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wichtigsten  Geistesbestrebungen  beider  Nationen  zu  vermitteln
L  dem  Zweck  besonders  moderne  Schriftwerke  ins  Auge
zu  fassen.
ie  für  die  alten  Sprachen  geforderte  Verwerthung  der
eschichtlichen  Lektüre  für  den  Geschichtsunterricht  trifft  auch
ier  zu.

3.  Uebungen  im  mündlichen  Gebrauch  der  beiden
Sprachen.  Dieselben  haben  auf  der  untersten  Stufe  bald
nach  den  ersten  Versuchen  in  der  Aussprache  zu  beginnen  und
den  ganzen  Unterricht  von  Stufe  zu  Stufe  zu  begleiten.  Die
Form  dieser  Uebungen  ist  wesentlich  die  der  Frage  und  Antwort;
  der  Stoff  dazu  wird  entweder  aus  der  Lektüre  oder
von  Vorkommnissen  des  täglichen  Lebens  entnommen.  Die
mündlichen  Inhaltsangaben  sind  nicht  zu  verwerfen,  aber,
als  Monologe  der  Schulen,  weniger  geeignet,  Freude  am
Sprechen  und  Uebung  im  praktischen  Gebrauch  der  Sprache
zu  fördern.  Abgesehen  von  den  Stunden  für  schriftliche
ebeebungen  soll  keine  Stunde  ohne  kurze  Sprechübungen
vergehen.

So  betrieben  werden  die  letzteren  den  übrigen  Unterricht
wesentlich  unterstützen  und  als  grundlegende  Vorbereitung  auf
die  nur  im  Verkehr  mit  Franzosen  und  Engländern  zu  erwerbende
  volle  Fertigkeit  im  mündlichen  Gebrauch  der  beiden
Fremdsprachen  ihren  Zweck  erfüllen.

7.  Geschichte.

Vorbemerkung.  Lehrziel,  Lehraufgaben  und  methodische
Bemerkungen  gelten  für  die  entsprechenden  Stufen  aller  Arten
von  höheren  Schulen.

a.  Ullgemeines  Tehrziel.

Kenntnis  der  epochemachenden  Ereignisse  der  Weltgeschichte,
insbesondere  der  deutschen  und  preußischen  Geschichte,  im  Zulammenhang
  ihrer  Ursachen  und  Wirkungen,  und  Entwicklung
des  geschichtlichen  Sinnes.

b.  Lehraufgaben.
VI.  1  Stunde  wöchentlich.
Lebensbilder  aus  der  vaterländischen  Geschichte,  wobei  von
Gegenwart  und  Heimat  auszugehen  ist.
V.  1  Stunde  woöchentlich.

Erzählungen  aus  der  sagenhaften  Vorgeschichte  der
Griechen  und  Römer.