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diesseitige  Denkschrift,  betr.  die  Frage  der  Ueberbürdung  vom
Jahre  1883  (Wiese-Kübler  V.  u.  G.  I.  S.  277  ff.),  faßt  alle
einschlagenden  Momente  zusammen.

An  dieser  Stelle  handelt  es  sich  nur  darum,  die  Gesichtspunkte
  herauszuheben,  welche  für  die  Bemessung  der  Hausarbeit
  als  maßgebend  zu  erachten  sind.  Diese  Gesichtspunkte
sind  folgende:

1.  Alle  Hausarbeiten  dienen  kediglich  entweder  der  Anleitung
  zu  Ordnung  und  Sauberkeit  (Reinschriften)  oder  der
Aneignung  des  unentbehrlichen  Gedächtnisstoffes  und  der  Befestigung
  des  Gelernten  oder  der  Erziehung  zur  selbständigen
geistigen  Thätigkeit.

2.  Demgemäß  sind  die  Hausarbeiten  als  eine  wesentliche
Ergänzung  des  Schulunterrichts  besonders  für  mittlere  und
obere  Klassen  zu  erachten,  aber  unter  steter  Berücksichtigung
desselben  und  unter  Beachtung  der  körperlichen  und  geistigen
Entwickelung  sowie  der  Leistungsfähigkeit  der  betreffenden
Altersstufen  zu  bemessen.

3.  Ein  Theil  der  bisherigen  schriftlichen  Hausarbeit  kann
bei  richtiger  methodischer  Behandlung  des  Unterrichts  in  die
Schule  verlegt  werden.  Vergl.  B.

4.  Die  nicht  schriftliche  Hausarbeit,  soweit  sie  die  Aneignung
  des  unentbehrlichen  Gedächtnisstoffes  und  die  Be-6
  ung  des  Gelernten  betrifft,  vereinfacht  sich  in  demselben

aße,  wie  der  gedä  knismäßzge  Lernstoff  auf  allen  Gebieten
sich  mindert.  Eine  solche  Minderung  ist  insbesondere  ins
Auge  zu  fassen  für  das  Auswendiglernen  in  der  Religion  dem
Dschen  in  den  Fremdsprachen,  der  Geschichte,  der  Erdkunde,
der  Naturbeschreibung  und  der  Chemie.

5.  Ein  wirksames  Mittel  zur  Verminderung  der  Hausarbeit
  ist  die  methodische  innere  Verknüpfung  verwandter  Lehrv
  untereinander  und  die  entsprechende  Gruppirung  des

Lehrstoffes.  Diese  sind  aber  nur  zu  erreichen,  wenn  wenigstens
auf  den  unteren  und  mittleren  Stufen  die  sprachlich-ges  ict
lichen  Fächer  einerseits  und  die  mathematlsch-naturpi  enschaftlichen
  andererseits  in  jeder  Klasse  thunlichst  in  eine  Hand
gelegt  werden.

B.  Besonderes.

a.  Untere  und  mittlere  Stufe.  Die  Hausarbeiten  können
eine  gewisse  Einschränkung  erfahren,  wenn

a.  in  VI  und  bezw.  V  im  Deutschen  und  in  den  bezüglichen
  Fremdsprachen  die  Forderungen  im  Wesentlichen
zurückge  hrt  werden  auf  wiedergebende  Reinschriften  der  in
er  Klasse,  sei  es  in  den  Schlerheften,  sei  es  an  der  Wandtafel,
  vorgenommenen  schriftlichen  Uebungen;

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