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III  B.  5  bezw.  6  Stunden  wöchentlich.

Arithmetik:  Die  Grundrechnungen  mit  absoluten  Zahlen.
Bestimmungsgleichungen  ensten  rades.  Anwendung  derfelben
auf  Aufgaben  aus  dem  bürgerlichen  Leben  und  dem  sogenannten
  kaufmännischen  Rechnen.  *—

Planimetrie:  Kreislehre.  Sätze  über  Flächengleichheit  von
Figuren.  Berechnung  der  Fläche  geradliniger  Figuren.

III  A.  5  Stunden  wöchentlich.

Arithmetik  (2  Stunden):  Lehre  von  den  Potenzen  und
Wurzeln.  Gleichungen  einschließlich  einfacher  qucratihhrr  mit
einer  Unbekannten.

Planimetrie  (3  Stunden):  Aehnlichkeit  der  Figuren.  Bekchung
  regulärer  Vielecke  sowie  des  Kreisinhaltes  und  -umanges.


II  B.  5  Stunden  woöchentlich.

Das  Wichtigste  über  Begriff  und  Anwendung  des  Logarithmus
  nebst  Uebungen  im  logarithmischen  Rechnen.  QOuadratische
  Gleichungen.

Anfangsgründe  der  Trigonometrie  und  Berechnung  von
Dreiecken.

Die  nothwendigsten  stereometrischen  Sätze  über  Ebenen  und
Gerade;  die  einfachen  Körper  nebst  Berechnungen  von  Kantenlängen,
  Oberflächen  und  Inhalten.

II  A.  5  Stunden  woöchentlich.

Schwierigere  quadratische  Gleichungen.  Arithmetische  und.
geometrn  che  Reihen  erster  Ordnung.  Zinseszins=  und  Rentenrechnung.


Lehre  von  den  harmonischen  Punkten  und  Strahlen,
Chordalen,  Aehnlichkeitspunkten  und  Achsen.  Konstruktion  algebraischer
  Ausdrücke.  ·

Goniometrie  (einschließlich  der  Additionstheoreme)  nebst
schwierigeren  Dreiecksberechnungen.

Missenschaftliche  Begründung  und  Ausführung  der
Stereometrie.

I  B.  5  Stunden  wöchentlich.

Kubische  Gleichungen.  Dazu  an  Oberrealschulen  nach
dem  Ermessen  des  Fachlehrers  GEleichungen  vierten  Grades
und  Methoden  zur  angenäherten  numerischen  Auflösung  von
Gleichungen  beliebigen  Grades.

Die  wichtigsten  Sätze  über  Kegelschnitte  in  elementarer.
synthetischer  Behandlung.