Allgemeine  Lehrpläne.  5

als  wahlfrei  von  Ull  ab  je  2  Stunden  Zeichnen;  von  0  II  ab  je
2  Stunden  Englisch  und  je  2  Stunden  Hebräisch.  —  Die  Meldung
zu  dem  wahlsfreien  Unterrichte  verpflichtet  zur  Teilnahme  auf  min—
estens  ein  halbes  Jahr.

Für  Schüler  der  1V  und  III  mit  schlechter  Handschrift  ist  besonderer
Schreibunterricht  einzurichten.

Eine  Abweichung  von  dem  vorstehenden  Lehrplane  ist  dahingehend  zulässig,
daß  in  den  drei  oberen  Klassen  (0  II,  Ul  und  O)  an  Stelle  des  verbindlichen
Unterrichts  im  Französischen  solcher  Unterricht  im  Englischen  mit  je  3  Stunden
tritt,  das  Französische  aber  wahlfreier  Lehrgegenstand  mit  je  2  Stunden  wird.

Von  dem  in  U  III,  0  III  und  U  II  neben  dem  Griechischen  gestatteten
Ersatzunterrichte  sind  regelmäßig  je  3  Stunden  dem  Englischen  zuzuweisen;  von
den  übrigen  Stunden  kommen  in  der  Regel  in  UIIIl  und  0  III  je  2  auf
Französisch  und  je  1  auf  Rechnen  und  Mathematik,  dagegen  in  UII  nur  1
auf  Französisch  und  2  auf  Mathematik  und  Naturwissenschaften.

B.  Lehrplan  der  Realgymnasien.

upomomsonon  ol  oll#.

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Religiaan  322  222222  2  2  19
wesssduuseh  unn  gen  T  15  1½  3338  3  298
Lateinich.  .  .  .  .  .1818  75151  4  4  4  4  49
Französisch....  .  —151  414  4  44  9  29
Englise.  ———  33  14  5
Geschicht  —2223  D  3
Erdklenddd22  22221  2  .  in-Rechnen

  und  Mathemati4  4  55  5  5  5  5  4

Naturwissenschaffflogrn!n  22  22  4  5  5  5  29
Schreibenr  2——HHHH  4
Zeichnen  —  2  2  222  22  22  H

Zusammen2525293030  30|]031131131462

Dazu  kommen  als  wahlfrei  von  0  III  ab  je  2  Stunden  Linearzeichnen.

In  Bezug  auf  Turnen  und  Singen  vergl.  Gymnasium;  ebenso  in
Bezug  auf  den  Schreibunterricht  für  Schüler  der  IV  und  III.