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2.  Lehraufgabe  in  den  einzelnen  Unterrichtsgegenständen  der
Realgymnasien  und  der  Ober-Realschnlen.

1.  Christliche  Religionslehre.
A.  Für  Schüler  der  evangelischen  Konfession.

Biblische  Geschichte  des  Alten  und  besonders,  des  Neuen  Testamentes.
  Katechismus  mit  den  nothwendigsten  zur  Erläuterung  dienenden
  Bibelstellen.  Erklärung  des  Kirchenjahres;  Einprägung
einiger  bedeutender  Kirchenlieder.  Bekanntschaft  mit  dem  Hauptinhalte
  der  heiligen  Schrift,  besonders  des  Neuen  Testamentes,  und
mit  den  sicheren  Thatsachen  in  Betreff  der  Abfassung  der  einzelnen
Bücher.  Hauptpunkte  der  Glaubens=  und  Sittenlehre.  Bekanntschaft
  mit  den  Hauptepochen  der  Kirchengeschichte  und  ihren  hervorragenden
  Trägern.

B.  Für  Schüler  der  katholischen  Konfession.

Biblische  Geschichte  des  Alten  und  besonders  des  Neuen  Testamentes.
  Katechismus  mit  den  nothwendigsten  zur  Erläuterung  dienenden
  Stellen  der  heiligen  Schrift  und  der  Tradition.  Erklärung
des  Kirchenjahres;  Einprägung  einiger  bedeutender  kirchlichen  Hymnen.
  Bekanntschaft  mit  dem  Hauptinhalte  der  heiligen  Schrift,
besonders  des  Neuen  Testamentes,  und  mit  den  sicheren  Thatsachen
in  Betreff  der  Abfassung  der  einzelnen  Bücher.  Hauptpunkte  der
Glaubens=  und  Sittenlehre.  Bekanntschaft  mit  den  Hauptepochen
der  Kirchengeschichte  und  ihren  hervorragenden  Trägern,  insbesondere
mit  dem  Leben  großer  Heiligen.

2.  Oeutsche  Sprache.

Kenntnis  der  wichtigsten  Gesetze  der  Formenlehre  und  der  Syntax
  der  deutschen  Sprache.  Bekanntschaft  mit  den  Hauptepochen  der
Nationallitteratur.  Lektüre  klassischer  Werke  aus  der  neueren  poetischen
  und  prosaischen  Litteratur;  Einprägung  zweckmäßig  ausgewählter
  Gedichte  und  Dichterstellen;  Bekanntschaft  mit  den  hauptsächlichsten
  Kunstformen  der  Dichtung  und  Prosa.  Sicherheit  im  schriftlichen
  Gebrauche  der  Muttersprache  zum  Ausdrucke  der  eigenen
Gedanken  und  zur  Behandlung  eines  in  dem  eigenen  Gedankenkreise
  liegenden  Themas.  Einfache  Uebungen  im  mündlichen  Vortrage
  über  ein  derartiges  Thema  nach  vorausgegangener  Vorbereitung
oder  schriftlicher  Bearbeitung.

3.  Lateinische  Sprache.

Sichere  Kenntnis  der  Formenlehre  und  der  Hauptregeln  der
Syntax  und  Bekanntschaft  mit  den  wichtigsten  Gesetzen  der  Verslehre.
  Erwerbung  eines  für  die  Schullektüre  ausreichenden  Wortschatzes.
  Lektüre  einer  Auswahl  der  für  die  einzelnen  Klassen  geeigneten
  Werke  der  klassischen  Litteratur.