7

Nach  diesen  Grundsätzen  sind  die  in  der  Anlage  beigeschlossenen
Lehrpläne  für  die  höheren  Schulen  ausgearbeitet.  Dieselben  sind,
unter  den  nachher  zu  bezeichnenden  Modalitäten,  mit  dem  Beginne
des  Schuljahres  Ostern  1882/83  zur  Ausführung  zu  bringen.

Vorausgesetzt  ist  für  die  Ausführung  der  vorliegenden  Lehrpläne,
daß  die  an  der  weit  überwiegenden  Mehrheit  der  höheren  Schulen
geltende  Einrichtung  der  Jahreskurse  —  und  zwar,  sofern  nicht
Wechselcöten  bestehen,  von  Ostern  zu  Ostern  —  und  der  Jahresversetzungen
  überall  zu  strenger  Durchführung  gelange,  und  das
an  einzelnen  Anstalten  noch  zugelassene  Zusammendrängen  der  für
Jahresdauer  bestimmten  Lehraufgabe  einer  Klasse  auf  ein  Semester
ebenso  wie  die  Theilung  der  drei  unteren,  auf  Jahresdauer  bestimmten
  Klassen  in  zwei  aufsteigende  Klassen  von  je  halbjähriger  Lehrdauer
  abgestellt  werde.  Im  Hinblicke  darauf,  daß  die  unvermeidliche
Hast  des  Unterrichtes  bei  semestralem  Zusammendrängen  des  Jahrespensums
  die  Freudigkeit  der  Schüler  an  dem  Gelingen  ihrer  Arbeit
und  die  Sicherheit  der  Aneignung  des  Lehrstoffes  gefährdet,  und
daß  andererseits  die  Zerlegung  der  Jahreskurse  in  semestrale  Abtheilungen
  die  Lehrzeit  der  Schüler  thatsächlich  zu  verlängern  pflegt,
ist  für  den  Erfolg  des  Unterrichtes  und  im  Interesse  der  Jugend
entscheidender  Werth  darauf  zu  legen,  daß  die  bezeichneten  Abweichungen
  von  den  Jahreskursen  und  Jahresversetzungen,  wo  sie  noch
bestehen,  baldigst  abgestellt  werden.  Nicht  als  Abweichung  ist  zu
betrachten,  wenn  in  Klassen  von  zweijähriger  Lehrdauer,  welche  in
allen  Lehrgegenständen  ungetrennt  unterrichtet  werden,  einzelnen
Schülern  die  Versetzung  in  die  obere  Abtheilung,  welche  sie  nach
einjährigem  Besuche  der  Klasse  noch  nicht  erreicht  hatten,  nach  anderthalbjährigem
  Besuche  bewilligt  wird.

Durch  die  den  Lehrplänen  beigefügten  Erläuterungen  ist  auf
einige  wesentliche  Gesichtspunkte  hingewiesen,  welche  für  das  Verfahren
  beim  Unterrichte  und  insbesondere  für  das  Maß  der  an  die
Schüler  zu  stellenden  Ansprüche  einzuhalten  sind.  Die  Lehrkollegien
und  deren  Vorsteher  werden  darin  einen  Anlaß  zu  erneuten  didaktischen
  Erwägungen  finden,  um  so  mehr,  da  sie  sich  der  Ueberzeugung
  nicht  verschließen  können,  daß  durch  eine  Reihe  thatsächlich
bestehender  und  nicht  zu  ändernder  Umstände  die  ersprießliche  Ertheilung
  des  Unterrichtes  an  den  höheren  Schulen  erheblich  erschwert
wird.

Die  Ansprüche,  welche  an  die  Lehrer  der  höheren  Schulen  bezüglich
  der  Höhe  und  des  Umfanges  ihrer  wissenschaftlichen  Studien
gestellt  werden  müssen,  haben  zu  einem  Ueberwiegen  des  FachlehrersyUe
  an  diesen  Anstalten  geführt.  Man  wird  diese  Entwickelung
niun  an  sich  für  einen  Nachtheil  anzusehen  haben;  denn  ein  Lehrer,
welcher  seinen  Gegenstand  in  voller  Sicherheit  beherrscht,  kann  vorzugsweise
  das  Interesse  für  denselben  wecken  und  Erfolge  des  Un-