1.  Neue  Lehrpläne  und  Prüfungsordnungen  für
höhere  Schulen.

Berlin,  den  6.  Januar  1892.

Indem  ich  dem  Königlichen  Provinzial-Schulkollegium
in  den  Anlagen  je  ..  ..  Exemplare  der
I.  Lehrpläne  und  Lehraufgaben  für  die  höheren  Schulen  sowie
  idet  Gesichtspunkte  für  die  Bemessung  der  Hausarbeit,
  ·  .

II.  Ordnung  der  äiferusungen  an  den  höheren  Schulen  und
Ordnung  der  Abschlußprüfungen  nach  dem  sechsten  Jahrgange
  der  neunstufigen  höheren  Schulen

nebst  Erläuterungen  und  Ausführungsbestimmungen  zu  1  und
II  und  der  dazu  gehörigen  Denkschrift  theils  zu  eigenem  Gebrauche,
  theils  zur  Vertheilung  an  die  Ihm  unterstellten  Lehrerkollegien
  übersende,  bestimme  ich,  daß
die  Lehrplane  mit  Beginn  des  Schuljahres  1892/93
bezw.  bei  Fir  mit  Wechsel-Abtheilungen  für  den

Michaelis-Jahrgang  mit  Beginn  des  Winterhalbjahres
1892,  die  Ordnung  der  Entlassungsprüfungen  und  die
Ordnung  der  Abschlußprüfungen  mit  Schluß  des  Schuljahres
  1892/93  bezw.  bei  Anstalten  mit  Wechsel-Abtheilungen
  für  den  Michgelis-Jahrgang  mit  Schluß
des  Sommerhalbjahres  1893

nach  Maßgabe  der  Erläuterungen  und  Ausführungsbestimmungen

überall  gleichmäßig  zur  Durchführung  gelangen.

Die  unter  I  mitgetheilten  besonderen  Lehraufgaben  und
Gesichtspunkte  für  die  Bemessung  der  Hausarbeit  sind  zwar
nur  als  amtlich  gebilligte  Anhaltspunkte  für  die  Erfüllung  der
Lehrpläne  zu  betrachten,  indessen  doch  insoweit  verbindlich,  als

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