15

der  Nationallitteratur.  Lektüre  klafsischer  Werke  aus  der  neueren
poetischen  und  prosaischen  Litteratur;  Einprägung  zweckmäßig  ausgewählter
  Gedichte  und  Dichterstellen;  Bekanntschaft  mit  den  hauptsächlichsten
  Kunstformen  der  Dichtung  und  der  Prosa.  Sicherheit
im  schriftlichen  Gebrauche  der  Muttersprache  zum  Ausdrucke  der
eigenen  Gedanken  und  zur  Behandlung  eines  in  dem  eigenen  Gedankenkreise
  liegenden  Themas.  Einfache  Uebungen  im  mündlichen
Vortrage  über  ein  derartiges  Thema  nach  vorausgegangener  Vorbereitung
  oder  schriftlicher  Bearbeitung.

3.  Lateinische  Sprache.

Sicherheit  in  der  lateinischen  Formenlehre  und  Syntax.  Erwerbung
  eines  Wortschatzes,  welcher  zum  Verständnisse  der  Schriften
der  klasischen  Periode,  soweit  sie  nicht  speziell  technischen  Inhaltes
sind,  ausreicht,  zu  festem  Besitze  für  spätere  Fachstudien  und  als
Grundlage  zum  Verständnisse  der  daraus  hervorgegangenen  modernen
Sprachen.  Lektüre  einer  Auswahl  der  dem  Bildungsgrade  der  Schüler
  zugänglichen  bedeutendsten  Werke  der  klassischen  Litteratur;  die
Lektüre  hat,  auf  grammatisch  genauem  Verständnisse  beruhend,  zu
einer  Auffassung  und  Werthschätzung  des  Inhaltes  und  der  Form
zu  führen.  Fertigkeit,  die  lateinische  Sprache  innerhalb  des  durch
die  Lektüre  bestimmten  Gedankenkreises  schriftlich  ohne  grobe  Inkorrektheit
  und  mit  einiger  Gewandtheit  zu  verwenden.

4.  Griechische  Sprache.

Sicherheit  in  der  attischen  Formenlehre  und  Bekanntschaft  mit
der  Formenlehre  des  epischen  Dialektes;  Kenntnis  der  Hauptlehren
der  Syntax.  Erwerbung  eines  ausreichenden  Wortschatzes.  Eine
nach  dem  Maße  der  verfügbaren  Zeit  umfassende  Lektüre  des  Bedeutendsten
  aus  der  klassischen  poetischen  und  prosaischen  Litteratur,
welche  geeignet  ist,  einen  bleibenden  Eindruck  von  dem  Werthe  der
griechischen  Litteratur  und  von  ihrem  Einflusse  auf  die  Entwickelung
der  modernen  Litteraturen  hervorzubringen.

5.  Französische  Sprache.

Diejenige  Sicherheit  in  der  französischen  Formenlehre  und  den
Hauptlehren  der  Syntax  und  derjenige  Umfang  des  Wortschatzes,
welche  es  ermöglichen,  französische  Schriften  von  nicht  erheblicher
Schwierigkeit  zu  verstehen  und  die  französische  Sprache  innerhalb
des  durch  die  Lektüre  zugeführten  Gedankenkreises  schriftlich  ohne
grobe  Inkorrektheit  anzuwenden.

6.  Hebräische  Sprache  (fakultativ).

Der  hebräische  Unterricht  wird  in  Sekunda  und  Prima  mit  je
2  wöchentlichen  Lehrstunden  ertheilt.  Die  Aufgabe  desselben  ist: