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und  Reißfeder  an  Flächenmustern,  Kreistheilungen  und  anderen
geradlinigen  und  krummlinigen  geometrischen  Gebilden  zum  Zwecke
sauberer  und  exakter  Darstellung.  —  Den  Elementen  der  darstellenden
  Geometrie  muß,  um  die  Anschauungskraft  der  Schüler  zu  üben,
geometrische  Aufnahme  und  Darstellung  einfacher  Modelle  voraufgehen.

Sind  für  das  Linearzeichnen  in  den  Oberklassen  4  Stunden
verfügbar,  so  find  die  einfachen  Aufgaben  der  darstellenden  Geometrie,
  der  Perspektive  und  Schattenlehre,  sowie  deren  Anwendung
auf  die  Darstellung  wirklicher  Gegenstände  (Maschinen=  und  Archi—
tekturtheile)  zu  üben.  —

C.  Lehrplan  für  die  Realprogyymnasien

(die  bisherigen  höheren  Bürgerschulen  nach  der  Unterrichtsordnung
von  1859).

Die  Realprogymnasien  stehen  zu  den  Realgymnasien  in  demselben
  Verhältnisse,  wie  die  Progymnasien  zu  den  Gymnasien.

An  denjenigen  Anstalten,  an  welchen  ein  Realgymnasium  oder
ein  Realprogymnasium  mit  einem  Gymnasium  oder  Progymnasium
verbunden  ist,  gilt  für  die  drei  untersten  Klassen  der  Lehrplan  des
Gymnasiums.

D.  Lehrplan  für  die  Realschulen
(die  bisherigen  lateinlosen  Realschulen  II.  Ordnnng  von  siebenjähriger
  Lehrdauer).
Die  Realschulen  stehen  zu  den  Ober-Realschulen  im  Wesentlichen
  in  dem  gleichen  Verhältnisse,  wie  die  Progymnasien  zu  den
Gymnasien.  Vergl.  jedoch  die  betreffende  Prüfungsordnung.