II.  Besondere  Lehrgegenstände.
1.  Religion.
Evangelische  Religion.

Vorbemerkung.  gebrzeel  Lehraufgaben  und  methodische
Bemerkungen  gelten  im  Wesentlichen  für  die  entsprechenden
Stufen  aller  Arten  von  höheren  Schulen.

a.  Allgemeines  LTehrziel.

Der  evangelische  Religionsunterricht  an  höheren  Schulen
verfolgt.  unterstützt  von  der  Gesammtthätigkeit  derselben,  das
Ziel,  die  Jugend  in  Gottes  Wort  zu  erziehen  und  sie  zu
befähigen,  daß  sie  dereinst  durch  Bekenntnis  und  Wandel  und
namentiich  auch  durch  lebendige  Betheiligung  am  kirchlichen
Gemeindeleben  ein  wirksames  Beispiel  gebe.

b.  Tehraufgaben.
VI.  3  Stunden  wöchentlich.

Biblische  Geschichten  des  Alten  Testamentes  nach
einem  Lesebuch.  Vor  den  Hauptfesten  die  betreffenden
Geschichten  des  Neuen  Testamentes.  Aus  dem  Katechismus
  Durchnahme  und  Erlernung  des  1.  Hauptstückes  mit
Luthers  Auslegung;  einfache  Worterklärung  des  2.  und
3.  Hauptstückes  ohne  dieselbe.

Einprägung  einer  mäßigen  Zahl  von  Katechismussprüchen
und  von  4  Liedern,  zunächst  im  Anschluß  an  die  Festzeiten
des  Kirchenjahres.

V.  2  Stunden  wöchentlich.

Biblische  Geschichten  des  Neuen  Testamentes  nach
einem  Lesebuch.  «

Aus  dem  Katechismus:  Wiederholung  der  Aufgabe  der
vorigen  Klafse;  dazu  Erklärung  und  Einprägung  des  2.  Hauptstückes
  mit  Luthers  Auslegung.