Franzssisch.  35

Schriftliche  und  mündliche  Übersetzungen  aus  dem  Elementarund
  Lesebuche  oder  freiere  Ubungen  (Umformungen,  Nachahmungen  usw.).
Übungen  im  Rechtschreiben.

UIII.  2  Stunden  wöchentlich.#)

Fortsetzung  der  Lese=  und  Sprechübungen.  Erweiterung  des
Wortschatzes.

Fortgesetzte  Einübung  der  regelmäßigen  Konjugation,  besonders
des  Konjunktivs  und  der  fragenden  und  verneinenden  Form  in  Verbindung
  mit  Fürwörtern,  überhaupt  Befestigung  und  Erweiterung  der
Lehraufgabe  der  IV.

Schriftliche  und  mündliche  Übersetzungen  aus  dem  Elementarund
  Lesebuche  oder  freiere  Ubungen  wie  in  IV.  Ubungen  im  Rechtschreiben.


O  III.  2  Stunden  wöchentlich.“)

Lektüre  leichter  geschichtlicher  oder  erzählender  Prosa.  In  jeder
Stunde  Sprechübungen  im  Anschluß  an  Gelesenes  und  (nach  einem
für  alle  Klassen  aufzustellenden  Plane)  über  Vorkommnisse  des  täglichen
Lebens.  Erweiterung  des  Wort=  und  Phrasenschatzes.

Die  unregelmäßigen  Zeitwörter  unter  Ausscheidung  der  minder
wichtigen;  der  Gebrauch  von  avoir  und  #dtre  zur  Bildung  der  umschriebenen
  Zeiten.  »O

Schriftliche  und  mündliche  Übungen  wie  in  UIII.

UI.  3  Stunden  woöchentlich.“)

Lektüre  leichter  Prosa  und  einiger  Gedichte.  Sprechübungen  wie
in  O  III  unter  fortgesetzter  Erweiterung  des  Wort=  und  Phrasenschatzes.

Auswahl  der  praktisch  wichtigsten  syntaktischen  Gesetze  aus  allen
Gebieten,  insbesondere  über  die  Rektion  der  Zeitwörter,  den  Gebrauch
  der  Zeiten  und  Modi,  des  Infinitivs,  der  Partizipien,  des
Gerundiums  und  über  die  Fürwörter,  Vergleichungssätze  und  Negationen.


Schriftliche  und  mündliche  Ubungen,  darunter  auch  nachahmende
Wiedergabe  von  Gelesenem  und  Vorerzähltem.

0  II—O  I.  Je  3  Stunden  wöchentlich.

Die  Lektüre  steht  im  Mittelpunkte  des  gesamten  Unterrichts.
Lesen  gehaltvoller  moderner  Prosaschriften  aus  verschiedenen  Gebieten,

*)  An  denjenigen  Anstalten,  welche  die  Einrichtung  von  Ersatzunterricht
neben  dem  Griechischen  haben,  sind  für  die  vom  Griechischen  befreiten  Schüler
bei  der  dann  auf  das  Französische  entfallenden  größeren  Stundenzahl  (s.  S.  3)
die  Schrausgaben  der  U  III  bzw.  O  III  und  U  ll  des  Realgymnasiums  maßgebend.


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