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und  Atmung.  Singen  von  einstimmigen  Liedern  und  Chorälen  auf
Grund  der  fortschreitenden  allgemeinen  gesanglichen  Kenntnisse  und
Fertigkeiten  und  unter  gebührender  Berücksichtigung  des  Textes.

2.  V.  2  Stunden  wöchentlich.

Entwicklung  der  übrigen  Durleitern.  Leitereigene  und  leiterfremde
  Töne.  Die  Notenwerte  bis  zur  Zweiunddreißigstel  Note  und
die  entsprechenden  Pausen.  Die  Triolen.  Seltener  vorkommende
Taktarten.  Die  chromatische  Leiter  und  die  enharmonische  Verwechslung.
  Die  Molleiter;  Unterscheidung  der  großen  und  kleinen  Terz
und  Sext.  Eingehenderes  über  Rhythmus,  Tempo  und  Dynamik.

Fortsetzung  der  Gehörübungen  durch  übertragen  von  Ton=  und
Tonwertfolgen  in  die  Notenschrift  (Diktat).  Weitere  rhythmische
Übungen  und  Übungen  zur  Vervollkommnung  der  Tonbildung,  Aussprache
  und  Atmung.  Einführung  in  die  Zweistimmigkeit.

Zweistimmige  Gesänge  in  harmonischer  und  polyphoner  Stimmführung.


3.  Gemischter  Chor.“)

Aus  den  gesanglich  und  musikalisch  befähigten  Schülern  der
Klassen  IV—I  wird  an  neunklassigen  Anstalten  stets  und  an  sechsklassigen
  Anstalten,  wenn  es  die  Verhältnisse  gestatten,  ein  gemischter
Chor  zusammengestellt;  es  werden  wöchentlich  in  je  einer  Stunde  die
Knaben=  und  die  Männerstimmen  gesondert  unterrichtet,  und  außerdem
übt  in  einer  Stunde  der  gesamte  Chor,  so  daß  also  auf  den  gemischten
Chor  wöchentlich  3  Stunden  verwendet  werden,  kein  Schüler  aber  an
mehr  als  2  Stunden  teilzunehmen  hat.  Es  ist  gestattet,  begabtere
Schüler  der  VI  und  V  mit  ausdrücklicher  Zustimmung  der  Eltern
im  Chor  mitsingen  zu  lassen.

Zu  üben  sind  Volkslieder  und  volkstümliche  Lieder,  Choräle,
Hymnen  und  Motetten  ohne  Begleitung  eines  Instruments  und  in
beschränktem  Maße  Kantaten,  Chöre  und  andere  Kompositionen,  die
eine  Begleitung  erfordern.

Im  Zusammenhang  mit  den  einzelnen  Gesangwerken,  zum  Teil
im  Verlaufe  des  Einübens  selbst  sind  die  Schüler  im  sicheren  Hören
von  Harmonien,  von  konsonanten  und  dissonanten  Akkorden  auszubilden
  und  ebenso  über  den  Aufbau  der  Form  zu  unterrichten.  Daneben
  können  kurze  Bemerkungen  über  bedeutende  musikalische  Werke,
Komponisten  und  musikgeschichtliche  Zusammenhänge  gegeben  werden.

.pHDie  für  das  Singen  beanlagten  Schüler  von  IV  an  aufwärts  sind  zur
Teilnahme  am  Chorsingen  verpflichtet.