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Allgemeine  Lehrpläne.

Vaterland  gesichert  wird.
immer  wieder  nahe  zu  legen  sein,  wie  sie  verpflichtet  sind,  dahin  zu
wirken,  daß  namentlich  diejenigen  Schüler,  welche  sich  der  Technik,  den
Naturwissenschaften,  der  Mathematik  oder  der  Medizin  zu  widmen  ge—
denken,  vom  wahlfreien  Zeichenunterricht  fleißig  Gebrauch  machen.
Schließlich  verweise  ich  noch  besonders  auf  die  unter  „III.  Allgemeine
Bemerkungen“  getroffenen  Bestimmungen  und  angegebenen  Richtlinien.

Der  Minister  der  geistlichen  2c.  Angelegenheiten.
Studt.

An

die  Königlichen  Provinzial-Schulkollegien.

U.  II.  1694.

I.  Allgemeine  LTehrpläne.

Die  Klammern  in  den  Plänen  bezeichnen  die  Zulässigkeit  einer  zeitweill
der  Stundenzahlen  innerhalb  der  einzelnen  Fachgruppen

A.  Lehrplan  der  Gymnasien.

Auch  wird  den  Direktoren  der  Gymnasien

gen  Berschledung

m  Fsomomuonmono##ontsmen

Religion  ..  32222222219
GeschPJeykstxcgäIPudngen  14  !  328  26
Lateinisch.  8  88  8  8  7  7/,  **  63
Griechisch  6  666¼
Französisch  —  —  44?  3  3  3  3  20
Geschichte  —  ——22  2HHSTS
Erdkunde  2222  1|  1  1  5  0
Rechnen  und  MatlematslNBMIMÜACMI34
Naturwissenschaften  2  227212  5%  18
Schreiben.  2  2——EHHH„
Zeichnen  —  212  2  8
Zusammen  252529  303030  30|30  30  259

Dazu  kommen:

als  verbindlich  je  3  Stunden  Turnen  durch  alle
2  Stunden  Singen  für  die  Schüler  der  VI  und  V.  Einzelbefreiungen
sinden  nur  auf  Grund  ärztlichen  Zeugnisses  und  in  der  Regel  nur  auf
ein  halbes  Jahr  statt.  Die  für  das  Singen  beanlagten  Schüler  von  IV
an  aufwärts  sind  zur  Teilnahme  am  Chorsingen  verpflichtet.

Klassen  und  je