  zweiten  von  vorn  und  rechts  nach
vorn  und  links  hinüber  dreht.

Dagegen  ereignet  es  sich  bei  dem  natürliche  Verlaufe  der  Geburt
  sehr  selten,  daß  die  Rückenfläche  des  Kindes,  wenn  sie
ursprünglich  nach  hinten  sah,  sich  nicht  nach  vorn  wendet,
oder  daß  sie  gar  erst  während  des  Durchganges  durch  das  Becken
sich  von  vorn  nach  hinten  dreht.  Diese  Abweichung  ist  sehr  übel.
Denn  da  der  Platz  hinter  den  Schambeinen  sehr  beengt  ist,  so  treten
  die  Arme  nicht  mit  der  Brust  zugleich  herab,  sondern  schlagen
sich  neben  dem  Kopfe  in  die  Höhe  und  sind  alsdann  schwer  zu  lösen.
Auch  das  Kinn  weicht  von  der  Brust  zurück  und  bleibt  über  oder
hinter  den  Schambeinen  hängen.  Bisweilen  bewirken  die  nächslen
Wehen  noch  eine  Drehung,  das  Gesicht  wendet  sich  mehr  zur  Seite,
und  der  Kopf  tritt  darnach  mit  dem  Kinne  voran  ins  Becken  ein.
Oder  es  wird  das  Hinterhaupt  voran  ins  Becken  und  gegen  den
Nacken  gepreßt,  während  der  Scheitel  in  die  Aushöhlung  des  Kreuz-
        <pb n="218" />
        —  205  —

beins  gleitet.  Das  Hinterhaupt  erscheint  dann  zuerst  in  der  Schamspalte,
  und  über  den  Damm  kommen  Scheitel,  Stirn  und  zuletzt  das
Gesicht  zum  Vorscheine.  Ausnahmsweise  treiben  die  Wehen  das  Gesicht
  bis  zur  Stirn  hinter  der  Schooßfuge  herab,  worauf  dann  Hinterhaupt
  und  Scheitel  über  den  Damm  hervortreten.

§.  279.

Bei  Fußlagen  sind  enweder  beide  Füße,  oder  auch  nur
ein  Fuß  vor  dem  Steiße  herabgeglitten,  während  dieser  mehr
zur  Seite  auf  dem  Rande  des  Beckens  aufsteht.  Jenes  nennt  man
eine  vollkommene,  dieses  eine  unvollkommene  Fußlage,  oder
eine  halbe  Steißlage.  Vor  dem  Blasensprunge  ist  die  Erkennlni
einer  Fußlage  oft  durch  die  Spannung  der  Fruchtblase  und  die  lebhaften
  Bewegungen  der  Füße  erschwert;  nach  dem  Blasensprunge  hat
sie  gewöhnlich  keine  Schwierigkeit.  Die  Hebamme  erkennt  die  vorliegenden
  Füße  an  der  abwärts  gerichteten  Ferse,  an  der  platten
Fußsohle  und  an  den  Zehen,  welche  kürzer  sind,  als  die  Finger
der  Hand.

Selten  treten  ein  Knie,  oder  beide  zuerst  herab.  Sie  unterscheiden
  sich  von  den  Ellenbogen,  mit  denen  sie  am  leichtesten  verwechselt
  werden  können,  durch  ihre  größere  Breite  und  Rundung.

Bei  Fuß=  und  Knielagen  geht  das  Kind  von  dem  Einrritte  der
Hüften  an  in  gleicher  Weise,  wie  bei  Steißlagen  durch  das  Becken.
Die  Stellung  der  Füße  im  Becken  ist  verschieden,  und  die  Richtung
der  Fersen  nicht  immer  der  Richtung  des  Rückens  entsprechend.  Liegen
  beide  Füße  vor,  so  können  sie  nebeneinander  liegen,  oder  sich
kreuzen.  Am  ähulichsten  der  Steißgeburt  verläust  die  unvollkommene
Fußgeburt,  bei  welcher  die  vollere  Hüfte,  also  die,  deren  Bein  hinaufgeschlagen
  ist,  sich  immer  nach  hinten  wendet,  auch  wenn  sie  ursprünglich
  nach  vorn  sah,  da  sie  nur  in  der  Aushöhlung  des  Kreuzbeins
  Platz  findet.

S.  280.

Für  die  Mutter  sind  Steiß=  und  Fußgeburten  nicht  ungünstiger,
  als  Schädelgeburten.
        <pb n="219" />
        —  206  —

Dagegen  ist  das  Leben  des  Kindes  bei  ihnen  in  höherem
Grade  bedroht,  da  schon  eine  geringfügige  Verzögerung  der  Geburt
  nach  dem  Austritte  des  Steißes  verderblich  werden  kann.  Denn
nicht  nur,  daß  alsdann  durch  die  Zusammenpressung  der  Adern  in
der  bedeutend  verkleinerten  Gebärmutter  die  Zufuhr  hellrothen  Blutes
  zu  derselben  behindert,  und  daß  oft  schon  ein  größerer  Theil
des  Mutterkuchens  abgetrennt  ist  (s.  o.  §.  86.),  es  wird  die  Verbindung
  des  Kindes  mit  der  Mutter  auch  dadurch  gestört,  daß  die
neben  Brust  und  Kopf  hinaufgehende  Nabelschnur  im  Becken  mehr
oder  weniger  gedrückt  werden  muß.  Eine  Verzögerung  der  Geburt
ist  aber  um  so  mehr  zu  befürchten,  da  der  größte  und  härteste  Theil
des  Kindes,  der  Kopf,  zuletzt  kommt.  Am  ungünstigsten  sind
in  dieser  Beziehung  die  vollkommenen  Fuß=  oder  Knie--lagen.
  Denn  die  Füße  entfalten  den  Mutterhals  weniger  gut,  als
der  umfangreichere  Steiß;  die  Fruchtblase  tritt  gewöhnlich  wurstförmig
  und  tief  in  die  Scheide  herab  und  zerreißt  häufig,  ehe  der  Muttermund
  gehörig  erweitert  ist;  neben  den  Füßen  fließt  das  Fruchtwasser
  in  größerer  Menge  ab,  und  leicht  wird  die  Nabelschnur  mit
herab  gespült,  oder  durch  die  folgenden  Wehen  herabgedrängt,  da  sie
nicht,  wie  bei  den  Steißlagen,  durch  die  am  Bauche  hinaufsgeschlagenen
  Schenkel  zurückgehalten  wird;  endlich  können  bei  vorangehenden
  Füßen  die  schmaleren  Huften  während  ihres  Durchganges  die
Geburtswege  nicht  so  vollständig  erweitern,  als  es  durch  den  Steiß
zu  geschehen  pflegt;  Arme  und  Kinn  streifen  sich  deshalb  leicht  in
die  Höhe;  außerdem  werden  wegen  der  geringeren  Dehnung  der
mütterlichen  Geburtstheile  die  Wehen  nicht  im  gleichen  Maaße  angeregt,
  wie  bei  der  Steißgeburt,  und  so  entsteht  gerade  gegen  das  Ende
der  Geburt,  wo  ein  schneller  Fortgang  am  wünschenswerthesten  ist,
eine  bedenkliche  Verzögerung.  Günstiger  für  das  Kind  sind  die
Verhältnisse  bei  den  unvollkommenen  Fußlagen,  bei  welchen
die  Geburt  der  Steißgeburt  ähnlicher  verläuft.

8.  281.
Bei  jeder  Beckenlage  ist  die  Hebamme  verpflichtet,  auch  unter
sonst  günstigen  Bedingungen,  sogleich  auf  die  Herbeirufung  eines
Arztes  zu  dringen,  damit  derselbe  im  Falle  der  Noth  zur  Stelle
        <pb n="220" />
        —  207  —

sei.  Denn  die  Rettung  des  Kindes  erfordert  oft  schnelle  Kunsthülfe,
welche  die  Hebamme  nicht  überall  mit  Sicherheit  leisten  kann.  Nur
wenn  sie,  ungeachtet  ihrer  Bemühungen,  ohne  ärztlichen  Beistand
bleibt,  darf  und  muß  fie  unter  gewissen  Umständen  versuchen,  selbst
zu  helfen  nach  den  Regeln,  die  später  gelehrt  werden  sollen.  Sonst
verfahre  sie  bis  der  Arzt  zur  Stelle  ist,  in  folgender
Weise:

Sie  bemühe  sich  zundchst,  wie  bei  den  Gesichtslagen,  die  Fruchtblase,
  wo  möglich,  so  lange  zu  erhalten,  bis  der  Mutterhals
entfaltet  und  der  äußere  Muttermund  völlig  erweitert  ist
(s.  o.  8.  249.).  Dies  gelingt  am  leichtesten,  wenn  der  Steiß  vorangeht
  (s.  o.  8.  280.).  Wenn  daher  der  Steiß  nicht  voll  über  dem
Beckeneingange  liegt,  sondern  nach  der  einen  oder  der  anderen  Seite
auf  den  Rand  des  Beckens  abgewichen  ist,  so  lasse  sie  die  Gebärende
sich  auf  die  Seite  legen,  um  das  Herabgleiten  des  Steißes
ins  Becken  zu  befördern.  Auch  wenn  vor  dem  Steiße  die  Füße
in  die  Fruchtblase  herabgesunken  sind,  ist  ein  möglichst  tiefes  Nachrücken
  des  Steißes  in  den  unverletzten  Eihäuten  wünschenswerth,  und
daher  die  passende  Seitenlage  anzuordnen.  Sollte  der  Blasensprung
erfolgen,  während  der  Steiß  noch  seitlich  auf  dem  Beckenrande  steht,
so  muß  die  Gebärende  in  der  gegebenen  Seitenlage  verharren,  bis
er  völlig  ins  Becken  eingetreten  ist.

Neben  der  Sorge  für  die  Erhaltung  der  Fruchtblase  thut  die
Hebamme  gut,  schon  in  dieser  Geburtszeit  das  Nöthige  für  den
Empfang  des  Kindes  vorzubereiten,  darauf  zu  achten,  daß  warme
Tücher  zur  Einhüllung  der  geborenen  Theile  vorhanden  seien,  und,
da  die  Kinder  häufig  scheintodt  zur  Welt  kommen,  alle  Mittel  zur
Wiederbelebung  derselben  (s.  u.  §.  357.)  in  Bereitschaft  zu  halten.

z.  282.

Auch  nach  völliger  Erweiterung  des  Muttermundes,  im  Beginne
  der  Austreibungszeit,  darf  die  Hebamme  die  Gebärende
nicht  zum  Mitpressen  auffordern,  muß  ihr  vielmehr  auch  jetzt  noch
alles  Drängen  untersagen  und  ihre  Kräfte  schonen.  Eine  Verzögerung
  der  Geburt  ist  zu  dieser  Zeit  gewöhnlich  noch  gefahrlos  für
das  Kind,  jedenfalls  ungleich  weniger  gefahrvoll,  als  später.  Da-
        <pb n="221" />
        —  208  —

gegen  werden  bei  einem  langsamen  Vorrücken  des  Kindes  im  Becken
die  Geburtswege  besser  erweitert  und  für  den  Durchgang  der  Schultern
  und  des  Kopfes  vorbereitet,  die  Wehen  werden  stärker,  wenn
sie  nicht  zu  früh  durch  die  Bauchpresse  unterstützt  werden,  und  man
kann  deshalb  um  so  mehr  auf  einen  schnelleren  Verlauf  der  Geburt
  gegen  das  Ende  rechnen,  wo  die  Beschleunigung  am  meisten
Noth  thut.

Noch  weniger  darf  die  Hebamme  sich  erlauben,  an  den
vorliegenden  Theilen  zu  ziehen;  oder  einen  neben  dem
Steiße  liegenden  Fuß  herabzustrecken  oder  zu  versuchen,
durch  Drehen  die  Stellung  des  Kindes  zu  verändern,  wenn
sich  der  Rücken  etwa  nicht  nach  vorn  wendet.  Je  mehr  die
Austreibung  des  Kindes  bis  zur  Brust  den  Wehen  überlassen  bleibt,
um  so  sicherer  darf  man  hoffen,  daß  die  sich  verzögernde  Drehung
des  Rückens  nach  vorn  schließlich  doch  noch  erfolge,  daß  die  Arme
zugleich  mit  dem  Kopfe  herabtreten,  und  das  Kinn  sich  nicht  zu  weit
von  der  Brust  eurferne.

g.  283.

Sobald  der  Steiß,  oder  bei  vorangehenden  Füßen  die  Hüfien
in  die  Scheide  eingetreten  sind,  muß  die  Gebärende  so  gelagert
werden,  daß,  wenn  Kunsthülfe  nöthig  werden  sollte,  diese
ohne  Zögern  geleistet  werden  kann.  Am  besten  geschieht  dies
auf  einem  Querbette.  Die  Hebamme  thut  daher  gut,  wenn  sie
in  allen  Fällen,  wo  sie  fürchten  muß,  daß  der  Austritt  des  Kindes
sich  verzögern  werde,  also  bei  Erstgebärenden,  bei  schwachen  Wehen,
oder  bei  engem  Becken,  die  Gebärende  schon  jetzt  auf  ein  Querbett
bringt.  Dieses  wird  auf  folgende  Weise  bereitet:  auf  den  Secitenrand
  eines  gewöhnlichen  Bettes  legt  man  ein  Brett  und  darüber
ein  festes  Polster.  Auf  dieses  Beit  wird  die  Gebärende  der  Quere
nach  gelegt,  so  daß  die  Geburtstheile  frei  über  den  Bettrand  hervorragen;
  Kopf  und  Rücken  werden  durch  Kissen,  oder  durch  einen  umgekehrt
  ins  Bett  gestellten  Stuhl,  der  mit  Kissen  belegt  ist,  jedoch
nicht  zu  steil  ansteigen  darf,  unterstützt;  die  Füße  werden  auf  zwei
seitwärts  vor  dem  Bette  stehende  Stühle,  oder  auf  den  Schooß  zweier
auf  denselben  sitzender  Gehülfinnen  gestellt,  während  die  Hebamme
        <pb n="222" />
        —  209  —

zwischen  den  Schenkeln  der  Gebärenden  Platz  nimmt.  Damit  die
Gebärende  sich  nicht  erkälte,  muß  man  ihr  vorher  Beinkleider  und
Strümpfe  anzlehen,  oder  eine  sonst  genügende  Bedeckung  geben.

Hat  die  Hebamme  nicht  mehr  Zeit,  ein  Querbett  herzurichten,  so
kann  die  Gebärende  auch  in  der  Rückenlage  in  ihrem  Bette  bleiben,
nur  muß  ihr  die  Hebamme  ein  Polster  unter  das  Kreuz  schieben,
damit  die  äußeren  Geburtstheile  frei  und  hoch  zu  liegen  kommen.

Oder  sie  lagert  die  Gebärende  etwas  schräg,  dem  Bettrande
  so  nahe,  wie  möglich,  und,  während  das  nach  innen  befindliche
  Bein  im  Bette  bleibt,  wird  das  andere  aus  dem  Bette  herausgehoben,
  auf  einen  Stuhl  gelegt  und  gut  bedeckt.  Die  Hebamme
nimmt,  wie  bei  der  Lagerung  auf  dem  Quoerbette,  zwischen  den
Schenkeln  der  Gebärenden  Platz.

g.  284.

Beim  Austritte  des  Steißes  oder,  bei  Fußlage,  der  Hüften  durch
die  Schamspalte  unterstützt  die  Hebamme  den  Damm  nur
durch  einen  mäßigen  Druck,  während  sie  mit  der  anderen  Hand
die  heraustretenden  Theile  empfängt  und  hält.  Die  geborenen
Theile  werden  sofort  in  ein  gewärmtes  Tuch  eingeschlagen.

Beim  weiteren  Hervortreten  des  Rumpfes  hat  die  Hebamme
darauf  zu  achten,  daß  die  Rabelschnur  nicht  gespannt  werde.
Läuft  sie  ausnahmsweise  zwischen  den  Beinen  durch,  so  zieht  sie  den  über
den  Rücken  hinauf  gehenden  Theil  so  weit  herab,  als  nöthig  ist,  um
ihn  über  das  stark  gebogene  Bein  hinüber  zu  streisen.  Ist  es  nicht
der  Fall,  so  zieht  sie  nach  dem  Austritte  des  Nabels  die  Nabelschnur
nur  leise  etwas  hervor,  wenn  sie  nicht  locker  liegt.

Nachdem  das  Kind  bis  zur  Brust  geboren  ist,  muß  nun
die  Hebamme  die  Gebärende  auffordern,  bei  jeder  Wehe  mitzudrängen.
  Bleiben  die  Wehen  jetzt  aus,  so  muß  sie  dieselben  durch
Reibungen  des  Gebärmuttergrundes  hervorzurufen  suchen.
Beim  Austritte  der  Schultern  und  des  Kopfes  darf  sie  den
Damm  nur  mäßig  unterstützen,  um  nicht  die  Geburt  zum
Schaden  des  Kindes  zu  verzögern.

Preuhßisches  Hebammen-Lehrbuch.  14
        <pb n="223" />
        —  210  —

g.  285.

Wenn  aber,  nachdem  das  Kind  bis  zur  Brust  geboren  ist,  trotz
der  angewandten  Mittel  nicht  bald  kräftige  und  wirksame
Wehen  sich  einstellen,  oder  wenn  die  Arme  nicht  zugleich
mit  dem  Rumpfe  herabtreten,  sondern  neben  dem  Kopfe  hinaufgeschlagen
  sind,  so  muß  die  Hebamme,  falls  noch  kein  Arzt  zur
Stelle  sein  sollte,  ohne  Zögern  die  dringend  nöthige  Kunsthülfe
selbst  leisten,  d.  h.  die  Arme  lösen,  den  Kopf  herabziehen
und  ihn  aus  dem  Becken  herausheben.

Zum  Lösen  der  Arme  ist  es  nothwendig,  daß  der  Rumpf
des  Kindes  zuvor  bis  zu  den  Schultern  außerhalb  des  Beckens  sich
befinde.  Waren  die  schwachen  Wehen  nicht  im  Stande,  dies  zu  bewirken,
  so  umfasse  die  Hebamme  die  mit  einem  erwärmten  Tuche
bedeckten  Hüften  des  Kindes  mit  ihren  Händen  in  der  Weise,  daß
sie  den  Daumen  jederseits  auf  die  Hinterbacke  legt,  die  Zeigefinger
seitlich  über  die  Darmbeinkämme  emporstreckt  und  mit  den  übrigen
Fingern  die  Vorderfläche  der  Oberschenkel  umgreift,  und  ziehe  den
Rumpf  während  der  nächsten  Wehe  behutsam  so  weit  hervor,  daß
sie  mit  der  Spitze  ihres  Zeigefingers  die  Achselhöhle  leicht  erreichen
kann.  Alsdann  hülle  sie  das  ganze  Kind  in  das  erwärmte  Tuch
und  schreite  zum  Lösen  der  Arme.  Jeder  Arm  wird  mit  der  gleichnamigen
  Hand  gelöst,  und  immer  derjenige  zuerst,  welcher  am  meisten
nach  hinten  liegt.  Während  die  Hebamme  den  Rumpf,  der  in  der
Gabel  der  anderen  Hand  ruht,  nach  der  entgegengesetzten  Seite  hin
etwas  in  die  Höhe  hebt,  führt  sie  den  Zeige=  und  Mittelfinger  der
lösenden  Hand  längs  dem  Rücken  hinauf  über  die  Schulter  und  den
Oberarm  weg  bis  zum  Ellenbogengelenke  und  schiebt  den  Arm,  in
diesem  Gelenke  ihn  biegend,  vor  dem  Gesichte  vorbei  in  die  andere
Seite,  dann  an  die  Brust  gedrückt  vor  dieser  herab  und  so  zur
Schamspalte  heraus.  Der  gelöste  Arm  wird  zur  Seite  des  Rumpfes
in  das  Tuch  eingeschlagen.  Der  zweite  Arm  wird  auf  gleiche  Weise
mit  der  anderen  Hand  gelöst,  während  die  Hand,  welche  den  Rumpf
hält,  diesen  abwärts  senkt.  Bei  dem  ganzen  Verfahren  ist  jeder
Druck  auf  den  Oberarm  sorgfältig  zu  vermeiden,  damit  derselbe  nicht
zerbreche.
        <pb n="224" />
        —  211  —

g.  286.

Nach  der  Lösung  der  Arme  muß  der  Kopf  möglichst  schnell
herausgefördert  werden.  Dies  gelingt  um  so  leichter,  je  näher
der  Brust  und  je  tiefer  im  Becken  das  Kinn  bereits  steht.  Der  Eintritt
  des  Kopfes  ins  Becken  wird  durch  nichts  so  sehr  begünstigt,  als
durch  eine  kräftige  Mitwirkung  der  Gebärmutter.  Deshalb  lasse  die
Hebamme  durch  eine  Gehülfin  den  Grund  der  Gebärmutter  reiben
und  fordere  die  Gebärende  zu  kräftigem  Mitdrängen  auf.

Steht  der  Kopf  erst  im  Beckeneingange,  das  Gesicht,  wie  gewöhnlich,
  einer  Seite  zugekehrt,  das  Kinn  wenig  tiefer,  als  das  Hinterhaupt,
  so  bringe  die  Hebamme,  während  sie  den  Rumpf  des  Kindes
  auf  dem  Vorderarme  ruhen  läßt,  Zeige=  und  Mittelfinger  derjenigen
  Hand,  welche  am  leichtesten  zum  Gesichte  gelangt,  vor  dem
Halse  und  dem  Kinne  vorbei  in  den  Mund  und  suche  durch  einen
mäßigen  Druck  und  Zug  an  der  unteren  Kinnlade  das  Gesicht
in  das  Becken  herab  und  nach  der  Aushöhlung  des  Kreuzbeins  zu
leiten.

Ist  der  Kopf  schon  in  der  Beckenhöhle,  so  werden  die  zwei
Finger  der  einen  Hand  auf  die  eben  angegebene  Weise  in  den  Mund
gebracht,  während  Zeige=  und  Ringfinger  der  anderen  Hand  den
Nacken  umfassen,  und  der  Mittelfinger  gegen  das  Hinterhaupt  angesetzt
  wird.  Indem  die  Hebamme  nun  mit  der  ersten  Hand  am  Unterkiefer
  zieht  und  mit  der  anderen  Hand  durch  einen  Druck  nach
oben  gegen  das  Hinterhaupt  die  Wirkung  des  Zuges  unterstützt,
hebt  sie  das  Gesicht  in  der  Nichtung  der  Mittellinie  des  Beckens
über  den  Damm  hervor,  wobei  sie  den  Rumpf  des  Kindes  unach
aufwärts  biegt.

Stand  der  Kopf  noch  zu  hoch  im  Becken,  um  durch  diesen  Zug
schon  herausgehoben  zu  werden,  so  muß  sie  ihn  durch  einen  gleichzeitig
  auf  Nacken  und  Unterkiefer  in  entgegengesetzter  Richtung,  also
nach  abwärts  ausgeübten  Zug  erst  tiefer  herabziehen  und  dann  in
der  angegebenen  Weise  über  den  Damm  emporheben.

Nie  darf  die  Hebamme  sich  einfallen  lassen,  zur  Herausbeförderung
  des  Kopfes  am  Halse  des  Kindes  zu  ziehen.
Denn  nicht  nur,  daß  ein  solcher  Zug  dem  Kinde  tödtlich  werden

14%
        <pb n="225" />
        —  212  —

kann,  es  kann  selbst  der  Rumpf  vom  Kopfe  abgerissen  werden,  und
dadurch  eine  große  Gefahr  für  die  Mutter  entstehen.  Dagegen  wäre
es  von  großem  Nuten,  wenn  der  Zug  am  Kopfe  durch  einen  von
außen  auf  den  Kopf  ausgeübten  Druck  unterstützt  werden
könnte;  indessen  darf  dies  nur  durch  die  Hand  einer  sachverständigen
  Gehülfin  geschehen.

Gelingt  es  der  Hebamme  nicht,  auf  die  angegebene  Weise  in
fünf  bis  höchstens  zehn  Minuten  den  Kopf  zu  entwickeln,  so  muß
sie  die  Rettung  des  Kindes  aufgeben,  von  allen  weiteren  Versuchen
abstehen  und  den  Beistand  des  Arztes  abwarten.

g.  287.

Wenn  ausnahmsweise,  ungeachtet  die  Hebamme  die  gegebenen
  Vorschriften  gewissenhaft  befolgt  hat,  auch  beim  Austritte
der  Brust  der  Rücken  des  Kindes  sich  nicht  nach  vorn
wendet,  so  macht,  wie  gesagt,  die  Lösung  der  neben  dem  Kopfe
hinaufgeschlagenen  Arme  große  Schwierigkeit.  Man  thut  in  einem
solchen  Falle  am  besten,  wenn  man  die  Lösung  früher  als  sonst
unternimmt,  ehe  der  Raum  durch  die  herabgetretenen  Schultern  zu
sehr  beingt  wird.  Während  man  mit  der  einen  Hand  den  Rumpf
des  Kindes  hält,  führt  man  vier  Finger  der  auderen  Hand
über  Brust  und  Gesicht  geradeswegs  zu  den  Ellenbogen
hinauf  und  zieht  sie  behutsam  vor  ihnen  herab.  Die  Hebamme
versuche,  ob  sie  auf  die  angegebene  Weise  ohne  zu  große  Schwierigkeit
  die  Ellenbogen  erreichen  und  herableiten  könne.  Vermag  sie  es
nicht,  so  verzichte  sie  darauf,  die  Arme  zu  lösen,  mache  namentlich
keinen  Versuch,  den  Körper  des  Kindes  zu  drehen,  sondern  warte
geduldig  die  Ankunft  des  Arztes  ab.  Da  sie  das  Kind  nicht  retten
kann,  so  muß  sie  jeden  Eingriff  vermeiden,  welcher  der  Mutter  Schaden
  bringen  könnte.

Ist  ihr  aber  die  Lösung  der  Arme  gelungen,  und  steht  der-Kopf
  dann  noch  hoch,  mit  dem  Gesichte  nach  vorn,  so  wartet  sie,
ohne  weiter  am  Rumpfe  zu  ziehen,  bis  die  nächsten  Wehen,
deren  Eintritt  sie  durch  Reibungen  des  Gebärmuttergrundes  zu  befördern
  sucht,  den  Kopf  tiefer  treiben,  in  der  Hoffnung,  daß  sie  ihm
dabei  eine  günstigere  Stellung  geben.  Findet  sie  dann  das  Gesicht
        <pb n="226" />
        —  218  —

zur  Seite  gekehrt  und  kann  den  Unterkiefer  erreichen,  so  bemüht
sie  sich,  diesen  herab  und  in  die  Kreuzbeinhöhlung  zu  ziehen.  Blieb
aber  das  Gesicht  nach  vorn  gerichtet,  so  mache  sie  keine  weiteren
  Versuche,  den  Kopf  zu  entwickeln,  sondern  fühle  nur  von  Zeit
zu  Zeit  nach  einer  stärkeren  Wehe  nach,  ob  etwa  die  Haltung  des
Kopfes  sich  verändert  habe.  Findet  sie  das  Kinn  emporgewichen  und
das  Hinterhaupt  voran  ins  Becken  gepreßt,  so  kann  sie  den
Austritt  des  Kopfes  dadurch  befördern,  daß  sie  die  Gebärende  zum
Mitdrängen  auffordert,  und,  ohne  am  Halse  zu  ziehen,  den  Rumpf
des  Kindes  gegen  den  Bauch  der  Mutter  erhebt.  Ein  Druck  von
außen  auf  den  Kopf  ist  hier  sehr  nützlich,  doch  darf  er,  wie  gesagt,
nur  durch  eine  geübte  Hand  bewirkt  werden.  In  dem  entgegengesetzten,
höchst  seltenen  Falle,  wo  die  Wehen  das  Gesicht  bis  zur  Stirn
hinter  der  Schooßfuge  herabgetrieben  haben,  kann  die  Hebamme
  durch  einen  leichten,  aufwärts  gerichteten  gleichzeitigen  Zug  am
Unterkieser  und  am  Nacken  den  Kopf  über  den  Damm  emporheben.

".  288.

Nur  in  dem  Falle,  daß  bel  einer  Fußgeburt  die  Nabelschnur
vorgefallen  ist,  kann  es  aus  Rücksicht  auf  die  Erhaltung  des  Kindes
  der  Hebamme  zur  Pflicht  werden,  schon  vor  dem  Austritte  der
Hüften  das  Kind  an  den  Füßen  hervorzuziehen.  So  lange  indeß
die  Nabelschnur  noch  kräftig  schlägt,  muß  sie  auch  hier,  wie  gewöhnlich,
  Alles  den  Wehen  überlassen,  bis  der  Zeitpunkt  zur  Lösung  der
Arme  gekommen  ist.  Wenn  aber  der  Puls  in  der  Nabelschnur
schwächer  und  seltener  wird  (s.  u.  §.  320.),  so  muß  sie  suchen,
das  Kind  möglichst  schnell  zur  Welt  zu  fördern.  Sie  ermahnt  deshalb
  die  Gebärende  zum  kräftigen  Mitdrängen  bei  den  Wehen  und,
wenn  trotzdem  die  Geburt  zu  langsam  vorrückt,  so  schreitet  sie  zur
Entwicklung  des  Kindes,  vorausgesetzt,  daß  der  Muttermund
  für  den  Durchtritt  desselben  genügend  erweitert  und
dehnbar  ist.

Hierzu  bringt  sie  die  Gebärende  auf  ein  Querbett,  oder  giebt
ihr  in  dem  gewöhnlichen  Bette  wenigstens  eine  Schräglage  (s.  o.
g.  288.).  Liegen  beide  Füße  vor,  ohne  indeß  schon  äußerlich  sichtbar
  zu  sein,  so  führt  sie  eine  Hand,  nachdem  sie  die  Rückenfläche  der-
        <pb n="227" />
        —  214  —

selben  mit  Fett  (Carbolöl)  bestrichen  hat,  mit  kegelförmig  zusammengelegten
  Fingern  in  die  Scheide  ein  (s.  u.  8.  300.)  und  faßt
die  Füße  oberhalb  der  Knöchel  so,  daß  der  Mittelfinger  zwischen
ihnen,  und  die  übrigen  Finger  seitwärts  zu  liegen  kommen.
Darauf  zieht  sie  während  der  nächsten  Wehe  die  Füße  durch  die
Schamspalte  hervor  und  ergreift  nun  jeden  Fuß  für  sich  mit  der
vollen  Hand,  so  daß  die  Daumen  auf  den  Waden  ruhen.  Liegt
nur  ein  Fuß  vor,  so  zieht  sie  allein  an  diesem.  Immer  muß  die
Richtung  des  Zuges,  so  weit  es  der  Damm  zuläßt,  nach  hinten
gehen.  Die  Hebamme  darf  nicht  zu  stark  ziehen  und  nicht  anders,
als  während  einer  Wehe,  indem  sie  die  Gebärende  zu  kräftigem  Mitdrängen
  anhält.  Bleiben  die  Wehen  zu  lange  aus,  so  läßt  sie  durch
eine  Gehülfin  den  Grund  der  Gebärmutter  reiben.  In  dem  Maaße
als  das  Kind  dem  Zuge  folgt,  hüllt  sie  die  geborenen  Theile  in  ein
gewärmtes  Tuch.  Zugleich  rückt  sie  mit  ihren  Händen  höher  an  den
Oberschenkeln  hinauf  in  möglichster  Nähe  der  mütterlichen  Geburtstheile,
  bis  die  Hüften  zum  Vorscheine  kommen.  Wie  sie  dann  die
Huften  umfassen,  den  Rumpf  hervorziehen,  die  Arme  lösen  und  den
Kopf  entwickeln  soll,  ist  in  den  vorhergehenden  Paragraphen  gelehrt
worden  (s.  o.  8.  285  —87.).

4.  Von  dem  Vorfalle  eines  Armes  oder  eines  Fußes
neben  dem  Kopfe.

g.  289.

Oefters  fühlt  die  Hebamme  in  der  Fruchtblase  eine  Hand  neben
dem  Kopfe.  Lagert  sie  alsdann  die  Gebärende  auf  die  entgegengesetzte,
  d.  h.  die  Seite,  wohin  das  Hinterhaupt  gerichtet  ist,  so  zieht
die  Hand  sich  in  der  Regel  zurück.  Auch  noch  nach  dem  Abflusse
des  Fruchtwassers  pflegt  die  Hand  in  der  Seitenlage  der  Gebärenden
in  der  Regel  hinter  dem  Kopfe  zurückzubleiben,  wenn  dieser  tiefer
herabkommt.

Bisweilen  aber  geht  die  Hand  neben  und  mit  dem  Kopfe  durch
das  Becken,  ohne  daß  die  Geburt  dadurch  besonders  erschwert  wird.
Wenn  sie  den  Fortschritt  der  Geburt  aufzuhalten  scheint,  so  kann  die
        <pb n="228" />
        —  216  —

Hebamme  sie  während  der  Wehe  zurückhalten,  bis  der  Kopf  weiter
vorrückt.  Auch  mag  sie  dieselbe,  wo  es  leicht  geschehen  kann,  ganz
zurückschieben.

g.  290.

Schlimmer  ist  es,  wenn  ein  Arm  bis  über  den  Ellenbogen
  vor  dem  Kopfe  liegt.  Nur  bei  noch  unverletzter  Fruchtblase
darf  man  hoffen,  daß  er  sich  in  der  Seitenlage  der  Gebärenden  zurückjiehen
  werde.  Nach  dem  Abflusse  des  Fruchtwassers  ist  darauf
nicht  mehr  zu  rechnen.  Die  Geburt  wird  durch  den  Vorfall  des
Armes  mehr  oder  weniger  erschwert,  und  die  regelmäßige  Drehung
des  Kopses  im  Becken  behindert.  Die  Hebamme  muß  hier  jedesmal
einen  Arzt  rufen  lassen.  Bis  zu  seiner  Ankunft  lasse  sie  die  Geberende
  auf  der  dem  Vorfalle  entgegengesetzten  Seite  liegen  und  suche
den  Arm  während  der  Wehe  möglichst  gut  zurückzuhalten.

§.  291.

Nur  selten  zeigt  sich  ein  Fuß  neben  oder  vor  dem  Kopfe,
und  zwar  meistens  nur  bei  kleinen  und  abgestorbenen  Früchten.  In
der  Regel  weicht  im  Fortgange  der  Geburt  entweder  der  Fuß,  oder
der  Kopf  zurück,  und  die  Geburt  verläuft  als  eine  einfache  Schädeloder
  Fußgeburt.  Aendert  sich  die  Lage  nicht,  und  rückt  die  Geburt
nicht  vor,  oder  werden  Kopf  und  Fuß  gleichzeitig  ins  Becken  herabgetrieben,
  so  muß  ein  Arzt  gerufen  werden.  Bis  derselbe  kommt,
suche  die  Hebamme  vorsichtig  mit  einem  oder  zwei  Fingern  den  Fuß
während  der  Wehe  zurückzuhalten.

LI#

5.  Von  den  Schief=  und  Querlagen  des  Kindes.

§.  292.

Schief=  und  Querlagen  nennt  man  solche  Lagen,  wo  das
Kind  mit  der  Hauptmasse  seines  Körpers,  d.  h.  Kopf  und  Rumpf,
nicht  vom  Mutiergrunde  nach  dem  Muttermunde  hin  gerichtet  ist,
sondern  der  Kopf  in  der  einen,  und  Steiß  und  Füße  in  der  anderen
Seite  der  Gebärmutter  liegen.  Gewöhnlich  aber  ist  der  Kopf,  selte-
        <pb n="229" />
        —  216  —

ner  der  Steiß  dem  Muttermunde  etwas  näher,  und  das  Kind  liegt
daher  mehr  schief,  als  völlig  quer  in  der  Gebärmutter.

Bei  gewöhnlicher  Größe  und  regelmäßiger  Gestalt  der  Gebärmutter
  und  gehöriger  Festigkeit  ihrer  Wände  kann  das  Kind  nicht
wohl  eine  Schief=  oder  Querlage  in  derselben  annehmen.  Ist  aber
die  Gebärmutter  ungewöhnlich  weit,  z.  B.  bei  zu  vielem  Fruchtwasser,
oder  sind  ihre  Wände  sehr  nachgiebig  und  schlaff,  so  kann  leicht  eine
solche  fehlerhafte  Lage  entstehen,  so  lange  sich  das  Kind  noch  völlig
über  dem  kleinen  Becken  befindet,  also  namentlich  dann,  wenn  ein
enges  Becken  den  Eintritt  des  Kopfes  oder  des  Steißes  verhindert.
Bei  Erstgebärenden  kommt  eine  Schief=  oder  Querlage  äußerst  selten
  vor.

g.  293.

Man  unterscheidet  zwei  Arten  von  Schief=  und  Querlagen.
Bei  der  ersten  ist  die  Rückenfläche  des  Kindes  nach  vorn,  bei
der  zweiten  nach  hinten  gerichtet.  Während  der  Schwangerschaft
und  auch  in  der  ersten  Geburtszeit,  vor  dem  Abflusse  des  Fruchtwassers
  und  so  lange  die  Wehen  noch  schwach  sind,  pflegt  dabei  die
Haltung  des  Kindes  eine  regelmäßige  zu  bleiben.  Je  weniger
diese  aber  von  der  gewöhnlichen  abweicht,  um  so  höher  wird  das
Kind  in  der  Gebärmutter  zurückgehalten,  da  der  untere  engere  Abschnitt
  derselben  es  so  nicht  aufnehmen  kann.  Mit  der  Zunahme
der  Wehen  und  der  stärkeren  Verkleinerung  der  Gebärmutter  muß
entweder  die  Lage,  oder  die  Haltung  des  Kindes  sich  ändern.
Liegt  das  Beckenende  dem  Muttermunde  näher,  so  erfolgt  meistens  der
Uebergange  in  eine  Beckenlage.  Liegt  dagegen  das  Kopfende  tiefer,  so
ändert  sich  häufiger  die  Haltung,  als  die  Lage  des  Kindes.  Nach  dem
Abflusse  des  Fruchtwassers  ist  der  Uebergang  in  eine  Kopflage  nicht
wohl  mehr  zu  erwarten.  Ueber  dem  inneren  Muttermunde  befindet
sich  in  der  Regel  eine  Schulter.  Die  Haltung  des  Kindes  wird  nun
in  der  Weise  verändert,  daß  die  abwärts  gerichtete  Schulter  herabgedrängt,
  der  Kopf  der  entgegengesetzten  Schulter  genähert,  und  das
Beckenende  nach  derselben  Seite  hin  erhoben  wird.  So  entsteht  also
eine  Schulterlage.  Die  Richtung  der  Schulternbreite  entspricht  dem
queren,  oder  einem  der  schiefen  Durchmesser  des  Beckeneinganges.
        <pb n="230" />
        —  217  —

Häufig  gleitet  der  nach  unten  gelegene  Arm  mit  dem  Abflusse  des
Fruchtwassers  vor  der  Brust  herab  und  fällt  allmälich  durch  den
Muttermund  in  die  Scheide  vor.

Fig.  9.  Schulterlage.

g.  294.

Die  Hebamme  erkennt  das  Vorhandensein  einer  Schieflage  in
der  Schwangerschaft  und  in  der  ersten  Geburtszeit  vor  dem
Blasensprunge  vorzugsweise  durch  die  äußere  Untersuchung,
um  so  leichter  und  sicherer,  je  schlaffer  und  je  weniger  gespannt  die
Gebärmutterwände  sind.  Die  Gebärmutter  hat  dann  nicht  ihre  eiförmige
  Gestalt,  sondern  ist  schief  in  die  Breite  gezogen.  In  jeder  Seite
derselben  fühlt  die  Hebamme,  in  ungleicher  Höhe,  einen  großen  Kindestheil
  und  kann  oft  deutlich  Kopf=  und  Beckenende  unterscheiden.
        <pb n="231" />
        —  218  —

Ist  die  Bauchfläche  nach  vorn  gerichtet,  so  sind  auch  kleine  Kindestheile
  auf  beiden  Seiten  fühlbar.  Schwieriger  ist  die  Erkenntniß,
wenn  die  Gebärmutter  durch  eine  übergroße  Menge  Fruchtwassers
ausgedehnt  ist.  Ihre  Gestalt  pflegt  alsdann  mehr  kugelig  zu  sein,
und  die  starke  Spannung  der  Wandungen  läßt  eine  genaue  Betastung
der  Kindestheile  nicht  zu.  Die  Herztöne  des  Kindes  sind  gewöhnlich
schräg  durch  die  Nabelgegend  auf=  und  abwärts  zu  hören,  deutlicher
auf  der  Seite,  in  welcher  der  Kopf  liegt.  Für  die  innere  Untersuchung
  ist  jetzt  in  der  Regel  das  Kind  noch  unerreichbar,  es  sei
denn,  daß  ein  Arm  vor  der  Brust  in  die  Fruchtblase  herabgeglitten
waͤre.  Je  höher  hinauf  die  Hebamme  neben  der  Fruchtblase  ihren
Finger  einführen  kann,  ohne  etwas  vom  Kinde  zu  fühlen,  um  so
sicherer  darf  sie  sich  überzeugt  halten,  daß  weder  der  Kopf  noch  das
Beckenende  vorliegt.  Doch  muß  sie  sich  bei  dieser  Untersuchung  sehr
in  Acht  nehmen,  um  nicht  die  Fruchtblase  zu  zerreißen,  und  lieber
auf  eine  genauere  Ermittelung  verzichten.  Ihr  Hauptaugenmerk  hat
sie  in  dieser  Zeit  auf  die  dußere  Untersuchung  zu  richten.

Nach  dem  Blasensprunge,  wo  bei  dem  hohen  Stande  des
Kindes  der  größte  Theil  des  Fruchtwassers  abfließt,  tritt  die  fehlerhafte
  Lage  dußerlich  gewöhnlich  noch  deutlicher  hervor,  wenn  auch
die  einzelnen  Kindestheile  wegen  der  zunehmenden  Dicke  und  Erhärlung
  der  Gebärmutterwandungen  nicht  mehr  mit  derselben  Sicherheit,
wie  früher,  erkennbar  sind.  Mehr  Aufschluß  gewährt  in  dieser  Beziehung
  jetzt  die  innere  Untersuchung.  Ist  ein  Arm  vorgefallen,
so  daß  die  Hand  erreicht  werden  kann,  so  ist  die  Erkenntniß  desselben
  leicht.  Schwieriger  ist  es,  den  Ellenbogen  von  der  Ferse  zu
unterscheiden,  wenn  die  Enge  des  Mutterhalses  ein  weiteres  Hinauft
gehen  neben  demselben  nicht  gestattet.  Bei  hinlänglich  weitem  Muttermunde
  aber  leitet  der  Arm  unmittelbar  zur  Schulter,  und  die
Hebamme  hat  nur  darauf  zu  achten,  ob  nicht  neben  dem  Arme  auch
der  Kopf  über  dem  Becken  liege.  Liegt  die  Schulter  vor,  so  zeigt
ihr  der  Arm  zugleich  an,  welche  Schulter  es  sei.  Schwerer  ist  die
Schulter  zu  erkennen,  wenn  der  Arm  nicht  vorliegt.  Die  Merkmale.
durch  welche  sie  sich  vom  Steiße,  mit  welchem  sie  am  ehesten  verwechselt
  werden  kann,  unterscheidet,  sind:  das  Schlüsselbein;  das  bewegliche
  Schulterblatt;  die  Rippen,  welche  als  feine,  harte  Bogen
        <pb n="232" />
        —  219  —

neben  einander  liegen;  das  Rückgrath,  welches  sich  als  eine  Reihe
harter  Knötchen  anfühll,  und  der  nahe  Hals;  bisweilen  kann  der
Finger  selbst  bis  zum  Unterkiefer  vordringen.  Die  Hebamme  muß
diese  Theile  öfters  bei  lebenden  Kindern  genau  betasten,  um  sie  im
gegebenen  Falle  bei  der  Untersuchung  durch  das  Gefühl  erkennen  zu
können.

g.  295.

Ein  unzeitiges,  abgestorbenes  Kind  kann  in  einer  Schieflage
noch  geboren  werden,  wenn  die  Üübrigen  Umstände  günstig  sind.  Ein
frühzeitiges,  oder  gar  ein  zeitiges  Kind  kann  dagegen  in
einer  Schieflage  nicht  lebend  durch  das  Becken  gehen,  sondern
  muß  zuvor  gewendet  werden.  Die  Wendung,  d.  h.  die
Umwandlung  der  Schieflage  in  eine  Geradlage,  kann  allerdings,  wie
schon  erwähnt  wurde,  vor  dem  Blasensprunge  noch  durch  die  Wehen
bewirkt  werden  —  sogenannte  Selbstwendung.  Nach  dem  Abflusse
  des  Fruchtwassers  ist  jedoch  nicht  mehr  darauf  zu  rechnen  und,
wenn  jetzt  nicht  Kunsthülfe  geleistet  wird,  so  ist  der  Verlauf  der  Geburt
  dem  Kinde  immer  und  oft  auch  der  Mutter  verderblich.  Die  Gebärmutter
  zieht  sich  mehr  und  mehr  über  das  Kind  zurück  und  treibt
es  zu  einem  großen  Theile  in  den  Kanal  des  in  die  Länge  gezerrten  und
verdünnten  Mutterhalses  und  durch  denselben  in  die  Scheide  aus.  Die
Schulter  wird  tief  ins  Becken  gepreßt,  der  vorgefallene  Arm  schwillt
an.  Das  Kind  stirbt.  Bisweilen  steigern  sich  die  Wehen  zu  großer
Heftigkeit;  häufiger  bildet  sich  ein  Starrkrampf,  oder  eine  Entzündung
  der  Gebärmutter  aus  und,  wenn  die  Kreißende  nicht  bald  befreit
  wird,  so  kann  sie  eben  so  wie  bei  einer  durch  Beckenenge  verhinderten
  Geburt,  an  einer  Zerreißung,  oder  Entzündung  der  Gebärmutter,
  oder  an  Erschöpfung  unentbunden  sterben  (s.  o.  S.  246.).

Ausnahmsweise  treiben  kräftige  Wehen  die  todte  und  durch
Fäulniß  erweichte  Frucht,  mit  der  Schulter  voran,  immer  tiefer  ins
Becken  herab.  Die  Schulter  tritt  unter  der  Schooßfuge  vor,  und,
während  sie  hier  sich  anstemmt,  werden  neben  und  hinter  ihr  Brust,
Bauch,  Steiß  und  Beine  durch  das  Becken  über  den  Damm  hervorgedrängt,
  worauf  zuletzt  die  Schulter  selbst  und  der  Kopf  folgen.
Diese  sogenannte  Selbstentwicklung  ist  aber  für  die  Muttier  wegen
        <pb n="233" />
        —  220  —

der  nothwendig  vorausgegangenen  langen  und  schweren  Geburtsarbeit
  und  der  damit  verbundenen  starken  Quetschung  der  Geburtswege
ein  höchst  gefahrvolles  Ereigniß.

".  296.

Sobald  die  Hebamme  bei  einer  Gebärenden  eine  Schief=  oder
Querlage  des  Kindes  erkannt  hat,  oder  auch  nur  vermuthet,  muß  sie
sogleich  auf  die  Herbeirufung  eines  Arztes  dringen.  Denn
wollte  sie  in  einem  zweifelhaften  Falle  warten,  bis  sie  Gewißheit
erlangt  hätte,  so  könnte  es  leicht  für  eine  erfolgreiche  Kunsthülfe  zu
spät  geworden  sein.

Bis  zur  Ankunft  des  Arztes  kann  die  Hebamme,  wenn  sie  der
Kindeslage  sicher  ist,  versuchen,  ob  es  ihr  gelingen  mögte,  durch
eine  passende  Lagerung  der  Gebärenden  die  Schieflage  in
eine  Geradlage  zu  verwandeln.  Zu  dem  Ende  läßt  sie  die
Frau  sich  auf  diejenige  Seite  legen,  in  welcher  sich  nach  der  äußeren
Untersuchung  das  dem  Muttermunde  zunächst  gelegene  Kopf=  oder
Steißende  der  Frucht  befindet,  und  unterstützt  die  Stelle,  wo  sie  dasselbe
  fühlt,  durch  ein  Kissen  oder  Polster.  Ist  sie  aber  über  die
Lage  des  Kindes  in  Zweifel,  so  lege  sie  die  Gebärende  flach  auf
den  Rücken.

Ihre  Hauptsorge  muß  indeß  die  Erhaltung  der  Fruchtblase
sein.  Denn  auf  den  Erfolg  der  etwa  angeordneten  Seilenlage  darf
sie  nie  mit  Sicherheit  rechnen.  Die  Wendung  aber,  die  alsdann  gemacht
  werden  muß,  ist  bei  stehender  Fruchtblase,  wo  also  das  Kind
sich  noch  in  der  natürlichen  Haltung  befindet  und  im  Fruchtwasser
frei  beweglich  ist,  nicht  nur  leichter  und  schonender  für  die  Mutter,
sondern  auch  mit  größerer  Aussicht  auf  die  Rettung  des  Kindes  zu
bewirken.  Der  günstigste  Zeitpunkt  für  die  Ausführung  der  Wendung
  ist  der,  wo  bei  noch  unverletzten  Eihäuten  der  Muttermund
völlig  erweitert  ist.  Die  Hebamme  muß  deshalb  darauf  sehen,  daß
die  Gebärende  völlig  ruhig  liege  und  sich  alles  Drängens  bei  den
Wehen  enthalte.  Sie  selbst  aber  gehe  bei  der  inneren  Untersuchung
mit  dußerster  Vorsicht  zu  Werke  und  unterlasse  sie  ganz,  wenn  sie
die  Kindeslage  einmal  erkannt  hat,  und  nicht  etwa  die  äußere  Un-
        <pb n="234" />
        —  221  —

tersuchung  eine  Aenderung  derselben  vermuthen  läßt,  bis  die  Fruchtblase
  von  selbst  gesprungen  ist.

Sollte  unglücklicher  Weise  das  Fruchtwasser  vor  Ankunft
des  Arztes  abfließen,  so  muß  die  Hebamme  auch  jetzt  noch  fortfahren,
  für  eine  möglichst  ruhige  und  bequeme  Lage  der  Kreißenden
zu  sorgen  und  jedes  Verarbeiten  der  Wehen  nach  Kräften  zu  verhindern.
  Auf  eine  Verbesserung  der  Lage  darf  sie,  wie  gesagt,  nicht
mehr  hoffen,  und  bei  der  gegebenen  Lage  ist  ein  Stillstand  der  Geburt
  zunächst  das  Wünschenswertheste.

S.  297.

Nur  ausnahmsweise  und,  wenn  erztliche  Hülfe  entweder  gar
nicht,  oder  nicht  rechtzeitig  zu  erlangen  ist,  darf  die  Hebamme  zum
Besten  der  Mutter  und  des  Kindes  es  wagen,  selbst  die  Wendung
zu  unternehmen.

1.  Wenn  beim  Blasensprunge  der  Muttermund  völlig
erweitert  ist,  und  die  Hebamme  mit  Gewißheit  vorhersehen
kann,  daß  bis  zur  Ankunft  des  Arztes  mindestens  noch
zwei  Stunden  vergehen  werden,  so  ist  es  ihr  bei  Mehrgebärenden
  mit  weitem  Becken  gestattet,  sogleich  selbst  das
Kind  auf  die  Füße  zu  wenden.  Denn  unmittelbar  nach  dem
Abflusse  des  Fruchtwassers  sind  die  Wände  der  Gebärmutter  gewöhnlich
  noch  so  nachgiebig,  daß  die  Wendung  leicht  auszuführen  ist,
während  sie  später,  wenn  die  Gebärmutter  sich  mehr  zurückgezogen,
das  Kind  zusammengedrückt  und  die  vorliegende  Schulter  tiefer  ins
Becken  herabgepreßt  hat,  selbst  für  den  Arzt  äußerst  schwierig  werden
kann  (s.  o.  §.  295.).  Ist  daher  schon  längere  Zeit  nach  dem  Abflusse
  des  Fruchtwassers  vergangen,  so  ist  der  Hebamme,  auch  unter
Übrigens  günstigen  Verhältnissen,  die  Vornahme  der  Wendung  nicht
mehr  gestattet.

2.  Wenn  es  feststeht,  daß  von  dem  Zeitpunkte  an,  wo
die  Hebamme  die  Querlage  erkennt,  mindestens  noch  zwölf
Stunden  vergehen  werden,  ehe  ein  Arzt  zur  Stelle  sein
kann,  oder  wenn  auf  ärztliche  Hülfe  Überhaupt  nicht  zu
rechnen  ist,  so  darf  die  Hebamme  unter  allen  Umständen
die  Wendung  machen,  sobald  der  günstigste  Augenblick  zur
        <pb n="235" />
        —  222  —

Ausführung  derselben  gekommen  ist,  d.  h.  wenn  bei  noch
unverletzten  Eihäuten  der  Muttermund  sich  völlig  erweitert
  hat.

Fühlt  jedoch  die  Hebamme  in  Fällen,  wo  ihr  die  Wendung  erlaubt
  ist,  nicht  den  Muth  zur  Ausführung,  so  versuche  sie  dieselbe
lieber  gar  nicht,  da  ein  solcher  mißlungener  Versuch  meistens  nur
dem  Kinde  wie  der  Mutter  schadet.  Hat  sie  die  Ausführung  begonnen,
  und  entdeckt  nun  erst,  daß  sie  sich  in  der  Beurtheilung  der
Verhältnisse  geirrt  habe,  und  daß  die  Schwierigkeiten  für  sie  zu  groß
sind,  so  ist  es  ihre  Pflicht,  sogleich  von  allen  weiteren  Versuchen  abzustehen
  und  die  Ankunft  des  Arztes  zu  erwarten.

g.  298.

Der  Zweck  der  Wendung  ist,  die  Schieflage  des  Kindes
in  eine  Fußlage  umzuändern.  Zu  dem  Ende  geht  die  Hebamme
mit  der  Hand  in  die  Gebärmutter  ein,  sucht  hier  die  Füße  auf  und
zieht  sie  durch  den  Muttermund  und  durch  die  Scheide  so  weit
herab,  bis  die  Kniee  geboren  sind,  womit  die  Umdrehung  des  Kindes
  vollendet  ist.

g.  299.

Bevor  die  Hebamme  die  Wendung  unternimmt,  muß
sie  sich  durch  die  äußere  und  innere  Untersuchung  genau
über  die  Lage  des  Kindes  in  der  Gebärmutter  unterrichten,
  in  welcher  Seite  der  Kopf,  in  welcher  Steiß  und  Füße  sich  befinden,
  wohin  die  Bauch=  und  die  Rückenfläche  gerichtet  sind.

Die  Gebärende  muß  den  Urin  lassen,  nöthigenfalls  muß  die
Hebamme  ihn  mit  dem  Katheter  abnehmen.  Eben  so  muß  der
Mastdarm,  wenn  er  gefüllt  ist,  durch  ein  Klystier  entleert  werden.

Die  nöthigen  Geräthschaften  müssen  bereit  sein.  Dazu  gehören:
  zwei  Wendungsschlingen,  gewärmte  Tücher  zum  Einhüllen
der  geborenen  Kindestheile  und  die  Mittel  zur  Wiederbelebung  scheintodter
  Kinder  (s.  o.  8.  281.  und  u.  F.  357  ff.).

Die  Gebärende  wird  auf  ein  Querbett  gelegt.  Im  gewöhnlichen
  Bette  ist  die  Rückenlage  nur  dann  zulässiig,  wenn  die  Gebärende
  schräg  gelagert  ist  (s.  o.  8.  283.).  Sehr  zu  empfehlen  ist
        <pb n="236" />
        —  223  —

auch  die  Seitenlage  (s.  o.  8.  111.)  und  besonders  dann,  wenn
die  Bauchfläche  des  Kindes  nach  vorn  gerichtet  ist.  Die  Hebamme
läßt  die  Gebärende  sich  auf  diejenige  Seite  legen,  in  welcher  Steiß
und  Füße  sich  befinden,  während  sie  selbst  hinter  ihr  Platz  nimmt.

Zur  Ausführung  der  Wendung  wählt  die  Hebamme,  wenn  die
Gebärende  auf  dem  Rücken  liegt,  diejenige  Hand,  welche  der  Seite
entspricht,  in  der  sich  Steiß  und  Füße  befinden,  also,  wenn  diese  in
der  rechten  Seite  der  Gebärmutter  liegen,  die  linke,  umgekehrt  die
rechte  Hand.  In  der  Seitenlage  der  Gebärenden  wendet  sie  mit
derjenigen  Hand,  welche  der  Seite,  auf  welcher  die  Frau  liegt,  nicht
gleichnamig  ist.

g.  300.

Vor  der  Einführung  der  Hand  bestreicht  die  Hebamme  die
Rückenfläche  derselbe,  sowie  den  ganzen  Vorderarm  bis  zum  Ellenbogen
  hinauf  mit  Fett  (Carbolöl).  Alsdann  führt  sie  während
einer  Wehe  die  Hand  mit  kegelförmig  zusammengelegten  Fingern,
den  kleinen  Finger  nach  hinten  gegen  den  Damm  gekehrt,  langsam
durch  die  Schamspalte  in  drehender  Bewegung,  so  daß  nach  der  völligen
  Einführung  in  die  Scheide  ihre  Rückenfläche  gegen  die  Aushöhlung
  des  Kreuzbeins  sieht.  In  dieser  Stellung  läßt  sie  dieselbe  ruhen,
  bis  die  Wehe  vorüber  ist.  Denn  in  die  Gebärmutter  selbst
darf  sie  nur  in  der  wehenfreien  Zeit  eingehen.  Es  ist  wünschenswerih,
  daß  sie  die  Wendung  in  der  Zeit  zwischen  zwei  Wehen
vollende.  Gelingt  ihr  dies  nicht,  und  wird  ihre  Hand  in  der  Gebärmutter
  von  einer  Wehe  überrascht,  so  muß  sie  während  der  Dauer
derselben  schlaff  und  bewegungslos  an  ihrem  Platze  bleiben.  Niemals
  versäume  die  Hebamme,  ehe  sie  die  Hand  in  die
Gebärmutter  ein  führt,  die  andere  Hand  außen  auf  den
Grund  der  Gebärmutter  zu  legen,  um  diesen  zu  unterstützen
und  der  innen  befindlichen  Hand  die  Kindestheile  entgegen  zu  halten.
Die  Gebärende  muß  ermahnt  werden,  während  der  Wendung  jedes
Drängen  zu  unterlassen.
        <pb n="237" />
        —  224  —

K.  301.

Steht  die  Fruchtblase  noch,  so  sprengt  die  Hebamme
sie,  sobald  die  Wehe  nachläßt,  im  Muttermunde  und  dringt
mit  der  Hand  durch  den  Riß  derselben  rasch  in  die  Eihöhle  ein,  so
daß  der  alsdann  die  Scheide  ausfüllende  Vorderarm  den  plöglichen
Abfluß  des  Fruchtwassers  verhindert.  Waren  die  Eihäute  schon  vorher
  zerrissen,  so  haben  sie  sich  in  der  Regel  über  den  vorliegenden
Kindestheil  zurückgezogen,  und  die  Hand  gleitet  unmittelbar  an  der
Innenfläche  der  Gebärmutter  hinauf.  Versperrt  der  auf  dem  Muttermunde
  liegende  Kindestheil  der  Hand  den  Weg,  so  schiebt  die
Hebamme  ihn,  ohne  Gewalt,  mit  dem  Daumen  nach  der  entgegengesetzten
  Selte,  soweit  es  zur  Einführung  der  Hand  erforderlich  ist.
War  die  Nabelschnur  vorgefallen,  so  nimmt  die  Hand  sie  mit  in  die
Gebärmutter  zurück,  damit  sie  nicht  durch  den  in  der  Scheide  befindlichen
  Arm  gedrückt  werde.  War  ein  Arm  vorgefallen,  so  läßt  die
Hebamme  ihn  ruhig  in  der  Scheide  liegen,  weil  er  dann  bei  der
Wendung  sich  nicht  vom  Rumpfe  des  Kindes  entfernt;  sicherer  noch
erreicht  sie  diesen  Zweck,  wenn  sie  ihn  in  eine  Schlinge  legt.  In
der  Gebärmutter  schiebt  die  Hebamme  die  flach  an  den  Kindeskörper
gelegte  Hand,  deren  Rückenfläche  der  Innenfläche  der  Gebärmutter
zugewendet  ist,  langsam  und  stetig  entweder  geradeswegs  über  die
Bauchfläche,  oder  längs  der  vorliegenden  Seite  des  Rumpfes  über
die  Hüfte  bis  zu  den  Füßen  empor,  wobei  sie  einen  nicht  zu  vermeidenden
  Druck  mehr  gegen  das  Kind,  als  gegen  die  Gebärmutter
richtet,  indeß  sich  vor  jedem  Drucke  auf  die  Nabelschnur  sorgfältig
hütet.  Während  sie  mit  der  Hand  über  den  Körper  des  Kindes
hinaufgleitet,  muß  sie  sich  immer  bewußt  sein,  welche  Theile  desselben
sie  hierbei  berührt,  und  ob  seine  Lage  in  der  Gebärmutter  mit  derjenigen
  Übereinstimmt,  welche  sie  nach  der  Untersuchung  vorausgesetzt
hatte.  Da  für  den  Verlauf  der  Geburt  eine  unvollkommene  Fußlage
  günstiger  ist,  als  eine  vollkommene  (s.  o.  §.  280.),  und  da
unter  den  Verhältnissen,  unter  welchen  die  Hebamme  überhaupt
wenden  darf,  die  Umdrehung  des  Kindes  sich  meist  ohne  Schwierigkeiten
  an  einem  Fuße  bewirken  läßt,  so  handelt  die  Hebamme  am
besten,  wenn  sie  zunächst  nur  einen  Fuß,  und  zwar  den  nach
        <pb n="238" />
        —  225  —

unten  liegenden  herabholt.  War  sie  geradewegs  an  der  Bauchfläche
  emporgegangen,  so  findet  fie  gewöhnlich  schon  nicht  weit  vom
Gesichte  in  nächster  Nähe  der  Ellenbogen  die  Kniee  und  muß  sich
daher  wohl  in  Acht  nehmen,  sie  miteinander  zu  verwechseln.  Vor
dieser  Verwechselung  ist  sie  sicher,  wenn  sie  ihre  Hand  längs  der
Seite  des  Rumpfes  hinaufführte  und  über  die  Hüfte  mit  ihr  auf
den  Oberschenkel  herabglitt.  Mag  sie  den  einen  oder  den  anderen
Weg  gewählt  haben,  so  drückt  sie  zunäechst  mit  dem  Zeigefinger  den
Oberschenkel  gegen  den  Bauch,  holt  mit  dem  Mittelfinger  den  Unterschenkel
  an  den  Oberschenkel  heran,  streicht,  indem  sie  ihn  angedrückt
erhält,  mit  dem  Zeigefinger  über  Ferse  und  Fußsohle  hin  bis  zu
den  Zehen,  um  sich  zu  vergewissern,  daß  es  der  Fuß  sei,  saßt  ihn
dann  über  den  Knöcheln  zwischen  Zeige=  und  Mittelfinger  und  zieht
ihn  an  der  vorderen  Fläche  des  Kindes  vorsichtig  in  den  Muttermund
  und  in  die  Scheide  soweit  herab,  bis  das  Kind  sich  wendet
und  der  Steiß  auf  das  Becken  tritt.  Sie  sucht  diese  Wendung  dadurch
  zu  befördern,  daß  sie  beim  Herabziehen  des  Fußes  mit  dem
Daumen  der  ihn  umfassenden  Hand  den  vorliegenden  Kindestheil  zur
Seite  und  nach  oben  schiebt  und  gleichzeitig  mit  der  äußerlich  auf
der  Gebärmutter  ruhenden  Hand  den  Kopf  des  Kindes  behutsam  in
die  Höhe  drängt.

§.  302.

Sollte  der  bis  in  den  oberen  Theil  der  Scheide  herabgeleitete
Fuß  einem  mit  mäßiger  Kraft  ausgeübten  Zuge  nicht  weiter  folgen,
so  darf  die  Hebamme  unter  keinen  Umständen  Gewalt  anwenden.
  Es  ist  dieses  Nicht-Folgen  des  Fußes  ein  Zeichen,  daß
die  Umdrehung  des  Kindes  auf  Schwierigkeiten  stößt.  Oft  ist  es
eine  durch  den  Reiz  der  operirenden  Hand  erregte  Zusammenziehung
der  Gebärmutter,  welche  die  Wendung  hindert.  In  diesem  Falle
muß  die  Hebamme  ruhig  so  lange  warten,  bis  sie  mit  der  äußerlich
aufgelegten  Hand  fühlt,  daß  die  Gebärmutter  wieder  erschlafft.  Wenn
keine  Wehe  vorhanden  ist,  und  der  Fuß  dennoch  dem  Zuge  nicht
folgt,  so  muß  sie  ihn  in  eine  Schlinge  legen;  dann  mit  der
Hand  an  dem  Beine  hinauf  wieder  in  die  Gebärmutter  eingehen,

den  zweiten  Fuß  nachholen  und  nun  versuchen,  ob  ihr  durch  einen
Preußiscches  Hedammen  vehrluck.  15
        <pb n="239" />
        —  226  —

gleichzeitigen  Zug  an  beiden  Füßen  die  Wendung  gelingt.  Ist  dies
nicht  der  Fall,  so  muß  sie  den  nachgeholten  Fuß  ebenfalls  anschlingen
  und,  während  sie  mit  der  äußerlich  vor  den  Geburtstheilen  befindlichen
  Hand  beide  Schlingen  anzieht,  mit  der  anderen  in  die
Scheide  eingebrachten  Hand  den  vorliegenden  Theil,  welcher  die
Drehung  des  Kindes  hindert,  gelinde  zurückschieben,  bis  die  Wendung,
  öfters  mit  einem  Rucke,  erfolgt.

g.  303.

Nachdem  die  Wendung  gelungen  ist,  legt  die  Hebamme  die  Gebärende
  wieder  auf  ein  gewöhnliches  Geburtslager  und  verfährt
nun  ganz,  wie  bei  einer  ursprünglichen  Fußgeburt.

Zweites  Kapitel.
Von  der  regelwidrigen  Gestalt  und  Größe  des  Kindes.

".  304.

Die  Hebamme  beurtheilt  die  Größe  des  Kindes  nicht  blos
nach  der  Ausdehnung  der  Gebärmutter,  die  ja  zum  Theile  von  der
Menge  des  Fruchtwassers  abhängt,  sondern  vorzugsweise  nach  dem
Umfange  der  einzelnen  Kindestheile,  welche  sie  bei  der  äußeren  Untersuchung
  betasten  kann,  auch  wohl  nach  ihrer  größeren  oder  geringeren
  Verschiebbarkeit  in  der  Gebärmutter.

Wichtig  für  die  Geburt  ist  besonders  die  Größe  und  Härte
des  Kopfes.  Nicht  immer  hat  ein  großes  Kind  auch  einen  großen
Kopf.  Die  Größe  des  Kopfes  kann  die  Hebamme  zum  Theile
nach  der  äußeren  Untersuchung  schätzen,  sobald  sich  noch  ein  größerer
Abschnitt  des  Kopfes  über  dem  Becken  befindet.  Bei  der  inneren
Untersuchung  achie  sie  vorzüglich  auf  das  Verhältniß  des  Kopfes  zum
Becken,  d.  h.  wie  viel  vom  Kopfe  der  Länge  und  Breite  nach  den
Beckeneingang  ausfüllt.  Auch  die  Härte  des  Kopfes  ist  zu  berücksichtigen.
  Ein  harter  Kopf  ist  gewöhnlich  auch  ein  großer.  Enge
Rähte,  kleine  Fontanellen  und  eine  geringe  Verschiebbarkeit  der
        <pb n="240" />
        —  227  —

Knochen  gegen  einander  lassen  darauf  schließen.  Immer  aber  ist  es
schwer,  die  Größe  und  Härte  des  Kopfes  sicher  zu  erkennen,  und  das
Hauptmerkmal  für  die  Hebamme  ist,  daß  bei  weitem  Becken  trotz
guter  Wehen  und  günstiger  Kopfstellung  die  Geburt  nicht  vorrückt.
Alsdann  muß  ein  Arzt  gerufen,  und  die  Geburt  indeß  ganz,  wie
bei  engem  Becken  behandelt  werden.

S.  305.

Sehr  selten  ist  ein  Wasserkopf  des  Kindes  die  Ursache  eines
Geburtshindernisses.  Der  Schädel  kann  dabei  einen  außerordentlichen
  Umfang  erreichen.  Die  Hebamme  erkennt  den  vorliegenden
Wasserkopf  an  der  Dünnheit  und  Nachgiebigkeit  der  Knochen,  der
Breite  der  Nähte  und  der  Größe  der  Fontanellen.  Während  der
Wehen  entfernen  sich  die  Knochenränder  noch  mehr  von  einander,
indem  die  Prallheit  und  Spannung  des  Kopfes  zunimmt.  Bisweilen
berstet  der  Kopf  dabei  und  kann  dann,  nachdem  das  Wasser  sich
emleert  hat,  leicht  in's  Becken  eintreten.  Ist  dies  nicht  der  Fall,
und  bleibt  er  rrotz  kräftiger  Wehen  über  dem  Beckeneingange  stehen,
so  drohen  der  Mutter  dieselben  Gefahren,  wie  wenn  die  Geburt  durch
Beckenenge,  oder  durch  Schieflage  des  Kindes  unmöglich  gemacht  ist
(s.  o.  8.  246.,  295.).  Schnelle  ärztliche  Hülfe  ist  hier  unbedingt
nothwendig.

Stellt  sich  ein  mit  Wasserkopf  behaftetes  Kind  mit  dem  Steiße
oder  den  Füßen  voran  zur  Geburt,  so  bleibt  nach  dem  Austritte
des  Rumpfes  der  Kopf  über  dem  Becken  zurück.  Wenn  der  Arzt,
der  schon  der  Fußlage  wegen  gerufen  werden  mußte,  alsdann  noch
nicht  zur  Stelle  ist,  so  kann  die  Hebamme  die  Ursache  des  Hindernisses,
  theils  bei  der  äußeren  Untersuchung  an  dem  noch  ungewöhnlich
  großen  Umfange  der  Gebärmutter,  theils  bei  der  inneren  Untersuchung
  an  der  Breite  der  Räthe  an  den  gewöhnlich  erreichbaren
Seitenfontanellen  erkennen.  Gelingt  es  ihr  nicht  bald,  durch  die  gewöhnlichen
  Handgriffe  den  Kopf  in's  Becken  einzuleiten  und  heraus
zu  befördern,  so  stehe  sie  von  weiteren  Versuchen  ab  und  erwarte
den  Beistand  des  Arztes.

15“
        <pb n="241" />
        —  228  —

".  306.

Noch  seltener  ist  eine  übermäßige  Ausdehnung  des  Bauches
die  Ursache  einer  Geburtserschwerung.  Sie  kann  durch  Ansammlung
von  Wasser  in  der  Bauchhöhle,  oder  durch  Ansammlung  von  Urin
in  der  Harnblase,  oder  durch  krankhaft  vergrößerte  Nieren  u.  s.  w.
bedingt  sein.  Das  Kind  bleibt  alsdann,  nachdem  es  mit  dem  Kopfe,
oder  den  Füßen  voran  bis  zum  Bauche  geboren  ist,  stecken.  Die
Hebamme  wird  die  Ursache  dieser  ungewöhnlichen  Verzögerung  durch
die  Untersuchung  nicht  wohl  mit  Sicherheit  erkennen.  Sie  muß  zu
einem  Arzte  schicken  und  sich  hüten,  die  Geburt  durch  gewaltsames
Ziehen  an  den  geborenen  Theilen  selbst  befördern  zu  wollen.

g.  307.

Mißbildungen  des  Kindes  können  sehr  mannigfacher  Art  sein,
verzögern  die  Geburt  aber  nur  dann,  wenn  dabei  einzelne  Theile  ungewöhnlich
  verzögert  sind;  eben  so,  wenn  einzelne  Elieder  doppelt
vorhanden,  oder  wenn  gar  Zwillinge  mit  einander  verwachsen
  sind.  Die  Hebamme  wird  schwerlich  je  diese  und  ähnliche  Geburtshindernisse
  erkennen,  sondern  muß  sich  immer  wieder  an  die
Regel  halten,  jedesmal  ärztliche  Hülfe  zu  suchen,  wenn  eine  ungewöhnliche
  Geburtsverzögerung  eintritt.

Häufiger  vorkommende  Mißbildungen  des  Kindes  sind:

1)  Theilweiser  oder  gänzlicher  Mangel  der  Schädelknochen
  und  des  Gehirns.

2)  Hasenscharte,  d.  h.  eine  Spaltung  der  Oberlippe;  Wolfsrachen,
  d.  h.  gespaltener  Oberkiefer;  gespaltener  Gaumen.

3)  Ein  sackförmiger  Anhang,  oder  eine  feste  Geschwulst
am  Rückgrat,  am  häufigsten  in  der  Kreuz=  und  Lendengegend.

4)  Ein  Nabelschnurbruch,  oft  von  bedeutender  Größe,  so  daß
ein  großer  Theil  der  Gedärme,  Magen  und  Leber  darin  Platz  finden;
er  zerreißt  zuweilen  unter  der  Geburt.

5)  Zusammengewachsene  Beine,  die  bisweilen  nur  in  einen
Fuß  auslaufen.

Aller  dieser  Mißbildungen  muß  sich  die  Hebamme  erinnern,
wenn  ihr  einmal  bei  einer  Untersuchung  ein  ganz  ungewöhnlicher
        <pb n="242" />
        —  229  —

Theil  vorkommt.  Die  Geburt  hindern  sie  um  so  weniger,  als  die
Kinder  meistens  vor  der  Zeit  geboren  werden.  Daß  die  Hebamme
solche  mißgebildete  Kinder  der  Mutter  nicht  gleich  nach  der  Geburt,
und  auch  später  nur  sehr  vorsichtig,  zeigen  solle  und  alsbald  einen
Arzt  herbeirufen  musse,  versteht  sich  von  selbst.

Drittes  Kapitel.
Von  dem  Absterben  des  Kindes  während  der  Geburt.

F.  308.

Daß  ein  Kind  während  der  Geburt  lebe,  erkennt  die  Hebamme
daran,  daß  sie  den  Herzschlag  desselben  hört  und  die  Bewegungen
desselben  fühlt.  Liegt  die  Nabelschnur  vor,  so  ist  der  fortdauernde
Pulsschlag  in  derselben  ein  Beweis  von  dem  Leben  des  Kindes.

§.  309.

Daß  ein  Kind  während  der  Geburt  schwach  werde,  erkennt
die  Hebamme  daran,  daß  der  Herzschlag  des  Kindes  und,  wenn  die
Nabelschnur  vorliegt,  der  Pulsschlag  in  derselben  schwächer  und  langsamer
  wird.  Bei  Schädelgeburten  ist  der  Abgang  von  Kindespech
mit  dem  Fruchtwasser  ein  Übles  Zeichen.  Bei  Steiß=  und  Fußgeburten
  hat,  wenigstens  nach  dem  Eintritte  des  Steißes  ins  Becken,  der
Abgang  von  Kindespech  nicht  diese  ungünstige  Bedeutung.

§.  310.

Auf  den  wirklich  erfolgten  Tod  des  Kindes  kann  die
Hebamme  schließen,  wenn  sie  den  im  Anfange  der  Geburt  laut  und
deutlich  gehörten  Herzschlag  des  Kindes,  trotz  der  sorgfältigsten  Untersuchung,
  nicht  mehr  vernimmt,  um  so  sicherer,  wenn  sie  vorher
hatte  beobachten  können,  wie  er  allmälich  schwächer  und  langsamer
wurde.  Waren  aber  die  Herztöne  von  Anfang  an  nicht  sehr  deutlich
gehört,  so  hat  das  Verschwinden  derselben  weniger  Bedeutung.
Nicht  zu  zweifeln  ist  an  dem  Tode  des  Kindes,  wenn  in  der  vor-
        <pb n="243" />
        —  230  —

liegenden  Nabelschnur  der  Pulsschlag  Stunden  lang  erloschen  ist;
eben  so,  wenn  an  den  schon  geborenen  Theilen  die  Erscheinungen
der  Fäulniß  sich  zeigen.  Das  Aufhören  der  Kindesbewegungen  ist
dagegen  kein  Beweis  des  Todes,  da  nach  dem  Abflusse  des  Fruchtwassers
  oft  auch  an  lebenden  Kindern  keine  Bewegungen  wahrgenommen
  werden.  Eben  so  wenig  ist  es  der  Abgang  eines  übelriechenden,
  mit  Kindespech  verunreinigten  Fruchtwassers;  das  Weichwerden
  der  Kopfgeschwulst;  die  große  Beweglichkeit  der  Kopfknochen;
das  Offenstehen  des  Afters  u.  s.  w.

".  311.

Die  Ursachen,  welche  ein  Absterben  des  Kindes  während  der
Geburt  bewirken,  sind  verschieden.  Alle  Schädlichkeiten,  welche  in
irgend  einer  Weise  den  regelmäßigen  Verkehr  des  Kindes  mit  dem
mütterlichen  Blute  im  Mutterkuchen  stören,  schwächen  das  Kind  und
führen  bei  längerer  Einwirkung  den  Tod  desselben  herbei.  Dahin
gehören:  Druck  auf  die  Nabelschnur;  Zerreißung  der  Nabelschnur;
vorzeitige  Lösung  des  Mutterkuchens  in  größerem  Umfange;  ferner
der  Druck,  den  bei  dem  erschwerten  Durchgange  des  Kopfes  durch
ein  enges  Becken,  oder  sonst  verengte  Geburtswege  das  Gehirn  des
Kindes  erleidet,  indem  dadurch  die  Herzthätigkeit  desselben  verlangsamt
  wird;  endlich  je  stärkere  und  anhaltendere  Verkleinerung  der
Gebärmutter  während  der  Geburt,  wodurch  die  Zufuhr  hellrothen
Blutes  zu  derselben  beschränkt  wird,  also  wenn  die  Wehen  mit  ungewöhnlicher
  Heftigkeit  sehr  rasch  auf  einander  folgen,  oder  wenn
nach  dem  vollständigen  Abflusse  des  Fruchtwassers  und  theilweisem
Austritte  des  Kindes  aus  der  Gebärmutter  die  Geburt  sich  verzögert.
Unter  diesen  Umständen  ersticken  die  Kinder  im  Mutterleibe.  Gewöhnlich
  geben  sie  in  der  Erstickungsnoth  Harn  und  Kindespech  von
sich  und  machen  vorzeitige  Athemversuche,  in  Folge  deren  der  flüssige
Inhalt  der  Geburtswege:  Fruchtwasser,  Kindespech,  Schleim,  Blut,  in
die  Mund=  und  Nasenöffnungen  eindringt  (s.  o.  8.  86.).

F.  312.

Die  Hebamme  muß  unter  der  Geburt  sorgfältig  auf  alle  Zeichen
achten,  aus  denen  sie  die  dem  Kinde  drohende  Gefahr  erkennen
        <pb n="244" />
        —  231  —

kann  und,  wenn  sie  dieselben  bemerkt,  sofort  einen  Arzt  herbei—
rufen,  da  es  oft  noch  möglich  ist,  durch  eine  schleunige  Entbindung
das  Kind  zu  retten.  Von  den  Fällen,  wo  sie  in  Ermangelung  ärztlicher
  Hülfe  selbst  versuchen  muß,  das  Kind  zur  Welt  zu  fördern,  ist
bereits  die  Rede  gewesen.  Immer  muß  sie  die  Mittel  zur  Wiederbelebung
  beim  Scheintode  in  Bereitschaft  halten.

Auf  den  Hergang  der  Geburt  hat  der  Tod  des  Kindes  in
der  Regel  keinen  besonderen  Einfluß.  Der  Gebärenden  darf  die  Hebamme
  von  dem  muthmaaßlichen  Tode  des  Kindes  nichts  sagen;  den
Verwandten  mag  sie  zu  ihrer  Rechtfertigung  ihre  Meinung  im  Stillen
  mittheilen.  Wenn  aber  die  abgestorbene  Frucht  in  der  Gebärmulter
  in  Fäulniß  übergeht,  was  nach  dem  Blasensprunge,  zumal
in  der  heißen  Jahreszeit,  oft  schnell  geschieht  und  sich  durch  den
Ausfluß  einer  stinkenden,  mit  Luftblasen  gemischten  Flüssigkeit  zu  erkennen
  giebt,  so  muß  sie  möglichst  schnell  zu  Tage  gefördert  werden,
da  ein  längeres  Verweilen  derselben  in  den  Geburtswegen  der  Mutter
  Schaden  bringt.  Wäre  daher  nicht  bereits  um  der  Ursachen
willen,  welche  den  Tod  des  Kindes  bedingten,  nach  einem  Arzte  geschickt
  worden,  so  ist  jetzt  keine  Zeit  damit  zu  verlieren.  Bis  derselbe
  kommt,  mache  die  Hebamme  stündlich  bis  halbstündlich  reinigende
  Einspritzungen  von  lauwarmem  Wasser  in  die  Scheide.

Würde  die  in  Fäuluiß  übergegangene  Frucht  mit  dem  Steiße,
oder  den  Füßen  voran  geboren,  so  hüte  sich  die  Hebamme  unvorsichtig
  und  gewaltsam  am  Rumpfe  zu  ziehen,  da  derselbe  leicht
vom  Kopfe  abreißt,  dessen  Herausbeförderung  dann  meist  sehr
schwierig  ist.
        <pb n="245" />
        —  232  —

B.  Regelwidrige  Geburten  von  Seiten  der  übrigen
Theile  des  Eies.

Erstes  Kapitel.

Ver  dem  regelwidrigen  Verhalten  der  Eihänte  und  des
Fruchtwassers.

1.  Regelwidriges  Verhalten  der  Eihäute.

g.  313.

Die  Eihäute  können  zurdünn  und  mürbe  sein  und  deshalb
zu  früh  zerreißen,  ehe  der  Muttermund  gehörig  erweitert  ist,  ja  selbst
schon  vor  dem  Eintritte  deutlicher  Wehen.  Je  weniger  fest  der  vorliegende
  Kindestheil  alsdann  den  inneren  Muttermund  schließt,  um
so  vollständiger  fließt  bald  langsamer,  bald  schneller,  das  Fruchtwasser
  aus  der  Gebärmutter  ab.  Die  nachtheiligen  Folgen  dieses
Ereignisses  und,  was  die  Hebamme  thun  könne,  es  zu  verhüten,  sind
schon  wiederholt  besprochen  worden.  Ist  es  geschehen,  so  muß  sie
fortfahren,  dafür  zu  sorgen,  daß  die  Gebärende  eine  ruhige  Lage  beobachte
  und  sich  alles  vorzeitigen  Drängens  und  Pressens  bei  den
Wehen  enthalte.

Manchmal  zerreißen  die  Eihäute  nicht  an  der  unteren
Spitze  des  Eies,  sondern  an  einer  höheren  Stelle,  und  es  geht
nur  ein  kleiner  Theil  des  Fruchtwassers  allmälich  ab,  indem  die  Rißöffnung
  gewöhnlich  durch  die  folgenden  Zusammenziehungen  der  Gebärmutter
  verlegt  wird.  Im  Muttermunde  fühlt  man  den  vorliegenden
  Kindestheil  von  den  unverletzten  Eihäuten  bedeckt,  und
es  stellt  sich  wohl  auch  noch  deutlich  eine  Fruchtblase,  die  später
zerreißt.

In  anderen  Fällen  zerreißt  zuerst  nur  die  Zottenhaut  an
der  Eispitze.  Die  Fruchtblase  wird  dann  allein  noch  von  der
Wasserhaut  gebildet  und  pflegt,  ungeachtet  ihrer  Dünnheit,  erst  spät
zu  zerreißen,  da  die  Wasserhaut  viel  dehnbarer  ist,  als  die  Zottenhaut
  (s.  u.  S.  314.)
        <pb n="246" />
        —  283  —

Zuweilen  ist  das  abfließende  Wasser  nicht  wirkliches  Fruchtwasser,
sondern  eine  Flüssigkeit,  die  sich  zwischen  Siebhaut  und  Zottenhaut
angesammelt  hatte,  sogenanntes  falsches  Fruchtwasser.  Oder  das
vermeintliche  Fruchtwasser  stammt  gar  nicht  aus  der  Gebärmutterhöhle,
  sondern  ist  Urin  von  sehr  wässriger  Beschaffenheit  und  ohne
Geruch,  welcher,  der  Schwangeren  unbewußt,  stoßweise  ausgeschieden
wird.  Die  Hebamme  muß  dies  vermuthen,  wenn,  ungeachtet  der
Menge  der  entleerten  Flüssigkeit,  Gestalt  und  Umfang  der  Gebärmutter
  unverändert  bleiben.

g.  314.

Sind  die  Eihäute  zu  fest  und  derb,  so  wird  der  Blasensprung
  dadurch  regelwidrig  verzögert.  Wenn  sie  aber  zugleich  sehr
dehnbar  sind,  so  ist  der  Nachtheil  gewöhnlich  nicht  groß.  Die
Fruchtblase  wird  durch  den  geöffneten  Munermund  tief  in  die  Scheide
herab,  ja  bis  in  die  Schamspalte  vorgetrieben  und,  wenn  wenig  oder
gar  kein  Vorwasser  in  derselben  enthalten  ist,  so  zerreißen  die  Eihäute
  bisweilen  erst  in  dem  Augenblicke,  wo  der  Kopf  geboren  wird.
Dieser  ist  alsdann  mit  einem  Ueberzuge  derselben,  der  sogenannten
Glückshaube,  bedeckt,  den  die  Hebamme  sogleich  entsernen  muß,
um  Mund=  und  Nasenöffnung  frei  zu  machen.  Ist  die  Fruchtblase
  mit  Vorwasser  gefüllt,  und  verzögert  sich  der  Blasensprung,
nachdem  der  Muttermund  völlig  erweitert,  und  der  Kopf
in  günstiger  Stellung  ins  Becken  eingetreten  ist,  so  darf
die  Hebamme  die  Fruchtiblase  sprengen.  Um  dies  zu  thun,  setzt
sie  die  Spitze  des  Zeigefingers  während  einer  Wehe  dicht  unter  dem
Schambogen  gegen  dieselbe  und  drückt  den  Finger  dagegen,  als  wolle
sie  die  Blase  ins  Kreuzbein  drängen.  In  der  Regel  thut  sie  jedoch
besser,  zu  warten,  bis  die  Eihäute  von  selbst  bersten.  Nur  wenn  die
Fruchtblase  durch  die  Schamspalte  hervortritt,  mag  sie  dieselbe  mit
den  Fingern  fassen  und  einreißen.

Uebler  ist  es,  wenn  die  zu  festen  Eihäute  zugleich  wenig
dehnbar  sind.  Die  Eifspitze  wird  alsdann  während  der  Wehen
durch  das  andrängende  Fruchtwasser,  oder  den  vorangehenden  Kindestheil
  zwar  stark  gespannt,  aber  nicht,  wie  sonst  die  Fruchtblase,
in  den  Mutterhals  und  durch  den  Muttermund  vorgetrieben,  wirkt
        <pb n="247" />
        —  234  —

also  auch  nur  wenig  auf  die  Erweiterung  derselben  ein.  In  Folge
der  Zerrung,  welche  die  Innenwand  der  Gebärmutter  von  den  gespannten
  Eihäuten  erleidet,  werden  die  Wehen  oft  sehr  schmerzhaft.
Bisweilen  wird  der  Rand  des  Mutterkuchens  losgerissen,  wodurch
eine  Blutung  entsteht.  Die  Hebamme  kann  sich  sehr  leicht  über
die  Ursache  der  Geburtsverzögerung  täuschen  und  muß  daher  den
Beistand  eines  Arztes  verlangen,  wenn  die  Eröffnungszeit  sich  sehr  in
die  Länge  zieht,  und  sobald  die  genannten  Erscheinungen  auftreten.

2.  Regelwidriges  Verhalten  des  Fruchtwassers.

G.  315.

Das  Fruchtwasser  kann  in  zu  großer  Menge  vorhanden
sein.  Die  Hebamme  findet  alsdann  die  Gebärmutter  bedeutend  und
gleichmäßig  ausgedehnt,  von  kugelförmiger  Gestalt  und  kann  beim
Anschlagen  das  Schwappen  der  Flüssigkeit  deutlich  fühlen.  Dagegen
läßt  die  starke  Spannung  der  Wandungen  beim  Betasten  die  Kindestheile
  weniger  deutlich  erkennen;  überdies  pflegt  die  Frucht  kleiner,
als  gewöhnlich  zu  sein.

Gegen  das  Ende  der  Schwangerschaft  kann  dieser  Zustand  durch
die  schmerzhafte  Dehnung  der  Bauchdecken  lästig  werden.  Zugleich
wird  das  Zwerchfell  stark  in  die  Höhe  gedrängt,  der  Brustraum  verkleinert,
  und  das  Athmen  dadurch  erschwert.  Nicht  selten  tritt  die
Geburt  vor  der  Zeit  ein.  Bei  der  Geräumigkeit  der  Gebärmutterhöhle
  nimmt  die  kleine  Frucht  leicht  eine  regelwidrige  Lage,  oder
Haltung  an  (s.  o.  §.  292.),  die  Wehen  sind  in  der  Regel  schwach
(s.  o.  8.  209.),  und  nach  der  Geburt  zieht  die  Gebärmutter  sich  oft
ungenügend  zusammen.

g.  316.

Wenn  bei  einer  Schwangeren  die  übermäßige  Menge  des
Fruchtwassers  ernstliche  Beschwerden  hervorruft,  so  muß  die  Hebamme
sie  an  einen  Arzt  verweisen.  Hat  die  Geburt  begonnen,  so  lasse
sie  die  Frau  frühzeillg  eine  ruhige  Rückenlage  einnehmen,  damit  sie
nicht  in  aufrechter  Stellung  von  dem  Blasensprunge  überrascht  werde.
        <pb n="248" />
        —  285  —

Bei  fehlerhafter  Lage,  oder  Haltung  des  Kindes  muß  sie  natürlich
einen  Arzt  rufen;  eben  so,  wenn  sich  die  Eröffnung  des  Muttermundes
  ungebührlich  verzögert.  Die  Austreibung  des  Kindes  bleibe
möglichst  den  Wehen  überlassen;  die  Kreißende  darf  ihre  Bauchpresse
nur  wenig  und  gegen  das  Ende  der  Geburt  gar  nicht  mehr  gebrauchen.
  Nach  dem  Austritte  des  Kopfes  suche  die  Hebamme  das
schnelle  Hervorstürzen  des  Rumpfes  durch  einen  fortgesetzten  mäßigen
Druck  gegen  den  Damm  bis  zum  Eintritte  einer  neuen  Wehe  zu  verhindern
  und  halte  mit  der  anderen  Hand  den  Grund  der  Gebärmutter
  umfaßt,  um  ihre  Zusammenziehung  zu  überwachen.

g.  317.

Wohl  niemals  wird  bei  unverletzten  Eihäuten  und  lebendem
  Kinde  die  Menge  des  Fruchtwassers  so  gering  gefunden,
daß  daraus  ein  wesentlicher  Nachtheil  für  den  Verlauf  der  Geburt
entstände.  Dagegen  kann  nach  dem  Blasensprunge  unter  ungünstigen
  Verhältnissen  das  Fruchtwasser  zum  größten  Theile,  oder  selbst
vollständig  abfließen,  ein  Ereigniß,  von  dessen  gefahrvoller  Bedeutung,
  namentlich  für  das  Kind,  schon  wiederholt  die  Rede  gewesen
ist  d.  o.  S.  86.,  21  I.,  246.,  280.,  295.).

Eben  so  ist  die  Abnahme  des  Fruchtwassers  in  solchen  Fällen
erwähnt,  wo  die  abgestorbene  Frucht  in  der  Gebärmutter
verschrumpft  (s.  o.  §.  198.).

g.  218.

Bisweilen  bleibt  bei  Schädelgeburten,  bei  gewöhnlichem,  oder
selbst  reichlichem  Wassergehalte  der  Gebärmutter,  die  Menge  des
Vorwassers  gering,  die  Eihäute  liegen  dem  Kopfe  glatt  an  und
werden  auch  während  der  Wehe  nur  wenig  abgehoben.  Dies  ist
öfter  der  Fall,  wenn  der  Kopf  sich  schon  während  der  Schwangerschaft,
  unter  Entfaltung  des  Mutterhalses,  in  das  Becken  herabgesenkt
  hatte  und  so  dem  Fruchtwasser  den  Zutritt  versperrt.  Die
Eröffnung  des  Muttermundes  geht  unter  diesen  Umständen  gewöhnlich
  langsamer  vor  sich,  um  so  langsamer,  je  weniger  dehnbar  die
Eihäute  sind.  Bei  großer  Dehnbarkeit  derselben  wird  das  Kind  öfters
  mit  der  sogenannten  Glückshaube  geboren  (s.  o.  §.  314.).  Die
        <pb n="249" />
        —  236  —

Hebamme  kann  nichts  zur  Verbesserung  dieses  Verhältuisses  thun  und
muß  nöthigenfalls,  wenn  sich  die  Eröffnung  des  Muttermundes  zu
sehr  verzögert,  einen  Arzt  herbeirufen.

Zweites  Kapitel.
Von  dem  regelwidrigen  Verhalten  der  Nabeischnur.
1.  Vorfall  der  Nabelschnur.

ß.  319.

Eines  der  gefährlichsten  Ereignisse  für  das  Kind  ist  der  Vorfall
  der  Nabelschnur.  Man  uniterscheidet  das  Vorliegen  der
Nabelschnur,  wo  eine  Schlinge  derselben  in  der  noch  unverletzten
Fruchtblase  gefühlt  wird,  von  dem  Vorfalle,  wo  sie  nach  der  Zerreißung
  der  Eihäute  durch  den  Muttermund  in  die  Scheide  herabgesunken
  ist.

Die  Nabelschnur  kann  neben  jedem  Theile  des  Kindes  vorfallen.
  Am  häufigsten  fällt  sie  neben  dem  Kopfe,  oder  den  Füßen
vor  (s.  o.  §.  280.).  Auch  bei  Schieflagen  der  Frucht  geschieht  es
nicht  selten,  ist  jedoch  hier  von  untergeordneter  Bedeutung.  Das
Verfahren  der  Hebamme  bei  Fuß=  und  Schieflagen,  die  ohnehin  die
Herbeirufung  eines  Arztes  verlangen,  ist  schon  besprochen  worden;
deshalb  wird  hier  nur  von  dem  Vorfalle  der  Nabelschnur  neben
  dem  Kopfe  die  Rede  sein.

Die  Nabelschnur  fällt  neben  dem  Kopfe,  wie  auch  sonst,  um  so
leichter  vor,  je  höher  die  Frucht  noch  über  dem  Becken  liegt,  und  je
weniger  der  innere  Muttermund  durch  den  vorangehenden  Kindestheil
geschlossen  ist.  Man  beobachtet  daher  den  Vorfall  der  Nabelschnur
am  häufigsten  bei  engem  Becken.  Begünstigt  wird  die  Entstehung
des  Vorfalles  durch  große  Länge  der  Nabelschnur,  oder  durch
eine  Lage  derselben  in  der  Nähe  des  inneren  Muttermundes,
  also  wenn  sie  an  den  unteren  Rand  des  Mutterkuchens  angeheftet,
  oder  um  den  Hals  des  Kindes  geschlungen  ist.
        <pb n="250" />
        —  237  —

g  320.

Der  Vorfall  der  Nabelschnur  wird  für  das  Kind  gefahrvoll
durch  den  Druck,  den  sie  unter  der  Geburt  bei  dem  Durchgange
des  Kindes,  und  besonders  des  Kopfes,  im  Becken  erleidet.  Je  stärker
  und  je  anhaltender  dieser  Druck  ist,  um  so  mehr  wird  der  Verkehr
des  Kindes  mit  dem  mütterlichen  Blute  gestört  und  kann  selbst  völlig
aufgehoben  sein.  Das  Kind  muß  dann  nothwendig  ersticken.  Daß
die  Nabelschnur  gedrückt  werde,  erkennt  die  Hebamme  daran,  daß
der  Puls  in  derselben  schwächer  und  seltener  wird.  Regelmäßig
findet  dies  während  einer  Wehe  statt,  wobei  die  Nabelschnur  zugleich
praller  sich  anfühlt.

g.  321.

Bei  jeder  Geburt  muß  die  Hebamme,  so  lange  der  Kopf  noch
hoch  und  lose  über  dem  Becken  steht,  an  die  Möglichkeit  denken,
daß  die  Nabelschnur  vorfalle,  und  daher  Alles  fernhalten,  was
dieses  Ereigniß  begünstigen  kann.  Sie  lasse  die  Gebärende
sich  daher  flach  auf  den  Rücken  legen,  jede  ungestüme  Bewegung
vermeiden,  bei  den  Wehen  nicht  mitdrängen,  und  untersuche  besonders
  vorsichtig  und  genau,  ob  etwa  in  der  Fruchtblase  ein  weicher,
darmähnlicher,  leicht  verschiebbarer  Theil  fühlbar  wird,  der  sich  durch
sein  Pulsiren  als  die  Nabelschnur  zu  erkennen  giebt.

Findet  die  Hebamme  neben  dem  Kopfe  eine  Schlinge  der
Nabelschnur  vorliegend,  so  muß  sie  ungesäumt  den  Beistand
eines  Arztes  verlangen,  wenn  dies  nicht  schon  wegen  der  etwa
vorhandenen  Beckenenge  geschehen  sein  sollte.  Bis  zu  seiner  Ankunft
bemühe  sie  sich  vor  allen  Dingen,  die  Fruchtblase  sorgsamst  zu
erhalten,  da  die  Nabelschnur  vor  dem  Blasensprunge  in  der  Regel
keinen  Druck  erleidet.  Sie  lege  die  Gebärende  behutsam  auf  die
dem  Vorfalle  entgegengesetzte  Seite,  indem  sie  ihr  alles  Drängen
  streng  untersagt.  Mit  der  dadurch  veränderten  Richtung  des
Kindes  zum  Becken  entfernt  sich  die  Nabelschnur  bisweilen  wieder
vom  Beckeneingange.
        <pb n="251" />
        —  238  —

ß.  322.

Wäre  aber  die  Fruchtblase  schon  gesprungen,  wenn  die
Hebamme  die  vorliegende  Nabelschnur  entdeckt,  oder  spränge  sie,  ehe
der  Arzt  kommt,  so  gebe  die  Hebamme  der  Gebärenden  eine  Rückenlage
  mit  etwas  erhöhtem  Becken  und  sorge  dafür,  daß  die
Nabelschnur  nicht  aus  der  Scheide  vorfalle.  Gewöhnlich
reicht  dazu  hin,  daß  sie  die  Schenkel  der  Gebärenden  zusammenlegt.
Fällt  die  Nabelschnur  dennoch  vor,  so  bedecke  sie  dieselbe  mit  einem
reinen,  feucht-warmen  Tuche.  Die  Kreißende  muß  sich  indeß  ganz
ruhig  verhalten  und  nicht  mitdrängen,  so  lange  der  Kopf  nicht
in  der  Schelde  ist,  damit  die  Nabelschnur  möglichst  wenig  gedrückt
werde.  Treiben  aber  die  Wehen  den  Kopf  durch  den  Muttermund
in  die  Scheide  herab,  so  muß  die  Gebärende  die  Wirkung  derselben
durch  kräftiges  Mitpressen  unterstützen,  da  nur  durch  eine  schnelle
Beendigung  der  Geburt  das  Kind  gerettet  werden  kann.

2.  Regelwidrige  Kürze  der  Nabelschnur.

g.  323.

Die  Nabelschnur  kann  sowohl  an  und  für  sich,  als  durch
Umschlingung  (s.  o.  §.  112.)  zu  kurz  sein.  Selten  ist  die  Nabelschnur
  so  kurz,  daß  der  Austritt  des  Kindes  dadurch  verzögert  wird.
Die  Gebärende  klagt  alsdann  in  der  Ausmeibungszeit  während  jeder
Wehe  über  einen  zerrenden  Schmerz  an  einer  bestimmten  Stelle  des
Leibes.  Bisweilen  geht  beim  Rachlasse  der  Wehe  etwas  Blut  neben
dem  Kopfe  ab,  weil  der  Mutterkuchen  in  Folge  der  Zerrung  sich
vorzeitig  löst.  Doch  sind  alle  diese  Zeichen  ungewiß,  und  mit  Sicherheit
  kann  die  Hebamme  den  Fehler  erst  nach  der  Geburt  des  Kindes
erkennen.  In  Folge  der  Zerrung  kann  beim  Austritte  des  Kindes
die  Nabelschnur  zerreißen,  oder  die  Gebärmutter  umgestülpt  werden.
Die  Hebamme  muß  daher  während  der  Austreibung  des  Rumpfes
die  Zusammenziehung  der  Gebärmutter  sorgfältig  überwachen  und
das  geborene  Kind  quer  und  nicht  zu  weit  ab  von  den  Geburts-
        <pb n="252" />
        —  239  —

theilen  der  Mutter  legen.  Verzögert  sich  unter  den  angegebenen
Zeichen  die  Geburt,  so  muß  ein  Arzt  gerufen  werden.

3.  Zereißung  der  Nabelschnur.

".  324.

Eine  Zerreißung  der  Nabelschnur  bei,  oder  gar  vor  dem
Austritte  des  Kindes  kommt  in  liegender  Stellung  der  Gebärenden
äußerst  selten  vor.  Oefters  zerreißt  die  Nabelschnur,  wenn  die  Geburt
  in  aufrechter  oder  sitzender  Stellung  erfolgt,  und  das  Kind  auf
den  Boden  schießt.  Die  Hebamme  muß  das  abgerissene  Rabelschnurende
  sofort  unterbinden,  damit  das  Kind  sich  nicht  verblute.  Ist  die
Schnur  dicht  am  Rabel  abgerissen,  so  muß  sie  ein  in  kaltes  Wasser
und  Esfig  getauchtes  leinenes  Bäuschchen,  oder  ein  Stück  weichen
Feuerschwamms  auf  die  blutende  Stelle  legen  und  mit  dem  Finger
so  lange  fest  gegen  den  Bauch  des  Kindes  andrücken,  bis  der  sogleich
herbeigerusene  Arzt  zur  Stelle  ist.

g.  325.

Bisweilen  ist  die  Nabelschnur  in  einiger  Entfernung  vom  Mutterkuchen
  an  die  Zottenhaut  geheftet,  so  daß  die  Adern  in  den  Eihäuten
  getrennt  zum  Mutterkuchen  gehen  (s.  o.  8.  41.).  Ungünstig
  ist  es,  wenn  eine  solche  Ader  durch  den  Theil  des  Eisackes
verläuft,  welcher  den  Muttermund  deckt,  da  sie  alsdann  beim  Blasensprunge
  mit  zerrissen  werden  kann.  Fühlt  daher  die  Hebamme
in  den  Häuten  der  Fruchtblase  einen  Strang,  den  sie  nach  seinem
Klopfen  für  eine  Ader  halten  muß,  so  ist  es  ihre  Pflicht,  ungesäumt
einen  Arzt  herbeizurufen,  damit  er  beim  Blasensprunge  zur  Stelle  sei.
Denn  würde  dabei  eine  Ader  der  Nabelschnur  verletzt,  so  müßte  das
Kind  sich  verbluten,  wenn  die  Geburt  nicht  schleunig  beendet  werden
könnte.  Bis  zur  Ankunft  des  Arztes  muß  die  Hebamme  natürlich
Alles  anwenden,  um  eine  vorzeitige  Berstung  der  Fruchtblase  zu
verhüten.
        <pb n="253" />
        Drittes  Kapitel.
Von  dem  regelwidrigen  Verhalten  des  Mutterkuchens.

1.  Vorzeitige  Lösung  des  Mutterkuchens  während  der
Geburt.

F.  326.

Bei  regelmäßigem  Sitze  pflegt  der  Mutterkuchen  erst  nach  der
Geburt,  oder  doch  nicht  vor  dem  Ende  der  Austreibungszeit,  und
auch  dann  nur  theilweise,  sich  zu  lösen.  Nach  außen  fließt  dabei
vor  der  Geburt  in  der  Regel  kein  Blut  ab,  da  der  vorangehende
Kindestheil  den  Weg  versperrt,  sondern  das  in  der  Gebärmutter  angesammelte
  Blut  stürzt  mit  dem  Reste  des  Fruchtwassers  dem  Kinde
nach.  Die  Menge  des  angesammelten  Blutes  ist  indessen  selten  erheblich,
  da  vor  dem  völligen  Austritte  des  Kindes  in  der  sich  zusammenziehenden
  Gebärmutter  nicht  Raum  dafür  ist.

g.  327.

Bisweilen  findet  jedoch  schon  in  der  Eröffnungszeit  vor
dem  Blasensprunge  eine  theilweise  Lostrennung  des  Mutterkuchens
  statt,  und  es  fließt  Blut  vor  dem  Kinde  ab.  Gewöhnlich
  hat  alsdann  der  Mutterkuchen  in  der  Nähe  des  inneren  Muttermundes
  seinen  Sitz.  Die  Hebamme  darf  dies  vermuthen,  wenn  die
Eihäute  im  Muttermunde  sich  rauh  und  uneben  anfühlen  lassen,  wie
man  sie  gewöhnlich  in  der  Nähe  des  Mutterkuchenrandes  findet.  Je
weniger  dehnbar  die  Eihäute  bei  großer  Festigkeit  sind,  um  so  leichter
  wird  auch  bei  höherem  Sitze  des  Mutterkuchens  der  Rand  desselben
  während  der  Wehen  losgezerrt  (s.  o.  §.  306.).  In  der  Regel
lassen  diese  Blutungen,  wenn  der  Mutterkuchen  nicht  auf  dem  Muttermunde
  selbst  seinen  Sitz  hat,  im  Fortgange  der  Geburt  nach,  namentlich
  hören  sie  oft  am  Ende  der  Eröffnungszeit  mit  dem  Blasensprunge
  auf.
        <pb n="254" />
        —  241  —

g.  828.

Bei  jedem  nur  einigermaaßen  bedeutenden  Blutabgange  während
  der  Geburt  muß  die  Hebamme  einen  Arzt  rufen  lassen.  Sie
bedenke  dabei,  daß  die  Blutung  auch  von  einer  Zerreißung  der
Gebärmutter,  oder  der  Berstung  eines  Blutaderknotens
herrühren  kann.  Woran  sie  diese  Blutungen  erkennt  und,  was  sie
dabei  zu  thun  hat,  ist  bereits  früher  gelehrt  (s.  o.  8.  234—235.,
252—253.).  Die  höchst  seltenen  Blutungen,  welche  von  einer  Zerreißung
  der  Nabelschnur  vor  Austritt  des  Kindes  (s.  o.
8.  324.),  oder  von  der  Zerreißung  einer  Nabelschnurader  in
der  Fruchtblase  beim  Blasensprunge  (s.  o.  §.  325.)  herrühren,
  sind,  wie  gefahrvoll  auch  für  das  Kind,  an  sich  unbedeutend.
Ist  eine  vorzeitige  Lösung  des  Mutterkuchens  die  Ursache  der  Blutung,
  so  verfahre  die  Hebamme  bis  zur  Ankunft  des  Arztes  nach
den  Regeln,  die  ihr  bei  der  Lehre  vom  Sitze  des  Mutterkuchens  auf
dem  Muttermunde  ertheilt  sind.

2.  Verzögerte  Lösung  des  Mutterkuchens.

Von  dieser  wird  in  dem  folgenden  Abschnitte  die  Rede  sein.

C.  Von  der  mehrfachen  Schwangerschaft  und
Geburt.

S.  329.

Unter  80  bis  90  Geburten  kommt  durchschnittlich  eine  Zwillingsgeburt
  vor.  Innerhalb  einer  gemeinsamen  Siebhaut  hat  gewöhnlich
  jede  Frucht  ihre  besondere  Zotten=  und  Wasserhaut.  Bisweilen
  aber  liegen  beide  Früchte,  jede  von  ihrer  Wasserhaut  umschlossen,
in  einer  gemeinsamen  Zottenhaut.  Sehr  selten  findet  man  sie  in  einer
einfachen,  von  einer  gemeinsamen  Wasser=  und  Zottenhaut  gebildeten

Höhle.  Beide  Eisäcke  sind  an  ihren  Berührungsflächen  innig  mit
Preußisches  Hebammen-Lehrbuch.  16
        <pb n="255" />
        —  242  —

einander  verklebt.  Die  Mutterkuchen  sind,  bald  getrennt,  bald  zu
einem  Kuchen  verschmolzen.

Gewöhnlich  sind  Zwillingskinder  kleiner  und  magerer,  als  andere
  Kinder;  doch  ist  das  Gesammtgewicht  beider  immer  größer,  als
das  einer  einfachen  Frucht.  Das  Geschlecht  der  Kinder  ist  bisweilen
verschieden,  häufiger  gleich;  in  einer  gemeinsamen  Zottenhaut  findet
man  immer  nur  Kinder  gleichen  Geschlechts.  Manchmal  ist  ein
Zwilling  hinter  der  Entwicklung  des  anderen  zurückgeblieben.  Stirbt
ein  Zwilling  während  der  Schwangerschaft,  so  kann  er  geboren  werden,
  während  der  andere  zurückgehalten  wird  und  sich  fortentwickelt.
Zuweilen  bleibt  jedoch  der  todte  neben  dem  lebenden  in  der  Gebärmutter
  zurück  und  pflegt  dann  zu  verschrumpfen  und  plattgedrückt
zu  werden  (s.  o.  S.  198.).

§.  330.

Die  Zeichen  einer  Zwillings-Schwangerschaft  sind  sehr
trüglich.  "

Die  Hebamme  kann  eine  Zwillings-Schwangerschaft  vermuthen,
wenn  sie  bei  der  äußeren  Untersuchung  die  Gebärmutter  ungewöhnlich
  ausgedehnt  findet,  und  wenn  sie  dabei  Kindestheile  und  Bewegungen
  in  größerer  Entfernung  von  einander  fühlt,  als  daß  sie  einer
einzigen  Frucht  angehören  könnten,  und  an  zwei  entgegengesetzten
Stellen  deutliche  Herztöne  einer  Frucht  vernimmt.  Die  starke  Ausdehnung
  der  Gebärmuter  kann  auch  durch  ein  einfaches,  sehr  großes
Kind,  oder  durch  zu  vieles  Fruchtwasser  bedingt  sein.  Ein  sehr  großes
Kind  giebt  sich  durch  den  ungewöhnlichen  Umfang  der  einzelnen  fühlbaren
  Kindestheile  zu  erkennen  (s.  o.  5.  304.),  während  bei  Zwillingen
  eher  die  Kleinheit  der  einzelnen  Theile  auffällt.  Bei  zu  vielem
  Fruchtwasser  findet  man  die  Gebärmutter  gleichförmig  gespannt
und  prall  und  fühlt  die  Kindestheile  weniger  deutlich  (s.  o.  5.  315.).

Erst  nach  der  Geburt  des  ersten  Kindes  kann  die  Hebamme
  mit  Sicherheit  erkennen,  daß  noch  ein  zweites  vorhanden
  sei.  Schon  die  Kleinheit  der  geborenen  Frucht,  im  Vergleiche
  mit  dem  Umfange  der  Gebärmutter  in  der  Schwangerschaft,
läßt  sie  die  Gegenwart  desselben  vermuthen.  Zweifellos  wird  diese,
wenn  sie  bei  der  äußeren  Untersuchung  die  Gebärmutter  auch  jetzt
        <pb n="256" />
        —  243  —

noch  ungewöhnlich  groß  findet,  wenn  sie  wiederum  Kindestheile  fühlt
und,  vorausgesetzt,  daß  die  Frucht  lebe,  die  Herztöne  derselben  hört,
und  wenn  sie  bei  der  inneren  Untersuchung  eine  zweite  Fruchtblase
wahrnimmt.

S.  331.

Bei  Zwillings-Schwangerschaft  tritt  die  Geburt  nicht  selten
etwas  verfrüht  ein.  Beide  Früchte  pflegen  in  derselben  Richtung  in
der  Gebärmuttier,  die  eine  Üüber  und  vor,  oder  hinter  der  anderen,
zu  liegen.  Häufig  stellen  sich  beide  Kinder  in  Schädel=  oder  Steiplage,
  oder  das  eine  in  Schädel-,  das  andere  in  Steißlage  zur  Gebur.
  Schief=  und  Querlagen  beobachtet  man  vorzugsweise
bei  dem  zweiten  Kinde.  Ihre  Entstehung  wird  offenbar  durch
die  plötzliche  Entleerung  der  Gebärmutter  im  Augenblicke  der  Geburt
des  ersten  Kindes  begünstigt.

Die  Geburt  des  ersten  Kindes  verläuft  gewöhnlich  sehr
langsam  unter  schwachen  Wehen,  da  die  Zusammenziehungskraft
  der  Gebärmutter  in  Folge  der  starken  Ausdehnung  gering  zu
sein  pflegt  (s.  o.  §.  209).  Darnach  hören  die  Wehen  gewöhnlich
  eine  Zeit  lang  auf.  Es  können  selbst  24  Stunden  und
darüber  vergehen,  ehe  sie  wiederkehren;  meistens  jedoch  ist  die  Zwischenzeit
  kürzer.  Sobald  einmal  Wehen  sich  wieder  eingestellt  haben,
pflegt  die  Geburt  des  zweiten  Kindes  rasch  vollendet  zu  sein.

Die  Nachgeburten  werden  gewöhnlich  erst  nach  der  Geburt
  des  zweiten  Kindes  ausgestoßen.  Ausnahmsweise  folgt
dem  ersten  Kinde  sogleich  die  zugehörige  Nachgeburt.  Nach  einer
solchen  vollständigen  Ablösung  beider  Eisäcke  von  einander  kann  es
sich  ereignen,  daß  das  zweite  Kind  in  den  unverletzten  Eihäuten  geboren
  wird.

In  der  Nachgeburtszeit  sind  stärkere  Blutungen  zu  fürchten,
theils  weil  die  blutende  Fläche  an  der  Innenwand  der  Gebärmutter
jedenfalls  größer  ist,  als  nach  einer  einfachen  Geburt,  theils  weil  die
ohnehin  schwache  Wehenkraft  durch  die  zweifache  Geburt  leicht  erschöpft
  wird.

Zu  den  ungünstigsten  Ereignissen  während  der  Geburt  gehört
es,  wenn  gleichzeitig  Theile  beider  Kinder  sich  zur  Geburt

16.
        <pb n="257" />
        —  244  —

stellen.  Dies  kann  der  Fall  sein,  wenn  beide  Kinder  in  einer  gemeinsamen
  Wasserhaut  liegen,  oder  wenn  die  zweite  Fruchtblase  zerreißt,
  ehe  die  Geburt  des  ersten  Kindes  beendigt  ist,  und  beispielsweise,
  nachdem  der  Rumpf  des  ersten  Kindes  geboren  ist,  der  Kopf
des  zweiten  Kindes  vor  dem  des  ersten  ins  Becken  eintritt.

g.  332.

Im  Allgemeinen  ist  die  Sterblichkeit,  sowohl  der  Mütter,
als  der  Kinder  nach  Zwillungsgeburten  etwas  größer,  als  nach  einfachen
  Geburten.

Schon  vor  der  Geburt  leidet  die  Ernährung  der  Mutter  mehr,
als  bei  einfacher  Schwangerschaft  (s.  o.  S.  55.).  Der  Druck  der
ausgedehnteren  Gebärmutter  auf  die  Nachbartheile  ruft  größere  Beschwerden
  hervor.  Nicht  selten  entsteht  eine  Erkrankung  der  Nieren,
welche  sich  öfters  durch  eine  Anschwellung  des  Gesichts  und  der
Hände  bemerklich  macht  und  allgemeine  Krämpfe  veranlassen  kann
(s.  o.  §.  190.,  257.).  Dazu  kommen  dann  die  oft  lange  Dauer
der  Geburt,  die  stärkeren  Blutungen  in  der  Nachgeburtszeit  und  bisweilen
  auch  noch  im  Wochenbette.

Die  Kinder  sind  besonders  deshalb  mehr  gefährdet,  weil  ihre
Entwicklung  mangelhafter  zu  sein  pflegt,  als  bei  einfacher  Schwangerschaft.
  Leicht  kann  ferner  bei  der  beträchtlichen  Verkleinerung  der
Gebärmutter  nach  der  Geburt  des  ersten  Kindes  auch  der  Mutterkuchen
  des  zweiten  sich  vorzeitig  lösen.  Von  der  großen  Gefahr  endlich,
  welche  allgemeine  Krämpfe  der  Gebärenden  für  das  Leben  des
Kindes  mit  sich  bringen,  war  schon  die  Rede  (s.  o.  §.  257.).

F.  333.

Glaubt  die  Hebamme  schon  im  Anfange  der  Geburt  die  Gegenwart
  von  Zwillingen  erkannt  zu  haben,  so  thut  sie  gut,  einen  Arzt
davon  zu  benachrichtigen,  auch  wenn  sie  sonst  zunächst  keine  Regelwidrigkeiten
  entdecken  kann.  Unbedingt  muß  derselbe  gerufen  werden,
  sobald  Zeichen  vorhanden  sind,  welche  den  Eintritt  allgemeiner
Krämpfe  fürchten  lassen,  oder  wenn  Theile  beider  Kinder  zugleich
vorliegen,  oder  gar  zusammen  ins  Becken  eintreten.
        <pb n="258" />
        245  —

Hat  die  Hebamme  sich  nach  der  Geburt  des  ersten  Kindes  überzeugt,
  daß  noch  ein  zweites  Kind  vorhanden  ist,  so  unterbindet
sie  auch  den  zum  Mutterkuchen  laufenden  Theil  der  Nabelschnur
  des  ersten  Kindes,  um  die  mögliche  Verblutung  des
zweiten  Kindes  zu  verhüten,  da  beide  Kinder  nur  einen  Mutterkuchen
  haben  könnten.

Die  Gebärende  muß  sie  nicht  plötzlich,  sondern  nach  und  nach
vorsichtig  unterrichten,  daß  noch  ein  zweites  Kind  vorhanden  sei.

Stellen  sich  nach  der  Geburt  des  ersten  Kindes,  auch  selbst  nach
Stunden,  noch  keine  Wehen  wieder  ein,  so  darf  die  Hebamme  doch  zur
Beförderung  der  Wehen  nichts  thun  und  muß  nur  für  die  Bequemlichkeit
  der  Gebärenden  sorgen.  Hat  aber  das  zweite  Kind  eine  regelwidrige
  Lage,  oder  tritt  sonst  etwas  Besonderes,  z.  B.  eine  Blutung,
  ein,  so  muß  sie  auf  die  Herbeirufung  eines  Arztes  dringen.
Auch  ohne  daß  sich  Störungen  in  dem  Befinden  der  Mutter,  oder
des  Kindes  bemerklich  machen,  muß  dies  geschehen,  wenn  der  Wiedereintritt
  von  Wehen  sich  über  6  Stunden  hinaus  verzögert.

Während  und  nach  der  Austreibung  des  zweiten  Kindes
  muß  die  Hebamme  die  Zusammenziehung  der  Gebärmutter
  besonders  sorgfältig  überwachen.

In  allen  Fällen  merke  sie  sich,  welches  Kind  zuerst  geboren
ist,  da  Erstgeborene  öfters  besondere  Vorrechte  haben.

Gewöhnlich  tritt  die  Nachgeburt  des  ersten  Kindes  voran  in  die
Scheide,  jedoch  darf  die  Hebamme  keinen  Versuch  zur  Wegnahme
derselben  machen,  bevor  sie  nicht  auch  die  Ansatzstelle  der  zweiten
Nabelschnur  hinter  der  Schamspalte  fühlt.

Würde  ausnahmsweise  nach  dem  Abgange  der  ersten  Nachgeburt
  das  zweite  Kind  in  den  unverletzten  Eihäuten  geboren,  so  müßten
diese  natürlich  sogleich  von  der  Hebamme  eingerissen  werden,  um  der
Luft  Zutritt  zum  Kinde  zu  verschaffen.

8.  334.

Geburten  von  mehr  als  zwei  Kindern  sind  sehr  selten.  Unter
8000  Geburten  kommt  ungefähr  einmal  eine  Drillingsgeburt  vor.
Noch  viel  seltener  sind  Vierlings=  oder  gar  Fünflingsgeburten.
Daß  überhaupt  mehr  als  fünf  Früchte  gleichzeitig  getragen  werden
        <pb n="259" />
        —  246  —

können,  ist  nicht  erwiesen.  Die  Aussicht  auf  Erhaltung  der  Kinder
ist  äußerst  gering;  höchstens  von  Drillingen  bleibt  zuweilen  einer  am
Leben.  Das  Verfahren  der  Hebamme  ist  wesentlich  dasselbe,  wie
bei  Zwillingsgeburten.

Dritter  Abschnitt.

Von  den  regelwidrigen  und  krankhaften  Zuständen  der  Mutter
und  des  Kindes  in  der  Nachgeburtszeit  und  in  den  ersten
Stunden  nach  der  Geburt.

Erstes  Kapitel.
Von  den  regelwidrigen  und  krankhaften  Zuständen  der  Mutter.

1.  Von  dem  regelwidrigen  Blutflusse  aus  den
Geburtstheilen.

g.  335.

Jeder  Blutfluß  aus  den  Geburtstheilen  nach  der  Geburt
  des  Kindes,  bei  welchem  das  Blut  nicht  stoßweise,
sondern  ununterbrochen  abfließt,  ist  regelwidrig  und  verlangt
  ärztliche  Hülfe,  selbst  wenn  die  Blutung  zur  Zeit  nicht  unwöhnlich
  stark  wäre.

Die  häufigste  Ursache  eines  solchen  ununterbrochenen  Blutflusses
aus  den  Geburtstheilen  ist  eine  ungenügende  Zusammenziehung
der  Gebärmutter  nach  der  Geburt,  in  Folge  deren  die  Oeffnungen
  der  an  der  Trennungsstelle  des  Mutterkuchens  zerrissenen
Adern  nicht,  wie  gewöhnlich,  geschlossen  werden  (s.  o.  §.  85.).

Man  beobachtet  diese  ungenügende  Zusammenziehung  der  Gebärmutter
  hauptsächlich  dann,  wenn  die  Wehenkraft  durch  eine  lang-
        <pb n="260" />
        —  247  —

dauernde,  schwere  Geburtsarbeit  erschöpft  wurde  (s.  o.  §.  247.),
oder  wenn  sie  von  Hause  aus,  z.  B.  in  Folge  einer  übermäßigen
Ausdehnung  der  Gebärmutter  durch  zu  vieles  Fruchtwasser,  Zwillinge
  u.  s.  w.,  eine  geringe  war,  vollends  wenn  unter  solchen  Umständen
  die  Hand  der  Hebamme  das  theilweise  geborene  Kind  zu
rasch,  ohne  Mitwirkung  der  Gebärmutier,  völlig  hervorgezogen  hatte;
aber  eben  sowohl  auch,  wenn  durch  zu  starke  Wehen  eine  schnelle
und  plötzliche  Entleerung  der  Gebärmutter  bewirkt  war  (s.  o.  §.  207.).
Doch  kann  die  Geburt  auch  völlig  regelmäßig  verlaufen  sein.  Bei
manchen  Frauen  zeigt  sich  diese  Wehenschwäche  nach  jeder  Geburt.

F.  336.

Bisweilen  zieht  sich  die  Gebärmuter  unmittelbar  nach  der
Ausstoßung  des  Kindes  nicht  gehörig  zusammen,  sondern  bleibt
groß  und  weich.  Häufiger  erschlafft  sie  erst  später,  selbst  eine
oder  mehre  Stunden  nach  der  Geburt  des  Kindes  und  nach  dem
Abgange  der  Nachgeburt,  nachdem  sie  sich  Anfangs  gut  zusammengezogen
  hatte.  Bei  stärkerem  Drucke  pflegt  sie  vorübergehend  etwas
zu  erhärten,  doch  schwindet  die  Härte  sogleich  wieder  mit  dem  Nachlasse
  des  Druckes.  Die  Gebärmuttier  kann  in  dem  Grade  erschlafft
sein,  daß  sie  kaum  noch  der  untersuchenden  Hand  fühlbar  ist.  Je
unvollkommener  die  Gebärmutter  sich  zusammenzieht,  und  je  mehr
vom  Mutterkuchen  sich  schon  gelöst  hat,  um  so  stärker  ist  die  Blukung.
  Sie  ist  manchmal  so  stark,  daß  binnen  wenigen  Minnten  die
Folgen  des  Blutverlustes  sich  zeigen:  Blässe  des  Gesichtes,  der
Lippen;  Anwandlungen  von  Ohnmacht  mit  Gähnen;  Ohrensausen;
Verdunkelung  des  Gesichts;  Uebelkeit,  Erbrechen;  Kaltwerden  der
Glieder;  Unruhe,  Beängstigung,  seufzender  Athem;  endlich  tiese  Ohnmacht
  mit  völliger  Bewußtlofigkeit.  Die  Gefahr  für  die  Entbundene
ist  alsdann  sehr  groß.  Aber  auch  die  an  sich  schwache  Blutung
  wird  gefährlich,  weil  sie  ohne  Unterbrechung  anhält,
und  ihre  bedenklichen  Wirkungen  können  plöglich  in  überraschender
Stärke  hervortreten.
        <pb n="261" />
        —  248  —

ßz.  337.

In  einzelnen  Fällen  ist,  ungeachtet  die  Gebärmutter  sich  groß
und  weich  anfühlt,  keine  Blutung  vorhanden,  und  auch  in  dem
Aussehen  und  dem  Befinden  der  Entbundenen  keine  Veränderung
wahrzunehmen.  Dann  ist  der  Mutterkuchen  noch  gar  nicht  gelöst,
  und  erst  mit  dem  Eintritte  kräftiger  Wehen,  durch  welche
der  Mutterkuchen  abgetrennt  wird,  beginnt  ein  Abfluß  von  Blut
nach  außen.

F.  338.

Häufiger  aber  ist  der  Mangel  einer  äußeren  Blutung  bei  ungenügender
  Zusammenziehung  der  Gebärmutter  dadurch  bedingt,  daß
durch  ein  Hinderniß  im  Muttermunde,  wie  ein  größeres
Blutgerinnsel,  oder  den  vollständig  gelösten  Mutterkuchen,  das  ergossene
  Blut  in  der  Höhle  der  Gebärmutter  zurückgehalten
  wird.  Diese  innere  Blutung  ist  höchst  gefährlich,  weil  die
Ansammlung  des  Blutes  sehr  bedeutend  werden  kann,  und  mit  der
Zunahme  derselben  die  Zusammenziehungskraft  der  Gebärmutter  immer
  mehr  geschwächt  wird.  Gewöhnlich  war  vorher  eine  kurze  Zeit
das  Blut  ununterbrochen  nach  außen  abgeflossen,  und  die  Blutung
hatte  dann  aufgehört,  ohne  daß  kräftigere  Wehen  sich  eingestellt  hätten.
Wenn  dieser  Zustand  nicht  rechtzeitig  erkannt  wird,  so  kann  die  Gebärmutter
  durch  das  angesammelte  Blut  bis  zu  einem  beträchtlichen
Grade  ausgedehnt  werden.  Bisweilen  empfinden  die  Frauen  ein
beftiges  und  schmerzhaftes  Drängen  im  Becken,  und  bei  der  inneren
Untersuchung  findet  die  Hebamme  einen  großen  Blutklumpen  in  der
Scheide  und  kann  den  Muttermund  nicht  erreichen.  Daneben  machen
sich  die  geschilderten  Folgen  des  Blutverlustes  bemerkbar.

§.  339.

Wenn  die  Hebamme  von  einer  Schwangeren  weiß,  daß  sie  zu
solchen  Blutungen  nach  der  Geburt  geneigt  ist,  so  muß  fie
ihr  dringend  rathen,  zu  der  bevorstehenden  Geburt  von  Anfang  an
einen  Arzt  herbeizuziehen.
        <pb n="262" />
        —  249  —

Vor  allen  Dingen  aber  muß  die  Hebamme  unter  der
Geburt  selbst  alles  dasjenige  fern  halten  oder  vermeiden,
was  die  Entstehung  der  Blutung  begünstigt.  Sie  darf  daher
nicht  dulden,  daß  die  Gebärende  durch  zu  frühes  Mitarbeiten
sich  vergeblich  anstrengt,  geschweige  denn  sie  selbst  dazu  auffordern
(s.  o.  5.  209.);  sie  muß  nach  der  Geburt  des  Kopfes  das  schnelle
Hervorstürzen  des  Rumpfes  zu  verhüten  suchen  (s.  o.  8.  208.,
316.);  sie  muß  sich  hüten,  das  halbgeborene  Kind  übereilt,
ohne  Mitwirkung  der  Wehen,  völlig  hervorzuziehen  (s.  o.
#§.  114.);  sie  muß  endlich  überall,  wo  die  Zusammenziehungskraft
der  Gebärmutter  von  Anfang  an  sich  schwach  zeigte,  oder  wo  sie
durch  eine  langdauernde,  schwere  Geburtsarbeit  erschöpft  wurde,  oder
wo  zu  starke  Wehen  eine  plötzliche  Entleerung  der  Gebärmutter  fürchten
  lassen  (s.  o.  8.  385.),  während  der  Austreibung  des  Rumpfes
und  eine  Zeit  lang  darnach  die  Zusammenziehung  der  Gebärmutter
mit  besonderer  Sorgfalt  überwachen  (s.  o.  8.  113.).

Nach  der  Geburt  des  Kindes  lege  sie  unter  solchen  Umständen
  die  Entbundene  sogleich  behutsam  flach  auf  den  Rücken
und  sorge  dafür,  daß  sie  mit  gestreckten  und  aueinander  geschlossenen
  Schenkeln  die  äußerste  Ruhe  bewahre,  um  nicht
durch  die  Bewegung  die  Bildung  von  Gerinnseln  zu  stören,  durch
welche  die  Oeffnungen  der  blutenden  Adern  geschlossen  werden  können.
Dabei  beobachte  sie  dieselbe  sorrwährend  aufs  Genaueste,  damit  die
zu  fürchtende  Blutung  nicht  unbemerkt  eintrete.

g.  340.

Sobald  die  Hebamme  aber  entdeckt,  daß  das  Blut  aus  den
Geburtstheilen  nicht  mehr  stoßweise,  sondern  ununterbrochen
  hervorrieselt,  rufe  sie  aufs  Schleunigste  den  nächsten
  Arzt  herbei.  Inzwischen  bemühe  sie  sich  selbst,  die  Gebärmutter
  zu  kräftigerer  Zusammenziehung  anzuregen,  wodurch
allein  die  Blutung  gestillt  werden  kann.  Zu  dem  Ende  segze  sie  sich
an  die  Seite  der  Eutbundenen,  die  in  der  angegebenen  Rückenlage
verharren  muß,  umfasse  mit  einer,  oder  mit  beiden  Händen  den
Grund  der  Gebärmutter  und  mache  an  demselben  in  kurzen  Zwischenräumen
  ruhige,  kreisförmige  Reibungen,  indem  sie  dabei
        <pb n="263" />
        —  250  —

dauernd  und  gleichmäßig  die  vordere  Wand  gegen  die  hin—
tere  an  drückt.  Sie  darf  nicht  erschrecken  und  sich  nicht  irre  machen
lassen,  wenn  dies  Verfahren  zunächst  einen  stärkeren  Blutabgang  hervorruft,
  da  dieser  nur  die  Folge  einer  allseitigen,  kräftigeren  Zusammenziehung
  der  Gebärmutter  ist,  welche  das  in  ihrer  Höhle  angesammelte
  Blut  austreibt.  Sie  muß  vielmehr  die  Behandlung  nöthigenfalls
  Stunden  lang  fortsetzen,  bis  der  Arzt  zur  Stelle  ist,  oder
bis  sie  ihren  Zweck  erreicht  hat.  Sie  kann  die  Wirkung  derselben
dadurch  sehr  wesentlich  unterstützen,  daß  sie  eine  geeignete  Gehülfin
  eine  Zeit  lang  an  ihrer  Statt  die  Gebärmutter  mit  der
Hand  umfassen  läßt,  und  selbst  während  dessen  Einspritzungen
  von  eiskaltem  Wasser  in  die  Scheide,  gegen  und  in
den  Muttermunkb  macht.

Niemals  darf  die  Hebamme  sich  verleiten  lassen,  zur
Stillung  der  Blutung  die  Scheide  auszustopfen,  da  sie  hierdurch
  nur  den  Ausfluß  des  Blutes  verhindern  und  aus  der  äußeren
Blutung  eine  innere  machen  würde.

War  beim  Eintritte  der  Blutung  die  Nachgeburt  noch  in  der
Gebärmutter  zurück,  so  muß  die  Hebamme,  wenn  ihre  Behandlung
Erfolg  hat,  und  die  zusammengezogene  Gebärmutter  sich  merklich  verkleinert,
  von  Zeit  zu  Zeit  nachsehen,  ob  inzwischen  die  Nachgeburt
sich  gelöst  habe  und  so  weit  in  die  Scheide  herabgekommen  sei,  daß
sie  dieselbe  wegnehmen  könne.  Vor  Ausstoßung  der  Nachgeburt  ist
das  völlige  Aufhören  der  Blutung  nicht  zu  erwarten.

g.  341.

Wenn  es  daher  durch  die  bisher  genannten  Mittel
nicht  gelingt,  die  Blutung  zu  stillen,  und  die  fortdauernde
Blutung  das  Leben  der  Frau  in  Gefahr  bringt,  so  muß
die  Nachgeburt  künstlich  gelöst  und  entfernt  werden.  Dies
ist  immer  ein  schwieriges  Geschäft,  welches  am  besten  durch  die  Hand
des  Arztes  ausgeführt  wird.  Erlaubt  aber  die  Größe  der  Gefahr
nicht,  dessen  Ankunft  abzuwarten,  so  muß  die  Hebamme  selbst  mit
gehöriger  Vorsicht  dazu  schreiten.  Sie  verfahre  dabei  auf  folgende
Weise:
        <pb n="264" />
        —  251  —

Zuvor  schiebe  sie  der  Entbundenen  ein  Polster  unter  die  Kreuzgegend,
  damit  die  Geburtstheile  hoch  und  frei  liegen.  Dann  setze  sie
sich  wieder  zur  Seite  der  Entbundenen  und,  während  sie  mit  der
einen  Hand  die  Nabelschnur  etwas  anspannt,  führe  sie  die  andere
wohl  eingeölte  Hand,  wie  bei  der  Wendung,  in  die  Mutterscheide
und  längs  der  Nabelschnur  bis  in  den  Muttermund;  lasse  dann  die
Nabelschnur  los  und  unterstütze  mit  der  freigewordenen  Hand  die
Gebärmutter  von  außen.  Findet  sie  im  Muttermunde  neben  der
Nabelschnur  schon  einen  Theil  des  gelösten  Mutterkuchens,  so  schiebe
sie  ihre  Hand  vorsichtig  zwischen  diesem  und  der  Gebärmutterwand
aufwärts,  so  daß  die  Rückenfläche  der  Hand  der  inneren  Fläche  der
Gebärmutter  zugekehrt  ist,  und  schäle  mit  der  Kleinfingerseite  der
Hand  die  noch  nicht  gelösten  Theile  des  Mutterkuchens  behutsam  von
der  Gebärmutter  ab,  indem  sie  stets  mit  der  äußerlich  aufgelegten
Hand  der  Bewegung  der  innerlich  beschäftigten  Hand  folgt.  Hat  sie
den  Mutterkuchen  vollständig  abgetrennt  und  fühlt  dann,  daß  die
Gebärmutter  sich  kräftig  zusammenzieht,  so  führe  sie  die  mit  der
vollen  Hand  umfaßte  Nachgeburt  aus  der  Gebärmutter  in  die  Scheide
und  zur  Schamspalte  heraus,  jedoch  langsam  und  vorsichtig,  damit
nicht  die  vielleicht  noch  theilweise  festsitzenden  Eihäute  abreißen.  Bleibt
aber  nach  der  Abtrennung  des  Mutterkuchens  die  Gebärmutter  schlaff,
so  reibe  sie  dieselbe  gelind  mit  dem  Rücken  der  Hand,  indem  sie
gleichzeitig  mit  der  anderen  Hand  von  außen  einen  Gegendruck  ausübt,
  bis  Wehen  erfolgen.

Häufiger  findet  die  Hebamme  den  gelösten  Theil  des  Mutterkuchens
  noch  nicht  bis  in  den  Muttermund  herab  getreten.  Dringt
alsdann  ihre  Hand  in  die  Gebärmutter  ein,  so  befindet  sie  sich  in
der  entleerten  Höhle  des  Eisackes  und  ist  von  der  Innenfläche  der
Gebärmutter  überall  noch  durch  die  glatt  anzufühlenden  Eihäute  getrennt.
  Sie  suche  nun  durch  diese  hindurch  zu  erkennen,  an  welcher
Stelle  der  Rand  des  Mutterkuchens  schon  gelöst  ist  und  schiebe  hier
ihre  Hand,  indem  sie  mit  derselben  die  Eihäute  behutsam  vor  sich
herdrängt,  zwischen  Mutterkuchen  und  Gebärmutter  ein  und  löse  ihn
in  der  vorher  beschriebenen  Weise  von  derselben  ab.  Wenn  sie  hierbei
  vorsichtig  verfährt,  und  die  Eihäute  nicht  sehr  zerreißlich  sind,  so
kann  sie  die  Abtrennung  ganz  innerhalb  des  Eisackes  vollenden,
        <pb n="265" />
        —  262  —

ohne  daß  ihre  Hand  mit  der  JInnenfläche  der  Gebärmutter  selbst  in
Berührung  kommt.

Die  künstlich  gelöste  Nachgeburt  muß  die  Hebamme
jedesmal  bis  zur  Ankunft  des  herbeigerufenen  Arztes  aufbewahren,
  auch  wenn  sie  meint,  daß  Alles  vollständig  entfernt,
und  weder  vom  Mutterkuchen,  noch  von  den  Eihäuten  etwas  zurückgeblieben
  sei  (s.  o.  §.  122.).

g.  342.

Wenn  die  Hebamme  die  ihr  gegebenen  Vorschriften  gewissenhaft
befolgt,  so  wird  sie  eine  innere  Blutung,  d.  h.  die  Ansammlung
einer  größeren  Menge  Blutes  in  der  Gebärmutterhöhle,  meistens
verhüten  können,  oder  doch  gleich  im  Entstehen  erkennen.
Sie  muß  alsdann  sofort  durch  Eingehen  mit  zwei  Fingern,  und
nöthigenfalls  mit  der  ganzen  Hand,  die  Blutklumpen  aus  der
Scheide  und  dem  Muttermunde  entfernen.  Findet  sie  den
Muttermund  durch  den  gelösten  Mutterkuchen  verlegt,  so
bringt  sie  ihre  Hand  neben  ihm  vorbei  und  drücke  ihn  langsam  in
die  Scheide  herab  und  zur  Schamspalte  heraus,  indem  sie  zugleich
mit  der  anderen  Hand  von  außen  einen  mäßigen  Druck  auf  die  Gebärmutter
  ausübt.  Nachdem  sie  die  Hindernisse  für  den  Abfluß  des
Blutes  aus  der  Scheide  und  dem  Muttermunde  entfernt  hat,  muß
sie  den  Fall  wie  eine  äußere  Blutung  behandeln.  Doch  darf
sie  sich  hier  nicht  mit  den  gelinderen  Mitteln  aufhalten,  sondern  muß
zuerst  sogleich  eine  Einspritzung  von  kaltem  Wasser  in  die  Gebärmutter
  machen.

g.  343.

Auch  nach  dem  Abgange  der  Nachgeburt  und,  wenn  es  der
Hebamme  durch  ihre  Bemühungen  gelungen  ist,  die  Blutung  zu  stillen,
  darf  sie  in  ihrer  Wachsamkeit  nicht  nachlassen.  Die  Entbundene
muß  noch  lange  in  völliger  Ruhe  flach  liegen  bleiben  und  jede  Bewegung
  vermeiden.  Die  Hebamme  überwache  sorgfältig  mittelst  der
auf  den  Unterleib  gelegten  Hand  die  Gebärmutter,  welche  gewöhnlich
  Neigung  hat,  sich  wieder  auszudehnen,  und  untersuche  von  Zeit
zu  Zeit  das  vor  die  Geburtstheile  gelegte  Stopftuch,  um  sich  über
        <pb n="266" />
        —  253  —

die  Menge  des  abgegangenen  Blutes  zu  unterrichten.  Ehe  nicht
regelmäßige  Nachwehen  sich  einstellen,  und  die  Wärme  des  Koͤrpers
wiederkehrt,  kann  leicht  eine  neue  Blutung  eintreten.  Bel  großer
Schwäche  gebe  die  Hebamme  der  Entbundenen  etwas  Fleischbrühe,
oder  Wasser  mit  Eigelb,  Zucker  und  Zimmet,  jedesmal  in  geringer
Menge;  auch  wohl  einen  bis  zwel  Eßlössel  Wein,  oder  Branntwein,
mit  Wasser  verdunnt.  Immer  ist  auch  jetzt  noch  der  Beistand  eines
Arztes  dringend  nothwendig,  um  so  dringender,  je  größer  die

Schwäche  ist.

g.  344.

Sehr  selten  sind  die  Fälle,  wo  nach  der  Geburt  bei  zusammengezogener
  Gebärmutter  ein  ununterbrochener  Blutfluß
  aus  den  Geburtstheilen  stattfindet.  Hatie  der  Mutterkuchen
vorgelegen,  so  kann  die  Blutung  dadurch  bedingt  sein,  daß  der
unterste  Theil  des  Gebärmutterkörpers,  wo  der  Mutterkuchen
seinen  Sitz  hatte,  sich  ungenügend  zusammenzieht,  während
der  ganze  obere  Theil  der  Gebärmutter  gut  zusammengezogen  ist  und
sich  hart  anfühlt  (s.  o.  8.  183.).  Dagegen  muß  bei  einem  regelmäßigen
  Sitze  des  Mutterkuchens  die  Ursache  der  regelwidrigen  Blutung
  alsdann  in  Verletzungen  der  Geburtswege  während
der  Geburt  gesucht  werden.  Die  Blutungen  aus  Gebärmutierund
  Scheidenrissen  sind  bereits  besprochen  worden  (s.  o.  8.  234.,
252—253.);  von  der  Blutung  aus  Dammrissen  wird  weiter  unten
noch  die  Rede  sein.

2.  Von  der  verzögerten  Lösung  und  Ausstoßung  der
Nachgeburt.

g.  345.

In  der  Regel  erfolgt  der  Abgang  der  Nachgeburt  in  der  ersten
Stunde  nach  der  Geburt  des  Kindes.  Ein  längeres  Zurückbleiben
  derselben  ist  regelwidrig  und  kann  herrühren:

1.  Von  einer  mangelhaften,  entweder  zu  schwachen,  oder
ungleichmäßigen  Zusammenziehung  der  Gebärmutter.  Die
        <pb n="267" />
        —  264  —

Gebärmutter  ist  größer  und  weicher,  als  gewöhnlich.  Immer  ist
damit  eine  regelwidrige  Blutung  verbunden,  sobald  ein  Theil  des
Mutterkuchens  bis  zum  Rande  gelöst  ist.  Die  Blutung  kann  oft
sehr  beträchtlich  werden  (s.  o.  §.  336.).  Wenn  der  Mutterkuchen
völlig  gelöst  ist,  pflegt  die  Blutung  geringer  zu  sein,  weil  die  Gebärmutter
  sich  alsdann  gleichmäßiger  zusammenziehen  kann,  und  diese
Zusammenziehung,  wenn  auch  zu  schwach,  um  die  Nachgeburt  auszustoßen,
  genügt,  um  die  Blutung  zu  mäßigen,  oder  selbst  zu  stillen.

2.  Von  Krampf  der  Gebärmutter.

Gewöhnlich  ist  die  Gegend  des  inneren  Muttermundes  der  Sitz
des  Krampfes.  Bei  der  inneren  Untersuchung  fühlt  die  Hebamme
bisweilen  neben  der  Nabelschnur  einen  Zipfel  des  Mutterkuchens
durch  die  zusammengezogene  Stelle  hervorragen.  Die  Wehen  sind
schmerzhaft;  die  Entbundene  klagt  über  heftiges  Ziehen  im  Kreuze.
Die  Gebärmutter  erhärtet  nicht  gleichmäßig,  die  Gegend  des  Krampfes
fühlt  sich  eingezogen  und  härter  an  und  ist  empfindlich  gegen  Berührung.
  Dabei  findet  meist  eine  beträchtliche  Blutung  stau,  weil
die  oberen  Theile  der  Gebärmutter  sich  nur  mangelhaft  zusammenziehen.
  Aber  auch  bei  mäßiger  Blutung  verfällt  die  Entbundene  in
Folge  der  heftigen  Schmerzen  oft  so  sehr,  daß  sie  den  Eindruck  einer
sich  Verblutenden  macht.

3.  Von  zu  fester  Verwachsung  des  Mutterkuchens,  oder
der  Eihäute  mit  der  Gebärmutter.

Sie  kommt  nur  selten  vor.  Immer  ist  der  Mutterkuchen  nur
stellenweise  durch  sehnige  Stränge  zu  sest  mit  der  Gebärmutter  verwachsen.
  Obwohl  regelmäßige  Nachgeburtswehen  vorhanden  sind,
und  die  Gebärmutter  sich  kräftig  zusammenzieht,  löst  sich  der  Mutterkuchen
  nur  theilweise  und  tritt  nicht  in  den  Muttermund  herab.  Jede
Wehe  ist  von  einem  lebhaften  Schmerze  begleitet;  die  Gebärmutter
fühlt  sich  dabei  ungewöhnlich  hart  und  eckig  an;  stoßweise  kehrt  eine
bald  mehr  bald  weniger  heftige  Blutung  wieder.

Bisweilen  ist  es  indeß  nur  die  feste  Verbindung  der  Eihäute  mit
der  Gebärmutter,  wodurch  der  Mutterkuchen  zurückgehalten  wird.
Derselbe  kann  alsdann  völlig  gelöst  und  selbst  bis  in  den  Muttermund
  herabgetreten  sein.
        <pb n="268" />
        —  265  —

ß.  346.

Das  Zurückbleiben  der  Nachgeburt,  oder  auch  nur  eines  Theiles
derselben  in  der  Gebärmutter  ist  immer  ein  höchst  bedenkliches  Ereigniß.
  Zunächst  sind  wiederholte,  oft  stürmische  Blutungen  zu
fürchten.  Dazu  kommen  alsdann  die  Gefahren,  welche  mit  der
Fäaulniß  der  zurückgebliebenen  Theile  verbunden  sind.  Es  können
dadurch  schwere  Erkrankungen  im  Wochenbette  hervorgerufen  werden,
welche  leicht  einen  tödtlichen  Ausgang  nehmen.

g.  347.

Wenn  keine  starke  Blutung  vorhanden  ist,  und  auch  sonst  keine
ungewöhnlichen  Zufälle  sich  einstellen,  so  kann  die  Hebamme  ruhig
eine  bis  zwei  Stunden  auf  den  Abgang  der  Nachgeburt  warten,
wobei  sie  jedoch  die  ihr  früher  (s.  o.  8.  120.)  gegebenen  Vorschriften
gewissenhaft  befolgen  muß.  Sie  hüte  sich  streng,  am  Muttermunde
  zu  zerren,  oder  an  der  Nabelschnur  zu  ziehen.  Dadurch
  kann  sie  Blutungen,  Krampf,  oder  gar  eine  Umstülpung  der
Gebärmutier  veranlassen.  Auch  gestatte  sie  nicht,  daß  die  Entbundene
  durch  willkürliches  Drängen,  oder  durch  absichtliches
  Husten,  oder  Blasen  in  die  Hände  den  Abgang  der
Nachgeburt  zu  befördern  suche.  Ist  nach  Verlauf  von  längstens
  zwei  Stunden  die  Nachgeburt  noch  zurück,  so  muß  sie  einen
Arzt  rufen  lassen;  früher  schon,  wenn  die  Blutung  stärker  wird,
oder  sonst  regelwidrige  Zufälle  sich  zeigen.  Bis  zur  Ankunft  desselben
  bemühe  sie  sich  bei  deutlicher  Wehenschwäche,  durch  die  oben
angegebenen  Mittel  Wehen  zu  erregen  (s.  o.  §.  340.).  Ist  aber
Krampf  vorhanden,  so  darf  sie  keine  kalten  Einspritzungen  machen.
Sie  suche  alsdann  nur  durch  sanftes  Reiben  der  Gebärmutter  mit
der  erwärmten  Hand  gleichmäßigere  Zusammenziehungen  derselben  zu
bewirken;  lege,  wenn  nicht  zugleich  eine  stärkere  Blutung  zugegen  ist,
heiße  Tücher  auf  den  Unterleib  und  lasse  die  Entbundene  eine  Tasse
recht  heißen  Kamillenthees  trinken.  Auch  kann  sie  ihr  12  bis  15
Hoffmann'sche  Tropfen  auf  Zucker  reichen.
        <pb n="269" />
        —  256  —

g.  348.

Nur  bei  einer  Blutung,  die  nicht  anders  gestillt  werden
  kann  und  deren  Fortdauer  das  Leben  der  Entbundenen
  bedroht,  soll  die  Hebamme  selbst  den  Mutterkuchen
lösen  (s.  o.  §.  341.).

Sehr  übel  ist  es,  wenn  sie  dabei  auf  eine  so  feste  Verwachsung
  des  Mutterkuchens  mit  der  Gebärmutter  trifft,  daß  sie
ohne  Gewalt  nicht  zu  trennen  ist.  Es  bleibt  der  Hebamme  dann  nichts
Anderes  übrig,  als  das  verwachsene  Stück  sitzen  zu  lassen  und  den
gelösten  Theil  des  Mutterkuchens  ringsum  mit  den  Fingernägeln
vorsichtig  abzukneipen  und  zu  entsernen.  Immer  muß  sie  nach
einer  solchen  schwierigen  Lösung  einen  Arzt  herbeirufen
und  ihm  die  Nachgeburt  zeigen.

Findet  die  Hebamme  den  inneren  Muttermund  wegen  Krampf
nicht  durchgängig,  so  darf  sie  keine  Gewalt  anwenden  sondern  muß
von  der  Lösung  des  Mutterkuchens  abstehen,  bis  der
Krampf  gehoben  ist.

Ebenso  darf  sie  die  Lösung  nicht  versuchen,  wenn  nach
einer  vorzeitigen  Geburt  der  Kanal  des  Mutterhalses  ungewöhnlich
  eng  ist.  Findet  in  einem  solchen  Falle  eine  stärkere
Blutung  statt,  so  genügt  meistens  eine  kalte  Einspritzung  in  die  Gebärmutter,
  um  die  Blutung  zu  stillen  und  den  Abgang  der  Nachgeburt
  zu  bewirken.

3.  Von  der  Umstülpung  der  Gebärmutter.

8.  849.

Zu  den  gefährlichsten,  aber  glücklicherweise  seltensten  Ereignissen
nach  der  Geburt  gehört  die  Umstülpung  der  Gebärmutter,  bei
welcher  der  Grund  derselben  sich  einwärts  biegt.  Die  Einstülpung
kann  einen  so  hohen  Grad  erreichen,  daß  die  Gebärmutter  sich  gänzlich
  umkehrt,  und  Grund  und  Körper  derselben  durch  den  Muttermund
  hervortreten.  Ja  es  kann  die  umgestülpte  Gebärmutter,  unter
gleichzeitiger  Umstülpung  der  Scheide,  durch  die  Schamspalte  vorfallen.
        <pb n="270" />
        —  257  —

Eine  solche  Umstülpung  kann  nur  zu  Stande  kommen,  so
lange  die  Gebärmutter  nach  der  Austreibung  des  Kindes
noch  ganz,  oder  theilweise  erschlafft  ist,  wenn  alsdann  der
Grund  derselben,  entweder  durch  einen  Zug  an  der  Nabelschnur
mittelst  des  noch  festsitenden  Mutterkuchens  abwärts  gezogen,  oder
seltener  durch  einen  Druck  von  oben  ber,  durch  gewaltsames
Drängen  und  Pressen  der  Kreißenden  herabgedrückt  und  eingedrückt
wird.  Ist  einmal  der  Anfang  einer  Umstülpung  vorhanden,  so
pflegt  sich  diese  rasch  bis  zu  den  höheren  Graden  zu  steigern.  Jedoch
geschieht  es  nicht  immer,  und  es  kann  bei  einer  bloßen  Einbiegung
des  Gebärmuttergrundes  bleiben.

In  der  Regel  wird  die  Hebamme  durch  die  gewissenhafte  Befolgung
  der  ihr  gegebenen  Lehren  eine  Umstülpung  verhüten
können.  Wenn  sie  in  der  Austreibungszeit  bei  zu  starken  Wehen,
bei  zu  vielem  Fruchtwasser  die  zu  schnelle  Entleerung  der  Gebärmutter
  nach  Kräften  hindert  (s.  o.  §.  207—208.,  315—316.);
wenn  sie  nicht  selbst  das  halbgeborene  Kind  übereilt  völlig  hervorzieht
  (s.  o.  §.  114.);  wenn  sie  überall,  wo  eine  Erschlaffung  der
Gebärmutter  nach  der  Geburt  zu  fürchten  ist,  während  der  Austreibung
  des  Rumpfes  und  eine  Zeit  lang  darnach  die  Zusammenziehung
  der  Gebärmutter  sorgfältig  überwacht  (s.  o.  8.  339.);  wenn
sie  Alles  anwendet,  um  eine  Zerrung  der,  sei  es  durch  Umschlingung,
  sei  es  an  sich  zu  kurzen  Nabelschnur  bei  und  nach  dem  Austritte
  des  Kindes  zu  vermeiden  (s.  o.  8.  112.,  323.),  und  sich  streng
hütet,  selbst  an  der  Nabelschnur  zu  ziehen,  ehe  der  Mutterkuchen  in
die  Scheide  herabgetreten  ist,  so  darf  sie  zuversichtlich  hoffen,  daß  sie
in  ihrer  Praxis  ein  so  unglückliches  Ereigniß  nicht  erleben  werde.

S.  350.

Gewöhnlich  tritt  mit  der  Umstülpung  der  Gebärmutter  eine
starke  Blutung  ein,  da  fast  immer  schon  ein  Theil  des  Mutterkuchens
  gelöst  ist.  Dazu  gesellt  sich  ein  heftiges  und  schmerzhaftes
  Abwärtsdrängen  im  Becken.  Bald  folgen  die  Zeichen
des  Verfalls:  die  Entbundene  wird  blaß  und  kalt,  Erbrechen,
Ohnmachten,  Zuckungen  stellen  sich  ein,  und  ohne  schnelle  Hülfe

Preußisches  Hebammen-Lehrbuch.  17
        <pb n="271" />
        —  258  —

kann  das  Leben  in  kurzer  Zeit  zu  Grunde  gehen,  theils
durch  den  Bluwerlust,  theils  durch  den  heftigen  Eindruck  der
Schmerzen,  welche  die  Zerrung  und  Einklemmung  der  durch  den
Muttermund  hervorgetretenen  Theile  erzeugt.

Schon  bei  den  ersten  drohenden  Erscheinungen  muß  die  Hebamme
  sofort  ihre  Hand  auf  den  Leib  der  Entbundenen
legen.  Ist  eine  Umstülpung  der  Gebärmutter  die  Ursache,  so  findet
sie  den  Grund  derselben  eingedrückt,  oder  kann  bei  den  höheren
Graden  überall  nichts  von  ihr  entdecken.  Bei  der  inneren  Untersuchung
  fühlt  sie  dann  eine  große,  kugelförmige,  feste  und  bei  Berührung
  empfindliche  Geschwulst  im  Muttermunde,  oder  in  der  Mutterscheide,
  oder  sie  sieht  schon  vor  den  äußeren  Geburtstheilen  einen
dunkelblaurothen,  blutenden  Körper,  an  dem  in  der  Regel  noch  der
nur  theilweise  gelöste  Mutterkuchen  haftet.  Die  Blutung  ist  bei  vollständiger
  Umstülpung  bisweilen  geringer,  als  bei  den  niedrigen  Graden
  des  Uebels.

g.  351.

Bei  der  großen  Gefahr,  in  welcher  sich  die  Entbundene  befindet,
muß  die  Hebamme  aufs  Schleunigste  den  nächsten  Arzt  herbeirufen.
  Inzwischen  gebe  sie  der  Frau,  um  den  Druck  der  Eingeweide
  gegen  das  Becken  hin  zu  vermindern,  eine  Rückenlage  mit
erhöhtem  Kreuze  und  gesenktem  Oberkörper  und  untersage
  ihr  alles  Drängen  und  Pressen.  Liegt  die  umgestülpte
Gebärmutier  schon  vor  den  äußeren  Geburtstheilen,  so  umfasse  sie
dieselbe  mi  beiden,  wohl  eingeölten  Händen  und  suche  sie,  wie  bei
einem  einfachen  Vorfalle,  vorsichtig  in  die  Scheide  zurückzuschieben
  (s.  o.  8.  156.).  Liegt  sie  noch  in  der  Mutterscheide,  oder  ist
sie  in  diese  zurückgebracht,  so  bemühe  sie  sich,  sie  durch  einen  gelinden
  Gegendruck  mit  den  Fingern  hier  zurückzuhalten.
Indem  sie  ihre  Finger  dabei  auf  den  gelösten  Theil  des  noch  anhaftenden
  Mutterkuchens  setzt  und  diesen  gegen  die  Gebärmutter  andrückt,
  vermeidet  sie  nicht  nur  eine  unmittelbare  Reizung  derselben,
sondern  mäßigt  zugleich  die  Blutung.  Reicht  dieser  Druck  dazu
nicht  aus,  so  nimmt  sie  in  kaltes  Wasser  getauchte  Tücher  und  drückt
diese  gegen  die  Gebärmutter  an.
        <pb n="272" />
        —  259  —

Treten  die  Zeichen  des  Verfalles  bei  der  Entbundenen  sehr
stark  hervor,  so  muß  ihr  die  Hebamme  etwas  Wein,  oder  Branntwein
  mit  Wasser  reichen  lassen.

4.  Von  der  Zerreißung  des  Dammes.

g.  352.

Auch  bei  aller  Sorgfalt  in  der  Unterstützung  des  Dammes  (s.  o.
8.  111.)  wird  die  Hebamme  unter  ungünstigen  Verhältnissen,  und
namentlich  bei  Erstgebärenden,  einer  Zerreißung  desselben  nicht  allemal
  vorbeugen  können.  Wenn  sie  daher  wegen  einer  geschehenen
Zerreißung  nicht  immer  ein  Vorwurf  trifft,  so  würde  sie  dagegen
unter  allen  Umständen  eine  große  Schuld  auf  sich  laden,  wenn  sie
dieselbe  Übersähe,  oder  sie  absichtlich  zu  verheimlichen  suchte.

g.  353.

Jede  tiefere  Zerreißung  des  Dammes  unter  der  Geburt
ist  ein  sehr  zu  beklagendes  Ereigniß.  Zwar  ist  die  Blutung
aus  der  Wunde  gewöhnlich  nicht  bedeutend,  und  auch  stärkere  Blutungen
  werden  durch  Betupfen  mit  kaltem  Wasser  meistens  bald  gestillt.
  Aber  ohne  eine  künstliche  Vereinigung  gelingt  es  nur  selten,
die  Wundflächen  bei  der  Heilung  zur  Verwachsung  zu  bringen,  und
es  bleibt  eine  regelwidrige  Oeffnung  zurück,  die  oft  große  Beschwerden,
  namentlich  Vorfall  der  hinteren  Scheidewand  und  der  Gebärmutter,
  verursacht.  Je  höher  der  Riß  in  die  Scheide  hinauf  geht,
um  so  übler  ist  er.  Erstreckte  sich  der  Riß  bis  in,  oder  auch  selbst
nur  nahe  an  den  After,  so  verliert  die  Frau  das  Vermögen,  flüssigen
Koth  und  Winde  willkürlich  zurückzuhalten.  Sehr  selten  sind  diejenigen
  Fälle,  wo  der  Damm  in  der  Mitte  einreißt,  während  Schamund
  Afteröffnung  unverletzt  bleiben.

Bei  Mangel  an  Sorgfalt  entsteht  im  Wochenbette  leicht  eine
üble  Entzündung  in  der  durch  den  Wochenfluß  und  Urin  verunreinigten
  Dammwunde,  die  selbst  bei  weniger  bedeutenden  Verletzungen
gefährliche  Folgen  haben  kann.
        <pb n="273" />
        —  260  —

g.  354.

Es  ist  daher  die  Pflicht  der  Hebamme,  nach  jeder  Geburt  den
Damm  genau  zu  besichtigen  (s.  o.  5.  121.)  und  bei  jeder  tieferen
  Zerreißung  des  Dammes  sofort  den  Beistand  eines
Arztes  zu  verlangen,  da  nur  durch  eine  schnelle  künstliche
Vereinigung  der  Wunde  die  angegebenen  Nachtheile  sich
mit  einiger  Sicherheit  verhüten  lassen.  Die  weitere  Behandlung
  bleibt  alsdann  der  Bestimmung  des  Arztes  überlassen.  Doch
merke  sich  die  Hebamme  auch  für  die  Behandlung  kleinerer
Dammrisse  folgende  Regeln:  Die  Wöchnerin  muß  mehre  Tage
unausgesetzt  eine  Seitenlage  beobachten  und  die  Schenkel  nicht  von
einander  bewegen,  damit  die  Wundflächen  in  möglichst  naher  Berührung
  bleiben,  und  der  Wochenfluß  nach  vorn  abläuft.  Sie  darf  sich
nicht  selbst  von  einer  Seite  auf  die  andere  kehren,  sondern  muß  behutsam
  umgelegt  werden.  Die  Wunde  ist  durch  öfteres,  schonendes
Waschen  mit  lauwarmem  Wasser  möglichst  rein  zu  erhalten.  Schwellen
  die  Wundränder  und  die  Schamlippen  stärker  an,  so  mache  die
Hebamme  seucht-warme  Umschläge  mit  Kamillenthee.  Es  ist  gut,
wenn  die  Wöchnerin  nicht  vor  dem  vierten  bis  fünften  Tage  genöthigt
  ist,  ihren  Stuhlgang  zu  verrichten;  von  dieser  Zeit  an  aber
sorge  die  Hebamme  durch  tägliche  Klystiere  für  regelmäßige  Stuhlausleerung.


Zweites  Kapitel.
Von  dem  Scheintode  des  KRindes.

S.  355.

Scheintodt  nennt  man  ein  Kind,  welches  nach  der  Geburt,
obwohl  es  lebt,  nicht  die  gewöhnlichen  Lebenszeichen  von  sich  giebt,
weder  schreit,  noch  athmet,  noch  sonst  sich  bewegt,  oder  höchstens
einige  seltene,  schwache  Athemversuche  macht.  Das  Herz  schlägt  jedoch
noch,  welches  die  Hebamme  theils  sehen,  theils  mit  der  ausgelegten
        <pb n="274" />
        —  261  —

Hand  fühlen  kann;  öfters  klopft  auch  noch  die  Nabelschnur,  wenigstens
  in  der  Nähe  des  Nabels.  Uebrigens  muß  die  Hebamme  jedes
Kind,  welches  ohne  Lebenszeichen  geboren  wird,  für  scheintodt  achten
und  als  solches  behandeln,  wenn  es  nicht  die  deutlichen  Zeichen  der
Erweichung,  wie  Ablösung  der  Oberhaut  (s.  o.  8.  198.),  oder  der
Fäulniß  an  sich  trägt.

§  356.

Die  Ursachen  des  Scheintodes  sind  dieselben,  welche  bei  längerer
  oder  heftigerer  Einwirkung  den  Tod  des  Kindes  unter  der  Geburt
  zur  Folge  haben.  Alle  scheintodt  geborenen  Kinder  befanden
sich  während  der  Geburt  in  Erstickungsgefahr.  Daher  findet  man
in  Folge  der  vorzeitigen  Athembewegungen  Mund=  und  Nasenöffnungen
  gewöhnlich  von  dem  flüssigen  Inhalte  der  Geburtswege  erfüllt;
öfters  ist  auch  die  Oberfläche  des  Körpers  mit  Kindespech  besudelt
(s.  o.  §.  311.).  Sonst  ist  das  Aussehen  der  Kinder  verschieden.
Tief-scheintodte  Kinder  sehen  blaß  aus,  mit  leicht-bläulicher  Färbung
  der  Lippen,  die  Glieder  hängen  schlaff  herab.  Ist  der  Scheintod
  weniger  tief,  so  hat  das  Gesicht  häufig  eine  dunkelrothe,  oder
blaurothe  Farbe,  die  Glieder  sind  fester  und  weniger  schlaff.

8.  357.

In  jedem  Falle  muß  die  Hebamme  sogleich  Versuche  zur
Wiederbelebung  des  Kindes  machen,  da  es  durch  dieselben  in
den  meisten  Fällen  noch  gerettet  werden  kann.

Die  nächste  Aufgabe  bei  diesen  Versuchen  ist,  das  Kind  zu
Athembewegungen  anzuregen.

Sind  jedoch  Mund  und  Nase  durch  Schleim,  Kindespech
u.  s.  w.  verstopft,  so  müssen  sie  zuvor  gereinigt  werden,  damit  die
Luft  frei  in  die  Lungen  eindringen  könne.  Die  Hebamme  entleere  daher
die  Nase  durch  vorsichtiges  Ausdrücken  und  reinige  die  Mundhöhle,
indem  sie  den  kleinen  Finger  der  rechten  Hand,  der  natürlich  nicht
durch  Blut  u.  s.  w.  besudelt  sein  darf,  tief  in  dieselbe  einführt  und
damit  den  angesammelten  Schleim  u.  s.  w.  hervorholt.  Es  muß
dies  sofort  nach  der  Geburt  geschehen,  damit  nicht  etwa  die  ersten
Athemversuche  des  Kindes  den  oft  zähen  Schleim  tiefer  in  den  Kehl-
        <pb n="275" />
        —  262  —

kopf  und  in  die  Luftröhre  herabtreiben  und  vielleicht  einen  vollständigen
  Verschluß  derselben  bewirken.

Bei  den  leichten  Graden  von  Scheintod  genügen  oft  schon
gelinde  Reibungen  der  Brust,  wiederholtes  Anblasen,  Besprengen  des
Gesichtes  mit  kaltem  Wasser,  um  das  Kind  zum  Athmen  zu  bringen.

Führen  diese  Mittel  jedoch  nicht  schnell  zum  Ziele,  so  muß  die
Hebamme  das  Kind  abnabeln,  da  kräftigere  Belebungsversuche  sich
nur  nach  der  Trennung  des  Kindes  von  der  Mutter  anstellen  lassen,
und  nach  dem  Aufhören  des  Blutkreislaufs  im  Mutterkuchen  die
längere  Verbindung  mit  diesem  dem  scheintodten  Kinde  keinen  Nutzen
bringt.  Ist  das  Gesicht  des  Kindes  sehr  roth  oder  blauroth  und
geschwollen,  so  lasse  die  Hebamme  nach  der  Durchschneidung  der  Nabelschnur
  aus  dem  kindlichen  Theile  derselben  einen  bis  zwei  Eßlöffel
voll  Blut  in  ihre  hohle  Hand  abfließen,  ehe  sie  die  Unterbindung
vornimmt.  Sie  unterbinde  die  Nabelschnur  zuerst  eine  gute  Handbreit
  vom  Nabel,  damit  sie  dieselbe  nöthigenfalls  noch  einmal  durchschneiden
  könne,  wenn  das  Blutlassen  sich  nöthig  zeigen  sollte.  Später
  kann  sie  sie  dann  näher  am  Nabel  unterbinden  und  abschneideu.

g.  358.

Das  Hauptmittel  zur  Wiederbelebung  des  Kindes  ist
ein  warmes  Bad,  welches  aber  Brust  und  Leib  des  Kindes  ganz
bedecken,  während  der  Anwendung  aller  anderen  Mittel  immer  sortgesetzt
  und  stets  durch  neuen,  vorsichtigen  Zuguß  warm  erhalten
werden  muß.  Damit  es  nicht  zu  heiß  gemacht  werde,  muß  die  Hebamme
  es  mit  dem  bloßen  Ellenbogen  und  nicht  allein  mit  der  Hand
prüfen.  Die  Hebammen  versehen  es  leicht  darin,  daß  sie  es  zu  heiß
bereiten.

In  dem  Bade  reibt  die  Hebamme  das  Kind  gelinde  an  Brust
und  Rücken,  besprengt  das  Gesicht  und  die  Brust  mit  recht  kaltem
Wasser  und  tröpfelt  dieses  oder  kalten  Branntwein  von  einiger  Höhe
auf  die  Herzgrube  des  Kinde  herab,  die  sie  darnach  wieder  im  Bade
erwärmt;  sie  bürstet  die  Fußsohlen  gelinde  mit  einer  Bürste;  sie  hebt
das  Kind  von  Zeit  zu  Zeit  aus  dem  Bade,  giebt  ihm  mit  der  flachen
Hand  einige  leichte  Schläge  auf  die  Hinterbacken,  oder  schwenkt  es
ein=  oder  zwelmal  mit  beiden  Händen  auf  und  ab,  oder  taucht  es
        <pb n="276" />
        —  2638  —

für  einen  Augenblick  bis  an  den  Hals  in  ein  Gefäß  mit  kaltem
Wasser  und  legt  es  dann  sogleich  wieder  in  das  warme  Bad.

z.  359.

Erfolgen  auf  diese  Reize  keine  Athembewegungen,  so  ist  dies
ein  Zeichen,  daß  die  Erregbarkeit  des  Kindes  schon  zu  tief  gesunken
ist,  und  die  Hebamme  muß  dann  ohne  Verzug  eine  künstliche
Athmung  herstellen,  d.  h.  abwechselnd  den  Brustkorb  erweitern,
damit  die  Luft  von  außen  einströmen  könne,  und  zusammendrücken,
um  die  unbrauchbar  gewordene  Luft  wieder  auszutreiben  (s.  o.  §.  8).

In  gewissem  Grade  geschieht  dies  schon,  wenn  sie  im  Bade
wechselnd  eine  Hand  unter  den  Rücken  des  Kindes  legt  und  die
Brust  emporhebt,  während  Kopf,  Becken  und  Arme  zurücksinken,  und
dann  wieder  das  Kind  vorüber  beugt  und  zugleich  die  Brust  von
vorn  gelinde  zusammendrückt.

Wirksamer  ist  jedoch  das  folgende  Verfahren:  die  Hebamme  faßt
das  Kind  mit  beiden  Händen  so  an  den  Schultern,  daß  jederseits  der
Daumen  an  der  Vorderfläche  des  Brustkorbes,  der  Zeigefinger  vom
Rücken  her  in  die  Achselhöhle,  die  anderen  drei  Finger  schräg  über
den  Rücken  angelegt  werden,  und  der  Kopf  zwischen  den  einander
zugewandten  Rändern  beider  Hohlhände  eine  Stütze  findet.  Indem
sie  mit  etwas  gespreitzten  Beinen  und  ein  wenig  vorgeneigtem  Oberkörper
  sich  hinstellt,  hält  sie  das  so  gefaßte,  schlaff  herabhängende
Kind  mit  den  abwärts  gestreckten  Armen  vor  sich  her  und  muß  nur
darauf  achten,  daß  durch  diesen  Griff  die  Brust  nicht  gedrückt  werde,
sondern  der  Kindeskörper  allein  mit  dem  Boden  der  Achselhöhle  auf
ihren  beiden  Zeigefingern  ruhe.  Ohne  Verzug  schwingt  sie  dann  mit
den  gestreckten  Armen  das  Kind  aus  dieser  hängenden  Stellung  soweit
  nach  aufwärts,  bis  das  untere  Körperende  des  Kindes  durch
sein  eigenes  Gewicht  langsam  vorübersinken  kann,  wobei  das  ganze
Gewicht  des  Kindes  auf  ihren  beiden,  vorn  am  Brustkorbe  liegenden
Daumen  ruht.  Durch  dieses  Vorübersinken  des  kindlichen  Beckens
über  den  Bauch  werden  die  Brusteingeweide  so  stark  zusammengedrückt,
  daß  die  in  den  Luftwegen  angesammelten  Flüssigkeiten  durch
die  Mund=  und  Nasenöffnungen  hervortreten.  So  lange  Flüssigkeit
durch  sie  ausfließt,  hält  die  Hebamme  das  Kind  in  dieser  Lage.
        <pb n="277" />
        —  264  —

Darauf  schwingt  sie  es  wieder  abwärts  in  seine  frühere  Lage  zurück,
denn  hierdurch  wird  die  Brust  völlig  vom  Drucke  befreit  und  erweitert,
  und  die  Luft  dringt,  oft  mit  einem  hörbaren  Laute,  durch
den  Kehlkopf  in  die  Lungen  ein.  Nach  einigen  Augenblicken  schwingt
dann  die  Hebamme  das  Kind  wieder  aufwärts  und  wiederholt  dieses
Auf=  und  Abwärtsschwingen  etwa  vier=  bis  sechs  Male  nach  einander,
worauf  sie  das  Kind  wieder  in  das  warme  Bad  legt  und  den  Erfolg
  des  Verfahrens  einige  Zeit  beobachtet.  Nöthigenfalls  wiederholt
sie  dasselbe  noch  ein  oder  mehre  Male.  Hört  sie  aber,  daß,  während
  sie  das  Kind  aufwärts  schwingt,  schon  Luft  in  den  Kehlkopf  einströmt,
  so  schwingt  sie  es  sofort  wieder  abwärts  und  bringt  es  in  das
warme  Bad  zurück,  um  die  begonnene  Athmung  desselben  nicht  zu  stören.

Auch  noch  auf  eine  andere  Weise  kann  die  Hebamme  eine  künstliche
  Athmung  herstellen.  Sie  legt  das  scheintodte  Kind  auf  den
Bauch,  indem  sie  die  Brust  mit  einem  Tuche,  den  Kopf  durch  die
untergelegten  Arme  des  Kindes  unterstützti.  Nach  einigen  Augenblicken
  dreht  sie  den  Körper  langsam  auf  die  Seite  und  etwas  darüber
  hinaus,  wodurch  der  Brustkorb  erweitert  wird,  so  daß  Luft  in
die  Lungen  eindringt.  Darauf  dreht  sie  das  Kind  schnell  in  die
Bauchlage  zurück  und  übt  zugleich  einen  gelinden  Druck  mit  Reibungen
  längs  der  Wirbelsäule  aus,  um  den  Wiederaustritt  der  Luft
und  der  in  den  Luftwegen  noch  vorhandenen  Flüssigkeiten  zu  befördern.
  Sie  wiederholt  diese  Drehungen,  indem  sie  das  Kind  wechselnd
  auf  die  eine  und  auf  die  andere  Seite  wendet,  etwa  zehn  bis
zwölf  Male  nach  einander,  bringt  es  dann  wieder  in  das  warme
Bad,  um  nach  einiger  Zeit,  wenn  es  nöthig  sein  sollte,  von  Neuem
mit  den  Drehungen  zu  beginnen.

S.  360.

Alle  diese  Belebungsversuche  muß  die  Hebamme  nicht  zu  stürmisch,
  sondern  ruhig  und  behutsam  nach  einander  machen  und  den
Erfolg  eines  jeden  Mittels  einige  Zeit  abwarten,  ehe  sie  zu  einem
neuen  greift.  Namentlich  muß  sie  sich  hüten,  die  beginnenden  Athembewegungen
  des  Kindes  zu  stören.  Eine  Hauptsache  bleibt  immer
die  gehörige  Erwärmung  des  Kindes,  welche  am  besten  durch  das
warme  Bad  bewirkt  wird.  In  dem  Maaße,  als  das  Leben  zurück-
        <pb n="278" />
        —  266  —

kehrt,  das  Athmen  des  Kindes  tiefer,  häufiger  und  regelmäßiger  wird,
die  Haut  sich  röthet,  das  Kind  die  Augen  öffnet  und  die  Glieder
bewegt,  muß  die  Hebamme  sich  mehr  und  mehr  darauf  beschränken,
das  Kind  im  Bade  unter  gelindem  Bewegen  und  Reiben  fortdauernd
warm  zu  erhalten.  Aber  erst,  wenn  es  mit  lauter  Stimme  schreit,
darf  sie  es  als  vollständig  wieder  belebt  ansehen.  Je  tiefer  indeß
der  Scheintodt  war,  um  so  mehr  ist  auch  nach  der  Wiederbelebung
eine  Erkrankung  des  Kindes  zu  befürchten,  und  ärztlicher  Beistand
wünschenswerth.

S.  361.

Bleiben  trotz  sorgfältiger  Anwendung  alle  Belebungsmittel  ohne
Erfolg,  werden  die  Glieder  des  Kindes  immer  schlaffer,  der  Unterkiefer
  hängender,  die  Mundhöhle  kälter,  so  schlage  die  Hebamme,
nachdem  sie  sich  überzeugt  hat,  daß  die  Nabelschnur  sorgfältig  unterbunden
  sei,  das  Kind  in  warme  Tücher  ein  und  lasse  nur  das  Gesicht
  frei.  Sie  lege  es  alsdann  an  einen  warmen  Ort  und  sehe  von
Zeit  zu  Zeit  nach,  ob  etwa  Lebenszeichen  wiederkehren  sollten.

Vierter  Abschuitt.
Von  dem  regelwidrigen  Verlaufe  des  Wochenbettes.

g.  362.

Die  Hebamme  kann  zwar  bei  Krankheiten  der  Wöchnerinnen
und  der  Neugeborenen  wenig  Rath  ertheilen;  doch  ist  es  gut,  daß
sie  von  einigen  der  gewöhnlichsten  und  der  gefährlichsten  Krankheiten
etwas  wisse,  damit  sie  denselben,  so  viel  an  ihr  liegt,  vorzubeugen
  suche;  wenn  sie  aber  eingetreten  sind,  sie  frühzeitig  erkenne
und  desto  dringender  den  Rath  eines  Arztes  verlange.  Sollte
sie  an  der  Mutter,  oder  dem  Kinde  etwas  Regelwidriges  bemerken,
welches  in  dem  Lehrbuche  nicht  erwähnt  wäre,  so  versteht  es  sich
von  selbst,  daß  sie  darüber  einen  Arzt  befragen  muß.
        <pb n="279" />
        —  266  —

I.  Von  den  Krankheiten  der  Wöchnerinnen.

Erstes  Kapitel.

Von  den  Krankheiten  der  Wöchnerinnen  im  Allgemeinen  und  von
dem  Kindbettsieber.

§.  363.

Jede,  auch  die  gesundeste,  Frau  ist  im  Wochenbette  zu  Erkrankungen
  geneigter,  als  außer  dieser  Zeit,  und  daher  besonderer  Schonung
  und  Pffege  bedürftig  (s.  o.  §.  128.).

Manche  Krankheiten  der  Wöchnerinnen  sind  die  unmittelbare
  Folge  schädlicher  Einwirkungen,  welche  dieselben  durch
die  Geburt  erfahren  hatten.  Diese  Erkrankungen  kann  die  Hebamme
öfters  durch  Sorgsamkeit  bei  der  Behandlung  der  Geburt  und  gewissenhafte
  Befolgung  der  ihr  dafür  gegebenen  Vorschriften  verhüten.

Unter  den  schädlichen  Einwirkungen,  welche  eine  Gebärende  treffen
  und  den  regelmäßigen  Verlauf  des  Wochenbettes  stören  können,
ist  vorzugsweise  die  lange  Dauer  der  Geburt  zu  nennen,  zumal
nach  vorzeitigem  Abflusse  des  Fruchtwassers  (s.  o.  8.  211.),
oder  wenn  dabei  die  Geburtswege  einer  stärkeren  Quetschung
ausgesetzt  sind,  sei  es  wegen  Enge  des  Beckens  (s.  o.  8.  247.),
oder  wegen  regelwidriger  Stellung,  oder  Haltung  des  vorangehenden
Kopfes  (s.  o.  §.  265.,  279.,  274.),  oder  wegen  einer  Schief=  oder
Querlage  des  Kindes  (s.  o.  §.  295.).  Hier  wird  also  die  Hebamme
manchmal  im  Stande  sein,  die  drohende  Gefahr  wenigstens  zu  vermindern,
  indem  sie  einen  vorzeitigen  Blasensprung  verhütet;  indem
sie  eine  regelwidrige  Kindeslage  rechtzeitig  durch  eine  passende  Lagerung
  der  Kreißenden  verbessert,  und  vor  allen  Dingen,  indem  sie  die
Herbeirufung  des  Arztes  nicht  zu  lange  hinausschiebt.

Auch  tiefere  Verletzungen  der  Geburtswege,  die  öfters
selbst  augenblickliche  Lebensgefahr  herbeiführen,  wie  die  Zerreißungen
  der  Gebärmutter  und  der  Scheide  (s.  o.  5.  232—238.,
235.,  250.),  lassen  sich  in  manchen  Fällen  durch  ärztliche  Kunsthülfe,
wenn  sie  rechtzeitig  beschafft  wird,  abwenden;  wogegen  die  Hebamme
        <pb n="280" />
        —  267  —

die  Verletzungen  des  Dammes,  die  im  Wochenbette  ebenfalls
gefährlich  werden  können  (s.  o.  §.  353.),  häufig  durch  eigene  Sorgfalt
  und  Umsicht  zu  verhindern  vermag  (s.  o.  §.  111.).

Gefahrbringend  für  den  Verlauf  des  Wochenbettes  ist  ferner  jede
bedeutendere  Wehenschwäche  nach  der  Ausstoßung  des  Kindes,
auch  nachdem  die  nächste,  durch  die  Heftigkeit  der  Blutung  u.  s.  w.
bedingte  Gefahr  beseitigt  ist,  da  außerdem,  daß  die  Entbundene  durch
den  Blutverlust  mehr  oder  weniger  geschwächt  wurde,  die  Gebärmutter
  darnach  leicht  wieder  erschlafft  und  sich  ungenügend  verkleinert.
  In  Folge  dieser  mangelhaften  Zusammenziehung  entstehen
dann  Nachblutungen,  die  schon  als  solche  schädlich  sind,  es  aber  noch
mehr  werden,  wenn  das  ergossene  Blut,  wie  es  öfter  geschieht,  in
der  Gebärmutterhöhle  zurückbleibt,  hier  gerinnt  und  durch  die  Einwirkung
  der  von  außen  eindringenden  Luft  in  Fäulniß  übergeht.  Je
gewissenhafter  also  die  Hebamme  in  der  Austreibungszeit  und  darnach
  Alles  dasjenige  fern  hält,  oder  vermeidet,  was  die  Entstehung
einer  solchen  Wehenschwäche  begünstigt  (s.  o.  8.  339.),  und  je  sorgsamer
  sie  während  des  Wochenbettes  die  Verkleinerung  der  Gebärmutter
  Üüberwacht  (s.  o.  8.  129.),  um  so  seltener  wird  sie  Erkrankungen
  aus  dieser  Ursache  in  ihrer  Praxis  zu  beklagen  haben.

Die  gleiche  Gefahr,  und  in  noch  höherem  Maaße,  droht  der
Wöchnerin,  wenn  nach  der  Geburt  Eihaut=  oder  Mutterkuchenreste
  in  der  Gebärmutter  zurückgehalten  werden,  da  sie  theils
die  gehörige  Zusammenzlehung  der  Gebärmutter  hindern  und  dadurch
Blutungen  hervorrufen,  theils  bei  längerem  Verweilen  eben  so,  wie
die  Blutgerinnsel,  der  Fäulniß  unterliegen  (s.  o.  8.  168.,  346.).  Wenn
die  Hebamme  die  ihr  gegebenen  Vorschriften  pünktlich  befolgt,  so  wird
sie  öfters  das  Zurückbleiben  von  Eihaut=  und  Mutterkuchenresten  in
der  Gebärmutter  verhindern  können.  Jedenfalls  wird  sie  es  nicht
übersehen  und  dann,  theils  selbst  die  Mittel  anwenden,  die  ihr  zur
Abwehr  weiterer  Gefahr  für  solche  Fälle  zu  Gebote  stehen,  theils  die
dringend  nöthige  Hilfe  des  Arztes  schleunig  nachsuchen.

Sehr  übel  ist  es  endlich,  wenn  nach  dem  Abflusse  des  Fruchtwassers
  die  abgestorbene  Frucht  selbst  in  Fäulniß  übergeht,
  und  jetzt  die  Geburt  sich  verzögert  (s.  o.  8.  199.,  8312.)0.
Aber  auch  hier  vermag  die  Hebamme  schlimmeren  Folgen  dadurch
        <pb n="281" />
        —  268  —

vorzubeugen,  daß  sie  ungesäumt  für  ärztlichen  Beistand  sorgt  und
inzwischen  durch  fleißige,  reinigende  Einspritzungen  die  mütterlichen.
Geburtstheile  von  der  verderblichen  Einwirkung  der  fauligen  Flüssigkeit
  zu  schützen  sucht.

K.  364.

Die  bei  Weitem  gefährlichsten  Krankheiten  der  Wöchnerinnen
  entstehen  dadurch,  daß  während,  oder  seltener
nach  der  Geburt  von  außen  eitrige  oder  faulige  Stoffe,
am  häufigsten  durch  die  Hände,  oder  die  Instrumente  der
Hebamme  auf  wunde  Stellen  der  Geburtswege,  besonders
  des  Mutterhalses,  übertragen  werden.  Für  diese  Erkrankungen
  ist  die  Hebamme  verantwortlich.  Es  ist  ihre  erste
Pflicht,  mit  der  peinlichsten  Sorgfalt  darauf  zu  achten,  daß  ihre
Hände  und  ihre  Instrumente  völlig  rein  seien,  bevor  sie  zu  einer
Gebärenden  oder  Wöchnerin  geht  (s.  o.  5.  96.,  97.).  Nicht  minder
gewissenhaft  muß  sie  darüber  wachen,  daß  nur  ganz  rein  gewaschene
Unterlagen,  Siopftücher  u.  s.  w.  für  die  Entbundene  benugtzt,  sowie
daß  sie  hinreichend  oft  gewechselt  werden  (s.  o.  S.  130.).

S.  365.

Eine  dritte  Veranlassung  zur  Erkrankung  giebt  ein  unzweckmäßiges
  Verhalten  der  Wöchnerin  selbst.  Bersehen  im  Essen
und  Trinken,  Erkältungen,  Gemüthsbewegungen,  Versckumnisse  in  Bezug
  auf  Harn=  und  Stuhlentleerung,  Fehler  beim  Säugen  des  Kindes,
  zu  frühes  Aufstehen  u.  s.  w.  können  mehr  oder  weniger  erhebliche
  Störungen  verschulden.  Die  Aufgabe  der  Hebamme  ist  es,  in
diesen  Dingen  von  Anfang  an  der  Wöchnerin  mit  gutem  Rathe  beizustehen
  und  nach  Kräften  dafür  zu  sorgen,  daß  derselbe  befolgt  werde
V.  o.  §.  128—137.).

8.  366.

Wöchnerinnen  fiebern  überhaupt  leicht.  Eine  kleine  Gemüthsbewegung
  zum  Betspiele,  oder  Stuhlverhaltung  kann  bisweilen
schon  Fieber  hervorrufen.  Bei  ungenügender  Entleerung  der  Brüste
entsteht  öfters  in  Folge  der  schmerzhaften  Spannung  derselben  am
        <pb n="282" />
        —  269  —

dritien  bis  vierten  Tage  des  Wochenbettes  ein  Fieberanfall,  das  sogenannte
  Milchfieber  (s.  o.  8.  127.).  Indeß  darf  die  Hebamme
niemals  das  Fieber  bei  einer  Woͤchnerin  leicht  nehmen.  Denn  in
der  Regel  ist  es  durch  krankhafte  Zustände  in  den  Geburtstheilen,
vorzugsweise  der  Gebärmutier,  bedingt  und  das  Zeichen  einer  ernsten
Erkrankung,  die  leicht  gefährlich  werden  und  oft,  selbst  sehr  schnell,
tödtlich  enden  kann.  Diese  schweren  fieberhaften  Erkrankungen  der
Wöchnerinnen  nennt  man  Kindbettfieber.

S.  367.

Das  Fieber  beginnt  häufig  mit  einem  Froste,  dem  Hitze  und
bisweilen  Schweiß  solgen.  Die  Hebamme  kann  gewöhnlich  schon  an
der  fühlbaren  Hitze  der  Haut  und  dem  schnelleren  Pulse  das  Fieber
erkennen.  Den  sichersten  Aufschluß  aber,  namentlich  auch  über  den
Grad  des  Fiebers,  gewährt  ihr  die  Messung  mit  dem  Thermometer,
die  sie  niemals  unterlassen  darf.  Sie  wird  die  Körperwärme  oft
beträchtlich  (bis  auf  40  Grad  und  darüber  in  der  Achselhöhle)  erhöht
  finden.  Je  heftiger  das  Fieber  ist,  um  so  unwohler  pflegt  sich
die  Kranke  zu  fühlen;  sie  mag  nicht  essen,  trinkt  dagegen  viel;  klagt
über  Kopfschmerz;  schläft  unruhig.  Manche  Kranke  versichern  jedoch
Anfangs,  trog  heftigen  Fiebers,  sich  ganz  wohl  zu  befinden,  und  klagen
  höchstens  über  Durst  und  etwas  Eingenommenheit  und  Hitze  des
Kopfes.  Im  Allgemeinen  ist  das  Fieber  um  so  gefährlicher,  je  früher
nach  der  Geburt  es  eintrin,  und  je  heftiger  der  Frost  im  Beginne
desselben  ist.  Auch  eine  öftere  Wiederkehr  des  Frostes  ist  von  übler
Bedeutung.

8.  368.

Neben  dem  Fieber  zeigen  sich  gewöhnlich  schon  früh  noch  andere
  Krankheitserscheinungen.

Oft  klagt  die  Wöchnerin  über  einen  anhaltenden  Schmerz
im  Unterleibe,  der  sich  bei  jeder  Bewegung,  beim  tiefen  Athemholen,
  beim  Husten  vermehrt  und  sich  bald  über  den  ganzen  Leib
verbreitet.  Je  heftiger  dieser  Schmerz  ist,  um  so  gespannter  fühlt
der  Leib  sich  an  und  verträgt  bisweilen  nicht  die  leiseste  Berührung.
Häufig  tritt  dann  später  Erbrechen  und  Durchfall  hinzu.  In  ande-
        <pb n="283" />
        —  270  —

ren  Fällen  ist  der  Schmerz  geringer,  auf  die  Gebärmutter,  oder  die
Gegend  des  einen  oder  des  anderen  breiten  Mutterbandes  beschränkt;
der  übrige  Leib  ist  weich  und  gegen  Berührung  nicht  empfindlich.
Ja  es  giebt  Schwerkranke,  die  gar  nicht  über  Schmerz  klagen,  und
bei  denen  höchstens  ein  tieferer  Druck  das  Gefühl  von  Schmerz  hervorruft.


Die  Wochenreinigung  ist  in  der  Regel  gestört.  Der
Ausfluß  wird  sparsam,  oder  hört  ganz  auf,  oder  er  ist  reichlich,
aber  übelriechend,  stinkend.  Waren  Verletzungen  am  Damme,  an
den  Schamlippen,  im  Scheideneingange  zugegen,  so  bekommen  diese
ein  übles,  mißfarbiges  Aussehen.  Selbst  ohne  vorhergegangene  Verwundung
  bilden  sich  bisweilen  Geschwüre  an  den  äußeren  Geschlechtstheilen.


Manchmal,  aber  gewöhnlich  erst  später  im  Verlaufe  der  Krankheit,
  entsteht  eine  schmerzhafte  Anschwellung  am  Schenkel,  die
sich  über  das  ganze  Bein  verbreiten  kann  und  zuweilen  beide  Seiten
zugleich,  oder  eine  nach  der  anderen  befällt.

Bei  jeder  schweren  Erkrankung  pflegt  die  Milchabsonderung
in  den  Brüsten,  bald  langsamer,  bald  schneller  zu  versiegen.

Das  Bewußtsein  erhält  sich  oft  bis  zum  letzten  Augenblicke.
Manchmal  aber  tritt  gegen  das  Ende  der  Krankheit  Betäubung,
Irrereden  ein.  Je  früher  dies  geschieht,  um  so  größer  ist  die  Gefahr.

g.  369.

Wenn  bei  einer  Wöchnerin,  auch  ohne  sonstige  Krankheitserscheinungen,
  ein  Fieber  über  5  bis  6  Stunden  anhält,
oder  wenn  es  gleich  sehr  heftig  mit  starkem  Schüttelfroste
auftritt,  und  die  Körperwärme  bis  auf  40  Grad  und  darüber  steigt,
oder  wenn  außer  dem  Fieber  noch  andere  Krankheitserscheimungen,
  wie  Schmerzen  im  Leibe,  Empfindlichkeit  gegen  Druck,
Störungen  der  Wochenreinigung  u.  s.  w.  zugegen  sind,  so  ist  es  die
Pflicht  der  Hebamme,  sofort  auf  die  Herbeirufung  eines
Arztes  zu  dringen.  Denn  je  früher  die  Hülfe  kommt,  um  so
wirksamer  ist  sie,  und  die  Zeit,  wo  hier  geholfen  werden  kann,  verstreicht
  oft  schnell.
        <pb n="284" />
        —  271  —

Bis  zur  Ankunft  des  Arztes  hat  die  Hebamme  nur  für  die
größtmögliche  Reinlchkeit  in  jeder  Beziehung  zu  sorgen  (s.  o.  8.  130
bis  131.).  Sie  sehe  darauf,  daß  die  beschmutzten  Unterlagen,  so
oft  als  nöthig,  mit  Vorsicht  gewechselt  und  aus  dem  Zimmer  entfernt
  werden;  sie  reinige  die  an  den  äußeren  Geschlechtstheilen  etwa
befindlichen  Geschwüre;  sie  öffne  die  Fenster,  so  viel  es  die  Jahreszeit
  erlaubt.

Uebrigens  ist  es  die  Pflicht  der  Hebamme,  die  Pflege  einer
erkrankten  Wöchnerin  nicht  länger,  als  unumgänglich  nothwendig,
  zu  Übernehmen  und  sogleich  auf  die  Herbeiziehung  einer
anderen  Wärterin  zu  dringen.  Wenn  sie  eine  am  Kindbenfieber  leidende
  Wöchnerin  besucht  hat,  so  muß  sie  sich  jedesmal  völlig  umkleiden
  und  namentlich  ihre  Hände,  sowie  alle  bei  der  Kranken  benutzten
  Geräthschaften  sorgsam  reinigen  (s.  o.  8.  96—97.),  ehe  sie
zu  einer  Gebärenden,  oder  einer  anderen  Wöchnerin  geht.

Zweites  Kapitel.
Ven  einigen  anderen  Krankheiten  der  Wöchnerinnen.

1.  Schmerzhafte  Nachwehen.

g.  370.

Sie  zeigen  sich  sehr  selten  bei  Erstgebärenden,  häufiger  und  anhaltender
  bei  Mehrgebärenden,  besonders  wenn  die  Geburt  sehr  rasch
verlief.  Manche  Frauen  bekommen  jedesmal  gleich  nach  der  Geburt
äußerst  schmerzhafte  Nachwehen.  Oesters  werden  sie  durch  das  Saugen
  des  Kindes  an  der  Brust  hervorgerusen.  Bei  großer  Heftigkeit
und  längerer  Dauer  stören  sie  das  Wohlbefinden  und  rauben  der
Wöchnerin  den  nöthigen  Schlaf.  Von  den  Schmerzen,  welche  durch
Entzündung  der  Gebärmutter  u.  s.  w.  verursacht  werden,  unterscheiden
  sie  sich  dadurch,  daß  sie  den  wahren  Geburtswehen  ganz
ähnlich  find  und,  wie  diese,  in  Absätzen  auftreten;  daß  in  den  Zwischenzeiten
  die  Gebärmutter  bei  Berührung  nicht  empfindlich  ist;  daß
        <pb n="285" />
        —  272  —

die  Wochenreinigung  ungestört  fließt,  und  daß  kein  Fieber  damit  verbunden
  ist.

Zur  Milderung  und  Beseitigung  der  schmerzhaften  Nachwehen
lege  die  Hebamme  der  Wöchnerin  häufig  recht  warme  Tücher,  oder
einen  warmen  VBerband  auf  den  Leib  und  lasse  sie  eine  Tasse  warmen
  Kamillenthees  trinken.  Helsen  diese  Mittel  jedoch  nicht  bald,
oder  treten  die  Schmerzen  gleich  mit  ungewöhnlicher  HOeftigkeit  auf,
so  muß  ein  Arzt  zu  Rathe  gezogen  werden.  Die  Hebamme  vergesse
nicht,  daß  schmerzhafte  Nachwehen  leicht  in  eine  Entzündung  der  Gebärmutter
  Übergehen  können.  Sobald  der  Leib  sich  in  den  Zwischenzeiten
  bei  der  Berührung  schmerzhaft  zeigt,  und  sich  Fieber  hinzugesellt,
  muß  fie  sogleich  auf  die  Herbeirufung  eines  Arztes  dringen.

2.  Geschwulst  und  Entzündung  der  äußeren
Geburtstheile.

S.  371.

Nach  langer  Geburtsarbeit,  besonders  wenn  dabei  der  Scheideneingang,
  die  Schamlippen,  oder  der  Damm  verletzt  waren,  schwellen
nicht  selten  im  Wochenbene  die  äußeren  Geburtstheile  an,  entzünden
sich  und  werden  schmerzhaft.  Die  Hebamme  mache  lauwarme  Ueberschläge
  auf  die  geschwollenen  Theile  und  sorge  für  größte  Reinlichkeit
  (s.  o.  8.  130.).  Legen  sich  Schmerzen  und  Geschwulst  nicht
bald,  oder  tritt  Fieber  hinzu,  so  rufe  sie  einen  Arzt  herbei.

Oesters  entstehen  auch  ohne  Verletzungen  an  der  Innenfläche
der  Schamlippen  Geschwüre,  die  sich  bis  tief  in  die  Scheide  hinein
ausbreiten  können.  Man  findet  sie  namentlich  dann,  wenn  schon
vor  der  Niederkunft  eine  wässrige  Anschwellung  der  Schamlippen
bestand.  Gewöhnlich  ist  dabei  die  Wochenreinigung  sehr  übelriechend.
Die  Hebamme  ziehe  hier  sogleich  einen  Arzt  zu  Rathe.  Inzwischen
bespüle  sie  die  Geschwüre  mehrmals  täglich  mit  lauwarmem  Wasser
oder  Kamillenthee  (s.  o.  §.  13.)  und  schiebe  darnach  jedes  Mal  ein
in  Oel  getränktes,  weiches,  leinenes  Läppchen  zusammengefaltet  zwischen
  die  Schamlippen.
        <pb n="286" />
        —  273  —

3.  Blutungen  aus  der  Gebärmutter.

g.  372.

Blutungen  aus  der  Gebärmutter  im  Wochenbette  sind  als
regelwidrig  zu  betrachten,  wenn  fie  entweder  in  den  ersten
Tagen  ungewöhnlich  stark  auftreten,  wobei  das  Blut  zum  Theile
in  größeren  oder  kleineren  Klumpen  abgeht,  oder  wenn  sie  Über
die  gewöhnliche  Zeit  hinaus  anhalten.  Meistens  sind  diese
Blutungen  die  Folge  einer  mangelhaften  Zusammenziehung
der  Gebärmutter,  die  größer  und  weicher  ist,  als  sie  der  Zeit
des  Wochenbettes  nach  sein  sollte.  In  sehr  seltenen  Fällen  ist  nur
die  Ansatzstelle  des  Mutterkuchens  gelähmt  und  wird  alsdann
  durch  die  Zusammenziehung  der  übrigen  Gebärmutter  in  die
Höhle  derselben  hineingedrängt,  so  daß  hier  äußerlich,  falls  die
Stelle  der  Betastung  zugänglich  ist,  eine  Einsenkung  gefühlt  werden
  kann.

Oefter  sind  es  auch  Eihaut=  oder  Mutterkuchenreste,  welche,
an  der  Innenfläche  der  Gebärmutter  haftend,  ihre  gleichmäßige  Zusammenziehung
  hindern.

Die  Hebamme  kann  bei  gehöriger  Sorgfalt  und  Wachsamkeit
der  Entstehung  solcher  Blutungen  recht  oft  vorbeugen  (s.  o.  8.  363.).
Treten  sie  dennoch  ein,  so  lasse  sie  früh  einen  Arzt  rufen  und
verfahre  inzwischen,  wenn  die  Blutung  heftig  ist,  nach  den  Regeln,
welche  ihr  für  die  Behandlung  der  Blutungen  unmittelbar  nach  der
Geburt  gegeben  wurden  (s.  o.  8.  340.,  342—343.).

§.  373.

Bisweilen  ist  eine  Lageveränderung  der  Gebärmutter,
vorzugsweise  die  Zurückbeugung  derselben,  die  Ursache  anhaltender,
  jedoch  meistens  nicht  erheblicher,  Blutungen  im  Wochenbette  (s.  u
8.  374.).

Häufiger  trägt  ein  unzweckmäßiges  Verhalten  der  Wöchnerin
  die  Schuld  der  regelwidrigen  Blutung:  zu  frühes  Aussitzen
im  Bette,  Pressen  beim  Stuhlgange,  zu  frühes  Aufstehen  u.  s.  w.

Solche  Frauen  sind  zu  einer  ruhigen  Lage  anzuhalten;  sie  dürfen
HPrenßbisches  Hebammen-Lehrbuch.  18
        <pb n="287" />
        —  274  —

das  Ben  nicht  verlassen,  oder  müssen  es  wieder  aufsuchen,  wenn  sie
bereis  ausgestanden  waren.  Steht  auf  diese  Maaßregeln  die  Blutung
  nicht  bald,  oder  trin  sie  gleich  sehr  hefüg  auf,  oder  zeigt  sich,
daß  eine  der  vortzer  genannten  Ursachen  mit  im  Spiele  ist,  so  muß
ein  Arzt  gerufen  werden.

4.  Lageveränderungen  der  Gebärmuiter.

8.  374.

Eine  Zurückbengung  der  Gebärn#tier  im  Wochenbette
kommt  am  leichtesten  bei  solchen  Frauen  zu  Seande,  die  schon  vor,
oder  im  Beginne  der  Schwangerschaft  daran  gelinen  halten  (s.o.  F.  149).
Doch  kehm  sie  keineswegs  nach  der  Geburt  immer  wieder,  wenn  die  Wöchnerin
  sich  zweckmäßig  verhält  (s.  o.  8.  137.).  Dagegen  giebt  manchmal
das  Wochenbett  den  Anlaß  zur  ersten  Entstehung.  Je  weicher  und
schlaffer  die  Gebärmutter  bei  ihrer  Verkleinerung  bleibt  und  je  tiefer
sie  dabei  ins  kleine  Becken  herabsinkt,  um  so  leichter  kann  bei  ruhiger
Rückenlage  allmälich,  oder  bei  einer  starken  Anstrengung  der  Bauchpresse,
  zum  Beispiele  bei  einem  schweren  Seuhlgange,  plößzlich  eine
Zurückbeugung  eintreten.  Aber  eben  wegen  ihrer  größeren  Schlaffheit
und  Weichheit  und  wegen  der  Nachgiebigkeit  ihrer  Befestigungen  sind,
selbst  bei  plötzlicher  Entstehung,  die  Erscheinungen  meistens  unbedeutend,
  und  nur  selten  klagt  die  Wöchnerin  über  unangenehme
Empfindungen  und  Drang  im  Becken,  oder  Beschwerden  bei  der
Harn=  und  Stuhlentleerung.  Oester  wird  dagegen  durch  diese  Lageveränderung
  eine  mäßige  Blutung  über  die  gewöhnliche  Zeit  hinaus
unterhalten  (s.  o.  S.  373.).

Wenn  die  Hebamme  von  einer  Frau  weiß,  daß  sie  vor,  oder
im  Beginne  ihrer  Schwangerschaft  an  einer  Rückwärtsbeugung  der
Gebärmutter  gelitten  hatte,  so  thut  sie  gut,  sie  im  Wochenbette  schon
früh  an  einen  Arzt  zu  verweisen,  damit  dieser  die  geeignelen  Anordnungen
  treffen  könne,  der  Wiederkehr  des  Uebels  vorzubeugen.  Jedensalls
  muß  derselbe  gerufen  werden,  sobald  sich  die  vorher  genannten
Störungen  zeigen,  und  die  Untersuchung  eine  solche  Lageveränderung
nachweist.
        <pb n="288" />
        —  275  —

S.  375.

Von  der  Entstehung  eines  Gebärmutter=  und  Scheidenvorfalles
  im  Wochenbette  und  von  dem  Berhalten  der  Hebamme
dabei,  namentlich  wenn  die  Gebärmutier  plögtzlich  bei  einer  körperlichen
  Anstrengung  durch  die  Schamspalte  vorfällt,  ist  schon  die  Rede
gewesen  (s.  o.  §.  154.,  156.).  Frauen,  welche  bereits  vor  der
Schwangerschaft  mit  einem  Vorfalle  behaftet  waren,  ist  jedenfalls  im
Wochenbeite  der  Rath  zu  ertheilen,  sich  an  einen  Arzt  zu  wenden.

5.  Störungen  der  Harnentleerung.

S.  376.

Die  nicht  selten  in  den  ersten  Tagen  des  Wochenbenes  vorkommende
  Harnverhaltung  und  das  Berfahren  der  Hebamme  dabei
ist  schon  früher  besprochen  worden  (s.  o.  5.  135.).  Stellt  sich  die
Harnverhaltung  erst  zu  einer  späteren  Zeit  ein,  so  weiset  dies  auf
besondere  krankhafte  Zustände  als  Ursache  hin  und  muß  deshalb  sogleich
  ein  Arzt  befragt  werden.

F.  377.

Eine  viel  üblere  Erscheinung  ist  ein  unwillkürlicher  Abgang
  des  Harns.  Die  Hebamme  erkennt  ihn  an  dem  Harngeruche
des  Bettes  und  Zimmers  der  Entbundenen.  Auch  werden  die  Geburtstheile
  und  ihre  Umgebung  bald  wund  und  empfindlich.  Ein
solcher  unwillkürlicher  Abgang  des  Harns  wird  zuweilen  nach  schweren
  und  langwierigen  Geburten  beobachtet  und  rührt,  entweder  von
einer  Lähmung  des  Blasenhalses,  oder  häufiger  von  einer  Verletzung
  der  Harnblase  her.

Die  Lähmung  des  Blasenhalses  macht  sich  gewöhnlich
gleich  nach  der  Geburt  durch  Harnträufeln  bemerklich;  der  Harn
fließt  dabei  durch  die  natürliche  Oeffnung  der  Harnröhre  ab.  Selten
jedoch  ist  die  Lähmung  des  Blasenhalses  so  vollständig,  daß  der
Harn  beständig  abtröpfelt.  Dagegen  ist  ein  gewisser  Grad  von
Schwäche  desselben,  bei  dem  der  Harn  größtentheils  in  regelmäßiger

18“
        <pb n="289" />
        —  276  —

Weise  gelassen  wird  und  nur  bei  einer  plötzlich  verstärkten  Thaͤtigkeit
der  Bauchpresse,  wie  beim  Husten.  Niesen  u.  s.  w.,  unwillkürlich  abgeht,
  nichts  Ungewöhnliches.  Diese  Schwäche  des  Blasenhalses  pflegt
sich  bald  von  selbst  zu  verlieren.  Besteht  aber  wirkliches  Harnträufeln,
  so  ist  unbedingt  die  sofortige  Herbeirufung  eines  Arztes  zu  verlangen.


eine  Verletzung  der  Harnblase  die  Ursache  des  unwilkürlichen
  Harnabganges,  so  stellt  sich  derselbe  ausnahmsweise  schon  gleich
nach  der  Geburt,  gewöhnlich  aber  erst  am  vierten  bis  fünften  Tage
des  Wochenbettes,  ja  bisweilen  noch  später  ein,  wenn  der  in  Folge
der  Quetschung  unter  der  Geburt  entstandene  Schorf  sich  losstößt,  und
eine  Oeffnung  in  der  Wand  der  Blase  und  der  Scheide,  oder  seltener
  des  Mutterhalses  zurückläßt.  Meistens  fließt  alsdann  aller  Urin
durch  diese  Oeffnung  und  aus  der  Scheide  ab.  Bisweilen  aber  werden
  in  geeigneter  Körperhaltung  geringe  Mengen  in  der  Blase  zurückgehalten,
  welche  die  Wöchnerin  auf  dem  natürlichen  Wege  willkürlich
lassen  kann.  Immer  ist  sogleich  ein  Arzt  zu  Rathe  zu  ziehen.

6.  Störungen  der  Stuhlentleerung.

F.  378.

Reigung  zur  Verstopfung  bildet  bei  Wöchnerinnen  die  Regel.
Wie  die  Hebamme  sich  dabei  verhalten  soll,  ist  schon  früher  gelehrt
worden  (s.  o.  S.  136.).

Durchfall  kommt  öfters  im  Verlaufe  des  Kindbettfiebers  vor
(s.  o.  5.  368.).

Wo  der  Durchfall  fieberlos  auftrikt,  ist  er  meistens  durch  Fehler
im  Essen  und  Trinken,  seltener  durch  Erkältung  veranlaßt.  Sobald
er  sich  mehrmals  wiederholt,  muß  ein  Arzt  befragt  werden.  Inzwischen
  empfehle  die  Hebamme  Vorsicht  in  der  Wahl  der  Speisen,
warmes,  schleimiges  Getränk,  überhaupt  ein  warmes  Verhalten,
Bettruhe.
        <pb n="290" />
        —  277  —

K.  378.

Manchmal  wird  die  Stuhlentleerung  durch  sogenannte
Goldaderknoten  schmerzhaft.  Unter  Goldaderknoten  versteht
man  Blutaderknoten,  welche  entweder  innen  im  Mastdarme  unter
der  Schleimhaut,  oder  außen  um  den  Rand  des  Afters  unter  der
äußeren  Haut  sitzen  und  eine  knotige,  rothe  oder  blaurothe  Geschwulst
bilden.  Die  Goldaderknoten  werden  unter  der  Geburt  oft  sehr  hervorgedrängt
  und  schwellen  im  Wochenbette  stärker  an  und  verursachen
lebhafte  Schmerzen.  Die  Hebamme  muß  durch  milde  Klystiere  (ohne
Zusatz  von  Salz)  für  weichen  und  leichten  Stuhlgang  sorgen.  Auf
die  Geschwulst  an  dem  Aster  lasse  sie  häufig  ein  mit  Zinksalbe  bestrichenes
  Läppchen,  oder  einen  warmen  Breiumschlag  legen.  Mindern
  sich  jedoch  bei  dieser  Behandlung  die  Schmerzen  nicht  bald,  so
muß  sie  den  Rath  eines  Arzies  verlangen.

Ein  unwillkürlicher  Abgang  des  Stuhles  ist  eine  Folge
tiefer  Verletzungen  des  Dammes,  die  bis  an,  oder  selbst  in  den  After
drangen  (s.  o.  5.  353.).  Ihm  läßt  sich  nur  durch  eine  frühzeitige
künstliche  Vereinigung  der  Wunde  vorbeugen.  Ist  diese  versäumt,  so
muß  wenigstens  jetzt  sogleich  ein  Arzt  gerufen  werden.

7.  Krankheiten  der  Brüste.

g.  380.

Um  bei  einer  stillenden  Wöchnerin  die  Bildung  sogenannter
Milchknoten  und  eine  Entzündung  der  Brüste  zu  verhüten,
muß  die  Hebamme  dafür  sorgen,  daß  das  Kind  rechtzeitig  nach  der
Geburt  und  regelmäßig  fünf  bis  sechs  Male  täglich  an  jede  Brust
angelegt  werde;  sie  muß  die  Brüste  durch  eine  zweckmäßige  Bedeckung
  vor  Erkältung  und  Druck  bewahren  (s.  o.  6.  132.)  und  von
der  Wöchnerin  jede  Veranlassung  zu  Gemüthsbewegung  möglichst  abzuhalten
  suchen.  Zeigen  sich  aber  dennoch  harte  Knoten,  werden  dieselben
  schmerzhaft,  und  schwillt  die  Brust  an,  so  dringe  die  Hebamme
sogleich  auf  die  Herbeirufung  eines  Arztes.  Inzwischen  sorge  sie
dafür,  daß  die  Wöchnerin  sich  sehr  mäßig  im  Essen  und  Trinken
        <pb n="291" />
        —  278  —

halte;  bewirke  durch  Klystiere  gehoͤrige  Leibesöffnung;  suche  durch
sanftes  Einreiben  von  erwärmtem  Oele,  oder  öfteres  Bähen  mit  warmen
  Dämpfen  eines  Kamillenaufgusses  die  Spannung  in  der  Brust
zu  vermindern;  bedecke  sie  mit  Watte,  oder  mit  einem  trockenen,  leichten
  und  weichen  Kräuterkissen  von  Kamillen=  und  Fliederblumen  und
unterstütze  sie  durch  ein  Tuch,  welches  sie  über  die  entgegengeseyzte
Schulter  befestigt.  Nur  im  Ansange,  so  lange  die  Schmerzen  gering
find,  kann  eine  zeitweilige  Entleerung  der  Brust  durch  das  Saugen
des  Kindes  von  Nutzen  sein.  Nimmt  die  Entzündung  zu,  so  wirkt
der  Reiz  des  Saugens  schädlich,  und  das  Anlegen  muß  daher  unterbleiben.


S.  381.

Frauen,  die  nicht  ftillen  wollen,  müssen,  um  den  Andrang
  der  Milch  zu  den  Brüsten  zu  beschränken,  sehr  wenig  essen
und  trinken  und  vom  zweiten  Tage  des  Wochenbettes  an  täglich  ein
Klystier  bekommen.  Dabei  bedecke  die  Hebamme  die  Brüste  sogleich
mit  einem  Kräuterkissen,  mit  Werg,  oder  Watie  und  befestige  dieselben
durch  ein  Tuch.  Wird  die  Spannung  der  Brüste  aber  dennoch  zu
groß,  so  suche  sie  dieselbe  durch  sanftes  Einreiben  von  erwärmtem
Oele  oder  öfteres  Bähen  mit  warmen  Dämpfen  eines  Kamillenaufgusses
  zu  mindern  (s.  o.  5.  380.).

In  ähnlicher  Weise  verfahre  die  Hebamme  bei  Frauen,  die  nach
dem  Wochenbette  aufhören  zu  stillen,  wenn  diese  ihren  Rath
verlangen.  Durch  ein  allmäliches  Entwöhnen  des  Kindes  läßt  sich
einer  zu  starken  Spannung  der  Brüste  am  besten  vorbeugen.  Erreicht
  die  Spannung  einen  sehr  hohen  Grad,  so  ist  solchen  Frauen
für  einige  Tage  Beitruhe  zu  empfehlen,  da  die  gleichmäßige  Erwärmung
  des  Körpers  und  die  ruhige  Haltung  der  Arme  dabei  wohlthätig
  wirken.

8.  382.

Das  Wundsein  der  Brustwarzen  ist  oft  eine  große  Qual
für  die  Wöchnerinnen,  welche  sie  nöthigen  kann,  das  Stillen  ganz
aufzugeben.  Es  ist  die  häufigste  Veranlaffung  zu  einer  Engündung
der  Brüste,  weil  die  Mutter,  aus  Furcht  vor  den  mit  dem  Säugen
        <pb n="292" />
        —  279  —

verbundenen  Schmerzen,  gern  das  Anlegen  des  Kindes  verschiebt  und
dadurch  eine  Milchstauung  in  den  Brüsten  erzeugt.  Manche  Frauen
haben  eine  so  zarte  und  verletzbare  Haut,  daß  weder  die  sorgsamste
vorbereitende  Pflege  der  Warzen  in  der  Schwangerschaft  (s.  o.  8.  69.),
noch  die  pünktliche  Befolgung  aller  für  das  Anlegen  des  Kindes  und
die  Reinhaltung,  sowohl  der  Brüste,  als  des  kindlichen  Mundes  beim
Säugen  gegebenen  Vorschriften  (s.  o.  8.  132.,  144—145.)  sie  vor
diesem  Leiden  zu  schützen  vermögen.  Es  entsteht  um  so  leichter,  je
kleiner  die  Warzen  sind,  je  mehr  Mühe  also  das  Kind  hat,  sie  zu
fassen.  Hier  ist  es  gut,  sie  vor  dem  jedesmaligen  Anlegen  desselben,
mittelst  einer  Saugslasche  aus  Gummi  hervorzuziehen.

Man  fsieht  an  den  kranken  Warzen  entweder  blos  oberflächlich
wunde  Stellen,  oder  tiefer  eindringende  Risse  und  Schrunden;  häufig
hat  eine  Seite  der  Warze  mehr  gelitten,  als  die  andere.  Bisweilen
  erscheint  die  Warze  auf  den  ersten  Anblick  gesund,  aber  wenn
man  fie  ein  wenig  seitwärts  biegt,  entdeckt  man  an  ihrem  Ursprunge
eine  tiese  Schrunde,  durch  welche  sie  fast  ganz  von  der  Brust  abgetrennt
  sein  kann.  Besonders  die  tieferen  Risse  und  Schrunden  verursachen
  beim  Anlegen  des  Kindes  die  heftigsten  Schmerzen,  welche
die  Wöchnerin  in  hohem  Grade  angreifen.  Manchmal  gesellt  sich
sogar  Fieber  hinzu.

Die  Heilung  ist  sehr  schwierig,  da  das  Kind  die  Wunde  stets
wieder  aufsaugt.  Die  Warze  wird  beim  Anlegen  natürlich  um  so
mehr  gereizt  und  gezerrt,  je  weniger  die  Wöchnerin  sich  aus  Furcht
vor  dem  Schmerze  entschließen  kann,  das  Kind  gleich  herzhaft  anzudrücken,
  sondern  erst  mehrmals  zurückzuckt,  wobei  das  Kind  nur  die
Spitze  der  Warze  saßt.  Die  Hebamme  lasse  das  Kind  etwas  seltener
  anlegen,  aber  doch  regelmäßig,  um  eine  schädliche  Milchanhäufung
  und  die  Bildung  von  Milchknoten  in  der  Brust  zu  verhüten.
Die  Wöchnerin  mag  sich  dabei  eines  Warzenhütchens  aus  Kautschuck,
oder  besser  noch  aus  präparirtem  Kuheuter  bedienen,  wodurch  die
Schmerzen  gelindert  werden,  und  die  Heilung  befördert  wird.  Hat
vorzugsweise  eine  Seite  der  Warze  gelitten,  so  ist  es  bisweilen  von
Nutzen,  das  Kind  eine  Zeit  lang  in  umgekehrter  Weise,  wie  sonst,
nämlich  so  an  die  Brust  zu  legen,  daß  die  Beine  desselben  nach  außen
gerichtet  find.  Nach  dem  Saugen  werden  die  Warzen  mit  etwas
        <pb n="293" />
        —  280  —

Branntwein  und  Wasser  rein  gewaschen  und  mit  einem  Hlüichen  bedeckt,
  welches  aus  einer  Kartoffel  oder  gelben  Wurzel  geschnitten  werden
  kann  und  öfters  mit  einem  neuen  vertauscht  werden  muß.  Auch
kann  man  blos  Läppchen  von  weicher,  in  frisches  Wasser  getauchter
Leinewand  auflegen,  die  aber  stets  seucht  gehalten  werden  müssen.
Bessert  sich  bei  dieser  Behandlung  das  Uebel  nicht  schnell,  so  muß
ein  Arzt  gerufen  werden.

II.  Von  einigen  Krankbeiten  der  Neugeborenen.

F.  383.

Manche  Krankheiten  werden  von  den  Kindern  mit  auf  die  Welt
gebracht.  Es  sind  dies  entweder  Fehler,  die  auf  Störungen
ihrer  Bildung  im  Mutterleibe  beruhen  oder  es  sind  die
Folgen  schädlicher  Ein  wirkungen,  denen  sie  während  der
Geburt  ausgesezgzt  waren.

Die  Hebamme  ist  angewiesen,  das  Kind  nach  dem  ersten  Bade
genau  zu  besichtigen  und  namentlich  darauf  zu  achten,  ob  etwa  die
Harnröhre,  oder  der  After  regelwidrig  verschlossen  seien  und,  wenn
dieses  der  Fall,  sogleich  ärziliche  Hülse  zu  verlangen  (s.  o.  8.  118.).
Indeß  wird  sie  die  Verschließung  der  Harnröhre  selten  sogleich
wahrnehmen,  sondern  meistens  erst  später  daran  erkennen,  daß  das
Kind  sich  nicht  naß  macht.  Auch  eine  Verschließung  des  Mastdarmes
  kann  bei  der  ersten  Besichtigung  unerkannt  bleiben,  wenn
die  äußere  Afteröffnung  regelmäßig  gebilder  ist,  und  die  Verschließung
höher  hinauf  im  Mastdarme  stattfindet.  Das  Kindespech  wird  alsdann
  zurückgehalten  und,  wenn  die  Verstopfung  länger  dauert,  so
wird  das  Kind  sehr  unruhig,  der  Leib  desselben  treibt  auf,  wird  hart
und  empfindlich  gegen  Berührung.

Wenn  ein  Kind  nicht  innerhalb  der  ersten  12  Stunden  die  Windeln
  näßt,  oder  wenn  es  nach  24  Stunden  noch  kein  Kindespech
entleert  hat  und  nur  ein  vergebliches  Drängen  zeigt  (s.  o.  S.  140.),
so  muß  die  Hebamme  eine  Verschließung  der  Harnröhre,  bez.  des
        <pb n="294" />
        —  281  —

Mastdarms  annehmen  und  auf  die  sofortige  Herbeirufung  eines  Arztes
  dringen.  Denn  das  Leben  des  Kindes  ist  alsdann  in  großer
Gefahr  und  kann,  wenn  seine  Erhaltung  überhaupt  möglich  ist,  nur
durch  schnelle  ärztliche  Hülse  gerettet  werden.

8.  384.

Weniger  bedenklich  ist  ein  anderer  Bildungsfehler,  nämlich  ein
zu  kurzes  Zungenbändchen,  wodurch  dem  Kinde  das  Saugen
erschwert  wird.  Indeß  wird  dasselbe  sehr  oft  fälschlich  für  die  Ursache
  gehalten,  weshalb  ein  Kind  nicht  saugen  könne.  Häufiger  trägt
Schwäche  des  Kindes,  oder  Kleinheit  der  Brustwarzen,  oder  Ungeschick
  beim  Anlegen  des  Kindes  die  Schuld.  Ein  zu  kurzes  Zungenbändchen
  ist  nur  dann  vorhanden,  wenn  das  Kind  die  Zungenspitze
nicht  an  die  Unterlippe  bringen  kann,  und  die  Spitze  der  Zunge  bei
Bewegungen  eine  deutliche  Einkerbung  zeigt.  Um  das  Kind  zum
Oeffnen  des  Mundes  zu  nöthigen,  braucht  die  Hebamme  ihm  nur
die  Nasenöffnungen  zusammenzudrücken.  Findet  sie,  daß  das  Zungenbändchen
  wirklich  zu  kurz  sei,  so  muß  sie  den  Rath  eines  Arztes
einholen.

Einige  Bildungsfehler  bei  Neugeborenen,  die  sogleich  ins  Auge
fallen,  sind  bereits  früher  besprochen  (s.  o.  5.  307.).

g.  385.

Unter  den  sichtbaren  Wirkungen,  welche  die  Geburt  an  dem
Kinde  zurückläßt,  ist  die  Kopfgeschwulst  die  häufigste.  Sie  bedarf
eben  so  wenig,  wie  die  Geburtsgeschwulst  anderer  Theile,  einer  besonderen
  Behandlung.  Sollte  aber  die  Geschwulst  am  Kopfe  sich
nicht  innerhalb  der  nächsten  Tage  verlieren,  oder  sollte  sich  in  dieser
Zeit  eine  neue  Geschwulst,  gewöhnlich  an  derselben  Stelle,  also  meistens
  auf  einem  der  Scheitelbeine,  bilden,  so  muß  die  Hebamme  einen
Arzt  herbeirufen,  da  sie  es  dann  gewöhnlich  mit  einer  sogenannten
Kopfblutgeschwulst  zu  thun  hat.  Diese  Geschulst  entsteht  nämlich
  durch  einen  Bluterguß  unter  die  Beinhaut  des  Knochens.  Die
Farbe  der  Kopfhaut  bleibt  dabei  unverändert,  die  Geschwulst  bildet
eine  flache,  abgerundere  Erhöhung,  fühlt  sich  schwappend  an  und  läßt
ringsum  einen  harten,  scharfen  Rand  unter  der  Haut  wahrnehmen.
        <pb n="295" />
        —  282  —

In  denjenigen  Fällen,  wo  der  Druck  eines  engen  Beckens
erheblichere  Verletzungen  an  dem  Kopfe  des  Kindes  bewirkt
  hat  (s.  o.  5.  247.),  wird  in  der  Regel  schon  wegen  der
Schwierigkeiten  der  Geburt  ein  Arzt  hinzugezogen  sein.  Wäre  es
nicht  der  Fall  gewesen,  so  müßte  es  jetzt  geschehen,  da  der  Arzt  bisweilen
  den  möglichen  schlimmen  Folgen  solcher  Verletzungen  (s.  u.
8.  400.)  vorbeugen  kann.  Die  Hebamme  nehme  auch  die  bloßen
Quetschungen  der  Kopfhaut  nicht  leicht,  sobald  durch  die  Stärke
oder  die  Dauer  des  Druckes  dort  ein  wirklicher  Schorf  erzeug  ist.
Denn  nach  dem  Abfalle  desselben  bleibt  ein  Geschwür  zurück,  von
dem  unter  ungünstigen  Verhältnissen  eine  nicht  gefahrlose  Entzündung
auf  die  Umgebung  sich  ausbreiten  kann.

8.  386.

Je  gewissenhafter  sich  die  Hebamme  nach  den  ihr  für  die  Pflege
eines  neugeborenen  Kindes  gegebenen  Vorschriften  richtet  (s.  o.  8.  143
bis  147.),  und  je  pünktlicher  ihre  Anordnungen  alsdann  befolgt
werden,  um  so  mehr  darf  sie  hoffen,  ein  gesund  und  lebensfrisch  geborenes
  Kind  gesund  zu  erhalten.  Um  aber  zu  erkennen,  ob  ein
Kind  krank,  und  die  Hülfe  eines  Arztes  nothwendig  sei,  achte  sie
auf  folgende  Zeichen;

8.  a287.
1.  Jedes  Kind  ist  für  gefährlich  krank  zu  halten,  welches
die  Brust  der  Mutter  (oder  Amme)  längere  Zeit  nicht  neh—
men  will,  nachdem  es  früher  begierig  gesogen  hat.

8.  388.

2.  Eben  so  ist  jedes  Kind  für  gefährlich  krank  zu  halten,
welches  eine  besondere  Unruhe  zeigt,  wenig  oder  gar  nicht
schläft  und  anhaltend  schreit,  ohne  daß  man  Hunger  (s.  o.
5.  145.),  oder  ein  durch  den  Druck  der  Bekleidung,  die  Nässe  der
Windeln  u.  s.  w.  veranlaßtes  Unbehagen  als  Ursache  erkennen  kann.
Je  kränker  das  Kind  ist,  um  so  mehr  pflegt  dabei  die  Stimme  verändert
  zu  sein;  sie  wird  kläglich,  wimmernd,  und  bei  sehr  schwerer
Krankheit  verliert  das  Kind  seine  Stimme  ganz.  Fühlt  sich  zugleich
        <pb n="296" />
        —  283  —

die  Haut  heiß  an,  so  kann  die  Hebamme  vermuthen,  daß  das  Kind
Fieber  habe.  Auch  athmet  es  alsdann  gewoͤhnlich  sehr  hastig,  oder
unregelmäßig.

K.  389.

3.  Bei  jeder  ernsten  Erkrankung  leidet  die  Ernährung  des
Kindes,  und  oft  sehr  schnell;  sein  Gesicht  verfällt,  es  nimmt  nicht
zu,  magert  vielmehr  ab.  Gewöhnlich  sind  daneben  deutliche  Zeichen
gestörter  Verdauung  vorhanden.

Leidet  das  Kind  an  Verstopfung,  erfolgen  die  Ausleerungen
seltener,  als  sonst,  kaum  einmal  in  24  Stunden,  sind  sie  trockener
und  härter,  muß  das  Kind  sich  dabei  quälen  und  mit  Anstrengung
prefssen,  so  kann  die  Hebamme  vorläufig  versuchen,  durch  ein  Klystier
von  Kamillenthee  mit  etwas  Oel  und  Zucker  Erleichterung  zu  verschaffen,
  auch  wohl  dem  Kinde,  um  den  Abgang  der  Blähungen  zu
befördern,  einige  Theelöffel  voll  Kamillenthee  einflößen,  bis  der  Arzt
weitere  Verordnungen  trifft.  Dauert  die  Verstopfung  länger,  so  wird
der  Leib  des  Kindes  hart,  ausgerrieben,  heiß,  das  Kind  hat  Leibweh
und  zieht  dabei  die  Beine  stark  in  die  Höhe.  Alsdann  ist  mit  der
Herbeirufung  eines  Arztes  keinen  Augenblick  zu  säumen.

S.  390.

Oder  das  Kind  hat  Durchfall,  die  Ausleerungen  erfolgen
häufiger,  sind  dünner,  wässriger  oder  schleimiger  und  meistens  auch
von  übler  Farbe,  grünlich  weißlich,  bisweilen  gehackten  Eiern  gleich.
Auch  hierbei  hat  das  Kind  oft  Leibweh,  wie  bei  Verstopfung.  Die
Gefahr  ist  meistens  größer,  weil  durch  den  Verlust  von  Säften  die
Kräfte  des  Kindes  schneller  erschöpft  werden.  Die  Hebamme  muß
daher  sogleich  einen  Arzt  rusen.  Inzwischen  lege  sie  dem  Kinde  bei
lebhafteren  Schmerzensäußerungen  ein  in  recht  warmen  Kamillenthee
getauchtes  und  sorgfältig  wieder  ausgerungenes  Flanelltuch  um  den
Leib.  Besonders  ab  suche  sie  zu  ermitteln,  ob  etwa  in  der  Ernährung
  des  Kindes  Fehler  begangen  werden,  die  sie  abstellen  kann;
ob  vielleicht  die  Säugende  Schreck,  Aerger  oder  Angst  gehabt  habe;
oder  ob  sie  unzuträgliche,  schwer  verdauliche  Kost  genieße,  oder,
wenn  das  Kind  ohne  Mutter=  oder  Ammenmilch  aufgefüttert  wird,
        <pb n="297" />
        —  284  —

ob  die  Milch  von  kranken  Kühen  stamme  (s.  o.  8.  147.),  ob  fie
sauer  sei  u.  s.  w.  Bei  aufgefünerten  Kindern  ist  es  gewöhnlich  das
Beste,  ihnen  auf  24  Stunden  die  Milch  gänzlich  zu  entziehen  und
dafür  z.  B.  eine  dünne  Taubenbrühe  mit  etwas  Gries  zu  reichen.

8.  391.

Manchmal  ist  auch  Erbrechen  zugegen.  Daß  ein  sonst  gesundes
Kind  dann  und  wann,  nachdem  es  zu  hastig,  oder  zu  viel  auf  einmal
  getrunken  hat,  einen  Theil  der  genossenen  Milch,  entweder  sogleich
  unverändert,  oder  nach  einiger  Zeit  gekäst  wieder  ausspeit,  hat
nichts  zu  bedeuten.  Wenn  sich  aber  dieses  Erbrechen  oder  Wiederausspeien
  häufig  wiederholt,  oder  wenn  das  Erbrochene  sehr  sauer
riecht,  oder  wenn  Durchfall  damit  verbunden  ist,  oder  das  Kind  zugleich
  Unruhe  und  Schmerz  zeigt,  so  ist  die  Gefahr  für  dasselbe  nicht
gering,  und  schnelle  ärztliche  Hülfe  unbedingt  nothwendig.  Die
Hebamme  forsche  auch  hier  etwaigen  Fehlern  in  der  Ernährungsweise
des  Kindes  nach  und  suche  sie  wo  möglich  abzustellen.  Kinder,
welche  aufgefüttert  werden,  muß  man  in  der  Regel  auf  24  Stunden
von  der  Milch  gänzlich  absetzen.

g.  392.

Es  versteht  sich  von  selbst,  daß  die  in  den  vorhergehenden
Paragraphen  ertheilte  Erlaubniß,  unter  gewissen  Umständen  einigen
vorläufigen  Rath  zu  ertheilen,  die  Hebamme  in  keiner  Weise  von
der  Verpflichung  entbindet,  sobald  sie  eines  oder  mehre  der  geschilderten
  Krankheitszeichen  an  dem  Kinde  wahrnimmt,  ungesäumt  die
Herbeirufung  eines  Arztes  zu  veranlassen.

Ohne  Genehmigung  des  Arztes  darf  die  Hebamme  ein
krankes  Kind  nicht  baden.

F.  393.

Unter  den  äußerlich  sichtbaren  und  deshalb  leichter  erkennbaren
Krankheiten  find  besonders  folgende  zu  nennen:

Das  Wundsein.  Es  kommt  in  allen  Hautfalten  des  Körpers,
hinter  den  Ohren,  am  Halse,  unter  den  Achseln,  am  häufigsten  in  den
Weichen,  in  den  Falten  zwischen  den  Schenkeln  und  den  Geschlechts-
        <pb n="298" />
        —  285  —

theilen,  an  den  Geschlechtstheilen  und  um  den  Aster  vor.  Die  Haut
erscheint  lebhaft  geröthet,  stellenweise  wund  und  nässend,  oder  mit
kleinen  Knötichen  oder  Bläschen  besetzt.  Dieses  Wundsein  ist  nur  die
Folge  vernachlässigter  Reinlichkeit  und  Pflege.  Ohne  sleißige
Reinigung  der  kranken  Theile,  fleißigen  Wechsel  weicher  und  reiner
Wäsche,  namentlich  auch  des  Nachts  ist  an  Heilung  nicht  zu  denken.
Befördert  wird  die  Heilung,  wenn  die  Hebamme  die  wunden  Hautstellen
  öfiers  mit  kühlem  Wasser  übergießt,  darauf  sorgfältig  abtrocknet
  und  mit  reiner  Watte  bedeckt.  Entstehen  wirkliche  Geschwüre,
oder  zeigt  sich  Geschwulst  und  Härte  an  den  befallenen  Theilen,  so
ist  ärztlicher  Rath  einzuholen.

S.  394.

Schwämmchen  oder  Soor.  Bei  dieser  Krankheit  bildet  sich
eine  Art  Schimmel  im  Munde  der  Kinder,  auf  der  Zunge,  an  der
Innenfläche  der  Lippen  und  Wangen,  am  Zahnfleische,  am  Gaumen
in  der  Gestalt  kleiner  weißer,  rahmähnlicher  Flecken,  deren  Umgebung
  geröthet  ist.  Das  Uebel  ist  gewöhnlich  durch  Unreinlichkeit
verschuldet,  indem  es  versäumt  wurde,  dem  Kinde  jedesmal  nach  dem
Saugen  den  Mund  zu  reinigen.  (s.  o.  8.  144.).  Denn,  wenn  dies
nicht  geschieht,  so  bleiben  Reste  der  genossenen  Milch  an  der  Schleimhaut
  des  Mundes  haften  und  gehen  hier  in  eine  saure  Gährung
über.  Die  Hebamme  suche  mit  einem  reinen  in  kaltes  Wasser  oder
eine  Mischung  von  Wasser  und  Wein  getauchten  Läppchen,  oder  einem
darin  getauchten  vollen  Haarpinsel  die  rahmigen  Massen  vorsichtig
abzustreisen  und  sorge  dafür,  daß  von  jetzt  an  dem  Kinde,  so  oft  es
gesogen  hat,  der  Mund  sorgfältig  ausgewaschen  werde.  Breiten  sich
die  Soorflecke  aus,  verursacht  das  Saugen  dem  Kinde  sichtlich
Schmerz,  gesellen  sich  Unruhe  und  Fieber,  Durchfall,  oder  Erbrechen
hinzu,  so  muß  sogleich  ein  Arzt  gerufen  werde.

F.  395.

Entzündung  der  Augen.  Auch  dicser  gefährlichen  Krankheit
läßt  sich  meistens  vorbeugen,  wenn  die  zum  Schutze  der  Augen  bei
und  nach  der  Geburt  gegebenen  Vorschriften  pünktlich  befolgt  werden
(s.  o.  S.  113.,  117.,  143.,  144.).  Sie  entsteht  gewöhnlich  in  den
        <pb n="299" />
        —  286  —

ersten  Lebenstagen.  Fast  immer  erkrankt  zuerst  nur  ein  Auge.  Die
Augenlider  schwellen  an  und  werden  der  großen  Lichtscheu  wegen  fest
geschlossen;  beim  Oeffnen  derselben  quillt  ein  dicker,  eitriger  Schleim
in  reichlicher  Menge  hervor.  Schleunige  ärztliche  Hülfe  ist
nothwendig,  um  eine  Erblindung  zu  verhüten,  und  die  Hebamme
  würde  eine  strafbare  Schuld  auf  sich  laden,  wenn  sie  auch
nur  wenige  Stunden  mit  der  Herbeirufung  eines  Arztes  säumte.
Bis  zur  Ankunft  desselben  lasse  sie  beständig  mehrfach  zusammengelegte
  Leinwand,  in  eiskaltes  Wasser  getaucht,  über  das  Auge  legen.
Die  Umschläge  dürfen  nie  trocken  werden  und  find  daher  fleißig  zu
erneuern.  Außerdem  muß  man  die  Augenlider  alle  Paar  Stunden
vorsichtig  öffnen,  damit  der  darunter  verhaltene  dicke  Schleim  ausfließen
  könne,  dann  die  Augen  über  einem  Waschbecken  mit  kaltem
Wasser  übergießen  und  darauf  das  Gesicht  mit  einem  leinenen  Tuche
behutsam  abtrocknen.  Die  dazu  benuzzte  Leinewand  ist  sogleich  in
reinem  Wasser  auszuwaschen.  Auch  muß  man  sich  sehr  in  Acht  nehmen,
  etwas  von  dem  Schleime  an  die  eigenen  Augen  zu  bringen,
weil  dadurch  die  Krankheit  auf  diese  übertragen  wird.  Solche  Vorsicht
  ist  um  so  nothwendiger,  als  diese  Augenentzündung  bei  Erwachsenen
  besonders  gefährlich  ist.

S.  396.

Nabelblutungen.  Eine  Blutung,  die  in  den  ersten  Stunden
  nach  der  Geburt  aus  dem  am  Kinde  hängenden  Nabelschnurreste
  entsteht,  ist  immer  durch  ein  Versehen  der  Hebamme  beim  Abnabeln
  verschuldet  (s.  o.  8.  115.)  und  erfordert  sogleich  eine  erneuerte
  Unterbindung.  Oester  bemerkt  man  in  den  ersten  Tagen
nach  dem  Abfalle  des  Nabelschnurrestes  beim  Wechsel  des
Verbandes  auf  dem  abgenommenen  Verbandläppchen  ein  wenig  angetrocknetes,
  dunkes  Blut.  Eine  solche  geringe  Butung  aus  der
Nabelwunde,  die  lediglich  durch  die  Reibung  der  Berbandstäcke  bewirkt
  ist,  hat  keine  Gefahr.  Doch  muß  die  Hebamme  bei  der  Erneuerung
  des  Verbandes  schonend  zu  Werke  gehen  und  jedenfalls
statt  eines  trockenen  Läppchens  ein  mit  Feu  bestrichenes  auf  die
Wunde  legen.  Jede  stärkere  Blutung  aus  der  Nabelwunde
ist  dagegen  ein  höchst  gefährliches  Ereigniß,  welches  schnelle
        <pb n="300" />
        —  287  —

ärztliche  Hülfe  verlangt.  Inzwischen  suche  die  Hebamme  die  Blutung
in  der  Weise  zu  stillen,  wie  ihr  bei  der  Abreißung  der  Nabelschnur
unter  der  Geburt  gelehm  wurde  (s.  o.  8.  324.).

Nabelgeschwür.  Vernarbt  die  Nabelwunde  nicht  in  der  gewöhnlichen
  Weise,  sondern  entsteht  an  ihrer  Sielle  ein  Geschwür,
so  ist  gleichfalls  die  Herbeirufung  eines  Arztes  nothwendig.

Nabelbruch.  Findet  die  Hebamme,  daß  nach  der  Bernarbung
ein  Nabelbruch  sich  ausbildet,  wie  es  öfster  bei  Kindern,  die  viel
geschrieen  haben,  der  Fall  ist,  so  rathe  sie  frühzeitig,  einen  Arzt  zu
befragen.

§.  397.

Anschwellung  der  Brüste.  Bisweilen  zeigen  sich  gleich  nach
der  Geburt,  bei  Knaben  sowohl  als  bei  Mädchen,  in  einer  oder  in
beiden  Brustdrüsen  harte  Stellen.  Die  Hebamme  hüle  sich  daran
zu  drücken,  wie  es  früher  oft  mißbräuchlich  geschah;  suche  sie  vielmehr
  möglichst  vor  Druck  zu  bewahren.  Schwillt  die  Brust  stärker
an  und  wird  empfindlich,  so  reibe  sie  dieselbe  sanft  mit  warmem
Oele  ein  und  bedecke  sie  mit  Watte.  Wird  die  Haut  darüber  roth
und  heiß,  so  ist  der  Ausgang  in  Eiterung  zu  befürchten,  und  ein
Arzt  herbeizurufen.

F.  398.

Gelbsucht.  Sie  unterscheidet  sich  von  der  früher  erwähnten
gelblichen  Haurfärbung,  die  man  häufig  in  den  ersten  Lebenstagen
bei  sonst  gesunden  Kindern  wahrnimmt  (s.  o.  8.  142.),  nicht  blos
durch  die  entschiedenere  gelbe  Farbe,  sondern  auch  dadurch,  daß  zugleich
  die  Zeichen  gestörter  Verdauung  vorhanden  sind.

Blasenausschlag.  Er  zeigt  sich  bisweilen  schon  gleich  nach
der  Geburt  und  dann  gewöhnlich  zuerst  an  den  Fußsohlen  und  Handflächen.


Rose.  Sie  beginnt  mit  Röthe  und  Geschwulst  der  Haut,  gewöhnlich
  zwischen  dem  Nabel  und  den  Geschlechtstheilen,  aber  auch
an  anderen  Körperstellen  und  bleibt  entweder  beschränkt,  oder  verbreitet
  sich  nach  und  nach  über  einen  großen  Theil  des  Körpers.
        <pb n="301" />
        —  288  —

Wassergeschwulst.  Sie  erscheint  als  eine  teigige  oder  harte
Anschwellung  an  verschiedenen  Stellen  des  Koͤrpers,  zuerst  gewoͤhnlich
  an  den  Unterschenkeln,  über  welche  die  Haut  eine  gelbliche,  oder
bläuliche,  bisweilen  auffallend  bleiche  Farbe  zeigt.

Alle  diese  Krankheiten  sind  in  hohem  Grade  gefährlich
  und  verlangen  schnelle  ärztliche  Hülfe.

§.  399.

Eine  Krankheit,  welche  ebenfalls  bei  Neugeborenen  sehr  gefährlich
  werden  kann,  ist  der  Schnupfen.  Er  entsteht  durch  den  Aufenthalt
  des  Kindes  in  kalter  feuchter  Luft;  durch  das  Kaltwerden
der  von  Urin  benetzten  Beine,  wenn  die  Windeln  nicht  häufig  genug
gewechselt  werden;  durch  die  Einwirkung  der  Sonnenstrahlen  auf  die
Nasenschleimhaut,  daher  nicht  selten,  wenn  man  die  Kinder  an  sonnigen
  Frühlingstagen  ohne  genügenden  Schutz  davor  in's  Freie
bringt.  .

Der  Schnupfen  giebt  sich  zunächst  durch  öfteres  Niesen  zu  erkennen;
  aus  den  Nasenöffnungen  fließt  eine  helle  Flüssigkeit  aus.
Das  Einströmen  der  Luft  in  die  Nasenhöhlen  ist  erschwert;  daher
erzeugt  das  Athmen  in  denselben  ein  pfeifendes  Geräusch;  das  Kind
schläst  mit  offenem  Munde.  So  lange  indeß  das  Saugen  noch
nicht  behindert  ist,  pflegt  keine  Gefahr  vorhanden  zu  sein.  Dann
aber  wächst  sie  schnell.  Die  Hebamme  muß  daher  bei  jedem
Schnupfen  auf  die  Herbeirufung  eines  Arztes  dringen.  Bemerkt  sie,
daß  das  Saugen  dem  Kinde  Mühe  macht,  so  lasse  sie  vorläufig
das  Stillen  aussetzen  und  dem  Kinde  die  Milch  mit  einem  Löffel
einflößen.

S.  400.

Krämpfe.  Kinnbackenkrampf.  Starrkrampf.  Schon  in
den  ersten  Lebensjahren  treten  bisweilen  allgemeine  Krämpfe,
Zuckungen  auf  in  Folge  von  Verletzungen,  welche  der  Kopf  des
Kindes  beim  Durchgange  durch  ein  enges  Becken  erfahren  hatte
(s.  o.  S.  385.).
        <pb n="302" />
        —  289  —

Der  Kinnbackenkrampf  zeigt  sich  erst  später,  gewöhnlich  zwischen
  dem  fünften  und  neunten  Tage.  Manchmal  ist  er  dadurch
verschuldet,  daß  das  Kind  zu  heiß  gebadet  wurde.  Das  Kind  kann
die  Kiefer  nicht  bewegen,  den  Mund  nicht  öffnen,  weder  saugen,  noch
schlucken.  Jeder  Versuch,  den  Finger  in  den  Mund  zu  führen,  oder
dem  Kinde  Nahrung  einzuflößen,  steigert  den  Krampf,  oder  ruft  ihn
von  Neuem  hervor,  Oefter  wird  der  ganze  Körper  von  Starrkrampf
  ergriffen,  oder  es  gesellen  sich  heftige  Zuckungen  der
Glieder  hinzu.  Berührung,  oder  Bewegung  des  Körpers  ruft  jedesmal
  den  Anfall  hervor,  oder  verstärkt  den  schon  vorhandenen.

Bei  den  Krämpfen,  welche  schon  in  den  ersten  Lebenstagen  auftreten,
  kann  das  Kind  öfters  noch  durch  schnellen  ärztlichen  Beistand
gerettet  werden.  Der  Kinnbackenkrampf  endet  gewöhnlich  tödlich.
Bei  jeder  Art  von  Krämpfen  muß  die  Hebamme  auf  die  schleunige
Herbeirufung  eines  Arztes  dringen.

rentisches  Het  Lehröuch  19
        <pb n="303" />
        Anhang.

I.  Von  der  Anwendung  einiger  Heilmittel.

S.  401.

Innere  Heilmittel  selbständig  zu  verordnen,  ist  der  Hebamme
untersagt,  mit  folgenden  Ausnahmen:

Es  ist  ihr  erlaubt,  Hoffmann'sche  Tropfen  mit  sich  zu  führen
  und  bei  großer  Erschöpfung  durch  Blutwerlust  als  Belebungsmittel
  anzuwenden  (s.  o.  8.  169.),  namentlich  deshalb,  weil  andere
Belebungsmittel,  wie  Wein,  Branntwein  u.  s.  w.  nicht  immer  sogleich
  zur  Hand  sind.  Sie  giebt  alsdann  einige  Male  20  Tropfen
mit  Wasser,  oder  auf  Zucker.  Auch  bei  den  schmerzhaften  Krampfwehen
  in  der  Nachgeburtszeit  darf  sie,  wenn  keine  stärkere  Blutung
zugegen  ist,  12  bis  15  Tropfen  auf  Zucker  reichen.

Zu  den  inneren  Heilmineln,  deren  Anwendung  der  Hebamme
freisteht,  gehören  serner  die  Aufgüsse  gewürzhafter  Blumen,
Kräuter,  oder  Samen,  sogenannte  Thees,  wie  Kamillen-,  Flieder-,
  Lindenblüthen-,  Pfeffermünz-,  Fenchelthee.  Sie  werden  in  der
Weise  bereitet,  daß  man  die  Blumen,  Kräuter  u.  s.  w.  mit  ungefähr
  der  zehnfachen  Gewichtsmenge  kochenden  Wassers  übergießt,  dasselbe,
  wohl  zugedeckt,  einige  Zeit  darüber  stehen  läßt  und  dann  durch
ein  seines  Sieb  abgießt,  oder  durch  ein  leinenes  Tuch  durchseiht.
Am  häufigsten  macht  die  Hebamme  von  dem  Kamillenthee  Gebrauch,
so  bei  Krampfwehen,  hysterischen  Krämpfen,  schmerzhaften  Nachwehen.
Doch  darf  sie  nie  mehr,  als  1  bis  2  Tassen  voll  geben.  Bei  Blutfülle,
  Hitze,  oder  stärkerer  Blutung  ist  es  ihr  überhaupt  nicht  erlaubtl.
        <pb n="304" />
        —  291  —

Kinder  können  gegen  Blähungen  und  Leibschmerz  einige  Theelöffel
voll  Kamillenthee  bekommen.

Bei  anderen  Stoffen,  wie  Hafergrütze,  Leinsamen,  Altheewurzel,
aus  denen  sich  mit  Wasser  eine  schleimige  Flüssigkeit  bereiten
läßt,  genügt  dazu  das  einfache  Uebergießen  mit  kochendem  Wasser
nicht,  vielmehr  müssen  sie  mit  demselben  eine  Zeit  lang  gekocht,  und
die  Flüssigkeit  dann  noch  heiß  durchgeseiht  werden.

Stoffe,  welche  Stärkemehl  enthalten,  wie  Stärke,  Salep,
Arrow-Root,  werden  als  Pulver  mit  ein  wenig  kaltem  Wasser  zu
einem  Brei  angerührt,  worauf  unter  fortwährendem  Umrühren  die
nöthige  Menge  kochenden  Wassers  hinzugegossen  wird.

8.  402.

Aeußere  Heilmittel  wendet  die  Hebamme  als  Unschläge
in  verschiedener  Form  an.

Trockene,  warme  Umschläge.  Sie  benutzt  dazu:  gewärmie
Leinentlicher;  Kissen  von  weicher  Leinewand,  welche  mit  Kleie,  Roggenmehl,
  oder  den  oben  genannten  gewürzhaften  Blumen  und  Kräutern
  gestopft  werden,  sogenannte  Kräuterkissen;  Flanell,  welcher  mit
den  Dämpfen  von  Bernstein.  Mastir  u.  s.  w.  durchräuchert  ist.

Feuchte,  warme  Unschläge,  Bähungen.  Man  taucht  ein
mehrfach  zusammengelegtes  Leinentuch  in  heißes  Wasser,  oder  einen
heißen  Aufguß  von  Kamillenblumen  u.  s.  w.,  drückt  es  wieder  aus,
so  daß  kein  Wasser  mehr  abfließt,  und  legt  es  auf  den  kranken  Theil
so  warm,  wie  es  die  Haut  verträgt,  oder  der  Arzt  bestimmt  hat.
Der  Umschlag  muß  fleißig  erneuert  werden,  ehe  er  kalt  wird.  Um
die  schnelle  Abkühlung  und  die  Nothwendigkeit  eines  allzuhäufigen
Wechsels  zu  verhüten,  kann  man  ihn  mit  Wachstuch  oder  einem  anderen
  wasserdichten  Zeuge  bedecken,  und  darüber  noch  ein  wollenes
Tuch  breiten.  Auch  Flanelltücher,  in  heißes  Wasser  oder  Kamillenthee
  getaucht  und  wieder  ausgerungen,  eignen  sich  zu  einem  solchen
Umschlage,  wenn  die  Haut  des  zu  bedeckenden  Theiles  unverletzt  ist.

Warme  Breiunschläge,  warmer  Verband.  Der  Brei
wird  gewöhnlich  aus  Hafergrütze,  Roggenmehl,  gepulvertem  Leinkuchen,
  Brodkrumen  u.  s.  w.  mit  heißem  Wasser,  oder  heißer  Milch
bereitct.  Der  Brei  muß  so  dünn  sein,  daß  er  noch  aus  dem  Löffel

19“
        <pb n="305" />
        —  292  —

fließt,  und  man  muß  steis  doppelt  so  viel  davon  bereiten,  als  zu
einem  Umschlage  nöthig  ist.  Man  schlägt  denselben  zum  Gebrauche
in  ein  dünnes  Leinentuch,  breitet  ihn  so  aus,  daß  er  den  kranken
Theil  völlig  bedecken  kann,  und  legt  das  Tuch  auf  der  oberen  Seite
darüber  zusammen.  Wenn  er  dann  soweit  abgekühlt  ist,  daß  er,
ans  Auge  gehalten,  kein  unangenehmes  Gefühl  der  Hitze  mehr  bewirkt,
  so  ist  es  Zeit  ihn  aufzulegen,  in  der  Weise,  daß  die  Seite,
welche  nur  einfach  vom  Leinen  bedecki  ist,  auf  die  kranke  Stelle  zu
liegen  kommt.  Ueber  den  Verband  legt  man  ebenfalls,  um  die
schnelle  Abkühlung  zu  verhüten,  ein  Stück  Wachstuch  oder  Gummistoff
  und  darüber  noch  ein  dickes  wollenes  Tuch.  Bei  dieser  Bedeckung
  genügt  es,  wenn  man  ihn  alle  Stunde  erneuert,  wozu  man
die  zurückgebliebene  Hälste  des  aufs  Neue  gewärmien  Breies  benutzt.
Um  bei  diesem  Wechsel  jede  Erkältung  zu  vermeiden,  muß  der  neue
Umschlag  völlig  bereit  gehalten  werden,  ehe  man  den  alten  abnimmt.

Kalte  Umschläge.  Mehrfach  zusammengelegte  Leinentücher
werden  in  kaltes  Brunnenwasser,  oder  in  Wasser,  worin  sich  schmelzendes
  Eis  befindet,  eingetaucht  und  wieder  ausgedrückt.  Die  Umschläge
  müssen  häufig  erneuert  werden,  da  fie  schnell  die  Wärme  des
kranken  Theiles  annehmen.

Stärker  wirkt  die  Kälte  ein,  wenn  man  sich  stau  der  nassen
Leinentücher  einer  Schweinsblase,  oder  eines  Gummibeutels  bedient,
die  man,  nachdem  die  Luft  aus  denselben,  so  viel  als  möglich,  durch
Streichen  entsernt  war,  mit  Schnee  oder  gestoßenem  Eise  gefüllt  hat.
Damit  jedoch  die  Haut  des  damit  bedeckien  Theiles  nicht  erfriere,
darf  man  eine  solche  Eisblase  nie  unmittelbar  auf  dieselbe  legen,
sondern  muß  ein  Leinentuch  darunter  breiten.  Man  füllt  sie  aufs
Reue,  ehe  das  Ei  völlig  geschmolzen  ist,  nachdem  man  das  Wasser
hat  abfließen  lassen.

Prieß  nitz'sche  Umschläge  nennt  man  kalte  Umschläge,  die,
mit  trockener  Leinewand,  Wachstuch,  oder  Flanell  bedeckt,  so  lange
liegen  bleiben,  bis  sie  zu  warmen  Umschlägen  geworden  sind.  Die
Hebamme  wendet  sie  auf  Verordnung  des  Arztes  an,  der  alsdann
bestimmt,  wie  oft  ein  Wechsel  derselben  stattfinden  soll.

Senfteige  bereitet  die  Hebamme  auf  Anordnung  des  Arztes,
indem  sie  frisch  gestoßene  Senssamen  mit  warmem  Wasser  zu  einem
        <pb n="306" />
        —  293  —

dicken  Brei  anrührt  und  diesen  Brei,  etwa  einen  Messerrücken  dick,
auf  Leinewand  aufstreicht.  Ein  solches  Senspflaster  wird  entweder
unmittelbar  auf  die  Haut  gelegt,  oder  nachdem  man  vorher  den
Senfteig  mit  einem  Srücke  Gaze  bedeckt  hat.  Man  läßt  es  liegen,
bis  es  lebhaftes  Brennen  erzeugt,  und  die  Haut  darunter  roth  geworden
  ist,  wozu,  je  nach  der  Empfindlichkeit  der  Kranken,  10  bis
30  Minuten  erforderlich  zu  sein  pflegen.  Anstatt  der  Senfsamen
kann  die  Hebamme  auch  Meerrettig  nehmen,  den  sie  auf  einem
Reibeisen  schabt  und  mit  heißem  Essig  anrührt.  Nach  Abnahme  des
Pflasters  muß  die  Haut  mit  lauwarmem  Wasser  sorgfältig  abgewaschen
  werden.

g.  403.

Ebenfalls  zum  äußerlichen  Gebrauche  führt  die  Hebamme
eine  Lösung  von  Carbolsäure  in  Olivenöl  (1  Theil  Carbolsäure
  auf  25  Theile  Olivenöl)  mit  sich.  Sie  benutzt  das  Carbolöl,
sowohl  zum  Einfetten  der  Finger  für  die  innere  Untersuchung,  des
Ansatzrohres  beim  Kloystiersetzen,  des  Muttierrohres  bei  Einspritzungen
in  die  Scheide,  der  Wattekugeln  für  die  Ausstopfung  der  Scheide
(s.  o.  §.  166.),  als  auch  zu  gründlicher  Reinigung  der  beschmutzten
Hände  und  Instrumente  nach  dem  Gebrauche  (s.  o.  8.  96—97.).

8.  404.

Beim  Klystiersetzen  verfährt  die  Hebamme  in  folgender  Weise:

Zu  einem  eröffnenden  Klystiere  für  eine  Erwachsene  nimmt  sie
in  der  Regel  einen  Aufguß  von  Kamillenblumen,  dem  sie  einen
Eßlöffel  voll  Baumöl  und  einen  Theelöffel  voll  Salz  zusetzt;  zu
einem  krampfstillenden  Klystiere  allein  Kamillenthee  und  Oel;  eben  so
zu  einem  Klystiere  für  ein  Kind,  höchstens  mit  etwas  Zucker  vermischt.
  Immer  muß  sie  den  Kamillenthee  durch  ein  Tuch  durchseihen,
damit  nichts  von  den  Blumen  und  Stengeln  in  der  Flüssigkeit  zurückbleibe.
  Das  Klystier  muß  eine  solche  Wärme  haben,  daß  der  mit
der  dazu  bestimmten  Flüssigkeit  gefüllte  Irrigator,  ans  Ange  gehalten,
  für  das  Gefühl  nur  angenehm  warm  erscheint.  Oesters  verordnet
  der  Arzt  auch  andere  Mischungen,  zu  deren  Bereitung  er  alsdann
  die  nöthige  Anweisung  giebt  Die  §F.  258.  empfohlenen  Kly-
        <pb n="307" />
        —  294  —

stiere  von  Wasser  und  Essig  werden  so  bereitet,  daß  man  zu  zwei
bis  drei  Theilen  Wassers  von  der  gewöhnlichen  Stubenwärme  einen
Theil  Essigs  hinzusetzt.

Die  Menge  der  Flüssigkeit  zu  einem  eröffnenden  Klystiere,  welches
für  eine  Erwachsene  bestimmt  ist,  beträgt  ungefähr  200  bis  300
Gramm  (etwa  ½  bis  ½  Liter),  für  einen  Säugling  100  bis  150
Gramm  (etwa  '#½0  bis  ½  Liter).  Nimmt  man  nur  warmes  Wasser
ohne  weiteren  Zusatz  zum  Klystiere,  so  muß  die  Menge  der  Flüssigkeit
  größer  sein.  Soll  das  Klystier  nicht  eröffnend  wirken,  sondern
längere  Zeit  im  Darme  zurückgehalten  werden,  so  darf  man  nur  die
Hälfte  der  gewöhnlichen  Menge  nehmen.

Am  leichtesten  läßt  sich  die  Flüssigkeit  in  den  Darm  treiben,
wenn  die  Frau  auf  der  linken  Seite  mit  etwas  an  den  Leib  gezogenen
  Schenkeln,  nahe  dem  Bettrande  liegt,  und  früher  beim  Gebrauche
  der  Spritze  war  diese  Lage  nothwendig.  Aber  mit  dem  nach
unten  trichterförmig  zugespitzten  Irrigator  läßt  sich  der  Frau  auch  in
der  Rückenlage  auf  einem  Stechbecken  sehr  gut  ein  Klystier  beibringen,
  am  besten,  wenn  sie  dabei  so  gelagert  ist,  daß  die  Brust  etwas
tief  liegt,  und  der  Steiß  etwas  erhoben  ist.

Nachdem  die  Hebamme  das  eine  Ende  des  Kautschuckschlauches
über  die  Spitze  des  Trichters,  das  andere  über  das  Anfangsstück
des  Ansatzrohres  gezogen  hat,  schließt  sie  den  Schlauch  dicht  an
diesem  mit  dem  dazu  bestimmten  Quetscher  und  gießt  die  Flüssigkeit
in  den  Irrigator  ein;  läßt  darauf,  indem  sie  den  Quetscher  öffnet,
etwas  Flüssigkeit  durch  den  herabhängenden  Schlauch  abfließen,  um
die  in  demselben  enthaltene  Luft  auszutreiben,  und  schließt  ihn  dann
wieder.  Nun  übergiebt  sie  den  Irrigator  einer  Gehülfin  zum  Halten,
  nachdem  sie  die  Wärme  desselben  am  Augenlide  gevprüft  hat;
führt  selbst  das  beölte  Ansatzrohr  langsam  und  vorsichtig  in  die
Oeffnung  des  Afters  ein  und  schiebt  es  in  der  Richtung  des  Mastdarms,
  also  erwas  nach  hinten  und  links  (s.  o.  8.  31.),  etwa  7  bis
8  Centimeter  weit  sanft  in  die  Höhe;  läßt  darauf  den  Irrigator  bis
ungefähr  ½  Meter  über  die  Mündung  des  Afters  erheben  und  öffner
jetzt,  während  sie  mit  der  einen  Hand  fortdauernd  das  Rohr  in  der
gehörigen  Richtung  erhält,  mit  der  anderen  den  Quetscher.  Der
Druck,  welchen  das  Gewicht  der  in  dem  Irrigator  und  dem  Schlauche
        <pb n="308" />
        —  295  —

enthaltenen  Flüssigkeit  ausübt,  reicht  alsdann  hin,  den  Abfsluß  derselben
  durch  das  Rohr  in  den  Darm  zu  bewirken.  Je  höher  der
Irrigator  gehalten  wird,  um  so  stärker  ist  narürlich  der  Druck  von
oben  und  umgekehrt.  Die  Hebamme  muß  aber  darauf  sehen,  daß
der  Schlauch  keine  Knickung  erleide,  welche  den  Abfluß  hindern
würde.  Stockt  der  Abfluß  ohne  ein  solches  Hinderniß,  so  ist  anzunehmen,
  daß  eine  Schleimhamfalte  sich  vor  die  Mündung  des  Rohrs
gelegt  habe,  und  dieses  daher  ein  wenig  zurückzuziehen.  Wenn  die
bestimmte  Menge  der  Flüssigkeit  abgeslossen  ist,  schließt  die  Hebamme
den  Schlauch  wieder,  um  das  Abträufeln  des  darin  verbliebenen
Restes  in  das  Beit  zu  verhüten  und  zieht  das  Rohr  vorsichtig  und
langsam  aus  dem  Aster  zurück.  Sie  muß  dasselbe  sogleich  wieder
aus  dem  Schlauche  entfernen  und  vollständig  reinigen  (s.  o.  8.  96.).
Für  die  Wirkung  eines  eröffnenden  Klystiers  ist  es  wünschenswerth,
daß  die  Frau  es  nicht  sogleich  wieder  entleere,  sondern  etwa  eine
Viertelstunde  lang  zurückhalte.

Um  einem  Kinde  ein  Klystier  zu  geben,  legt  man  es  in  Seitenoder
  Bauchlage  auf  den  Schooß  einer  Wärterin.  Die  Hebamme
darf  das  Nohr  nur  etwa  2  bis  2½  Centimeler  weit  in  den  Mastdarm
  vorschieben.  Auch  ist  es  nicht  nöthig,  den  Irrigator  so  hoch
zu  erheben.

W.  405.

Zu  Einspritzungen  in  die  Mutterscheide  wird  am  häufigsten
  reines  Wasser  benutzt,  dessen  Wärme  sich  nach  dem  jedesmaligen
Zwecke  richten  muß.  Reinigende  Einspritzungen  sollen  lauwarm  gemacht
  werden;  die  Hebamme  hat  daher  die  Wärme  der  Flüssigkeit
eben  so,  wie  beim  Klystiersetzen,  vorher  am  Augenlide  zu  prüfen.
Dagegen  wird,  um  eine  Blutung  zu  stillen,  das  Wasser  möglichst  kalt
genommen;  am  kältesten  bekommt  man  es,  wenn  man  kleine  Eisstücke
  darin  schmelzen  läßt.  Außer  reinem  Wasser  darf  die  Hebamme
auch  Kamillenthee,  oder  eine  der  vorher  erwähnten  schleimigen  Flüssigkeiten,
  z.  B.  Leinsamenthee,  zur  Einspritzung  verwenden.  Einspritzungen
  mit  anderen  Mitteln  find  der  Hebamme  nur  auf  besondere  Verordnung
  des  Arztes  gestattet,  von  dem  sie  dann  auch  die  Weisung
über  die  Art  der  Anwendung  zu  empfangen  hat.  Ueberhaupt  darf
        <pb n="309" />
        —  296  —

die  Hebamme  ohne  Erlaubniß  des  Arztes  Einfpritzungen  in  die
Mutterscheide  oder  die  Gebärmutter  nur  in  solchen  Fällen  bei  Schwangeren
  und  Gebärenden  machen,  in  welchen  das  Lehrbuch  ihr  dieselben
  ausdrücklich  vorschreibt  (s.  o.  8.  167.,  168.,  179.,  183.,
253.,  312.,  840.,  3842.).  Bei  Wöchnerinnen  hat  sie  —  die  Fälle
von  Blutungen  ausgenommen  (s.  o.  F.  372.)  —  ihre  selbständige
Thätigkeit  auf  eine  Bespülung  der  äußeren  Geschlechtstheile  und  des
Scheideneinganges  zu  beschränken  (s.  o.  8.  130.,  3869.).

Der  Frau  wird  bei  diesen  Einspritzungen  immer  eine  Rückenlage
  gegeben.  Die  Hebamme  achte  darauf,  daß  die  Lage  bequem
sei,  da  die  Einspritzung  gewöhnlich  längere  Zeit  in  Anspruch  nimmt.
Um  die  Durchnässung  des  Lagers  durch  das  zurücksließende  Wasser
zu  verhüten,  muß  zum  Aufsangen  desselben  der  Frau  ein  Stechbecken,
oder  ein  sonst  geeignetes  Gefäß  untergeschoben  werden.

Die  Hebamme  bedient  sich  zu  diesen  Einspritzungen  ebenfalls
des  Irrigators.  Das  eine  Ende  des  Schlauches  zieht  sie  auch  hier
über  die  Spitze  des  Trichters  und  das  andere  über  das  Anfangsstück
  des  gekrümmten  Mutterrohres.  Zum  Anschrauben  an  dieses
führt  sie  zwei  Knöpfe  mit  sich;  einen,  welcher  nach  Art  einer  Brause
von  einer  Anzahl  kleiner  Löcher  durchbohrt  ist,  und  einen  zweiten,
welcher  ein  einziges  größeres  Loch  an  der  Spitze  trägt  und  einen
kräftigeren  Strahl  höher  hinauf  leitet.  Des  ersten  Knopfes  bedient
sie  sich  vorzugsweise  bei  reinigenden  Einspritzungen,  des  zweiten  da,
wo  es  sich  um  die  Stillung  von  Blutungen  aus  der  Gebärmutter
handelt.  Bei  der  Füllung  des  Irrigators  verfährt  sie  in  derselben
Weise,  wie  beim  Klystiersetzen.  Nachdem  sie  die  Luft  aus  dem
Schlauche  entfernt  und  denselben  wieder  mit  dem  Quetscher  geschlossen
hat,  übergiebt  sie  entweder  auch  hier  den  Irrigator  einer  Gehülfin,
oder  hängt  ihn,  wo  es  angeht,  in  der  passenden  Höhe  an  der  Wand
auf,  hält  dann  mit  zwei  Fingern  die  Schamlippen  von  einander  und
führt  unter  der  Leitung  des  Zeigefingers  der  anderen  Hand  das  eingeölte
  Mutierrohr  ungefähr  6  bis  7  Centimeter  weit  in  die  Scheide,
bei  Gebärmunerblutungen  aber  bis  an  oder  in  den  Munermund.
Darauf  öffnet  sie  den  Quetscher  und  läßt  die  Flüssigkeit  ausströmen.
Durch  Heben  oder  Senken,  höheres  oder  tieferes  Anhängen  des  Irrigators
  kann  sie  die  Stärke  des  Stromes  beliebig  ändern.  Um  das
        <pb n="310" />
        —  297  —

Eindringen  von  Luft  durch  den  Schlauch  in  die  Scheide  zu  verhindern,
  schließt  sie  denselben  mit  dem  Quetscher,  ehe  die  Flüssigkeit
aus  dem  Irrigator  vollständig  abgelaufen  ist,  und  zieht  jetzt,  wenn
die  Einspritzung  beendigt  sein  soll,  das  Mutierrohr  aus  der  Scheide
zurück,  oder  läßt,  wenn  sie  die  Einspritzung  fortsetzen  will,  mehr
Flüssigkeit  in  den  Irrigator  eingießen.  Nach  der  Einspritzung  ist  das
Mutterrohr  sogleich  abzunehmen  und  sorgfältig  zu  reinigen  (s.  o.
-.  96.).

K.  406.

Zum  Abnehmen  des  Harns  dient  der  sogenannte  Katheter,
ein  rundes,  leicht  gebogenes  Röhrchen  von  Neusilber  mit  drei  kleinen
Oeffnungen  auf  jeder  Seite  unterhalb  der  abgerundeten  Spitze.  Auch
dieses  Instrument  muß,  wie  alle  anderen,  vor  und  nach  jedesmaliger
Benutzung  sorgsam  gereinigt  werden  (s.  o.  8.  96).  Um  einer  Frau
den  Harn  abzunehmen,  giebt  die  Hebamme  ihr  im  Bette  eine  Rückenlage
  mit  etwas  erhöhtem  Kreuze  und  läßt  sie  die  Schenkel  etwas
auseinander  breiten.  Am  zweckmäßigsten  liegt  sie  auf  einem  Stechbecken,
  da  so  am  sichersten  jede  Durchnässung  des  Bettes,  sowohl
bei  dem  vorhergehenden  nöthigen  Abwaschen  der  Theile,  als  nachher
beim  Abfließen  des  Harns  vermieden  wird.  Zur  rechten  Seite  der
Frau  stehend,  entfernt  die  Hebamme  mit  der  linken  Hand  die  großen
und  kleinen  Schamlippen  von  einander.  Sie  sieht  alsdann  die  Oeffnung
  der  Harnröhre  dicht  unter  dem  Kitzler,  den  sie  wohl  davon
unterscheiden  muß.  Damit  sie  nicht  etwas  von  dem  diesen  Theilen
anhaftenden  Scheidenschleime,  besonders  aber  bei  Wöchnerinnen  nicht
erwas  von  dem  Wochenflusse,  mit  dem  Katheter  in  die  Blase  bringe,
muß  sie  vor  der  Einführung  desselben  die  Umgebung  der  Harnröhrenmündung
  mit  einem  leinenen,  in  lauwarmes  Wasser  getauchten
Tuche  sorgfältig  abwaschen.  Dann  faßt  sie  das  erwärmte  und  eingeölte
  Röhrchen  zwischen  Zeige=  und  Mittelfinger  der  rechten  Hand,
während  sie  mit  dem  Daumen  derselben  die  Ausflußöffnung  schließt,
führt  es  behutsam  etwa  2  ½  Centimeter  tief  in  die  Harnröhre,  senkt
es  darauf  mit  der  Hand  gegen  den  Damm  und  schiebt  es  nun  erst
tiefer  ein,  bis  sie  fühlt,  daß  der  Harn  fließt,  worauf  sie  den  Daumen
  von  der  Oeffnung  entsernt.  Gewöhnlich  muß  es  gegen  5,  zu-
        <pb n="311" />
        —  298  —

weilen  gar  6  bis  7  Centimeter  tief  in  die  Harnröhre  eingeführt
werden.

Bei  diesem  ganzen  Geschäfte  muß  die  Hebamme  sehr  vorsichtig
zu  Werke  gehen.  Sobald  sie  Widerstand  findet,  darf  sie  ihn  nie  mit
Gewalt  überwinden  wollen,  sondern  muß  einen  Finger  in  die  Scheide
führen,  um  zu  fühlen,  ob  das  Röhrchen  auch  dicht  hinter  der  Schooßsuge
  in  die  Höhe  laufe.  Denn  gewöhnlich  ist  ein  Fehler  beim  Einführen
  desselben  an  dem  Widerstande  Schuld,  indem  sie  die  Hand
nicht  tief  genug  gegen  den  Damm  gesenkt  hat  und  deshalb  die
Harnröhre  in  die  Scheide  hineindrängt.  Wo  sie  aber  mit  einem
vorsichtigen  Versuche  nichts  erreicht,  muß  sie  lieber  davon  abstehen,
als  daß  sie  die  Harnröhre  beschädige,  und  einen  Arzt  herbeirufen.

In  Fällen,  wo  ein  Kindestheil  schon  stark  auf  die  Harnröhre
drückt,  oder  wo  diese  durch  die  zurückgebeugte  Gebärmutter  zusammengepreßt
  wird,  muß  die  Hebamme  versuchen,  diese  Theile  durch  zwei
Finger  der  linken  Hand  etwas  von  den  Schambeinen  zu  entfernen,
nachdem  sie  die  Spitze  des  Röhrchens  vorher  in  die  Harnröhre  eingeführt
  hat.  Hier  gewährt  es  zuweilen  auch  eine  Erleichterung,  wenn
sie  die  Frau  auf  Ellenbogen  und  Knieen  liegen  läßt,  während  sie
den  Harn  abnimmt.

F.  407.

Blutegel  darf  die  Hebamme  nur  auf  Verordnung  des  Arztes
anwenden.  Sie  muß  sich  von  demselben  genau  unterrichten  lassen.
wohin  sie  gesetzt  werden  sollen.

Um  Blutegel  anzusetzen,  thut  die  Hebamme  dieselben  in  ein
trockenes,  kleines  Glas,  ein  Schröpfglas,  Schnapsglas  oder  dergl.,
und  hält  dieses  auf  den  Theil,  der  vorher  mit  warmem  Wasser,
oder  Milch  gereinigt  ist,  auch  wohl,  wo  es  vertragen  wird,  vorher
mäßig  gerieben  werden  kann.  Wenn  die  Blutegel  fest  angesogen
haben,  entfernt  sie  das  Glas  vorsichtig  und  löst  das  untere  Ende
der  Thiere,  welches  im  Glase  festsitzt,  mit  einem  Finger.

Soll  die  Hebamme  aber  eine  größere  Menge  Blutegel  auf  einen
flachen  Körpertheil,  z.  B.  auf  den  Leib,  den  Rücken,  die  Schenkel,
setzen,  so  verfährt  sie  am  sichersten  auf  folgende  Weise:  sie  nimmt
ein  Stück  Leinen,  etwas  größer,  als  eine  Hand,  und  bestreicht  rund
        <pb n="312" />
        —  299  —

umher  deu  Rand  mit  gewöhnlichem  Heftpflaster  Daumenbreit.  Dieses
legt  sie  auf  die  Körperstelle,  klebt  es  fest  an  und  läßt  es  eine  Viertelstunde
  liegen.  Darauf  macht  sie  es  an  einem  Winkel  etwas  los,
schiebt  alle  Blutegel  hinunter  und  schließt  die  Oeffnung  wieder.  Nach
einer  kleinen  Stunde  nimmt  sie  Alles  mit  einem  Male  sort.  So
braucht  kein  Theil  lange  entblößt  zu  werden,  und  jede  Erkältung
wird  vermieden.

Sollte  ein  Blutegel  sehr  heftigen  Schmerz  erregen,  wie  es  bei
Kindern  zuweilen  der  Fall  ist,  so  reiße  ihn  die  Hebamme  nicht  los,
sondern  bestreue  ihn  mit  etwas  Salz,  damit  er  los  lasse.

Ob  und  wie  lange  die  Blutegelstiche  nachbluten  sollen,  bestimmt
der  Arzt.  Um  die  Nachblutung  zu  unterhalten,  muß  die  Hebamme
die  Stichwunden  häufig  mit  einem  in  warmes  Wasser  getauchten
Tuche  abwischen,  damit  sie  nicht  durch  das  vor  ihnen  gerinnende
Blut  geschlossen  werden.  Wo  die  längere  Entblößung  gefürchtet  wird,
erreicht  die  Hebamme  ihren  Zweck  dadurch,  daß  sie  die  Stellen  mit
warmen  Brei=  oder  Wasserumschlägen  bedeckt.

Um  das  Bluten  der  Stiche  zu  stillen,  drückt  die  Hebamme  auf
jeden  derselben  ein  kleines  Stück  Feuerschwamm,  oder  geschabte  Charpie
  so  lange  auf,  bis  es  festklebt.  Wird  der  Schwamm  durch  das
hervorquellende  Blut  ganz  durchnäßt,  so  lege  sie  ein  zweites,  etwas
größeres  Stück  Schwamm  darauf  und  drücke  es  an  und  nöthigenfalls
  ein  drittes  und  viertes,  noch  größeres,  bis  der  Schwamm  angetrocknet
  ist.  Gelingt  es  der  Hebamme  nicht,  auf  diese  Weise  die
Blutung  zu  stillen,  so  muß  sie  den  Arzt  rufen  lassen,  bis  zu  dessen
Ankunft  aber  den  Druck  in  der  angegebenen  Weise  fortsetzen.

S.  408.

Das  Schröpfen  darf  die  Hebamme  ebenfalls  nur  auf  Verordnung
  des  Arztes  vornehmen.  Sie  wäscht  die  von  demselben  bezeichnete
  Stelle  mit  warmem  Wasser  ab  und  setzt  dann  einen  Schröpfkopf
  nach  dem  anderen,  nachdem  sie  ihn  mit  Wasser  angefeuchtet  und
die  Luft  in  demselben  durch  die  Flamme  der  Lampe  erhitzt  hat,
schnell  auf,  bis  zu  der  vorgeschriebenen  Zahl.  Die  Schröpfköpfe  bewirken
  ein  Zuströmen  des  Blutes  und  saugen  die  Haut  empor.  Läßt
man  es  dabei  bewenden,  so  nennt  man  dies  trockenes  Schröpfen.
        <pb n="313" />
        —  300  —

Soll  aber  blutig  geschröpft  werden,  so  nimmt  die  Hebamme  der
Reihe  nach  jeden  Schröpfkopf  wieder  ab,  setzt  den  aufgezogenen
Schröpfschnepper  auf  die  aufgetriebene  Stelle  der  Haut  und  drückt
ihn  los,  so  daß  die  kleinen,  vorspringenden  Messer  die  Haut  durchschlagen;
  setzt  ihn  dann,  nachdem  sie  ihn  wieder  aufgezogen  hat,  in
einer  anderen  Richtung  noch  einmal  auf  und  drückt  ihn  abermals
los.  Darauf  setzt  sie  den  befeuchteten  und  schnell  erwärmteu  Schröpfkopf
  wieder  auf  diese  Stelle,  um  das  aus  den  geschlagenen  kleinen
Wunden  fließende  Blut  herauszuziehen.  Sobald  derselbe  gefüllt  ist,
nimmt  sie  ihn  ab,  reinigt  ihn  und  setzt  ihn  wieder  auf.  Dieses
wiederholt  sie  so  oft,  als  es  die  ärztliche  Verordnung  bestimmt  hat.
Darauf  reinigt  sie  die  Stelle  mit  warmem  Wasser  und  einem  Tuche
und  bestreicht  sie  mit  frischem  ungesalzenem  Fette,  um  ein  ferneres
zu  starkes  Bluten  zu  verhüten.
        <pb n="314" />
        II.  Instruction  für  die  Hebammen  im  Königreiche
Preußen.

S§.  1.

Jede  Hebamme  soll  sich  ehrbar  und  sittsam  betragen,  einen
nüchternen  Lebenswandel  führen,  gewissenhaft  in  der  Erfüllung  ihrer
Berufspflichten  sein,  der  Obrigkeit  schuldigen  Gehorsam  und  den  ihren
Beruf  betreffenden  Verordnungen  treue  Folge  leisten.  Sie  muß  dabei
  stets  eingedenk  sein,  daß  von  ihrem  Verhalten  die  Gesundheir
und  selbst  das  Leben  zweier  Menschen  abhängig,  und  daher  in  Allem,
was  ihr  Beruf  fordert,  behutsam,  sorgfältig,  unverdrossen  und,  soweit
  ihre  Berufspflicht  dies  sonst  zuläßt  (S.  10.  5.,  §.  20.),  im  höchsten
  Grade  verschwiegen  sein.

Gewerbeordnung  F.  30.  Unternehmer  von  —  —  Privat=Entbindungo
  —  —  —  Anstalten  bedürfen  einer  Concession  der
Verwaltungeobehörde,  welche  ertheilt  wird,  wenn  nicht  Thatsachen
vorliegen,  welche  die  Unzuverlässigkcit  des  Nachsuchenden  in  Beziehung
  auf  den  beabsichtigten  Gewerbebetrieb  darthun.

Hebammen  bedürfen  eines  Prüfungszeugnisses  der  nach  den
Landesgesetzen  zuständigen  Behörde.

Gewerbeordnung  §.  53.  Die  in  dem  EK.  2y9.  bezeichneten
Approbationen  konnen  von  der  Verwaltungsbehörde  nur  dann
zurückgenommen  werden,  wenn  die  Unrichtigkeit  der  Nachweise  dargethan
  wird,  auf  deren  Grund  solche  ertheilt  worden  sind.

Außer  aus  diesem  Grunde  können  die  in  den  8&amp;amp;S.  30.  —  —
—  —  —  bezeichneten  Genehmigungen  und  Bestallungen  in  gleicher
Weise  zurückgenommen  werden,  wenn  aus  Handlungen,  oder  Unterlassungen
  des  Inhabers  der  Mangel  derjenigen  Eigenschaften,
welche  bei  der  Ertheilung  der  Genehmigung  oder  Bestallung  nach
        <pb n="315" />
        —  302  —

der  Vorschrift  dieses  Gesetzes  vorausgesetzt  werden  mußten,  klar
erhellt.  Inwiefern  durch  die  Handlungen,  oder  Unterlassungen
eine  Strafe  verwirkt  ist,  bleibt  der  richterlichen  Entscheidung  vorbehalten.



Strafgesetzbuch  s.  300.  —  —  —  —  —  —  —  —  Hebammen
  —  —  —  —  —  —  —  werden,  wenn  sie  unbefugt
Privatgeheimnisse  offenbaren,  die  ihnen  kraft  ihres  —  —  —  Gewerbes

  anvertraut  find,  mit  Geldstrafe  bis  zu  funfzehnhundert
Mark,  oder  mit  Gesängniß  bis  zu  drei  Monaten  bestraft.
Die  Verfolgung  tritt  nur  auf  Antrag  ein.

8.  2.

Wie  in  ihrer  Kleidung,  so  soll  sie  auch  an  ihrem  Körper  steis
für  Reinlichkeit  sorgen.  Insonderheit  soll  sie  ihre  Hände  immer  möglichst
  rein  halten,  durch  Vermeidung  schwerer  Arbeiten  geschmeidig
erhalten  und  die  Nägel  an  den  Fingern  gehörig  beschneiden  (Lehrbuch
  8.  62.  und  8.  97.)

8.  3.

Die  Hebammen  sollen  sich  friedfertig  gegen  einander  betragen
und  in  Eintracht  mit  einander  leben,  namentlich  nicht  aus  Neid  oder
Habsucht  sich  in  der  Meinung  des  Publikums  herabsetzen,  vielmehr
sollen  sie  sich  im  Falle  der  Roth  einander  willfährig  und  treu  beistehen.


8.  4.

Jede  Hebamme  soll  allezeit  bereit  sein,  bei  Tage  sowohl,  als
auch  in  der  Nacht,  Schwangeren  und  Gebärenden,  welche  ihren  Beistand
  fordern,  baldmöglichst  zur  Hülfe  zu  kommen.  Deshalb  soll
sie  sich  nie  von  ihrer  Wohnung  entfernen,  ohne  bestimmte  Nachricht
zu  hinterlassen,  wo  sie  zu  finden  sei.  Wenn  eine  Hebamme  außer
ihren  Berufsreisen  sich  auf  länger  als  vierundzwanzig  Stunden  von
ihrem  Aufenthaltsorte  zu  entfernen  beabsichtigt,  so  muß  sie  solches
vorher  dem  am  Orte  sich  aufhaltenden  Physikus,  oder  in  dessen  Ermangelung
  den  dort  wohnhaften  Aerzten,  oder  sonst  dem  Prediger
und  Offizialen  anzeigen
        <pb n="316" />
        —  303  —

Allen  Schwangeren  und  Gebärenden  ohne  Unterschied,  reichen,
wie  armen,  vornehmen,  wie  geringen,  verehelichten,  wie  unverehelichten,
  bekannten,  wie  unbekannten,  soll  sie  mit  gleicher  Bereitwilligkeit
die  verlangte  Hülse  zu  leisten  suchen;  eine  Gebärende  aber,  welche
vielleicht  arm  oder  gering  wäre,  soll  sie  weder  ohne  deren  Einwilligung,
  noch  bevor  sie  ihr  Geschäft  völlig  beendigt  hat,  aus  Eigennutz
und  niedriger  Gewinnsucht  verlassen,  um  zu  einer  reichen  und  vornehmeren
  Gebärenden  zu  geheu.

8.  5.

Ueberhaupt  sollen  die  Hebammen  eine  Gebärende,  welche  sich
schon  in  Kindesnöthen  befindet,  nicht  verlassen,  um  einer  anderen  zu
helfen,  es  sei  denn,  daß  eine  andere,  mit  Einwilligung  der  Gebärenden
  herbeigerufene  Hebamme  die  Stelle  der  weggehenden  verteten
könnte.  Jede  Abweichung  von  dieser  Verpflichtung  kann  aber  nur
durch  außerordentliche  und  dringende  Nothfälle  entschuldigt  werden;
daher  die  Hebammen  sich  deshalb  auch  jedesmal  vor  ihrem  Gewissen
und  vor  ihrer  Obrigkeit  vollständig  sollen  rechtferugen  können.

F.  6.

Wird  eine  Hebamme  gleich  nach  einander  von  zwei  Gebärenden

zum  Beistande  gerufen,  so  soll  sie  diejenige,  von  welcher  zuerst  die
Botschaft  an  sie  gelangt  ist,  in  der  Regel  auch  zuerst  besuchen.

8.  7.

Die  Hebammen  sollen  sich  gegen  die  Gebärenden  ohne  Ausnahme
  sorgfältig,  liebreich,  sanftmüthig  und  dienstferrig  bezeigen;  wo
die  Umstände  es  fordern,  sollen  sie  durch  trostreichen  Zuspruch  die
Gebärenden  zu  beruhigen  und  bei  langsam  fortschreitender  Geburt
durch  Geduld  und  freundliches  Wesen  ihre  Leiden  zu  erleichtern
suchen.  Jede  Entbundene  sollen  sie  mit  Aufmerksamkeit  und  Sorgfalt
  behandeln  und  sich  nicht  eher  von  ihr  entfernen,  als  bis  Mutter
und  Kind  gehörig  von  ihnen  besorgt  worden  sind,  und  namentlich
alle  Gefahr  von  Blutung,  Ohnmachten,  Krämpfen  und  dergleichen
mehr  gehoben  ist.
        <pb n="317" />
        —  304  —

8.  8.

Auch  dem  neugeborenen  Kinde  soll  die  Hebamme  eine  gleiche
Aufmerksamkeit  und  Sorgfalt  widmen.  Dies  muß  selbst  dann  der
Fall  sein,  wenn  das  Kind  entweder  scheintodt,  oder  mit  irgend  einer
Mißbildung  als  sogenannte  Mißgeburt  zur  Welt  gekommen  ist.

8.  9.

Den  von  Schwangeren,  Gebärenden  oder  Entbundenen  zu  Rathe
gezogenen  Aerzten  sollen  die  Hebammen  mit  gebührender  Achtung  begegnen,
  ihnen  in  der  Ausführung  ihrer  Vorschriften  und  Anordnungen
  behülflich  sein  und  auch  dahin  streben,  daß  denselben  von  den
Kranken  und  deren  Umgebung  genau  Folge  geleistet  werde.

S.  10.

Ihrem  Berufe  nach  soll  jede  Hebamme:

1)  den  nöthigen  Beistand  bei  der  Geburt  leisten;

2)  möglichst  bald  diejenigen  Fälle  zu  erkennen  bemüht  sein,
welche  die  Hülfe  eines  Arztes  nothwendig  machen;

3)  dem  Arzte  in  allen  Stücken  zur  Hand  geben  und  für  die
Ausführung  seiner  Anordnungen  Sorge  wagen;

4)  der  Wöchnerin  und  dem  neugeborenen  Kinde  in  der  ersten
Zeit  die  nöthige  Aufmerksamkeit  schenken  und  hinsichtlich
ihrer  Pflege  das  Erforderliche  anordnen:

5)  den  Aufträgen  der  Obrigkeit,  welche  sich  auf  die  Untersuchung
  Schwangerer  und  Entbundener  beziehen,  unweigerlich
  und  gewissenhaft  Folge  leisten.

S.  11.

Jede  Hebamme  muß  mit  einem  Instrumentenbehälter  versehen
sein  und  diesen  bei  jeder  Geburt  mit  sich  führen.  In  demselben
müssen  sich  stets  folgende  Gegenstände  vorfinden:

1)  ein  Irrigator  mit  Schlauch  und  einem  Mutterrohre  und
zwei  Afterröhren;

2)  ein  weiblicher  Katheter  von  Neusilber;

3)  eine  Rabelschnurscheere;
        <pb n="318" />
        —  305  —

4)  schmales  Leinenband  zum  Unterbinden  der  Nabelschnur;

5)  eine  Büchse  mit  einem  Dugzend  hühnereigroßer  Kugeln  von
reiner  Watte,  welche  am  unteren  Ende  mit  einem  starken.
baumwollenen  Faden  durchzogen  sind;

6)  ein  Glas  mit  Carbolöl;

7)  ein  Gläschen  mit  Hoffmann'schen  Tropfen  und,  wenn  möglich,

8)  ein  Thermometer.

(Lehrbuch  §.  96.)
Die  abgehenden  Schülerinnen  werden,  um  wirklich  brauchbare
Instrumente  zu  erhalten,  wohl  thun,  sich  deshalb  an  die  Lehranstalten

  zu  wenden.

8.  12.

Jede  Hebamme  soll  ihre  Geräthschaften  stets  vollständig,  in  gutem
  Zustande  und  reinlich  erhalten,  mit  sich  führen  (Lehrbuch  §.  96.).
Sie  soll  jedoch  von  denselben  nur  in  den  Fällen,  welche  im  Lehrbuche
  angegeben  sind,  den  vorgeschriebenen  Gebrauch  machen,  nie
aber  zu  anderen  Zwecken.  Einen  Waschschwamm  zum  Reinigen  der
Wöchnerinnen  und  neugeborenen  Kinder  mit  sich  zu  tragen,  ist  ihr  nicht
gestattet,  weil  durch  dessen  Gebrauch  ansteckende  Krankheiten  leicht
fortgepflanzt  werden  können.

8.  13.

In  allen  Fällen,  welche  nicht  in  dem  Lehrbuche  näher  bezeichnet
find,  sollen  die  Hebammen  sich  nicht  nur  selbst  der  Empfehlung  und
Anwendung  von  Heilmitteln  enthalten,  sondern  sie  müssen  auch  überhaupt
  allen  Heilversuchen  unberechtigter  Personen  steuern.  Namentlich
  sollen  sie  sich  nach  besten  Kräften  dem  Gebrauche  abergläubischer
und  schädlicher  Mittel  bei  Gebärenden,  Entbundenen  und  neugeborenen
  Kindern,  z.  B.  des  Branntweins,  der  Brech=  und  Abführminel
widersetzen.

8.  14.

Bei  der  geburtshülflichen  Untersuchung,  als  dem  wichtigsten  und
schwierigsten  Theilc  ihres  Geschäftes,  soll  jede  Hebamme  stets  mit
der  größten  Aufmerksamkeit,  Sorgfalt  und  Behursamkeit  zu  Werke

Preubisches  Hebammen-Lehrbuch.  20
        <pb n="319" />
        —  306  —

gehen.  Sie  soll  namentlich  niemals  die  äußere  Untersuchung  versdumen
  und  sie  immer  vor  der  inneren  anstellen.  Findet  sich  bei
einer  solchen  Untersuchung  ein  ungewöhnlicher  Umstand,  über  den  sie
nicht  sogleich  völlig  ins  Klare  kommen  kann,  so  soll  fie,  wenn  nicht
dringende  Zufälle  sogleich  eine  Hülfe  nöthig  machen,  die  Untersuchung
wiederholen,  bis  sie  einen  genügenden  Aufschluß  erlangt  hat  (Lehrbuch
  8.  58—62.,  §.  99—100.).

8.  15.

In  allen  Fällen,  für  welche  die  Hebammen  durch  ihr  Lehrbuch
angewiesen  sind,  einen  Arzt  rufen  zu  lassen,  sollen  sie  die  Angehörigen
  bei  Zeiten  auf  die  Nothwendigkeit  eines  solchen  Beistandes  aufmerksam
  machen  und  ohne  alle  Rücksichten  ernstlich  auf  der  Herbeiholung
  eines  Arztes  bestehen.

g.  16.

Sind  die  Umstände  dringend,  kann  aber  der  herbeigerufene  Arzt
nicht  zeitig  genug  zur  Stelle  sein,  so  soll  die  Hebamme,  wo  es  ihr
das  Lehrbuch  gestattet,  nach  den  Regeln  ihrer  Kunst  durch  Wendung
auf  die  Füße,  durch  Lösung  des  Mutierkuchens,  durch  Stillung  gefährlicher
  Blutungen  die  nöthige  Hülfe  selbst  zu  leisten  suchen;  ist
aber  eine  andere  Hebamme  in  der  Nähe,  so  soll  sie  diese  so  schnell,
als  möglich,  zu  ihrem  Beistande  rufen  lassen,  mittlerweile  jedoch  nichts
versäumen,  was  zu  thun  nöthig  ist  (Lehrbuch  §.  297ff.,  8.  340
bis  342.).

Strafgesetzbuch  §.  222.  Wer  durch  Fahrlässigkeit  den  Tod
eines  Menschen  verursacht,  wird  mit  Gefängniß  bis  zu  drei  Jahren
bestraft.

Wenn  der  Thäter  zu  der  Aufmerksamkeit,  welche  er  aus  den
Augen  setzte,  vermöge  seines  Amtes,  Berufes  oder  Gewerbes  besonders
  verpflichtet  war,  so  kann  die  Strafe  bis  auf  fünf  Jahre
Gefängniß  erhöht  werden.

Strafgesetzbuch  8.  230.  Wer  durch  Fahrlässigkeit  die  Körperverletzung
  eines  Anderen  verursacht,  wird  mit  Geldstrafe  bis
zu  neunhundert  Mark,  oder  mit  Gefängniß  bis  zu  zwei  Jahren
bestraft.
        <pb n="320" />
        —  307  —

War  der  Thäter  zu  der  Aufmerksamkeit,  welche  er  aus  den

Augen  setzte,  vermöge  seines  —  —  —  Gewerbes  besonders  verpflichtet,
  so  kann  die  Strafe  auf  drei  Jahre  Gefängniß  erhöht
werden.

8.  17.

Kommt  ein  Kind  lebensschwach  zur  Welt,  so  soll  die  Hebamme
demselben,  wenn  die  Elurn  es  verlangen,  die  Nothtaufe  geben  und
hiervon  alsdann  dem  Prediger  eine  Anzeige  machen.  Jede  christliche
Hebamme  soll  deshalb  bei  dem  Antritte  ihres  Berufes  ihren  Beichtvater
  um  die  nöthige  Anweisung  zur  Verrichtung  der  Nothtaufe  ersuchen
  und,  daß  dieses  geschehen,  sich  mit  einem  Zeugnisse  bescheinigen
lassen,  welches  ihr  unentgeldlich  ertheilt  werden  wird.

S.  18.

Die  Hebamme  ist  verpflichtet,  jede  uneheliche  Geburt,  bei  welcher
sie  zugegen  war,  dem  Standesbeamten  rechtzeing  anzuzeigen.

Von  einer  ehelichen  Geburt,  bei  welcher  sie  zugegen  war,  demselben
  Anzeige  zu  machen,  liegt  ihr  alsdann  ob,  wenn  der  zunächst
dazu  verpflichtete  Vater  des  Kindes  nicht  vorhanden,  oder  an  der
Erstatmung  der  Anzeige  verhindert  ist.

Meicheseset  uͤber  die  Beurkundung  des  Personen#tandes.

8.  17.  Jede  Geburt  eines  Kindes  ist  innerhalb  einer  Woche
dem  Standesbeamten  des  Bezirkes,  in  welchem  die  Niederkunft
stattgefunden  hat,  anzuzeigen.

8.  18.  Zur  Anzeige  sind  verpflichtet

1.  der  eheliche  Vater,
2.  die  bei  der  Geburt  zugegen  gewesene  Hebamme.

5.—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Jedoch  tritt  die  Verpflichtung  der  in  der  vorstehenden  Reihensolge
  später  genannten  Personen  nur  dann  ein,  wenn  ein  früher
genannter  Verpflichteter  nicht  vorhanden,  oder  derselbe  an  der  Erstattung
  der  Anzeige  verhindert  ist.:  ·
20%
        <pb n="321" />
        —  308  —

8.  19.  Die  Anzeige  ist  mündlich  von  dem  Verpflichteten  elbst,
oder  durch  eine  andere  aus  eigener  Wissenschaft  unterrichtete  Person
zu  machen.

K.  22.  Die  Eintragung  des  Geburtsfalles  soll  enthalten:

1.  Vor=  und  Familiennamen,  Stand  oder  Gewerbe  und
Wohnort  des  Anzeigenden.
.  Ort,  Tag  und  Stunde  der  Geburt.
Geschlecht  des  Kindes.
Vornamen  des  Kindes.
.  Vor-  und  Familiennamen,  Religion,  Stand  oder  Gewerbe
  und  Wohnort  der  Eltern.

Bei  Zwillings=  oder  Mehrgeburten  ist  die  Eintragung  für  jedes
Kind  besonders  und  so  genau  zu  bewirken,  daß  die  Zeitfolge  der
verschiedenen  Geburten  erseichtlich  ist.

Standen  die  Vornamen  des  Kindes  zur  Zeit  der  Anzeige  noch
nicht  fest,  so  find  dieselben  nachträglich  und  längstens  binnen  zwei
Monaten  nach  der  Geburt  anzuzeigen.

§.  23.  Wenn  ein  Kind  todtgeboren,  oder  in  der  Geburt  verstorben
  ist,  so  muß  die  Aneeige  spätestens  am  nächstfolgenden
Tage  geschehen.  Die  Eintragung  ist  alsdann  mit  dem  im  8.  22.
unter  Nr.  1.  bis  3.  und  5.  angegebenen  Inhalte  nur  im  Sterberegister
  zu  machen.

8.  27.  Wenn  die  Anzeige  eines  Geburtsfalles  über  drei  Monate
  verzögert  wird,  so  darf  die  Eintragung  nur  mit  Genehmigung
  der  Auffichtsbehörde  nach  Ermittelung  des  Sachverhaltes  erfolgen.


Die  Kosten  dieser  Ermittelung  find  von  demjenigen  cinzuziehen,
welcher  die  rechtzeitige  Anzeige  versäumt  hat.

Strafgesetzbuch  5.  169.  Wer  ein  Kind  unterschiebt,  oder
vorsätzlich  verwechselt,  oder  wer  auf  andere  Weise  den  Personenstand
  eines  Anderen  vorsätzlich  verändert,  oder  unterdrückt,  wird
mit  Gefängniß  bis  zu  drei  Jahren  und,  wenn  die  Handlung  in
gewinnsüchtiger  Absicht  begangen  wurde,  mit  Zuchthaus  bis  zu
zehn  Jahren  bestraft.  Der  Versuch  ist  strafbar.

g.  19.

Hat  die  Hebamme  Grund  zu  vermuthen,  daß  eine  Schwangere
in  den  letzten  Monaten  ihrer  Schwangerschaft,  oder  eine  Gebärende

———.—äGö
        <pb n="322" />
        —  309  —

noch  vor  erfolgter  Entbindung  sterben  werde,  so  hat  sie  solches  dem  Physikus
  oder  dem  nächsten  Argte  zeitig  anzuzeigen,  damit  derselbe  Anstalt
treffe,  sofort  nach  erfolgtem  Tode  der  Mutter,  wo  möglich,  noch  das
Kind  zu  reuen.  Ist  aber  der  Tod  unerwartet  schnell  eingerreten.  so
soll  sie  dennoch  veranlassen,  daß  der  nächste  Arzt  sogleich  gerufen  werde.

F.  20.

Stirbt  eine  Entbundene  sogleich,  oder  auch  einige  Tage  nach
der  Entbindung,  bei  welcher  eine  Hebamme  den  nöthigen  Beistand
geleistet  hat,  ohne  daß  jedoch  ein  Arzt  zu  Rathe  gezogen  worden,  so
soll  die  Hebamme  dem  Physikus,  oder  einem  benachtbarten  Arzte  davon
  sogleich  Anzeige  machen.

8.  21.

Der  Obrigkeit  soll  die  Hebamme  von  Allem,  was  von  sträflichen
  Versuchen  zur  Abtreibung  der  Frucht,  von  Verheimlichung  der
Schwangerschaft,  oder  von  heimlicher  Geburt  zu  ihrer  Kunde  gelangt,
ungesäumt  Anzeige  machen.

Ferner  soll  sie,  wenn  sie  von  der  Obrigkeit  über  Entbindungsfälle
  befragt  wird,  alle  sich  darauf  beziehenden  Umstände  wahr  und
gewissenhaft  angeben;  die  ihr  durch  die  Obrigkeit  aufgetragenen  Untersuchungen
  verdächtiger  Personen,  wegen  Schwangerschaft,  oder  wegen
  vor  Kurzem  stattgehabter  Geburt,  allemal  mit  Aufmerksamkeit
und  Sorgfalt  anstellen  und  darüber  nach  bester  Ueberzeugung  und
mit  offener  Wahrheitsliebe  berichten,  was  ihr  klar  und  deutlich  geworden
  und  was  ihr  zweifelhaft  geblieben  ist.

Strafgesetzbuch  5K.  218.  Eine  Schwangere,  welche  ihre  Frucht
vorsätzlich  abtreibt,  oder  im  Mutterleibe  tödtet,  wird  mit  Zuchthaus
  bis  zu  fünf  Jahren  bestraft.

Sind  mildernde  Umstände  vorhanden,  so  tritt  Gefängnißstrafe
nicht  unter  sechs  Monaten  ein.

Dieselben  Strafvorschriften  finden  auf  denjenigen  Anwendung,
welcher  mit  Einwilligung  der  Schwangeren  die  Mittel  zu  der
Abtreibung,  oder  Tödtung  bei  ihr  angewendet,  oder  ihr  beigebracht
  hat.

Strafgesetzbuch  §.  219.  Mit  Zuchthaus  bis  zehn  Jahren
wird  bestraft,  wer  einer  Schwangeren,  welche  ihre  Frucht  abge-
        <pb n="323" />
        —  310  —

trieben  oder  getödtet  hat,  gegen  Entgelt  die  Mittel  hierzu  verschafft,
  bei  ihr  angewendet,  oder  ihr  beigebracht  hat.

Strafgesetzbuch  §.  220.  Wer  die  Leibesfrucht  einer  Schwangeren
  ohne  deren  Wissen  und  Willen  vorsätzlich  abtreibt,  oder
tödtet,  wird  mit  Zuchthaus  nicht  unter  zwei  Jahren  bestraft.

Ist  durch  die  Handlung  der  Tod  der  Schwangeren  verursacht
worden,  so  tritt  Zuchthausstrafe  nicht  unter  zehn  Jahren,  oder
lebenslängliche  Zuchthausstrafe  ein.

Strafgesetzbuch  §.  367.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  einhundert
und  funfzig  Mark,  oder  mit  Haft  wird  bestraft:

1.  wer  ohne  Vorwissen  der  Behörde  einen  Leichnam  beerdigt
  oder  bei  Seite  schafft  —  —  —  —  —  —  —

Strafgesetzbuch  8.  153.  Wer  einen  ihm  zugeschobenen,  zurückgeschobenen,
  oder  auferlegten  Eid  wissentlich  falsch  schwört,  wird
mit  Zuchthaus  bis  zu  zehn  Jahren  bestraft.

Strafgesetzbuch  5.  154.  Gleiche  Strafe  trifft  denjenigen,
welcher  vor  einer  zur  Abnahme  von  Eiden  zuständigen  Behörde
wissentlich  ein  falsches  Zeugniß,  oder  ein  falsches  Gutachten  mit
einem  Eide  bekräftigt,  oder  den  vor  seiner  Vernehmung  geleisteten
Eid  wissentlich  durch  ein  falsches  Zeugniß,  oder  ein  falsches  Gutachten
  verletzt.

Ist  das  falsche  Zeugniß,  oder  Gutachten  in  einer  Strafsache
zum  Nachtheile  eines  Angeschuldigten  abgegeben,  und  dieser  zum
Tode,  zu  Zuchthaus,  oder  zu  einer  anderen,  mehr  als  fünf  Jahre
betragenden  Freiheitsstrafe  verurtheilt  worden,  so  tritt  Zuchthausstrafe
  nicht  unter  drei  Jahren  ein.

8.  22.
Bei  ansteckenden  Krankheiten  soll  jede  Hebamme  sich  streng  nach

den  Vorschriften  richten,  welche  in  dieser  Beziehung  in  dem  Lehrbuche
  ertheilt  worden  sind  (Lehrbuch  §.  256.,  369.,  395.)

8.  23.

Alljährlich  soll  jede  Hebamme  im  Januar-Monate  dem  Phyfikus,
oder  dem  dessen  Stelle  vertretenden  Arzte  eine  Liste  aller  von  ihr  im
Laufe  des  verflossenen  Jahres  besorgten  Geburten  nach  dem  untenstehenden
  Schema  überliefern.
        <pb n="324" />
        —  311  —

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        <pb n="325" />
        III.  Algemeine  Verfügung,  betreffend  die  künftige
Stellung  der  Hebammen.

In  Erwägung,  daß  die  Ausführung  des  Gesetzes  über  die  Freizügigkeit
  vom  1.  November  1867  —  B.-G.-B.  S.  55  —  und  der
Gewerbeordnung  für  den  norddeutschen  Bund  vom  21.  Juni  1869
—  B.-G-B.  S.  245  —  eine  Aenderung  und  Ergänzung  der  bisherigen
  Vorschriften  über  die  Stellung  der  Hebammen  erfordert,  bestimme
  ich  nach  Einsicht  der  von  den  Provinzial-Behörden  hierüber
erstatteten  Berichte  und  auf  Grund  der  Verordnung  vom  13.  Mai
1867  —  G.-S.  S.  667  —  für  den  gesammten  Umfang  des  Staatsgebietes,
  was  folgt:

8.  1.

Norddeursche  Hebammen,  welche  ein  Prüfungszeugniß  einer  nach
den  Gesetzen  ihrer  Heimath  zuständig  en  Behörde  erworben  haben,
find  innerhalb  des  Preußischen  Staatsgebiets  zum  Gewerbetrieb
als  Hebammen  zuzulassen.

8.  2.

Zur  Prüfung  als  Hebammen  dürfen  in  Preußen  nur  solche  Personen
  zugelassen  werden,  welche  entweder  in  einer  preußischen  Hebammen-Lehranstalt,
  oder  mit  Genehmigung  der  Regierung  in  einer
auswärtigen  Hebammen-Lehr-Anstalt  einen  vollständigen  Curfus
durchgemacht  haben.  Die  Prüfung  selbst  erfolgt  nach  Maaßgabe  der
88.  82—  85  des  Reglements  vom  1.  December  1825.

*)  Anmerkung  1.  NKeglement  vom  1.  December  1825  8.  82:  Die  Pritung
  der  DHebammen-Schülerinnen  behufs  ihrer  Approbation  wird  am  Ende  eines
eden  Hebammen-Lehr-Curfus  und  wo  mötglich  im  Lokale  des  Königlichen  Heb-
        <pb n="326" />
        —  313  —

ß.  3.

Alle  Anträge  auf  Zulassung  zu  den  inländischen  Hebammen-Lehr-Anstalten
  sind  an  die  zuständige  Provinzial:  Verwaltungs:  Behörde
  zu  richten

ammen-  Lehr-Institutes  vorgenommen.  Die  Beranstaltung  zur  Prüfung  geht,
wenn  die  Anstalt  nur  für  einen  Negierungsbezirk  die  Lebammen  zu  bilden  hat,
von  der  Negierung,  im  entgegengeseten  Falle  aber  von  den  betreffenden  Königlichen
  Ober-Präsidien  aus.

Die  Prüfungscommission  besteht  aus  drei  Personen,  nämlich  dem  Debammenlehrer,
  dem  Regierungs--Medicinal-Rathe,  wenn  das  Institut  auf  ein  Regierungs--Departement
  sich  beschränkt,  und  aus  einem  hlerzu  geeigneten  Mitgliche
des  im  Orte  befindlichen  Medicinal-Collegil,  oder  aus  einem  gualisicirten  Kreisphysikus
  des  Departements.  Umfaßt  das  Institut  mehre  Regierungs-Bezirke,
so  bestimmen  die  Königlichen  Ober-Prafidien  die  Neihenfolge,  in  welcher  die  verschiedenen
  Regierungs-Medicinalräthe  mit  dem  DHebammen-Lehrer  die  Prüfungs-Commission
  bilden  sollen;  es  ist  alsdann  nur  darauf  zu  schen,  daß  einerseits
den  Medicinal-Regierungsräthen  die  Gelegenheit  verschafft  werde,  sich  von  Zeit
zu  Zeit  von  der  Lehrmethode  im  Institute  und  der  Auebildung  der  für  ihren
Bezirk  bestimmten  Hebammen  selbst  zu  überzeugen,  andererseits  aber  dadurch
nicht  zu  unnöthigen  und  häufigen  Entfernungen  von  ihren  Dienstposten  und
koftspieligen  Dienstreisen  Gelegenheit  gegeben  werde.

8.  83:  Der  Hebammen-Lehrer  Übernimmt  besonders  den  praktischen  Theil
der  Prlfung  und  läßt  namentlich  die  Schülerinnen  im  Zufühlen  an  den  nachgebildetene
  Scheiden-Portionen  sich  versuchen,  sowie  die  Untersuchungen  in  den
Kindeslagen  und  die  Wendungsversuche  am  Phantom  vornehmen.

8.  84:  Der  übrige  Theil  der  Prüfung  ist  vorzüglich  Sache  der  übrigen
Cxaminatoren,  und  sie  haben  namentlich  die  Lehrtöchter  Üüber  das,  was  die  Hebammen
  von  dem  Bau  und  den  Verhältnissen  des  weiblichen  Beckens  wissen
muüssen,  sowie  über  die  Zeichen  und  Perioden  der  Schwangerschaft,  über  Gefahr
drohende  Erscheinungen  und  Zufälle,  über  die  wichtigsten  Geburtsfälle,  die  herrschenden
  Vorurtheile,  die  Behandlung  der  Wöchnerinnen  und  neugeborenen  Kinder
  u.  s.  w.,  und  zwar  genau  nach  Anleitung  des  Debammen-Lehrbuchs  ausführlich
  zu  prüsen.  Endlich  muß  auch  jeder  Lehrtochter  aufgegeben  werden,  eine
ihr  zu  bestimmende  Stelle  im  Hebammenbuche  vorzulesen,  wobei  zu  erforschen
ist,  ob  sie  das  Gelesene  auch  gehörig  verstanden  habe.

8.  85:  Ueber  die  Prisfung  ist  ein  Protokoll  aufzunchmen  und  darin  zu  bemerken,
  auf  welche  Gegenstände  sich  dieselbe  erstreckt  hat,  und  welche  Manual-Uebungen
  vorgenommen  find.  Das  Nesultat  der  Prüfung  ist  am  Schlusse  zu
bemerken.
        <pb n="327" />
        —  314  —

In  die  inländischen  Hebammen-Lehr-Anstalten  werden  vorzugsweise
  solche  Personen  als  Schülerinnen  aufgenommen,  welche  hierzu
von  Gemeinden  oder  Hebammenbezirken  präsentirt  werden.  Außerdem
  dürfen,  soweit  die  Verhältmisse  des  einzelnen  Institutes  es  gestatten,
  Schülerinnen  auf  eigene  Meldung  und  auf  eigene  Kosten,
deren  Festsetzung  den  Provinzial-Berwaltungs-Behörden  überlassen
bleibt,  ausgenommen  werden.  Die  auf  eigene  Meldung  aufsgenommenen
  Personen  haben  sich  aber  bei  der  Vermeidung  sofortiger  Entlassung
  allen  für  die  Schülerinnen  der  Hebammen-Lehr-Institute
bestehenden  Anordnungen  zu  fügen.

In  beiden  Fällen  ist  die  Zulassung  abhängig  von  der  Beibringung


1)  eines  Kreis-Physikats-Anestes  über  die  körperliche  und  geistige
  Befähigung  der  Schülerin.  —  Dieses  Auiest  darf  nur
solchen  Schülerinnen  ertheilt  werden,  welche  des  Schreibens
und  Lesens  kundig  sind;

2)  eines  ortspolizeilichen  Attestes  über  ihren  unbescholtenen

Ruf:

3)  eines  Tauf=  oder  Geburtsscheins.

Personen,  welche  jünger  als  20,  oder  älter  als  35  Jahre  sind,
dürfen  als  Hebammenschülerinnen  nicht  ausgenommen  werden.

Schülerinnen,  welche  kostenfreie  Ausbildung  im  Institute  genossen
haben,  find  bei  Vermeidung  der  Erstatrung  der  auf  ihre  Ausbildung
verwendeten  Kosten  gehalten,  eine  ihnen  von  der  Provinzial-Verwaltungs-Behörde
  angewiesene  Stelle  als  Bezirks-Hebamme  mindestens
drei  Jahre  lang  zu  verwalten.

.  4.

Schülerinnen,  welche  die  Prüfung  bestanden  haben,  erhalten
hierüber  ein  Zeugniß  und  unterliegen  hinsichtlich  ihrer  Befugniß  zur
Niederlaffung  und  zum  Gewerbebetriebe  als  Hebammen  innerhalb  des
prrußischen  Staatsgebietes  keiner  gesetzlichen  Beschränkung.
        <pb n="328" />
        —  315  —

8.  5.

Um  das  Land  mit  der  für  Leben  und  Gesundheit  der  Bevölkerung
  nothwendigen  Zahl  von  Hebammen  zu  versorgen,  haben  die
Provinzial-Verwaltungs-Behörden,  soweit  es  noch  nicht  geschehen,
bestimmte  Hebammen-Bezirke  abzugrenzen,  und  auf  Grund  des  Gesetzes
  über  die  Polizei=  Verwaltung  vom  11.  März  1850  —  G.-S.
S.  265  —  und  der  Verordnung  vom  20.  September  1867  —
G.-S.  S.  1529  —  anzuordnen,  wie  viele  Bezirkshebammen  mit
Rücksicht  auf  den  Umfang  des  Hebammen-Bezirkes  im  öffentlichen  Interesse
  anzustellen  find.

8.  6.

Zu  Bezirkshebammen  dürfen  nur  solche  Hebammen  bestellt  werden,
  welche  ein  von  einer  preußischen  Prüfungsbehörde  über  die  bestandene
  Prüfung  ausgestelltes  Zeugniß  besitzen.  Sie  haben,  sofern
es  nicht  bereits  früher  geschehen,  vor  dem  Antritte  der  Stelle  den
Hebammen-Eid  zu  leisten  und  sind  vermöge  ihrer  Anstellung  mit
sestem  Einkommen  verpflichtet,  die  Entbindung  zahlungsunfähiger
Personen  ihres  Bezirks,  sowie  die  erforderliche  Pflege  derselben  und
ihrer  neugeborenen  Kinder  unentgeltlich  zu  besorgen.“)“)

F.  7.
Die  Bezirkshebammen  stehen  unter  der  Aufsicht  der  Kreis-Phyfiker,
  haben  eine  Tagebuch  zu  führen,  von  3  zu  3  Jahren  eine  Nach-*)

  Aumerkung  2.  Die  Beeidigung  der  Bezirkshebammen  erfolgt  gebührenfrei
  durch  die  Verwaltungsbehbrde.  Privathebammen  brauchen  nicht  beeidigt
  zu  werden.  Die  E#desformel  lautet:  „Ich  N.  N.  gelobe  und  schwöre,  daß
ich  nach  bestem  Wissen  und  Vermögen  die  Hebammenkunst  an##ben,  Armen  und
RNeichen  mit  gleicher  Berritwilligkeit  helfen  und  mich  überhaupt  in  jeder  Hinsicht
so  verhalten  will,  wie  es  einer  treuen  umd  gewissenhaften  Hebamme  geziemt  und
wohl  ansteht.  So  wahr  mir  Gott  heise  und  sein  heiliges  Wort.

*#)  Anmerkung  3.  Die  umentgeltliche  Dienstleistung  ist  nur  ven  solchen
Osstrictstebammen  zu  verlangen,  welchen  außer  der  Wohnung  ein  festen  Einkommen
  beigelegt  ist,  und  bezieht  sich  nur  auf  Persone#n,  welche  bereits  der  öffentlichen
  Armenpflege  anheimgefallen  sind,  oder  welchen  von  der  zuständigen  Be-###
  für  den  Specialfall  das  UArmenrecht  zwerkannt  ist.
        <pb n="329" />
        —  316  —

prüfung  abzulegen  und  sich  bei  Ausübung  ihres  Berufes  genau  nach
dem  Hebammen-Lehrbuche  zu  richten.“)  “)

8.  8.

Die  Anstellung  der  Bezirkshebammen  steht  den,  den  Hebammen-Bezirk
  bildenden,  oder  zu  einem  solchen  vereinigten  Gemeinden  und
Gutsbezirken  zu.  Das  Nähere  hierüber  haben  die  Provinzial-Verwaltungs-Behörden
  unter  thunlichster  Berücksichtigung  des  Herkommens
  zu  bestimmen.

8.  9.

Die  Festsetzung  der  Annahme-Bedingungen,  sowie  die  Aufbringung
  und  Vertheilung  der  zur  Besoldung  der  Bezirkshebammen  erforderlichen
  Minel  bleibt  der  Einigung  der  Betheiligten  überlassen.

Verabredungen,  welche  den  Gewerbebetrieb  frei  praktisirender
Hebammen  beeinträchtigen,  sind  unstanhaft.  Erfolgt  die  Annahme
auf  Kündigung,  so  ist  auf  Verabredung  einer  geräumigen  Kündigungs-=frist
  Bedacht  zu  nehmen,  um  bei  dem  Eintritie  der  Kündigung  die
rechtzeitige  Wiederbesetzung  des  Bezirks  sicher  zu  stellen.

S.  10.

Ist  eine  erledigte  Stelle  drei  Monate  nach  eingetretener  Vacanz
nicht  wieder  besetzt,  so  ist  die  Provinzial-Verwaliungs-Behörde  berechtigt,
  die  Stelle  unter  den  von  ihr  zu  bestimmenden  Bedingungen.
zu  besetzen  und  die  Aufbringung  und  Vertheilung  der  erforderlichen
Kosten  anzuordnen.

*)  Anmerkung  4.  Die  Führung  der  Geburtslisten  ist  nach  der  vorstehenden
  Instruktion  von  allen  Hebammen  zu  verlangen.  —  Dem  freiwilligen
Erscheinen  der  Privathebammen  bei  den  Nachprüfungen  steht  nichts  entgegen,
vielmehr  wird  ein  gutes  Nesultat  der  Prüfung  die  Derren  Physiker  in  den  Stand
setzen,  die  betreffenden  Privathebammen  um  so  cher  zu  einer  Districts-Oebammen--stelle
  enrpfehlen  zu  können.

*)  Anmerkung  5.  Ist  eine  Hebamme  zur  festgesetzten  Zeit  nicht  erschienen,
  so  hat  sie  sich  auf  desfällige  Anzeige  des  Phyfikus  an  dem  Orte,  wo
mmächst  die  Prüfung  stattfindet  und,  wenn  sie  auch  hier  ausbleibt,  oder  in  demselben
  Jahre  keine  gemeinschaftliche  Prüfung  mehr  vorgenommen  wird,  am  Wohnorte
  des  Phyfikus  einzufinden,  um  nachträglich  geprüft  zu  werden.
        <pb n="330" />
        —  317  —

8.  11.

Bezirks-Hebammen,  welche  sich  eines  unordentlichen  Lebenswandels
  schuldig  machen,  die  Pflichten  ihres  Berufes  verletzen,  oder  bei
den  Nachprüfungen  erhebliche  Mängel  an  den  erforderlichen  Kenntnissen
  oder  Fertigkeiten  zeigen,  können  von  der  Provinzial-Verwaltungs-Behörde,
  ohne  Rücksicht  auf  die  bei  ihrer  Annahme  getroffenen
Verabredungen,  entlassen  werden.

Für  das  Berfahren  sind  die  Vorschrifien  der  88.  20.,  21.  der
Gewerbe-Ordnung  vom  21.  Juni  1869  anzuwendeu.

8.  12.

Die  Hebammen-Unterstützungsfonds  dürfen  nur  zur  Unterstützung
von  Bezirkshebammen,  oder  zur  Unterstützung  solcher  Hebammen-Bezirke
  verwendet  werden,  welche  außer  Stande  sind,  die  Minel  zur
Besoldung  einer  Bezirkshebamme  aufzubringen.

8.  13.
Alle  der  gegenwärtigen  Verfügung  entgegenstehenden  Bestimmungen
  sind  aufgehoben.
Berlin,  den  2.  Juni  1870.

Der  Minister  der  geistlichen,  Anterrichts-  und  Medicinal-Anuselesenheiten.


(gez.)  Mühler.
        <pb n="331" />
        Register.

(Die  Zahlen  bezeichnen  die  Seite.)

Abnabeln  91.

Absterben  der  Frucht  in  der  Schwangerschaft
  147.

—  des  Kindes  während  der  Geburt  299

Adern  6

Altheewurzel  291.

Amme  113.

Anlegen  des  Kindes  an  die  Brust  108,
112.

Uem,  Vorfall  desseiten  neben  dem  Kovse

218.

„  Lösfung  derselben  bei  Beckengegeburten
  210,  217.

Arrov-Root  114,  291.

Athem  5.

Auffütterung  des  Kindes  113.

Ang#enenthonuns  der  Neugeborenen
85

A#efnaslL-,  wäfsserige  undwaffrigehlutige
der  Gebä#rmuttier  in  der  Schwan-—

  139.

Ausstopfung  der.  Scheide  128,  135,
250.

B.

Baden  der  Kinder  92.

Bauchbruch  144.

Bauchfell  19.

Bauchhöhle  8.
Bauchhöhlenschwanger  schaft  150
Bauchpresse  56.

der  Geburt  175.

Beucspeicheldrüse  5.

Bauchvandungen  3.

bDauchwirbel  8.

becken  3.

—  weibliches  8.

oßes  oder  oberes  12.

eines  oder  unteres  12

—  Mittellinie  desselben  14.
Neigung  desselben  15.

—  üntersuchung  der  Gröhe  und  Cestalr

desselben  42.

—  algemein  verengtes  plattes  172.

—  zusammengeknicktes  172.

—  qduerverengtes  173.

—  schrüg  verschobenes#173.

W  durch  Knochengeschwülste  verengtes
4.

—  durch  schecht  geheilte  Krüche  der
Beckenknochen

im  Becken  verengtes  174.
Bedenader  16.
Beckenausgang  12.
Beckendurchmesser  13.

Bedeneingang  12.

Beckenenge,  Einfluß  derselben  auf  den

Verlauf  der  S#nterschr  174.
Einfluß  derselben  auf  den  Verlauf
        <pb n="332" />
        W#  Berhalten  der  Debamme
dabel  1

den  8.
De  denianei  Nichtung  desselben  14.
EINN  X

—  Gesahren  derselben  für  das  Kind  206.

—  Berhalten  der  dabei  206.
Bedenwinde,  derselben  14.
Belebungamittel  bei  ——.  180.
unessl  les  der  Neugeborenen

Blasenmole  140

Slasteafrrengee  238.

Blasensprunzg  83)9,  84.

Blut  5.

—  Kreislanf  desselken  6.

Slutadern  6.

SBlutederknoten  142.
*—ei  desselben  123,  131,

183.

Blutegel  2898.

Blutgeschwulst  der  Scheide  und  der
ußeren  Geburtstheile  185.

Blutmole  124.

Blutung,  äußere  127.

—  immere  122,  248,  252.

—  in  Folge  einer  FZerreißung  der  Gebärmutter
  169.

—#  einer  Zerrrißung  der  Scheide

Blutungen  aus  der  Gebärmutter
in  den  ersten  28  Wochen  der  Schwanherschaft
  122.

148,

—  in  den  letzten  3  Nonaten  der  Schwangerschaft
  131
—  in  der  und  in  den

r-en  Stunden  nach  der  Geburt  246,
—  im  Wochenbette  278.
Bogenlinie  des  Darmbeins  10.

—  Anschwellung  derselben  bei  Neugeborenen
  287.

Brustbein  3.

Brustdrüsen  22.

Brusthöhle  3.

319

Brustkerb  3.
rwertes  23.
—  Vflege  derselhen  in  der  Schwangerschast
  31.  us

eru#sotee  8.

Carbolöl  76,  128,  288.
Convulsionen  der  GShrenden  187.

D.

Desn  16,  17.

Darubein  10.
inie  10.
Darubeinkamm  10.
Darmbeinschaufel  10.
Darmbeinstachel  11.
Daruseast  5.

Dickdarm  5.

Dotter  24

Drillingsgeburt  245.
Dünndarm  5.

Durchsall  der  Neugeborenen  283.

—  der  Wöchnerinnen  277.
C.

Eclampsie  187.  "

Ei,  regelmäßige  Entwicklung
der  Gebl#mutter  24.

Eierstock  21.

Cierstocksschwangerschaft  149.

Eihäute  24,  26.

—  regelmäßiges  Berhalten  derselben  232.

—  Verwachsung  derselben  mit  der  Gebarniutter
  254.

Eileiter  21.

Eireste,  Zwrückbleiben  derselben  in  der
Gebärmutter  129,  255,  773.

Einspritzungen  in  die  Mutterscheide
und  in  die  er  128,  130,
136,  138,  184,  231,  250,  252,  295.

Eisblase  292.

Empfängniß  238.

Englische  Krankheit  171.

desselben  in
        <pb n="333" />
        Entbindung  57.
Epilepsie  189.

Erbrechen  der  Neugchorenen  284.
—  der  Schwangeren  37,  146.

F.

t  189.
Gulniß  der  Frucht  in  der  Geblimutter
  148,  231.
—  des  Fruchtwassers  156.
eigwarzen  1886.
enchelthee  290.
leischmole  124.
Ilebderthee  290.
ontanelle  30.

allsu

—  regelmäßige  Lage  derselben  33.
—  regelmäßige  Haltung  derselben  33.
—  regelmäßige  Stellung  derselben  33.
Vadsn  58.

ruchtwasser  25,  26.
—  falsches  233.
—  regelwidriges  Verhalten  deffelben  234.
—  vorzeitiger  Abstuß  defsselben  156.
Saningsseburt  245.

uß
—  u-r  desselben  neben  dem  Kopfe

Fanlage  20  1,  205,  227.
—  mit  Vorfall  der  Nabelschnur,  Verhalten
  der  Oehamme  dabei  713.

Galle  5.

Gebärmutter  19.

—  Beränderungen  derselben  in  der
Echwangerschaft  36,  46.

—  Terhalten  derselben  im  Wochenbette
9

Gebärmuttergeräusch  40.

Gebärmutterhöhle  19.

Shrmutter  *  Kreuzbeinbänder
·

Geburt  57.

—  natürliche  52.

—  künstliche  52.

—  unzeitige  53,  124.

—  frühzeitige,  Frühgeburt  53,  132,  139.

320

Geburt,  rechtzeitige  58.
—  —eie  *W

*2#ê  53,  152.

trem  verselhen  auf  das  Kind  66.

—  Dauer  derselben  66.
—  —’  Verhalten  der  Debamme

dabel  75.
überellte  153,  170.
Geburtslager  81
Geburtsthätigkeit  54.
Geburtstheile  8.

—  zußere,  Geschwulst  und  Entzündung

derselben  im  102,  272.
Geburtszeiten  57.  ç
Gehirn  8,  7.

Gelbsucht  der  Neugeborenen  287.
Gelenke  2.

Geräthschaften  der  Hebamme  75.
Geripype  2.

Seschlechtethie#le,  welbliche  16.
—  —  16.

Gesicht  7,  29.

Gesichtslage  197.

—  Berhalten  der  Hebamme  dabei  200.

Glieder  4.

—  obere  4

—  untere  4.

Glucdshaube  233.

Goldederknoten
277.

bei  Woöchnerinnen

B.

Hafergrütze  291.

Halwirbel  3.

Hand  4.

—  Vorfall  derselben  neben  dem  Kopfe
214.

Hüngebauch  163.

Harn  7.

Abnehmen  desfselben  83,  106,  159,

275,  297.

—  unnihllkurlicher  Abgang  desselben  im
Wochenbette  275.

Harnblase  7,  17

OLaruröhre  7,  17.

—  Berschließung  derselben  bei  Reugchorenen
  280.

Harnröhrenmündung  I7.
        <pb n="334" />
        harnverhaltung  während  der  Geburt


8*2  hörbarer,  des  Kindes  40,

—  ———  und  uUbschwöchung
desselben  während  der  Gehert  65,  229

Dinfällige  Daut  24.
interhauptsbein  390.

genserpteten  177,  190.
interheuptsnaht  30.
oHofsmann'sche  Tropsen  290.
Aftabderstämme  15.
üftbein  3,  10.
allen  des  Kindes,  Ber#ite  derselben

eubne#riIi#e  Krämpfe  189.

J.

Jrrigator  76,  298,  296.
Jungsernhäutchen  17.

K.
Kälte,  Anwendung  zur  Blutung
  128,  135,  138,  184,  250,
62,  296.

Kamillenthee  290.

Katheter,  Einführung  desselben  297.

Kauen  4.

Kehlkopf  5.

s  börbarer  Herzschlag  desselben  40,
4

—  —  Lage  desselben  bei  der
Geburt  6

—  iz  besselben
durch  das  Beck

—  regelwidrige  *  —  190.

—  regelwidrige  Größe  desselben  226.

—  rehelwidrige  Gestalt  deffelben  228.
Zeichen  der  Reife  desselben  29.

Kindbettfieber  269.

Kindesadern  147.

Kindesbewegungen  44,  46.

Kindespech  109.

Kindesschleim  98,  110.

K##akenkramof  der  Neugchorenen
89.

Kip#ler  17.

Klostier  80,  128,  161,  189,  298.

Klostiersetzen  294.
Preutisches  Hebammen-Lehrbuch.

321

Knielage  201,  205.
Kniescheibe  4.
Knochen  2.

Körver,  —  Bau  und  Berrichtungen
  destelben  2

—  *GW  und  Verrichtungen

Prore  re.  -.  derselben  urit

Kohlensäures,  6.

Koyf  2.

—  des  Kindes  29

—  widrige  desselben  194

—  künstliche  Heraus  befoͤrderung  dessel-.
  38  geborenem  Numpfe  211,

4silulteichran  der  Neugebore.=r—

  er  32.

Kopfgeschwulst  62,  74,  281.

Kopfhaut,  derselben  bei
der  Geburt  177,  282.

aragole.  allgemeine,  der  Geh#renden
187.

—  der  Neugeborenen  288.

Kräuterkissen  291.
Kranpf  der  r—ie  in  der  Nach-6

  .
Krampfwehen  s.  Wehen.
Kranznaht  30.

Krehs  des  Mutterhalses  123,  131,  166.
Kreuzbein  38,  8.
Kreuzdarmbeinfuge  10.

L.
Leben  5.
Leinsamen  2)91.
Leisten  bruch  bei  Schwangeren  144.
Lendenmuskel,  großer,  runder  15.
Lendenwirbel  3.
nvenlathenthee  290.
Linie,  weiße  3
Loch,  eirundes  11.
Luftröhre  5.
Lungen  5,  6.
Lungenblutadern  6.
Lungenschlagadern  6.
Lustseuche  185.

W.

Kagen  5.
Kagensaft  5.
21
        <pb n="335" />
        Kannbarkeit  21.

###darm  5,  17.
lllieng  vesselden  del  Neugzcho,

Berf
renen  280.
Meerettigpflaster  298.
Nilchabsonderung  100,  770.
Nilchfieber  100,  269.
#ud#hang=  22.
#Kiloklnoten  lei  Wöchnerinnen  277.
Nilcsaft  5,  6.
Nißbildungen  des  Kindes  228.
Mittellinie  des  Beckens  14.
Nundhöhle  4.
NRuskeln  2.
MNutterbänder,  breite  20.
runde  20.
Nuttergrund  19.
MNutterhals  19.
—  Kanal  desselten  19.
Mutterkörver  19.
Nutterkuchen  25,  26.
—  Vorliegen  vesselben  131.
verzögerte  Lösung  desselben  bei  der
Geburt  240,  253.
—  Verwachsung  desselben  mit  der  Gebärmutter
  254.
Muttermund.  äußerer  19.
—  innerer  19.
—  sehlerhafte  Beschaffenheit  und  Stellung
  desselben  166.
Mutterröhren  21.
Autterröbrenschwangerscetn  149.
ANutterscheide  17.
—  Vorhof  derselben  17.
e  und  Berschließung  derselen
  181

N.
Nabel  8.

—  Beränderungen  an  demselben  in  der
Schwangerschoft  36.

Nabelblutader  25.

#Nblutungen  bei  Neugeborenen
286.

Nabelbruch  bei  Schwangeren  144.

—  bei  Neugeborenen  287.

Nabelgeschwür  bei  Neugeborenen  287.

Nabelschlagadern  25.

Nabelschnur  25,  27.

—  falsche  Knoten  derselben  27.

—  wahre  Knoten  derselben  27.

—  Umnschlingung  derselben  89,  238.

—  Unterbindung  derselben  91.

—  Vorfall  derselben  206,  236.

322

s  regelwidrige  Kllrje  der-—

  Zerreißung  derselben  239.
Nabelschnurrest,  Abfall  desselben  110.
###t  97.

—  känstliche  Lösung  und  Entfernung  der-—“-


  verz  ng  und  Aus
derselben  258.

«  Zurückbleiben  derselben  in  der  Gebarmutter
  255.

Nachgeburtswehen  64.

Nachgeburtszeit  57,  63.

—  Berhalten  der  Hebamme  in  derselben
  20.

Nachwehen  98.

—  schmerzhafte  271.

Rähte  der  Schädelknochen  30.

Nahrung,  Nahrungemittel  4

Nerven  7.

Neugeborene,  regelmäßige
äußerungen  derselben  109.
Pflege  derselben  111.

Wieren  6.

Lebens-O.


Oberarm  4.
Oberschenkelbein  4.

.

Periode  21.

Pfanne  4,  10.
Pfeffermöngthee  290.
Pfeilnaht  30.
Plätichen  30.

Polypen  des  Mutterhalsen  123,  131.
Pulsebern  ö.

O.

Querbrett  208,  222.
Querlage  des  Kindes  215.
—Verhalten  der  Hebamme  dabel  220.

N.
el  21.
Neeigung,  monatliche  21.
Kippe  3.

Nose  der  Neugeborenen  287.
Küdenmark  3,  7.
Nückgrat  3.

Rumpf  3
        <pb n="336" />
        S.

Salep  291.

Sauerskoff  5.

Sugen  des  Kindes  108,  112.

Saugadern  5.

Schidel  2.

—  des  Kindes  29.

—  regelwidrige  Stellung  desselben  192.

Schädeldurchmesser  37.

Schádelknochen  des  Kindes,  Berschiebung
  derselben  in  den  Nähren  74,  177.

—  ni-“m  derselben  unter  der  Ee.

7.  282.

Sqadeliage  des  Kindet  67.
regelwidrige  192.

Scham-  oder  Schooßbein  10,  11.

Schambeinast  11.

Schombeinkamm  11.

Schamberg  16.

Schambogen  II.

Schemfuge  10.

Schamllppen,  große  17.

—  lleine  17.

Schomlippenbändchen  I7.

Schamspalte  17.

—  Enge  derselben  182.

Scheide,
der  Schwangerschaft  35.

Scheideneingang  17,  18.

Scheidengewölbe  18.

Scheidentheil  der  Gebärmutter  19.

Scheintod  des  Kindes  260.

Scheitelbein  30.

Scheitelbeinlage,  vordere  195.

—  hintere  196.

Schenkelader  15.

Schenkelbruch  bei  Schwangeren  144.

Schieflage  der  Gebärmutter  zur  Seite
161.

—  —  nach  vorn  163.
—  des  Kindes  215.

—  —  Berhalten  der  Hebamme  dabei  220.

Schläfenbein  30.

Schlagadern  6.

Schláässelbein  4.

Schnupfen  der  Neugeborenen  288.

Schräglagerung  der  Gebärenden  209,
227.

Schröpfen  299.
Schulterblatt  4.

323

Schwammchen  der  Neugeborenen  285.
Sneng-  regelmäßiger  Berlauf
  derselben
—  Dauer  ——  24.
Beründerungen  des  weiblichen  Körpers
  in  derselben  34.
itrechnung  derselben  45.
lien  der  Hebamme  bei  der  regelmäßigen
  49.
—  regelwidriger  Berlauf  derselben  115.
—  außerhalb  der  Gebärmutter  148.
—  mehrsache  241.
Sowangerschaftemonate  24.
deezrt  86.
pangerschaftezeiqcen.  gewisse
—  riceinlige  44.
—  ungewisse  45.
Schweiß  6.
Seitensontenellen  37.
Selbstentwicklung  des  Kindes  219.
Selbstwendung  des  Kindes  719.
Senspflester  297.

Siebheut  24,  26.
Sinneswerkzeuge  7.

GEibbein  10.

Sipybeinast  11.

VBeränderungen  derselben  in  Siybeinausschnitt  11.

Sisbeinhöcker  11.
Sibbeinstachel  11.

Soor  der  Neugeborenen  285.

Spvätgeburt  583.

Speichel  4.

Speichelfluß  in  der  Schwangerschaft  37.

Speisebrei  5.

Speiseröhre  5.

Stärke  291.

Starrkrampf  der  Neugeborenen  280.

Steinkind  151.

Steißbein  3,  10.

Steißlage  201,  202,  227.

Stirnbein  30.

Stirnlage  200.

Stirnnaht  390.

Stooftuch  92,  96.

Stuhl,  unwimlkaärlicher  Abgang  desselben
bei  Wöchnerinnen  277.

Sulze  der  Nabelschnur  27.

T.

Schultern  des  Kindes,  Breite  derselben  Thermometer  108.

32.
Schuppennaht  30.
Schüttelwehen  683.

Traubenmole  140.
Treibwehen  61.
„Trichterbecken  178.
        <pb n="337" />
        u.

Unschläge,  trockene,  warme  291.
—  —  291.

—-  Its-Mc

Umschlingung  Nahelschnur  s.  Nastülpung

  der  Gebä#mutter  256.
Unterschenkel  4.

Uuntersuchung;  —  88.
—  ldußere  38,  78,

—  innere  40,  79,  8
—  Verbindung  der  Zußeren  mit  der  inneren
  43.

Benerie  185.

Benerische  Geschwüre  in  der  Scheide
und  an  den  äußeren  Geburtstheilen  186.

VBenerischer  Schleimfluß  aus  der
Scheide  186

VBerbend,  warmer  291.

Berdauung  5.

Verlethungen  der  Schädelknochen  unter
  der  Geburt  177,  282.

Verstopfung  bei  Wöchnerinnen  276.

bei  Neugeborenen  283.

Verwachsung  des  Mutterkuchens  —
der  Eih##ute  mit  der  Gebärmutter  254.

Bierlingsgeburt  245.

VBorberg  9.

VBorderarm  4.

Vorderhauptslage  178,  194.

Vorfall  der  Gebä#rmuttier  und  der  Mutterscheide

  in  der  Schwangerschaft  118.
—  —  —  unter  der  Geburt  165,  182.

—  —  —  im  275.
—  einer  Hand  neben  dem  K  214.
—  eines  Armes  neben  dem  Kopfe  215.

—  eines  neben  dem  Kopfe  215.
—  der  Nabelschnmur  neben  den  Füßen  206.
—  —  neben  dem  Kopfe  236.
Borwasser  59.

Vorwehen,  vochersatzende  Wehen  57.
W.

Garzenhof  27.
Wasserdunst,  Wasserverdunstung  5,  6.

324

Wassergeschwulst  der  Beine  und  der
äußeren  1.  beile  in  der  Schwen-141.


—  der  Neugeborenen  288.
Wasserhaut  25,  26.
Wasserkopf  des  Kindes  277.
Wehadern  142.

zu

—  tkrampfha

S  in  der  Nachgeburtszeit  s.  Krampf.

Wehenschwäche  in  der  Nachgeburtszeit
  246,  2

Wendung  des  Kindes  auf  die  Fäße

221.
Wirbel  8.
—  falsche  9.
Wirbelsule  3.
Wochenbett,  des  weiblichen
  Körpers  in  demselben  98.
—  regelwidriger  Verlauf  desselben  265.
Wochenreinigung  99,  102.
Wöchnerinnen,  siege  derselben  101.
—  Krankheiten  derselben  266

Wundsein  der  Neugeborenen  284.

Berreißuns  des  Dammes  259.
der  Gebärmutter  167.

—  des  Muttermundes  166.
—  des  Abes  168.
—  der  Scheide  182,  183.
Seenheant  25.  26.

uckungen  der  Neugehorenen  288,  289.
Zungenbändchen,  zu  kurzes  bei  Neugeborenen

  281  ·

Zurückbeugung  der  Gebärmutter  in
der  Schwangerschaft  116.

—  im  274.

Zwerchsell  3.

Zwillingsschwangerschaft  241.

Zwillingsgeburt  243.
—  der  dabei  244.
Zwölffingerdarm  5.

Ged##t  dei  L.  Gumacher  in  Vertin#.
        <pb n="338" />
        Anhang

zu  dem

Lehrbuch  der  Geburtéhülfe
für  die

prenfischen  Hebammen.

D.  nachstehende  Anweisung  für  die  Hebammen  zur  Berhütung
des  Kindbettfiebers  ist  durch  Ministerial-Berfügung  vom  22.  Novbr.
1888  erlassen,  in  welcher  es  wörtlich  lautet:

„Die  Entstehung  des  Kindbetifiebers  ist  nicht,  wie  diejenige
„der  meisten  anderen  ansteckenden  Krankheiten,  an  eine  besondere
„Ursache  gebunden,  welche  nur  unter  gewissen  Umständen  an  einem
„Ort  zur  Einwirkung  gelangt,  sondern  beruht  auf  dem  Eindringen
„stets  und  überall  verbreiteter  Krankheitskeime  in  den  mütter-„lichen
  Organismus,  für  deren  Entwickelung  Mangel  an  Rein-„lichkeit
  die  hauptsächlichste  Bedingung  ist;  es  rafft  daher  seine
„Opfer  Jahr  aus  Jahr  ein  in  den  verschiedensten  Gegenden  dahin.
„Alljährlich  bringt  es,  wie  aus  stanistischen  Erhebungen  zu  erschließen
„ist,  um  preußischen  Staate  Tausenden  den  Tod,  anderen  Tau-„senden
  Siechthum  und  Elend  für  immer  oder  doch  für  lange
„Zeit.  Bei  dem  Verlust  handelt  es  sich  um  ein  Haupt  der  Fa-„milie,
  in  welchem  dieselbe,  Mann  und  Kind  und  zumal  das
„Neugeborene,  der  Gattin,  der  Mutier,  der  Ernährerin  und  Er-„halterin
  beraubt  wird.  Es  wird  durch  die  Krankheit  so  häufig,
        <pb n="339" />
        —  2  —

„wie  kaum  von  einer  anderen,  das  Glück  der  ganzen  betroffenen
„Familie  zerstört.  Tritt  ferner  irgend  ein  Fall  der  Krankheit  ein,
„so  kann  dieselbe  gerade  durch  diejenige  Person,  welche  berufen  ist,
„in  den  Zeiten  der  Gefahr  Beistand  zu  leisten,  und  welche  das
„Vertrauen  der  Hülfsbedürftigen  besitzen  soll,  nämlich  die  Heb-„amme,
  am  leichtesten  weiterverbreitet  werden.  Wird  diesem  Un-„glück
  rechtzeitig  dadurch  vorgebeugt,  daß  der  Hebamme  die  weitere
„Ausübung  des  Berufs  zeitweilig  untersagt  wird,  so  können  da-„durch
  für  solche  Zeit  doch  sowohl  anderweitige  Nothstände  für
„die  Bevölkerung  entstehen,  indem  der  letzteren,  namentlich  in
„dünner  bewohnten  Landstrichen,  der  Hebammenbeistand  erschwert
„oder  selbst  entzogen  wird,  wie  auch  mißliche  Verhältnisse  für  die
„Hebamme,  welche  dabei  ihres  Erwerbes  verlustig  geht,  erwachsen.

„Diesen  unheilvollen  Zuständen  ein  Ende  zu  machen,  muß
„somit  für  alle  betheiligten  Personen  von  größter  Wichtigkeit  sein
Zund  als  eine  der  gebieterischsten  Aufgaben  der  Verwaltung  des
„Gesundheitswesens  empfunden  werden.  Die  Arbeit  an  ihr  wird
sich  um  so  erfolgreicher  und  dankbarer  erweisen,  mit  je  größerer
„Peinlichkeit  die  gegebene  Anweisung  befolgt  werden  wird.

„So  wenig  Macht  vorhanden  ist,  die  einmal  zur  Entwicklung
„gelangte  Krankheit  zu  einem  glücklichen  Ausgange  zu  führen,  so
„gewiß  ist  die  Aussicht,  durch  das  vorgeschriebene  einfache  Ver-„fahren
  die  Entstehung  derselben  zu  verhüten,  indem  ihre  Keime
„aus  Allem,  was  nur  irgendwie  von  Außen  her  mit  den  Geburts-=Lorganen
  in  Berührung  kommen  kann,  durch  sorgfältigste  Reinigung
„so  viel  als  möglich  beseitigt  und  im  Uebrigen  mittelst  der  des-Qinficirenden
  Karbolsäurc  unschädlich  gemacht  werden.  Daß  letzteres
„thatsächlich  erreicht  wird,  ist  durch  die  Erfolge  an  den  Gebär-„anstalten
  der  preußischen  wie  anderer  Universitäten  unwiderleglich
„bewiesen,  in  welchen  trotz  mancher  besonders  widriger  und  schwie-„riger
  Umstände  die  Krankheit,  früher  der  Schrecken  dieser  In-„stitute,
  das  Verderben  ihrer  Wöchnerinnen,  Dank  der  sorglichen
„Ausbildung  und  Durchführung  der  Verhütungsmaßregeln  nur
„noch  höchst  vereinzelt  —  an  manchen  in  Jahren  in  keinem  ein-„zigen
  Fall  —  entsteht.  Wenn  auch  den  Hebammen  in  der  pri-
        <pb n="340" />
        —  3  —

„vaten  Ausübung  ihres  Berufs  nicht  sämmtliche  in  den  Anstalten
„benutzte  Mittel  in  gleicher  Vollkommenheit  zu  Gebote  stehen,  so
„wird  es  ihnen  doch  überall  möglich  sein,  die  hauptsächlichsten  der-„selben,
  welche  auch  für  sich  allein  als  in  der  Regel  ausreichend
„zu  erachten  und  welche  in  der  Anweisung  vorgeschrieben  sind,  zur
„Anwendung  zu  bringen.

„Da  außer  dem  Kindbettfieber  bei  Gelegenheit  der  Geburt
„und  des  Wochenbettes  noch  andere  Krankheiten  durch  die  Heb-„ammen
  Übertragen  werden  können  und  unter  solchen  Umständen
„leicht  einen  schweren  Verlauf  nehmen,  aber  auch  mit  denselben
„Muteln  wie  jenes,  vermieden  werden  können,  so  ist  die  Anwei-„sung
  auch  auf  die  Maßregeln  zur  Verhütung  dieser  Krankheiten
„ausgedehnt  worden.“

Ferner  wird  ausdrücklich  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  durch
diese  Anweisung  die  Vorschiisten  des  Preußischen  Hebammen-Lehrbuchs
und  der  in  demselben  enthaltenen  Instruktion  im  Sinne  der  Bestimmung
  des  5  5  zu  Ziffer  2  der  Allgem.  Verfugung  vom  6.  August
1883  abgeändert  und  ergänzt  werden.  Der  Herr  Minister  hat  ferner
bestimmt,  daß  bei  den  ordentlichen  Nachprüfungen  der  Hebammen
jedesmal  der  Inhalt  der  „Anweisung“  zu  einem  Gegenstande  der
Prüfung  gemacht  werden  und  der  Verbrauch  von  Desmfektionsmitteln
seitens  der  einzelnen  Hebammen  soweit  als  thunlich  einer  Kontrole
unterzogen  werden  soll.

Die  Anweisung  soll  von  jeder  Hebamme  bei  ihrem  Lehrbuch
aufbewahrt  werden.
        <pb n="341" />
        Anweisung

für  die

bebammen  zur  Verhütung  des  Kindbettfeebers.

Zum  Zwecke  der  Verhütung  des  Kindbettfiebers,  sowie  anderer
ansteckender  Krankheiten  im  Wochenbett  treffe  ich  in  Ergänzung  und
theilweiser  Abänderung  der  Vorschriften  des  Lehrbuchs  der  Geburtshülfe
  und  der  Instruktion  für  die  preußischen  Hebammen  die  nachstehenden
  Bestimmungen:

8.  1.

Die  Hebamme  befleißige  sich  zu  jeder  Zeit  und  in  allen  Stücken
der  größten  Reinlichkeit.  Insbesondere  beobachte  sie  dieselbe  streng
in  jedem  Gebär=  oder  Wochenbettzimmer  und  namentlich  an  ihren
Händen,  Armen  und  Oberkleidern.

An  Stelle  der  hierauf  bezüglichen  Vorschristen  des  Hebammen-Lehrbuchs
  in  den  beiden  letzten  Säten  des  §F.  62  und  im  8.  97  treten
diejenigen  der  88.  2,  3,  6,  11—16  dieser  Anweisung.

5.  2.

Bei  Ausübung  ihres  Berufs  trage  die  Hebamme  nur  solche
Kleider,  deren  Aermel  so  eingerichtet  sind,  daß  die  Arme  bis  zur
Mitte  der  Oberarme  hinauf  unbedeckt  gehalten  werden  können.  Das
        <pb n="342" />
        —  5  —

Oberkleid  soll  vorn  einschließlich  des  Brusttheils  von  einer  weiten
Schürze  aus  hellem,  waschbarem  Stoff  völlig  und  andauernd  bedeckt
  sein.

Die  Schürze,  welche  die  Hebamme  vor  der  ersten  Untersuchung
einer  Kreißenden  oder  vor  einer  inneren  Untersuchung  einer  Wöchnerin
  anlegt,  darf  nach  der  letzten  Wäsche  noch  nicht  benutzt  und  soll
bis  zu  ihrem  Gebrauch  von  den  übrigen  Kleidungsstücken  der  Hebamme
  abgesondert  aufbewahrt  worden  sein.

5.  3.

Bevor  sich  die  Hebamme  zu  einer  Entbindung  oder  zu  einer
Wöchnerin  begiebt,  sorge  sie  dafür,  daß  ihre  Fingernägel  kurz  und
rund  beschnitten  find  und  glatte  Ränder  haben;  jedesmal  entferne
sie  den  Schmutz  unter  den  Nägeln  und  aus  dem  Nagelfalz,  sowie
aus  etwaigen  Hautschrunden  an  den  Händen,  und  wasche  sie  gründlich
  die  Hände  und  Vorderarme,  bei  welchen  Verrichtungen  sie  eine
geeignete  Hand=  und  Nagelbürste  und  Seife  anzuwenden  hat.

8.  4.
Bei  Ausübung  ihres  Berufs  führe  die  Hebamme  stets  außer  den
im  5.  96,  Abs.  1  des  Hebammen-Lehrbuchs  und  8.  11  der  Instruktion
vorgeschriebenen  Geräthschaften  noch  die  folgenden  mit  sich:
a)  Eine  reine,  waschbare,  nach  dem  letzten  Waschen  noch  nicht
gebrauchte  hellfarbige  Schürze,  mit  welcher  die  ganze  vordere
Hälfte  des  Kleides  bedeckt  werden  kann;
b)  Seife  zum  Reinigen  der  Hände  und  Arme;
c)  eine  geeignete,  reingehaltene  Hand=  und  Nagelbürste  zu  demselben
  Zweck;
d)  ein  reines,  nach  dem  letzten  Waschen  noch  nicht  gebrauchtes
Handiuch;
o)  90  Gramm  verflüssigter  reiner  Karbolsäure  (Acidum  cardolicam
  purum  liqvefactum  der  Pharmakopoe)  in  einer
Flasche,  welche  die  deutliche  und  haltbare  Bezeichnung  „Vorsicht!
  Karbolsäure!  Nur  gehörig  verdünnt  und  nur  äußerlich
  zu  gebrauchen!“  stets  haben  und  stets  dicht  verschlossen
        <pb n="343" />
        —  6  —

gehalten  werden  muß,  nebst  einem  geeigneten  Gefäß  zum
Abmessen  von  je  15  und  30  Gramm  der  genannten  Säure.

Außerdem  muß  fie  den  in  Nr.  4  des  8.  96  bezeichneten  Thermometer
  nicht  nur  „wo  möglich“,  sondern  gleichfalls  stets  mit  sich
führen.

Die  mitzuführende  Spülkanne  (Irrigator)  soll  1  Liter  halten,
eine  geeignete  Marke  zur  Abmefsung  von  ½  Liter  haben  und  mit
einem  passenden  Kautschukschlauch  von  1  bis  1½  Meter  Länge  versehen
  sein.  Am  zweckmäßigsten  ist  der  Boden  der  Spülkanne  platt
und  besteht  dieselbe,  sowie  die  zugehörigen  Ansatzröhren,  aus  Glas;
jedoch  find  auch  Spülkannen  aus  Weißblech  brauchbar.

8.  5.

Die  Hebamme  ist  für  die  Remhen  ihrer  Geräthschaften  stets  verantwortlich,
  desgleichen  für  die  sichere  Ausbewahrung  der  Karbolsäure,
welche  derart  staufinden  muß,  daß  die  Säure  keiner  anderen  Person
zugängig  ist.

An  Stelle  der  im  5.  96,  Abs.  2  des  Hebammen-Lehrbuchs  enthaltenen
  Vorschriften  über  die  Reinhaltung  der  Geräthhschaften  treten
die  Bestimmungen  in  5.  8,  Abs.  2,  55.  12  und  13  dieser  Anweisung.


8.  6.

Die  innere  Untersuchung  einer  Schwangeren,  Kreißenden  oder
Wöchnerin  darf  von  der  Hebamme  niemals  anders  als  mit  völlig
entblößten  und  gereinigten  Händen  und  Vorderarmen  ausgeführt
werden.

Bevor  die  Hebamme  eine  solche  Untersuchung  oder  eine  Berrichtung
  vornimmt,  bei  welcher  sie  mit  den  Geschlechtstheilen  der  zu
Untersuchenden  oder  mit  einer  Wunde  in  der  Nähe  dieser  Theile  in
Berührung  kommt,  sorge  sie  dafür,  daß  ihre  Aermel  nur  die  obere
Hälfie  der  Oberarme  bedecken  und  nicht  tiefer  sinken  können.  Sodann
  wasche  sie  gründlich  unter  Anwendung  der  Hand-  und  Nagelbürste
  und  von  Seife  ihre  Arme  und  Hände  mit  lauem  Wasser,
welches,  wenn  möglich,  durchgekocht  sein  soll,  und  trockne  sie  dieselben
mittelst  eines  reinen  Tuches  ab.  In  der  gleichen  Weise  verfahre  sie
        <pb n="344" />
        —  7  —

darauf  bei  der  zu  Untersuchenden  mit  den  ußeren  Geschlechtstheilen
und  den  Nachbartheilen  der  letzteren,  wobei  zum  Abtrocknen  auch
reine  Wundwatte  oder  Jute,  dagegen  niemals  ein  Schwamm  angewendet
  werden  darf.

Außerdem  halte  die  Hebamme,  wo  es  sich  um  eine  Entbindung
handelt  und  wo  nur  irgend  die  Berhältnisse  es  gestatten,  daraus,
daß  die  Kreißende  mit  reiner,  vorher  erwärmter  Leibwäsche,  sowie
mit  ebensolchen  Bettbezügen  und  Unterlagen  für  das  Geburtslager
und  ferner  für  das  Wochenbett  versehen  wird.  (Hierdurch  wird  die
Vorschrift  in  8.  105,  Abs.  1  des  Hebammen-Lehrbuchs  vervollständigt.)

Nach  diesen  Vorbereitungen  desinficire  die  Hebamme  ihre  Hände
und  Vorderarme  durch  gründliches  Waschen  in  Karbolverdünnung
(5.  7).  Nunmehr  erst,  aber  nun  auch  alsbald  führe  sie  die  Untersuchung
  der  Schwangeren,  Kreißenden  oder  Wöchnerin  aus.

8.  7.

Wo  in  der  gegenwärigen  Anweisung  von  Karbolverdünnung
die  Rede  ist,  wird  darunter  steis  diejenige  Flüssigkeit  verstanden,
welche  sich  die  Hebamme  in  folgender  Weise  hergestellt  hat:

Sie  mische  sorgfältig  zu  je  1  Liter  Wasser  30  Gramm  der  verslüssigten
  reinen  Karbolsäure  (S.  4)  und  zwar  derart,  daß  sich  die
Saͤure,  welche  etwas  schwerer  als  Wasser  ist,  nicht  auf  dem  Boden
des  Mischgefäßes  absetzt,  sondern  gleichmäßig  in  dem  Wasser  vertheilt
wird.  Am  zweckmäßigsten  geschieht  die  Mischung  in  einer  verschlossenen
Flasche  unter  tüchtigem  Umschütteln  und  mehrmaligem  Umstürzen  derselben.
  In  einer  Schüssel  darf  die  Karbolsäure  dem  Wasser  nur
allmälig  und  unter  beständigem  Umrühren  zugesetzt  werden.  Dagegen
darf  das  Zusetzen  der  Karbolsäure  zum  Wasser  niemals  in  der  Spülkanne
  erfolgen,  weil  die  Säure  sonst,  ohne  die  nöthige  Verdünnung
erfahren  zu  haben,  zum  Abfluß  gelangen  und  in  diesem  Zustande
den  bespülten  Körpertheil  schwer  beschädigen  kann.

S.  8.  ·
Vor  der  ersten  Untersuchung  einer  Kreißenden  bereite  die  Hebamme
  2  Liter  Karbolverdünnung.
        <pb n="345" />
        —  8  —

Davon  bringe  sie  in  die  Spülkanne,  in  welche  sie  vorher  die
zu  der  letzteren  gehörigen  Ansatzröhren,  den  Katheter  und  die  Nabelschnurscheere
  gelegt  hat,  nach  Berschluß  des  Schlauches  so  viel,  daß
die  bezeichneten  Geräthschaften  von  der  Flassigkeit  völlig  überdeckt
find.  Wird  eine  derselben  benugt,  so  wird  sie  nach  dem  Gebrauch
sorgfältig  mit  Seife  gewaschen,  abgetrocknet  und  wieder  in  die  Spülkanne
  zurückgelegt  und  in  derselben  bis  zur  Beendigung  des  Geschäftes
  aufbewahrt.  Wird  die  Spllkanne  zu  Einspritzungen  oder
Bespülungen  gebraucht,  so  find  die  Geräthschaften  sammt  der  Karbolverdünnung
  in  emem  anderen  Gefäß  unterzubringen.

Den  Rest  —  etwa  1½  Liter  —  der  Berdünnung  bringe  die
Hebamme  zu  gleichen  Theilen  im  2  Schüfseln.  Die  eine  derselben
dient  zur  erstmaligen  Desmsektion  der  Hände  und  Arme  der  Hebamme
  (5.  6,  4.  Absatz),  die  andere  zur  Reinigung  derselben  vor  und
nach  jeder  weiteren  Untersuchung  der  Kreißenden  oder  Entbundenen,
sowie  jeder  sonstigen  Verrichtung  der  Hebamme,  bei  welcher  letztere
mit  den  Geschlechtstheilen  oder  einer  Wunde  in  der  Nähe  derselben
in  Berührung  kommt.

8.  9.

Nach  der  Geburt  spüle  die  Hebamme  vor  dem  Herrichten  des
Wochenlagers  die  äußeren  Geschlechtstheile  der  Entbundenen  mit
reinem,  lauem,  vorher  durchgekochtem  Wasser  ab  und  trockne  dieselben
  minelst  eines  reinen  Tuches  oder  reiner  Wundwatte  oder  Jute.

Wasser  von  derselben  Beschaffenheit  ist  bei  der  Reinigung  der
Geschlechtstheile  zu  verwenden,  welche  in  den  55.  121,  Abs.  2,
130,  Abs.  1,  125,  354,  371  und  406  des  Hebammen-Lehrbuchs
angeordnet  wird.

8.  10.

Aussp#lungen  der  Scheide  oder  Einspritzungen  in  die  Gebärmutter
  darf  die  Hebamme  ohne  ärztliche  Anordnung  nur  in  den
durch  das  Lehrbuch  bestimmten  Fällen  vornehmen.  Dabei  hat  fie
überall  anstatt  Wassers  die  Karbolverdünnung  anzuwenden.

Lettere  Vorschrift  bezieht  sich  insbesondere  auf  die  in  den
55.  167,  168,  179,  183,  253,  Abs.  2,  256,  Abs.  3,  312,  Abs.  2,
        <pb n="346" />
        —  9  —

840,  Abs.  1,  842  und  405  des  Hebammen-Lehrbuchs  angeordneten
Ausspülungen  der  Scheide  und  Einspritzungen  in  die  Gebärmutter.

8.  11.

Die  Hebamme  vermeide  jede  unnöthige  Berührung  der  Geschlechtstheile
  einer  Wöchnerin  oder  eines  mit  Wochenfluß  verunreinigten  oder
irgend  eines  übelriechenden,  fauligen  oder  eiterigen  Körpertheils  oder
sonstigen  Gegenstandes  von  solcher  Beschaffenheit  (Geschwür,  ausgestoßene
  todte  Frucht,  Wochenbett-Unterlage  u.  a.  m.)  und  enthalte
sich  so  viel,  als  nur  möglich,  jeden  Verkehrs  mit  Personen,  welche
an  einer  ansteckenden  oder  als  solche  verdächtigen  Krankheit,  namentlich
  Kindbett-,  Faul=  oder  Eiter-Fieber,  Gebärmutter=  oder  Unterleibs-Entzündung,
  Rose,  Diphtherie,  Scharlach,  Pocken,  Syphilis,  Schanker,
Tripper,  Unterleibs=  oder  Feccken-Typhus,  Cholera  oder  Ruhr  leiden.

8.  12.

Hat  die  Hebamme  mit  ihren  Händen  oder  Geräthschaften  die
Geschlechtstheile  einer  Wöchnerin  oder  einen  mit  Wochenfluß  verunreinigten
  Gegenstand  berührt,  so  soll  sie  jedesmal  sofort  sich  selbst
in  derselben  Weise,  wie  sie  es  vor  der  ersten  Untersuchung  einer
Kreißenden  zu  thun  hat  (5.  6),  und  zwar  unter  Anwendung  der
Hand-  und  Nagelbürste,  die  Geräthschaften  aber  eine  Stunde  hindurch,
  wie  bei  der  Geburt  (F.  8),  reinigen  und  desinficiren.

8.  13.

Ist  der  Wochenfluß  übelriechend,  faulig  oder  eiterig  oder  hat
die  Berührung  mit  einem  Gegenstande  dieser  Beschaffenheit  stattgehabt
  oder  leidet  die  Person,  welche  die  Hebamme  mit  ihren  Händen
oder  Geräthschaften  berührt  hat,  an  einer  der  in  8.  11  bezeichneten
Krankheiten,  so  soll  die  Hebamme  die  Reinigung,  wie  in  5.  12  vorgeschrieben
  ist,  ausführen  und  ihre  Hände  und  Arme  schließlich
mindestens  fünf  Minuten  lang  mit  der  Karbolverdünnung  sorgfältig
waschen,  die  benutzten  Geräthschaften  aber  vor  dem  Einlegen  in  die
Karbolverdünnung  eine  Stunde  lang  auskochen.
        <pb n="347" />
        Hat  sich  die  Hebamme  in  der  Wohnung  einer  Person  befunden,
welche  an  einer  der  nachgenannten  Krankheiten  oder  an  einer  als
solche  verdächtigen  Krankheit  leidet,  nämlich  an  Kindbett-,  Fauloder
  Eiter-Fieber,  Gebärmutter=  oder  Unterleibs  -Entzündung,  Rose,
Diphtherie,  Scharlach,  Pocken,  Flecken-Typhus  oder  Ruhr,  so  darf
sie  eine  Schwangere,  Kreißende  oder  Wöchnerin  nicht  untersuchen  oder
auch  nur  besuchen,  bevor  sie  nicht  die  Kleidung  gewechselt  und  sich,
wie  im  8.  13  vorgeschrieben  ist,  gereinigt  und  desinficirt  hat.

S.  15.

Befindet  sich  eine  der  im  8.  14  bezeichneten  kranken  oder  verdächtigen
  Personen  in  der  Wohnung  der  Hebamme  oder  ist  in  der
Praxis  der  Hebamme  eine  Wöchnerin  an  Kindbetifieber,  Gebärmutteroder
  Unterleibs-Entzündung  oder  an  einer  als  solche  verdächtigen
Krankheit  erkrankt  oder  gestorben,  so  hat  die  Hebamme  sofort  Verhaltungsmaßregeln
  von  dem  zuständigen  Kreis-Physikus  einzuholen
und  vor  dem  Empfange  derselben  sich  jeder  beruflichen  Thätigkeit  zu
enthalten.

8.  16.

Pflegt  die  Hebamme  eine  an  Kindbettfieber,  Gebärmutter=  oder
Unterleibs-Entzündung  oder  an  einer  als  solche  verdächtigen  Krankheit
  leidende  Wöchnerin,  so  darf  sie  während  dieser  Zeit  die  Untersuchung
  einer  Schwangeren  gar  nicht  und  die  Untersuchung  oder
Pflege  einer  anderen  Wöchnerin  oder  einer  Kreißenden  lediglich  im
Nothfalle,  wenn  eine  andere  Hebamme  nicht  zu  erlangen  ist,  und
auch  in  diesem  Falle  nur  dann  übernehmen,  nachdem  sie  ihren  ganzen
Körper  mit  Seife  gründlich,  wo  möglich  im  Bade,  abgewaschen  und
außerdem  sich,  wie  im  §.  14  vorgeschrieben  ist,  geremigt,  desinficirt
und  frisch  bekleidet  hat.

S.  17.

Die  Kleider,  welche  die  Hebamme  bei  der  Untersuchung  oder
dem  Besuche  einer  Person,  die  an  einer  im  S.#z4  bezeichneten  oder
        <pb n="348" />
        —  11  —

als  solche  verdächtigen  Krankheit  leidet,  getragen  hat,  dürfen  mit
anderen  Kleidern  der  Hebamme  nicht  zusammengebracht  und  müssen
gründlich  ausgekocht  und  mit  Seife  ausgewaschen  oder  mittelst  strömenden
  Wasserdampfes  in  einem  Dampf-Desinfections-Apparat  desinficirt
  werden,  bevor  dieselben  weiter  gebraucht  werden  dürfen-S.

  18.

Leichen  oder  Bekleidungsgegenstände  von  Leichen  berühre  die
Hebamme  niemals.  Hat  fie  solches  trotz  dieses  Verbots  gethan,  so
ist  sie  verpflichtet,  wie  im  8.  16  vorgeschrieben  ist,  zu  verfahren.

Berlin,  den  22.  November  1888.
Der  Minister
der  geistlichen,  Auterrichts-  und  Medizinal-Auselegenheiten.

v.  Gossler.
        <pb n="349" />
        Berlag  von  August  Hirschwald  in  Berlin.

Gebruct  bei  L.  GQumader  in  BDeriin.
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