84  Französisch.

nicht  beizulegen.  Wird  für  die  Einprägung  eines  angemessenen  Wortschatzes
  in  III  die  Benutzung  eines  Vokabulariums  für  wünschenswert
erachtet,  so  ist  darauf  zu  halten,  daß  es  mit  der  Lektüre  in  Verbindung
steht  und  nach  Bedeutung  und  Ableitung  der  Wörter  geordnet  ist.

2.  Lektüre.  Der  Unterricht  muß,  beruhend  auf  grammatischer
Gründlichkeit,  den  Gedankengehalt  und  die  Kunstform  des  behandelten
Werkes  in  seinen  Teilen  und  seinem  gesamten  Umfange  ins  Auge
fassen.  Bei  der  Durchnahme  größerer  Dichtwerke  sind  behufs  Ergänzung
  des  in  der  Ursprache  Gelesenen  von  dem  Lehrer  gute  Übersetzungen
  heranzuziehen.  Die  Lektüre  Kenophons  ist  in  der  Regel  mit
UII  abzuschließen.  Für  die  Homerlektüre  empfiehlt  sich  die  Aufstellung
eines  Kanons,  welcher  aus  beiden  Gedichten  die  Abschnitte  bezeichnet.
die  regelmäßig  zu  lesen,  die  nicht  zu  lesen,  und  die  der  Auswahl  freizustellen
  sind.  Zur  Bewältigung  der  Schwierigkeiten,  welche  bei  der
Tragikerlektüre  die  Chorlieder  dem  Verständnisse  bieten,  bedarf  es
ausgiebiger,  die  häusliche  Vorbereitung  der  Schüler  ersetzender  Hilfe
von  seiten  des  Lehrers;  dasselbe  gilt  für  schwierigere  Teile  der
Prosalektüre,  z.  B.  für  manche  Reden  bei  Thukydides.  Auswahl  und
Behandlung  der  Platonischen  Dialoge  richtet  sich  in  erster  Linie  nach
dem  ethischen  Inhalte  derselben,  nimmt  aber  auch  auf  die  philosophische
Entwickelung  überhaupt  sorgsam  Rücksicht.  Im  übrigen  wird  auf  die
Bemerkungen  für  die  lateinische  Lektüre  (s.  S.  30  f.)  verwiesen.

Das  in  II  und  l  etwa  in  Gebrauch  zu  nehmende  Lesebuch  hat
die  Aufgabe,  neben  der  ästhetischen  Auffassung  auch  die  den  Zusammenhang
  zwischen  der  antiken  Welt  und  der  modernen  Kultur  aufweisende
Betrachtung  zu  ihrem  Rechte  zu  bringen.

5.  Französisch.
A.  Gymnasinm.
a)  Allgemeines  Lehrptel.
Verständnis  der  bedeutendsten  französischen  Schriftwerke  der  letzten
drei  Jahrhunderte  und  einige  Geübtheit  im  mündlichen  und  schriftlichen
Gebrauche  der  Sprache.

5)  ehraufgaben.
IV.  4  Stunden  wöchentlich.

Einübung  einer  richtigen  Aussprache.  Lese-  und  Sprechähungen
in  jeder  Stunde.  Aneignung  eines  mäßigen  Wortschatzes.

Einprägung  der  regelmäßigen  Konjugation  und  von  avoir  und
dtre.  Geschlechtswort,  Hauptwort,  Eigenschafeswort  nebst  Steigerungssormen
  und  Bildung  des  Umstandswortes;  Erlernung  der  Fürwörter
und  der  Zahlwörter.  "