Linearzeichenunterricht an den Realanstalten. 121 Linearzeichenunterricht an den Realanstalten. Berlin, den 14. September 1908. Aus den Berichten der Königlichen Provinzial--Schulkollegien über den Linearzeichenunterricht an den Realanstalten geht hervor, daß es notwendig ist, den Schülern die Teilnahme an diesem Unterricht zu erleichtern und ihnen zugleich die Wahl freizustellen, ob sie sich mehr nach der mathematischen oder mehr nach der zeichnerischen Seite hin ausbilden wollen. Ich bestimme daher, daß der genannte Unterricht von Ostern 1909 folgendermaßen geregelt wird: I. Für den Linearzeichenunterricht sind den Lehrplänen von 1901 entsprechend an den Realschulen von Klasse III, an den übrigen Real- anstalten von O0 III ab wöchentlich 2 Stunden anzusetzen. II. Der Unterricht hat sich zu erstrecken: a) in den Klassen O0 III und Ul der Vollanstalten und der Realprogymnasien und in den Klassen III—I der Real= schulen auf: Maßstabzeichnen; geometrisches Darstellen einfacher Körper und Geräte in verschiedenen Ansichten mit Schnitten und Abwicklungen, b) in den Klassen O0 ILI—O1 der Vollanstalten auf: 1. spezielle darstellende Geometrie, Schattenlehre und Per- spektive (1 Stunde wöchentlich), 2. die Elemente der malerischen Perspektive und Schatten- konstruktion; projektives und perspektivisches Darstellen von Geräten, Gebäuden und Gebäudeteilen, von einfachen sta- tischen Konstruktionen, einfachen Maschinen und Maschinen- teilen; Terrainaufnehmen (1 Stunde wöchentlich). Der Unterricht in der speziellen darstellenden Geometrie, Schatten- lehre und Perspektive der Klassen O I—OI (6, 1) ist einem mit der darstellenden Geometrie vertrauten Lehrer der Mathematik zu über- tragen, der übrige Unterricht (a und b, 2) dem Zeichenlehrer der An- stalt, der die Prüfung für höhere Schulen bestanden haben muß. III. Der gesamte Linearzeichenunterricht ist wahlfrei. Schülern der Klassen O0 II—0 I, die sich zur Teilnahme melden, ist freizustellen, ob sie den Unterricht in der speziellen darstellenden Geometrie usw. (Ib, 1) oder den in der malerischen Perspektive usw. (IIb, 2) oder den in beiden Fächern besuchen wollen. Wer sich zur Teilnahme bereit erklärt, muß mindestens 1 Semester den von ihm gewählten Unterricht besuchen.