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Ueberbürdung  der  Schüler  geführt,  da  die  Befähigung  zur  Anferti—
gung  eines  Aufsatzes  nur  durch  fortgesetzte  häusliche  Uebungen  glei—
cher  Art  erworben  werden  kann,  und  zweitens  die  Zeit  für  die  Ein—
führung  der  Schüler  in  die  Bekanntschaft  mit  der  so  werthvollen
englischen  Litteratur  erheblich  geschmälert.  Deshalb  ist  in  der  vor—
liegenden  Feststellung  der  Lehraufgaben  eine  Aenderung  der  Forde—
rungen  getroffen  in  der  Art,  daß  die  beiden  Sprachen  in  ein  ähn—
liches  Verhältnis  zu  einander  gebracht  sind,  wie  das  Lateinische  und
Griechische  im  Lehrplane  der  Gymnasien,  d.  h.  daß  im  Französischen
ein  größerer  Umfang  grammatischer  Kenntnisse  sowie  die  Befähigung
zum  freien  schriftlichen  Gebrauche  der  Sprache  gefordert  wird,  wäh—
rend  im  Englischen  davon  Abstand  genommen  ist.  Dem  entsprechend
ist  unter  die  schriftlichen  Arbeiten  bei  der  Entlassungsprüfung  im
Französischen  ein  Aufsatz  und  ein  Exerzitium,  im  Englischen  nur
ein  Exerzitium  aufgenommen  worden.  An  die  Stelle  des  letzteren
ebenso  wie  im  Griechischen  am  Gymnasium  eine  Uebersetzung  aus
dem  Englischen  zu  setzen,  erscheint  darum  nicht  nothwendig,  weil
die  dort  bestehende  Gefahr,  daß  die  Grammatik  auf  Kosten  der
Lektüre  zu  sehr  betont  wird,  bei  den  einfacheren  syntaktischen  Verhältnissen
  der  letzteren  Sprache  nicht  zu  besorgen  ist.

b.  Die  Aufgabe,  durch  den  grammatischen  Unterricht  in  einer
fremden  Sprache  die  Grundlagen  sprachlich  -formaler  Bildung  bei
den  Schülern  herzustellen,  ist  an  den  Realgymnasien  im  Wesentlichen
  durch  den  lateinischen  Unterricht  zu  erfüllen;  an  den  Ober-Realschulen
  fällt  diese  Aufgabe  dem  Unterrichte  im  Französischen  zu.
Die  Stellung  der  Ober-Realschulen  als  Lehranstalten  allgemeiner
Bildung  ist  wesentlich  dadurch  bedingt,  daß  für  die  Methodik  des
französischen  Unterrichtes,  insbesondere  in  den  drei  untersten  Klassen,
dieser  Gesichtspunkt  volle  Berücksichtigung  finde.

c.  Die  Lektüre  erstreckt  sich  bei  beiden  Sprachen  vorzugsweise
auf  historische  und  beschreibende  Prosa  und  auf  Dichtungen  der  klassischen
  Periode;  beim  Französischen  mehr  als  beim  Englischen  auch
auf  Muster  des  abhandelnden,  rednerischen  und  Briefstites.  Es  ist
dabei  möglichst  bald  von  dem  Gebrauche  der  Chrestomathien  zur
Lektüre  von  ganzen  Schriftwerken  fortzuschreiten,  deren  Inhalt  und
Darstellung  dem  Standpunkte  der  einzelnen  Klassen  entspricht.  Die
Erklärung  hat  die  Aufgabe,  die  Schüler  zu  genauer  sprachlicher
Auffassung  des  Gelesenen  anzuleiten  und  in  das  Verständnis  des
Inhaltes  und  der  Kunstform  von  Schriftwerken  einzuführen.  Namentlich
  hat  die  Erklärung  bei  historischen  Werken,  den  geschichtlichen
  Unterricht  ergänzend,  die  Bekanntschaft  mit  den  Begebenheiten
und  den  staatlichen  Einrichtungen  zu  vermitteln.  —  An  den  Ober-Realschulen
  gestattet  die  größere  Zahl  der  französischen  und  englischen
  Lehrstunden  die  Ausdehnung  der  Lektüre  auf  mustergiltige,
für  einen  weiteren  Leserkreis  bestimmte  Abhandlungen  aus  dem  Be-3

