A.  Lehrplan  der  Realgymnasien.

1.  Zahl  der  Lehrstunden  in  den  einzelnen  Klassen  und  Unterrichtsgegenständen.



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Summa

1)  Wenn  die  beiden  Tertien  gemeinschaftlich  unterrichtet  werden,  so  müssen
sie  doch  jedenfalls  im  Englischen  und  in  der  Mathematik  getrennt  werden.

2)  Wenn  die  beiden

ekunden  gemeinschaftlich  unterrichtet  werden,  so  müssen

sie  doch  jedenfalls  in  Naturbeschreibung  und  Chemie,  wo  möglich  auch  in  der  Mathematik

  und  Physik  getrennt  werden.

3)  Bezüglich  des  Unterrichtes  im  Turnen  und  Singen  haben  die  für  die
Gymnasien  bezeichneten  Bestimmungen  auch  für  die  Realgymnasien  Geltung.