B.  Lehrplan  der  Ober-Realschulen.

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1.  Zahl  der  Lehrstunden  in  den  einzelnen  Klassen  und  Unterrichtsgegenständen.



vII  IVIIIIb  IIa  IIb  IIa  lb  la  Sa.
Christliche  Religionslehre  2  2121212221121139
Deutsch..  .  .  .  ..  14  4  4  3  3  3  3  3  3830
Französisch.  8  8  8  6  6  5  5n  5,.  556
Englisch  1)  —  55ff4  4  4  41  26
Geschichte  und  Geographit  3  3  4  4  3  3133130
Rechnen  und  Mathematiky  5  6  6  6  6  5  5  5  5  49
Naturbeschreibung  )  2  2  2  2  2  3—E  —  —  13
Physik  —  F  —  —  —  4  43  31
Chemie?)  —  —  —  —  ———  383  3  9
Schreiben  22  2  —  —  6
Zeichnen  2222  2  3  3  4  424

Summa?29  29  30  3030  32322  32

Für  die  aus  den  vormaligen  höheren  Gewerbeschulen  hervorgegangenen
  Ober-Realschulen  gilt  bis  auf  einzelne  Modifikationen
der  vorstehende  Lehrplan.  Eine  erheblichere  Abweichung  besteht  nur
darin,  daß  in  den  beiden  Sekunden  und  Primen  dem  Freihandzeichnen
  ausschließlich  4  Stunden  und  außerdem  dem  Linearzeichnen  in
der  Obertertia  2,  in  den  oberen  Klassen  je  4  Stunden  gewidmet
sind.  Es  ist  vorbehalten,  den  letzteren  Unterricht  für  diejenigen
Schüler,  welche  sich  technischen  Studien  nicht  widmen  wollen,  fakultativ
  zu  machen.

Gemerkungen.

1)  Wenn  die  beiden  Tertien  gemeinschaftlich  unterrichtet  werden,  so  müssen
sie  doch  jedenfalls  im  Englischen  und  in  der  Mathematik  getrennt  werden.

2:)  Wenn  die  beiden  Sekunden  gemeinschaftlich  unterrichtet  werden,  so  müssen
sie  doch  jedenfalls  in  der  Naturbeschreibung  und  der  Chemie,  wo  möglich  auch
in  der  Mathematik  und  Physik  getrennt  werden.

2)  Bezlüglich  des  Unterrichtes  im  Turnen  und  Singen  haben  die  für  die
Gymnasien  bezeichneten  Bestimmungen  auch  für  die  Ober-Realschulen  Geltung.