114 Nachweis der Primareife seitens früherer Obersekundaner. Aachweis der Primareife seitens früherer Ober- sekundaner einer höheren Lehranstalt. Berlin, den 4. November 1908. Es sind neuerdings verschiedene Fälle zu meiner Kenntnis gelangt, in denen früheren Obersekundanern höherer Lehranstalten, welche die Schule verlassen hatten, ohne die Versetzung nach Unter- prima zu erreichen, nach einiger Zeit privater Vorbereitung gestattet worden ist, mitten in dem auf ihren Abgang von der Schule folgenden Halbjahre die Prüfung behufs Nachweises der Reife für die Prima auf Grund des Runderlasses vom 11. November 1893 — U II. 2368 — (Zentrbl. 1894 S. 269) bezw. vom 8. Juli 1902 — U II. 1466 — (Zentrbl. S. 537) abzulegen. Ein derartiges Verfahren steht nicht im Einklang mit der Bestimmung des dort angezogenen Erlasses vom 29. Oktober 1874 — U II. 5472 —, nach welcher früheren Schülern einer höheren Lehranstalt die Darlegung der Reife für die Prima nur nach Ablaus derjenigen Zeit zu gestatten ist, welche sie auf der Schule zu diesem Zwecke gebraucht haben würden. Der Schlußsatz aber dieses Er- lasses, der von den in außerordentlichen Fällen zulässigen Ausnahmen von der Regel handelt, kann nach seinem Zusammenhange wie nach seinem Wortlaute an sich nicht als geeignet anerkannt werden, das in Rede stehende Verfahren zu rechtfertigen. Ich nehme daher Veranlassung, entsprechend der grundsätzlichen Anschauung, welche auch dem § 9 der Bestimmungen über die Ver- setzungen der Schüler vom 25. Oktober 1901 — U II 3389 — (Zentrbl. S. 879) zugrunde liegt, ausdrücklich festzustellen, daß, wer am Schlusse des Lehrganges der Obersekunda die Schule verläßt, ohne in die Unterprima versetzt zu sein, zur Prüfung behufs Nach- weises der Primareife als sogenannter Extraneer frühestens gegen den Schluß des auf den Abgang von der Schule folgenden Halb- jahres zugelassen werden kann. Demgemäß ist in Zukunft gleichmäßig zu verfahren. Sollte das Königliche Provinzial-Schulkollegium in besonderen Fällen eine Abweichung von dieser Bestimmung zu befürworten für angezeigt erachten, so ist darüber hierher zu berichten. Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten. Im Auftrage: Althoff.