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3.  An  den  Realschulen  1.  Ordnung  (Realgymnasien)
entsprechen  in  der  weit  überwiegenden  Mehrzahl  der  Fälle  die  Erfolge
  des  lateinischen  Unterrichtes  weder  dem  Maße  der  auf  denselben
verwendeten  Zeit,  noch  insbesondere  der  Bedeutung,  welche  diesem
Unterrichte  in  der  gesammten  Lehreinrichtung  dieser  Anstalten  zugewiesen
  ist.  Der  Mangel  ausreichenden  Erfolges  trifft  vorzugsweise
oder  ausschließlich  die  obersten  Klassen  und  wird  nach  dem  übereinstimmenden
  Urtheile  der  Fachkenner  dem  Umstande  zugeschrieben,
daß  in  diesen  Klassen  die  Zahl  der  lateinischen  Lehrstunden  auf  ein
zu  geringes  Maß  herabgesetzt  ist.  Andererseits  hat  auf  dem  naturwissenschaftlichen
  Gebiete  die  Ausdehnung  des  naturbeschreibenden
Unterrichtes  bis  in  die  obersten  Klassen  den  kaum  zu  vermeidenden
Anlaß  gegeben,  die  der  Schule  gestellte  Aufgabe  zu  überschreiten
und  in  theoretische  Hypothesen  einzugehen,  deren  Erwägung  dem
Fachstudium  auf  einer  Hochschule  überlassen  bleiben  muß.  Die
biermit  verbundene  Zersplitterung  des  naturwissenschaftlichen  Interesses
  in  den  obersten  Klassen  auf  drei  Gebiete,  Naturbeschreibung,
Phyfik  und  Chemie,  ist  entschieden  nachtheilig,  so  daß  der  Erfolg
nich  dem  Aufwande  an  Zeit  entspricht.  Durch  eine  veränderte  Abgrenzung
  und  Anordnung  wird  es  möglich,  dem  naturwissenf  üchaftlichen
  Unterrichte  bei  einer  nur  wenig  verminderten  Stundenzahl
die  gebührende  Bedeutung  in  vollem  Maße  zu  erhalten  und  zugleich
*  lateinischen  Unterrichte  die  unerläßliche  Verstärkung  zu  verschaffen.


4.  Die  lateinlosen  Realschulen  von  neunjähriger
Lehrdauer  (Ober-Realschulen)  haben  sich  im  Wesentlichen  selbständig
  entwickelt,  ohne  daß  im  Vorans  ein  Normalplan  für  die
Stundenzahl  und  für  die  in  den  einzelnen  Gegenständen  zu  erreichenden
  Lehrziele  vorgezeichnet  war.  In  Folge  hiervon  sind  sie  nicht
frei  von  der  Gefahr  geblieben,  durch  eine  überwiegende  Hingebung
an  die  mathematisch-naturwissenschaftliche  Seite  des  Unterrichtes  den
Charakter  von  Fachschulen  anzunehmen.  Dieser  Gefahr  vorzubeugen
liegt  im  dringenden  Interesse  dieser  Schulen;  denn  nur  insoweit
dieselben  den  thatsächlichen  Beweis  liefern,  daß  auch  unter  Beschränkung
  auf  moderne  Sprachen  der  Aufgabe  der  sprachlich  formalen
  und  der  ethischen  Bildung  vollständig  Genüge  geschieht,  sind
dieselben  fähig,  als  Schulen  allgemeiner  Bildung  neben  den  Gymnasien
  und  den  Realschulen  1.  Ordnung  zu  gelten.

5.  Bei  den  lateinlosen  höheren  Bürgerschulen  ist
hier  und  da  das  Streben  nach  einer  Steigerung  der  Lehrziele  ersichtlich
  geworden;  diesen  an  sich  aus  schätzbaren  Motiven  hervorgegangenen
  Bestrebungen  muß  vorgebeugt  werden,  weria  diesen
Eiu  die  segensreiche  Wirksamkeit  auf  weite  Kreise  gesichert  weren
  so