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hinauszuschieben  daß  eine  ausgiebige  Zeit  bleibt,  um  auf
Grund  der  praktischen  Erfahrungen  neue  Lehrbücher  u.  s.  w.
herzustellen.  Damit  aber  dadurch  nicht  einer  ungesunden
Produktion  auf  diesem  Gebiete  Vorschub  geleistet  wird,  hält
die  Unterrichtsverwaltung  für  ihre  Pflicht,  schon  cht.  auszufprechen,
  daß  sie  entschlossen  ist,  im  Interesse  des  #  likums
den  anerkannten  Mißständen  bezüglich  der  zu  großen  Zahl
der  Schulbücher  u  Hilfemit  el  und  der  einander  vielfach
ausschließenden  neuen  Auflagen  derselben  zu  steuern.

In  welcher  Weise  dies  am  zweckmäßigsten  zu  geschehen
habe,  bleibt  näherer  Erwägung  vorbehalten.  Vorläufig  genügt
es,  die  Provinzial-Schulkollegien  auf  diese  beiden  Gesichtspunkte
  für  ihre  künftigen  Vorschläge,  die  Einführung  von
Schulbüchern  betreffend,  hinzuweisen  und  insbesondere  bezüglich
  des  zweiten  Punktes  ihnen  zu  empfehlen,  darauf  in  geeigneter
  Weise  hinzuwirken,  daß  die  Versasser  einzuführender
Schulbücher  sich  verpflichten,  neue  Auflagen  nach  Form  und
Inhalt  in  irgend  einer  äußerlich  erkennbaren  Weise  so  zu
gestalten,  daß  die  alten  Ausgaben  neben  den  neuen  von  den
Schülern  gebraucht  werden  können.

17.  Für  die  Art  und  das  Maß  der  von  den  Schülern
u  fordernden  Hausaufgaben  sind  die  in  den  Gesichtspunkten
für  die  Hausarbeit  niedergelegten  Anweisungen  zu  beachten.
Auf  Grund  derselben  und  unter  Berücksichtigung  der  von  den
Provinzial-Schulkollegien  vor  Beginn  des  Schuljahrs  festgestellten
  besonderen  Lehraufgaben  für  jede  Anstalt  werden  die
Lehrerkollegien  auch  fernerhin  jedesmal  einen  Arbeitsplan  für
die  betreffenden  Klassen  bezüglich  der  Vertheilung  der  Hausarbeiten
fu  entwerfen  haben.  Bei  dieser  wird  darauf  Bedacht  zu  nehmen
ein,  daß,  normale  mittlere  Leistungsfähigkeit  der  Schüler
vorausgesetzt,  eine  Ueberbürdung  nicht  sta  indet  und  an  jedem
Tage  ausreichend  Zeit  zur  Erholung  bleibt.  Eine  wirksame
Ueberwachung  der  Einhaltung  des  gebotenen  Maßes  ermöglichen
  dem  Direktor  und  dem  Klassenlehrer  die  genau  zu
führenden  Klassenbücher.