Anhalt.

Lehrpläne  und  Lehraufgaben  für  die  höheren  Schulen  in  Preußen  von  1901

Bestimmungen  über  die  Versetzung  der  Schüler  an  den  böheren  Lehranstalten
  vom  25.  Oktober  1901

Ordnung  der  Reifeprüfung  an  den  neunstufigen  höheren  Schulen  in
Preußen  vom  27.  Oktober  1901

Bestimmungen  über  die  Schlußprüfung  an  den  sechsstusigen  höheren  Schulen
in  Preußen  vom  29.  Oktober  1901

Ordnung  der  Prüfung  von  Extraneern  behufs  Archeie  der  Reise  für
Prima  )IJ

Ausfertigung  von  Zeugnifsen  der  Reise  für  Prima

Prüfungen  früherer,  mit  dem  Reifezeugnis  abgegangener  Schüler!  von  Rreal—
gymnasien  und  Oberrealschulen  in  den  alten  Sprachen

Höhe  der  von  fremden  Prüflingen  an  den  neun=  und  sechsstufigen  höheren
Schulen  zu  zahlenden  Prüsungsgebühren  .

Zulassung  der  Abiturienten  an  deutschen  Realgymnasien  und  ebei
zum  Rechtsstudium

Nachweis  der  Primareife  seitens  früherer  Obersekundaner  einer  höheren
Lehranstalt

Form  der  Zeugnisse  über  die  bestandene  Schlußprüfung!  an  den  izeinb
höheren  Schulen

Ausnahmsweise  Zuerkennung  der  Reife  für  die  Unterprima  an  Schüler
der  Obersekunda  nach  anderthalbjährigem  Besuche  dieser  Klasse

Zulassung  der  Oberrealschüler  zu  den  ärztlichen  Prüfungen.

Förderung  des  englischen  Unterrichts  an  den  Gymnasien.

Einführung  des  biologischen  Unterrichts  in  den  oberen  Klassen  der  höheren
Lehranstalten  ..  ....

Linearzeichenunterricht  an  den  Realanstalten

Vereinbarung  der  Bundesregierungen  über  die  gegenseitige  Anerkennung
der  Reifezeugnisse