102  Ausfertigung  von  Zeugnissen  der  Reise  für  Prima.

Fächern,  in  denen  eine  schriftliche  Prüfung  stattzufinden  hat,  nur  für
eines  derselben  und  zwar  nur  dann  zulässig,  wenn  dem  Prüfling

in  einem  anderen  dieser  Fächer  mindestens  das  Gesamtprädikat  Gut
zuerkannt  werden  konnte.

4.  Die  Prüfung  darf  nur  einmal  wiederholt  werden.

Die  Prüfungskommission  ist  ermächtigt,  im  Falle  des  Nichtbestehens
der  Prüfung  zu  bestimmen,  daß  die  Wiederholung  derselben  erst  nach
Verlauf  von  sechs  Monaten  erfolgen  darf.

5.  Die  Prüfungsgebühren  betragen  30  Mk.  und  sind  vor  Eintritt
  in  die  Prüfung  zu  entrichten.

6.  Ein  Zeugnis  über  das  Ergebnis  der  Prüfung  wird  nur  denjenigen
  Prüflingen  ausgestellt,  welche  sie  bestanden  haben.  Es  erhält
unter  der  Bezeichnung  der  Anstalt  die  Überschrift:

„Zeugnis  der  Reife  für  Prima"

und  ist  zu  zeichnen:  „Die  Prüfungskommission“  mit  der  Unterschrift
des  Direktors  und  der  Lehrer,  welche  die  Prüfung  abgehalten  haben.
Im  übrigen  gelten  für  die  Ausfertigung  die  Vorschriften  betreffs  der
Reifezeugnisse  für  fremde  Prüflinge  (Anlage  B  zur  Ordnung  der  Reifeprüfung
  vom  27.  Oktober  1901)  in  sinnentsprechender  Anwendung.  Insbesondere
  ist  die  Beurteilung  der  in  den  einzelnen  Prüfungsfächern
nachgewiesenen  Kenntnisse  jedesmal  mit  einem  der  unter  3  angegebenen
vier  Prädikate  —  ohne  Zusatz  —  abzuschließen.  Anzugeben  ist,  welche
Schriftsteller  vorgelegt  worden  sind  und  auf  welche  Gebiete  sich  die
Prüfung  in  der  Mathematik  erstreckt  hat.

Nach  Vorstehendem  wollen  die  Königlichen  Provinzial  -  Schulkollegien
  die  Direktoren  Ihres  Aufsichtsbezirkes  mit  Weisung  versehen.

Der  Minister  der  geistlichen  2c.  Angelegenheiten.
Studt.

Ausfertigung  von  Seugnissen  der  Reife  für  Prima.

Berlin,  den  10.  Juli  1902.
Schüler  eines  Gymnasiums,  eines  Realgymnasiums  oder  einer
Oberrealschule,  welche  mit  der  Bersetzung  in  die  Prima  ihren  Schulbesuch
  abschließen,  haben  mehrfach  bei  dem  Eintritt  in  den  gewählten
Beruf,  z  B.  bei  der  Meldung  zur  Portepeefã  sprüfung,  an  Stelle
des  gewöhnlichen  Abgangszeugnisses  ein  beonderes  „Zeugnis  der  Reife
für  Prima“  vorzulegen.