Allgemeine  Bemerkungen.  73

achtung  der  körperlichen  und  geistigen  Entwickelung  sowie  der  Leistungsfähigkeit
  der  betreffenden  Altersstufen  zu  bemessen.

o)  Ein  nicht  unerheblicher  Teil  dessen,  was  früher  der  schriftlichen
  Hausarbeit  zufiel,  kann  bei  richtiger  methodischer  Behandlung
des  Unterrichts  in  die  Schule  verlegt  werden.

d)  Die  nicht  schriftliche  Hausarbeit,  soweit  sie  die  Aneignung
des  unentbehrlichen  Gedächtnisstoffes  und  die  Befestigung  des  Gelernten
betrifft,  vereinfacht  sich  in  demselben  Maße,  in  welchem  der  gedächtnismäßige
  Lernstoff  auf  allen  Gebieten  durch  sorgfältige  Sichtung  gemindert
und  durch  umsichtig  geregelte  Wiederholung  dauernd  gesichert  wird.
Diese  Gesichtspunkte  sind  unausgesetzt  im  Auge  zu  bebalten.

e)  Ein  wirksames  Mittel  zur  Verminderung  der  Hausarbeit  ist  die
methodische  innere  Verknüpfung  verwandter  Lehrfächer  untereinander  und
die  entsprechende  Gruppierung  des  Lehrstoffes.  Diese  sind  am  sichersten  zu
erreichen,  wenn  wenigstens  auf  den  unteren  und  mittleren  Stufen  in  jeder
Klasse  die  sprachlich-geschichtlichen  Fächer  einerseits  und  die  mathematischnaturwissenschaftlichen
  andererseits  möglichst  in  eine  Hand  gelegt  werden.

Auf  Grund  dieser  Gesichtspunkte  und  unter  Berücksichtigung  der
von  den  Provinzial-Schulkollegien  vor  Beginn  des  Schuljahres  festgestellten
  besonderen  Lehraufgaben  für  jede  Anstalt  werden  die  Lehrerkollegien
  auch  fernerhin  jedesmal  einen  Arbeitsplan  für  die  betreffenden
Klassen  bezüglich  der  Verteilung  der  Hausarbeiten  zu  entwerfen  haben.
Bei  dieser  wird  darauf  Bedacht  zu  nehmen  sein,  daß,  normale  mittlere
Leistungsfähigkeit  der  Schüler  vorausgesetzt,  eine  Überbürdung  nicht
stattfindet  und  an  jedem  Tage  ausreichend  Zeit  zur  Erholung  bleibt.
Eine  Übersicht  über  die  für  jeden  einzelnen  Tag  geforderten  häuslichen
Arbeiten  und  damit  eine  wirksame  Überwachung  der  Einhaltung  des
gebotenen  Maßes  ermöglichen  dem  Direktor  und  dem  Klassenlehrer  die
genau  zu  führenden  Klassenbücher.

6.  Zu  den  in  den  Lehraufgaben  und  methodischen  Bemerkungen
vorgesehenen  Klassenarbeiten  treten  für  die  Mittel=  und  Oberstuse  im
Deutschen,  in  den  fremden  Sprachen,  in  der  Geschichte  und  Erdkunde
sawie  in  den  Naturwissenschaften  kurze  Ausarbeitungen  über  eng  begrenzte,
  im  Unterrichte  durchgenommene  Abschnitte.  Sie  sind  von
dem  betreffenden  Fachlehrer  durchzusehen  und  mit  besonderer  Räcksicht
auf  die  Angemessenheit  des  Ausdruckes  zu  beurteilen  (val.  Methodische
Bemerkungen  für  das  Deutsche  unter  2).

Mit  aller  Entschiedenheit  ist  einer  einseitigen  Wertschätzung  des
sog.  Extemporales  entgegenzutreten.

7.  Soll  die  höhere  Schule  auch  in  erziehlicher  Hinsicht  ihre
Aufgabe  lösen,  so  hat  sie  auf  äußere  Zucht  und  Ordnung  zu  halten,
Gehorsam,  Fleiß,  Wahrhaftigkeit  und  lautere  Gesinnung  zu  pflegen
und  aus  allen,  besonders  den  ethischen  Unterrichtsstoffen  fruchtbare