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(Realprogymnasien)  sind  für  die  Klassen  Sexta,  Quinta,  Quarta
die  durch  den  revidirten  Lehrplan  beabsichtigten  Aenderungen  der
bestehenden  Einrichtung  so  gering,  daß  es  keiner  Schwierigkeit  unter—
liegen  kann,  dieselben  sofort  zu  Ostern  d.  J.  einzuführen.  Bezüglich
  der  Theilung  der  Tertia  für  den  englischen  und  den  mathema—
tischen  Unterricht  gilt  dieselbe  Bestimmung,  welche  bezuͤglich  der
Theilung  der  Gymnasialtertia  für  den  mathematischen  Unterricht
gegeben  ist;  sofern  nämlich  nicht  unüberwindliche  Schwierigkeiten
entgegenstehen,  ist  dieselbe  zu  Ostern  d.  J.,  jedenfalls  aber  zu
Michaelis  d.  J.  auszuführen.  Die  Aenderung  des  Lehrplanes
für  die  oberen  Klassen,  insbesondere  die  Vermehrung  des  latei—
nischen  Unterrichtes  in  denselben,  ist  durch  die  andere  Vertheilung
des  naturwissenschaftlichen  Unterrichtes,  und  diese  wiederum  dadurch
bedingt,  daß  die  Naturbeschreibung  nur  bis  Untersekunda  gelehrt
wird;  daher  ist  im  Schuljahre  1882/83  darauf  Bedacht  zu  nehmen,
die  Naturbeschreibung  mit  Untersekunda  zum  Abschlusse  zu  bringen,
so  daß  sodann  zu  Oseern  1883  der  revidirte  Lehrplan  für  die  oberen
Klassen  zur  Ausführung  gelangt.

Für  die  lateinlosen  Realschulen  von  neunjährigem
Kursus  (Ober-Realschulen)  und  für  die  lateinlosen  höheren
Bürgerschulen  ist  jetzt  zuerst  ein  allgemein  einzuhaltender  Lehrplan
  aufgestellt  worden.  Durch  die  Publikation  desselben  werden
nicht  Forderungen  aufgestellt,  welche  sofort  zu  Ostern  d.  J.  zu  erfüllen
  sind,  sondern  den  Direktoren  (Rektoren)  dieser  Anstalten  wird
dadurch  zur  Pflicht  gemacht,  durch  Beseitigung  der  etwa  vorhandenen
erheblicheren  Abweichungen  von  der  allgemein  vorgezeichneten  Norm
diesen  Kategorien  von  Schulen  eine  gleichartige  und  gleiche  Berechtigungen
  begründende  Lehreinrichtung  zu  geben.

Der  Minister  der  geistlichen  2c.  Angelegenheiten.
von  Goßler.

An
die  Direktoren  (Rektoren)  sämmtlicher  Gymnasien,
Progymnasien,  Realschulen  und  höheren  Bürgerschulen.
