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des  gelingenden  Strebens  und  ohne  die  wohlwollende  Ermunterung
des  ernstlichen,  aber  noch  nicht  ausreichend  erfolgreichen  Fleißes.
Die  Lehrkollegien  haben  sich  gegenwärtig  zu  erhalten,  daß  eine  solche
bloß  änßerliche  Erfüllung  des  Berufes  nicht  bloß  die  sittliche  Einwirkung
  des  Unterrichtes  aufhebt,  sondern  auch  dem  Schüler  die
Arbeit  verleidet  und  erschwert,  und  daß  dieselbe  durch  ein  Hinausehen
  der  Schule  über  die  ihr  angemessenen  Dimensionen  zwar  er—
lärt,  aber  weder  nothwendig  veranlaßt  wird,  wie  hoch  schätf  ere
Beispiele  des  Gegentheiles  beweisen,  noch  gerechtfertigt  werden  k#il#G
Auch  in  diesem  Falle  muß  an  die  allgemein  vorhandene  Gefahr
innert  werden,  weil  dieselbe  unverkennbar  zum  Theil  bereits  :
Thatsache  geworden  ist.

Andererseits  hat  der  Bedarf  an  Lehrkräften  für  die  Erweiterung
der  bestehenden  und  für  die  zahlreichen  neu  entstandenen  Lehranstalten
  dahin  geführt,  daß  in  der  Regel  die  Lehramtskandidaten  #
mittelbar  nach  dem  Bestehen  der  wissenschaftlichen  Prüfung  mit  der
Beschäftigung  und  Verantwortlichkeit  einer  vollen  Lehrkraft  betraut
worden  sind.  Wenn  schon  an  sich  das  Probejahr  nur  unter  strengster.
Einhaltung  der  darüber  getroffenen  Bestimmungen  und  durch  die
einsichtige  Hingebung  des  Direktors  an  die  Beobachtung  und  Anleitung
  des  Kandidaten  den  Zweck  der  Einführung  in  die  Kunst  des
Unterrichtens  annähernd  zu  erreichen  vermag,  so  hat  es  durch  seine
Umwandlung  in  eine  kommissarische  volle  Beschäftigung  seine  Bedeutung
  großentheils  verloren.  Durch  den  in  den  letzten  Jahren
eingetretenen  erheblichen  Zuwachs  an  Lehramtskandidaten  und  durch
die  gleichzeitig  seltener  werdende  Errichtung  neuer  Lehranstalten  tritt
das  Probejahr  gegenwärtig  wieder  in  ordnungsmäßige  Ausführung;
dieselbe  wird  des  Erfolges  nicht  entbehren,  wenn  der  Hingebung  der
Direktoren  an  ihre  Aufgabe  die  Ueberzeugung  der  Kandidaten  entgegenkommt,
  daß  sie  das  Lehren  erst  zu  lernen  haben.

Die  Revision  der  Lehrpläne  hat  wesentlich  den  Zweck  verfolgt,
Hindernisse  zu  beseitigen,  welche  in  der  Lehreinrichtung  der  höheren
Schulen  selbst  den  Erfolgen  ihres  Unterrichtes  entgegeustehen;  dagegen
vermag  dieselbe  nicht  Schwierigkeiten  zu  lösen,  welche  aus  anderen
thatsächlichen  Verhältnissen  hervorgehen.  Die  Direktoren  und  Lehrerkollegien
  werden  nicht  verkennen,  daß  in  den  angeführten  hauptsächlichen
  Schwierigkeiten  zugleich  einige  der  vornehmsten  Anlässe  bezeichnet
sind,  aus  denen  eine  Ueberbürdung  der  Schüler  in  denjenigen  Fällen
hervorgeht,  in  welchen  dieselbe  als  thatsächlich  vorhanden  und  durch
die  Ansprüche  der  Schule  selbst  herbeigeführt  anzuerkennen  ist,  und
daß  nicht  durch  die  bloße  Beseitigung  einzelner  Mißgriffe,  sondern
nur  durch  ein  Gelingen  der  Thätigkeit  der  Schule  in  ihrem  ganzen
Umfange  die  Ueberbürdungsklagen  können  zum  Verstummen  gebracht
werden.  Zu  der  bewährten  Berufstreue  der  Direktoren  und  der
Lehrerkollegien  habe  ich  das  Vertrauen,  daß  dieselben  in  der  Aus-