III.
vehrplan  der  höheren  Bürgerschulen.

1.  Zahl  der  Lehrstunden  in  den  #ihelnen  Alassen  und  Unkerrichtsgegenständen

VI  V  Sa.
Ehisttiche  3Nelisonolehr:  *ie  13
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2  und  ogtaphie  3  22
—2  und  uu  Mothemoti  1½  29
Noturbeschreibung  2  13
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Zeichnen  2  12
Summe?

Für  die  aus  den  vormaligen  Gewerbeschulen  heworgegangenen
böberen  Börgerschulen  gilt  der  vorstehende  Lehrplan.  Bel  einzelnen

Gemerha#u#s.
ist  Kan#host,  in  jeder  der  vier  oberen  Klassen  für  die  Schhler,  deren
i  16  ersorderl,  noch  zwei  Eiwwkatie  Zeichenstunden  einzurichten.
des  Unterrichtes  im  Turnen  und  Singen  hoben  die  für
Leltan  ½—  karzuncencen  Bestimmungen  bsoc  für  die  höderen  Bürgerschulen
Geltung.