Einführung  biologischen  Unterrichts.  115

für  eigene  Beobachtung  in  dieser  Richtung  anzuregen.  Die  eigene
Anschauung  des  Schülers  ist  möglichst  zur  Grundlage  der  Belehrung
zu  machen  und  auf  Schülerübungen  Wert  zu  legen.  Hiervon  ausgehend
  hat  der  Lehrer  aus  der  großen  Fülle  des  Lehrstoffes  eine
mäßige  Auswahl  zu  treffen;  seine  persönliche  Erfahrung  und  seine
Studienrichtung  wird  dabei  mitbestimmend  sein;  jedoch  ist  vor  jeder
Einseitigkeit  in  der  Behandlung  und  besonders  in  den  theoretischen
Erörterungen  zu  warnen.

2.  Es  ist  zu  vermeiden,  daß  ein  weiterer  Fachlehrer  mit  einer
vereinzelten  Wochenstunde  an  dem  Unterricht  der  oberen  Klassen  beteiligt
  wird.  Ein  einstündiger  biologischer  Unterricht  ist  also  nur  dann
zuzulassen,  wenn  er  von  dem  Lehrer  der  Physik  oder  der  Chemie
übernommen  werden  kann.  Überhaupt  wird  es  für  den  neuen  Unterrichtszweig
  wie  für  die  gesamte  Unterweisung  in  den  Naturwissenschaften
förderlich  sein,  wenn  ihre  einzelnen  Disziplinen,  Physik,  Chemie,  Biologie,
sich  weniger  starr  voneinander  abschließen  und  möglichst  viel  gegenseitige
  Anknüpfung  suchen.

3.  Wo  die  Schwierigkeiten  erheblich  sind,  die  Stunden  für  die
Biologie  ohne  Erhöhung  der  Gesamtstundenzahl  zu  beschaffen,  und  wo
doch  der  lebhafte  Wunsch  nach  biologischer  Belehrung  besteht,  darf
unter  den  im  Vorstehenden  dargelegten  Voraussetzungen  auch  folgende
Anordnung  in  Erwägung  gezogen  werden:  Statt  durchgehend  1  bis
2  Stunden  für  das  neue  Unterrichtsfach  zu  bestimmen,  können  in  den
drei  oder  zwei  oberen  Klassen  halbjährige  biologische  Kurse  von  je  einer
Wochenstunde  eingelegt  werden.  Das  Hauptlehrmittel  würde  hierbei
der  Vortrag  des  Lehrers  sein,  dem  praktische  ÜUbungen  zur  Seite
gehen  müßten.  Die  nötigen  Stunden  könnten  auch  woöchentlich  abwechselnd
  verschiedenen  Fächern  entnommen  werden.  Des  Zusammenhangs
  wegen  wären  diese  Kurse  in  der  Unterprima  auf  das  zweite,
in  der  Oberprima  auf  das  erste  Semester  des  Schuljahres  zu  legen.

Das  Königliche  Provinzial-Schulkollegium  wolle  diejenigen  Anstalten
  Seines  Amtsbereichs,  die  den  Wunsch  nach  Einführung  biologischen
  Unterrichts  geäußert  haben,  und  bei  denen  die  Bedingungen
des  Erlasses  vom  14.  September  v.  Is.  zutreffen,  unter  Mitteilung
der  im  Vorstehenden  gegebenen  Richtlinien  auffordern,  eingehende  Vorschläge
  zu  machen,  die  mir  zur  Genehmigung  vorzulegen  sind.  Auch
etwaige  Anträge  auf  wahlfreie  Einführung  biologischen  Unterrichts
find  zu  berücksichtigen.

Der  Minister  der  geistlichen  2c.  Angelegenheiten.
(gez.)  Holle.
An

die  Könsglichen  Provinzial-Schulkollegien.
U  I  668.
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