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Unterricht  nicht  berührt  werden,  von  Zeit  zu  Zeit  Wiederholungen
anzustellen.  —  Die  dritte  Lehrstunde  in  VI  und  V  ist  biographischen
  Erzählungen  zu  widmen.  In  IV  beginnt  der  geschichtliche
Unterricht  und  wird  in  zwei  Kursen,  einem  niederen  (IV,  III)  und
einem  höheren  (II,  1)  durchgeführt.

d.  Der  geographische  Unterricht  führt  noch  mehr  als  der
historische  in  die  Gefahr,  daß  durch  ein  Uebermaß  von  Namen  und
Zahlen  das  Gedächtnis  der  Schüler  überbürdet  und  dadurch  die
Festigkeit  der  Erinnerung  gefährdet  wird.  Erweiterungen  des  geographischen
  Wissens  bringt  fast  jedes  Fachstudium  in  seiner  Weise
und  verbürgt  jedenfalls  das  Interesse  an  den  Ereignissen  der  Gegenwart.
  Aber  unerläßlich  ist,  daß  der  Schulunterricht  einen  festen
Stamm  von  Kenntnissen  geschaffen  habe,  an  den  sich  die  Ergänzungen
  anschließen.  —  Uebungen  der  Schüler  im  Zeichnen  geographischer
  Skizzen  werden  zu  fester  Einprägung  des  Bildes  dann  am
besten  beitragen,  wenn  der  Lehrer  durch  sein  Zeichnen  an  der  Tafel
Art  und  Maß  desselben  zu  bestimmen  vermag.

e.  Unter  den  in  der  Lehraufgabe  des  geographischen  Unterrichtes
aufgenommenen  Grundlehren  der  mathematischen  Geographie  sind
nur  die  zum  Verständnisse  der  Karten  und  der  topischen  Verhältnisse
der  Erde  unentbehrlichen  Elemente  gemeint.  Ein  weiteres  Eingehen
muß  dem  physikalischen  Unterrichte  auf  der  obersten  Stufe  vorbehalten
  bleiben,  nachdem  bereits  in  der  Stereometrie  die  Beschäftigung
mit  den  Eigenschaften  der  Kugel  vorausgegangen  ist.  (Vgl.  Nr.  11
und  die  Bemerkungen  dazu.)

Zu  9.

a.  Die  Vermehrung  der  dem  mathematischen  Unterrichte  zu
widmenden  Stundenzahl  ist  nicht  zu  einer  Erhöhung  des  Lehrzieles,
sondern  zur  Sicherung  des  Wissens  und  des  Könnens  bestimmt.
Die  durch  die  Rücksicht  auf  andere  Lehrgegenstände  gebotene  Beibehaltung
  von  drei  Stunden  in  Tertia  giebt  bei  strenger  Einhaltung
  der  Jahreskurse  und  bei  der  Trennung  von  Ober=  und  Untertertia
  in  diesem  Unterrichte  keinen  Anlaß  zu  Bedenken.

b.  Der  elementare  Rechenunterricht  in  den  unteren  Klassen
ist  so  zu  ertheilen,  daß  er  mit  dem  darauf  folgenden  arithmetischen
Unterrichte  nicht  nur  im  Einklange  steht,  sondern  denselben  vorzubereiten
  und  zu  unterstützen  geeignet  ist.  Für  die  Behandlung  der
sogenannten  bürgerlichen  Rechnungsarten,  denen  in  manchen  Rechenbüchern
  ein  großer  Umfang  gegeben  wird,  ist  wohl  überlegtes  Maßhalten
  dringend  gu  empfehlen.  In  vielen  Fällen  liegt  die  Schwierigkeit
  nicht  im  Rechnen  an  sich  oder  in  der  Unterordnung  bestimmter
  Vorkommnisse  des  geschäftlichen  Verkehrs  unter  die  Form  einer
Rechnungsoperation,  sondern  in  dem  Verständnisse  der  betreffenden
Vorkommnisse  des  Verkehrs  selbst.  Dieses  Verständnis,  für  Knaben