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bleiben  müssen.  Dagegen  ist  es  unerläßlich,  für  die  40,2  %  oder
mindestens  die  257%,  welche  unmittelbar  nach  Vollendung  der  IIB
ins  Leben  treten,  einen  ersten  Wschlu  in  der  Bildung  herbeizuführen
  welcher  sich  organisatorisch  in  der  Scheidung  zwischen
nterstufe  und  Gberstufe  eltend  macht  und  sechnisch  in  deft
unter  3  erwähnten  Lehrarhgaben  zum  Ausdruck  kommt.  Eine
nothwendige  Folge  dieser  Scheidung  ist  die  Trennung  der
bisher  an  manchen  Anstalten  noch  räumlich  vereinigt  unterrichteten
  Sekunden  in  Geschichte  und  Erdkunde  sowie  in  der
Mathematik.

Demgemäß  wird  bestimmt,  daß  diese  Trennung  schon  für
das  Schuljahr  1892/93  zur  Durchführung  gelangt.

Eine  weitere  Trennung  der  Sekunden  in  einem  oder
dem  anderen  wissenschaftlichen  eehrge  enstande  unter  Berücksichtigung
  der  allgemeinen  unterricht  schen  Be  e  und  der
Schülerzahl  der  betreffenden  Klassen  bleibt  demnächstiger  Entschliehung
  vorbehalten.

ezüglich  der  bereits  bestehenden  Trennung  der  Sekunden
und  Tertien  bewendet  es  bei  der  gegenwärtigen  Ordnung.

Weiter  wird  bestimmt,  daß  alle  siebenstufigen  höheren
Schulen  mit  Beginn  des  Schuljahrs  1892/93  auf  sechsstufige
zurückgeführt.  d.  h.  daß  die  Obersekunden  eingezogen  werden.

2.  Die  Provinzial-Schulkollegien  find  ermächtigt:

a.  in  sprachlich  gemischten  Bezirken  das  Deuische  in  VI
und  V  um  je  eine  Stunde  zu  verstärken  und  so  die  Wochenstunden
  dieser  Kssen  auf  26  zu  erhöhen;

b.  an  allen  Realanstalten  die  für  das  Franzzsische  und
Englische  angesetzten  Stunden  gegen  einander  vertauschen  zu
lassen,  vorausgesetzt,  daß  eine  derartige  Fbwetshung  durch  die
*  e  des  Schulorts  und  seine  Verkehrsverhältnisse  gerechtfertigt
erscheint;

c.  an  allen  Arten  höherer  Schulen  die  Mathematik  und
die  Naturwissenschaften  und  an  gymnasialen  Anstalten  überdies
  das  Lateinische  und  das  Griechische  unter  entfprechender  Verminderung
  des  anderen  Fachs  der  betreffenden  Gruppe  bis  auf
die  Dauer  eines  Schuljahrs  um  je  eine  Stunde  wö  zunch  #u
verstärken.  uch  ist  es  dem  Ermessen  der  Provinzial-Schulkollegien
  überla  sene  behufs  Beseitigung  besonderer  Schwächen
einer  Klasse,  auf  kürzere  Zeit  eine  weitere  Verschiebung  der
getbesunsiunden  innerhalb  der  beiden  bezeichneten  Gruppen  zu
gestatten;

d.  an  Realgymnasien  in  den  beiden  Sekunden  die  Stunden
für  das  Lateinische  unter  entsprechender  Verminderung  der  mathematischen
  bei  vorhandenem  Bedürfnis  wöchentlich  um  je  eine
zu  erhöhen.

orausgesetzt  ist  bei  allen  diesen  Abweichungen  von  den