Ordnung  der  Reifeprüfung.  95

Anlage  A.
(Reichsformat.)

(Bezeichnung  der  Anstalt  nebst  Angabe  des  Ortes.)

Beugnis  der  Peife.
N.  N.  cde  Vornamen  sind  sämtlich  anzugeben,  der  Rufname  ist  zu  unterstreichen)

geboren  den  hen  18.  zu  .  ...  .  .  ..  (bei  einem  kleineren  Orte  ist
auch  der  Kreis  anzugeben)  .......,  (Angabe  der  Konfession  bezw.  Religion)...........
Sohn  des  .  ....  .  Estand.  Name,  Wohnort  des  Vaters;  bei  einem  kleineren  Orte  ist
auch  der  Kreis  anzugeben)  .....  ..,  war  ..  ..  Jahre  auf  de..  GGezeichnung  der
Anstalt  und  zwar  ..  ..  Jahre  in  Prima.

(Falls  der  Schüler  vorher  schon  die  Prima  einer  anderen  Anstalt  besucht  hat.
ist  die  Dauer  des  Aufenthaltes  in  dieser  anzugeben.  —  Liegt  der  in  9§4.3  vorgesehene
  Fall  vor,  so  ist  hier  der  nach  §  18,  1  erforderliche  Vermerk  einzufügen.)

I.  Betragen  und  Fleiß.

(Ist  der  Schüler  auf  Grund  des  §10.2  von  der  mündlichen  Prüfung  befreit
worden,  so  ist  der  nach  §9  13,  1  erforderliche  Vermerk  dem  Urteile  über  Betragen
und  Fleiß  anzufügen.)

II.  Kenntnisse  und  Fertigkeiten:  Religionslehre,  Deutsch,  Lateinisch
  1,  Griechisch  :),  Französisch,  Englisch,  Hebräisch),  Geschichte,  Erdkunde,
  Mathematik,  Physik,  Chemie  2),  Naturgeschichte!)  —  Turnen,
Zeichnen,  Singen.

1)  Fällt  fort  bei  den  Oberrealschulen.  2)  Fällt  fort  bei  den  Realgymnasien  und
Oberrealschulen.  3)  Fällt  fort  bei  den  Gymnasien.  4)  Vgl.  §&amp;  13,  2.

(Falls  die  Leistungen  in  der  schriftlichen  und  mündlichen  Prüfung  sich  von  den
Klassenleistungen  unterschieden  haben,  ist  diese  Berschledenheit  zu  deutiichem  Ausdrucke
  zu  dringen.  Den  Schluß  des  Urteils  hat  in  jedem  Ledrgegenstande  das  nach
8  11.  2  festgestellte  Prädikat  zu  bilden,  das  durch  die  Schrift  hervorzuheben  ist.

Die  unterzeichnete  Prüfungskommission  hat  ihm  demnach,  da  er
jetzt  die  Anstalt  verläßt,  um  ......  Gezeichnung  des  gewählten  Berufes)

das  Zeugnis
der  Reise
zuerkannt  und  entläßt  ihn  ...  Ginzufügung  von  Wünschen  und  Hoffnungen)

...  .  .  .  .,  den  (Tag  der  mündlichen  Prüfung).  11  4..  19.

Königliche  Prüfungskommission.

N.  N.  Königlicher  Kommissar.
(Siegel  des  Königl.  Kommissars.)

N.  N.  Vertreter  des  Magistrates  (Kuratoriums).
(Siegel  der  Schule.)  N.  N.  Direktor.
N.  N.  Professor  usw.