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Bei  dem  fakultativen  Unterrichte  in  den  drei  oberen  Klassen  ist
die  Fertigkeit  im  Zeichnen  nach  körperlichen  Gegenständen  weiter
auszubilden.

3.  Erlänterungen  zu  dem  Lehrplane  der  Gymnasien.
Zu  1A.  und  B.

Durch  den  lehrplanmäßigen  Religionsunterricht  soll  dem  Schüler
  ein  solches  Maß  des  Wissens  auf  dem  religiösen  Gebiete  vermittelt
  werden,  daß  er  nicht  allein  mit  den  Lehren,  den  Vorschriften
und  der  geschichtlichen  Entwickelung  seiner  Konfession  bekannt  ist,
sondern  auch  zu  der  Festigkeit  eines  begründeten  Urtheiles  über  das
Verhältnis  derselben  zu  anderen  Bekenntnissen  oder  zu  besonderen
Zeitrichtungen  befähigt  wird.  Dabei  ist  festzuhalten,  daß  die  Schule
nicht  Theologie  lehrt,  sondern  Religionsunterricht  ertheilt,  welcher
der  Sammlung  und  Vertiefung  des  Gemüthes  zu  dienen  hat.  Jede
Ueberbürdung  des  Gedächtnisses  mit  Daten,  welchen  an  sich  oder
für  das  betreffende  Lebensalter  ein  religiöser  Gehalt  nicht  beizumessen
  ist,  muß  als  Beeinträchtigung  der  Aufgabe  des  Religionsunterrichtes
  fern  gehalten  werden.

Zu  2.

a.  Die  weit  verbreitete  Ansicht,  daß  deutsche  Formenlehre  und
Syntax  nicht  ein  Gegenstand  des  Unterrichtes  an  höheren  Schulen,
sondern  nur  gelegentlich  auf  Anlaß  der  Lektüre  zu  berühren  sei,  ist
veranlaßt  durch  falsche  Methoden,  welche  einerseits  die  Muttersprache
so  behandelten,  wie  eine  erst  zu  erlernende  fremde  Sprache,  andererseits
  den  Unterricht  darin  zu  einer  Beispielsammlung  der  Logik  zu
machen  suchten.  Verkannt  ist  in  dieser  Ansicht,  in  welchem  Umfange
der  Gebildete  über  Punkte  der  Formenlehre  und  der  Syntax  seiner
Muttersprache  bestimmte  Kenntnis  gewonnen  haben  muß,  um  nicht
für  Fälle  des  Zweifels  und  der  Schwankung  dem  Zufalle  und  dem
subjektiven  Belieben  preisgegeben  zu  sein.

b.  Nicht  aufgenommen  ist  in  die  Lehraufgabe  der  deutschen
Sprache:  Kenntnis  der  mittelhochdeutschen  Sprache  und  Lektüre
einiger,  namentlich  dichterischer,  mittelhochdeutscher  Werke.  Ohne
Beeinträchtigung  anderer  unabweislicher  Aufgaben  des  deutschen  Unterrichtes
  oder  ohne  eine  mit  der  gesammten  Lehreinrichtung  unvereinbare
  Ausdehnung  dieses  Unterrichtes  ist  es  in  der  Regel  nicht
möglich,  eine  solche  Kenntnis  der  mittelhochdeutschen  Grammatik  und
der  eigenthümlichen  Bedeutung  der  scheinbar  mit  den  jetzt  gebräuchlichen
  gleichen  Wörter  zu  erreichen,  daß  das  Uebersetzen  aus  dem
Mittelhochdeutschen  mehr  als  ein  ungefähres  Rathen  sei,  welches  der
Gewöhnung  zu  wissenschaftlicher  Gewissenhaftigkeit  Eintrag  thut.
Vorausgesetzt  wird  dabei,  daß  die  Schüler  aus  guten  Uebersetzungen
mittelhochdeutscher  Dichtungen  einen  Eindruck  von  der  Eigenthüm-2

