116  Linearzeichenunterricht  an  den  Realanstalten.

Linearzeichenunterricht  an  den  Realanstalten.

Berlin,  den  14.  September  1908.

Aus  den  Berichten  der  Königlichen  Provinzial-Schulkollegien
über  den  Linearzeichenunterricht  an  den  Realanstalten  geht  hervor,
daß  es  notwendig  ist,  den  Schülern  die  Teilnahme  an  diesem  Unterricht
zu  erleichtern  und  ihnen  zugleich  die  Wahl  freizustellen,  ob  sie  sich
mehr  nach  der  mathematischen  oder  mehr  nach  der  zeichnerischen  Seite
hin  ausbilden  wollen.  Ich  bestimme  daher,  daß  der  genannte  Unterricht
von  Ostern  1909  folgendermaßen  geregelt  wird:

I.  Für  den  Linearzeichenunterricht  sind  den  Lehrplänen  von  1901
entsprechend  an  den  Realschulen  von  Klasse  III,  an  den  übrigen  Realanstalten
  von  O  III  ab  wöchentlich  2  Stunden  anzusetzen.

II.  Der  Unterricht  hat  sich  zu  erstrecken:

a)  in  den  Klassen  0  III  und  Ull  der  Vollanstalten  und  der
Realprogymnasien  und  in  den  Klassen  III—I1  der  Realschulen
  auf:

Maßstabzeichnen;  geometrisches  Darstellen  einfacher  Körper
und  Geräte  in  verschiedenen  Ansichten  mit  Schnitten  und
Abwicklungen,

b)  in  den  Klassen  O0  II—  O1  der  Vollanstalten  auf:

1.  spezielle  darstellende  Geometrie,  Schattenlehre  und  Perspektive
  (1  Stunde  wöchentlich),

2.  die  Elemente  der  malerischen  Perspektive  und  Schattenkonstruktion;
  projektives  und  perspektivisches  Darstellen  von
Geräten,  Gebäuden  und  Gebäudeteilen,  von  einfachen  statischen
  Konstruktionen,  einfachen  Maschinen  und  Maschinenteilen;
  Terrainaufnehmen  (1  Stunde  woöchentlich).

Der  Unterricht  in  der  speziellen  darstellenden  Geometrie,  Schattenlehre
  und  Perspektive  der  Klassen  OII—OI  (d,  1)  ist  einem  mit  der
darstellenden  Geometrie  vertrauten  Lehrer  der  Mathematik  zu  übertragen,
  der  übrige  Unterricht  (a  und  b,  2)  dem  Zeichenlehrer  der  Anstalt,
  der  die  Prüfung  für  höhere  Schulen  bestanden  haben  muß.

III.  Der  gesamte  Linearzeichenunterricht  ist  wahlfrei.  Schülern
der  Klassen  OII—OI,  die  sich  zur  Teilnahme  melden,  ist  freizustellen,
ob  sie  den  Unterricht  in  der  speziellen  darstellenden  Geometrie  usw.
(IIb,  1)  oder  den  in  der  malerischen  Perspektive  usw.  (IIb,  2)  oder
den  in  beiden  Fächern  besuchen  wollen.  Wer  sich  zur  Teilnahme
bereit  erklärt,  muß  mindestens  1  Semester  den  von  ihm  gewahlt
Unterricht  besuchen.  "