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den  anderen  Konfessionen  und  für  religiöse  Fragen  der  Gegenwart
ein  Verständnis  gewinnt.  Jede  Ueberbürdung  des  Gedächtnisses
mit  Lehrstoff  muß  von  dem  Unterrichte  fern  gehalten  werden.

Zu  2.

a.  In  Betreff  des  grammatischen  Unterrichtes  in  der  deutschen
Sprache  gelten  im  Wesentlichen  die  Bemerkungen,  welche  zu  dem
Lehrplane  der  Gymnasien  gegeben  sind.

b.  Der  Stoff  zur  Lektüre  ist  einem  Lesebuche  zu  entnehmen,
welches  für  jede  Stufe  eine  geeignete  Auswahl  von  prosaischen  und
poetischen  Stücken  enthält.  Die  poetische  Lektüre  umfaßt  vorwiegend
leichtere  epische  und  lyrische  Dichtungen;  auf  der  obersten  Stufe
kommt  dazu  die  Lektüre  eines  leichteren  Dramas.  An  die  Lektüre
der  einzelnen  Stücke  werden  in  den  oberen  Klassen  Mittheilungen
über  die  Lebensverhältnisse  und  Werke  der  Verfasser  angeschlossen,
soweit  sie  dem  jugendlichen  Alter  verständlich  sind.  Ferner  sind
damit  Belehrungen  über  die  betreffenden  Dichtungsarten  und  Dich—
tungsformen  zu  verbinden  und  in  der  ersten  Klasse  übersichtlich  zusammenzufassen.


c.  Die  prosaische  Lektüre  muß  zur  Bereicherung  des  Wortschatzes,
  zur  Förderung  stilistischer  Fertigkeit  und  zur  Erweiterung
des  Gedankenkreises  der  Schüler  dienen;  insbesondere  müssen  in
den  oberen  Klassen  die  Schüler  angeleitet  werden,  die  einem  kleine—
ren  Ganzen  zu  Grunde  liegende  Anordnung  der  Gedanken  aufzufinden
  und  die  Disposition  zu  einem  leichten  Thema  zu  entwerfen.

Zu  3.

a.  Die  Uebungen  in  den  beiden  fremden  Sprachen,  haben  Richtigkeit
  der  Aussprache,  Geläufigkeit  im  Lesen,  Erwerbung  eines  ausreichenden
  Wortschatzes  und  Sicherheit  in  der  Grammatik  zu  erzielen.
In  letzterer  Beziehung  ist  die  Auswahl  aus  der  unregelmäßigen
Formenlehre  und  der  Syntax  auf  die  wichtigeren  Formen  und  Regeln
  zu  beschränken.  Die  Lektüre  ist  vorwiegend  der  historischen  und
beschreibenden  Prosa  zu  entnehmen;  im  Französischen  kann  auf  der
obersten  Stufe  ein  leicht  verständliches  Drama  gelesen  werden.

b.  Bei  dem  Unterrichte  in  den  beiden  fremden  Sprachen  ist
besondere  Rücksicht  auf  solche  Uebungen  zu  nehmen,  durch  welche
die  Schüler  befähigt  werden,  das  in  der  fremden  Sprache  Mitgetheilte
richtig  aufzufassen.  Zu  diesem  Zwecke  empfiehlt  es  sich,  daß  (im  Französischen
  etwa  von  der  vierten  Klasse  an,  im  Englischen  in  der  ersten
Klasse)  abwechselnd  mit  den  Extemporalien  Diktate  in  der  fremden
Sprache  von  den  Schülern  niederzuschreiben  sind,  welche  sodann
vom  Lehrer  korrigirt  werden  (vgl.  Erläuterungen  zu  dem  Lehrplane
der  Gymnasien  5,  b).  Uebungen  im  mündlichen  Gebrauche  der
Sprache  können  nur  in  sehr  beschränktem  Umfange  betrieben  werden