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II  A.  5  Stunden  wöchentlich  (bei  dem  Realgymnasium).
6  Stunden  wöchentlich  (bei  der  Oberrealschule).

Wärmelehre  (mit  Ausschluß  der  Wärmestrahlung).
Magnetismus  und  Elektrizität.

Allgemeine  chemische  Begriffe.  Metalloide.  Stöchiometrische
  Aufgaben.

1  B.  5  Stunden  wöchentlich  (bei  dem  Realgymnasium).
6  Stunden  woöchentlich  (bei  der  Oberrealschule).

Mechanik  (einschließlich  der  Wärmetheorie  und  der  Wellenlehre).
  Akustik.
Die  Metalle.  Einfache  Arbeiten  im  Laboratorium.

II  A.  5  Stunden  wöchentlich  (bei  dem  Realgymnasium).
6  Stunden  wöchentlich  (bei  der  Oberrealschule).

Optik.  Wiederholungen  aus  dem  ganzen  Gebiete.
Einzelne  wichtige  Kapitel  aus  der  organischen  Chemie.
Einfache  Arbeiten  im  Laboratorium.

c.  Methodische  Bemerkungen.

Das  Streben  der  Lehrer  muß  stets  darauf  gerichtet
sein,  die  Schüler  zur  Beobachtung  und  Beschreibung  einzelner
Naturkörper  anzuleiten  und  durch  Vergleichung  verwandter
Formen  zum  Verständnisse  des  Systemes  hinüberzuführen,  auch
neben  dieser  Einführung  in  die  sestemat  e  Ordnung  mit  den
wichtigsten  Erscheinungen  und  Gesetzen  des  Thier=  und  Pflanzenlebens
  bekannt  zu  machen.  Auf  Vollständigkeit  ist  kein  besonderes
  Gewicht  zu  legen;  der  Stoff  ist  hauptsächlich  der
einheimischen  Thier=  und  Pflanzenwelt  zu  entnehmen,  wie
sie  die  Umgebung  und  die  Sammlung  der  Schule  bietet,  doch
dürfen  charakteristische  Formen  anderer  Erdtheile  nicht  unbeachtet
  bleiben.  Auf  allen  Stufen  sind  die  Schüler  im  einfachen,
  schematischen  Zeichnen  des  Beobachteten  zu  üben.  Bezüglich
  der  zeitlichen  Abgrenzung  des  botanischen  und  zoologischen
  Unterrichts  in  den  einzelnen  Klassen  gilt  dasselbe  wie

ei  dem  Gymnasium.

Der  höyikalische  Unterricht  erfolgt  auch  an  den  Realgymnasien
  und  Oberrealschulen  in  zwei  Kursen,  von  welchen
der  erste  mit  der  Untersekunda  abschließt.  In  ihm  ist  der
Unterricht  in  der  Weise  zu  ertheilen,  daß  in  einfachster  Weise
vom  Versuche  ausgegangen  wird.  Die  Lehrbuchfrage  bedarf
noch  einer  besonderen  Regelung.

u  den  Realgymnasien  ind  in  diesem  Kurfus  auch  die
Grundlehren  der  Chemie  und  Mineralogie  zu  behandeln,  während
in  dem  zweiten  mit  der  Obersekunda  beginnenden  Kursus  für