66  Naturwissenschaften.

auch  Veranlassung  bieten  zu  weiteren  sehr  empfehlenswerten  Übungen
im  Bestimmen  einheimischer  Pflanzen.

3.  Im  allgemeinen  werden  die  Sommermonate  des  Schuljahres
für  die  Bewältigung  der  botanischen,  der  Winter  für  die  der  zoologischen
  Lehraufgabe  verwendet  werden.  Doch  können  einzelne  Teile
der  Zoologie,  z.  B.  die  Lehre  von  den  Insekten,  auch  im  Sommer
behandelt  werden.  Ebenso  bleibt  es  dem  Lehrer  unbenommen,  bei
sehr  zeitigem  Beginn  des  Sommerhalbjahres,  wenn  die  Beschaffung
geeigneter  Pflanzen  für  den  botanischen  Unterricht  sich  nicht  ermöglichen
  läßt,  die  ersten  Wochen  auf  Ergänzung  und  Wiederholung  der
zoologischen  Lehraufgabe  des  Winterhalbjahres,  dagegen  die  erste  Zeit
des  Winterhalbjahres  auf  die  Ergänzung  des  botanischen  Lehrstoffes
G.  B.  Früchte)  zu  verwenden.

4.  Der  Unterricht  in  der  Anthropologie  am  Gymnasium  wird
im  Verlaufe  eines  Vierteljahres  erledigt  werden  können,  wenn  er  sich
wesentlich  auf  die  anatomische  Seite  beschränkt,  das  Physiologische  aber
dem  physikalisch--chemischen  Unterrichte  überläßt.  Zu  diesem  Behufe  ist
es  erforderlich,  in  einer  der  Oberklassen  (am  zweckmäßigsten  in  1)
einen  Teil  der  dem  Physikunterricht  zugewiesenen  Stunden  für  einen
physiologischen  Kursus  zu  verwenden.

5.  Der  Unterrichtsstoff  in  Physik  und  Chemie  nebst  Mineralogle
ist  auf  zwei  Kurse  verteilt.

a)  In  dem  ersten  dieser  Kurse,  welcher  im  allgemeinen  die
O  II  und  Ull  umfaßt,  sind  nur  die  einfachsten,  dem  Berständnis
  und  dem  Interesse  der  Schüler  dieser  Stufe  am  nüächsten
liegenden  Lehren  zu  behandeln.  In  ihm  hat  durchweg  das  Experiment,
aber  in  der  möglichst  einfachen  Form,  als  Grundlage  zu  dienen;  auch
ist,  wo  irgend  möglich,  die  eigene  Erfahrung  des  Schülers  als  Ausgangspunkt
  zu  benutzen.  Die  Auswahl  ist  auf  die  in  den  Lehraufgaben
  bezeichneten  Abschnitte  zu  beschränken.  Auf  den  Realanstalten
sind  in  diesem  Kursus  ähnlich  wie  am  Gymnasium  die  Elemente  der
Chemie  nur  propädeutisch  zu  behandeln,  da  in  dem  zweiten,  mit  der
O  II  beginnenden  Kurfus  für  den  chemisch-mineralogischen  Unterricht
besondere  Stunden  festgesetzt  sind.  Die  Verteilung  der  vier  Stunden
in  der  Ull  des  Realgymnasiums  auf  Naturbeschreibung  und  Naturlehre
  ist  den  einzelnen  Anstalten  überlassen.  Auch  ist  unter  besonderen
  Umständen,  namentlich  an  Nichtvollanstalten,  eine  andere
Verteilung  des  naturwissenschaftlichen  Lehrstoffes  auf  die  beiden
Klassen  O  III  und  UII  statthaft,  vorausgesetzt,  daß  dadurch  die  Lehraufgaben
  der  genannten  Klassen  im  ganzen  keine  Kürzung  erfahren.
In  der  Oberrealschule  findet  von  vornherein  eine  Trennung  des  physikalischen
  Unterrichts  von  dem  chemisch=  mineralogischen  statt.