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auch  diejenigen  Gesichtspunkte,  welche  behufs  Ausführung  des
Alerhüöchsten  Erlasses  vom  1.  Mai  1889  bezüglich  des  Geschichtsunterrichts
  als  mahgebend  zu  erachten  sind.

Die  Schwierigkeiten,  welche  in  Folge  der  Verschiedenheit
der  Abgrenzung  der  Lehraufgaben  für  die  Klassen  III  und  II.
sich  ergeben,  sind  für  das  Schuljahr  1892/93  so  zu  überwinden,

aß  an  Gymnasien  in  III  B  und  in  II  B  deren  neue  Lehraufabe
  durchgenommen  wird,  in  III  A  und  II  A  aber,  für  welche
lassen  diese  erst  von  1893/94  ab  eintritt,  lediglich  der  noch
nicht  behandelte  Theil  des  bisher  auf  die  zwei  Jahre  der
Tertien  und  Sekunden  entfallenden  Lehrstoffs  erledigt  wird.

Den  Provinzial-Schulkollegien  bleibt  es  überlassen,  die
nöthigen  Ausgleichungen  in  den  Lehraufgaben  für  die  einzelnen
Anstalten  allmählich  herbeihuführen.

Die  neuen  Lehraufgaben  in  der  Erdkunde  sind  von  VI
an  fortschreitend  jur  Ausführung  zu  bringen.  Sache  der
Provinzial-Schulkollegien  ist  es,  unter  Berücksichtigung  der
bisherigen  Stoffvertheilung  auch  über  VI  hinaus  die  neuen
Lehrausgaden  schon  vom  nächsten  Schuljahre  ab  zu  gestatten.

Eine  besondere  Schwierigkeit  wird  dem  Unterricht  in  der
Erdkunde  durch  die  Verschiedenheit  der  Wandkarten  und
Atlanten  bereitet.  Bei  Aenderung  der  Lehrmittel  wird  darauf
zu  halten  sein,  daß  alle  Schüler  denselben  Atlas,  und  zwar
möglichst  durch  alle  Klassen,  gebrauchen.  Auch  empfiehlt  sich
sehr,  bei  Neuanschaffung  von  Wandkarten  darauf  zu  sehen,
daß  das  System  derselben  von  dem  der  von  den  Schülern  gebrauchten
  Atlanten  möglichst  wenig  abweicht.

11.  Auch  bezüglich  der  Mathematik  und  der  Naturwissenschaften
  ist  auf  die  Lehraufgaben  und  die  methodischen
Bemerkungen  Bezug  zu  nehmen.

Besonders  zu  beachten  ist  die  anderweite  Bestimmung
der  Lehraufgaben  in  der  Mathematik  für  den  sechsten  Jahrgang
  aller  höheren  Schulen.  Der  propädeutische  Unterricht
in  Physik  für  die  III  A  der  Gymnasien  empfahl  sich  aus  praktischen
  Gründen.

Soweit  eine  Aus  7  der  alten  und  neuen  Lehraufgaben

  je  nach  Lage  der  bisherigen  Stoffvertheilung  an  den
einzelnen  Anstalten  nöthig  ist,  haben  die  Provinzial-Schulkollegien
  das  Erforderliche  herbeizuführen.

12.  Der  Wegfall  des  Zeichnens  in  VI  ist  durch  den
Slefrungsmäßig  gerin  en  Erfolg  dieses  Unterrichts  auf  dieser
Stufe  gerechtfertigt.  Wenn  dagegen  an  Gymnasialanstalten
das  allgemein  ver  indliche  Zeichnen  um  je  zwei  Stufen  weiter
geführt  ist,  als  bisher,  so  ist  dies  durch  die  Bedeutung  dieses

achs  und  dessen  Unentbehrlichkeit  für  die  meisten  Berufs-