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der  Darstellung  einfacher  Körper  und  Geräthe  nach  der  Natur  im
Umrisse;  Uebung  in  der  Wiedergabe  einfacher  plastischer  Ornament.
unter  Darstellung  der  Beleuchtungserscheinungen.

Sicherheit  in  der  Handhabung  von  Lineal,  Zirkel  und  Reitfeder;
  Elemente  der  darstellenden  Geometrie.

3.  Erlänterungen  zu  dem  Lehrplane  für  die  Rralgymnasien  und
die  Ober-Realschulen.

Zu  1  und  2.

gelten  im  Wesentlichen  dieselben  Bemerkungen  wie  zu  dem  Lebrriam
für  Gymnasien.  Im  Deutschen  tritt  für  die  Realgymnasien  und
die  Ober-Realschulen  die  Aufgabe  hinzu,  durch  die  Lektüre  geeigneter
Uebersetzungen  eine  Vorstellung  von  der  epischen  und  der  tragischen
Dichtung  der  Griechen  zu  vermitteln.

Zu  3.

a.  Bei  der  in  der  Unterrichtsordnung  von  1859  für  das  La—
teinische  festgesetzten  Stundenzahl  ist  es  besonders  in  Folge  der  gletenden
  Skala  der  oberen  Klassen  in  diesem  Unterrichte  bisher  nickt
ausreichend  gelungen,  die  in  den  unteren  und  mittleren  Klassen
erworbenen  grammatischen  Kenntnisse  in  sicherem  Besitze  der  Schüler
zu  erhalten  und  sie  zu  befriedigender  Sicherheit  und  Gewandtbeit
im  Uebersetzen  der  Schriftsteller  zu  führen.  Um  diese  Erfolge  des
Unterrichtes  zu  sichern,  ist  die  Zahl  der  Unterrichtsstunden  in  den
mittleren  und  oberen  Klassen  erhöht  worden.  Der  grammatische
Unterricht  hat  sich  aber  auch  in  Zukunft  auf  das  in  Formenlebre
und  Syntax  gewöhnlich  Vorkommende  zu  beschränken  und  in  diesem
Umfange  Sicherheit  der  Kenntnisse  zu  erzielen.

b.  Die  Lektüre  umfaßt  in  der  Prosa  besonders  historiscke
Schriftsteller  (Cäsar,  Sallust,  Livius)  und  außerdem  leichtere  Reden
Ciceros;  in  der  Poesie  eine  Auswahl  aus  Ovid's  Metamorphosen,
Vergil'  Aeneide  (bes.  aus  dem  l.  bis  VI.  Buch)  und  aus  den
lyrischen  Dichtern.  Die  Erklärung  darf  sich  nicht  auf  grammatiscke
Bemerkungen  beschränken,  sondern  hat  die  Schüler  in  das  Ver—
ständnis  des  Gelesenen  einzuführen.  Im  Anschlusse  an  die  Lektüre
sind  die  Schüler  mit  dem  Wichtigsten  aus  der  lateinischen  Verslebre
(besonders  dem  elegischen  Versmaß  und  den  gewöhnlichsten  Odenformen)
  bekannt  zu  machen.

Zu  4  und  5.

a.  In  der  Unterrichtsordnung  vom  Jahre  1859  sind  in  Bezur
auf  das  Französische  und  Englische  ganz  gleiche  Anforderungen  gestellt,
  namentlich  wird  in  beiden  Sprachen  verlangt,  daß  die  Abditurienten
  im  Stande  sein  sollen,  über  ein  historisches  Thema  einen
Aufsatz  zu  schreiben.  Diese  Forderungen  haben  erstens  zu  einer