78  Bestimmungen  über  die  Versetzung  der  Schüler  an  den  höheren  Lehranstalten.

§  10.

Diese  Bestimmungen  treten  mit  dem  1.  Januar  1902  in  Kraft.
Mit  demselben  Tage  verlieren  alle  Anordnungen,  nach  welchen  bis
dahin  bei  der  Versetzung  in  den  verschiedenen  Provinzen  zu  verfahren
war,  ihre  Geltung.

Berlin,  den  25.  Oktober  1901.

Der  Minister  der  geistlichen,  Unterrichts=  und  Medizinal-Angelegenheiten.


Studt.