Allgemeine  Bemerkungen.  71

Die  Ordnungsübungen  sind  auf  die  einfacheren  Formen  zu  beschränken.
  Bei  den  Freiübungen  sind  Übungsreihen,  die  das  Gedächtnis
  belasten,  zu  vermeiden.

Die  Pflege  einer  wohlgeordneten  Turnkür  ist  zu  empfehlen.

Auf  allen  Stufen  sind  Turnspiele  in  geeigneter  Auswahl  und
die  sogenannten  volkstümlichen  Ubungen  des  Laufens,  Werfens,  Springens
  usw.  mit  allmählicher  Steigerung  der  Schwierigkeit  vorzunehmen.

Ofter  auszuführende  Turnmärsche  werden  Gelegenheit  bieten,  die
Ausdauer  zu  erhöhen,  die  Sinne  zu  üben,  namentlich  auch  zur  Schätzung
von  Entfernungen  anzuleiten.

Die  Pflege  des  dem  Turnen  nahe  verwandten  Schwimmens  soll
von  der  Schule  stets  im  Auge  behalten  und  nach  Möglichkeit  gefördert
werden.

III.  Allgemeine  Bemerkungen.

1.  Durch  die  grundsätzliche  Anerkennung  der  Gleichwertigkeit  der
drei  Arten  höherer  Lehranstalten  wird  die  Möglichkeit  geboten,  die
Eigenart  einer  jeden  kräftiger  zu  pflegen.

Um  die  Fortschritte,  die  in  dem  Unterrichtsbetriebe  seit  1892
auf  verschiedenen  Gebieten  unverkennbar  gemacht  worden  sind,  zu  sichern
und  noch  zu  steigern,  haben  die  Anstaltsleiter  in  verstärktem  Maße
darauf  zu  achten,  daß  nicht  für  alle  Unterrichtsfächer  gleich  hohe
Anforderungen  gestellt,  sondern  die  wichtigsten  unter  ihnen  nach  der
Eigenart  der  verschiedenen  Anstalten  in  den  Vordergrund  gerückt  und
vertieft  werden.  Von  den  Vertretern  der  verschiedenen  Lehrgebiete
wird  erwartet,  daß  auch  sie  diesem  Gesichtspunkte  in  gegenseitiger
Rücksichtznahme  und  maßvoller  Bescheidung  gebührend  Rechnung  tragen.

2.  Die  Vereinigung  der  beiden  Jahrgänge  in  den  Klassen  III
und  II  zu  gemeinsamem  wissenschaftlichen  Unterricht  ist  tunlichst  zu
beschränken.  Unbedingt  erforderlich  ist  die  Trennung

der  Ulll  und  OIII  des  Gymnasiums  im  Griechischen  und  in  der
Mathematik,
des  Realgymnasiums  und  der  Oberrealschule
im  Englischen,  in  der  Mathematik  und  in
den  Naturwissenschaften;
der  UII  und  OII  des  Gymnasiums  in  der  Geschichte  und  Erdkunde
  sowie  in  der  Mathematik,
des  Realgymnasiums  und  der  Oberrealschule  in
der  Geschichte  und  Erdkunde  sowie  in  der
Mathematik  und  in  den  Naturwissenschaften.

Bei  den  Realschulen  sind  die  sechs  Stufen  für  den  wissenschaftlichen

  Unterricht  getrennt  zu  halten.