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lichkeit  der  früheren  klassischen  Periode  unserer  Nationallitteratur
gewinnen,  und  daß  der  Lehrer  diese  Litteratur  in  der  Ursprache  kenne
und  der  mittelhochdeutschen  Grammatik  mächtig  sei.

c.  Nicht  aufgenommen  ist  ferner  als  hlandiger  Lehrgegen—
stand  die  deutsche  Litteraturgeschichte,  weil  dieselbe,  wenn  sie  nicht
gegründet  ist  auf  die  Lektüre  eines  ausreichenden  Theiles  der  betref—
fenden  Litteratur,  zu  einer  Ueberbürdung  des  Gedächtnisses  mit  Namen
und  Zahlen  und  zu  der  nachtheiligen  Wiederholung  unverstandener
Urtheile  und  allgemeiner  Ausdrücke  führt.  Dagegen  wird  gefordert,
daß  auf  Grund  einer  wohl  gewählten  Klassen-  und  Privatlektüre
die  Schüler  mit  den  Hauptepochen  unserer  Litteratur  bekannt  gemacht
und  für  die  Heroen  unserer  Litteratur  durch  das  Verständnis  der
bedeutendsten  ihnen  zugänglichen  Werke  mit  dankbarer  Hochachtung
erfüllt  werden.  Besonders  Werthvolles  aus  der  klassischen  Dichtung
des  eigenen  Volkes  als  einen  unverlierbaren  Schatz  im  Gedächtnisse
zu  bewahren,  ist  eine  nationale  Pflicht  jedes  Gebildeten;  die  Schule
sorgt  für  die  Erfüllung  derselben,  indem  sie  aus  den  zum  Verständ—
nisse  der  Schüler  gebrachten  Dichtungen  Memorir-Aufgaben  für  die
ganze  Klasse  zweckmäßig  auswählt.  Der  sachgemäße  Vortrag  des
Memorirten  trägt  zugleich  dazu  bei,  das  Verständnis  zu  befestigen
und  die  Fähigkeit  des  Vorlesens  zu  befördern.  Die  sonst  üblichen
Deklamationen  willkürlich  von  den  einzelnen  Schülern  gewählter
Gedichte  sind  wegen  ihres  zweifelhaften  Werthes  aufzugeben.  —  In
einem  ähnlichen  Verhältnisse,  wie  zur  Litteraturgeschichte,  steht  die
Lehraufgabe  der  Schule  zur  Poetik,  Rhetorik,  Metrik.  Der  Lehrer
muß  hierüber  ein  begründetes,  systematisch  zusammenhängendes  Wissen
besitzen;  der  Schüler  hat  sich  zwar  ein  nicht  geringes  Maß  von
Kenntnissen  anzueignen,  aber  ausschließlich  so,  daß  die  betreffenden
Belehrungen  zunächst  der  vollständigen  Auffassung  der  Lektüre  dienen
und  allmählich  in  den  durch  die  Natur  der  Sache  selbst  gegebenen
Zusammenhang  gebracht  werden.  Die  gleiche  Stellung  nehmen  zur
Stilistik  und  Dispositionslehre  die  Belehrungen  ein,  welche  bei  den
Vorbereitungen  der  Bearbeitung  von  Aufsätzen  und  bei  ihrer  Korrektur=
  zu  geben  sind.

d.  Anfänge  der  Uebung  im  mündlichen  Vortrage  der  eigenen
Gedanken  sind  von  der  Schule  weder  auszuschließen,  noch  nothwendig
  oder  auch  nur  zweckmäßig  auf  die  oberste  Klasse  zu  beschränken.
Für  solche  Vorträge  ist  genaue  Vorbereitung  zu  fordern,  von  welcher
selbst  schriftliche  Firirung  der  Gedanken  nicht  ausgeschlossen  ist,  um
zu  verhüten,  daß  die  Zuversichtlichkeit  der  bloßen  Phrase  einen  Werth

ewinne.

e.  Die  philosophische  Propädeutik  ist  nicht  als  besonderer  obligatorischer
  Gegenstand  im  Lehrplane  bezeichnet.  Es  wird  dabei
nicht  verkannt,  daß  es  von  hohem  Werthe  ist,  die  Gymnasialschüler
von  der  Nothwendigkeit  des  philosophischen  Studiums  für  jedes