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Eaturlehre.

Eine  durch  Versuche  vermittelte  Kenntnis  der  allgemeinen
  Eigenschaften  der  Körper,  der  Grundlehren  des  Gleichgewichtes
  und  der  Bewetung,  er  Elektrizität,  des  Magnetismus
und  der  Wärme,  sowie  der  einfachsten  optischen  und  arustischen
Gesetze;  ferner  der  bekanntesten  chemischen  Elemente  und  ihrer
hauptsächlichsten  Verbindungen.

11.  Zeichnen.
A.  Gymnasium.
a.  Allgemeine  Tehraufgabr.

Lehraufgabe  des  verbindlichen  Zeichnens  ist  die  Ausbildung
  im  Sehen  und  im  sicheren  Darstellen  einfacher  körperlicher
  Gegenstände  im  Umriß.

In  dem  nicht  verbindlichen  Unterricht  in  den  oberen
Klassen  von  II  B  an  erfolgt  die  weitere  Entwickelung  des
Formen=  und  Farbensinnes  durch  Wiedergabe  von  schwieriger
darzustellenden  Gegenständen  im  Umriß,  auch  mit  Rücksicht
auf  die  Beleuchtungserscheinungen  und  die  Farbenwirkung.
Einzelne,  für  welche  das  geometrische  Zeichnen  von  besonderem
Werth  ist,  werden  in  die  darstellende  Geometrie  eingeführt.

b.  Bemerkungen.

Für  den  verbindlichen  Unterricht:  Feichnen  ebner
eradliniger  und  krummliniger  Gebilde  im  Klassen=  und  Absheilungsuntrrroctt
  nach  großen  Wandvorlagen  (Wandtafeln),
erläutert  durch  Zeichnungen  des  Lehrers  an  der  Schultafel,
ugleich  mit  Abänderung  der  gegebenen  Formen.  Vorlegelätter
  sind  ausgeschlossen.  Umrißzeichnen  nach  einfachen  Modellen,
  Elasücchen  Ornamenten  und  anderen  geeigneten  körperlichen
  Gegenständen  im  Einzelunterricht.  Es  wird  durch  diese
Uebungen  für  die  Schüler,  welche  an  dem  weiteren  Zeichenunterricht
  nicht  theilnehmen,  ein  gewisser  Abschluß  erzielt,  während
  andererseits  für  jeden,  der  eine  weitere  Ausbildung  im
Zeichnen  anstrebt,  eine  sichere  Grundlage  gewonnen  wird.

Bei  dem  nicht  verbindlichen  Unterricht  folgt  im  Freihandzeichnen
  auf  ein  erweitertes  Umrißzeichnen  nach  Geräthen,
CEesäßen,  plastischen  Ornamenten,  lebenden  Pflanzen  und,  je
nach  der  Leistungsfähigkeit  der  Schüler,  auch  nach  anderen
Gegenständen,  das  Ausführen  von  Zeichnungen  nach  Modellen
und  nach  lostischen  Ornamenten  mit  der  Licht=  und  Schattenwirkung
  und  darauf  die  Darstellung  farbiger  Gegenstände,
lebender  Pflanzen,  Früchte  u.  dergl.  mit  dem  Bleistift  und  in
Wasserfarbe.